Wer Verkehrswende und soziale Gerechtigkeit will, muss den Streik der GDL unterstützen

Die GDL hat eine Schwerpunktforderung: Einstieg in die 35 Stundenwoche bei vollem Lohnausgleich für Schichtarbeiter. Was daran ist schlimm oder falsch ???

Vor 40 Jahren (1984) haben wir IG Metaller:innen die gleiche Forderung mit Streiks durchgesetzt. Da gab es viele Solidaritätsadressen für uns von der IG Metall von den anderen Gewerkschaften, aus der gesamten Gesellschaft und den politischen Parteien links von der Mitte. Da gehörten auch Lokomotivführer dazu. Sie zeigten ihre Unterstützung und waren präsent, wie auch jüngst bei den Streiks des Berliner Klinikpersonals (siehe Titelfoto gemeinsam mit Ver.di und IG Metall Kollegen). Ich erinnere mich an beides noch persönlich daran.

Sicher wäre es schöner, wenn die GDL zum DGB gehören und Seite an Seite mit der EVG gemeinsam die Interessen der Bahnkolleg:innen durchsetzen würde. Es wäre noch schöner, wenn sich umgekehrt die EVG gemeinsam mit der GDL weitergehende Ziele im Interesse aller Kolleg:innen stecken und den Streik konsequenter als erfolgversprechendstes Kampfmittel in den Mittelpunkt der Tarifrunden rücken würde.

Inhaltlich hat die GDL recht. Was Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Bahnverkehr betrifft, besteht rieisger Nachholbedarf. Die GDL setzt hier neue Zielmarken. Warum sollen Lokomotivführer länger arbeiten, familienunfreundliche Arbeitsbedingungen in Kauf nehmen und unter der gegenwärtigen Inflation draufzahlen? Warum kann der Vorstand der deutschen Bahn, der sich selbst Millionen Euro Boni zuschiebt, nicht mindestens das anbieten, was die GDL bereits mit 18 anderen privaten kleineren Bahnunternehmen ausgehandelt hat?

Der gegenwärtige Arbeitskampf zeigt eins: es wird den Beschäftigten nichts geschenkt. Am Verhandlungstisch bewegt sich gar nichts, wenn nicht der Kapitalseite richtig weh getan wird. Das allein, zusammen mit der Stellung in der Produktion und dem Organisationsgrad, bestimmt die Durchsetzungsfähigkeit einer Gewerkschaft.

Die selbstdarstellerischen Kapriolen des GDL Vorsitzenden Claus Weselsky sind da völlig unerheblich. Der Aufschrei seitens Mainstreampresse und Politprominenz über die Auswirkungen des Streiks zeigen, dass die GDL auf dem richtigeren Weg ist. Die auf den Fuss folgenden Vorschläge, Streikrecht und gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen weiter einschränken zu wollen, müssen von ALLEN Gewerkschaften unisono -ohne gekränkte Eitelkeiten- in voller Schärfe zurückgewiesen werden. Was die GDL aktuell tut, schadet keiner einzigen Kollegin oder keinem einzigen Kollegen ausserhalb der Lokomotivführersparte. Im Gegenteil, sie setzt positive Beispiele im Interesse aller Kolleg:innen. Zu kritisieren wäre aus unserer Sicht, dass auch die GDL bezüglich der Lohnabschlüsse noch zu kompromissbereit ist. Und wir hoffen, dass sich die GDL Führung auf kein reines Verhandlungsgekungel mit dem Bahnvorstand einlässt.

Der Bahnbeauftragte der Ampel aus dem Verkehrsministerium Theurer warnt vor negativen Folgen für die Verkehrswende!

„Das ist ein Spiel mit dem Feuer“ droht der Bahnbeauftragte Theurer. Bahnkunden würden durch die Streiks abgeschreckt und dem öffentlichen Verkehr den Rücken kehren und sich wieder dem Auto zuwenden.[1]Kritik an GDL-Streik: „Das ist ein Spiel mit dem Feuer“ | tagesschau.de

Tatsächlich ist es genau umgekehrt. Der Streik der Lokomotivführer nützt der Verkehrswende! Auch dazu braucht es unsere Solidarität!

