Die Zerschlagung der Gewerkschaften am 02.05.1933

Vorbemerkung: Neben anderen gewerkschaftlichen Veranstaltungen am 2. Mai 2023wir berichteten „2.Mai , eine historische Lehre“ – lud der Kreisverband Berlin-Ost des DGB „zum Gedenken an die Toten, Verletzten und Verhafteten anlässlich des 90. Jahrestages der gewaltsamen Zerschlagung der Gewerkschaften durch die Nazi-Regierung am 02.05.1933“ ein. Die Veranstaltung fand auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde-Lichtenberg statt. Zwischen den Reden von Vertretern des VVN-BdA, DIE LINKE Lichtenberg, von GEW und IG BAU trugen die Liederfreunde Vorwärts und Isabel Neuenfeldt Lieder aus dem gewerkschaftlichen Widerstand vor dem Sturm auf die Gewerkschaftshäuser vor. Anschließend führte der Gedenkverein zum Gräberfeld der über 800 Gewerkschafter, die ab der Zerschlagung getötet, verwundet oder verhaftet wurden. Fast gleichzeitig fand nicht weit entfernt davon eine Gedenkkundgebung zum Brandanschlag am 2.Mai 2014 auf das Gewerkschaftshaus im ukrainischen Odessa statt. 48 Menschen starben in dem Progrom und bei dem schlimmsten faschistischen Angriff auf eine Gewerkschaftliche Einrichtung im Nachkriegseuropa, bis heute ungesühnt und neuerdings totgeschwiegen. Wir veröffentlichen hier die Rede von Jörn Rieken (Vorstand IG Bau Berlin und freier Mitarbeiter unserer Redaktion), aus der sich auch für die aktuelle Situation wichtige Lehren ziehen lassen. (Peter Vlatten)

Die Zerschlagung der Gewerkschaften am 02.05.1933

Jörn Rieken

Vorausgegangen waren ein drastischer Sparkurs und Notverordnungen der Präsidialregierungen. Mit den sogenannten Notverordnungskabinetten des Zentrum-Politikers Heinrich Brüning ab 1930 war die Politik der Regierung nicht mehr auf einen Interessenausgleich orientiert.

Am 30.01.1933 fand die Machtübertragung an von Hindenburg an Hitler die Unterstützung fast bürgerlichen Parteien. Sie richtete sich in erster Linie gegen Sozialdemokraten und Kommunisten, Gewerkschafter und Betriebsräte. Ziel war deren vollkommene Ausschaltung. Spätestens ab diesem Zeitpunkt war die Gewalt gegen Kommunisten und Sozialdemokraten für niemanden mehr zu übersehen.

Selbst ab März 1933, als es überall im Deutschen Reich zu Übergriffen auf Gewerkschaftshäuser kam und Betriebsräte für abgesetzt erklärt wurden, konnte sich der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund (ADGB) nicht zum Widerstand durchringen.

Theodor Leipart, der Vorsitzende des ADGB hatte zuvor die Parole ausgerufen „Organisation, nicht Demonstration ist die Parole der Stunde“. Ein Generalstreik wurde, mit der Begründung eigner Schwäche, nicht ernsthaft erwogen. Selbst nach der Machtübertragung erklärte sich der ADGB noch zur Einordnung in den neuen Staat bereit. Und das, obwohl bei den letzten Betriebsrätewahlen der ADGB 73% der Stimmen erhalten hatte, die Nazi-Gewerkschaft aber nur 12%. Trotz des schon länger anhaltenden Terrors von SA-Kolonnen erklärte die ADGB- Führung weiterhin ihre Neutralität gegenüber den neuen Herrschern.

Erstmals zum Feiertag erklärt, diente der 1. Mai 1933 zur Demonstration einer vermeintlichen Einheit von Nazis und Arbeiterschaft. Die Anpassung der ADGB-Führung war Mitte April 1933 derart weitgegangen, dass sie zur Teilnahme an den Nazifeiern anlässlich des »Tages der nationalen Arbeit« aufgerufen hatte. Selbst für die Demonstrationen zum 1. Mai rief die ADGB-Führung die Arbeiter noch auf »Disziplin zu wahren«. Aber auch dieser politische Selbstmord verhinderte nicht das vollkommene Ende-und-Aus für die Gewerkschaften.

