2026 sind in Berlin wieder Kommunalwahlen. Was man vom amtierenden Senat bei der Lösung des Top-Themas der Berliner:innen zu erwarten hat, kann man diesem Artikel entnehmen. Wegner und Giffey schießen sich schon mal darauf ein, auch beim nächsten Anlauf einer veränderungswilligen neuen Stadtregierung dafür zu sorgen, dass die Immobilienspekulanten gut schlafen können und alles so bleibt wie es ist. Die Leute werden genau beobachten, wie sich DIE LINKE in diesem Konflikt verhält. Eine harte Oppositon in dieser Frage ist die beste Medizin gegen den Vormarsch der Rechten. Das Schielen auf irgendwelche Deals zur Sicherung einer Regierungsbeteiligung hingegen, die den Status Quo verlängern, wird nicht vergessen werden. (Jochen Gester)

Bild: You Tube Video

Frau Firat, ein vom Senat beauftragtes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die von Deutsche Wohnen und Co enteignen (DWE) beabsichtigte Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände nicht verfassungsgemäß ist. Sind die Pläne von DWE jetzt hinfällig?

Interview: David Rojas Kienzle

Natürlich nicht. Das Gutachten widerspricht jeglichen juristischen Erkenntnissen der letzten Jahre, allen voran den Ergebnissen der Expert*innenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen. Es fällt also weit hinter den aktuellen Stand der Wissenschaft zurück. Juristisch ist die Frage längst geklärt. Laut Verfassung der Bundesrepublik Deutschland darf man vergesellschaften, und zwar auch in Berlin. Im September dieses Jahres haben wir das deutschlandweit erste Vergesellschaftungsgesetz vorgestellt. Im kommenden Jahr soll dieses als Volksbegehren eingebracht und den Berliner*innen anschließend in einem Gesetzesvolksentscheid zur Abstimmung gestellt werden. Ist die Abstimmung erfolgreich, tritt das Gesetz unmittelbar in Kraft.

Das Gutachten wurde von zwei renommierten Großkanzleien angefertigt, die auf Immobilienrecht sowie auf Verfassungs- und Verwaltungsrecht spezialisiert sind.

Die Berliner CDU hat unter Kai Wegner hier ironischerweise bekannte Kanzleien, die regelmäßig für Vonovia arbeiten, beauftragt. 100 000 Euro Steuergelder aus dem Berliner Haushalt werden verschwendet für ein Gefälligkeitsgutachten, das nur aus veralteten Argumenten besteht, die längst widerlegt sind.

Interview mit Firdes Firat
Firdes ist Sprecher*in der Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen. Dort ist sie in der Koordination aktiv.

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Ein zentraler Punkt ist demnach, dass das Land Berlin zwar theoretisch die Gesetzgebungskompetenz hat, aber die Berliner Landesverfassung das nicht zulasse. Wie sehen Sie das?

Wir sagen, das ist Quatsch. Was das Gefälligkeitsgutachten hier behauptet, ist, dass in Berlin das Grundgesetz angeblich nicht gelte. Das ist wissenschaftlich aber so absurd, dass sich selbst der konservative Block in der Expert*innenkommission nicht geschlossen zu dieser Auffassung durchringen konnte. In der juristischen Literatur ist das absolut randständig.

Aber auch in der Expertenkommission haben Einzelne die Position vertreten, dass eine Änderung der Verfassung notwendig wäre.

Genau zwei von 13 Leuten in der Kommission haben das gesagt. Aber wie gesagt, nicht mal der konservative Block stand geschlossen hinter dieser Argumentation.

Das Gutachten widerspricht an verschiedenen Stellen der Expert*innenkommission. So würden Immobilien nicht unter die Kategorie »Grund und Boden« fallen, für die der Artikel 15 im Grundgesetz greift, den Sie für die Vergesellschaftung heranziehen wollen.

Auch dieses Argument wurde bereits durch die Kommission ausgeräumt: Wohnungsbestände entsprechen dem Gegenstand »Grund und Boden« und können vergesellschaftet werden. Auf diese Bestätigung berufen wir uns nach wie vor.

Das neue Gutachten

Ein vom CDU-geführten Finanzsenat beauftragtes Gutachten kommt zum Schluss, dass die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände illegal wäre. Im noch nicht veröffentlichten Gutachten heißt es, alles spreche dafür, »dass die Berliner Landesverfassung eine Vergesellschaftung, und damit auch den Erlass eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes, etwa auf den Feldern Wohnen, Energie und Wasser« nicht zulasse. Das Gutachten war im Juni in Auftrag gegeben worden. Dafür sollen 100 000 Euro ausgegeben …

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Die Diskussion wird ja schon länger geführt, ist aber trotzdem relevant: Wäre eine Vergesellschaftung verhältnismäßig? Auch das verneint das Gutachten.