Denn der marode Zustand der Bahn geht nicht zuletzt darauf zurück, dass es einen hohen Personalmangel und aufgrund der Arbeitsbedingungen hohe Krankenstände gibt. Für Ausbau und einen funktionierenden Betrieb von Bahn und öffentlichen Nahverkehr werden dringend Fach- und Arbeitskräfte benötigt. Die kommen aber nur -ähnlich wie im Gesundheitsbereich- , wenn die Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten attraktiv sind und das Lohn- und Gehaltsniveau mit anderen Branchen Schritt halten kann.

Verkehrswende geht nur, wenn es einen spürbaren Transfer von Arbeitsplätzen aus den Bereichen des Individualverkehrs zum öffentlichen Vekehr hin gibt. Unsere Kolleg:innen aus dem Automobilbereich werden aber den Teufel tun, die Branche zu wechseln, wenn sie dann nur noch miese Verhältnisse vorfinden. Die GDL pflügt dazu gerade den Acker. Fortschritte in einer ökologischen Transformation sind nur möglich, wenn unsere DGB Gewerkschaften lernen, mehr branchenübergtreifend zu denken und zu handeln. Dazu gehört auch die Integration kampfstarker Spartengewerkschaften. Statt diese Kolleg:innen mit Schlüsselstellungen in der kapitalistischen Produktion einzuebnen, müssen sie in den traditionellen Gewerkschaften ausreichend Berücksichtigung finden und ihre Kampfkraft gezielt für ALLe Kolleg:innen genutzt werden. Allein so geht Stärkung der Einheitsgewerkschaften. Und eben auch sozialverträglicher Öko-Transfer! Die gewerkschaftlichen Großorganisationen müssen lernen, was wir Beschäftigte an der Basis schon lange bei Warnstreiks tun. Wenn die Kolleg:innen an den Schaltstellen der Produktion die Arbeit einstellen, kommt der ganze Laden zum Erliegen. Und es tun sich – was die Angebote der Kapitalseite betrifft- zuweilen wahre Wunder auf.

Und die Bahnkunden? Sie haben allen Grund zu bleiben, wenn die Bahn mit mehr und zufriedenen Mitarbeitern pünktlicher und regelmäßiger fährt.

Selbst unter Abzug der eigenfinanzierten Arbeitszeitabsenkung sind die vom DB Vorstand angebotenen elf Prozent weniger als 3,5 Prozent pro Jahr. Die GDL hat bisher bereits bei insgesamt derzeit 18 Eisenbahnverkehrsunternehmen Laufzeiten von 24 Monaten abgeschlossen. Die dabei erreichten Entgelterhöhungen übersteigen elf Prozent deutlich. Auch 3,5 Prozent pro Jahr reichen nicht aus, um die bereits vereinbarten Entgelterhöhungen ansatzweise einzuholen. Hier die aktuelle Erklärung der GDL dazu :" https://www.gdl.de/.../gdl-erlaeutert-hintergruende-der.../

Titelfoto: GDL , ver.di und IG Metall Mitglieder solidarisieren sich gemeinsam mit streikendem Klinkpersonal

Grenzen der Meinungsfreiheit im Betrieb

Flink-Fahrer wird wegen gestörten Betriebsfriedens gekündigt, Wiedereinstellung per Gericht scheitert

Nach etlichen Gerichtsterminen ist nun der letzte Flink-Kurier, der sich für einen Betriebsrat engagierte, aus dem Unternehmen ausgeschieden. Im Mittelpunkt stand die Frage, inwieweit sein Verhalten einer Zusammenarbeit im Wege steht.

Christian Lelek

Eine lange und harte Auseinandersetzung scheint an ihr Ende gekommen zu sein. Der wohl letzte Beschäftigte, der beim Lieferdienst Flink die Einrichtung eines Betriebsrats vorangetrieben hatte, verlor gerichtlich gegen seinen Arbeitgeber und somit schlussendlich auch seinen Job.

