19.07.2024: Der Internationale Gerichtshof zu den rechtlichen Konsequenzen aus der Politik und den Praktiken Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalems.

Einleitung:

Im Folgenden veröffentlichen wir eine Gutachten, das der Internationale Gerichtshof am 19. Juli 2924 in englischer Sprache verfasste. RA Benedikt Hopmann hat die Zusammenfassung des Gutachtens in die deutsche Sprache übersetzt (20 Seiten). Das Gutachten verfasste der Internationale Gerichtshof auf Anforderung der Generalversammlung der Vereinten Nationen.

Die beiden Fragen der Generalversammlung, die der Gerichtshof zu beantworten hatte, werden gleich zum Anfang unter CHRONOLOGIE DES VERFAHRENS wiedergegeben.

Das Gutachten ist ein bedeutendes Dokument, weil es die Politik und Praktiken Israels mit aller Klarheit benennt und dazu aufruft, ihnen ein Ende zu setzen.

Die Politik und Praktiken Israels werden unter V. beschrieben. Diese Beschreibung zu lesen, empfehlen wir ausdrücklich. Sie gliedert sich in A. Die Frage der verlängerten Besatzung, B. Die Siedlungspolitik, C. Die Frage der Annexion der besetzten palästinensischen Gebiete, D. Die Frage der diskriminierenden Gesetzgebung und Maßnahmen und E. Die Frage des Selbstbestimmungsrechts

Das Kapitel B. Die Siedlungspolitik ist untergliedert in die Abschnitte: 1. Transfer der Zivilbevölkerung, 2. Beschlagnahmung oder Requirierung von Land, 3. Ausbeutung der natürlichen Ressourcen, 4. Ausweitung des israelischen Rechts , 5. Zwangsweise Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung und 6. Gewalt gegen Palästinenser.

Aus der Aufzählung dieser Überschriften ergibt sich schon, dass es sich um sehr bedeutsame Themen handelt.

Am Ende folgt der Beschluss des Internationalen Gerichtshofes, der in neun Punkten die rechtlichen Folgen zusammenfasst, die sich aus der Politik und den Praktiken Israels in den besetzten Gebieten ergeben.

Zusammen mit der Klagschrift, die Südafrika Anfang 2024 beim IGH einreichte, und der Entscheidung des IGH dazu im Januar 2024, sowie der Entscheidung des IGH im Mai 2024 aufgrund eines erneuten Antrages von Südafrika, erhält man ein sehr genaues Bild über diesen Konflikt und seine Geschichte.

Das Unrecht, das in den besetzten Gebieten geschieht, ist himmelschreiend. Dass Deutschland einer der größten Unterstützer dieser Politik und Praktiken Israels ist, ist verheerend. Der Internationale Gerichtshof hebt hervor, dass dieser Konflikt ein “Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit”ist[1].

Zunächst der Beschluss des Internationalen Gerichthofs vom 19. Juli 2024:

DER GERICHTSHOF,

(1) stellt fest, dass er für die Abgabe des beantragten Gutachtens zuständig ist;

(2) beschließt, dem Ersuchen um Abgabe eines Gutachtens stattzugeben;

(3) ist der Ansicht, dass die weitere Präsenz des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten rechtswidrig ist;

(4) ist der Auffassung, dass der Staat Israel verpflichtet ist, seine rechtswidrige Tätigkeit Präsenz in den besetzten palästinensischen Gebieten so schnell wie möglich zu zu beenden;

(5) ist der Auffassung, dass der Staat Israel verpflichtet ist, unverzüglich alle neuen Siedlungsaktivitäten einzustellen und alle Siedler aus den besetzten palästinensischen Gebieten zu evakuieren;

(6) ist der Auffassung, dass der Staat Israel verpflichtet ist, den Schaden für alle betroffenen natürlichen oder juristischen Personen in den besetzten palästinensischen Gebieten wiedergutzumachen;

(7) ist der Auffassung, dass alle Staaten verpflichtet sind, die Situation, die sich aus der unrechtmäßigen Anwesenheit des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten ergibt, nicht als rechtmäßig anzuerkennen und keine Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Situation zu leisten, die der Staat Israel durch seine fortgesetzte Anwesenheit in den besetzten palästinensischen Gebieten geschaffenen hat.

