Grenzen der Meinungsfreiheit im Betrieb

Flink-Fahrer wird wegen gestörten Betriebsfriedens gekündigt, Wiedereinstellung per Gericht scheitert

Nach etlichen Gerichtsterminen ist nun der letzte Flink-Kurier, der sich für einen Betriebsrat engagierte, aus dem Unternehmen ausgeschieden. Im Mittelpunkt stand die Frage, inwieweit sein Verhalten einer Zusammenarbeit im Wege steht.

Christian Lelek

Eine lange und harte Auseinandersetzung scheint an ihr Ende gekommen zu sein. Der wohl letzte Beschäftigte, der beim Lieferdienst Flink die Einrichtung eines Betriebsrats vorangetrieben hatte, verlor gerichtlich gegen seinen Arbeitgeber und somit schlussendlich auch seinen Job.

Der klagende Rider war nach einem Urteil des Arbeitsgerichts vom März in Berufung gegangen. Damals waren gleich drei Kündigungen gegen ihn verhandelt worden. Das Gericht wies diese allesamt ab, entschied aber zugleich auf Antrag von Flink, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Das ist nach Paragraf 9 Kündigungschutzgesetz (KSchG) vorgesehen, »wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen«.

Gegen die Anwendung dieses Paragrafen, also gegen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, ging der Fahrer in Berufung. Das Landesarbeitsgericht hatte also in zweiter Instanz zu entscheiden.

Klägeranwalt Jakob Heering erklärte die Berufung vor Gericht damit, dass die Arbeitgeberseite die Auflösung des Arbeitsverhältnisses lediglich mit dem Verhalten des klagenden Fahrers im Gerichtsprozess begründet habe. Mit Blick auf das Verhalten seines Mandanten verwies Heering auf die spezielle Situation vor Gericht: »Scharfe Angriffe gegen ihn hat er scharf erwidert. Das Verhalten beruht auf Gegenseitigkeit.«

Der Kläger ist abseits des Fahrradsattels und der pinken Unternehmenskleidung kein Unbekannter. Elmar Wigand ist organisiert in dem kleinen Verein Aktion gegen Arbeitsunrecht, tritt als sein Pressesprecher auf und ist Gesicht vieler öffentlicher Auftritte der Organisation. Die Aktion gegen Arbeitsunrecht dokumentiert Grenzüberschreitungen und Rechtsverletzungen von Unternehmen, will Beschäftigte dabei unterstützen, sich in Betriebsräten und gewerkschaftlich zu organisieren und gegen Angriffe von Arbeitgebern zu wehren. Wigand findet sich also selbst in einer Rolle wieder, die er sonst aktivistisch begleitet.

Wigand ist darüber hinaus publizistisch tätig. Seine Beiträge besitzen eine pointierte und bissige Wortwahl. Manch eine*r mag sich davon angegriffen fühlen. Doch reicht das, um eine Zusammenarbeit zu verunmöglichen?

»Die Äußerungen waren scharf, aber anlassbezogen und nicht diffamierend. Stattdessen hat mein Mandant in der Sache und im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit Kritik am Konzern Flink geäußert«, sagt Anwalt Heering. Und: Der Prozess habe sich hochgeschaukelt. »Auf das Verhalten meines Mandanten ist mit Provokationen hingearbeitet worden.«

Das beklagte Unternehmen, die Flink Expansion 4 GmbH, die den sogenannten Hub in Rummelsburg betreibt, wird durch zwei Anwältinnen der Kanzlei Pusch Wahlig vertreten. Rechtsanwältin Anna Franziska Hauer wählt ihrerseits eine mindestens prägnante Sprache. »Der Kläger hat sich mit Sabotageabsichten in den Betrieb eingeschlichen.« Gegen den Pressesprecher des Unternehmens habe er einen »tätlichen Angriff« verübt. Hauer spricht von »psychischer Gewalt« und »Schmähkritik, nur um dem Konzern zu schaden, weit weg von Meinungsäußerung«. Sie hob nochmals das Verhalten Wigands beim Prozess vor dem Arbeitsgericht hervor. Er habe als großer Mann eine Drohkulisse aufgebaut und dem Vorsitzenden Richter sei es nicht möglich gewesen, die Ordnung wieder herzustellen. Den Ausführungen des Klägeranwalts Heering und insbesondere denen Wigands fällt Hauer immer wieder ins Wort.

