Frankreich – wie ist die Lage wirklich?

Von Sebastian Chwala, 01. Juli 2024

Die erste Runde der kurzfristig angesetzten französischen Parlamentswahlen ist Geschichte. Wie viele Umfragen im Vorfeld schon angedeutet hatten, konnte die ultrarechte Partei „Rassemblement National (RN)“ wie schon bei den Europawahlen die meisten Stimmen erzielen. Damit ist allerdings noch keine Entscheidung gefallen, wie es politisch in Frankreich weitergeht. In den meisten Wahlkreisen steht nächste Woche noch eine Stichwahl an, da dort keiner der Kandidatinnen oder Kandidaten die gesetzlich vorgeschriebenen Quoren erfüllt hat. Zudem bleibt es sehr unwahrscheinlich, dass sich nächste Woche klare Mehrheiten abzeichnen werden. Fest steht nur: Der klare Verlierer des gestrigen Abends ist der „Macronismus“.

Die Zahlen der ersten Wahlrunde: Das RN führt knapper, als es die Medien behaupten

Zunächst einmal die nackten Zahlen dieses ersten Wahlgangs. Anders als von den französischen Medien etwas manipulativ berichtet und in Folge von der deutschen Presse übernommen, erzielte das RN landesweit keine 33 Prozent, sondern „nur“ 29,25 Prozent der Stimmen. Hier addierten die Medien einfach die Stimmenanteile der Kandidaten des locker mit dem RN verbündeten Noch-Parteivorsitzenden der rechtskonservativen „Republikaner“ hinzu. Dieses Wahlbündnis wurde aber niemals wirklich finalisiert, und selbst viele Wähler dürften nicht unbedingt gewusst haben, ob sie für die Kandidaten der „regulären“ oder der „Ciotti“-Republikaner gestimmt haben. Das Linksbündnis der „Neuen Volksfront“ (NFP) erzielte den offiziellen Zahlen des Innenministeriums zufolge 27,99 Prozent. Hier sind Stimmen für Kandidaten, die sich zur Linken bekennen, aber aus diversen Gründen nicht die offiziellen Kandidaten der NFP waren, nicht mit einberechnet. Das „macronitische“ Lager landete mit 20,04 Prozent nur noch auf Platz Drei. Die Wahlbeteiligung stieg im Vergleich zur letzten „regulären“ Parlamentswahl 2022 auf 66,71 Prozent an. Im Juni 2022 hatte sie nur 47,51 Prozent betragen.

Diese landesweiten Zahlen haben allerdings nur statistischen Wert, denn im französischen Mehrheitswahlrecht fallen die Entscheidungen auf der Ebene der 577 Wahlkreise, die jeweils den Kandidaten, der spätestens im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhält, in die Nationalversammlung entsenden. Um bereits im ersten Wahlgang gewählt zu werden, reicht es auch nicht, wenn nur 50 Prozent der Wählerstimmen erreicht werden, sondern es muss auch das Quorum von 25 Prozent der registrierten Wähler überschritten werden. Nur die recht hohe Wahlbeteiligung am gestrigen Sonntag war deshalb der Grund, dass bereits mehrere Dutzend Kandidaten auf Anhieb ein Mandat in der Nationalversammlung erhielten, nämlich 37 auf Seiten des RN und 32 auf Seiten der NFP. Auch zwei Vertreter des „Macronismus“ schafften dies sowie fünf Kandidaten, die formal keinem der Lager angehören.

Über die Verteilung der restlichen 501 Mandate muss demzufolge nächste Woche in einer zweiten Wahlrunde entschieden werden. Auch hier gelten spezielle Regeln, deren Reichweite auch durch die Höhe der Wahlbeteiligung mitbestimmt werden. So qualifizieren sich zwar der Erst-und Zweitplatzierte, aber jeder weitere Kandidat, der mehr als 12,5 Prozent der Stimmen aller im Wählerverzeichnis registrierten Personen erhält, darf ebenso erneut antreten. Die Wähler sorgten mit ihrer Stimmabgabe gestern dafür, dass sich nächsten Sonntag in 306 Wahlkreisen tatsächlich drei Kandidaten erneut um die Stimmen der Wähler bewerben dürfen. Dieser Wert ist ein absoluter Rekord und das Ergebnis der politischen Dreiteilung im Land.