(8) ist der Auffassung, dass die internationalen Organisationen, einschließlich der Vereinten Nationen, verpflichtet sind, die Situation, die durch die unrechtmäßige Anwesenheit des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten entstanden ist, nicht als rechtmäßig anzuerkennen.

(9) ist der Auffassung, dass die Vereinten Nationen und insbesondere die Generalversammlung, die um diese Stellungnahme ersucht, und der Sicherheitsrat die genauen Modalitäten und die weiteren Maßnahmen prüfen sollte, die erforderlich sind, um die unrechtmäßige Präsenz des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten so schnell wie möglich zu beenden.



Zusammenfassung des Gutachten vom 19. Juli 2024 (deutsch)

Wortlaut der Zusammenfassung des Gutachtens in deutscher Sprache wird noch veröffentlicht (20 Seiten; die von DeepL maschinell erstellte Übersetzung wurde von RA B. Hopmann überarbeitet, so dass sie gut lesbar ist)

Zusammenfassung des Gutachten (englisch, pdf-Fassung) vom 19. Juli 2024.


Vollständiges Gutachten vom 19. Juli 2024 (PDF-Fassung, engl.)

Wortlaut des vollständigen Gutachten in dt. Sprache: (83 Seiten; dies eine von DeepL maschinell erstellte Übersetzung ist, die nicht weiter überarbeitet wurde)


Sowohl das vollständige Gutachten als auch die Zusammenfassung sind gleich aufgebaut. Daher ist das Inhaltsverzeichnis für das vollständige Gutachten und die Zusammenfassung dasselbe:

Inhaltsverzeichnis: Gutachten

CHRONOLOGIE DES VERFAHRENS 1-21

I. ZUSTÄNDIGKEIT UND ERMESSENSSPIELRAUM 22-50
A. Zuständigkeit 23-29
B. Ermessensspielraum 30-49

II. ALLGEMEINER KONTEXT 51-71
III. UMFANG UND BEDEUTUNG DER VON DER GENERALVERSAMMLUNG GESTELLTEN FRAGEN 72-83
IV. ANWENDBARES RECHT 84-102

V. ISRAELS POLITIK UND PRAKTIKEN IN DEN BESETZTEN PALÄSTINENSISCHEN GEBIETEN 103-243

  1. Überblick 111-114
  2. Transfer der Zivilbevölkerung 115-119
  3. Beschlagnahmung oder Requirierung von Land 120-123
  4. Ausbeutung der natürlichen Ressourcen 124-133
  5. Ausweitung des israelischen Rechts 134-141
  6. Zwangsweise Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung 142-147
  7. Gewalt gegen Palästinenser 148-154
  8. Schlussfolgerung zur israelischen Siedlungspolitik 155-156
  1. Der Begriff der Annexion 158-161
  2. Israelische Handlungen, die einer Annexion gleichkommen 162-173
  3. Das Verbot der gewaltsamen Aneignung von Gebieten 174-179
  1. Der Anwendungsbereich der Frage a) 180-184
  2. Der Begriff der Diskriminierung 185-191
  3. Die Politik der Aufenthaltsgenehmigung 192-197
  4. Beschränkungen der Freizügigkeit 198-206
  5. Abriss von Eigentum 207-222
    (a) Strafrechtliche Abrisse 208-213
    (b) Abrisse wegen fehlender Baugenehmigung 214-222
  6. Schlussfolgerung zu Israels diskriminierenden Rechtsvorschriften und Maßnahmen 223-229

VI. AUSWIRKUNGEN DER ISRAELISCHEN POLITIK UND PRAXIS AUF DEN RECHTLICHEN STATUS DER
BESATZUNG 244-264

A. Der Anwendungsbereich des ersten Teils der Frage (b) und das anwendbare Recht 244-251
B. Die Art und Weise, in der die israelische Politik und Praxis den Rechtsstatus der Besatzung
beeinflussen 252-258
C. Die Rechtmäßigkeit der fortgesetzten Präsenz Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten
259-264

