GEW Berlin: Nein zu Mittelstreckenraketen und zur Militarisierung der Hochschulen

Wir freuen uns sehr, dass unsere Kolleginnen und Kollegen in der Berliner GEW in zwei zentralen Fragen der Friedenssicherung und Kriegsverhütung einen deutlichen Widerspruch gegen den vorherrschenden Zeitgeist eingelegt haben: NEIN zur Stationierung atomwaffenfähiger Mittelstreckenraketen und NEIN zur Militarisierung der Hochschulen. Wir dokumentieren hier die Beschlüsse:

Bild: Jochen Gester
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07.11.2024 – Herbst-LDV 2024

Die GEW Berlin bestärkt angesichts der ab 2026 geplanten Stationierung US-amerikanischer Waffensysteme in Deutschland (SM-6 Raketen, Marschflugkörper Tomahawk und die hypersonische Waffe “Dark Eagle“) ihre Forderung nach einer Politik der Friedensfähigkeit statt „Kriegstüchtigkeit“. Die Begründung der Stationierungspläne, mit diesen Waffensystemen würde der Frieden durch Abschreckung gesichert, überzeugt nicht. Deren Stationierung würde vielmehr ein neues Wettrüsten nuklearfähiger weitreichender Waffen mit extrem kurzer Vorwarnzeit auslösen und die Gefahr eines Atomkrieges erhöhen. Die GEW Berlin lehnt deshalb die geplante Stationierung ab und fordert die Bundesregierung auf, sich stattdessen für die Wiederaufnahme von Verhandlungen zur Beendigung des Ukrainekrieges und für Verhandlungen über Abrüstung und eine gemeinsame Sicherheitsarchitektur in ganz Europa einzusetzen.

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07.11.2024 – Herbst-LDV 2024

In Umsetzung ihres auf der LDV vom 14./15.05.2013 gefassten Zivilklausel-Beschlusses ([1]) setzt sich die GEW Berlin bei der nächsten BerlHG-Novellierung und erforderlichenfalls jeder anderen sich bietenden Gelegenheit nachdrücklich für Verankerung von Zivilklauseln im Berliner Hochschulgesetz ein. Konkret wird hierfür die für die große BerlHG-Reform von 2021 entwickelte Positionierung der GEW Berlin mit dem Text

Die Hochschulen nehmen ihre besondere Verantwortung für die Entwicklung von Lösungsansätzen für gesellschaftliche Fragestellungen und die Entwicklung der Gesellschaft wahr. Im Bewusstsein ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den möglichen Folgen einer Nutzung ihrer Forschungsergebnisse verfolgen die Hochschulen in Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Ziele. Die Hochschulen geben sich selbstbestimmt eine Zivilklausel, die sich nach moralisch-ethischen Standards richtet.

übernommen und bekräftigt.

Dieser Text ersetzt Absatz 2 in Paragraph 4 [Aufgaben der Hochschulen] in dem 2021 reformierten BerlHG ([2]). Der mitbetroffene Absatz 2 in Paragraph 37 [Aufgaben der Forschung] nimmt seine alte Fassung vor der BerlHG-Reform an (s. GEW-Synopse unter [3]).

Mit ihrer Unterstützung der Verankerung von Zivilklauseln im Berliner Hochschulgesetz positioniert sich die GEW Berlin unmissverständlich gegen eine Militarisierung der Universitäten und Hochschulen und deren Einbeziehung in die Politik der „Kriegsertüchtigung“ sowie die deutlich werdenden Vorbereitungen auf einen Krieg. Statt einer Militarisierung der Gesellschaft und einer Öffnung der Universitäten und Hochschulen für das Militärische und statt eines Zivilklauselverbots, wie in Bayern gerade beschlossen ([4]), muss es darum gehen, friedensfähig zu werden. Die Lösung der globalen Menschheitsprobleme erfordert eine zivile Zeitenwende – jetzt!

Gemäß ihrem Beschluss von 2013 wird die GEW Berlin auch künftig Aktivitäten der Studierenden und Lehrenden zur Errichtung von Zivilklauseln an den Berliner Universitäten und Hochschulen unterstützen. Eine Selbstverpflichtung für zivile Wissenschaft ist aktueller denn je.

