Berlin – die Verbote gegen Palästina- und GAZA Solidarität werden immer skurriler!

Die staatlichen Maßnahmen, Kritik an Israel mundtot zu machen, werden immer drastischer und skurriler. Nach dem Rausschmiss der offiziellen Sprecherin der UN für Menschenrechte aus den Räumen der Uni München – wir berichteten – wird nun in Berlin Jüd:innen verboten, auf Kundgebungen in ihrer Muttersprache Hebreäisch zu reden.

Letzte Woche und konkret 8. Februar, Berlin Wittembergplatz. Palästinasolidarität. Die Lauf-Demo wurde verboten und aufgelöst. Lediglich eine Kundgebung mit Auflagen wurde gestattet.

Beobachter schildern. Die Auflagen werden generell von Mal zu Mal drakonischer. Wenn es um den Schutz des israelischen Staates geht – vor Kritik an seiner mit Rechtsextremen durchtränkten Regierung oder vor Kritik an der Kriegsführung der israelischen Armee, dem Völkermord in GAZA oder vor Kritik an einer jahrzehnte langen völkerrechtswidrigen Besatzung palästinensischer Gebiete – dann gibt es seitens der Behörden in Berlin kein Pardon. Ganz schlimm, wenn Du auch noch explizit für ein „menschenwürdiges Dasein“ und – wie es die deutsche Verfassung fordert – für gleiche Rechte aller Menschen in dem geschundenen Land zwischen Fluss und Meer eintrittst. Vorwurf und Stigma des „Antisemitismus“ sind das Mindeste, das Dir blühen kann. Einschränkungen Deiner Meinungs- und Bewegungsfreiheit sowieso. Aber es drohen auch Verhaftungen, Polizeigewalt und Ungemach am Arbeitsplatz.

https://youtu.be/CFKmRQ7ncV0?si=PnBNhiPKIXu1ukSh
Video Dokument, Palästinasolidarität 8.2.25 Wittenbergplatz Berlin, Auszüge

Seit kurzem soll im Iran das Sprechen in englischer Sprache auf Demonstrationen und öffentlichen Versammlungen verboten sein. Man könnte vermuten, der Regierende Bürgermeister von Berlin Kai Wegner (CDU) oder seine Innensenatorin Iris Spranger (SPD) haben ihre jüngste Massnahme zur Verteidigung „demokratischer Werte“ aus dem Arsenal der Hauptstadt des schiitischen Fundamentalismus Teheran entlehnt.

Zunächst hieß es, bei den Berliner Versammlungen dürften keine Parolen auf Arabisch gerufen werden, dann auch nicht auf Irisch oder Hebräisch und Türkisch. Schliesslich soll die Verwendung von Rufen und Ansprachen in jeder Sprache außer Deutsch oder Englisch verboten worden sein. Ein jüdisch-israelisches Mitglied des Vereins „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“ sprach Hebräisch und erhielt von der Polizei die Anweisung, sofort damit aufzuhören. „Ein israelischer Jude darf in Berlin auf einer Kundgebung nicht Hebräisch sprechen!“ Das ist nicht nur absurd. Ein Beteiligter meinte „Eine Niedertracht“.

Parallel. Nicht weit entfernt – so wird berichtet- eine kleine Gruppe nichtjüdischer Deutscher, die mit israelischen Flaggen und Accessoires der israelischen Armee gestikulieren und von einem Aufnahmegerät hebräische Lieder abspielen. Nicht nur vollkommen unbehelligt von der Polizei, sondern auch gut beschützt. Zweierlei Maß. Es juckt Deutsche Sicherheitsbehörden 2025 eben nicht, wenn vom internationalen Strafgerichtshof per Haftbefehl gesuchte Kriegsverbrecher und deren Poilitik bejubelt werden. Es juckt nur, wenn im Zusammenhang mit Israel Kritik an Menschenrechtsverbrechen und den Verantwortlichen dafür geübt wird. Bitterer Kommentar einer Jüd:in: „Deutschland arisiert uns auch noch das Judentum weg.“