VII. RECHTLICHE FOLGEN, DIE SICH AUS DER POLITIK UND PRAXIS ISRAELS UND AUS DER
RECHTSWIDRIGKEIT DER FORTDAUERNDEN PRÄSENZ ISRAELS IN DEN BESETZTEN
PALÄSTINENSISCHEN GEBIETEN ERGEBEN 265-283

A. Rechtliche Konsequenzen für Israel 267-272
B. Rechtliche Konsequenzen für andere Staaten 273-279
C. Rechtliche Konsequenzen für die Vereinten Nationen 280-283


Wortlaut in dt. Sprache: (35 Seiten; dies eine von DeepL maschinell erstellte Übersetzung ist, die nicht weiter überarbeitet wurde)


Am 19. Juli 2024 gab das Gericht  sein Gutachten zu den rechtlichen Folgen ab, die sich aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, ergeben. 


Pressemitteilung vom 20. Januar 2023

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen ersucht den Internationalen Gerichtshof in ihrer Resolution A/RES/77/247 über „Israelische Praktiken, die die Menschenrechte des palästinensischen Volkes im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, beeinträchtigen“, um ein Gutachten.


Beschluss vom 3. Februar 2023

Fristsetzung des IGH für die Vorlage der schriftlichen Stellungnahmen und schriftliche Kommentare von anderen Staaten und Organisationen


Pressemitteilung vom 10. März 2023

Der Gerichtshof ermächtigt die Arabische Liga, am Verfahren teilzunehmen und setztm der Liga eine Frist für ihre Stellungnahme.


Wichtige Dokumente

der Vereinten Nationen zum Thema


Folgende schriftlich Erklärungen

wurden abgegeben: (sie wurden alle in der Zeit von 20.07.2023 – 02.11.2023)


Wortptotokoll der öffentliche Sitzung am Montag, den 19. Februar 2024, um 10 Uhr im Friedenspalast in Den Haag

unter dem Vorsitz von Präsident Salam zu den rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, ergeben (Antrag auf Gutachten vorgelegt durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen) und weitere bis 26.02.2024


Pressemitteilung vom 19. Juli 2024 zum veröffentlichten Gutachten des IGH (engl.)

Wortlaut der Pressemitteilung vom 19. Juli 2024 zum Inhalt des veröffentlichten Gutachtens in dt. Sprache:

(6 Seiten; übersetzt in deutsche Sprache; lesbar)

Rechtliche Konsequenzen aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem – Das Gericht gibt sein Gutachten ab und antwortet auf die Fragen der Generalversammlung

DEN HAAG, 19. Juli 2024. Der Internationale Gerichtshof hat heute sein Gutachten zu den rechtlichen Folgen der Politik und der Praktiken Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, abgegeben. Wie erinnerlich, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 30. Dezember 2022 die Resolution A/RES/77/247 verabschiedet, in der sie den Internationalen Gerichtshof unter Bezugnahme auf Artikel 65 der Satzung des Gerichtshofs um ein Gutachten zu folgenden Fragen ersucht:…


Moneten für Arbeitskämpfe

Payday, ein Solidaritätsfonds gegen Lohnraub, hat zwei erste Unterstützungsfälle angenommen

Nicht nur Peanuts: Nach den ersten Ausgaben fasst der Solidaritätsfonds von Payday noch 8000 Euro. dpa/Hendrik Schmidt

Wenn Arbeitgeber Lohn einbehalten, schüchtert das Beschäftigte ein. Der Soli­daritätsfonds Payday steuert dagegen und gleicht gewerkschaftsaktiven Kolleg*innen die Lohndifferenz aus.