Quellen:
[1]Zivilklausel-Beschluss der LDV vom 14./15.05.2013
https://www.gew-berlin.de/aktuelles-beschluesse/detailseite-beschluesse/fuer-die-verankerung-von-zivilklauseln-im-berliner-hochschulgesetz-und-in-den-satzungen-der-hochschulen-und-forschungseinrichtungen
[2] Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) in der Fassung der Änderung vom 10.07.2024
https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=167583,1
[3] Positionen der GEW Berlin zur Reform des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG)
https://www.gew-berlin.de/wissenschaft/hochschulrecht/reform-des-berliner-hochschulgesetzes-berlhg
Hinweis: Dieser Link bietet auch Zugang zur Synopse der Vorschläge der GEW Berlin und zur Synopse der Vorschläge des DGB zur Änderung des BerlHG von 2021.
[4] Stellungnahme der GEW Bayern zum Gesetzentwurf zur Förderung der Bundeswehr in Bayern
https://www.gew-bayern.de/aktuelles/detailseite/zum-gesetzentwurf-zur-foerderung-der-bundeswehr-in-bayern

GEW-Quelle:
https://www.gew-berlin.de/aktuelles-beschluesse/detailseite-beschluesse/keine-stationierung-von-us-mittelstreckenraketen-in-deutschland
https://www.gew-berlin.de/aktuelles-beschluesse/detailseite-beschluesse/verankerung-von-zivilklauseln-im-berliner-hochschulgesetz-berlhg

„No other Land“ – unser Filmtipp

Kurt Weiss von unserer Redaktion gibt uns allen folgenden heissen Filmtipp:

„Heute haben wir die sehr bewegende Dokumentation „No Other Land“ im Kino gesehen. Am 14.11. war Kinostart des Films. Ich kann jedem nur empfehlen sich diesen Film eines israelisch/Palästinensischen Kollektivs anzusehen.

Filmtrailer

Der Kinostart erfolgte freilich nicht ohne die typisch deutschberlinische Kombination aus bösartiger Verleumdung und Feigheit: zunächst hatte das Land Berlin auf seiner Website berlin.de dem Film „antisemitische Tendenzen“ vorgeworfen. Nachdem der israelische Regisseur ankündigte vor Gericht zu ziehen, wurde der herbeigelogene Vorwurf auf berlin.de gelöscht. Ein böser IT-Dienstleister soll die Denunziation auf die Website gesetzt haben — natürlich ohne Kenntnis der politisch Verantwortlichen. Wahrscheinlich ist „die Maus ausgerutscht“. Man kennt das von der AfD. Egal, der Imageschaden für den bei der Israellobby verhassten Film ist gemacht, irgendwas bleibt schon hängen. 

Daher bitte: lasst uns alle für diese ausgezeichnete Dokumentation werben. Filme die unverhüllt die Wahrheit zeigen sieht man nicht alle Tage!“

Auch die Direktorin der Berlinale fühlte sich veranlasst, ein klärendes Pressestatement abzugeben:

No Other Land gewann im Februar 2024 den Berlinale Dokumentarfilmpreis sowie den Panorama Publikumspreis. Das israelisch-palästinensische Regie-Kollektiv Basel Adra, Hamdan Ballal, Yuval Abraham und Rachel Szor hat einen offenen, prägnanten und kraftvollen Film geschaffen, der verdientermaßen weltweit Anerkennung findet und zahlreiche Preise und Nominierungen erhält.

In den letzten Tagen gab es erneute Diskussionen über No Other Land und die Berlinale. Ich möchte klarstellen, dass ich den Film oder die Aussagen der Co-Regisseure, des Palästinensers Basel Adra und des Israelis Yuval Abraham, bei der Preisverleihung der Berlinale nicht für antisemitisch halte. Ich bin außerdem der Meinung, dass Diskurse, die diesen Film oder seine Filmemacher als antisemitisch darstellen, eine Gefahr für alle Beteiligten sowohl innerhalb als auch außerhalb Deutschlands schaffen. Es ist wichtig, dass wir zusammenstehen und sie unterstützen.

Wir wünschen den Filmemachern und ihrem Verleih ein erfolgreiches Premierenwochenende für diesen Film.“

Tricia Tuttle, Direktorin, Berlinale“

dann noch unser besonderer Event Tipp "unframe Festival" 

Titelbild: Collage Peter Vlatten

Nato-Übung: Zehn deutsche Großstädte „nachhaltig zerstört“

Die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik:  Für Adenauer waren Atomwaffen lediglich „eine Weiterentwicklung der Artillerie“, weshalb er seine Bundeswehr unbedingt mit diesen „beinahe normalen Waffen“ ausrüsten wollte. 