Das RN wird nicht von den „Abgehängten“ gewählt

Betrachtet man Wahlergebnis sowohl räumlich als auch soziologisch, fällt eine massive Polarisierung auf. So führte die Explosion der Wahlbeteiligung dazu, dass das Linksbündnis seine Dominanz im städtischen und den räumlich verdichteten Regionen stärken konnte, das RN dominiert die ländlicheren Regionen. Auch die Wählerschaften unterscheiden sich teils deutlich. So wird die Linke hauptsächlich von jungen Geringverdienern gewählt, während das RN in der Generation der 35- bis 50-jährigen Durchschnittsverdiener besonders gut abschneidet. Der Mythos vom Rechtsruck der europäischen jungen Generation, wie er nach den Europawahlen in aller Munde war, muss also zumindest relativiert werden. Der „Macronismus“ dagegen hat diese Wahlen nur aufgrund des hohen Zuspruchs der Rentner nicht noch deutlicher verloren.

Das gestrige Wahlergebnis zeigte erneut, dass politischen Frontlinien zwar zwischen Stadt und Land verlaufen, hier aber nicht davon gesprochen werden kann, dass eine generelle Verarmung des ländlichen Raums die Erfolge des RN dort erklärt. Vielmehr ist es die viel zu kurz greifende Suche nach sozial schlechter gestellten gesellschaftlichen sozialen Gruppen. Verbunden mit einem durch die „postkoloniale“ Geschichte größer als in Deutschland ausgeprägten Rassismus, werden Menschen aus Familien mit Migrationserfahrung viel häufiger zum alleinigen Grund aller Probleme im Land stilisiert. Hier spielen die privaten Medien eine inzwischen unerträgliche Rolle, welche den sozial und kulturell durchmischten städtischen Raum als Hort von Kriminalität, Gewalt und (unfranzösischem) kulturellem Separatismus brandmarken. Tatsächlich wird der ländliche Raum aber von einer massiven staatlichen Dysfunktionalität geprägt. Der Abbau staatlicher Infrastruktur in der Breite sowie mangelnde Qualität der vorgefundenen Dienstleistungen lässt bei vielen Menschen den Eindruck entstehen, unangemessen durch Steuern und Gebühren ausgepresst zu werden, während diese Gelder anschließend in die Taschen der „assisté“ (deutsch: arbeitslose, nichtweiße Faulpelze) wandern. Zudem zeichnet sich der ländliche Raum durch eine große Zahl von Kleinunternehmern sowie Grund-und Hausbesitzer aus, die linken Vorstellungen nach stärker öffentlich geförderten und kollektiv gestalteten Formen von Eigentum kritisch gegenüberstehen.

So ist es zu erklären, dass die vollkommen wirtschaftsliberalen Forderungen des RN, die inzwischen längst allgemein bekannt sind, nicht zu einer schwindenden Zustimmung zu dieser Partei führen. Dennoch ist es wichtig zu verstehen, dass das RN sich noch nicht in der Regierungsverantwortung desavouiert hat und als Gesicht der Partei in den letzten Wochen eben nicht die in Deutschland immer wieder gern in den Vordergrund gerückte Marine Le Pen, sondern der junge Parteivorsitzende Jordan Bardella wahrgenommen wird. Zwar spekuliert Le Pen höchstpersönlich damit, mit großen Chancen in den nächsten Präsidentschaftswahlkampf zu ziehen, aktuell hat sie sich aber eher ein wenig in die zweite Reihe zurückgezogen.