Von Christian Lelek

Wer sich an seinem Arbeitsplatz organisiert, einen Betriebsrat gründen oder eine gewerkschaftliche Betriebsgruppe bekannt machen will, wird vom Chef selten dafür umarmt. Vielmehr verbreitet sich zunehmend eine Kultur und eine Expertise, erste Organisierungsversuche im Keim zu ersticken. Diese Kultur hat in den Betrieben den Effekt, dass Beschäftigte sich zweimal überlegen, ob sie es riskieren und tatsächlich auf der Arbeit aktiv werden wollen. Arbeitgeber und ihre Gehilfen greifen dabei auf einen dicken Methodenkatalog zurück.

Ein Mittel ist, den Beschäftigten, den Lohn teilweise oder in Gänze vorzuenthalten, sprich Lohnraub. Das ist natürlich illegal, wird aber dennoch genutzt, in der Erwartung, dass sich Beschäftigte nicht oder nicht erfolgreich wehren.

Um dem Lohnraub seine abschreckende Wirkung zu nehmen, gründete sich der Verein Payday. Payday richtete einen Fonds ein, der aktiven Beschäftigten die unrechtmäßig vorenthaltenen Löhne so lange ausgleicht, bis sie erfolgreich zurückerstritten wurden. Dann soll das Geld in den Fonds zurückfließen und für neue Kämpfe ausgegeben werden. Wie Payday mitteilt, sind für die ersten zwei Unterstützungsfälle nun Gelder geflossen.

In einem Fall wurde nicht ausbezahlter Lohn in Höhe von 2000 Euro ausgeglichen, »um der Person zu ermöglichen, den Lohn einzuklagen und gleichzeitig bei dem Arbeitgeber zu bleiben, ohne sich einen neuen Job suchen zu müssen«, wie Payday mitteilt. Es geht um ein Ersatzmitglied eines Betriebsrats, dessen für Betriebsratsarbeit genutzte Arbeitszeit nicht vollständig vergütet wurde. Die Person interpretierte dies als einen Angriff auf den Betriebsrat als solchen.

»Arbeitgeber enthalten den aktiven Beschäftigten, die sich für die Interessen anderer einsetzen, den Lohn vor, um sie auch wirtschaftlich zu zermürben.«Sebastian Riesner Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG)

»Da die Person, die wir unterstützen, vom Arbeitgeber stark unter Beschuss steht, können wir aktuell nicht mehr Details preisgeben«, sagt Ruth Kreuzer gegenüber »nd«. Kreuzer ist selbst Betriebsratsmitglied und hat Payday vor mehr als eineinhalb Jahren mitgegründet. Für diesen Fall sei aber ein Gerichtstermin anberaumt, und der Rechtsanwalt, der das Betriebsratsmitglied vertritt, zeige sich mit Blick auf den Ausgang zuversichtlich.

Payday gleicht lediglich die Lohndifferenz aus, etwaige Rechtskosten übernimmt der Verein nicht. »Bei finanziellen Engpässen weisen wir auf die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe hin, streben aber im besten Fall eine Gewerkschaftsmitgliedschaft für die Betroffenen an, sodass die Gewerkschaften die Arbeitskonflikte als Härtefälle anerkennen und die Rechtskosten übernehmen«, sagt Kreuzer.

Sebastian Riesner, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) in Berlin und Brandenburg, begrüßt die Initiative von Payday. »Leider machen wir als Gewerkschaft auch im Rahmen unserer Arbeit immer wieder die Erfahrung, dass Arbeitgeber den aktiven Beschäftigten, die sich für die Interessen anderer einsetzen, um zum Beispiel einen Betriebsrat zu gründen, Lohn vorenthalten, um sie auch wirtschaftlich zu zermürben«, sagt Riesner. Der lange Rechtsweg werde von »skrupellosen Arbeitgebern und ihren juristischen Helfern« ausgenutzt. Payday schließe hier eine Lücke, aus der sich, so Riesner, hoffentlich erfolgreiche Arbeitskämpfe ergeben.