Rund um die Palästinaproteste wird die Abrissbirne gegen Grundrechte erprobt. Das geht uns alle an. Die Sprache als präzize Ausdrucksform freier Meinung zu verbieten, das ist starker Tobak. Und in Berlin geschieht das nun gründlicher als in Teheran, wo da doch „nur“ eine Sprache – Englisch – verboten ist. Deutsche dürfen in Berlin „hebräisch“, israelische Jüd:innen aber nicht. Ist das nicht echter Antisemitismus? Ist das nicht grundgesetzwidrig und auch Rassismus pur? Mehr als ein Dutzend Organisationen haben eine Protesterklärung dazu aufgesetzt, die wir als Forum Gewerkschaftliche Linke Berlin ausdrücklich untertstützen und zu deren Verbeitung wir aufrufen!

Statement zum Verbot arabischer Slogans auf Berliner Demonstration als Angriff auf
Grundrechte, und zur Umwandlung von Demonstration in Kundgebungen

Wir fordern die Berliner Behörden auf, diese ungerechte Entscheidung unverzüglich zurückzunehmen, da sie im Widerspruch zu den Grundsätzen der Demokratie und der Menschenrechte steht. Wir sind hier und werden weiterhin lautstark für Palästina, Gerechtigkeit und Freiheit eintreten!

Berlin, 7. Februar

In einer besorgniserregenden Eskalation und Fortsetzung der Repressionspolitik hat die Berliner Polizei für die kommende angemeldete Demonstration zur Unterstützung Palästinas Auflagen erteilt, die sieeinschränkt und sie auf bloẞe Solidaritätsbekundungen reduziert. Zudem werden arabische Slogans unter dem Vorwand verboten, gegen einige Slogans auf den
Demonstrationen vom 1. Februar 2025 vorzugehen. Dabei konnte die Polizei diese Slogans jedoch nicht bestätigen und ist auch nicht eingeschritten.
Wir lehnen diese Entscheidung entschieden ab und betonen, dass sie eine eklatante Verletzung demokratischer Grundrechte darstellt, insbesondere der Meinungsfreiheit und des Rechts auf friedliche Demonstration. Diese systematische Einschränkung zielt auf die Stimmen freier Menschen ab, die die Rechte des palästinensischen Volkes verteidigen.

Ein solches Verbot arabischer Slogans auf pro- palästinensischen Demonstrationen ist ein besorgniserregender Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Wir sind ein Teil dieser
Gesellschaft und lassen uns nicht zum Schweigen bringen. Das Verbot der arabischen Sprache auf Demonstrationen ist ein Angriff auf unsere Grundrechte und widerspricht den Werten von Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung. Während rechtsextreme Demonstrationen weiterhin ungehindert stattfinden und dort menschenverachtende Parolen geduldet werden, wird ausgerechnet Menschen mit arabischen Wurzeln das Sprechen in ihrer Muttersprache verboten.

Diese Maẞnahmen kriminalisieren eine Sprache und Kultur und senden ein gefährliches Signal der Ausgrenzung. Statt demokratische Grundrechte einzuschränken, sollte der Fokus darauf liegen, eine offene und inklusive Debattenkultur zu fördern. Selbstverständlich müssen alle Formen von Diskriminierung konsequent bekämpft werden. Es ist jedoch wichtig, dass die Meinungsfreiheit und das Recht auf friedliche Demonstrationen gewahrt bleiben, um eine offene Gesellschaft zu erhalten, die unterschiedliche Perspektiven zulässt. Wir rufen alle demokratischen Kräfte, Menschenrechtsorganisationen und Aktivisten dazu auf sich gegen diese ungerechtfertigte Einschränkung zu stellen und gemeinsam daran zu arbeiten, diese repressiven Maẞnahmen offenzulegen, die den Werten von Freiheit und Gerechtigkeit widersprechen.

