Razzia gegen Linke in Berlin: Kalkül?

Wir spiegeln den Artikel von Jule Meyer aus dem nd. zu den Razzien in linken Einrichtungen am 24. April 2026.

Titelbild: Polizist:innen stehen am 1. Mai 2025 in Kreuzberg vor einem Graffiti für den kurz zuvor in Oldenburg durch einen Polizisten erschossenen Lorenz

Webseite: Initiative Gerechtigkeit für Lorenz

Vorbemerkung:

Der Berliner GdP-Sprecher Benjamin Jendro nutzte die erzeugte Aufmerksamkeit für Forderungen nach einem weiteren Ausbau der digitalen Überwachung und sprach vom „Linksextremismus“ als „demokratiegefährdendes Krebsgeschwür, das sich durch unsere Gesellschaft frisst“.

Wieder einmal fragen sich viele von uns, inwieweit der DGB glaubwürdig für Demokratie und Menschenrechte eintreten will. Ein Gewerkschaftsbund, der eine Lobbygruppe der Polizei in seinen Reihen duldet, die von der DPOLG kaum noch zu unterscheiden ist, ist unglaubwürdig. Warum in aller Welt sollen wir uns mit Polizist:innen solidarisieren, die regelmäßig unsere Kolleg:innen auf Demos zusammenschlagen, sobald die Programmatik nicht staatstragend genug ist. Mit Polizist:innen, die mit roher Gewalt gegen zivilen Ungehorsam vorgehen, um Faschos die Straßen frei zu prügeln. Mit einer Polizei, die Antifaschismus kriminalisiert und Mitgliedern der Ver.di Jugend Mittelfranken für ihre Haltung und ihr Engagement gegen Rechts die Wohnungen durchsucht. (Zur Presseerklärung) Mit Polizist:innen, die Abschiebungen durchsetzen oder Menschen bei Zwangsräumungen in die Obdachlosigkeit zwingen, weil sie nicht mehr in die kapitalistische Verwertungslogik gepresst werden können. Die entmenschlichende Sprache eines Benjamin Jendro gegenüber Linken ist kein Ausrutscher, sondern die logische Konsequenz aus der repressiven Funktion, die die Polizei im Kapitalismus gegenüber uns Lohnabhängigen erfüllt. Der DGB kann nicht glaubhaft für Arbeiterinteressen eintreten, so lange er die Repressionsorgane stützt! Gewerkschafter:innen sollten sich zusammen schließen und entschieden den überfälligen Ausschluss der GdP fordern. (Konstantin Kieser, FGL)

Screenshot Instagram

Razzia gegen Linke in Berlin: Kalkül?

Nach einem Anschlag auf zwei Strommasten 2025 durchsucht die Polizei linke Projekte

Von Jule Meyer

An diversen Orten der linken Szene und in Privatwohnungen fanden am Dienstagmorgen Razzien der Berliner Polizei statt. Darunter befinden sich das Projekt »Scherer8« in Wedding, die anarchistische Bibliothek »Kalabal!k« in Kreuzberg und das Späti-Kollektiv »L5« in Neukölln.

»Die Ermittlungen wegen verfassungsfeindlicher Sabotage und anderer Straftatbestände richten sich gegen vier Personen«, denen vorgeworfen wird, »gemeinsam durch eine Brandlegung am 9. September 2025 an zwei Strommasten einen folgenschweren Stromausfall in den Berliner Stadtteilen Alt-Johannistal, Altglienicke, Adlershof, Grünau, Oberschöneweide, Spindlersfeld und Teilen der Brandenburger Gemeinde Schönefeld verursacht zu haben«, teilt die Polizei Berlin mit. Von dem Stromausfall im September des vergangenen Jahres waren zeitweise rund 50 000 Privathaushalte und 2000 Gewerbetreibende betroffen.

Ein mit den Razzien vertrauter Anwalt sagt »nd« am Dienstagmittag, dass in dem Durchsuchungsbeschluss der Polizei der Verdacht für mutmaßliche Straftaten nicht ausgeführt sei. »Das ist auffällig«, so der Anwalt. Die Akte in der Sache kenne er jedoch nicht. Den Durchsuchten geht es laut dem Anwalt soweit gut und es liegen demnach noch keine Haftbefehle vor. Ein Haftbefehl wird von einem Richter oder einer Richterin ausgestellt, wenn ein dringender Tatverdacht gegen eine Person besteht und es zudem einen Haftgrund gibt – etwa bei Fluchtgefahr.