Der klagende Rider war nach einem Urteil des Arbeitsgerichts vom März in Berufung gegangen. Damals waren gleich drei Kündigungen gegen ihn verhandelt worden. Das Gericht wies diese allesamt ab, entschied aber zugleich auf Antrag von Flink, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Das ist nach Paragraf 9 Kündigungschutzgesetz (KSchG) vorgesehen, »wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen«.

Gegen die Anwendung dieses Paragrafen, also gegen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, ging der Fahrer in Berufung. Das Landesarbeitsgericht hatte also in zweiter Instanz zu entscheiden.

Klägeranwalt Jakob Heering erklärte die Berufung vor Gericht damit, dass die Arbeitgeberseite die Auflösung des Arbeitsverhältnisses lediglich mit dem Verhalten des klagenden Fahrers im Gerichtsprozess begründet habe. Mit Blick auf das Verhalten seines Mandanten verwies Heering auf die spezielle Situation vor Gericht: »Scharfe Angriffe gegen ihn hat er scharf erwidert. Das Verhalten beruht auf Gegenseitigkeit.«

Der Kläger ist abseits des Fahrradsattels und der pinken Unternehmenskleidung kein Unbekannter. Elmar Wigand ist organisiert in dem kleinen Verein Aktion gegen Arbeitsunrecht, tritt als sein Pressesprecher auf und ist Gesicht vieler öffentlicher Auftritte der Organisation. Die Aktion gegen Arbeitsunrecht dokumentiert Grenzüberschreitungen und Rechtsverletzungen von Unternehmen, will Beschäftigte dabei unterstützen, sich in Betriebsräten und gewerkschaftlich zu organisieren und gegen Angriffe von Arbeitgebern zu wehren. Wigand findet sich also selbst in einer Rolle wieder, die er sonst aktivistisch begleitet.

Wigand ist darüber hinaus publizistisch tätig. Seine Beiträge besitzen eine pointierte und bissige Wortwahl. Manch eine*r mag sich davon angegriffen fühlen. Doch reicht das, um eine Zusammenarbeit zu verunmöglichen?

»Die Äußerungen waren scharf, aber anlassbezogen und nicht diffamierend. Stattdessen hat mein Mandant in der Sache und im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit Kritik am Konzern Flink geäußert«, sagt Anwalt Heering. Und: Der Prozess habe sich hochgeschaukelt. »Auf das Verhalten meines Mandanten ist mit Provokationen hingearbeitet worden.«

Das beklagte Unternehmen, die Flink Expansion 4 GmbH, die den sogenannten Hub in Rummelsburg betreibt, wird durch zwei Anwältinnen der Kanzlei Pusch Wahlig vertreten. Rechtsanwältin Anna Franziska Hauer wählt ihrerseits eine mindestens prägnante Sprache. »Der Kläger hat sich mit Sabotageabsichten in den Betrieb eingeschlichen.« Gegen den Pressesprecher des Unternehmens habe er einen »tätlichen Angriff« verübt. Hauer spricht von »psychischer Gewalt« und »Schmähkritik, nur um dem Konzern zu schaden, weit weg von Meinungsäußerung«. Sie hob nochmals das Verhalten Wigands beim Prozess vor dem Arbeitsgericht hervor. Er habe als großer Mann eine Drohkulisse aufgebaut und dem Vorsitzenden Richter sei es nicht möglich gewesen, die Ordnung wieder herzustellen. Den Ausführungen des Klägeranwalts Heering und insbesondere denen Wigands fällt Hauer immer wieder ins Wort.

Wigand bekennt sich dann auch im Laufe des Prozesses zu seinem Verhalten. Bemüht ruhig erklärt er: »Die Schärfe kam rein, weil Flink auch medienrechtlich gegen meinen Verein vorgegangen ist. Sie bedienen sich einer Technik.«

Der Vorsitzende Richter Hans-Georg Nielsen sagt, dass das Gericht in erster Instanz die Vertragsauflösung mit »aggressiver Stimmung« begründet habe, aber schlecht greifbar sei, was damit konkret gemeint gewesen sei. Es gehe nun darum zu verstehen, was das Gericht damals gemeint habe.

Konkret soll Wigand besonders eine Justiziarin des Konzerns verbal angegangen sein: strunzdoof, saudoof oder sehr doof soll er sie genannt haben. Er habe Bedenken, wenn so gegen die Frau vorgegangen werde. Wigand habe von »autonom voneinander arbeitenden Sprach- und Gedächtniszellen« der Justiziarin gesprochen.

Richter Nielsen spricht auch eine Veröffentlichung der Aktion gegen Arbeitsunrecht an. Nach dem Urteil hieß es dort: »Die Rede ist von einer sich selbst erfüllenden aktiven und mutwilligen Vergiftung der Arbeitsbeziehungen durch das Management und dessen Dienstleister: schamlos lügen, diffamieren, öffentlich brandmarken, intrigieren, schikanieren und bespitzeln.« »Das ist eine Tirade, da ist die Frage, inwiefern das – zumal in der Allgemeinheit – von der Meinungsfreiheit gedeckt ist«, stellt Nielsen in den Raum.

»Was ist denn ihr Ziel?«, fragt einer der beiden ehrenamtlichen Richter. »Ich möchte wieder arbeiten«, sagt Wigand. Bei den Kolleg*innen im Hub sei er beliebt gewesen. Streit habe es mit Konzernvertreter*innen jenseits der lokalen GmbH gegeben.

Das Urteil erging am Dienstagabend schriftlich. Eine Sprecherin des Gerichts teilte »nd« mit, dass die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgericht bestätigt worden sei. Demnach sei das Arbeitsverhältnis beendet worden. Wiegand wurde zudem eine niedrige Abfindung zugesprochen. Eine Begründung des Urteils sei frühestens Ende Januar zu erwarten, teilte die Sprecherin mit. Eine Revision sei nicht zugelassen worden.

Flink sah die eigene Rechtsauffassung durch das Urteil bestätigt. Durch die öffentlichen Äußerungen und Diffamierungen gegenüber seinem Arbeitgeber und einzelnen Kollegen und Kolleginnen, die gerichtlich belegt seien, sei an ein Arbeitsverhältnis mit dem Kläger nicht mehr zu denken, teilte eine Sprecherin des Unternehmens mit.

Klägeranwalt Heering teilte »nd« mit: »Natürlich ist es nicht das Ergebnis, das wir uns erhofft und für das wir mit guten Argumenten gestritten haben.« Für weitere Einschätzungen bleibe die Urteilsbegründung abzuwarten.

»Wir waren von vornherein nicht so optimistisch«, sagt Kläger Wigand zu »nd«. »Aber es wäre schon eine Sensation, ein Paukenschlag für die Gegenseite gewesen.« Den Paragrafen 9 KSchG bezeichnet er als »Arbeitsunrechtspraragrafen«, der es Unternehmen ermögliche, Beschäftigte durch die Hintertür zu entsorgen. Er zieht eine Parallele zur Gründung des Flink-Betriebsrats, mit der die Geschichte ursprünglich einmal angefangen hatte. Auch damals im September 2022 seien bei einer Versammlung von 300 bis 400 Beschäftigten Unternehmensvertreter*innen erschienen. Dort hätten sie bewusst Chaos gestiftet, um später die Gründung gerichtlich anfechten zu können. Damals war es zu tumultartigen Szenen gekommen, als Vorgesetzte an der Gründung teilnehmen wollten.

»Ich zweifle auch ein wenig an der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es hätte eines Gerichts bedurft, das sich etwas traut«, sagt Wigand. »Aber auch im Emily-Urteil im Fall der unterschlagenen Pfandbons hatte damals das Bundesarbeitsgericht die Urteile der beiden Berliner Instanzen aufgehoben.« Das Berliner Arbeitsgericht hatte die Kündigung einer Supermarktkassiererin wegen der Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro für rechtmäßig erklärt. 2011 hatte das Bundesarbeitsgericht diese Urteile und die Kündigung aufgehoben. Ähnliches erhofft sich Wigand auch für sein Ausscheiden bei Flink.

Allerdings ist die Revision im vorliegenden Fall ausgeschlossen, da das Gericht »insbesondere dem Fall keine grundsätzliche Bedeutung beigemessen hat«. Bei nicht zugelassener Revision gibt es zwar noch das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde. Doch das sei nicht einfach durchzubekommen, sagt Rechtsanwalt Benedikt Hopmann, der selbst in einem Fall von gekündigten Betriebsratsinitiator*innen beim Lieferdienst Gorillas prozessiert: »Das gelingt etwa in zehn von 100 Fällen.« Auch hierfür sollte man die Urteilsbegründung abwarten.

Bei Flink gebe es nach mehreren Gerichtsprozessen mit mehreren in den Betriebsrat involvierten Ridern keinen Betriebsrat und keinen Wahlvorstand mehr, bemerkt selbst Richter Nielsen. All das müsste neu aufgerollt werden. In Freiburg wurde ein Flink-Hub kurz vor einer Betriebsratswahl geschlossen und 50 Fahrer*innen wurden entlassen. Gegenüber »nd« erklärt Flink: »Falls unsere Mitarbeitenden einen Betriebsrat gründen möchten, stehen wir ihnen nicht im Weg.«

Erstveröffentlicht im nd v. 21.12.23
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1178675.arbeitsrecht-lieferdienst-flink-grenzen-der-meinungsfreiheit-im-betrieb.html?sstr=Grenzen|der|Meinungsfreiheit

Wir danken für das Publikationsrecht.

Anständig bezahlte Lehrer:innen und Erzieherinnen sind Investition in die Zukunft

Die neuen PISA-Ergebnisse zeigen, wie schlecht es um die Bildung in Deutschland steht. Aber Zeitenwende bedeutet auch hier: für Bildung ist keine Wende zum Besseren in Sicht. Jeder Millimeter Fortschritt muss hart erkämpft werden.

Um ein Land zu zerstoeren, ist weder der Einsatz von Atombomben noch der Einsatz von Langstreckenraketen erforderlich. Es erfordert lediglich eine Verschlechterung der Qualitaet der Ausbildung und die Zulassung von Betrug durch die Studierenden bei den Pruefungen.

Patienten sterben durch die Hand solcher Aerzte. Gebaeude stuerzen ein durch die Haende solcher Ingenieure. Geld geht in den Haenden solcher Oekonomen und Buchhalter verloren. Die Gerechtigkeit geht durch solche Richter verloren.

Der Zusammenbruch der Bildung ist der Zusammenbruch einer Nation.

Zitat von Nelson Mandela am Eingang der Universitaet von Suedafrika

Wertschätzung für die wichtige Arbeit der Erzieher*innen, Lehrkräfte und Sozialarbeiter*innen zeigt sich auch in der Bezahlung. Jetzt fordern die Gewerkschaften für den öffentlichen Dienst eine Entgelterhöhung, die mindestens mit der sprunghaft gestiegenen Inflation Schritt hält.

Die Auswirkungen des Fachkräftemangels sind in allen pädagogischen Einrichtungen täglich zu spüren. Gute Bildung braucht attraktive, mindestens aber erträgliche Arbeitsbedingungen. Dazu gehört auch, dass die Arbeit im öffentlichen Dienst angemessen entlohnt wird.

Dafür streikten die Lehrer:innen und Erzieherinnen mit ihrer Gewerkschaft GEW!

Inzwischen liegt ein Tarifabschluss vor. Wie in anderen Branchen mit 25 Monaten Laufzeit und hohen Einmalzahlungen, die die akute Situation lindern. Hier der Abschluß. Man bewerte selbst.

„Wir wissen, dass die Streiks eine Belastung sind!“

Deshalb war der Appell an alle Eltern: „Bitte richten Sie Ihre Forderungen nach guter Bildung auch an den Senat, damit die Arbeitgeber endlich ein Angebot vorlegen. ➡️“

https://www.gew-berlin.de/tarif/tv-l/mailaktion-fuer-eltern-zum-streik

Warnstreikkundemonstration der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst der Länder vom alten Markt zum Luftschiffhafen

Fotos GEW FB

Diese Seite verwendet u. a. Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung