Marcus Schwarzbach: Den Betrieb entrüsten. Mit Paragrafen gegen die Panzerproduktion

Betrieblicher Widerstand gegen Militarisierung ist nicht nur nötig – sondern auch möglich! Eine Broschüre der Informationsstelle Militarisierung zeigt, wie.

Johanna Bröse
kritisch-lesen.de

Während Milliarden in Aufrüstung fliessen und die politische Debatte um „Kriegstüchtigkeit“ zunehmend alle möglichen Bereiche der Gesellschaft umfasst, steht ein Ort erstaunlich selten im Fokus der Friedensbewegung: der Betrieb. Genau hier setzt die Broschüre „Den Betrieb entrüsten“ von Marcus Schwarzbach an, die von der Informationsstelle Militarisierung e.V. (IMI) herausgegeben wurde. Schwarzbach verschiebt den Blickwinkel: Statt dem zähen Ringen um Friedenspolitik stehen konkrete Handlungsmöglichkeiten im Alltag von Betriebsrät:innen und Beschäftigten im Zentrum.

Zeitenwende in den Werkhallen

Schwarzbachs Ausgangspunkt: Wer über Aufrüstung spricht, muss über Produktion sprechen.
In den 80er Jahren war die Friedensbewegung, gemeinsam mit gewerkschaftlich organisierten Lohnabhängigen, durchaus erfolgreich darin gewesen, In den 1970er und 1980er Jahren entwickelten Gewerkschafter:innen und Betriebsräte konkrete Konzepte zur Umstellung von Rüstungsproduktion auf zivile Güter, etwa im Umfeld der IG Metall oder der detaillierte Konversionsplan, den Beschäftigten bei Lucas Aerospace (UK) ausarbeiteten.

Die Initiativen von Betrieben zeigen das enorme Wissen und Transformationspotenzial der Beschäftigten, scheiterten jedoch meist an unternehmerischen und politischen Machtverhältnissen und dem Arbeitsmarktdruck auf die Beschäftigten. Erfolgreiche Konversionen blieben zwar Utopie, gleichwohl gab es aber teilweise zivile Umstellungen und umfassende Debatten um Kriegswirtschaft in den Gewerkschaften.

Die heutige Realität, die die Broschüre beschreibt, ist indes düster. Da sollen Beschäftigte von Continental direkt in Rheinmetall-Munitionsfabrik wechseln. Da wird ein Bahnwerk in Görlitz vom Lokomotivbau zur Panzerproduktion umgebaut. Da liebäugeln selbst traditionsreiche Industriebetriebe plötzlich mit dem Einstieg ins lukrative Rüstungsgeschäft. Die Alternativen, von denen Schwarzbach spricht, haben dabei vielfach schlechtere Karten. Viele Beschäftigte, so werden Gewerkschafter:innen in der Broschüre zitiert, erleben trotz grundsätzlicher Kritik an Aufrüstung eine faktische Alternativlosigkeit, weil Rüstungsarbeit im Kontext von Arbeitsplatzsicherheit, sozialem Abbau und politischem Druck als das „kleinere Übel“ gegenüber drohender Arbeitslosigkeit erscheint.

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Blick auf die Waggonbaufabrik in Görlitz.

Görlitz: Protest gegen die Militarisierung

Nur die Arbeiter*innen können die Aufrüstung stoppen – auch in Deutschland

Die Broschüre versucht, daraus eine praktische Konsequenz zu ziehen: Betriebsräte sollen das Betriebsverfassungsgesetz offensiv nutzen, um gegen die Umstellung auf Rüstungsproduktion vorzugehen – oder zumindest Alternativen zu Militärgütern sichtbar zu machen.

Der Betrieb ist ein politischer Ort

Das Besondere an der Broschüre liegt in ihrer konsequenten Praxisorientierung. Sie liefert keine grosse Theorie der (Anti-)Militarisierung, sondern viele Werkzeuge: Verweise auf § 92a BetrVG – „Vorschläge des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung“; es erlaubt dem Betriebsrat, dem Unternehmen Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung zu machen, insbesondere zur Beschäftigungssicherung bei technologischem oder organisatorischem Wandel –, Strategien zur Einbindung der Belegschaft, Hinweise auf Verhandlungsoptionen und Gegenkonzepte, Fokus auf den Zusammenhang zwischen Rüstungsausgaben und Sozialabbau. Gerade das macht sie für Betriebsräte und gewerkschaftliche Vertrauensleute unmittelbar anschlussfähig.

Die Botschaft ist klar: Auch ohne formale Mitbestimmung bei Produktionsentscheidungen existieren Spielräume – und diese sollten genutzt werden. Zentral ist dabei die Rolle der Beschäftigten selbst. Schwarzbach betont immer wieder, dass betrieblicher Widerstand nur dann wirksam wird, wenn er kollektiv getragen ist: „Die Suche nach Alternativen kann nicht ohne die Beschäftigten gelingen.“ (S. 2) Widerstand muss dabei nicht erst auf der grossen Bühne beginnen, sondern kann im Alltag ansetzen: in Betriebsversammlungen, in Diskussionen über Alternativen, in der kollektiven Weigerung, Militarisierung als „alternativlos“ hinzunehmen. Der betriebliche Austausch über Alternativen zur Rüstungsproduktion umfasst damit auch gesamtgesellschaftliche Themen und hat das Potenzial für verbindende Kämpfe. Hier gibt die Broschüre wertvolle Ansatzpunkte zur Aktivierung und praktische Tipps für erste Schritte.

„Da kannste nichts machen!“ – oder doch?

Und doch bleibt ein Spannungsverhältnis bestehen, das das schmale Heft nicht auflösen kann. Denn so konkret die Vorschläge sind, so eng ist der Rahmen, in dem sie sich bewegen. Da, wo Militarisierung als eine „politische Fehlentscheidung“ beschrieben wird, „die auch rückgängig gemacht werden kann“ (o.S.), stellt sich die Frage: Wer trifft diese Entscheidung? Im Kapitel „Betriebliche Diskussionen über ein Gegenkonzept zuspitzen“ geht Schwarzbach auf die strukturellen Zusammenhänge ein, etwa wenn er den Zusammenhang von Rüstungsausgaben und Sozialabbau thematisiert oder auf die stark steigenden Profite in der Branche am Beispiel der Rheinmetall-Aktien verweist.

Im Umgang mit den Gewerkschaften wird zwar die Distanz zwischen Basis und Führung angesprochen, doch eher implizit als offensiv. Dabei liegt gerade hier ein zentraler Konflikt: Während Teile der Gewerkschaftsapparate die Expansion der Rüstungsindustrie akzeptieren oder sogar begrüssen – „Es geht nicht um Aufrüstung, sondern um Ausrüstung“, wird der Bundesvorstand der IG Metall zitiert (S. 1), wider der klaren Positionierung zu Abrüstung in der IG-Metall-Satzung –, entstehen antimilitaristische Positionen häufig aus der Basis heraus.

In jüngerer Zeit zeigen insbesondere Hafenarbeiter:innen, dass betriebliche Blockaden gegen Militarisierung konkrete Wirkung entfalten können. So kam es in den letzten Jahren in mehreren europäischen Häfen zu Aktionen gegen Waffenlieferungen nach Israel: In Genua verweigerten Arbeiter:innen die Abfertigung militärischer Fracht und knüpften damit an frühere Arbeitskämpfe gegen Rüstungstransporte an. Auch in Griechenland, etwa im Hafen von Piräus, mobilisierten Gewerkschaften gegen die Verladung von Kriegsmaterial. In Deutschland gab es Proteste und Versuche, Rüstungstransporte – etwa über den Hamburger Hafen – öffentlich zu machen und zu behindern. Diese Aktionen machen sichtbar, dass globale Rüstungslieferketten immer noch auf jede:n einzelne:n Arbeiter:in angewiesen sind – und damit auch Ansatzpunkte für Widerstand bieten.

Marcus Schwarzbach: Den Betrieb entrüsten. Informationsstelle Militarisierung e.V 2025. 37 Seiten.

Dieser Artikel steht unter einer Creative Commons (CC BY 4.0) Lizenz.
Entnommen aus dem Untergrund Blättle
Den Betrieb entrüsten …

Wir danken für das Publikationsrecht.

KPD-Verbot vor 70 Jahren: Kein unabhängiges Urteil

Das Bundesverfassungsgericht stand massiv unter politischem Druck, als es am 17. August 1956 die Auflösung der Kommunistischen Partei verfügte.

Von GEORG FÜLLBERTH

Collage: Jochen Gester

Sie auch den Artikel „Berufsverbote: Fortsetzung der Repression gegen Kommunisten“ vom gleichen Autor

Am 17. August 1956 verbot das Bundesverfassungsgericht die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Das Urteil besteht heute noch. Es könnte nur durch dasselbe Gericht aufgehoben werden. Insofern hat es bis heute eine Art Verfassungsrang und kann deshalb nicht grundgesetzwidrig sein. So muss man es sehen, wenn man es vom Ergebnis hier betrachtet.

Anders stellt sich die Sache dar, wenn man die Entstehungsgeschichte dieses Urteils untersucht. Dies unternahm 2017 der Historiker Josef Foschepoth mit einem auf vollständiger Aktenauswertung beruhenden Buch. Es trägt den Titel »Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg«. Der erste Teil des Titels fasst den Inhalt seiner Studie zusammen. Er besagt nicht mehr und nicht weniger, als dass der Verbotsprozess selbst verfassungswidrig war. Der Verfasser, emeritierter Professor für Zeitgeschichte an der Universität Freiburg, hat ein tadelloses Renommee. Gleiches gilt für den Erscheinungsort des Buches: Vandenhoek & Ruprecht, einer der führenden Geschichtsverlage der Bundesrepublik.

Foschepoth weist nach, dass das Gericht nicht unabhängig gewesen ist. Der Prozess wurde von der Bundesregierung durch enge Anleitung ständig beeinflusst. Die verfassungsrechtlich gebotene Gewaltenteilung wurde verletzt. Das geht bis zu kontinuierlichen Absprachen zwischen der Vertretung der Anklage und insbesondere einem Richter: Erwin Stein. Treibende Kraft war der Bundeskanzler Konrad Adenauer persönlich.

Antikommunismus als Staatsdoktrin

Was trieb diesen Mann? Es ging um die deutsche Frage und die Erhebung des Antikommunismus zur immerwährenden Staatsdoktrin der Bundesrepublik.

1945 hatte die Anti-Hitlerkoalition der Hauptsiegermächte – USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich – die Staatsgewalt für das geschlagene bisherige Deutsche Reich übernommen. Dies galt für Gesamtdeutschland in den Grenzen von 1937, von dem allerdings die Gebiete östlich von Oder und Neiße abgetreten wurden. Dies galt zunächst als Selbstverständlichkeit. Allerdings zeichneten sich bald Gegensätze ab. Der Sowjetunion war an der Einheit Deutschlands gelegen, da sie nur so hoffen konnte, für Reparationen auch auf die industriellen Ressourcen der drei westlichen Besatzungszonen zugreifen zu können. Noch wichtiger war für sie der Sicherheitsaspekt: Durch jahrzehntelange Besetzung und die Errichtung eines nichtangriffsfähigen Gesamtdeutschlands sollte auf Dauer einer weiteren Aggression aus dem Westen vorgebeugt werden.

Die USA, offenbar zunächst damit einverstanden, änderten ab 1946 ihre Strategie. Im März 1947 rief Präsident Harry S. Truman den Kalten Krieg aus. Er behauptete eine weltweite Expansionstendenz des Kommunismus und die Notwendigkeit ihrer Eindämmung (Containment). Für Deutschland bedeutete das, den Westen als Bollwerk zusammenzufassen. In der Konsequenz musste das zur Gründung eines Separatstaates führen.

Es gab einen pensionierten Oberbürgermeister in Köln, der die Sache hatte kommen sehen: Konrad Adenauer. Im ersten Band seiner ab 1965 veröffentlichten Erinnerungen dokumentierte er mit Genugtuung einen 1945 von ihm geschriebenen Brief – damals ging er auf die 70 zu –, in dem er darlegte, dass die sowjetisch besetzten Gebiete Deutschlands zwar vorerst verloren seien, aber durch enge Anlehnung des Westens an die USA wiederzugewinnen seien. Das bedeutete zunächst: Spaltung.

Durch die Entscheidung der USA für den Kalten Krieg 1947 gewannen die Privatbetrachtungen eines Ruheständlers politische Bedeutung und er mit ihnen. In den beiden deutschen Staaten, die 1949 entstanden, galten einander entgegengesetzte deutschlandpolitische Maximen: Bis 1955 hielten die UdSSR und die DDR am Ziel eines neutralen Gesamtdeutschlands fest. Für die herrschende Lehre der Bundesrepublik gab es keinen zweiten deutschen Staat, sondern nur eine Sowjetische Besatzungszone. Wer in Westen für ein neutrales Gesamtdeutschland eintrat oder im Osten für Anschluss an die BRD, war innerstaatlicher Feinderklärung und Repression ausgesetzt. Dass dies ausschließlich für die DDR zugetroffen habe, ist im vereinigten Deutschland wiederum eine Staatsdoktrin. Es trifft aber auch für die Bundesrepublik während des Kalten Krieges zu.

Repression auch gegen die Friedensbewegung

Das Erste Strafrechtsänderungsgesetz von 1951 mit seinen Paragrafen zu Hochverrat, und »Staatsgefährdung« bildete bis zum Verbot von 1956 das schärfste rechtliche Instrument zur Bekämpfung von Kommunisten. Es ging aber nicht nur um diese. In der Bevölkerung war die KPD so weit isoliert, dass eine Gefahr, die von ihr ausgehen könnte, allenfalls halluziniert werden konnte.

Aktuell gefährlicher war in den Augen Adenauers eine neutralistische Friedensbewegung. Die gab es tatsächlich, und die schwachen Kräfte der KPD reichten aus, gewiss mit logistischer Hilfe auch aus der DDR, in ihr zu wirken. Eine »Volksbefragung gegen die Remilitarisierung« sammelte Millionen Stimmen – und wurde im April 1951 verboten. Es gab Freiheitsstrafen für Personen, die sie fortzusetzen versuchten. Verboten wurden unter anderem auch die westdeutsche FDJ und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN). Im Fall der letzteren Organisation allerdings stieß der Verfolgungseifer an Grenzen: Internationale Proteste und der Nachweis der Nazi-Vergangenheit an der Repression beteiligter Juristen führten dazu, dass diese antifaschistische Organisation legal blieb.

»Das Bundesverfassungsgericht steht auf dem Standpunkt, dass die KP bis zum Untergang der Welt verboten bleibt.« Konrad Adenauer Bundeskanzler

Im September 1950 erklärte die Bundesregierung die Mitgliedschaft in 13 Organisationen für unvereinbar mit einer Beschäftigung im Öffentlichen Dienst. Zwei von ihnen waren rechtsextremistisch: die später, 1952, vom Bundesverfassungsgericht verbotene Sozialistische Reichspartei und die Schwarze Front des nationalsozialistischen Hitlergegners Otto Strasser.

Elf galten als linksextremistisch, darunter die KPD, die FDJ, der Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands sowie die VVN. Zwischen 1951 und 1956 wurden über 3000 Personen wegen politischer Delikte zu Freiheitstrafen verurteilt, ganz offensichtlich in der Regel Kommunisten und ihnen Nahestehende. Für leitende Funktionäre betrug die Haftdauer zwei bis drei Jahre. 1955 wurde der KPD-Landtagsabgeordnete Josef Angenfort vom Bundesgerichtshof zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt.

Und es gab einen Toten: Am 11. Mai 1952 wurde in Essen der 21-jährige Schlosser Philipp Müller, Mitglied der KPD und der FDJ, als Teilnehmer einer Demonstration gegen die Wiederbewaffnung erschossen.

Für all das brauchte man kein Parteiverbot. Das Meiste ließ sich mit aufgrund des Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes erledigen: »Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.« Dazu brauchte man kein Bundesverfassungsgericht, es genügte der Innenminister.

Zweifel beim Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts

1954 kamen Josef Wintrich Zweifel. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, genervt von der Dürftigkeit der Beweislage und der Tüchtigkeit der Verteidigung, fragte bei Adenauer an, ob man die Sache nicht lieber bleiben lassen solle. Er holte sich eine Abfuhr. Also musste man etwas Verfassungswidriges suchen. Man fand es in der nun allerdings wirklich etwas weitgehenden Forderung nach dem »revolutionären Sturz des Adenauer-Regimes« im »Programm der nationalen Wiedervereinigung« der KPD von 1952.

Der solcherart Angegriffene war zufrieden. Vor dem Bundesvorstand der CDU erklärte Adenauer: »Das Bundesverfassungsgericht steht auf dem Standpunkt, dass die KP bis zum Untergang der Welt« verboten ist. Das war ja, neben dem deutschlandpolitischen, der zweite Hauptzweck des ganzen Unternehmens: Antikommunismus mit Verfassungsrang.

Mit seinem Konfrontationskurs zur Wiederherstellung eines kapitalistischen Gesamtdeutschlands allerdings war Adenauer gescheitert. Es wurden neue Wege gesucht und gefunden. Das KPD-Verbot blieb bestehen. Dies erwies sich ab 1968 als Belastung für die DKP und vor allem für viele jüngere unter ihren Mitgliedern.

Erstveröffentlicht im nd v. 17.8. 2026
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1201860.jahre-kpd-verbot-kpd-verbot-vor-jahren-kein-unabhaengiges-urteil.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

Kampagne: Du hast keine Wahl. Organisier dich lokal!

Die Stadtteilkomitees Berlin (Neukölln, Wedding, Lichtenberg) haben zur Berlin-Wahl eine Kampagne gestartet mit dem Titel „Du hast keine Wahl. Organisier dich lokal!“

Die ansprechend designten Plakate und eine Broschüre können in den Stadtteilbüros abgeholt werden und sind auf der Kampagnenseite downloadbar: 

keinewahl.org
Wir spiegeln hier den Kampagnentext samt der 3 Kernforderungen:

Stadtteilkomitees Berlin

Berlin wählt 2026

Es stehen mal wieder Wahlen an. Am 20. September wählen wir in Berlin das Abgeordnetenhaus (AGH). Und wieder hören wir wie vor jeder Wahl aus verschiedenen Mündern, das es diesmal zukunftsweisend, jetzt wirklich eine Richtungswahl sei – einige reden sogar davon, dass „unsere Demokratie“ in Gefahr sei.

Was natürlich stimmt, ist die katastrophale Lage, in der wir uns in Berlin befinden: Wir können unsere Mieten kaum noch zahlen, unsere Löhne stagnieren oder sinken, Busse und Bahnen sind, salopp gesagt, am Arsch, das Gesundheits- und Bildungssystem wird immer schlechter, die Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit nimmt immer erschreckendere Ausmaße an – die Liste lässt sich noch lange fortführen.

„Wählt uns“ – und es bleibt wie immer!

Wem haben wir all dass zu verdanken, wer ist verantwortlich für diesen Zustand? Es sind die selben Akteure, die vor jeder Wahl dazu aufrufen, doch bitte sie zu wählen, damit es diesmal wirklich besser wird. Es sind die selben Parteien, die uns in diese Misere getrieben haben:

Die GRÜNEN sind von einer Friedenspartei zum treibenden Faktor der Kriegstreiberei geworden. Ihren ökologischen Anspruch finden wir – wenn überhaupt – nur noch in erneuerbaren Energien für Panzer.

Die SPD ist in Berlin seit jeher die Lieblingspartei der Immobilienlobby. Seit Jahren versuchen sie auf der Landesebene – und aktuell auch im Bund – alles mögliche, um die Vergesellschaftung von großen Konzernen zu verhindern.

Und die LINKE, die den Volksentscheid DWE zwar befürwortet, ist mitverantwortlich dafür, das es diesen überhaupt braucht. Als Juniorpartner der SPD hat die damalige PDS nämlich vor 20 Jahren einen Großteil der landeseigenen Wohnungen zu einem Spottpreis verscherbelt.

Von der CDU kann man im Gegensatz dazu wenigstens behaupten, sich stets treu geblieben zu sein. Ob Zäune um den Görlitzer Park, die Bekämpfung der Forderungen der Berliner Kita-Erzieher:innen oder die Hetze gegen Migrant:innen: Law & order, Arbeiterfeindlichkeit und Rassismus sind in die DNA dieser Partei eingeschrieben.

(Nicht) Wählen – und was dann?

Es ist ihre Politik, die verantwortlich ist für mehr Armut, mehr Überwachung und mehr Gewalt auf den Straßen unserer Stadt. Es ist ihre Politik, die autoritär und neoliberal ist. Es ist ihre Politik, die überhaupt erst den Nährboden bereitet hat für den Aufstieg der rechtsextremen AfD.

Was dennoch auch stimmt: Es ist nicht einfach irrelevant, wer in der Regierung sitzt. Ein sozialdemokratischer Senat unter Führung der Partei die LINKE könnte theoretisch punktuelle Verbesserungen durchsetzen. Die Geschwindigkeit, mit der wir gerade gesellschaftlich in den Abgrund rasen, könnte zumindest etwas abgebremst werden.

Es geht uns auch nicht darum, zu einem Wahlboykott aufzurufen. Aber unabhängig davon, ob du nicht wählen gehst oder bei jeder Wahl irgendwo ein Kreuz machst: eine langfristige und grundlegende Veränderung wird nicht in den Parlamenten durchgesetzt werden.

Erst recht kann man sich nicht alleine gegen Krieg, gegen Sozialabbau und Lohndrückerei, gegen die autoritäre Zuspitzung und die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen wehren. Nur zusammen können wir uns wehren – nur zusammen können wir Alternativen aufbauen.

Organisier dich lokal!

Deshalb organisieren wir uns gemeinsam in der Nachbarschaft. Unser Ziel ist nicht kompliziert: Nur wenn wir uns zusammenschließen, können wir unsere Interessen durchsetzen. Und je mehr Menschen im Alltag an einem Strang ziehen, desto eher können wir etwas erreichen!

Unsere Kampagne zur Berliner-AGH Wahl 2026 steht deshalb unter dem Motto „Du hast keine Wahl – organisier dich lokal“. Wir mischen uns ein, wir sind im Kiez präsent, wir kämpfen gemeinsam für unsere Rechte, unsere Interessen und unsere Zukunft!

Wir fordern:

1. Den DWE-Volksentscheid umsetzen und Anmeldung für alle!
2. Die Vergesellschaftung sozialer Bereiche statt Kürzungen!
3. Die Rücknahme des Polizeigesetzes und ein Ende der Waffenproduktion!

Komm vorbei und mach mit — holen wir uns Berlin zurück!

Illustrationen und Text:
Stadtteilkomitees Berlin

Die Stadtteilbüros finanzieren ihre Angebote komplett selbst, um politisch unabhängig arbeiten zu können.

Spenden:
Kollektiv e.V.
IBAN: DE57 4306 0967 1096 6167 05
BIC: GENODEM1GLS
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