Massiver Eingriff

Ein Kommentar von Ulrike Eifler in der UZ zu zwei Gesetzen im Rahmen der Militarisierung des Arbeitslebens. Kaum ein Berufszweig bleibt ungeschoren. Unter den Bedingungen zunehmender Kriegswirtschaft werden bisher kaum denkbare Formen von Zwangsverpflichtungen weit über die Wehrpflicht hinaus möglich gemacht. (Peter Vlatten)

Ulrike Eifler, Kommentar in der UZ vom 10. Juli 2026

Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2026 den „Gesetzentwurf zur Stärkung der Reserve“ beschlossen. Noch in diesem Jahr soll es durch den Bundestag gepeitscht werden, damit das Gesetz Anfang kommenden Jahres in Kraft treten kann. Ziel ist eine schnellere Verfügbarkeit von Reservisten – also all jener, die als Zeitsoldaten oder als Wehrdienstleistende mal bei der Bundeswehr waren.

Bislang war der Dienst in der Truppe nur dann möglich, wenn der Reservist selbst sowie sein Arbeitgeber zustimmten. Jetzt wird die Heranziehung von Reservisten für drei bis zwölf Wochen pro Jahr verpflichtend. Die Höchstaltersgrenze liegt für Wehrdienstleistende, die unter einem Jahr bei der Bundeswehr waren, bei 45 Jahren. Zeit- und Berufssoldaten müssen damit rechnen, dass sie bis zu ihrem 65. Lebensjahr eingezogen werden können. Wer mehr als ein Jahr Wehrdienst geleistet hat, muss sogar damit rechnen, dass er oder sie auch zu Auslandsverwendungen in EU- oder NATO-Staaten sowie an Bord von Schiffen und Luftfahrzeugen verpflichtet zu werden.

Das Gesetz stellt einen weiteren schweren Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Menschen und eine Unterordnung unter den Militarismus dar. Bereits mit dem Arbeitssicherstellungsgesetz hatte die Bundesregierung Anfang 2025 eine dienstliche Verpflichtung in Krisen geregelt. Betroffen sind Beschäftigte der kritischen Infrastruktur, der Rüstungsindustrie, der Rüstungsforschung sowie lebenswichtiger Versorgungs- und Transportbereiche. Egal ob Energie- oder Wasserversorgung, Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltung oder Telekommunikation – nahezu alle Branchen fallen darunter. Beschäftigten in diesen Branchen ist untersagt, im Spannungs-, Bündnis- oder Verteidigungsfall den Arbeitsplatz zu wechseln.

Beide Gesetze sind die logische Folge einer Militarisierung, die die Arbeitswelt schon lange erreicht hat. Beschäftigte der Automobilindustrie finden sich plötzlich in der Rüstungsindustrie wieder. Hafenarbeiter müssen Rüstungsexporte verladen. Lehrer sind verpflichtet, Soldaten der Bundeswehr einzuladen. Pflegekräfte lernen die Versorgung von Kriegsverletzungen und Sachbearbeiter der Arbeitsagentur für Arbeit sind angehalten, Arbeitslose in den militärischen Bereich der Bundeswehr zu vermitteln.

Unter dem Druck dieser Entwicklung verändern sich Berufsbilder und der Sinn bisheriger Tätigkeit. Statt Goethe und Schiller zu lesen, schwärmen Soldaten den 14-Jährigen im Unterricht vom Abenteuerdasein als Soldat vor. Auch in den Krankenhäusern steht nicht der Erhalt der Gesundheit und die Verbesserung der Lebensqualität im Mittelpunkt, sondern die Präparierung für den nächsten Einsatz an der Front. Und die Sachbearbeiterin in der Arbeitsagentur darf nicht mehr bei der Suche nach einer zweiten Chance behilflich sein, sondern muss die Notlage Betroffener ausnutzen und diese in die Bundeswehr drängen.

Es zeigt sich: Der Militarismus strukturiert die Arbeitswelt und den Konflikt zwischen den Klassen. Er sorgt aber auch für Brüche und die ersten Beispiele der Gegenwehr. In Leipzig wurde ein DHL-Mitarbeiter entlassen, weil er die Verladung von Rüstungsexporten nach Israel ablehnte. In München weigern sich drei Tramfahrer, die mit Bundeswehrwerbung beklebte Tram durch die Innenstadt zu fahren. Und die Hochschullehrer, die sich mit ihren palästinasolidarischen Studenten solidarisiert haben, werden plötzlich auf politischen Listen des Bildungsministeriums geführt.