Die politischen Mehrheitsverhältnisse sind völlig unklar

Ob all diese beschriebenen Verwerfungen innerhalb der französischen Gesellschaft dafür reichen, dass nächste Woche eine Regierung unter der Führung Jordan Bardellas die Amtsgeschäfte übernehmen kann, bleibt weiterhin unklar. Die Hürde von 289 Mandaten zu überspringen, scheint für das RN und etwaige Unterstützer sehr hoch. So hat die NFP bereits angekündigt, alle ihre drittplatzierten Kandidaten in Wahlkreisen, in denen ein Vertreter des RN in die zweite Wahlrunde eingezogen ist, zurückzuziehen. Der „Macronismus“ beginnt ebenfalls langsam, auf diese Linie einzuschwenken, auch wenn man sich weiterhin nicht wirklich dazu durchringen möchte, im Einzelfall die „Extremisten“ von La France insoumise (LFI) offiziell zu unterstützten. Die politische Gleichsetzung des ultrarechten RN und der linken Bewegung LFI war schließlich Kernelement des „macronitischen“ Wahlkampfs. Daran ändern auch Aufrufe des Staatspräsidenten Macron, jetzt eine „breite republikanische Front zu bilden“, erst einmal wenig. Ohnehin entscheiden am Ende die Wähler. Hier bleibt offen, ob und wie stark der Wille ist, eine RN-Regierung zu verhindern.

Klar ist nur, dass der „Macronismus“ nicht mehr die stärkste Kraft in der Nationalversammlung sein und damit nicht mehr den politischen Ton im Land angeben wird. Staatspräsident Macrons Möglichkeiten zu Verfahrenstricks und Verordnungen funktionieren nur, wenn eine „macronitisch“ gefärbte Regierung im Amt ist, die ihre verfassungsrechtlich möglichen Wege nutzten kann, um Gesetze am Parlament vorbei zu beschließen. Sobald dies nicht mehr der Fall ist, steht Macron handlungsunfähig da, denn die formalen politischen Entscheidungen fällt der Premierminister. In Anbetracht der Kräfteverhältnisse, die sich im neuen Parlament abzeichnen, dürfte es schwierig werden, eine rechtsliberale Koalition zu konstruieren. Allerdings ist im Moment auch überhaupt noch nicht absehbar, welche politische Formation Mehrheiten organisieren kann. Sicherlich wäre es möglich, dass eine trotz des Erfolges des RN letzten Endes gestärkte Linke aus dem zweiten Wahlgang hervorgeht und dem „macronistischen“ Block für die Zusicherung einer leichten Wende in sozial-und wirtschaftspolitischen Fragen eine Zusammenarbeit anbietet. Die ideologischen Differenzen dürften hier aber eigentlich viel zu groß sein.

Möglicherweise wird auch eine Rechtskoalition zwischen den „Republikanern“ und dem RN möglich. Im schlimmsten Fall droht der politische Stillstand, da es unmöglich wird, einen Premierminister zu finden, der eine Mehrheit der Nationalversammlung hinter sich weiß. Eines ist aber klar: Sollte sich eine politische Koalition herausbilden, muss Staatspräsident Macron deren gewünschten Kandidaten für das Amt des Regierungschefs auch ernennen. Eine Möglichkeit, diesem die Ernennung zu verweigern, besteht faktisch nicht. Da Staatspräsident Macron in drei Jahren aufgrund der Amtszeitbegrenzung des Präsidentenamts auf zwei Wahlperioden nicht wieder kandidieren darf, droht er für den Rest seiner Amtszeit zu einer politisch nicht mehr handlungsfähigen Repräsentationsfigur zu verkommen. Ob er im nächsten Jahr die Möglichkeit erneut nutzt, kurzfristig Neuwahlen auszurufen, darf bezweifelt werden. Und ob er so weit geht, den Artikel 16 der Verfassung zu ziehen, der ihm im Falle innerer Unruhen für mindestens einen Monat faktisch alle politische Macht in die Hände gibt, ebenfalls.

Der Beitrag wurde publiziert in den NachDenkSeiten am 1.Juli 2024

Wir danken Sebastian Chwala für die Publikationsrechte

Titelbild Peter Vlatten

USA Präsidentschaftsdebatte – aus einem anderen Blickwinkel

Diese Präsidentschaftsdebatte könnte wohl als vorläufiger „Höhe“punkt eines Sittenbildes der westlichen Wertegemeinschaft in die Geschichte eingehen. Keiner der beiden Kandidaten hatte Mühe, die Niveaulosigkeit seines Gegenübers zu übertreffen. Aus Sicht des globalen Südens erzeugt dieser Auftritt ganz besondere Bitternis. Ein Albtraum sind beide aber für uns Alle. (Peter Vlatten)

Ein Kurzkommentar dazu von Tarek Baè, 28.6.2924

In den USA gab es die erste Präsidentschaftsdebatte zwischen dem amtierenden Präsidenten Joe Biden und seinem Herausforderer, Ex-Präsident Donald Trump. Ob sie über den aktuell stattfindenden Genozid, für den die USA massenhaft Waffen liefern, gesprochen haben? Nein.

Nur ein einziges Mal fällt das Wort „Palästinenser“. Und das als Beleidigung. Biden schwafelt vor sich hin, nur die Hamas könne den Krieg beenden; eine erwiesene Falschbehauptung. Und Trump entgegnet, man solle Israel den Krieg zu Ende führen lassen; und dass Biden sich wie ein Palästinenser verhalte. Nicht ein einziges Mal wird über das Leid der palästinensischen Zivilisten gesprochen. Stattdessen wollen beide Kandidaten wie die größten Israel-Supporter wirken. Viel Gerede über die Hamas und ein Beispiel geübter Ignoranz.

Das sind die zwei Kandidaten, zwischen denen sich die US-Wählerschaft im November entscheiden soll. Seit gestern Nacht eskaliert in den USA die Debatte über die Kandidaten. Sie gelten als alt und unzurechnungsfähig. Trump gilt als gesetzt, sein radikales Lager hat weite Teile der republikanischen Partei auf Linie gebracht. Biden galt auch als gesetzt, wird aber vermehrt aus der Demokraten-Partei aufgefordert, Platz für einen jüngeren, geeigneteren Kandidaten zu machen. Denn in Umfragewerten liegt er deutlich hinter dem verurteilten Straftäter Trump.

Um Palästinenser aber geht es nicht. Für sie steht dort ein doppelter Albtraum.
akutell "Rausschmiss schon bei einem Like"
Sonntag 30.Juni "Wedding trauert und kämpft für Palästina!"

Rausschmiss schon nach einem Like

Ein neuer Gesetzentwurf diskriminiert Ausländer und schränkt ihre Grundrechte ein. Applaus kommt von rechts und extrem rechts. Wer keinen deutschen Pass hat und gegen Krieg und Menschenrechtsverletzungen eintritt, lebt in Zukunft gefährlicher!

Vor wenigen Monaten deckte CORRECTIV die Pläne und Überlegungen aus dem Umfeld rechter und rechtsextremer Parteien auf, migrantische Menschen zu „remigrieren“ bzw. zu „deportieren“. Ein Sturm der Entrüstung mit Massenprotesten und Massendemonstrationen durchbrandete die gesamte Republik. Unter den Protestlern auch etliche Vertreter der Ampelparteien.

Die poltische Realität hat die rechten Pläne nun für die Gruppe der „Ausländer ohne deutschen Pass“ brutal eingeholt.

Schon ein einzelner Kommentar oder Like im Netz soll reichen: Wer „terroristische“ Taten im Netz billigt, soll „problemlos“ aus Deutschland ausgewiesen werden können. Nicht einmal eine gerichtliche Überprüfung soll mehr vor der Abschiebung gewährleistet sein.

Das Kabinett beschloss dazu einen Vorschlag von Innenministerin Nancy Faeser.

Aber geht es wirklich darum, generell gegen gewaltverherrlichenden Rassismus und das Bejubeln von Menschenrechtsverletzungen vorzugehen? Das Gesetz ist selbst „Ausländer diskriminierend“. Und bisherige Praxis und Erläuterungen zum Gesetz machen klar: was „Terrorismus“ ist, geben letztlich allein staatliche Excutive und Regierung vor. Träger kontroverser Meinungen sollen, vor allem wenn es die „Staatsräson“ zu Israels Politik betrifft, ausgegrenzt und leichter mundtot gemacht werden können. Und „verhältnismäßig“ ist die Ausweisung und gegebenfalls Totalvernichtung einer Existenz wegen eines Likes sicher auch nicht.

Die Junge Welt bringt es auf den Punkt: „Wer also glaubt, das Gesetz könnte zum Beispiel auch jene treffen, die etwa die israelischen Kriegsverbrechen im Gazastreifen bejubeln, täuscht sich. Der Beschluss richtet sich ausdrücklich »gegen islamistische und antisemitische Hasskriminalität im Netz«, wie Faeser betonte. Durch die Verwässerung des Antisemitismusbegriffs, der zunehmend auch Kritik an der israelischen Kriegs- und Besatzungspolitik umfasst, wird das Gesetz so zu einem »Gummiparagraphen«, der sich gegen jeden ohne deutschen Pass richten kann, der den palästinensischen Freiheitskampf unterstützt. Aber auch in Deutschland lebende Kurden, die Aktionen der PKK-Guerilla in der Türkei begrüßen, könnten ins Fadenkreuz geraten.“ [1]https://www.jungewelt.de/artikel/478190.reaktion%C3%A4rer-staatsumbau-kein-like-ist-illegal.html

Ein schwerwiegendes Interesse des deutschen Staates an einer Ausweisung soll laut Faesers Entwurf künftig auch angenommen werden, wenn jemand bestimmte Straftaten in einer Art und Weise billigt und belohnt, die den öffentlichen Frieden stören könnte. In diesem Fall müsste eine strafgerichtliche Verurteilung vor einer Ausweisung nicht erst abgewartet werden.

Menschen zum Beispiel, die in Berlin „Stoppt das Töten, stoppt den Krieg“ skandierten und Menschenrechtler, die in vollem Einklang mit dem Internationalen Gerichtshof und UN Institutionen Israels Vorgehen als mutmaßlichen Genozid kritisierten, wurden in den letzten Monaten von Polizei und Innenbehörden sowie großen Teilen der Presse deswegen immer wieder als „Antisemiten“ oder gar als „Judenhasser“ diffamiert. Sie wurden mit einer Flut von Repressalien überzogen. Etliche Gerichtsurteile wiesen im Nachhinein die Vorverurteilungen und behördlichen Auflagen und Maßnahmen zurück.

Nach der neuen Gesetzeslage müssen die Betroffenen nun, wenn sie keinen deutschen Pass haben, darunter auch viele Israel:innen und Jüd:innen, zusätzlich ihre Abschiebung befürchten. Gegebenenfalls nach behördlicher Willkür, ohne eine gerichtliche Überprüfung abzuwarten.

Laut Grundgesetz soll niemand wegen seiner Herkunft diskriminiert werden. Die Ampelparteien deklarieren, weltweit für „Demokratie“ einzutreten. Doch gerade das Ausländerrecht gestalten sie weiter zur Entrechtung „nichtdeutscher“ Menschen, denen verfassungsmäßige Rechte wie im aktuellen Fall die freie Meinungsäusserung eingeschränkt werden soll.

