Pflicht zur „Verfassungstreue“: Einfallstor für Repressalien

Linke Gewerkschafter kritisieren Passus im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes

Von Peter Nowak

Bild: Benjamin Ruß. Bearbeitetes Screenshot Youtube-Video

Als »schwieriges Ergebnis in schwierigen Zeiten« hat der Verdi-Bundesvorstand das Ergebnis der Tarifrunde im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen bezeichnet. Wesentlich kritischer äußerte sich das Netzwerk für eine kämpferische und demokratische Verdi. »Nein zu Reallohnverlust, 27 Monaten Laufzeit und Einstieg in die 24-Stunden-Woche«, heißt es in einer Stellungnahme.

Die Gruppe rügt auch einen Passus im künftigen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD), der auch bei linken Gewerkschafter*innen bislang wenig Beachtung findet, obwohl er eine höchst politische Dimension hat. Dieser macht bei Auszubildenden und Studierenden »Verfassungstreue« zur Bedingung für eine Übernahme ins Arbeitsverhältnis. Wörtlich heißt es dort: »Voraussetzung für die Übernahme ist, dass Auszubildende und dual Studierende des Bundes und anderer Arbeitgeber, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrgenommen werden, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.« Es dürfe »während der gesamten Ausbildungsdauer/Studiendauer kein Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestehen«.

Das ist eine deutliche Verschärfung gegenüber der Regelung im auslaufenden TVÖD. Dort lautet der entsprechende Passus: »Auszubildende werden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung bei dienstlichem beziehungsweise betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.«

Von einem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) war bisher nicht die Rede. Dieser Begriff wurde in den 70er und 80er Jahren in Westdeutschland missbraucht, indem mit dem sogenannten Radikalenerlass die Überprüfung von Lehramtsanwärter*innen und vielen anderen Beschäftigten begründet wurde. Dies führte zur Bespitzelung von rund 3,5 Millionen Bewerber*innen und Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch den Verfassungsschutz. In der Folge kam es zu Berufsverbotsverfahren gegen 11 000 Personen. 2250 von ihnen wurde tatsächlich die Einstellung verweigert, 256 Beamt*innen wurden entlassen.

Das Netzwerk für eine kämpferische und demokratische Verdi sieht in der neuen Regelung im TVÖD eine »Drohung für alle politisch interessierten und aktiven jungen Menschen«. Zuletzt habe man gesehen, wie etwa das »Liken« eines Posts in den sozialen Medien, in dem das Vorgehen Israels in Gaza verurteilt wird, ausgereicht habe, »um eine öffentliche Kampagne gegen die Präsidentin der Technischen Universität Berlin auszulösen«. Das zeige, »welche einschränkende Wirkung eine solche tarifvertragliche Klausel haben könnte«.

Der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, fordert auf X immer wieder Konsequenzen für vermeintliches Fehlverhalten von Personen im öffentlichen Dienst. 1999, damals noch Grünen-Bundestagsabgeordneter, hatte er die »Formel von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung als Kampfbegriff zur Ausgrenzung missliebiger Kritiker« bezeichnet.

Derzeit warnen auch Gewerkschaften vor einer Rückkehr von Radikalenerlass und Berufsverboten, insbesondere auf Länderebene. So kritisiert der Hamburger DGB die Pläne des rot-grünen Senats, wieder die Regelanfrage beim Verfassungsschutz für alle Bewerber*innen im öffentlichen Dienst einzuführen.

In Bayern wurden unter anderem die Berufsverbote gegen die Lehramtsanwärterin Lisa Poettinger und gegen den Geoinformatiker Benjamin Ruß mit Paragraf 3 des Tarifvertrags der Länder (TVL) begründet, der weitgehend mit der neuen Passage im TVÖD übereinstimmt. Ruß berichtete kürzlich auf einer Veranstaltung der Hamburger Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) von seinen Erfahrungen. Ihm wurde eine schon zugesagte Stelle an der Technischen Universität München verweigert, weil er unter anderem Mitglied des Studierendenverbands Die Linke.SDS und der Gefangenensolidaritätsorganisation Rote Hilfe ist. Das Münchner Arbeitsgericht wies nach einer zweijährigen gerichtlichen Auseinandersetzung die Klage von Ruß gegen die Nichteinstellung zurück.

Erstveröffentlicht im nd v. 8.4. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1190425.verfassungstreuecheck-im-oeffentlichen-dienst-pflicht-zur-verfassungstreue-einfallstor-fuer-repressalien.html

Wir danken für das Publikationsrecht.


Senat erwirkt Frontalangriff auf das Streikrecht

Was sich der Berliner Senat hier leistet, lässt tief blicken und demonstriert, was die CDU-SPD-Stadtregierung unter sozialer Verantwortung eines Landesunternehmens versteht. Nachdem den Beschäftigten bei der CFM jahrelang durch wechselnde Regierungskoalitionen die Rückführung der Charité-Ausgliederung in den TVöD versprochen und nie eingehalten wurde, war die Geduld der CFM-Kolleg:innen am Ende. In einer Urabstimmung der ver-di-Gewerkschaftsmitlieder hatte sich die große Mehrheit für einen unbefristeten Streik entschieden. Dagegen ging der CFM-Vorstand juristisch vor und fand dabei die Hilfe einer arbeitgeberfreundlichen Justiz, die die Gewerkschaft zu einer Notdienstvereinbarung verpflichtete, die das Streikrecht zur Makulatur macht. Bei Nichteinhaltung dieses Reglements wurden der Verhandlungsführerin von ver.di sogar Ordnungshaft angedroht. Wir sehen, dass auch auf diesem Gebiet die Rechtsstaatlichkeit unter heftigen Beschuss gerät, es nicht erwünscht ist, dass das Geschätsmodell „Gesundheitswesen“ durch die Wahrnehmung von Grundrechten infragegestellt wird. Die Gewerkschaftsmitglieder und Wähler dieser Parteien sind herausgefordert, deutlich zu machen, was sie davon halten. Während Rüstungsaktionäre und ihre privaten Geldgeber mit Staatsknete zugeschüttet werden, wird Menschen, die sich aus dem Niedriglohnsektor befreien wollen, die Arschkarte gezeigt.

Bild: pixabay

VER.Di Pressemitteilung vom 09.04.2025

CFM: ver.di drängt auf konstruktive Tarifverhandlungen – Streikbereitschaft weiter hoch

Die Gewerkschaft ver.di ist weiterhin streikbereit bei der Charité-Tochter CFM. In der seit Februar laufenden Tarifauseinandersetzung ist immer noch keine Einigung in Sicht. Da die Geschäftsführung weiterhin nicht bereit ist, ein Angebot vorzulegen, stocken die Tarifverhandlungen. Ver.di ist jederzeit bereit, die Verhandlungen wieder aufzunehmen, wenn es ein Angebot der Geschäftsführung gibt. 
Der letzte Woche begonnene Streik wurde am Samstagfrüh (5. April) beendet. Im Zuge der Streiks gibt es eine Auseinandersetzung um die Notdienste. Der Arbeitgeber hatte versucht den Streik gerichtlich verbieten zu lassen, oder ver.di zu Notdiensten zu verpflichten, um die Wirkung des Streiks massiv zu unterlaufen. Das Gericht hat zwar den Streik nicht verboten. Es hat jedoch Notdienste festgelegt, die sich nahezu komplett mit den entsprechenden Anträgen der CFM decken. Über 700 Beschäftigte müsste nach diesen Vorgaben für Notdienste bereitstehen. 

„Es ist zynisch: wenn es um die Einschränkung des Grundrechtes auf Streik geht, wird die Bedeutung der Arbeit in der CFM betont. Wenn es um die Bezahlung geht, reicht es zum Teil nur für den Landesmindestlohn. Die CFM-Geschäftsführung schafft es nicht in Verhandlungen ein Angebot vorzulegen und steckt die Energie lieben in hunderte Seiten Antragsschrift an das Gericht. Es ist ein Skandal, wie ein landeseigenes Unternehmen gegen das Streikrecht seiner Beschäftigten vorgeht, die nur einfordern, was der Berliner Senat eigentlich schon längst versprochen hat.“ erklärt die ver.di Verhandlungsführerin Gisela Neunhöffer. 

Ver.di arbeitet aktuell einen neuen Vorschlag für eine Notdienstvereinbarung aus und wird die Geschäftsleitung der CFM zu neuen Verhandlungen über die Notdienste auffordern. Sollte es keinen deutlichen Fortschritt in den Tarifverhandlungen geben, wird ver.di zeitnah erneut zum Streik aufrufen. 

Unterdessen eskaliert die CFM die juristische Auseinandersetzung um die Notdienste weiter. Sie beantragte in der Auseinandersetzung um die Notdienstbesetzung die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen ver.di und ersatzweise Ordnungshaft gegen die ver.di Verhandlungsführerin Gisela Neunhöffer. 

„Diese Auseinandersetzung nimmt allmählich beunruhigende Züge an. Es wird Zeit, dass der Senat seine Geschäftsführungen zur Ordnung ruft. Die CFM soll endlich in konstruktive Verhandlungen einsteigen, statt Gewerkschafterinnen mit Gefängnis zu bedrohen“, erklärt die ver.di Landebezirksleiterin für Berlin-Brandenburg Andrea Kühnemann.

Notdienstvereinbarungen sollen im Fall von Streiks in der kritischen Infrastruktur Schaden an Leib und Leben oder unzumutbare wirtschaftliche Schäden vermeiden. Im Fall der CFM sollen durch die Notdienstvereinbarung Schäden von en Patient*innen der Charité abgewendet werden. Die Notwendigkeit von Notdiensten zeigt nach Auffassung von ver.di, wie elementar die Beschäftigten der CFM für die Aufrechterhaltung des Klinikbetriebs sind. Vor diesem Hintergrund kritisiert ver.di scharf, dass der Berliner Senat sein Versprechen bricht, die CFM in die Charité einzugliedern.

Mehr zu den aktuellen Tarifauseinadersetzungen im öffentlichen Sektor hier




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Perspektiven der Bewegung gegenErdoğan – Veranstaltung

Freitag, 25. April 2025, 19 – 21 Uhr, Gneisenaustr. 2a in Berlin

in anderen Städten tba sowie via Zoom

Eine Veranstaltung von Sozialismus von Unten


„Die Festnahme von Imamoğlu (CHP), dem Oberbürgermeister Istanbuls und aussichtsreichsten Gegenkandidaten des Präsidenten Erdoğan, entfachte eine von Studierenden ausgelöste Massenbewegung in der Türkei.


Wie kann die Bewegung gegen Erdoğan langfristig erfolgreich sein? Was bietet die Opposition unter der Führung der CHP an? Welche Perspektiven ergeben sich für Sozialist:innen?

Über diese und weitere Fragen wollen wir gemeinsam mit einem sozialistischen Aktivisten aus der Türkei diskutieren.“

www.sozvu.org/veranstaltungen

Die hier angesprochenen Fragen waren bereits Thema zu Anfang der Bewegung in unserem Artikel "Türkei in Aufruhr "!

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