Gewerkschaftsgeschichte als Organisationsgeschichte

Warum aber agierten die ADGB-Verbände nicht wie im Jahr 1920 anlässlich des Kapp-Putsches? Warum riefen sie nicht zum Generalstreik auf, um die Nazigefahren abzuwehren?

Die Zurückhaltung des ADGB resultierte aus seiner geringeren Schlagkraft als in den 1920er Jahren, u.a. auch wegen dramatischer Mitgliederverluste. Die Löhne sanken, weil es die Regierungspolitik so wollte.

Zu Beginn der Weltwirtschaftskrise (1929/30) wollte die kommunistische RGO mit politischen Streiks den Lohnabbau verhindern. Aber als eine Gegenwehr mit Hilfe von Streiks noch eher möglich gewesen wäre, sah gerade die ADGB-Spitze darin mehr Risiko als Gewinn. Die zunächst noch vorhandenen Spielräume wurden sträflich unterschätzt. Das Schlichtungswesen mit staatlich verordneten Verbindlichkeitsverpflichtungen wurde zum Instrument des Lohnabbaus. Die Gewerkschaften zogen kaum Konsequenzen daraus.

Das RGO-Konzept beruhte allerdings auf einer Überschätzung der Aktionsmöglichkeiten. Es war eine Selbsttäuschung, wenn sie wegen der um sich greifenden Verarmung vom Anstieg der Kampfbereitschaft sprach und die Krise als letzte kapitalistische Regung deutete. Die abnehmende Streikbereitschaft belegt, wie wenig Aktionsbereitschaft vorhanden war. Anfang März 1933 stellte die Polizei in einem Überwachungsbericht fest, dass »mit Lohnkämpfen größeren Umfangs« nicht mehr zu rechnen sei. Auch die RGO-Agitation für einen Generalstreik sei nahezu »wirkungslos« gewesen, hieß es weiter.

Zwar hatten viele sozialdemokratische Freigewerkschafter im Frühjahr 1933 mit ihrer Anpassungspolitik versagt, aber nur kurze Zeit später bestätigten sie sich im Widerstand. Viele wurden misstrauisch wurden gegenüber den Arbeitern, die sie zumindest z. T. als Überläufer empfanden.

Lehren

Schon zu Beginn der Naziherrschaft in Deutschland saß der Schock vieler internationaler, aber auch vieler engagierter deutscher Gewerkschafter sehr tief über das kampflose Zurückweichen des ADGB vor dem Nationalsozialismus. Das ändere sich in der Nachkriegszeit nur langsam.

Beim FDGB war unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg noch eine „erinnerungspolitische Offenheit“ zu spüren. Bis 1983 galt der Widerstandskampf immer noch als Grundlage für die Einheitsgewerkschaft, wurde doch betont, dass nur der FDGB die Lehren aus der Geschichte umgesetzt habe. In der folgenden Zeit wurde dann wieder die Einschätzung übernommen, hauptsächlich die rechten Führer von SPD und Gewerkschaften hätten die Arbeiterbewegung 1933 in den Untergang geführt. Bis Anfang 1933 dominierte allerdings in der RGO-Führung die Einschätzung die SPD-Führung als primärem Gegner zu sehen. Spätestens ab 1983 wurde diese zweifelhafte politische Ausrichtung der RGO-Führung im FDGB kaum noch thematisiert.

Beim DGB gab es auf mittlerer und unterer Funktionärsebene eine nicht unerhebliche Reihe von Personen, die vom ADGB in nationalsozialistische Organisationen und wieder zurück in den DGB gewechselt waren. Im Unterschied zu Unternehmen und selbst bundesdeutschen Ministerien wird dieser Teil der Geschichte des DGB bis heute verdrängt. Auch eine Analyse der Gründe für die Niederlage von 1933 unterblieb.

Als Versuche einer Verarbeitung der Erinnerung an den 2. Mai 1933 können dagegen gewertet werden, dass gewerkschaftliche Gestaltungsmacht gegen unternehmerische Interessen und deren politischer Formulierung nur in enger Zusammenarbeit aller abhängig Beschäftigten erreicht werden kann.

Daraus folgten die Befürwortung einer Einheitsgewerkschaft, ein starker Internationalismus und die Idee von den Betrieben als politikfreien Räumen. Den westlichen Besatzungsmächten war die Wucht politischer und Generalstreiks aus Frankreich und Italien sehr bewusst. Maßgeblich legten sie die Grundsteine für das Korporatistische Modell des Rheinischen Kapitalismus. Damit wurde der politische Gestaltungsanspruch des DGB von den Betrieben in die politischen und verwaltungstechnischen Institutionen verlagert.

Langsam, aber stetig werden Betriebe aufgesplittert, Sparten in Tochterunternehmen ausgelagert, treten Unternehmen und sogar einzelne Bundesländer aus Tarifverbünden aus. Gegen diesen schleichenden Abbau korporatistischer Mitsprache haben die Gewerkschaften bisher noch kein Gegenmittel gefunden. Streiks zu allgemeinpolitischen Themen, selbst wenn sie direkt in die Arbeitswelt eingreifen, werden weiterhin gesetzlich unterbunden. In Zeiten, in denen die Dominanz westlichen Kapitals auf dem Weltmarkt stark am Sinken ist, Einkommens- und Vermögensungleichheit Ausmaße wie vor dem 1. Weltkrieg annehmen und am Faschismus orientierte Parteien deutlichen Zulauf erhalten, sollte die Lehre des Korporatistischen Modells einer deutlichen Prüfung unterzogen werden. Der 2. Mai 1933 sollte uns immer eine Warnung sein.

Wir danken Jörn Rieken (Vorstand IG Bau Berlin) für das Recht zur Veröffentlichung

Frankreich in Aufruhr?

Macrons Rentenreform und die Proteste dagegen!

Mittwoch 10.5. 18:30 bis 20:00 Uhr., Online Veranstaltung

Sebastian Chwala, linker Politologe und Frankreichexperte, Asma Rharmaoui-Claquin, NUPES.

Die Veranstaltung findet auf der Video-Konferenzplattform «Zoom» statt. Zugangslink: https://us02web.zoom.us/j/87223151640 | Meeting-ID: 872 2315 1640
Unser Bericht : Erster Mai Frankreich Impressionen und Nachbetrachtung 

„Fankreich erlebt bewegte Zeiten. Die Präsidentschaft Emmanuel Macrons ist seit 2017 durch eine Vielzahl sozialer Proteste begleitet – als bekanntesten und dauerhafteste Protestbewegung sind die «Gilets jaunes», die «Gelbwesten» zu nennen. Besonders die durch Dekret des Präsidenten an der Nationalversammlung vorbei beschlossene Rentenreform, mit der u.a. das Renteneintrittsalter von 62 auf 64 Jahre erhöht werden soll, führte zu einer breiten Mobilisierung sozialer Gegenwehr – im Parlament, bei den Gewerkschaften und auf der Straße.

Mit dem Politikwissenschaftler Sebastian Chwala und der NUPES-Politikerin Asma Rharmaoui-Claquin wollen wir sprechen über

Die beschlossene Rentenreform: Was beinhaltet sie? Wie lief das Gesetzgebungsverfahren? Woran entzündet sich der Protest? Wie laufen die Proteste dagegen bei Parteien & in der Nationalversammlung?
Die Proteste gegen die Rentenreform & den «Macronismus» insgesamt: Wie laufen die Mobilisierungen «auf der Straße», bei Sozialen Bewegungen, den «Gelbwesten» & Gewerkschaften? Wie sind die Proteste vernetzt? Welche Aktionsformen dominieren? Wie funktioniert die Bündnisarbeit
Die französische (extreme) Rechte: Wie agiert sie im Parlament & auf der Straße? Wie gehen die Organisatoren des linken Protestes mit dem «Protest von rechts» um?
Deutschland & Frankreich: Was können Linke in Deutschland von Frankreich lernen? Gibt es Ansätze für grenzüberschreitende Solidarität? Wie können diese gestärkt werden?“

Sebastian Chwala ist Politikwissenschaftler aus Marburg. Der Frankreichspezialist promovierte zur radikalen Rechten in Frankreich und war Stipendiat der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Vgl. zuletzt seine Analyse «Frankreich im Aufruhr» für die Zeitschrift LuXemburg.

Asma Rharmaoui-Claquin ist Französin und lebst seit 8 Jahren in Deutschland. Sie hat bei der Parlamentswahl 2022 für NUPES, die «Nouvelle Union Populaire Écologique et Sociale», im Wahlkreis Zentraleuropa für die Parlamentswahl kandidiert. Sie engagiert sich insb. gegen die Rentenreform.

Die Veranstaltung findet auf Deutsch statt.