Das ist nicht nur praktisch zur Schaffung gefügiger Arbeitskräfte, sondern auch besonders einschüchternd zur Unterdrückung nicht staatskonformer Meinungen. Im Fadenkreuz steht aktuell das Verbot von Solidarität mit antikolonialen Bewegungen. Applaus gibt es dafür von rechts bis ganz rechts. Nur reicht denen die gegenwärtige Gesetzesverschärfung nicht aus. Aber manche machen sich schon vor Verabschiedung des Gesetzes auf den Weg, das Netz gegen missliebige „Ausländer“ zu durchforsten.

Zum Gesamtbild gehört. Es wurde gleichzeitig beschlossen, den deutschen Pass schon nach 5 Jahren zu vergeben. Es werden händeringend Fachleute gebraucht. Aber eben untertänigst.

Unschöne Nebeneffekte? Einige für die Digitalisierung so dringend benötigte ausländische Experten sollen schon ihre Koffer packen. Die Schaffung eingeschüchterter Arbeitnehmer, die „alles“ mit sich machen lassen, ist gelinde gesagt ein „gewerkschaftsunfreundlicher Akt“.

Wie die Excutive inzwischen Tatsachen schafft und unabhängige Gerichtsurteile umgeht, zeigt der aktuelle Fall der Abschiebung von Maya T. nach Ungarn, bei dem sogar das Bundesverfassungsgericht durch die Berliner Generalstaatsabwaltschaft ausgetrickst wurde. Die Presse tituliert, dass das höchste deutsche Gericht und die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit dabei geradezu verhöhnt wurden. [2] … Continue reading

Sonntag 30.Juni "Wedding trauert und kämpft für Palästina!" 

Wir publzieren hier für weitere Infos den Beitrag von Netzpolitik.org

„Ausländerbehörden sollen künftig Menschen, die terroristische Taten „billigen“, leichter ausweisen und abschieben können. Einem entsprechenden Entwurf (PDF) von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes hat das Bundeskabinett heute zugestimmt.

Das gilt auch für Äußerungen im Netz: Anders als bisher soll dabei schon ein Kommentar oder Like ausreichen. „Künftig kann damit schon ein einzelner Kommentar, der eine terroristische Straftat auf sozialen Medien verherrlicht und gutheißt, ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen“, schreibt das Bundesinnenministerium

Zusätzlich wird ein neuer Passus in das Gesetz aufgenommen. Ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse des Staates liegt demnach vor, wenn eine Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit eine terroristischen Straftat laut Strafgesetzbuch belohnt oder öffentlich billigt. Die Ausländerbehörde darf dann ausweisen, ohne eine strafrechtliche Verurteilung abzuwarten.

Verbreitung nun „auch das Markieren eines Beitrags durch ‚Gefällt mir’“

Das Billigen einer terroristischen Straftat im Netz in Form eines Kommentars oder Likes soll damit künftig in einer Reihe stehen mit Taten wie Zwangsheirat, Drogendelikten oder falschen Angaben zur Erlangung eines Aufenthalts. Auch in diesen Fällen können Ausländerbehörden ein schweres Ausweisungsinteresse geltend machen.

In der Begründung zum Entwurf (PDF) heißt es dazu: „Bislang war eine ähnliche Regelung für den Bereich der Schleusungskriminalität und der Betäubungsmittelkriminalität vorgesehen und wird nunmehr wegen des hohen Allgemeininteresses an der Bekämpfung von Handlungen, die als Belohnung und Billigung von terroristischen Straftaten im Rahmen des § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) einzustufen sind, ausgeweitet.“

Auch weitere Formulierungen im Gesetz werden angepasst. Aus der „Verbreitung von Schriften“ soll die „Verbreitung von Inhalten“ werden. „Unter Verbreitung eines Inhalts kann daher nunmehr etwa auch das Markieren eines Beitrags durch ‚Gefällt mir‘ auf den Sozialen Medien wie You Tube, Instagram, TikTok etc. fallen“, heißt es im Begründungsteil des Entwurfs.

Der Entwurf bezieht sich dabei auf ein Urteil des Landgerichtes Meiningen aus dem Jahr 2022. Dieses hatte entschieden, dass auch ein gehobener Daumen unter einem Beitrag eine strafbare Äußerung sein kann, die sogar Hausdurchsuchungen rechtfertigt.