Von Gaby Weber

Bild: Erich Kästner bei einer Rede gegen die Atombewaffnung der Bundeswehr 1958. Video-Screenshot

Die Tinte auf der Kapitulation war noch nicht trocken, da setzte die US-Administration bereits auf den Kalten Krieg. 1949 wurde der Nordatlantikpakt gegründet. Laut seiner Präambel bekennen sich seine Mitglieder zu Frieden, Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Allerdings sahen sie vornehm darüber hinweg, dass die blutige Diktatur in Portugal nichts mit diesen hehren Prinzipien gemein hatte. „Die Vereinigten Staaten sind der festen Überzeugung, dass aus militärischer Sicht die frühe Wiederbewaffnung Westdeutschlands von grundlegender Bedeutung für die Verteidigung Westeuropas gegen die UdSSR ist“, so die US-Vereinigten Stabschefs (Joint Chiefs of Staff).

Konrad Adenauer war zu Diensten. Das Problem war nur: Die Bürger hatten genug vom Krieg. Sogar die SPD war gegen die Errichtung von Streitkräften, demonstrierte für den Pazifismus und schloss sich der weltweiten Bewegung gegen Atomwaffen an. Die Fotos von den Abwürfen der US-Bomben auf Nagasaki und Hiroshima waren nicht länger zu unterdrücken und machten die Runde. Die Menschen waren entsetzt; so etwas sollte nie mehr geschehen! Wissenschaftler reihten sich in diese globale Friedensbewegung ein, in den USA sogar die Demokratische Partei.

Die Sowjetunion hatte 1957 ihren ersten künstlichen Erdsatelliten ins Weltall geschickt und den sog. Sputnikschock ausgelöst. Er bewies, dass der angeblich rückständige Arbeiter- und Bauernstaat die Weltmacht USA in den Schatten stellen konnte. Stalin war 1953 gestorben, und sein Nachfolger Nikita Chruschtschow wusste, dass das Wettrüsten zwischen Ost und West Milliarden verschlang – Geld das er für die Modernisierung seiner Wirtschaft dringend brauchte.

Der Deutsche Bundestag hatte in seiner ersten außenpolitischen Debatte Ende November 1949 eine Wiederbewaffnung abgelehnt. Erst der Koreakrieg (1952) führte zum Eintritt der Bundesrepublik in die Europäische Verteidigungsgemeinschaft EVG und, ausgerechnet am 9. Mai 1955, in die NATO. Nur fünf Tage nach dem westdeutschen NATO-Beitritt unterzeichnete die DDR mit der Sowjetunion, Albanien, Polen, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und der Tschechoslowakei in Warschau den „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“.


Bei dem Text handelt es sich um ein stark verkürztes Kapitel aus dem neuen Buch von Gaby Weber: Drei Kreise des Abgrunds. Wie der Bonner Staat kriegstüchtig wurde – Adolf Eichmann und der Zionismus – Die Machtergreifung des Militärisch-Industriellen Komplexes. Erschienen Oktober 2024. Verlag Die Buchmacherei, 16 Euro. ISBN 978-3-9826199-3-4


Die USA hatten bei der Gründung einer Bundeswehr keinen Anstoß daran genommen, dass sich diese aus „alten Kameraden“, darunter Mitglieder der Waffen-SS, zusammensetzte. Am 19. Oktober 1955 beschloss das Kabinett in seiner 99. Sitzung die Gründung eines Kabinettsausschusses mit dem Titel „Bundesverteidigungsrat“ (BVR), dem Vorgänger des „Bundessicherheitsrates“. Von Anfang an wurde er als „besonders geheimhaltungsbedürftig“ eingestuft, und Atomminister Franz-Josef Strauß (CSU) bestand darauf, nur „von Fall zu Fall“ zu protokollieren und alles Weitere mündlich zu paktieren. Federführend war das Verteidigungsministerium, Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz sollten nur in Einzelfällen hinzugezogen werden.