Es zeigt sich: Den individuellen Erfahrungen mit der Militarisierung am Arbeitsplatz muss eine kollektive Antwort entgegengestellt werden, damit sie wirkmächtig ist.

Wir danken für das Publiktionsrecht.

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Titelbild: Peter Vlatten

Dreiste Verhaftung des Geschäftsführers von International Peace Bureau (IPB) und anderer Aktivist:innen

Friedensaktivisten stören die Staatsräson. Überall. Die Übergriffe gegen sie häufen sich. Überall. Schaffen wir Öffentlichkeit daüber her. Überall und immer!(Peter Vlatten)

IPB, 6.Juli 2026

Das International Peace Bureau (IPB) verurteilt die Festnahme und Abschiebung seines Geschäftsführers Sean Conner sowie weiterer Aktivist:innen aus Deutschland, Finnland und Italien aufs Schärfste. Bei seiner Ankunft am internationalen Flughafen Sabiha Gökçen in Istanbul am Freitag, dem 3. Juli, um 17:27 Uhr Ortszeit wurden ihm Reisepass und Mobiltelefon abgenommen. Er wurde zwei Stunden lang verhört; dabei wurden unter anderem seine Fingerabdrücke genommen und Fahndungsfotos angefertigt.

Die türkischen Behörden machten wiederholt widersprüchliche Angaben zu den Gründen für die Befragung und behaupteten, die Kontrolle sei aufgrund einer Meldung deutscher Behörden erfolgt. Diese bestritten jedoch jegliche Beteiligung. Anschließend durchsuchten die Behörden Seans persönliche Gegenstände, einschließlich des beschlagnahmten Mobiltelefons. Er wurde gezwungen, Unterlagen zu seiner eigenen Abschiebung zu unterzeichnen, ohne zu wissen, was er genau unterschrieb. Danach wurde er in eine Gewahrsamszelle gebracht und darüber informiert, dass er am folgenden Tag abgeschoben werden würde. Die gleiche Behandlung erfuhren vier Aktivist:innen der Linksjugend aus Deutschland, eine Person der finnischen Organisation Työväen antimilitaristit (Arbeiterantimilitarist:innen) sowie eine Person der italienischen Fronte Popolare. Andere Aktivist:innen wurden ebenfalls verhört, durften letztlich jedoch einreisen.

Die Inhaftierten waren psychischen Belastungen und rechtswidrigen Praktiken ausgesetzt. Dazu gehörten unhygienische Bedingungen, grelle Beleuchtung, die den Schlaf verhinderte, die Unmöglichkeit, mit Personen außerhalb der Einrichtung zu kommunizieren oder auch nur die Uhrzeit zu erfahren, da sämtliche technische Geräte beschlagnahmt worden waren, sowie das völlige Fehlen einer Erklärung für die Inhaftierung oder Abschiebung. Ihre Reisepässe erhielten sie erst nach der Landung in ihrem Herkunftsland zurück – verbunden mit der Drohung, bei einer erneuten Einreise von der Polizei eskortiert zu werden.

Offiziell wurde gegen diese Aktivist:innen ein „Einreiseverbot“ verhängt. Den ihnen nach der Abschiebung ausgehändigten Unterlagen zufolge galten sie als „potenziell störende Passagiere“ im Sinne von Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes Nr. 6458 über die öffentliche Sicherheit. Darin heißt es: „Ein Visum wird Ausländer:innen verweigert, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit als unerwünscht gelten.“

Sean und die anderen Inhaftierten waren nach Istanbul gereist, um am Samstag, dem 4. Juli, gemeinsam mit türkischen und internationalen Aktivist:innen am Antiimperialistischen Friedensgipfel teilzunehmen – einer vollkommen legalen und friedlichen Konferenz, die vor der Eröffnung des 36. NATO-Gipfels in Ankara am 7. und 8. Juli Perspektiven für eine friedlichere und gerechtere Welt aufzeigen wollte. Im Vorfeld des Gipfels verhängten die türkischen Behörden in mehreren Provinzen pauschale Demonstrationsverbote, verweigerten Journalist:innen die Akkreditierung und nahmen mehr als 200 Anwält:innen, Wissenschaftler:innen, Vertreter:innen der Zivilgesellschaft und Studierende fest, darunter auch internationale Aktivist:innen.

Diese undemokratischen Maßnahmen stellen eklatante Verstöße gegen die demokratischen Grundsätze in der Türkei sowie gegen das Völkerrecht dar. Leider sind derartige Maßnahmen nicht nur in der Türkei, sondern auch in anderen NATO-Mitgliedstaaten an der Tagesordnung. Auch dort wird zunehmend härter gegen gewaltfreie Friedensaktivist:innen und internationale Solidaritätsgruppen vorgegangen – von Deutschland über das Vereinigte Königreich bis hin zu den USA.

Die NATO präsentiert sich wiederholt als Verteidigerin der Demokratie und beruft sich dabei auf gemeinsame Werte wie Freiheit, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Doch das Handeln der Türkei und anderer NATO-Mitgliedstaaten zeigt das Gegenteil: Das Bündnis missachtet konsequent das Völkerrecht ebenso wie die Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Wenn das Bündnis überhaupt gemeinsame Werte hat, dann beruhen sie auf der Unterdrückung abweichender Meinungen, auf Militarisierung und auf der Durchsetzung nationaler Eigeninteressen.

Das International Peace Bureau ist eine mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnete Organisation, die seit mehr als 130 Jahren eine weltweit anerkannte Stimme für den Frieden ist. Wir stellen keinerlei Gefahr für die öffentliche Sicherheit in der Türkei dar. Offensichtlich diente der Versuch, Sean die Einreise zu verweigern, nicht – wie behauptet – dem Schutz der öffentlichen Sicherheit, sondern dem Ziel, die Stimme der internationalen Friedensbewegung zum Schweigen zu bringen.

Das IPB fordert die türkischen und deutschen Behörden daher auf, unverzüglich eine Erklärung für die Festnahme und die Verletzung der Grundrechte der festgenommenen Aktivist:innen abzugeben. Wir rufen alle anderen NATO-Mitgliedstaaten dazu auf, das Vorgehen der türkischen Behörden und ihre Behandlung friedlicher und demokratischer Aktivist:innen – sowohl aus der Türkei als auch aus anderen Ländern – unverzüglich und unmissverständlich zu verurteilen.

Diese Entwicklungen unterstreichen einmal mehr die Notwendigkeit von Kritik und Widerstand gegen die undemokratischen, militaristischen und imperialistischen Praktiken der NATO. Wenn das Bündnis bereit ist, die Misshandlung seiner eigenen Bürger:innen und die Verletzung ihrer Menschenrechte zu ignorieren, können wir nur erahnen, was es Menschen in Ländern antun würde, die als seine „Gegner“ gelten.

Heute wie immer sagen wir Nein zu einer undemokratischen, völkerrechtswidrig handelnden NATO und Ja zu Frieden und Gerechtigkeit weltweit.

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Kritik an Rüstungstransporten kein Kündigungsgrund

Christopher T. wurde wegen eines Demo-Auftritts vom DHL-Konzern entlassen. Jetzt hat das Leipziger Arbeitsgericht den Rauswurf für nichtig erklärt

Von PETER NOWAK

Forum-Red.: Das Urteil ist gleich in mehrerer Hinsicht ein Lichtblick: Es stärkt das Recht auf freie Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit. Es stärkt die Arbeit aktiver Gewerkschafter. Und es macht Mut zum Widerstand gegen die geplante Kriegsertüchtigung und eine Politik der Beihilfe für den Genozid in Gaza. (JG)

Gleich eine dreifache Niederlage gab es für den Logistikkonzern DHL vor dem Leipziger Arbeitsgericht. Die zuständige Richterin erklärte nicht nur die fristlose wie auch die nachgeschobene fristgerechte Kündigung von Christopher T. durch DHL für nichtig. Sie lehnte auch die gerichtliche Aufhebung seines Arbeitsvertrags ab, die das Unternehmen beantragt hatte. »Ein Sieg auf ganzer Linie«, freute sich Jörg Weidemann vom Solidaritätskreis für T., der sich kurz nach dem Rauswurf im September 2025 gegründet hat.

Lesefestival

T., der bei DHL am Airport Leipzig/Halle auch als Verdi-Vertrauensmann tätig war, hatte seine Kündigung erhalten, nachdem er auf einer Demonstration gegen die deutsche Komplizenschaft bei Israels Krieg in Gaza am 23. August 2025 eine Rede gehalten hatte.

Darin begründete der Gewerkschaftler, warum er als DHL-Beschäftigter den Protestmarsch begrüße: »Es ist uns als Flughafenarbeiter ein großes Anliegen, dass unsere Arbeit nicht dem Krieg dient.« Er äußerte auch die Hoffnung, dass der Protest ein starkes Zeichen setzt und mehr Kolleg*innen am Flughafen sich der Kritik an den Rüstungstransporten anschließen. »Wir können uns nicht darauf verlassen, dass sich DHL auf eigene Bestrebungen zu Rüstung verzichten wird«, sagte T. Schließlich seien für den Konzern Rüstungsaufträge ein Geschäft wie jedes andere. Christopher T. betonte in der Rede auch, dass er gerne bei DHL arbeite. Aber er wolle mit seiner Tätigkeit dazu beitragen, zivile und keine Rüstungsgüter zu transportieren.

»Wir nehmen diese Entscheidung des Leipziger Arbeitsgerichts zur Kenntnis und bereiten die notwendigen Rechtsmittel vor, um die aus unserer Sicht klar fehlerhafte Entscheidung überprüfen zu lassen.« Erklärung der Presseabteilung von DHL

Die Richterin erklärte nun zu ihrer Entscheidung gegen Kündigungen und Aufhebungsvertrag, T. habe keine Schmähkritik gegen das Logistikunternehmen geäußert. Auch den Vorwurf von DHL, T. habe Betriebsgeheimnisse preisgegeben, weil er gesagt hat, er habe auch schon Lieferungen für die Rüstung befördern müssen, fand sie nicht nachvollziehbar.

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Lilly Stark, Anwältin von T., hatte dazu erklärt, es sei allgemein bekannt, dass DHL auch Rüstungsgüter transportiere, unter anderem fertige der Konzern Lieferungen des Rheinmetall-Konzerns ab. Beide Unternehmen berichten über die Zusammenarbeit auf ihren Webseiten. Somit sei die Behauptung des Unternehmens, T. habe Geschäftsgeheimnisse verraten, gegenstandslos, betonte die vom DGB gestellte Anwältin. Sie monierte zudem das Prozedere, das zur Kündigung ihres Mandanten führte. So sei er von DHL zu einem Gespräch gebeten, kurz darauf freigestellt und dann entlassen worden. Das Gespräch sei bereits mit dem Ziel der Entlassung geführt worden, was rechtlich unzulässig sei.

Jörg Weidemann vom Solidaritätskomitee ging im Gespräch mit »nd« auf die Rhetorik des DHL-Anwalts ein. Er habe erklärt, T. bewege sich »in einem gewerkschaftlichen Milieu«. Daher sei damit zu rechnen, dass T. sich auch weiter politisch äußern werde. Zudem warf der Jurist T. Äußerungen in einer früheren Betriebsversammlung vor, in der er sich mit dem Tarifstreik von Hamburger Kolleg*innen solidarisiert hatte. Für Weidemann stellt sich danach die Frage, wie das DHL-Anwälteteam an den Redebeitrag gelangt ist. Schließlich seien Mitschnitte von Betriebsversammlungen rechtswidrig.

Nach seinem Erfolg vor dem Arbeitsgericht will Christopher T. so schnell wie möglich wieder seine Arbeit im DHL-Luftfrachtzentrum auf dem Flughafen Leipzig/Halle aufnehmen. Doch wann er dort wieder Pakete bearbeiten wird, ist noch unsicher. Denn gegen die Gerichtsentscheidung vom Mittwoch ist Revision zugelassen. Auf Nachfrage erklärte die DHL-Pressestelle: »Wir nehmen diese Entscheidung des Leipziger Arbeitsgerichts zur Kenntnis und bereiten die notwendigen Rechtsmittel vor, um die aus unserer Sicht klar fehlerhafte Entscheidung überprüfen zu lassen.«

Erstveröffentlicht im nd v. 10.7. 2026
Kritik an Rüstungsexporten …

Wir danken für das Publikationsrecht.

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