Reaktion auf Messerangriff

„Auch in Deutschland wurden die barbarischen Terrorangriffe der Hamas auf Israel auf widerwärtigste Weise in sozialen Medien gefeiert“, sagte Faeser zum Kabinettsentwurf. Ebenso menschenverachtend sei, wie die „islamistische Messerattacke in Mannheim, bei der der junge Polizeibeamte Rouven Laur getötet wurde, im Netz verherrlicht wurde“.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Gesetzesverschärfung bereits Anfang Juni in einer Regierungserklärung angekündigt. In der Ankündigung war allerdings noch nicht klar geworden, dass eine „Billigung terroristischer Straftaten“ künftig schon mit einem „Gefällt mir“ in den sozialen Medien gegründet werden soll.

Kritik und Lob

Kritik kommt von der rechtspolitischen Sprecherin der Linken im Bundestag, Clara Bünger: „Dass Innenministerin Faeser nun offenbar plant, Menschen wegen eines Postings in den sozialen Medien auszuweisen“ sei der vorläufige Höhepunkt einer besorgniserregenden Entwicklung. „Wenn es um autoritär regierte Staaten wie die Türkei oder Russland geht, empören sich Politiker*innen hierzulande zu Recht darüber, dass Menschen dort wegen eines ‚Likes‘ in den sozialen Medien verfolgt werden oder gar im Gefängnis landen können“, sagt Büber.

Allerdings bewege sich die Bundesrepublik längst selbst in diese Richtung, so die Angeordnete der Linken. Präventivhaft für Klimaaktivist:innen, wochenlange Demonstrationsverbote, Hetze gegen Studierende und Lehrende, Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts – all das sieht Bünger als Anzeichen eines autoritären Staatsumbaus, der dringend gestoppt werden müsse.

„Ausweisungen lösen keine gesellschaftlichen Probleme. Das Ausweisungsrecht wurde in den letzten Jahren bereits etliche Male verschärft.“ Es gebe keine Belege dafür, dass dadurch Straftaten verhindert wurden. „Wenn Menschen Straftaten begehen, ist es Aufgabe der Strafjustiz, diese aufzuklären und die Täter*innen zur Verantwortung zu ziehen.“ Das solle für alle gelten, unabhängig von der Staatsbürgerschaft.

Rückenwind bekommt Faeser hingegen von Wirtschaftsminister und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne): Wer „die liberale Grundordnung verhöhnt, indem er Terrorismus bejubelt, furchtbare Morde feiert, verwirkt sein Recht zu bleiben“, sagte Habeck. „Deshalb ändern wir das Aufenthaltsrecht“. Der Islam gehöre zu Deutschland, der Islamismus nicht.

Auch für Stephan Thomae, den parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Fraktion, kann ein einzelner Post ein „schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen“. Soziale Medien seien kein rechtsfreier Raum, und „wer online hetzt, der begeht keine Bagatelle, sondern stört den öffentlichen Frieden, gefährdet unser freiheitlich-demokratische Grundordnung und hat in Deutschland nichts verloren“, schreibt Thomae.

Die Regelung soll an ein bereits laufendes Gesetzesverfahren zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung angefügt und schnellstmöglich im Bundestag beraten werden.“

Der Beitrag von Chris Köver ist erschienen in Netzpolitik.org 26.06.2024, wir danken für die Publikationsrechte

Über die Autor:in

Chris Köver

Chris Köver ist seit 2018 Redakteurin von netzpolitik.org. Sie recherchiert unter anderem zu Digitaler Gewalt, so genannter Künstlicher Intelligenz und zur Migrationskontrolle. Bis 2014 war sie Chefredakteurin des Missy Magazine.

Kontakt: Mail chris@netzpolitik.org (PGP-Schlüssel)

Diese Seite verwendet u. a. Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung