Obdachloser vor Gericht – Er hört Stimmen, spricht aber kein Wort

Wo der Sozialstaat versagt, meldet sich die Justiz – ein Fallbeispiel: Ein erkrankter Obdachloser in Berlin vor Gericht

Von Karsten Krampitz

Bild: Jochen Gester

»Aber es ist doch immer noch ein Mensch«, hörte man seinen Pflichtverteidiger sagen; Jörn Manhart in der Pause auf dem Flur des Moabiter Landgerichts in Berlin. Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verhandelte dieser Tage im Saal 806 die Große Strafkammer gegen Dennis S. – einem Obdachlosen, dem man seiner beinahe kindlichen Erscheinung wegen derlei Vergehen gar nicht zutrauen mag. Außerdem leidet der 30-Jährige an paranoider Schizophrenie: er hört Stimmen, spricht aber selbst kein Wort.

Der Gutachter, ein forensischer Psychiater, sagt, dass S. mit seinem Schweigen sein Innenleben vor der Außenwelt schützt, weil er fürchte, dass seine Sätze gegen ihn verwendet werden. Noch dazu sei er kognitiv nur eingeschränkt in der Lage, dem Geschehen vor Gericht zu folgen. Dennis S. sitzt einfach nur da, neben seinem Anwalt und der Sozialarbeiterin aus der Klinik, und schaut mit traurigem Blick aus dem Fenster. Und manchmal sind die Stimmen, die er hört, auch nett zu ihm. Dann lächelt er für einen Moment und nickt. Viel ist von ihm nicht bekannt. Geboren in Pirmasens, Abschluss der Mittleren Reife, Wehrdienst abgebrochen wegen massiven Konsums diverser Suchtmittel. Die Eltern, vermutet der Anwalt, waren vielleicht Spätaussiedler. Der Angeklagte selbst schweigt auch dazu.

Doch so viel steht fest: Dennis S. erträgt keine Berührung, so der Zeuge Mehmet K., Besitzer eines Späti beim Ostkreuz. Über vier Monate habe S. vor seinem Laden campiert und immer nur Bier gekauft, »Sternburger«. Zu essen habe er von den Leuten bekommen, die draußen vorbeigingen; manche hätten sogar im Späti für ihn Lebensmittel gekauft. Nur: »Einen Tag ist er ruhig, dann aber ist er ein anderer Mensch, schreit herum.« Die Läden in der Nachbarschaft hätten die gleichen Probleme. Offenbar rastet S. immer wieder aus, es brodelt in ihm, wobei er nie betrunken war. Eines Tages dann, konkret: am 11. August 2023, sei der Mann in seinen Laden gekommen, habe sich eine Flasche Wein gegriffen und sei damit rausgerannt, sodass Mehmet K. ihm nachlaufen musste. Als er den Flüchtigen samt Flasche stellen konnte, ihn an dessen Kleidung festhielt, sei der Angeklagte außer sich geraten und habe ihm am Hals gekratzt und das T-Shirt zerrissen. War das alles, fragt man sich. Deswegen der Prozess?

Die anderen Anklagepunkte fallen ähnlich aus. Bei irgendeinem Müsliklau habe die Polizei bei Dennis S. in der Tasche ein Küchenmesser gefunden – »Diebstahl mit Waffe«. Vor zwei Jahren dann im Görlitzer Park: Die Beamten hatten Dennis S. einen Platzverweis erteilt. Und als kurze Zeit später ein BSR-Mann ahnungslos zur Tat schritt, die Vielzahl der auf dem Boden liegenden Tüten und Taschen entsorgen wollte, sei jemand brüllend mit dem Stock auf ihn losgegangen. Ob es sich dabei aber um den Angeklagten handelte, mochte der Zeuge vor Gericht nicht bestätigen. Bestätigt aber ist das völlige Versagen des Sozialstaats. Armut wird als ein ästhetisches Problem wahrgenommen.

Für seinen Anwalt eine schwierige Situation: Bei einem Freispruch würde Dennis S. noch am selben Tag wieder auf der Straße landen, die gleiche Geschichte würde wieder von vorn beginnen: Flaschensammeln, Leute anschreien und stehlen. Ein Schuldspruch wiederum könnte dazu führen, dass sein schuldunfähiger Mandant auf viele Jahre in den Maßregelvollzug der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik weggesperrt wird. Ob man seine Schizophrenie auf »Bonnies Ranch« besser behandeln kann als in einer »normalen« psychiatrischen Klinik, darf bezweifelt werden.