Die Veranstaltung findet auf der Video-Konferenzplattform «Zoom» statt. Zugangslink: https://us02web.zoom.us/j/87223151640 | Meeting-ID: 872 2315 1640

Berliner Justiz zementiert völkerechtswidrige Auslegung des Streikrechts!

Am 25. April kam es vor dem Landerarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zur Verhandlung von drei Kündigungen, die der Lieferdienst Gorillas wegen Teilnahme an einem „verbandsfreien“ Streik ausgesprochen hat. Der Anspruch auf Kündigungsschutz wurde auch in zweiter Instanz von der Berliner Justiz zurückgewiesen.

Urteil unterhöhlt Menschenrecht und Grundgesetz

Hintergrund des Urteils ist eine Auslegung des Streikrechts, die in gerader Linie auf die finstersten Zeiten unseres Landes zurückgeht. Danach sind Streiks nur noch erlaubt, wenn es zum einen um den Abschluss von Tarifverträgen geht. Und dies sei zweitens wiederum nur offiziellen Gewerkschaften vorbehalten. Die Anwälte der gekündigten Mitarbeiter*innen erklären nach dem Urteil: „Offensichtlich hat sich das Landesarbeitsgericht entschieden, die gegen den Wortlaut des Grundgesetzes gerichtete, völkerrechtswidrige und historisch auf dem Erbe der dunkelsten Zeiten deutscher Geschichte beruhende Streikrechtsprechung weiter zuführen. Diese Urteile, die die Wirksamkeit der Kündigungen feststellen, werden der Bedeutung dieses Freiheitsrechts in keiner Weise gerecht.“ [1]Erklärung der Anwälte nach dem Prozess

Streiken soll illegal sein , auch bei allen ökonomischen Anliegen, die nicht durch Tarifverträge geregelt sind

Wenn die Beschäftigten von Gorillas -wie im vorliegenden Fall- also empört sind, dass ihre Löhne unpünktlich und unvollständig bezahlt werden, und sie das nicht länger hinnehmen wollen und für die Zukunft eine Vertragsstrafe fordern, damit Gorillas endlich für alle die Löhne pünktlich und vollständig zahlt, dann ist ein Streik darum laut dieser restriktiven Rechtsprechung verboten. Der Kapitalseite wird das Recht zugestanden, am Streik beteiligte Mitarbeiter*innen abzustrafen und sogar einfach auf die Straße zu setzen. Beschäftigte in einem Betrieb, insbesondere auch Migranten in temporären Arbeitsverhältnissen, wo es noch nicht zu einer im traditionellen Sinn gewerkschaftlichen Orgnanisierung gekommen ist, bleiben also wehrlos. Auch wenn Hunderte am Streik organisiert teilnehmen, handelt es sich angeblich nicht um eine organisiere Vereinigung und Aktion. Und bei allen Arbeitsanliegen, wo es nicht unmittelbar um die Durchsetzung von Tarifverträgen geht ,wie zum Beispiel im vorliegenden Fall von Gorillas um die Durchsetzung pünktlicher Lohnzahlungen, wird die wirksamste Waffe der Beschäftigten, der Streik, für illegal erklärt.

Das ist harter Tobak. Das gibt es nirgendwo sonst in Europa. Den Arbeitenden wird nur noch ein ökonomisches streng regelmentiertes Rumpfrecht auf Arbeitsniederlegung zugestanden. Das eigentlich im Grundgesetz und auch in der europäischen Sozialcharta verankerte generelle Recht aller Menschen, sich für ihre Belange zu vereinigen und für sie eintreten zu können, wird in ein willkürliches den Kapitalinteressen dienendes Korsett eingeschnürt. Ein soweit amputiertes Streikrecht schadet selbst massiv dem Anpsruch der Gewerkschaften, die Interessen der Kolleg*innen weit über den direkten Abschluss von Tarifverträgen hinausgehend wirkungsvoll verteten zu können. Nicht zuletzt bleibt der politische Streik , immer wieder auch von Gewerkschaftern gefordert, unter diesen Umständen in Deutchland verboten!