Der zweite Unterstützungsfall betrifft einen ehemaligen Kurier des Pizza-Lieferdienstes Domino’s. Den Fall hatte »nd« bereits im Mai bekannt gemacht. Allerdings wurde dem Kurier, nachdem er auf Missstände im Betrieb aufmerksam gemacht hatte, nicht nur Geld in Höhe von 4000 Euro nicht gezahlt, sondern am Ende auch gekündigt. Auf die Arbeitsbedingungen bei Domino’s kann er also nicht mehr einwirken. Doch zumindest die Abwendung des Lohnraubs ist noch drin – ein Teilerfolg. Verhandelt wird darüber am 10. September um 11.45 Uhr vor dem Arbeitsgericht Berlin.

Erstveröffentlicht im nd v. 3.9. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184944.solidaritaetsfonds-gegen-lohnraub-payday-moneten-fuer-arbeitskaempfe.html?sstr=Moneten

Wir danken für das Publikationsrecht.

Wegner lässt Fördergelder für Projekt „gegen sexualisierte Gewalt in Kriegen“ streichen – Berliner Zivilgesellschaft wütend

Gestern am 5. September fand vor dem Roten Rathaus eine Protestkundgebung gegen die Streichung der Gelder durch den Berliner Senat für ein beispielhaftes Förderprojekt statt. Gegestand des Projekts ist die Aufklärung von Jugendlichen über sexualisierte Gewalt in Kriegen, vor allem gegen Frauen. Anhand der konkreten faschistischen und kolonialistischen Vergangenheit der faschistischen Achsenmächte Japan und Deutschland. Dass die konkreten Wahrheiten darüber ans Tageslicht kommen, soll wohl mit allen Mitteln verhindert werden. Nicht nur die daran mahnende Friedensstatue Ari soll verschwinden, sondern auch das begleitende Lernprojekt für Jugendliche. Über die Hässlichkeiten des Krieges soll man in Zeiten des „Kriegstüchtig machens“ nicht so sehr sprechen.

In ihrer Einladung schrieben die Veranstalter:

„Am 3. August veröffentlichte der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) einen investigativen Bericht mit dem Titel „Förderung von Projekt zu sexualisierter Gewalt scheitert an politischer Einflussnahme“. Dem Bericht zufolge wurde der Antrag des Korea Verbands auf Förderung durch den Berliner Projektfonds für Kulturelle Bildung aufgrund der direkten Intervention des Berliner Bürgermeisters abgelehnt. Es wird zudem berichtet, dass auch die japanische Botschaft involviert war.

Der Korea Verband wird nun das seit drei Jahren laufende Jugendbildungsprojekt „Setz dich neben mich!“ nicht weiterführen können. Dieses Projekt hat zum Ziel, Jugendliche über sexuelle Gewalt in Kriegszeiten aufzuklären, indem es die Geschichte der „Trostfrauen“ des japanischen Militärs sowie die Bewegung rund um die Friedensstatue thematisiert und Verbindungen zu ungelösten historischen Themen in Deutschland herstellt. „

Etliche Redner:innen sprachen im Namen ihrer Organisationen ihre Solidarität aus und geißelten insbesondere die mafiosen Methoden zum finanziellen Ausbluten eines Förderprojekts, das sich gegen sexualisierte Gewalt unter militaristischen und faschistischen Verhältnissen wendet.

Hier einige Highlights aus der Erklärung von Sascha Martinovic, Geschichtslehrer und Ansprechpartner des Projektpartners Fritz-Karsen-Schule für das – nun gecancelte – Förderprojekt:

Das Projekt „Setz dich neben mich!“ zielt, wie viele andere historisch arbeitende Projekte, im Herzen auf sogenannte Demokratiebildung. Über das Lernen über ein menschenverachtendes, faschistisches Gesellschaftssystem wird ein Reflexionsprozess in Richtung eines „Nie wieder!“ in Gang gesetzt.

Zusammenhänge von Nationalismus, patriarchaler Gewalt, Rassismus, Krieg und kolonialer Gewalt werden in diesem Projekt betrachtet und gemeinsam reflektiert. Beispielhaft soll an der Geschichte der sogenannten „Trostfrauen“ sexualisierte Gewalt in Kriegen strukturell verstanden werden, wieso es leider in jedem bewaffneten Konflikt, in jeder kolonialen Unterwerfung dazu kam und kommt.