Der Zeitpunkt für die rasche Aufstellung einer Wehrmacht „erfolge in einem psychologisch ungünstigen Augenblick“. Allenthalben herrsche die Auffassung, „die rasche Aufstellung einer Wehrmacht sei nicht notwendig. Es gelte, dieser Einstellung zu begegnen. Deshalb müsse den Fragen der psychologischen Verteidigung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.“ Der Rat rechnete vor: um den Verpflichtungen der NATO gerecht zu werden, brauche man in Westdeutschland eine Million Menschen. Diese müssen dem Arbeitsprozess entzogen werden, wo sie dringend für den Wiederaufbau benötigt wurden. Von den 480.000 Arbeitslosen sei die Hälfte „nicht mehr einsatzfähig“. Es bestehe ein Defizit bis zu 800.000 Menschen. Er zog einen Vergleich zum Jahr 1935, als der Nazi-Staat die Wehrmacht im Handumdrehen „kriegstauglich“ machen konnte.

Doch vor zwanzig Jahren, so bedauerte das Protokoll, habe es einen „ausgebildeten Truppenkern“ gegeben, beste Voraussetzungen also. Der sei heute nicht vorhanden, denn es habe zwischen 1945 und 1955 keine Streitkräfte gegeben. Außerdem lebten 1935 70 Millionen Menschen in Deutschland, 14 Jahre später sei das Land in BRD und SBZ (Sowjetische Besatzungszone, wie die DDR genannt wurde) geteilt worden. 1955 gab es nur noch 50 Millionen BRD-Bürger. Die Zuwanderung aus dem Osten reiche bei Weitem nicht aus, um diese Lücke zu füllen. Die peu à peu zurückkehrenden Kriegsgefangenen seien wenig hilfreich, die Wenigsten seien arbeitsfähig, viele opiumabhängig, ihre Seelen nicht verheilt. Unbrauchbar also.

Ausgerechnet Staatssekretär Hans Globke leitete den Bundesverteidigungsrat. Aber nicht einmal an ihm störten sich die NATO-Partner. Dabei war der Kommentator der Nürnberger Rassengesetze kein Militär, sondern hatte seine Erfahrungen in Hitlers Reichsinnenministerium mit der Entrechtung und Enteignung der europäischen Juden gesammelt. Adenauer vertraute ihm, er war seine rechte Hand.

Seine Aufgabe war, wie aus den Protokollen des BVR hervorgeht, die Skizzierung und Planung eines neuen Krieges: Wie sollte sich die Bevölkerung auf einen Krisen- oder Kriegsmodus vorbereiten? Wie sollten Lebensmittel und Arzneien bevorratet, die Versorgung der Industrie mit Öl, Kohle und Rohstoffen versorgt werden, wie sollte man das Informations-, Kommunikations- und Verkehrswesen auf den Ausnahmezustand vorbereiten? Bunker und Krankenhäuser müssten vorbereitet und die Zensur, auch die Vorzensur, eingeführt werden. Die Evakuierung von (deutschen) Flüchtlingen wurde geplant, man ging von zwei Millionen Binnenflüchtlingen aus. Der Notstand wurde durchgespielt. Die Elektrizitätswerke müssten vorbereitet, eine strahlensichere Lebensmittelbevorratung sichergestellt werden. Wasser und Luft sollten vor radioaktiver Verseuchung geschützt, Blutsammelstellen eingerichtet, Schutzräume gebaut werden.

Für Adenauer waren Atomwaffen lediglich „eine Weiterentwicklung der Artillerie“, weshalb er seine Bundeswehr unbedingt mit diesen „beinahe normalen Waffen“ ausrüsten wollte. Laut BVR-Protokoll waren eigene taktische Atomwaffen Voraussetzung für die Verteidigungsbereitschaft der BRD. Dies sei auch der NATO gegenüber zu vertreten. Eine ausschließlich konventionell ausgerüstete Armee hielt er für „völlig sinnlos“.

Das Pentagon befahl Adenauer, seine Haltung zur MC 70 zu klären. Diese Plandirektive bezog sich auf die NATO-Strategie einer Vorwärtsverteidigung samt eines nuklearen Erstschlages, wie man sich bei einem konventionellen Angriff aus dem Osten verteidigen würde, nämlich mit Atomwaffen. Ein Atomkrieg könne nur mit „sehr elastischen Verbänden“ geführt werden, daher müsse die Bundeswehr bei einer nuklearen Auseinandersetzung „in aufgelockerter Form kämpfen“.