Auch da berufen wir uns auf die Kommission, die die Verhältnismäßigkeit bestätigt hat und Vergesellschaftung als geeignet und angemessen erachtet, um dem Mietenwahnsinn in Berlin etwas entgegenzusetzen und ihn letztlich bestenfalls zu beenden. Im Bericht heißt es außerdem, dass die Vergesellschaftung der Wohnungsbestände sogar erforderlich sei, weil gerade kein besseres Mittel zur Verfügung steht, um die Mieten in Berlin dauerhaft bezahlbar zu machen. Auch zweieinhalb Jahre später sieht das Ganze nicht anders aus.

Eins der zentralen Argumente gegen eine Vergesellschaftung ist die Frage des Geldes. Das Senats-Gutachten spricht von »den Landeshaushalt potenziell überfordernden finanziellen Konsequenzen«. Kann sich Berlin das leisten?

Natürlich. Es wird häufig vergessen, dass die vergesellschafteten Bestände ja auch Mieteinnahmen generieren, mit denen die Entschädigungen und die Bewirtschaftung bezahlt werden können. Und eine neue Studie von einem Team um Andrej Holm von der Humboldt Universität Berlin belegt, dass Vergesellschaftung finanzierbar ist. Auch ohne dauerhafte Zuschüsse des Berliner Haushalts und bei dauerhaft bezahlbaren Mieten und einer guten Bewirtschaftung der Wohnungen. Die Finanzierungsfrage kann außerdem keine Ausrede dafür sein, die Vergesellschaftung nicht umzusetzen. Denn unterm Strich macht Vergesellschaftung Berlin nicht ärmer, sondern reicher.

Wie denn?

Die Berliner*innen bekommen eine Viertelmillion Wohnungen für nur 40 bis 60 Prozent des Marktwertes. Diese Wohnungen sind irgendwann durch die Mieteinnahmen abbezahlt. Die Mieten sind dauerhaft günstig, und die Berliner*innen können entscheiden, wie die Bestände genutzt werden sollen. Für den Landeshaushalt ist das unproblematisch. Berlin ist aber nicht nur sein Haushalt. Das Leben der Berliner*innen wird durch eine gemeinwirtschaftliche Wohnraumversorgung auch reicher an Teilhabe und Sicherheit.

Eine Vergesellschaftung, wie von Ihnen beabsichtigt, wäre in jedem Fall Neuland. Zweifel gibt es nicht erst seit dem Gutachten. Wie sichern Sie Ihr Vorhaben ab?

Im Gegensatz zum redundanten Gefälligkeitsgutachten des Senats arbeiten wir seriös. Nach wie vor stützen wir uns auf den Abschlussbericht der ebenfalls vom Senat eingesetzten Expert*innenkommission von 2023, die zu dem Schluss gekommen ist, dass Vergesellschaftung, wie von uns vorgesehen, juristisch möglich ist. Wir berufen uns auch auf den anerkannten Stand aktueller Wissenschaft und Literatur. Um all diese rechtssicheren Erkenntnisse gut zu verarbeiten und umzusetzen, arbeiten wir außerdem mit vielen Anwält*innen, unserem wissenschaftlichen Beirat und hervorragenden Inhouse-Jurist*innen zusammen. Wir sind entschlossen, das Votum der Berliner*innen von 2021 mit größter Sorgfalt umzusetzen.

Erstveröffentlicht im nd. 27.11. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1195780.wohnen-und-co-enteignen-vergesellschaftung-euro-fuer-ein-gefaelligkeitsgutachten.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

Landesparteitag Die Linke Berlin – auf dem Weg zur „roten Metropole“???

Illusionen können gefährlich werden. Ohne beständigen Kampf von unten wird sich nichts ändern. Es rettet uns kein Kaiser noch Tribun … und auch kein Senator in Berlin! Deshalb ist die folgende Auseinandersetzung bitter notwendig. Für Einheit und den Erfolg einer wirklich rebellischen Linken. (Peter Vlatten)

Martin Suchanek. Infomail 1298, 19. November

Die Linke will in Berlin regieren und mit Elif Eralp die nächste Bürgermeisterin stellen. Nichts weniger als eine rote Bastion gegen das neoliberale, militaristische und rassistische Grau der Bundesregierung verspricht die Partei unter dem Titel „Berlin zurückerobern – für eine Rote Metropole“. Detailliert werden manche der Vorschläge u. a. im Beschluss „Soziale Sicherheit und demokratisierte Daseinsvorsorge – für einen radikalen Politikwechsel in Berlin“ beschrieben.

Mit mehr Dynamik und vollmundiger als im letzten Jahrzehnt verspricht Die Linke, sollte sie eine Koalition mit SPD und Grünen nach den Landtagswahlen anführen, einen „echten“ Politikwechsel, ein „rebellisches Regieren“ vom Feinsten. Mit der „roten Metropole“ soll sich alles grundlegend ändern, stellt sie doch nicht weniger vor als eine „Stadt, in der die Menschen bestimmen, wo es langgeht, nicht der Markt. Eine Stadt, in der nicht mehr die Größe des Portemonnaies entscheidet, wie gut man lebt, sondern ein gutes Leben für alle Menschen möglich ist.“

Und wie soll das gehen? Dazu schlägt Die Linke in mehreren Beschlüssen einen Fokus auf folgende Maßnahmen vor.

1. Die Lösung der Wohnungsnot in Berlin

Das soll durch mehrere Maßnahmen erfolgen, u. a. durch ein soziales Wohnbauprogramm, einen Mietendeckel für 380.000 landeseigene Wohnungen und die Verpflichtung für private Vermieter:innen, in mindestens 50 % ihrer Immobilien für dauerhaft bezahlbare Mieten zu sorgen. Gewissermaßen als Krönung des Ganzen verspricht die Partei, dass sie die Umsetzung des Volksentscheids zur Vergesellschaftung von DWE und Co. zur Bedingung einer Koalition machen würde. Das klingt zunächst tatsächlich nach einem längst fälligen Durchbruch. Wie dies allerdings mit dem sehr dehnbaren Begriff einer Vergesellschaftung zu verstehen ist, bleibt unklar. Allerdings – und das sollten alle auch gleich im Hinterkopf haben –: Das E-Wort kommt in keinem der Beschlüsse vor. Statt von Enteignung ist sehr viel vager von Vergesellschaftung und sozialen Verpflichtungen die Rede.

Das ist kein Zufall. Alle wissen, dass die SPD, aber auch die Grünen einer sofortigen Enteignung der Konzerne nicht zustimmen würden – und somit die Koalitionsverhandlungen nur von kurzer Dauer sein könnten. Das Wort „Vergesellschaftung“ wird daher zu einer gängigen Formel, die zwei Funktionen erfüllt. Erstens klingt sie viel radikaler, auch wenn es sich bei Lichte betrachtet um wenig mehr als Mitbestimmung von Mieter:innen und den durchaus unterstützenswerten Ausbau der Rechte von Beiräten usw. handelt. Zweitens ist es in der Substanz viel vager als die Enteignung und erlaubt es so, unter einer scheinradikalen Fassade die Enteignungsfrage zu umschiffen. Die radikale Phrase reduziert das sog. rebellische Regieren mit SPD und Grünen in der Wohnungsfrage auf seinen realen Gehalt, auf einige sozialdemokratische Reformen, die das Privateigentum und die Profitmacherei der Immobilienlobby allenfalls etwas einhegen, in ihrer Substanz aber unberührt lassen. Damit könnten notfalls auch die SPD-Rechte und die Senatsverwaltung gut leben. Und die Spitze der Linkspartei könnte so tun, als hätte sie sich an „rote Linien“ gehalten.

2. Der Ausbau der öffentlichen Daseinsvorsorge statt Sozialkürzungen

Neben der Lösung der Wohnungsfrage verspricht Die Linke die Errichtung einer „sozialen Infrastruktur“ der Stadt, was die „Vergesellschaftung“ der landeseigenen Unternehmen beinhalten solle. Diese sollten „demokratisch kontrolliert“ werden, wobei, was positiv zu erwähnen ist, die Kontrolle durch Mitarbeitende und Nutzer:innen extra hervorgehoben wird. Unklar bleibt allerdings, wie diese „Kontrolle“ im Verhältnis zum bürgerlichen Staat, also zum Land Berlin, steht, ob es sich um eine relativ weitgehende Form der Mitbestimmung oder um wirkliche Kontrolle durch die Beschäftigten handeln solle.

Auch hier dient die vage Formulierung dazu, sich radikaler zu geben und zugleich ausreichend Spielraum für etwaige Koalitionsverhandlungen zu haben.

Darüber hinaus verspricht auch Die Linke, was auch schon der letzte rot-grün-rote Senat versprochen hatte – die Wiedereingliederung outgesourcter Bereiche in die landeseigenen Betriebe und die verbindliche Einhaltung von tariflichen Bedingungen für Betriebe, die Aufträge vom Senat oder den Bezirken erhalten sollen.

Das ist alles richtig – allein fehlt es an über alte Versprechen hinausgehenden Forderungen, wie z. B. die entschädigungslose Enteignung von Betrieben, die diese Bedingungen verletzen, und Kampfmaßnahmen zu deren Umsetzung und Kontrolle.

3. Soziale Absicherung statt Repression und Überwachung

In diesen Abschnitten und Anträgen spricht sich Die Linke u. a. gegen die Überwachung sog. „Kriminalitätsschwerpunkte“, gegen rassistische Kontrollen durch die Bullen und gegen KI-gesteuerte Überwachungssysteme im öffentlichen Raum aus.

Stattdessen müssten Versammlungs- und Meinungsfreiheit verteidigt werden, Berlin müsste eine antirassistische Stadt werden, diskriminierende und rassistische Praktiken gehören abgeschafft. Alles gut. Aber alles auch unkonkret, wenn es um politische Knackpunkte wie die Kriminalisierung der Palästinasolidarität, Verbote palästinensischer Organisationen und Einschränkungen des Demonstrationsrechts geht. Hier bleiben die Anträge wortkarg und sprachlos. Eine Entkriminalisierung aller palästinensischen Organisationen und Vereine – im Grunde eine demokratische Minimalforderung – findet sich bei der Linkspartei aus zwei Gründen nicht. Erstens geht das den eigenen rassistischen, zionistischen und proimperialistischen Rechten wie z. B. der sog. progressiven Linken gegen den Strich. Für den innerparteilichen Frieden akzeptiert man letztlich lieber die Polizeirepression. Zweitens weiß auch das Zentrum der Berliner Linkspartei, dass eine Koalition mit SPD und Grünen ausgeschlossen ist, wenn eine Entkriminalisierung von palästinensischen (und anderen auf den sog. Terrorlisten zu findenden Widerstandsorganisationen) als Voraussetzung für eine Regierungsvereinbarung benannt würde.

Es ist daher kein Zufall, dass die Beschlüsse zur „roten Metropole“ und zum „rebellischen Regieren“ kein Wort über die Umsetzung von Bundesgesetzen durch das Land Berlin verlieren. Soll die „rote Metropole“ weiter Flüchtlinge und Migrant:innen abschieben? Soll sie die Sanktionen gegen „verweigernde“ Bürgergeldbezieher:innen umsetzen? Wer bei den Bedingungen für eine etwaige Koalition dazu nichts sagt, sagt in Wirklichkeit alles. Das gern beschworene Miteinander gilt für die Betroffenen rassistischer Abschiebungen oder für die Menschen, die kein Bürgergeld mehr kriegen sollen, offenkundig nicht. Daran ändern auch zehntausende Haustürgespräche nichts.

Widersprüche des „rebellischen Regierens“

Wir wollen hier keineswegs absprechen, dass viele Mitglieder der Linkspartei und auch viele Delegierte zum Parteitag ehrlich Abschiebungen verhindern und das Sanktionsregime gegen die Arbeitslosen stoppen wollen. Aber es liegt in der Logik des „rebellischen Regierens“, das bei Lichte betrachtet eben auch nur eine weitere „linke“ bürgerliche Regierung ist und auch nur sein kann, dass allenfalls verwässerte Reformen rüberkommen, während man gleichzeitig die volle Verantwortung für die Umsetzung der Geschäfte der herrschenden Klasse übernehmen muss. Pointiert bezeichnete Marx die Regierung als geschäftsführenden Ausschuss der herrschenden Klasse – und genau das ist auch der Senat in Berlin. Eine Koalition mit anderen bürgerlichen oder reformistischen Parteien gibt dem vielleicht einen etwas progressiveren Anstrich – mehr aber auch nicht.

Die „rote Metropole“ entpuppt sich als blauäugige Fiktion. Eine Stadt, „in der die Menschen bestimmen, wo es langgeht, nicht der Markt. Eine Stadt, in der nicht mehr die Größe des Portemonnaies entscheidet, wie gut man lebt, sondern ein gutes Leben für alle Menschen möglich ist“, kann es auf Basis des Kapitalismus nicht geben.

Es ist eine alte sozialdemokratische Schimäre, dass die Lebensverhältnisse der lohnabhängigen Massen durch Veränderung der Verteilungsverhältnisse (Wohnung, soziale Sicherung usw.) geändert werden können, wenn gleichzeitig die Eigentumsverhältnisse – das Monopol an den Produktionsmitteln – unangetastet bleiben. Genau das verspricht aber Die Linke und daraus erwachsen alle ihre inneren Widersprüche.

Die Beschlüsse des Parteitags bringen das zum Ausdruck. Einerseits werden einigermaßen radikale Reformen versprochen – ein Ausdruck des Drucks aus der Arbeiter:innenklasse, von den Wähler:innen und aus der Mitgliedschaft. Andererseits wird alles so formuliert, dass es einigermaßen koalitionstauglich, also kompatibel mit SPD und Grünen, ist, denn schließlich kann Eralp nur mit deren Stimmen, wenn überhaupt, Bürgermeisterin werden.

Die reformistische Strategie des rebellischen Regierens drückt sich jedoch nicht nur im Opportunismus gegenüber SPD und Grünen aus. Es offenbart sich auch eine vollkommene Verkennung des bürgerlichen Staatsapparates als Instrument der herrschenden Klasse.

Auf tragikomische Art und Weise verdeutlicht das der Beschluss „Berliner Polizeiausbildungsmodell erhalten statt abschaffen“. Zu Recht lehnt Die Linke die Ausbildung des Führungspersonals der Polizei in einer neu zu schaffenden Polizeiakademie ab. Aber ihre Begründung lässt tief blicken: „Dies würde zu einem Wechsel der Aufsicht von Wissenschaft zu Inneres führen und damit zu einer veränderten Ausbildungslogik. Nicht mehr die Ausbildung zu mündigen und reflektierten Beamt*innen stünde im Zentrum, sondern die Durchsetzung von Law and Order.“

Dass die bisherige Ausbildungslogik „mündige und reflektierte Beamt:innen“ hervorgebracht hätte, gehört zur politischen Märchenstunde des Parteitags. Bei Demonstrationen, Hausdurchsuchungen und im sonstigen rassistischen Überwachungsalltag kann davon keine Rede sein. Ebenso wenig wie „rote Metropole“ als sozialistische Insel in einer Stadt im imperialistischen Deutschland geschaffen werden kann, ebenso wenig kann die bürgerliche Polizei, dieses Herrschaftsinstrument des Kapitals, demokratisiert und reformiert werden. Revolutionär:innen in der Partei müssen diese inneren Widersprüche und damit verbunden den illusionären und utopischen Charakter der reformistischen Strategie der Partei offen angreifen und kritisieren – und zugleich die Diskussion um eine revolutionäre Alternative und Strömung in der Partei beginnen. Ansonsten droht auch die „neue“ Berliner Linkspartei, in einem „neuen“ Regierungsdesaster zu enden.

Nachsatz: im obigen Text haben wir uns mit dem Beschluss des Landespartei zum Genozid in Gaza nicht beschäftigt, dem werden wir einen gesonderten Artikel widmen.

Titelbild:blu-news.org, CCBY-SA 2.0, via Wikimedia Commons

Wichtig: zur aktuellen Auseinandersetzung um die Palästinasolidarität in der Linken: 
"Der Rausschmiss von Ramsis aus der Linken trennt die Spreu vom Weizen – kommt eine Empörungswelle von links?"

Der Beitrag ist am 19.11.2025 erschienen. Wir danken für das Publikationsrecht.

Gewaltschutz in Berlin: Abkehr vom Sparhammer?

SPD kündigt an, alle Kürzungen im Gewaltschutz für Frauen zurückzunehmen

Von Jule Meier

Bild: Jochen Gester. Breitflächig haben feministische Gruppen in der Stadt gestempelt. Hier eine Kostprobe am Carl-Herz-Ufer in Kreuzberg.

Seit Jahren müssen Beschäftigte aus dem Gewaltschutz beobachten, dass mehr und mehr Frauen in Berlin von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Zusätzlich traf den chronisch unterfinanzierten Bereich jüngst der schwarz-rote Sparhammer: 2,574 Millionen Euro plante die Koalition zuletzt im Gleichstellungsetat 2025/26 einzusparen. Damit wäre jedes Berliner Projekt, das Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt schützt, von Kürzungen bedroht.

Doch die Sprecherin für Gleichstellung der SPD-Fraktion Mirjam Golm, teilt »nd« nun mit, dass ihre Fraktion die Kürzungen zurücknehmen wolle. »Wir sind uns als SPD-Fraktion unserer Verantwortung bewusst, weshalb der Schutz für von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen für uns uneingeschränkte Priorität hat«, sagt Golm. Deshalb habe man sich dafür eingesetzt, dass alle im Haushaltsentwurf des Senats vorgesehenen Kürzungen im Bereich »Gewaltschutz von Frauen« vollständig zurückgenommen werden. »Die Änderungsanträge dazu werden am 3. Dezember im Rahmen der ›Restelesung‹ im Hauptausschuss beschlossen«, so Golm. Verabschiedet wird der Haushalt durch das Abgeordnetenhaus am 18. Dezember.

Aktuelle Zahlen des Bundeskriminalamtes unterstreichen, wie wichtig der Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt ist: 2024 wurden deutschlandweit 265 942 Menschen Opfer häuslicher Gewalt. Das ist ein neuer Höchststand. Fast jeden Tag wird in Deutschland ein Femizid begangen. Als Femizid bezeichnet man die Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts. Meistens sind Partner oder Ex-Partner die Täter.

»Die SPD hat sich dafür eingesetzt, dass alle im Haushaltsentwurf vorgesehenen Kürzungen im Bereich Gewaltschutz von Frauen vollständig zurückgenommen worden sind.« Mirjam Golm 
Sprecherin für Gleichstellung der SPD-Fraktion

»Schwarz-Rot muss die millionenschweren Kürzungen bei Gewaltschutzprojekten zurücknehmen. Eine Fahne vor dem Roten Rathaus hilft keiner Frau, wenn Beratungsstellen ihr Angebot kürzen müssen«, teilte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bahar Haghanipour mit. Der Senat hisst an diesem Dienstag, am Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen, eine Flagge vor dem Roten Rathaus. Die Grünen wollen besonders die Prävention stärken: »Sie muss in den Schulen beginnen und bis zur Täterarbeit bei erwachsenen Männern reichen.«

Angesichts der angekündigten Kürzungen der Koalition hat sich das Berliner Frauen-Netzwerk (BFN) mit einem Brandbrief an den Senat gewandt. »Die Folge sind Versorgungslücken und längere Wartezeiten auf Termine, die besonders Frauen in Not treffen«, heißt es darin in Bezug auf die Folgen der Kürzungspolitik. »Ohne verlässliche Finanzierung drohen Projektauflösungen, Personalmangel und ständige Unsicherheit, was auch die Arbeitsfähigkeit und Motivation der Mitarbeiter*innen untergräbt«, heißt es ferner.

Der Verein Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen (BIG) organisiert an diesem Dienstag vor dem Brandenburger Tor eine Kundgebung unter dem Motto »Kürzt ihr uns zu Tode?! – Lasst uns gewaltfrei leben!«. Zusammen in einem Bündnis mit weiteren Vertreter*innen der von Kürzungen bedrohten Projekte fordert der Verein, dass jede von Gewalt betroffene Frau noch am selben Tag Schutz und Sicherheit in Berlin bekommt. Es fehlten derzeit 486 Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen. Beratungsstellen müssten täglich Betroffene abweisen.

Die Kundgebung macht zudem auf die gestiegene Zahl an Femiziden aufmerksam. Demnach seien in Berlin 29 Frauen von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet worden – doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Eine Anfrage der Abgeordneten Bahar Haghanipours, die »nd« exklusiv vorliegt, offenbart, dass der Senat bisher keine Haltung zu der Frage entwickelt hat, ob Femizide als eigener Straftatbestand eingeführt werden sollen. Die Senatsverwaltung für Justiz verweist in ihrer Antwort auf die »Ergebnisse der laufenden Forschung sowie die Erfahrungen und Empfehlungen aus der Praxis«. Haghanipour plädiert dafür, Femizide sowie andere geschlechtsspezifisch motivierte Tötungen ausdrücklich unter dem Mordmerkmal »niedrige Beweggründe« zu fassen.

Erstveröffentlicht im nd v. 25.11. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1195681.gewalt-gegen-frauen-gewaltschutz-in-berlin-abkehr-vom-sparhammer.html?sstr=Jule|Meier

Wir danken für das Publikationsrecht.

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