Wigand bekennt sich dann auch im Laufe des Prozesses zu seinem Verhalten. Bemüht ruhig erklärt er: »Die Schärfe kam rein, weil Flink auch medienrechtlich gegen meinen Verein vorgegangen ist. Sie bedienen sich einer Technik.«

Der Vorsitzende Richter Hans-Georg Nielsen sagt, dass das Gericht in erster Instanz die Vertragsauflösung mit »aggressiver Stimmung« begründet habe, aber schlecht greifbar sei, was damit konkret gemeint gewesen sei. Es gehe nun darum zu verstehen, was das Gericht damals gemeint habe.

Konkret soll Wigand besonders eine Justiziarin des Konzerns verbal angegangen sein: strunzdoof, saudoof oder sehr doof soll er sie genannt haben. Er habe Bedenken, wenn so gegen die Frau vorgegangen werde. Wigand habe von »autonom voneinander arbeitenden Sprach- und Gedächtniszellen« der Justiziarin gesprochen.

Richter Nielsen spricht auch eine Veröffentlichung der Aktion gegen Arbeitsunrecht an. Nach dem Urteil hieß es dort: »Die Rede ist von einer sich selbst erfüllenden aktiven und mutwilligen Vergiftung der Arbeitsbeziehungen durch das Management und dessen Dienstleister: schamlos lügen, diffamieren, öffentlich brandmarken, intrigieren, schikanieren und bespitzeln.« »Das ist eine Tirade, da ist die Frage, inwiefern das – zumal in der Allgemeinheit – von der Meinungsfreiheit gedeckt ist«, stellt Nielsen in den Raum.

»Was ist denn ihr Ziel?«, fragt einer der beiden ehrenamtlichen Richter. »Ich möchte wieder arbeiten«, sagt Wigand. Bei den Kolleg*innen im Hub sei er beliebt gewesen. Streit habe es mit Konzernvertreter*innen jenseits der lokalen GmbH gegeben.

Das Urteil erging am Dienstagabend schriftlich. Eine Sprecherin des Gerichts teilte »nd« mit, dass die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgericht bestätigt worden sei. Demnach sei das Arbeitsverhältnis beendet worden. Wiegand wurde zudem eine niedrige Abfindung zugesprochen. Eine Begründung des Urteils sei frühestens Ende Januar zu erwarten, teilte die Sprecherin mit. Eine Revision sei nicht zugelassen worden.

Flink sah die eigene Rechtsauffassung durch das Urteil bestätigt. Durch die öffentlichen Äußerungen und Diffamierungen gegenüber seinem Arbeitgeber und einzelnen Kollegen und Kolleginnen, die gerichtlich belegt seien, sei an ein Arbeitsverhältnis mit dem Kläger nicht mehr zu denken, teilte eine Sprecherin des Unternehmens mit.

Klägeranwalt Heering teilte »nd« mit: »Natürlich ist es nicht das Ergebnis, das wir uns erhofft und für das wir mit guten Argumenten gestritten haben.« Für weitere Einschätzungen bleibe die Urteilsbegründung abzuwarten.

»Wir waren von vornherein nicht so optimistisch«, sagt Kläger Wigand zu »nd«. »Aber es wäre schon eine Sensation, ein Paukenschlag für die Gegenseite gewesen.« Den Paragrafen 9 KSchG bezeichnet er als »Arbeitsunrechtspraragrafen«, der es Unternehmen ermögliche, Beschäftigte durch die Hintertür zu entsorgen. Er zieht eine Parallele zur Gründung des Flink-Betriebsrats, mit der die Geschichte ursprünglich einmal angefangen hatte. Auch damals im September 2022 seien bei einer Versammlung von 300 bis 400 Beschäftigten Unternehmensvertreter*innen erschienen. Dort hätten sie bewusst Chaos gestiftet, um später die Gründung gerichtlich anfechten zu können. Damals war es zu tumultartigen Szenen gekommen, als Vorgesetzte an der Gründung teilnehmen wollten.