Die MC 70 wollte der Sowjetunion die Möglichkeit verbauen, einen lokal begrenzten konventionellen Krieg zu gewinnen. Daher: Jeder Angriff, auch wenn dieser nur mit Panzern geschehe, werde atomar beantwortet, so die Direktive. Materielles Planungsziel müsse sein, die erste Phase eines Atomkrieges – 30 Tage – zu überleben.

General Lauris Norstad von SACEUR, dem Supreme Allied Commander Europe der NATO, behauptete, es gebe auch „begrenzte Kriege mit taktischen Atomwaffen“, die er sich allerdings nur auf europäischem Gebiet vorstellen wollte. Bonn müsse 12 Divisionen bereitstellen, um die Bundesrepublik „zur stärksten Raketenmacht des europäischen Kontinents“ auszubauen. Das Dokument trägt die höchste Geheimhaltungsstufe, „cosmic“.

Bedenken kamen aus dem Auswärtigen Amt. Es wollte „gewisse Untersuchungen zur Frage der Abwehrstrategie der Nato anstellen“ und den Einsatz von Atomwaffen durch die NATO „grundsätzlich überprüfen“. Das AA wollte wissen: „Wird sich der Gegner mit der Anwendung taktischer Atomwaffen begnügen oder strategische Nuklearwaffen einsetzen, wenn die NATO-Mächte einem konventionell vorgetragenen Angriff mit taktischen Atomwaffen begegnen? Wie hoch würde der Bevölkerungsverlust sein?

Was bliebe von der Bundesrepublik übrig, wenn die Direktive MC 70 zur Anwendung käme, wie es das Pentagon wollte und Adenauer abnickte? Hätte dies damals eine Zeitung gefragt, wäre wahrscheinlich die Auflage einkassiert und die Redakteure wegen „Landesverrats“ verfolgt worden. Die Antworten fehlen in den Akten, aber ein Blick auf die NATO-Manöver jener Tage lässt keine Zweifel, dass die Direktive die vollständige Vernichtung bedeutet hätte.

Die erste große gemeinsame Übung „Carte Blanche“ fand sechs Wochen nach dem Beitritt Bonns in das Atlantische Militärbündnis statt. Ergebnis: Binnen sechs Tagen könnten 268 Atombomben auf die Bundesrepublik abgeworfen werden, die Folge: 1,7 Millionen Tote und 3,7 Mio. Verletzte. Zwei Jahre später bestätigte die NATO-Übung Lion Noir die Vermutung, dass die Mehrzahl der mindestens hundert auf die BRD niedergehenden Atombomben nicht von den Sowjets, sondern von den eigenen Verbündeten abgefeuert worden waren. Lion Noir ging von der Hypothese aus, dass der Osten zunächst zwanzig deutsche Häfen und 50 Brücken zerstören würde. Zehn deutsche Großstädte würden „nachhaltig zerstört“.

Realistisch wäre eine Verteidigungslinie westlich vom Rhein. Bonn würde also verteidigt, Bonn-Beuel am rechten Rheinufer den Russen überlassen werden. Rest-Deutschland wäre ein einziges Schlachtfeld.

Im November 1960 bekräftigte der Bundesverteidigungsrat unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers, dass die Ausrüstung der Bundeswehr mit taktischen Atomwaffen eine unabdingbare Voraussetzung für die Verteidigungsbereitschaft der BRD sei. Adenauer beauftragte das Verteidigungsministerium und das Auswärtige Amt, „diesen Stand in den Verhandlungen mit den NATO-Partnern vertreten“.

Die Wiederaufrüstung hatte sich so schnell und fernab der Öffentlichkeit vollzogen, dass die zivile Gesellschaft kaum reagieren konnte. Die Kommunistische Partei war verboten, und die SPD sollte langsam von den parlamentarischen Wohltaten profitieren. Die Presse war in den Händen Weniger, die das „deutsche Wirtschaftswunder“ priesen. Die Gewerkschaften hielten still, die Löhne stiegen.

Erstveröffentlicht im Overton Magazin v. 2.11. 2024
https://overton-magazin.de/top-story/nato-uebung-zehn-deutsche-grossstaedte-nachhaltig-zerstoert/

Wir danken für das Publikationsrecht.


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