„Setz dich neben mich“ lehnt mit dem Titel an die Friedensstatue in Moabit an. Die Schülerinnen lassen die junge Frau, die Statue nicht alleine; sie setzen sich neben sie und hören ihr zu. Sie erfahren von ihrem Leid, aber auch von ihrem Mut, sich in der Öffentlichkeit zu zeigen und den Stuhl neben sich anzubieten.

Ich habe selten Schülerinnen so engagiert zuhörend, mitmachend und aufmerksam miteinander arbeiten und diskutieren gesehen.

Ich erachte die Worte des Sprechers der Japanischen Botschaft als hochgradig beleidigend und beschämend. Mit einer glatten Lüge in der Öffentlichkeit zu behaupten, wir würden „antijapanische Gefühle einpflanzen“, wenn wir uns im Rahmen des Geschichtsunterrichts das Grauen der Taten der faschistischen Achsenmächte im Zweiten Weltkrieg anschauen, zeugt eher von einer verpassten Aufarbeitung und einem Verschließen der Augen vor der militärischen Gewalt durch die verschiedenen Staaten des Globalen Nordens.Ich bin darüber entsetzt, dass Demokratiebildung hier zum Spielball nationalstaatlicher und politischer Interessen wurde! In einem demokratischen System – gerade in einem, dass nach dem Nationalsozialismus entstanden ist – ist es von immenser Bedeutung, dass politische Einflussnahme auf Lehrkräfte und weitere in der Bildung Arbeitende minimal ist! In einem demokratischen System – gerade in einem, dass nach dem Nationalsozialismus entstanden ist – ist es von immenser Bedeutung, dass politische Einflussnahme auf inhaltliche sowie pädagogische Entscheidungen in der Demokratiebildung minimal ist.

Politisch und wirtschaftlich motivierte Einflussnahme auf diese pädagogischen und fachlichen Entscheidungen machen mir Angst, weil sie die demokratische Praxis destabilisieren können.

  • Ich fordere eine vollständige parlamentarische und öffentliche Aufarbeitung der Entscheidung über die Projektfinanzierung
  • Und ich fordere, dass Demokratiebildung und demokratisches Handeln an Schulen gefördert und nicht verhindert wird!
Videomitschnitt der Erklärung des zentralen Ansprechpartner des Projektpartners Fritz-Karsen-Schule zur Streichung der Fördergelder

Die vollständige Rede in Textform findet ihr hier….

Die Teilnehmer der Kundgebung skandieren „Ari muss bleiben.“ „Wegner muss weg.“

Und die Streichung der Fördergelder muss rückgängig gemacht werden!

Wir berichteten  ausführlich über die laufenden Proteste  - auch seitens der Gewerkschaften hier.... 
Die entscheidende Protestkundgebung findet 19.9.2024 16 Uhr vor dem Rathaus Bezirk Berlin Mitte statt, Dort soll zeitgleich über den Antrag von mehreren 1000 Bürgern von Berlin Mitte für den Erhalt der Friedensstatue Ari entschieden werden. Kommt zahlreich und macht Druck, damit im Sinne der Opfer und nicht im Sinne der Täter entschieden wird.
Was passiert, wenn die Statue trotz aller Proteste wie in anderen Städten demnächst abgeräumt wird?

Da könnten die Träume einiger Politiker:innen , dass dann „endlich Ruhe einkehrt“, nachhaltig platzen. Der Protest wird dann darum gehen, dass „ARI zurückkommt“ und „Wegner geht“. In Berlin darf kein Platz sein in verantwortlichen Positionen für Frauenfeinde, Anbeter:innen kolonialer Traditionen sowie Leugner:innen von sexualisierter Gewalt. Wer Kriegsverbrechen nicht konkret beim Namen nennen will, verharmlost Täter und Taten.

Wer gegen die Unterdrückung der Aufklärung  über sexualisierte Gewalt in Kriegen ist, sollte sich auch am 3. Oktober an der zentralen Antikiregsdemonstration in Berlin  beteiligen. Mehr Info hier!

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