Wie sein Mandant die letzten Jahre verbracht hat, weiß Jörn Manhart nicht. Die Angebote der Berliner Obdachlosenhilfe, z.B. niedrigschwellige Nachtcafés in den Kirchen, wird er eher gemieden haben – die Gerüche, der Lärm, zu viele Menschen, zu viele Sprachen. Obdachlose erleben Gewalt und Diebstahl oft durch andere Obdachlose, und auch Dennis S. wird solche Erfahrungen gemacht haben. Vor Jahren soll sich ICHTYS seiner angenommen haben – das »Christliche Sozialwerk« in Blankenfelde-Mahlow nahe Berlin. Allerdings habe S. auch weiterhin Alkohol, Amphetamine und Cannabis konsumiert. Der eigentliche Grund für die Trennung aber dürfte in der Schwere der Schizophrenie gelegen haben – einer neurologischen Erkrankung, die unabhängig vom Suchtmittelkonsum besteht. Die Helfer bei ICHTYS werden schlicht überfordert gewesen sein.

Seit spätestens 2017 lebt Dennis S. auf der Straße. Dem Gutachter zufolge quälten den Angeklagten Tag für Tag zwei gewaltige Aufgaben: Zum einen musste er mit dem psychotischen Erleben zurechtkommen, dem Wahnerleben und den Stimmen, die S. hört. Zum anderen musste S. seine Existenz absichern, daher die kleinen Diebstähle, die immer wieder Ärger mit der Polizei brachten. Der Gutachter berichtet von mehreren Psychiatrieaufenthalten, aber auch von einer Einlieferung in die Klinik Hennigsdorf, wo die Ärzte um sein Leben gekämpft hatten. Wegen akuter Blutarmut war S. zusammengebrochen. Die schlechte Ernährung, vor allem der Vitaminmangel hatten bei ihm zur Anämie geführt, zu einem schweren Mangel an roten Blutkörperchen. Weil Dennis S. aber bis heute keine Krankenversicherung besitzt, blieb es auch in der Klinik Hennigsdorf bei der Grundversorgung der akuten Beschwerden; jegliche Weiterbehandlung seiner Schizophrenie blieb aus.

Am 3. Februar dieses Jahres kam es schließlich zur Festnahme, gegen die sich der Angeklagte nach Kräften gewehrt habe. An jenem Tag soll Dennis S. völlig verwahrlost gewesen sein, am ganzen Körper mit Läusen befallen und noch dazu ohne jegliche »Kommunikationsbereitschaft«. Von der U-Haft Moabit brachte man S. ins JVA-Krankenhaus Plötzensee. Vom Gericht wurde eine Betreuerin bestellt, deren Hilfe sich aber in engen Grenzen bewegt – Dennis S. ist einer von achtzig Klienten. Vor zwei Monaten dann wurde S. auf Beschluss des Amtsgerichts in die Psychiatrie zwangseingewiesen. Die Schlosspark-Klinik Charlottenburg war als Regelversorger zur Aufnahme verpflichtet, ungeachtet der nicht geklärten Kostenübernahme.

Und jetzt? Dieser Mann ist nicht schuldfähig, und die Gesellschaft muss auch nicht vor ihm geschützt werden. Doch weder ein Schuldspruch noch ein Freispruch helfen weiter, dem Staat nicht und schon gar nicht dem Angeklagten. Kristin Klimke, die vorsitzende Richterin, hat das Dilemma erkannt. Ihre Fragen an die Betreuerin wie auch an die Sozialarbeiterin aus der Schlosspark-Klinik zeigen, dass sie dem Angeklagten eine Perspektive geben will …