NATIONALKOMITEE @EYE4PALESTINE @MERA25_BERLIN @JUDISCHESTIMME @KOP_BERLIN und viele weitere

Verfassungsbeschwerde gegen Stationierung neuer US-Raketen

Die Widerstände gegen die Raketenstationierung neuer brandgefährlicher US Raketen auf deutschem Boden mehren sich. Immer mehr Menschen wird klar, dass diese Raketen Deutschland zur vorrangigen Zielscheibe machen, die die Zerstörung unseres ganzen Landes zur Folge haben können .(Peter Vlatten)

Verfassungsbeschwerde gegen Stationierung neuer US-Raketen

05.02.2025, UZ

Erklärung der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP)

Die deutsche Kriegspolitik geht vor Gericht. Der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende der DKP, Patrik Köbele und Wera Richter, sowie der Jurist Ralf Hohmann legen Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zur Stationierung neuer US-Mittelstreckenraketen in Deutschland ein. Sie beantragen, dass die Vereinbarung der USA und Deutschlands zur Raketenstationierung als unvereinbar mit Grundgesetz und Völkerrecht erklärt wird und die Bundesregierung ihre Zusage zur Stationierung zurückziehen muss.

„Bei diesen Raketen handelt es sich um Angriffswaffen. Aufgrund der praktisch kaum noch vorhandenen Vorwarnzeit geht mit der Stationierung in Deutschland eine riesige Eskalationsgefahr einher“, sagt Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP. „Mit den Raketen will die NATO ihre Erstschlagsfähigkeit steigern. Die Stationierung muss gestoppt werden, bevor Deutschland zum Schlachtfeld wird und es zum großen Krieg kommt!“, so Köbele.

„Die Zustimmung zur Raketenstationierung verstößt aus unserer Sicht gegen Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach sich das deutsche Volk ,zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt‘ bekennt, sowie gegen Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach der Staat den Schutz von ,Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit‘ zu besorgen hat“, führt Köbele die juristische Stoßrichtung der Verfassungsbeschwerde aus.

Zudem werde auch gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes verstoßen, wie es sich in den Artikeln 25 und 26 Absatz 1 Satz 1 findet. Die Zustimmung der Bundesregierung zur Stationierung umgehe außerdem das Demokratieprinzip und verstoße somit gegen Artikel 59 Absatz 2 und Artikel 20 des Grundgesetzes.

„All das ist aus unserer Sicht nicht haltbar. Wir verstehen unsere juristische Initiative als Unterstützung des notwendigen politischen Kampfes gegen die Stationierung der US-Raketen. Die Verfassungsbeschwerde hilft dabei, die zahlreichen Rechtsbrüche zu dokumentieren. Sie zeigt auf, wie Völkerrecht und Grundgesetz missachtet werden. Der Kampf gegen die Stationierung muss auf der Straße und in den Betrieben gewonnen werden. Wir rufen deshalb zur Unterstützung des ,Berliner Appells‘ auf“, so Köbele.

Die Erklärung ist am 5.2.2025 in der UZ publiziert worden. Wir danken für die Publikationsrechte.

Titelfoto: Die Stationierung neuer US-Mittelstreckenraketen in der BRD ist brandgefährlich. Patrik Köbele, Wera Richter und Ralf Hohmann legen Verfassungsbeschwerde dagegen ein. (Foto: United States Navy/public domain)

Hilf mit, dass Du, wenn es darauf ankommt, Hilfe bekommst!

Überall werden immer häufiger Demosanitäter:innen gebraucht. Die Demosantitäter der Sanitätsgruppe Süd-West e.V. helfen Dir, wenn es Dir schlecht ergeht auf Demos und Kundgebungen. Sie sind z.B. für dich da, wenn es dir an einem heißen Sommertag nach langer Demoroute nicht mehr gut geht, du stürzt oder die Polizei besonders großzügig mit Pfefferspray war.

Die Zeiten werden rauer. Für die Wahrung des grundgesetzlich geschützten Versammlungsrechts ist es deshalb umso wichtiger, daß sich Teilnehmer für den Notfall medizinisch versorgt fühlen können.

„Seit 1997 begleiten wir als solidarische und professionelle notfallmedizinische Versorgungsstruktur Demonstrationen, sowie politische und gewerkschaftliche Aktionen.“ Beim Ostermarsch in Stuttgart, bei Klimaprotesten in Lützerath, bei den Protesten gegen die Natosicherheitskonferenz in München, bei Protesten gegen den Rechtsruck und gegen Aufmärsche von Rechtsextremisten, bei Rheinmetall entwaffnen in Kiel , am 1.Mai oder Frauenkampftag, bei internationaler Solidarität mit Rojajva oder Palästinenser:innen, bei Streiks sowie gewerkschaftlichen und sozialen Aktionen, die sich für eine verbesserte Daseinsvorsorge einsetzen … Einsatzschwerpunkt ist der Südwesten, aber auch bei vielen bundesweit bedeutsamen Ereignissen sind „wir zur Stelle“. Die Demosanitäter:innen sind solidarisch und lehnen jegliche Form von Diskriminierung ab. Sie legen „besonderen Wert auf einen vertraulichen Umgang mit Informationen und behandeln soweit möglich anonym, um niemanden rechtlich zu gefährden.“

„Außerdem unterstützen wir als gemeinnützige Sanitätsorganisation nicht-kommerzielle Kulturveranstaltungen, die sich einen teuren Sanitätsdienst nur schwer leisten können. Dabei arbeiten wir bei geringen finanziellen Ressourcen komplett ehrenamtlich und ohne jegliche Aufwandsentschädigung.“ Die Demosantitäter der Sanitätsgruppe Süd-West e.V sind da und leisten medizinische Hilfe u. a. bei „Umsonst & Draussen“, diversen Jugendevents, Musik- und Queerveranstaltungen. Wenn sie das nicht machen würden, könnten viele Veranstaltungen eines solidarischen demokratischen Miteinanders nicht stattfinden. Denn den Veranstaltern fehlt die Kohle, um sich einen anderen deutlich teueren Sanitätsdienst leisten zu können, zu dem sie aus Sicherheitsgründen verpflichtet sind.

Trotz der langjährigen Gruppengeschichte kommt immer noch gut die Hälfte aller Spenden von Mitgliedern der Sanitätsgruppe Süd-West e.V. selbst, was nicht weiter steigerbar ist. Einnahmen durch Bezahlungen für Sanitätsdienste sind verhältnismäßig gering, da die Sanitätsdienste in der Regel kostenlos oder zu solidarischen Preisen angeboten werden.

Medizinische Ausrüstung ist aber nicht billig. Inflationsbedingt steigen die laufenden Kosten u.a. für Mietnebenkosten, Versicherungen oder medizinische Verbrauchsmaterialien. Die Spenden waren im vergangenen Jahr jedoch rückläufig. Außerdem wurden 2024 einige Investitionen, z.B. für neue Rettungsrucksäcke notwendig. 2025 stehen weitere Investitionen an, z.B. der Ersatz der inzwischen löchrigen Plane des Stationszelts. Das bislang kostenlos untergebrachte Material in Karlsruhe sucht zudem ein neues Zuhause, sodass dort mit Mietkosten zu rechnen ist.

Helfe den Demosanitäter*innen dir zu helfen! Für ein solidarisches Miteinander!

Vor allem viele regelmäßige, kleine Spenden bringen den Demosanitäterinnen finanzielle Sicherheit. Sie garantieren, dass beim Wegfall einzelner Spenderinnen nicht auf einmal viel Geld fehlt und ermöglichen eine Planbarkeit der Finanzierung wiederkehrender Ausgaben von Miete und Nebenkosten über Versicherungen bis hin zum Ersatz von defekter Ausrüstung und verbrauchtem oder abgelaufenem Material. Für die 400€ monatliche Miete in Stuttgart braucht es z.B. 80 Personen, die je 5€ spenden.
Daher helfen am besten monatliche Daueraufträge über einen kleinen Betrag, der euch nicht weh tut, den Demosanitäter*innen aber sehr hilft. 5€ im Monat sind z.B. weniger als 20ct pro Tag und weniger als ein Döner kosten würde.

Natürlich auch jede einmalige Spende ist willkommen!

Spendenkonto:
Sanitätsgruppe Süd-West e.V.
BAN DE92 6009 0100 0524 5980 02
BIC VOBADESS
Volksbank Stuttgart eG
Verwendungszweck: Spende

hier zur  Website    Sanitätsgruppe Süd-West e.V.   , direkt zum    zum Spenden

Die Spenden dienen einem gemeinnützigen Zweck und sind steuerlich absetzbar. Spendenbescheinigungen werden auf Anfrage ausgestellt.

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