Auf die Frage hin, wie er die Durchsuchungen politisch einschätze, sagt der Anwalt, es komme ihm »wie ein wildes Stochern im Nebel« vor. So ähnlich formuliert es auch ein Sprecher des Späti-Kollektivs »L5« im Gespräch mit »nd«. Im Laden herrsche nach der Durchsuchung am Morgen Chaos. Die Polizei habe unter anderem Feuerwerk und Handys konfisziert. Die Mobiltelefone stammen aus einer Spendenbox für den brandenburgischen Verein »Wir packen’s an«, der Geflüchtete unterstützt.

Der Sprecher des Späti ordnet die Ereignisse als Repression gegen Linke ein. »Immer mehr öffentliche Orte von Linken werden in der Stadt staatlich angegriffen«, sagt er. Auch Alex Schneider, Sprecherin der Roten Hilfe Berlin, nennt die Razzien politische Repression. »Mit Ermittlungen hat das Ganze wenig zu tun«, sagt Schneider »nd«.

Muckefuck: morgens, ungefiltert, links

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»Gestern wurde veröffentlicht, welche vermeintlichen Schäden der Brandanschlag im September in Adlershof hatte«, so Schneider. »Und heute wird zum Rundumschlag gegen die linke Szene ausgeholt, obwohl der entsprechende Durchsuchungsbeschluss anscheinend schon seit Dezember vorliegt. Das ist nichts weiter als billige Propaganda – natürlich begleitet von Hofjournalisten von Springer.«

Das Standortmanagement des Technologieparks Adlershof, die Wista Management GmbH, hatte am Montag mitgeteilt, dass der Anschlag auf das Stromnetz einen Schaden von 30 bis 70 Millionen Euro verursacht habe. »Ohne den Stromausfall wären wir wahrscheinlich bei sieben bis acht Prozent gelandet«, sagte Wista-Chef Roland Sillmann über das Umsatzwachstum an Deutschlands größtem Technologiepark. Stattdessen habe das Umsatzwachstum im Jahr 2025 fünf Prozent betragen.

Mit den Razzien schlügen die »Repressionsbehörden« zwei Fliegen mit einer Klappe, meint Schneider. »Sie simulieren Handlungsfähigkeit und können nebenbei unliebsame linke Strukturen angreifen. Was bei Buchhandlungen und NGOs der Entzug von Fördergeldern ist, ist bei Strukturen, die von staatlichen Geldern unabhängig sind, das, was wir heute Morgen gesehen haben. Wir rufen dazu auf, sich solidarisch gegen diese staatliche Willkür zu zeigen.«

Insgesamt 500 Beamte waren laut Angaben der Staatsanwaltschaft und Polizei Berlin am Dienstag im Einsatz. »Die Durchsuchungen betrafen Wohnungen und andere Objekte in den Bezirken Mitte, Neukölln, Treptow-Köpenick, Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow. Des Weiteren wurden je eine Wohnung in Düsseldorf und Kyritz sowie zwei weitere in Hamburg durchsucht«, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Behörden.

»Mit Ermittlungen hat das Ganze wenig zu tun.« Alex Schneider 
Sprecherin der Roten Hilfe Berlin

Bei den Durchsuchungen seien »umfangreiche Beweismittel« sichergestellt worden. Darunter sollen sich unter anderem Mobiltelefone, Laptops, Unterlagen und diverse weitere elektronische Geräte befinden. Die weiteren Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat sowie den einzelnen Tatbeiträgen der Tatverdächtigen dauern an.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nutzte die Razzien derweil, um mehr Befugnisse zur Überwachung von Linken zu fordern. Linksextremismus sei ein »demokratiegefährdendes Krebsgeschwür, das sich durch unsere Gesellschaft frisst und leider auch im politischen Raum immer wieder auf Nährboden trifft«, teilte Benjamin Jendro, Pressesprecher des GdP-Landesbezirks, mit. Die Gefahren durch Linksextremist*innen würden in der BRD »seit Jahren kleingeredet, in den Verfassungsschutzämtern und beim BND genießt der Bereich bei der personellen Zuordnung kaum Priorität«. Tatsächlich schätzt der Verfassungsschutz das rechtsextreme Gefahrenpotenzial in Deutschland am größten ein, wie den Berichten der Behörde aus den vergangenen Jahren zu entnehmen ist.

Jendro forderte wegen der vermeintlichen Gefahr von links weitreichende Befugnisse für die Sicherheits- und Polizeibehörden, darunter die »Ausweitung der Quellen-TKÜ, IP-Mindestspeicherfristen oder Nutzung KI-basierter Technik«. Sowohl das staatliche Abhören von Kommunikation direkt am Gerät des Betroffenen (Quellen-TKÜ) als auch das Speichern von IP-Adressen stehen stark in der Kritik, Grundrechte aller Bürger*innen einzuschränken.

