Schallende Ohrfeige für die Behörden! Gericht kippt Verbot der Parole „From the River to the Sea, Palestine will be Free“!

Immer wieder muss diese Parole als Beweis für Antisemitismus herhalten, um Kritiker der israelischen Politik zu kriminalisieren.

Das Landgericht Mannheim hat nun in einem Strafverfahren das Verbot der Parole „From the River to the sea, Palestine will be free“ in der zweiten Instanz gekippt und widerspricht damit direkt der Einschätzung des Bundesinnenministeriums. Die Nutzung des Slogans erfülle nicht den Tatbestand der Verwendung von Kennzeichen terroristischer Organisationen, weil er verschiedene Bedeutungen habe, von diversen Gruppen verwendet werde und als allgemeiner Ausspruch der Befreiung der Palästinenser benutzt werde, ganz gleich „auf welche Weise das historische Palästina befreit werden soll.” [1]Quelle u. a. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-mannheim-5qs4223-from-the-river-to-sea-straflos-hamas-kennzeichen/ [2]https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/antisemitismus-216.html?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR0fgtTJ6WQMHmX8OFSrZIcuU0IgmRZHb4FE0J_ZHxkT8OgloGB-zKRCz8U_aem__uzaCmLbTmCfFlng8aiaHw

Darunter falle, neben weiteren Modellen, nicht nur die Zwei-Staaten-Lösung, sondern auch eine Ein-Staaten-Lösung oder beispielsweise die Idee einer binationalen Föderation.

Statt verzerrender zionistischer Propaganda einfach zu folgen hat sich das LG Mannheim in die tatsächlichen historischen Zusammenhänge eingearbeitet. Es verweist auf die historische (durch die Partei Fatah etablierte) Bedeutung der Parole, die auf „(…) die Errichtung eines säkularen, demokratischen und egalitären Staates in ganz Palästina (…),” abzielte, „in dem die Juden volle Gleichberechtigung genießen sollten, aber ohne die Privilegien des Zionismus.”

„Inwieweit die Hamas den streitgegenständlichen Slogan in Gänze verwendet und sich zu Eigen gemacht haben soll, ist in den Ausführungen im Bericht Lagebild Antisemitismus des Bundesamtes für Verfassungsschutz, […] nicht dargetan, sondern wird dort lediglich behauptet.”

Laut Landgericht Mannheim reiche eine Zuschreibung durch Außenstehende, also in diesem Fall eine Zuschreibung des Slogans als Kennzeichen der Hamas durch das Bundesministerium des Innern, nicht aus. Auch die grundsätzliche Vereinbarkeit des Verbots mit der im Grundgesetz verankerten Meinungsfreiheit und der staatlichen Neutralitätspflicht und des Diskriminierungsverbots wird in dem Beschluss angezweifelt.

Inzwischen gibt es etliche Urteile, die Repression zur Einschränkung von Grundrechten unter dem Deckmantel von vermeintlichem Antisemitismus zurückweisen. [3]hier die Dokumentation eines weiteren Falles : https://widerstaendig.de/from-the-river-to-the-sea-palestine-will-be-free/

Die Pro Palästinasolidarität entwickelt sich de facto zu einer breiten Protestbewegung zur Durchsetzung demokratischer Grundrechte gegen staatliche Willkür. Auf der Straße für Versammmungsrechte, in den Sälen für Meinungsfreiheit gegen Kongress- und Redeverbote, an den Grenzen gegen Einreiseverbote, für Kunst- und Wissenschaftsfreiheit an Kultur- und Bildungseinrichtungen.

Man kann die Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“, die in diesem Gerichtsurteil erwähnt ist, durch BDS, ApartheidIsrael oder Genozid und vieles andere ersetzen.

diese VideoAusschnitte zeigen, wie noch am 15.6. Berliner Polizei auf unverhältnismäßig brutale Weise gegen Demonstrant:innen, auch Jüd:innen und Israel:innen vorgeht, die ihren Protest gegen Unterdrückung und Morden in Nahost auf die Stasse tragen.

Auf Demos in Berlin wird „From the River to the Sea, Palestine will be Free“ von der Polizei als Straftat verfolgt, so werden Demonstrationen durch die Polizei eskaliert und Menschen verfolgt. Später wird das Strafverfahren eingestellt. Faktisch der „Rechtsstaat“ durch Polizeiwillkur ausser Kraft gesetzt.

Die Polizei in Berlin scheint die Rechtslage eher weniger zu interessieren. Scheint sie doch angetrieben durch ein Stadtoberhaupt, das gerade seine Haltung zu Kriegsopfern dadurch manifestiert, dass es immensen Druck aufbaut, eine Friedensstatue zu entfernen, die zum konkreten Symbol von Gewalt gegen Frauen in Kriegen geworden ist!

Nichts destotrotz. Klären wir über Urteile wie das des Mannheimer Landgerichts breit auf. Wir sind es, die Menschen- und Völkerrecht sowie unsere im Grundgesetz garantierten Grundrechte verteidigen!

Nicht einmal die nicht gerade für ihre Progressiviät bekannte deutsche Justiz kann die sich aufreissende Lücke und Absurditäten zwischen verbrieftem Recht und Rechtspraxis der deutschen Behörden so einfach mehr übersehen!

Siehe auch unseren Beitrag  "Über 1000 Dozenten fordern Rücktritt der Bildungsministerin" 
und nächsten Sonntag: Palästinasolidarität – Trauerprozession zu Ehren der Opfer!

Titelfoto Peter Vlatten, Video wurde uns von Zeugen zur Verfügung gestellt.

Der falsche Vorwurf des Antisemitismus

Montag, 17.Juni, 19 Uhr

Haus 33 / Audimax II, Campus Nord
Philippstraße 13, 10117 Berlin

„Während die Unileitung friedliche Studierende als Antisemiten diffamiert und brutal attackieren lässt, weil sie gegen einen Genozid protestieren, stellt sie sich seit Jahren hinter den rechtsradikalen Professor Baberowski, der Hitler bescheinigt,,nicht grausam“ gewesen zu sein und systematisch den Holocaust verharmlost.“

Die meisten der angeblich antisemitischen und von den Berliner Behörden abgestraften Parolen, und Vorwürfe, wie zum Beispiel „From the River to the Sea“ wurden inzwischen gerichtlich kassiert. Oder sie stehen wie zum Beispiel der Genozidvorwurf an Israel voll in Einklang mit dem Internationalen Institutionen und des internationalen Gerichtshofs, dessen Rechtsprrchung Deutschland anerkannt hat.

„Wer unterschiedslos für Israel:innen und Palästinenser:innen, wer für die weltweite Einhaltung der Menschenwürde eintritt, wer sich der globalen Kritik an Israel und dem deutschen Staat anschließt, muss befürchten, als „Antisemit“ diffamiert und ausgegrenzt zu werden.“

Gedenken an die Opfer der Schiffskatrastrophe bei Pylos (Griechenland)

Überlebende der Pylos-Katastrophe und PRO ASYL laden zur Gedenkaktion ein

am 14. Juni, 11-13 Uhr , Gedenkort “Weiße Kreuze” am Spree-Ufer am Friedrich-Ebert-Platz neben dem Reichstagsgebäude!

in der Nacht auf den 14. Juni 2023 sank rund 50 Kilometer vor dem griechischen Küstenort Pylos das Flüchtlingsboot Adriana mit über 750 Menschen. Nur 104 Geflüchtete überlebten, über 600 Kinder, Frauen und Männer starben. Die griechischen Behörden sowie Frontex waren zuvor über 15 Stunden über die kritische Lage informiert, die griechische Küstenwache war zum Zeitpunkt des Untergangs vor Ort – dennoch wurden keine Rettungsmaßnahmen eingeleitet.

Wir, Überlebende des Schiffsunglücks, möchten zusammen mit PRO ASYL Sie herzlich einladen, am 14. Juni mit uns gemeinsam zu trauern. Wir werden in einer öffentlichen Veranstaltung an die Toten der Adriana erinnern und sie betrauern. Wir wollen auch unsere Empörung darüber deutlich machen, dass die Katastrophe vermeidbar war und dass sie bis heute rechtlich und politisch nicht aufgearbeitet wurde. Wir wollen Gerechtigkeit für die Ertrunkenen, für ihre Angehörigen und für uns Überlebenden.

Titelbild: Yorgos Konstantinou/ Imagistan, aus „griechenlandsolidarität„

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