Wenn sich das Sozialamt zuständig zeige, so die Betreuerin, könne für S. auch die Wohnfrage in Angriff genommen werden. Leider habe die AOK nach fast zwei Monaten immer noch nicht den Aufnahmeantrag bearbeitet. Die Kasse würde dann rückwirkend die Kosten für den Aufenthalt in der Schlosspark-Klinik übernehmen. Aber all das braucht Zeit. Allerdings sieht die Betreuerin keine Notwendigkeit zur Verlängerung der Unterbringung in der Schlosspark-Klinik. Deren Ärzte meinten, der Zustand von S. sei »chronifiziert«, eine Therapie würde zu keiner Besserung führen. Vor allem aber müsse das Bezirksamt Charlottenburg endlich Verantwortung übernehmen. Dort aber hätte man den Antrag an das Jobcenter verwiesen, weil Dennis S. im arbeitsfähigen Alter sei. Das Jobcenter wiederum lehne die Zuständigkeit ab, weil er mit seiner Schizophrenie nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe – ein Behörden-Pingpong, das menschenverachtender kaum sein könnte.

Jedenfalls will die Betreuerin für Dennis S. zuerst eine Unterbringung suchen, in einem Wohnheim für Obdachlose. Damit wäre dann auch die Zuständigkeit des Bezirksamtes geklärt, ebenso die Krankenversicherung. Die Vorsitzende Richterin fragt den Angeklagten: »Ist es okay für Sie?« Keine Antwort. Darauf Richterin Klimke: »Am besten, er bleibt erst mal in der Klinik, bis alles geklärt ist.«

Am nächsten Prozesstag dann die große Ernüchterung: Die Schlosspark-Klinik hat Dennis S. entlassen, ohne Ausweis, ohne Handy. Von einem Skandal ist die Rede. »Wir hätten noch ein paar Wochen gebraucht«, sagt die vorsitzende Richterin. Am Ende wird der Angeklagte, von dem niemand weiß, wo er sich aufhält und wie es ihm geht, in allen Punkten freigesprochen. Sogar eine Haftentschädigung steht ihm zu, immerhin 4525 Euro. Kein Wort davon, wie der Mann von dem Geldsegen erfahren soll. Bei der nächsten Festnahme vielleicht?

Erstveröffentlicht im nd v. 8.10. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1185857.obdachlosigkeit-obdachloser-vor-gericht-er-hoert-stimmen-spricht-aber-kein-wort.html?sstr=Obdachloser

Wir danken für das Publikationsrecht.

Per Arbeitsgericht gegen den Kita-Streik

Verdi kündigt unbefristeten Streik an, eine zeitnahe Einigung mit dem Senat ist nicht in Sicht

Die Gewerkschaft Verdi ruft für Montag zum unbefristeten Kita-Streik auf. Der CDU-geführte Senat geht weiter auf Distanz und droht gar mit rechtlichen Schritten.

Bild: wikimedia

Von Christian Lelek

Auch wenn Arbeitskämpfe sich mit fortschreitender Zuspitzung durchaus dynamisch entwickeln und die Abwendung des Kita-Streiks in Berlin weiterhin bis zum kommenden Montag eine Möglichkeit bleibt: Wer am Donnerstag die Plenardebatte im Abgeordnetenhaus verfolgt hat, kann nur zu dem Schluss kommen, dass dieses Szenario nicht realistisch ist.

Insbesondere die CDU, die die Koalition dominiert und auch in der Angelegenheit des Kita-Streiks die verantwortlichen Senatsverwaltungen für Bildung und Finanzen besetzt hält, hielt ihre ablehnende Position dem Agieren der Gewerkschaft Verdi gegenüber nicht zurück. Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch erklärte »Verdis kompromisslose Haltung« für die Situation verantwortlich. Man behalte sich daher vor, rechtliche Schritte einzuleiten. An die möglicherweise betroffenen Eltern gerichtet erklärte Günther-Wünsch: »Wir werden in den kommenden Tagen und Wochen mit den Eigenbetrieben an Ihrer Seite stehen und eine Betreuung der Kinder ermöglichen.« Vom Berliner Arbeitsgericht hieß es auf nd-Anfrage, ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung sei noch nicht eingegangen. »Ein solcher Antrag im Verfahren des Eilrechtsschutzes wäre das zu erwartende Mittel der Wahl, sollte das Land – etwa gegen die zum Streik aufrufende Gewerkschaft – rechtliche Schritte gegen einen anstehenden Streik ergreifen wollen«, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit.

Die Gewerkschaftsposition war der Sitzverteilung im Abgeornetenhaus gemäß unterrepräsentiert. Die Forderungen von Verdi belaufen sich auf Entlastungsmaßnahmen für Beschäftigte der Kita-Eigenbetriebe. Konkret soll der Personalschlüssel verbessert werden. Sollten sich Beschäftigte in den Einrichtungen mit einer Unterschreitung der Fachkraft-Kind-Relation konfrontiert sehen, sollen zudem Ausgleichsmaßnahmen greifen, vorzugsweise in Form von Freizeit. Zunächst hatte Verdi die Umsetzung in Form eines Tarifvertrags gefordert. Inzwischen ist die Gewerkschaft davon ein Stück weit abgerückt, spricht nur noch von einer Regelung, »die verbindliche, individuell einklagbare Entlastungsregelungen schafft«.

»Ich sage Ihnen, was da drin steht: verkürzte Betreuungszeiten, geschlossene Gruppen bis hin zu geschlossenen Kitas. Das ist ein vergiftetes Angebot.«Katharina Günther-Wünsch (CDU) Bildungssenatorin

Ein letztes Gespräch zwischen Senat und Gewerkschaft war am Mittwoch ergebnislos zu Ende gegangen. Verdi sei bereit gewesen, den Beginn des unbefristeten Erzwingungsstreiks zu verschieben, sofern der Senat verbindliche, konstruktive Verhandlungen zugesagt hätte. Der Senat habe diese Chance jedoch verpasst, wollte sich laut Verdi nicht mal darauf festlegen, ob es eine »Belastung der Beschäftigten« gibt. In der Konsequenz seien die Mitglieder ab Montag zum Streik aufgerufen worden.

Günther-Wünsch erklärte dem Abgeordnetenhaus, dass sie gerne über konkrete Inhalte gesprochen hätte. Verdi sei es jedoch nur darum gegangen, wie Verhandlungen zustande kommen könnten. Die Senatorin appellierte an die Verantwortlichen, zu konstruktiven Gesprächen zurückzukehren. Die CDU-Politikerin erneuerte ihr Argument, dass die Umsetzung der geforderten Entlastungsmaßnahmen in den landeseigenen Betrieben die Kita-Beschäftigten weiter spalten würde. Der Abstand zu den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten freier Träger wüchse. Um dem Abgeordnetenhaus die Tragweite einer Umsetzung der Gewerkschaftsforderungen zu verdeutlichen, übertrug sie diese auf alle Kitas und errechnete den entsprechenden Personalbedarf. Demzufolge arbeiteten lediglich 6000 der 31 000 Erzieher*innen in den Eigenbetrieben. Gäbe man den Verdi-Forderungen nach, bräuchte es in allen Kitas zusammengenommen 4750 zusätzliche Stellen.

Günther-Wünsch offenbarte auch Gesprächspunkte aus den Treffen mit der Gewerkschaft. Da Verdi scheinbar selbst wisse, dass die Umsetzung der Maximalforderungen zum Scheitern verurteilt sei, seien Notfallpläne und Konsequenzenmanagement schon mitgeliefert worden. »Ich sage Ihnen, was da drin steht: verkürzte Betreuungszeiten, geschlossene Gruppen bis hin zu geschlossenen Kitas. Das ist ein vergiftetes Angebot«, schloss die Senatorin. Sie sprach davon, dass es an einzelnen Standorten zwar eine enorme Belastung gebe, aber selbst unter Berücksichtigung der Vakanzen durch Beschäftigungsverbote, Langzeitkrankheit oder Elternzeit sei der Personalbedarf zu über 100 Prozent gedeckt.

Rückendeckung erhielt Verdi von der Linke-Abgeordneten Franziska Brychcy. Sicherlich lasse sich der Betreuungsschlüssel nicht von heute auf morgen senken, Entlastungsmaßnahmen in Form von besseren Arbeitsbedingungen ließen sich aber schon umsetzen, sagt Brychcy. Das sei notwendig, um Beschäftigte zu halten und neue Beschäftigte zu gewinnen. Die derzeitige Situation habe einen hohen Krankenstand verursacht und die Teilzeitquote innerhalb von zehn Jahren verdoppelt.

Erstveröffentlich im nd v. 27.9. 2024
https://nd.digital/editions/nd.DerTag/2024-09-27/articles/14918474

Wir danken für das Publikationsrecht.

Preiserhöhung beim 49-Euro-Ticket: Hochgradig unsozial

Wolfgang Pomrehn kommentiert die geplanten Änderungen beim Deutschlandticket

Von Wolfgang Pomrehn

Bildmontage: Jochen Gester

Nun soll es also noch teurer werden. Die Verkehrsminister der Länder haben Anfang der Woche beschlossen, den Preis des 49-Euro-Tickets anzuheben. 58 Euro soll die Nutzung des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs künftig im Monat kosten. Damit zeigen die Landesregierungen nicht nur Klimaschützern und künftigen Generationen, sondern auch allen Menschen mit geringem Einkommen den Stinkefinger.

Zehn Prozent aller deutschen Haushalte haben pro Person im Monat nur 1000 Euro oder weniger zur Verfügung. Da muss jeder Euro zweimal umgedreht werden, da sind schon die jetzigen 49 Euro für manchen zu viel, und mit einer weiteren Verteuerung wird die Zahl der Ticketverkäufe sicherlich zurückgehen. Die Preiserhöhung ist also hochgradig unsozial und ausgrenzend, weil es Menschen das Recht auf freie Mobilität nimmt. Das bleibt in dieser Auto-dominierten – um nicht zu sagen Auto-besessenen – Gesellschaft weiter den Gesunden und den Wohlhabenden vorbehalten. Die Interessen von Kindern, Jugendlichen und Alten und allen anderen, die nicht Auto fahren, interessieren nicht. Insbesondere auf dem Land, wo der öffentliche Nahverkehr ohnehin meist nur ein schlechter Witz ist, bleiben sie auf der Strecke, können oft nicht einmal selbständig zum Arzt oder zur Apotheke gehen, geschweige denn Geschäfte erreichen.

Parallel zur zunehmenden Vernachlässigung und Ausdünnung des ÖPNV in der Fläche hat sich schließlich auch die Versorgung in den Dörfern dramatisch verschlechtert. Alles ist auf große Zentren vor den Toren der Städte zugeschnitten, die fast nur mit dem Auto erreichbar sind. An letzterem ändert natürlich auch ein günstiges Allround-Monatsticket nichts. Aber dieses könnte eine wichtige Dynamik anstoßen: Wenn mehr Menschen das Auto stehen lassen oder es gar ganz abschaffen, werden ÖPNV und Regionalbahnen voller. Geld könnte von Unterhalt und Neubau der Straßen in Bus und Bahn umgeschichtet werden, um deren Angebot zu verbessern und auszubauen, und in den Autofabriken könnten statt Pkws, die sich immer schlechter verkaufen lassen, Straßenbahnen und Busse gebaut werden. Das würde dort, wie am Beispiel von VW bereits vorgerechnet wurde, sogar mehr Arbeitsplätze schaffen, als es derzeit in der Automobilproduktion gibt. Zugleich würden damit, insbesondere wenn ÖPNV und Bahn endlich konsequent elektrifiziert werden, die Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors endlich gesenkt, etwas, wogegen sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) trotz gesetzlichen Auftrags nachhaltig sperrt.

Arbeitsplatzsicherung, Klimaschutz und mehr soziale Gerechtigkeit – was will man mehr? Nötig wäre für diese eierlegende Wollmilchsau der Sozial- und Umweltpolitik nur ein Bruchteil der Euro-Beträge, die derzeit in Aufrüstung und Kriegsvorbereitungen gesteckt werden. Doch es gibt einen Haken: Öl- und Autoindustrie machen noch immer glänzende Gewinne. Selbst bei VW wurden 2023 noch mehr als vier Milliarden Euro an Dividenden verteilt. Der Konzern verfügt über Gewinnrückstellungen jenseits von 100 Milliarden Euro, hält aber die Hand für Verkaufsprämien auf.

Wolfgang Pomrehn ist freier Journalist und schreibt zu klimapolitischen Themen.

Erstveröffentlicht im nd v. 26.9. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1185529.deutschlandticket-preiserhoehung-beim-euro-ticket-hochgradig-unsozial.html?sstr=Pomrehn




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