Dieser Artikel erschien erstmalig am 24.03.26 im nd. Wir danken für das Publikationsrecht.

Mehr zum Thema:

Junge Welt - PR Razzia bei Anarchisten

Titelbild: Konstantin Kieser

Kürzen nicht mit uns! Es ist Zeit, ins Handeln zu kommen!

Kürzen nicht mit uns! Es ist Zeit, ins Handeln zu kommen!

Wir veröffentlichen hier einen Beschluss der ver.di-Mitgliederversammlung des Fachbereichs C des Landkreises Nordhessen vom 17.02.2026.

Der Beschluss kann aus unserer Sicht richtungsweisend für die aktuelle Gewerkschaftsarbeit sein:

  • konsequent an den interessen der Kolleg:innen orientieren,
  • der Verzichtspropaganda die Stirn bieten. Es ist genug Geld da, wenn die Prioritäten nicht auf Profite und Kriegsvorbereitungen gelegt werden.
  • Erfolge sind möglich, wenn alle Kräfte zum Kampf mobilisiert werden.

Fachbereich C organisiert die ver.di Kolleg:innen, die in den Bereichen Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft beschäftigt sind.

Andere Gewerkschaftsgliederungen sollten sich der folgenden Erklärung anschließen!

Einstimmig beschlossen von der überbetrieblichen ver.di-Mitgliederversammlung des Fachbereichs C des Landkreises Nordhessen am 17.02.2026

Zur Weiterleitung an die bezirkliche Fachbereichskonferenz C Nordhessen am 09.06.2026, die ver.di-Bezirkskonferenz Nordhessen, den ver.di Bezirksvorstand Nordhessen und den DGB Nordhessen 

Kürzen nicht mit uns! 

Es ist Zeit, ins Handeln zu kommen!

Wir fordern eine systematische Kampagne von ver.di und DGB gegen Kürzungen und soziale Angriffe:

1. Informationskampagne in den Betrieben und in der Öffentlichkeit durch Betriebs- und Gewerkschaftsversammlungen, Massenflugblätter, Plakatkampagnen über die Pläne der Regierung und Arbeitgeberverbände

2. Durchführung lokaler, regionaler und bundesweiter Aktionskonferenzen, die gewerkschaftliche und andere Aktive zusammenbringen, Forderungen beschließen und Aktionspläne ausarbeiten

3. Betrieblichen und örtlichen Aktionen, die über lokale und regionale Demonstrationen zu einer bundesweiten Großdemonstration in Berlin führen

4. Schulterschluss mit und Unterstützung von Initiativen und Bündnissen, die im Kampf gegen aktuelle Kürzungen bereits vor Ort bestehen

5. Um Kolleg*innen auf die Angriffe und nötigen Gegenmaßnahmen bis hin zu politischen Streiks vorzubereiten, wird zum Thema politischer Streik eine Reihe von Seminaren und Veranstaltungen für Aktive und Vertrauenspersonen sowie in Betrieben angesetzt.

Begründung: 

In Deutschland wird gekürzt. Und zwar dort, wo es am meisten schmerzt: Bei der öffentlichen Daseinsvorsorge, an der Bildung, bei der Jugend- und Altenarbeit, bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, in der öffentlichen Verwaltung und der Pflege.

Es fehlt an allen Ecken und Enden. Frauen werden nicht vor Gewalt geschützt, Jugendliche landen auf der Straße. Menschen, die körperlich oder seelisch unterstützt werden müssen, bleiben auf der Strecke, in der Sozialen Arbeit wird der Rotstift angesetzt. Verwaltungsprozesse dauern ewig, in den Schulen fehlen die Lehrkräfte und Sozialpädagoginnen, an den Unis verschlechtern sich Studien- und Arbeitsbedingungen.

Das alles ist kein Naturgesetz. Es ist politischer Wille. An Geld mangelt es nicht.

Während die Zahl der Superreichen steigt und die regierende Politik Steuergeschenke und lukrative Rüstungsaufträge ohne Ende verteilt, wird propagandistisch Stimmung gemacht und ohne Rücksicht auf Menschen, Recht und Lebenswürde gekürzt.

Gleichzeitig wird an wesentlichen sozialen und gewerkschaftlichen Errungenschaften unserer Gesellschaft die Axt angelegt. Es vergeht kaum eine Woche ohne neue Drohungen gegen uns: Kürzungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Einführung von Karenztagen bei Krankschreibungen, Einschränkung des Rechts auf Teilzeit, die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages oder die Schwächungder gesetzlichen Rente.