»Ich zweifle auch ein wenig an der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es hätte eines Gerichts bedurft, das sich etwas traut«, sagt Wigand. »Aber auch im Emily-Urteil im Fall der unterschlagenen Pfandbons hatte damals das Bundesarbeitsgericht die Urteile der beiden Berliner Instanzen aufgehoben.« Das Berliner Arbeitsgericht hatte die Kündigung einer Supermarktkassiererin wegen der Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro für rechtmäßig erklärt. 2011 hatte das Bundesarbeitsgericht diese Urteile und die Kündigung aufgehoben. Ähnliches erhofft sich Wigand auch für sein Ausscheiden bei Flink.

Allerdings ist die Revision im vorliegenden Fall ausgeschlossen, da das Gericht »insbesondere dem Fall keine grundsätzliche Bedeutung beigemessen hat«. Bei nicht zugelassener Revision gibt es zwar noch das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde. Doch das sei nicht einfach durchzubekommen, sagt Rechtsanwalt Benedikt Hopmann, der selbst in einem Fall von gekündigten Betriebsratsinitiator*innen beim Lieferdienst Gorillas prozessiert: »Das gelingt etwa in zehn von 100 Fällen.« Auch hierfür sollte man die Urteilsbegründung abwarten.

Bei Flink gebe es nach mehreren Gerichtsprozessen mit mehreren in den Betriebsrat involvierten Ridern keinen Betriebsrat und keinen Wahlvorstand mehr, bemerkt selbst Richter Nielsen. All das müsste neu aufgerollt werden. In Freiburg wurde ein Flink-Hub kurz vor einer Betriebsratswahl geschlossen und 50 Fahrer*innen wurden entlassen. Gegenüber »nd« erklärt Flink: »Falls unsere Mitarbeitenden einen Betriebsrat gründen möchten, stehen wir ihnen nicht im Weg.«

Erstveröffentlicht im nd v. 21.12.23
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1178675.arbeitsrecht-lieferdienst-flink-grenzen-der-meinungsfreiheit-im-betrieb.html?sstr=Grenzen|der|Meinungsfreiheit

Wir danken für das Publikationsrecht.

Sächsische Niederlassung von Chinas größtem Schrottrecycling-Unternehmen bestreikt

Börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Hongkong verweigert Tarifvertrag

Von Karsten*

Sächsische Niederlassung von Chinas größtem Schrottrecycling-Unternehmen bestreikt


Die BILD Zeitung titelte:

Schrott-Recycler in Sachsen seit 3 Wochen im Streik
Trotz Nachtschichten zahlt der China-Chef nur 2000 Euro

BILD  27.11.2023

Zum Hintergrund: Das Unternehmen SRW metalfloat in Espenhain bei Rötha gehört als 100-prozentige Tochter zur Scholz Recycling Gruppe mit Sitz in Essingen in Baden-Württemberg. Mit der Rückgewinnung von Metallen wie Kupfer, Aluminium und Eisen erwirtschaftet die Scholz-Gruppe Umsätze in Milliardenhöhe. In Leipzig arbeiten die Beschäftigten an einer sehr hochwertigen Scheide- und Rückgewinnungsanlage. Ende 2016 übernahm die Chiho Environmental Group Limited die Scholz Holding GmbH. Das in Hongkong residierende und auf den Cayman Islands registrierte Unternehmen unterhält in Asien, Europa und Nordamerika mehr als 200 Verarbeitungsbetriebe und Werftbetriebe. Die Chiho Environmental Group Limited ist nach eigenen Angaben Chinas größtes Schrottrecyclingunternehmen und eines der größten börsennotierten globalen Unternehmen dieser Art.

IGM Leipzig 13.11.2023

Und laut Gewerkschaft IG Metall transportierten sie chinesische Arbeitsbedingungen nach Deutschland: „Am Standort werden 23,8 Prozent des Deutschland-Umsatzes der Gruppe gemacht, rund 1,6 Milliarden Euro im Jahr. Doch der Arbeitgeber verweigert Tarifverträge“, sagt die Gewerkschaft um Michael Hecker (34). Sortierer am Band arbeiten hier für einen Stundenlohn von 13,64 Euro.

Das möchte sich u. a. Carsten Schulz (50) nicht länger bieten lassen. Der Gabelstapler-Fahrer steht jeden Tag in der Kälte vor dem Werktor, kämpft für einen Tarifvertrag:  „Im Drei-Schicht-System komme ich nur Dank der vielen Nachtschichten auf knapp 2000 Euro im Monat, bin aber schon 20 Jahre beim Unternehmen“, klagt der Sachse.

Er und seine Kollegen stehen an einem kleinen Feuer vor dem Betriebsgelände, sie wollen durchhalten – auch bis Weihnachten und darüber hinaus. Denn sie sehen sich auch in einer Vorreiterrolle für Kollegen an anderen Standorten.

BILD  27.11.2023

Dirk Schulze, IG Metall-Bezirksleiter Berlin-Brandenburg-Sachsen: „Mit beeindruckender Entschlossenheit und Solidarität treten die SRW-Beschäftigten in Espenhain für einen Tarifvertrag ein. Ich fordere den Arbeitgeber auf, endlich seine Blockade aufzugeben. Es kann nicht sein, dass die Kolleginnen und Kollegen bei SRW metalfloat rund 600 Euro im Monat weniger verdienen als in vergleichbaren Betrieben der Schrott- und Recyclingbranche. Mit ihrem Streik zeigen die Beschäftigten, dass auch bei SRW metalfloat die tariffreie Zone auf den Schrotthaufen gehört.“

Michael Hecker, Verhandlungsführer und Zweiter Geschäftsführer der IG Metall Leipzig: „Die Geschäftsführung verweigert seit August beharrlich Verhandlungen. Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass Lösungen des Tarifkonflikts möglich sind. Viele Kolleginnen und Kollegen bei SRW verdienen knapp über Mindestlohn, obwohl sie harte und hochwertige Arbeit leisten. Sie sehen daher keine andere Möglichkeit mehr, als die Blockade ihres Arbeitgebers mit einem dauerhaften Streik zu brechen.“

Wenn ihr Solibotschaften schicken wollt, sendet diese bitte an: soli-srw(at)igmetall.de

Spenden für die Streikenden gehen an: IG Metall IBAN: DE 23 5005 0000 0000 0010 40 (Verwendungszweck Soli SRW)

IGM Leipzig 13.11.2023

* Name ist der Redaktion bekannt

Quelle: Forum Arbeitswelten Deutschland China
https://www.forumarbeitswelten.de/

Wir danken für das Publikationsrecht.

Ein gigantischer Rachefeldzug – Vergesst sie, vergesst alles

Bild: Zerstörung im Gaza Streifen, Oktober 2023. Foto: Palestinian News & Information Agency (Wafa) in contract with APAimages (CC-BY-SA 3.0 unported – cropped)

Von Sophia Deeg

Israel/Palästina, „der Nahostkonflikt“ verschwindet kaum jemals ganz aus den Nachrichten in Deutschland, und da gibt es Konstanten, konstant wiederkehrende Formulierungen: „die beiden Seiten“, „kompliziert“, „Terror“, „Existenzrecht“, „besondere Verantwortung Deutschlands“, „gegen jeden Antisemitismus“ …

Zwei Autoren, die führend beitragen zu diesem groben Gewebe von mechanisch wiederholten Argumentationsfetzen fragen sich und ihre Leser*innen in ihrem jüngsten Werki suggestiv, warum wohl die Palästinenser*innen bzw. ihre Unterstützer*innen ständig ein solches Aufhebens um diesen Konflikt und die palästinensischen Opfer machten.

In einer Fussnote stellen sie die Zahl der bei der Militäroperation Israels von 2008/09, „Gegossenes Blei“, gegen den Gazastreifen zu Tode Gekommenen – „knapp über 1000“ – der erheblich höheren Opferzahl – 800 000 bis 1 Million – beim Völkermord in Ruanda (1995) und in anderen Kriegen bzw. „Lagen“ anderswo, bei denen es zu Menschenrechtsverletzungen gekommen sei. Diese Dramen fänden ungleich weniger Aufmerksamkeit als jene knapp über 1000 2008/09 zu Tode gekommenen Palästinenser*innen (laut israelischen Angaben waren es übrigens 1116 Menschen, laut denen der palästinensischen Menschenrechtsorganisation PCHR 1417 – so viel zur Qualifikation „knapp“).

Was suggerieren sie, da sie im selben Text auch auf die 3-D-Theorie eines israelischen Politikers verweisen? – Das eine der 3 Ds dieser „Theorie“, die seit Jahren in Deutschland als Grundlage zur Unterscheidung von legitimer Kritik an der israelischen Politik und Antisemitismus gilt, bezieht sich auf den „Doppelstandard“. Wenn Israel an anderen, d.h. höheren, strengeren Massstäben gemessen werde, als sie an andere Staaten und deren Politik angelegt würden, so handle es sich laut Herrn Sharansky um Antisemitismus (Was Aussagen über die Politik eines Staates mit einer Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu tun haben könnten, fragt sich ein mitdenkender Mensch – und sobald dieser mitdenkende Mensch sich dazu verleiten lässt, die Sharansky’sche 3 D-Brille aufzusetzen, wird er Kopfschmerzen bekommen. Sie soll ihm dennoch nicht vorenthalten werden.ii) Das also wollen unsere Vordenker in Sachen „israelbezogener Antisemitismus“ durch ihre zynischen Zahlenspielchen suggerieren: Palästinenser*innen und ihre Anhänger*innen machen nur deshalb so ein Tamtam um palästinensische Opfer, weil sie – tendenziell – Antisemit*innen sind.

In diesen Tagen und Wochen nach Beginn des Krieges gegen die Bevölkerung von Gaza, der bisher (12.12.2023) 18 400 (Zivilist*innen) gefordert hat – und kein Ende abzusehen – frage ich mich, ob die aktuellen Totenzahlen den Autoren des inzwischen von der Bundeszentrale für politische Bildung verbreiteten Werks bemerkenswert genug erscheinen, um davon ein gewisses Aufhebens machen zu dürfen, zumindest seitens der palästinensischen Community in Deutschland: ca. 200 000 teils lebenslang staatenlos „Zwischengelagerte“iii, wie es der israelische Anthropologe/Aktivist Jeff Halper formuliert, teils hier Geborene und Aufgewachsene und mit deutschem Pass Ausgestattete – jedoch immer verdächtigt, selbstverständlich, des Antisemitismus. Weshalb – deutsche Verantwortung für unsere Verbrechen verpflichtet – man diesen Passinhaber*innen eventuell ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abverlangen sollte.

Es ist merkwürdig, dass in Deutschland Menschen, die alle Möglichkeiten einer guten Bildung geniessen, sich vermittels seriöser Medien informieren und sich für kritische Bürger*innen halten, die sehr naheliegenden Gründe für die engen Beziehungen zwischen Israel und Deutschland nicht in den Blick bekommen. Dass sie somit auch nicht auf die ganz trivialen Motive der deutschen Politik kommen, mit Israel besonders enge Beziehungen zu pflegen, was selbstverständlich einschliesst, schwerwiegende Probleme des befreundeten Staates mit zu schultern: in diesem Fall das Problem, das Israel mit den Palästinenser*innen hat, die immer noch nicht verschwunden sind und immer noch nicht bereit sind, auf ihre Rechte zu verzichten.