Der Anwalt und Arbeitsrechtsexperte Benedikt Hopmann schreibt dazu : „Das Streikrecht ist ein Menschenrecht und es muss umfassend sein. Massive Preissteigerungen, hohe Mieten oder Heizkosten sind alles Themen, die nicht in einem Tarifvertrag geregelt werden, aber das Leben der Beschäftigten unmittelbar betreffen. Um dagegen wirksam aktiv zu werden, sind Streiks ein wichtiges Mittel. Mit dem restriktiven Streikrecht in Deutschland wird die Handlungsfähigkeit von uns als Beschäftigten und Gewerkschafter*innen eingeschränkt. Ein Klimastreik, ein feministischer Streik, ein Streik gegen Aufrüstung und Krieg, ein Streik gegen die Abwälzung der Krise auf die Lohnabhängigen darf nicht weiter durch die deutsche Rechtsprechung illegalisiert werden!“ [2]https://widerstaendig.de/gorillas-streit-um-das-streikrecht/

Wer das Streikrecht aushöhlt, bedient die Macht des Kapitals

Beim Streikrecht, insbesondere auch dem politischen Streikrecht, geht es um Macht. Wie kann die große Masse der Arbeitenden in sozialen Fragen, aber auch in elementaren Fragen wie Krieg und Frieden oder Klimakrise der Willkür der politischen Parteien und ihrem reihenweisen Bruch von Wahlversprechen etwas entgegensetzen ? Streik kann dem Kapital und den mit ihm verbündeten Eliten wirklich weh tun , den Druck zur Durchsetzung ökonomischer wie politischer Forderungen enorm erhöhen , breiten sozialen Bewegungen den Rücken stärken und dem tatsächlichen akuten Mehrheitswillen in der Bevölkerung Geltung verschaffen. Angesichts der sich auftürmenden globalen Krisen sind Möglichkeiten zu echter Gegenwehr immer weniger gewollt, nehmen die Angriffe auf das Streikrecht welweit zu, nicht nur in Krisen- und Kriegsgebieten, zuletzt gerade auch in “westlich” orientierten Demokratien wie Südkorea und Großbritanien. In Deutschland gibt es schon lange ein extrem eingeschränktes Streikrecht, wie es in den Urteilen der Berliner Justiz zum Ausdruck kommt und erneut festgezurrt wird. Wenn die Schüler zu Anfang von Fridays For Future skandierten “Streik in der Schule , Streik im Betrieb, das ist unsere Politik” , dann hatte das weitgehend noch symbolischen Charakter und viele waren und sind sich nicht bewusst, dass echtes Streiken über einen eng begrenzten ökonomischen Rahmen hinaus in unserem Land für illegal erklärt wird und Staat und Justiz den Knüppel herausholen, wenn es denn zu ernsthaften politischen Streiks kommen sollte.

Gegenmacht gibt es nur mit einem allgemeinen uneingeschränkten Streikrecht

Kundgebung vor dem Landesarbeitsgericht

Vor dem Prozess gab es eine Protestkundgebung, auf der u. a.  Hermann Nehls im Namen der Linken Neukölln folgende Solidaritätsbotschaft vortrug: „Die LINKE.Neukölln erklärt ihre Solidarität mit den Entlassenen bei Gorillas. Für uns ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir diejenigen, die sich gegen miserable Arbeitsbedingungen zur Wehr setzen, unterstützen. Der Streik vom Oktober 2021 machte öffentlich, wie es um die Arbeitsbedingungen bei Gorillas steht: Löhne werden nicht gezahlt und Schutzausrüstungen fehlen. Dass darauf Kündigungen folgten, ist schändlich… “

hier die ganze Dokumentation der Kundgebung auf Labournet: Kundgebung zum Gorillas Prozeß [3]https://de.labournet.tv/fuer-ein-umfassendes-streikrecht

Es wird Zeit, gerade angesichts der Notwendigkeit, dem Politikversagen, im Interesse der Bevölkerung zu handeln, und dem reihenweise Brechen von Wahlversprechen in Themen wie Krieg und Frieden und Klima wirkungsvoll entgegentreten zu können, eine breite Debatte um das Streikrecht in Deutschland zu führen. Und in der Praxis darum zu kämpfen! Damit endlich dieses Herzstück von Demokratie und Menschenrecht auch hierzulande Realität wird! Wer gegen die Interessen des Kapitals wirklich etwas durchsetzen will, braucht ein allgemeines Streikrecht in Deutschland!

Solidarisieren wir uns weiter mit dem Fall der gekündigten Gorillas Mitarbeiter*innen, machen wir den eigentlichen Skandal dieses Urteils weiter bekannt. Verbreitet diesen Beitrag und die Erklärungen der Anwälte! [4]!https://widerstaendig.de/gorillas-streit-um-das-streikrecht/

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