Dagegen sollten wir uns als Gewerkschaften entschlossen wehren.

Im Herbst 2025 sprach die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi von möglichen Streiks gegen die neoliberale Marktpolitik*. Damit hat sie die Notwendigkeit von politischen Streiks auf die Tagesordnung gesetzt.

Eine breite offensive und sachliche Diskussion in der Gewerkschaft über den politischen Streik ist dringend erforderlich.

Die Behauptung, der politische Streik sei in Deutschland grundsätzlich verboten, ist faktisch falsch. Diese Legende beruht auf einer engen, historisch gewachsenen und politisch motivierten Rechtsauslegung, nicht jedoch auf einem ausdrücklichen gesetzlichen Verbot. Internationale Rechtsgrundlagen – insbesondere die Europäische Sozialcharta – erkennen das Recht auf kollektive Maßnahmen ausdrücklich an, auch jenseits tariflicher Ziele. Letztlich ist es eine Frage der Kräfteverhältnisse: je mehr Kolleg*innen sich an einem politischem Streik beteiligen, umso weniger wird die Gegenseite in der Lage sein, Repressionen durchzusetzen.   

Der politische Streik ist kein Selbstzweck, sondern ein notwendiges Mittel gewerkschaftlicher Gegenmacht in Zeiten multipler Krisen. Ihn wieder auf die Tagesordnung zu setzen, ist Ausdruck gewerkschaftlicher Verantwortung und demokratischer Selbstbehauptung. Und deshalb fordern wir in Zeiten der Unsicherheit, Zeichen des Mutes und der Stärke unserer Gewerkschaft.

Hier der Link zum Originalbeschluss

Titelbild: Collage Peter Vlatten

Meinungsfreiheit: Freie Universität Berlin gibt Rechtsstreit auf

Hut ab, daß die Kolleg:innen ihren Fight um die innerbetriebliche Meinungsfreiheit durchgestanden haben. Macht den Fall bekannt. Er ist eine Ermutigung für alle Kolleg:innen, die mit den perfiden Methoden der Meinungsunterdrückung im betrieblichen Alltag konfrontiert werden. (Peter Vlatten)

Verdi-Betriebsgruppe sieht nach Gerichtserfolg die gewerkschaftliche Meinungsfreiheit gestärkt

Christian Lelek, nd, 17.März 2026

Erfolg für die gewerkschaftlichen Kräfte. Vor dem Berliner Arbeitsgericht ist eine mehrjährige rechtliche Auseinandersetzung zwischen der Verdi-Betriebsgruppe an der Freien Universität Berlin (FU) und der Universitätsführung zu Ende gegangen. Die Universität hatte mehrere Mitglieder der Betriebsgruppe für einen Internetbeitrag abgemahnt. Die Betriebsgruppe hatte im Januar 2024 kritisiert, die FU trage mit schlechten Arbeitsbedingungen und gewerkschaftsfeindlichem Agieren zum politischen Verdruss und zum Aufstieg der AfD bei. In mehreren Verfahren hatte das Gericht bereits im Sinne der Abgemahnten entschieden. Die Hochschule war in Berufung gegangen, hat aber am Montag die entsprechenden Anträge kurz vor deren Verhandlung am Dienstag zurückgezogen.

Die Freie Universität, wie auch das Arbeitsgericht bestätigten auf nd-Anfrage, dass die Verfahren von der Universität zurückgenommen wurden. Die FU erklärte darüber hinaus, den gesamten Rechtsstreit aufzugeben: »Wir werden die Veröffentlichung nicht weiter rechtlich verfolgen«, teilte eine Sprecherin mit. Die FU sehe ihre Einwände gegen den Inhalt des Beitrages und das Vorgehen der Gewerkschaftsstruktur dennoch weiterhin als gerechtfertigt an. Ausschlaggebend für die Aufgabe des Verfahrens sei demnach „der Zeitablauf“.

Gericht sieht keinerlei Rechtsverstöße

Auch das Gericht erklärte, dass nun alle vier »in diesem thematischen Zusammenhang geführten Verfahren beendet sind«. Die Freie Universität hatte den gesamten Vorstand der Betriebsgruppe abgemahnt. Das Gericht war zu dem Schluss gekommen, dass alle Abmahnungen unrechtmäßig seien und hatte die Universität dazu verurteilt, sie aus den Personalakten zu entfernen.

In dem Internetbeitrag, der den Rechtsstreit auslöste, rief die Betriebsgruppe zur Teilnahme an den damals massenhaft stattfindenden Protesten zur Einhaltung der sogenannten Brandmauer der demokratischen Parteien gegen die AfD auf. Neben einer politischen Verantwortung der damaligen Ampel-Regierung benannte die Betriebsgruppe eine solche auch für ihren Arbeitgeber, die Freie Universität. Tarifbruch, der Kampf gegen Mitbestimmung und demokratische Prozesse, aber auch die ungleiche Behandlung von Beschäftigten der unteren Lohngruppen und mit hohem Migrant*innenanteil würden das Vertrauen in die herrschenden Verhältnisse untergraben. Als Beispiel wird die Ausgliederung der Reinigungskräfte genannt. »Damit bereiten die regierenden Parteien und gewerkschaftsfeindliche Arbeitgeber der AfD und den Rechten das Feld«, schloss der Aufruf.

In all dem erkannte das Gericht bis heute keinen Verstoß gegen die erforderliche Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebe, urteilte bereits das Landesarbeitsgericht in einem der anderen beiden Fälle, in dem die FU ebenfalls Berufung eingelegt hatte. Der Aufruf enthalte auch »keine unrichtigen Tatsachen«, erklärte das Gericht. Dass Reinigungsarbeiten ausgegliedert würden, entspreche der Wahrheit, wie auch die Behauptung, dass tarifliche Gehaltszuschläge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt würden. Der Verstoß der Universität gegen die Mitbestimmungsrechte des Personalrats sei gar in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren festgestellt worden.

Meinungsfreiheit im Betrieb bekräftigt

Der Beitrag bewege sich zudem im Rahmen der Meinungsfreiheit und stelle keine Schmähkritik dar. Die Kritik sei zugespitzt formuliert, »aber nicht anlasslos und nicht mit dem Ziel der persönlichen Kränkung der angegriffenen Präsidiumsmitglieder geäußert worden«, schrieb das Gericht in seiner Pressemitteilung vom September vergangenen Jahres.

Claudius Naumann, betroffenes Mitglied im Betriebsgruppenvorstand, zeigte sich gegenüber »nd« zufrieden. Die Betriebsgruppe habe mit der Berufungsrücknahme der FU »auf ganzer Linie obsiegt«. Die Meinungsfreiheit von Gewerkschaften im Betrieb, sich auch kritisch gegenüber dem Arbeitgeber äußern zu können, stünde mit Abschluss der Auseinandersetzung gestärkt da. Naumann verwies aber auch auf die Folgen des sich mehr als zwei Jahre ziehenden Verfahrens. »Laufende Verfahren schüchtern ein. Sie halten klein«, sagte Naumann. Er wisse von Kolleg*innen, die sich aus Angst vor Gerichtsverfahren »nicht hervortun« wollten. »Es ist eine Sache, recht zu haben. Eine ganz andere ist es, ein Verfahren durchzustehen und recht zu bekommen«, sagte Naumann.

Naumanns Anwältin zeigt sich wenig überrascht. »Es war abzusehen, dass in den Berufungsverfahren diese Urteile bestätigt worden wären«, sagte Anna Gilsbach zu »nd«. Arbeitgeber würden immer wieder mal versuchen, rechtlich gegen kritische Äußerungen ihrer Beschäftigten vorzugehen. »Es ist gut und richtig, dass das Gericht, orientiert an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, klargestellt hat, dass die Meinungsfreiheit auch im Betrieb weiter geht, als Arbeitgeber es sich mitunter denken oder wünschen würden«, sagte Gilsbach.

Verdi löscht Webseite mit dem Beitrag

Trotz positivem Ausgang des Rechtsweges: Der von der Hochschule ungeliebte Beitrag der Betriebsgruppe ist nicht mehr so einfach auffindbar. Die Gewerkschaft Verdi hatte die Webseite der Betriebsgruppe im November 2025 abgeschaltet. Verdi zufolge sei der Schritt erfolgt, da sich die Betriebsgruppe kritisch und mit weitergehenden Forderungen zu den Tarifrundenzielen der Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geäußert hatte, ohne sich ausreichend an der internen Debatte um eine gemeinsame Forderung beteiligt zu haben. Die Betriebsgruppe wies das in einer eigenen Stellungnahme zurück und erklärte, dass Verdi auch eine friedenspolitische Erklärung moniert habe. Der Vorstand der Betriebsgruppe bezeichnete die Abschaltung der Webseite nach Veröffentlichung dieser zwei Beiträge als »politische Zensur«.

Wir danken für das Publikationsrecht.

Titelbild: Verdi Betriebsgruppe FU Berlin

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