Es gibt tatsächlich ganz banale Gründe, weshalb Israel (und sein grosses ungelöstes Problem) nie ganz aus der aktuellen Berichterstattung und der politischen Aufmerksamkeit in Deutschland verschwindet. Ottfried Nassauer schrieb dazu einen bemerkenswerten Beitrag zu einem Buch mit dem Titel „Bedingungslos für Israel?“iv. Demnach wurden sich schon Ben Gurion und Konrad Adenauer sehr schnell einig, im beiderseitigen Interesse, Jahre vor der Aufnahme diplomatischer Beziehungen, inoffiziell eng zu kooperieren, wobei es im Wesentlichen um die wirtschaftliche und militärische Kooperation zwischen den beiden jungen Staaten ging und die BRD vor allem lieferte, während Israel zu einer weniger materiellen Gegenleistung bereit war.

Grosszügig sah es über die ebenfalls aus pragmatischen Erwägungen heraus guten Beziehungen der jungen Bundesrepublik zu den arabischen Staaten, den Feinden Israels, hinweg. Vor allem aber stand es dem um Anerkennung ringenden westdeutschen Staat auf dem internationalen Parkett bei, indem es ihm für kürzlich vom peinlichen Vorgängerstaat begangene Sünden die Absolution erteilte. Der Anfang einer wunderbaren Freundschaft mit dem stabilen Fundament gemeinsamer Interessen.

Wie bei allen zwischenstaatlichen Beziehungen sind es solche pragmatischen Erwägungen, die das entscheidende Motiv darstellen, weshalb man sich nah oder auch spinnefeind ist. Im Fall der deutsch-israelischen Beziehungen ist das nicht anders.

Meist wird das Pragmatische mit irgendeinem identitären Kitsch verbrämt, um die Herzen der Bevölkerungen, die schliesslich mitgenommen werden sollen, höher schlagen zu lassen. Aus der von vielen Deutschen tatsächlich empfundenen Scham und dem Entsetzen angesichts der von ihnen oder ihren unmittelbaren Vorfahren begangenen Verbrechen wurde, insbesondere nachdem Deutschland wieder zur Supermacht avanciert war, eine staatstragende Ideologie, hermetisch, formelhaft, immun gegen Reflexion oder Kritik. Ein brutaler Kitsch – immun auch gegen Empathie. Nicht nur palästinensische Freund*innen, die in Deutschland zu Hause sind, auch israelische zeigen sich in diesen Tagen erschrocken über die Empathielosigkeit ihrer deutschen Umgebung. Kaum jemand kommt auf die Idee zu fragen: „Und wie geht es dir, deiner Familie? Ist jemand dir Nahes betroffen?“

Eine Gedanken wie Emotionen einebnende Ideologie wie die deutsche der bedingungslosen Solidarität mit Israel (Solidarität mit einem Staat?) ist etwas anderes als die auch in anderen Staaten und Gesellschaften mehr oder weniger treue Gefolgschaft mancher oder vieler Menschen gegenüber der Hasbara, der israelischen Propaganda: Teile der US-Gesellschaft und -Politik, Teile der französischen Gesellschaft und Politik etc. entscheiden sich für die israelische PR. Sie entscheiden sich, gewisse Annahmen und Behauptungen in diesem Kontext zu übernehmen; andere entscheiden sich dagegen und sehen genauer hin.

Ich kenne einige Jüdinnen und Juden, die mit gewissen zionistischen Grundannahmen aufgewachsen sind und daraufhin mit grossen Erwartungen nach Israel reisten. Weil sie Menschen sind mit Empathiefähigkeit, Offenheit und, um es mit Kant zu sagen, „der Entschliessung“ und dem „Mut“, „ohne Leitung eines anderen“ zu denken, entgeht es ihnen in Israel/Palästina nicht, was die Jahrzehnte andauernde Vertreibung und widerrechtliche Besatzung für Generationen von Palästinenser*innen und jede*n einzelne*n von ihnen bedeutet. Es gibt natürlich auch jüdische Menschen, die das nicht sehen, nicht an sich herankommen lassen wollen.

Fast der gesamten deutschen Gesellschaft, den Medien, den Intellektuellen, der Politik, d.h. allen Parteien von ganz Rechts bis ganz Links mangelt es an dieser Entschliessung und diesem Mut. Sie haben sich vielmehr für die selbstverschuldete Unmündigkeit entschieden. Sie folgen mit verzückt geschlossenen Augen, in lustvollem vorauseilendem Gehorsam, in grandios-genüsslicher Rechthaberei jener nationalen Ideologie, laut der wir die moralische Supermacht schlechthin sind, allen anderen überlegen.

Als solche moralische Supermacht können, nein, müssen wir fordern, erbarmungslos, bedingungslos: Bombardiert sie! Vernichtet sie! Die Barbaren, die Antisemiten! Und selbstverständlich, wir sind ja keine Unmenschen, selbstverständlich soll es auch da für Frauen und Kinder, für unschuldige Zivilist*innen, die als menschliche Schutzschilde missbraucht werden, humanitäre Korridore geben.

„Humanitäre Korridore“ diesem Begriff sollte man einen Moment lang nachlauschen … vielleicht sich, zusammen mit vielen anderen in solch einem zeit-räumlichen schmalen Gang eingezwängt vorstellen mit der Angst, nicht zu wissen, in welchen Abgrund er führt, der Angst im Nacken und dem Schrecken vor Augen, der Ausweglosigkeit … Nur einen kurzen Moment lang sich hineinversetzen.

Jetzt aber weiter im Programm: Dem humanitären Völkerrecht soll Rechnung getragen werden, damit das, was leider erbarmungslos von unserem Verbündeten zu seiner Verteidigung sein muss, auch sein kann, von uns bedingungslos mitgetragen. Uneingeschränkt, jedoch selbstverständlich humanitär eingerahmt, abgefedert.

Das israelische Militär lässt sich schon lange von Expert*innen des Internationalen Rechts beraten, ehe es zuschlägt. So war es beispielsweise auch schon 2008/09, als die Besatzungsmacht Israel die Bevölkerung des Gazastreifens bombardierte – nicht ohne kurz zuvor Flugblätter auf die dicht besiedelten Gegenden rieseln zu lassen, um die Menschen zu warnen, dass ein Bombardement unmittelbar bevorstand, sie mögen also umgehend ihre Häuser verlassen.v Nur … wohin, wenn es in der ganzen Gegend erst Flugblätter, dann, unmittelbar darauf Bomben regnet?

Israel hält sich auch jetzt strikt an das Humanitäre Völkerrecht, indem es die Zivilbevölkerung rechtzeitig warnt und auffordert, die unvermeidlich zu bombardierenden Teile des Gazastreifens zu verlassen.

Und nicht wieder zurückzukehren.

Lohnt sich diesmal nicht. Der gigantische Rachefeldzug hat im Norden des Streifens nichts übrig gelassen, wohin man zurückkehren könnte. Es ist alles platt. Weg. Ruinenfelder. Geröll. Darunter begraben: das Spielzeug der Kinder. Die Fotos der bei früheren israelischen Bombardements zu Tode Gekommenen. Die Töpfe, die Pfannen, die Tassen, die Teller. Die Tabletts, auf denen der duftende Reis und die Hühnchen serviert wurden. Die Toten. Die Teekanne der Grossmutter. Das noch nicht getragene Hochzeitskleid. Und jetzt du und du und du, sinnlos Fliehende. Der Schulranzen vom Schwesterchen. Die Bücher. Die Toten. Die Toten. Die Toten. Vergesst sie. Vergesst alles.

Erstveröffentlichung im Untergrundblättle v. 12.12.23
https://www.untergrund-blättle.ch/politik/ausland/ein-gigantischer-rachefeldzug-vergesst-sie-vergesst-alles-8102.html

Wir danken der Autorin für das Abdruckrecht.

Diese Seite verwendet u. a. Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung