Auflösung und Verbot des Palästina Kongresses – Erklärung der Anwält*innen

Über die Auflösung und das Verbot des Palästinakongresses gibt es eine Flut oft verkürzter, zum Teil irreführender Berichte, die großenteils auf Darstellungen der Behörden beruhen. Von dem Anwält*innenkollektiv der Betroffenen gibt es nun eine verbindliche Erklärung, die die Vorgänge minutiös schildern und juristisch bewerten. Jeder kann sich hier selbst ein Bild machen! (Peter Vlatten)

Erklärung des Anwält*innenKollektivs zu Auflösung und Verbot des „Palästina Kongress- Wir klagen an!“ geplant vom 12.4.-14.4.2024 in Berlin

Berlin, 13.04.2024

Wir sind ein Kollektiv von Anwält*innen in Berlin, die die Veranstalter des „Palästina-Kongress- Wir klagen an!“ vorbereitend sowie aktuell beraten und vertreten. Angemeldet wurde der Kongress von dem Verein Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost – EJJP Deutschland e.V. Der Vorstand war und ist durchgängig Ansprechperson der Polizei Berlin. Es handelte sich dabei um eine Versammlung nicht unter freiem Himmel, also in geschlossenen Räumen.

I. Die Veranstaltung
Die Veranstalter planten in Kooperation mit einer Vielzahl politischer Initiativen, NGOs, Bürgerrechtsvereinigungen und Einzelpersonen den Palästina Kongress 2024 als Forum des politischen Austauschs zum Zwecke der Teilhabe an der politischen Meinungsbildung und -kundgabe. Damit sollten die militärischen Angriffe der israelischen Streitkräfte thematisiert werden, die als Folge der Anschläge von Hamas-Kämpfern auf das Leben von über 1.200 israelischen und anderen Staatsbürgerinnen am 7. Oktober 2023 in Gaza durchgeführt werden und dem völkerrechtliche Vorwurf eines Verstoßes gegen die UN-Völkermordkonvention vom IGH für plausibel eingestuft worden ist. Die Veranstalter wollte an die mehr als 32.000 Palästinenserinnen erinnern, die in Folge dieser militärischen Intervention im Gazastreifen ihr Leben lassen mussten, an die zerstörten Familien, die vernichtete Infrastruktur, die verlorenen Kulturgüter und die 1,9 Millionen Vertriebenen, die mit der flächendeckenden Bombardierung überwiegend ziviler Einrichtungen zu beklagen sind. Er wollte in diesem Zusammenhang auch die Frage erörtern, in welcher Weise und in welchem Ausmaß die Politik der Bundesrepublik hierzu Beihilfe leistet. Der Anmelder wollte damit zugleich erreichen, dass die von den Ereignissen betroffenen Menschen aus dem Gefühl politischer Ohnmacht und Handlungsunfähigkeit heraustreten, sich vernetzen und politisch tätig werden können, um dem gemeinsamen Ziel der Erreichung eines Schweigens der Waffen, der Versorgung der hilfsbedürftigen Menschen, der Freilassung von Geiseln und politischen Gefangenen, der Herstellung eines völkerrechtskonformen Zustandes in Nahost sowie der Sicherung eines dauerhaften Friedens auf der Grundlage eines gleichberechtigten Gesellschaftsmodells zu dienen.

II. Vorangegangene Sicherheitsgespräche nach dem Kooperationsgebot
Im Vorfeld gab es mehrfache Sicherheitsgespräche zwischen dem Anmelder, dem AnwältinnenKollektiv und der Polizei, mit dem Ziel die Veranstaltung zu schützen, wie rechtlich vorgesehen, und die Veranstaltung störungsfrei abzuhalten. Diese Gespräche sind sehr gut verlaufen, wir hatten zu keinem Zeitpunkt Anlass von Verbots- oder Beschränkungsabsichten auszugehen und dass trotz des Drucks aus Politik und Medien. Noch am Morgen des Kongresses am 12.4.2024 wurde das Programm und die darin vorgesehenen Rednerinnen mit der Polizei besprochen und bestätigt. Die polizeilichen Maßnahmen die dann während des Kongresses angeordnet worden sind, glichen daher einer Überrumpelung und stehen im Widerspruch zum Kooperationsgebot. Das Kooperationsgebot ist im Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz verankert und Grundlage aller Gespräche zwischen Anmelder, Anwaltschaft und Polizei.

III. Polizeiliche Maßnahmen zu Beginn des Palästina Kongresses
Während des laufenden Programms wurde wenige Minuten nach Beginn des Abspielens einer im Programm bekannt gemachten Video-Botschaft von Dr. Salman Abu Sitta ( Karteograph) der Versammlungssaal von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei Duisburg betreten, die sich sogleich vor der Bühne aufbauten und die Unterbrechung des Videos verlangten. Zur Begründung wurde mitgeteilt, dass der Redner ein Betätigungsverbot in Berlin erhalten habe. Dieses Betätigungsverbot war dem Anmelder zuvor weder bekannt gemacht worden noch sonst bekannt gewesen. Es war nach dem Bekunden der Einsatzkräfte auch diesen gerade erst mitgeteilt worden. Nachdem zunächst die Tonspur weiterlief, wurde ohne Inanspruchnahme des hierfür mehrfach angebotenen Schlüssels im Wege der Selbstvornahme die Tür zum Betriebsraum mit Zwang geöffnet und der Strom abgeschaltet. Trotz dieses eskalativen Polizeivorgehens – der Veranstalter hätte in Kenntnis des polizeilichen Begehrens das Programm angepasst – blieb die Lage vor Ort ruhig, wurde von den Ordnerinnen beruhigend auf die Teilnehmerinnen eingewirkt und kam es zu keinerlei körperlichen Auseinandersetzungen.
Mit dem Kontaktbeamten der in Amtshilfe tätigen Polizeikräfte aus Nordrhein-Westfalen wurden Kooperationsgespräche geführt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass bereits gerichtlich geklärt sei, dass ein Betätigungsverbot nicht für das Abspielen von Videos von im Ausland befindlichen Personen zur Anwendung komme. Es wurde zugesagt, dass dies geprüft werde. Dem Vernehmen nach haben weder Polizei noch der anwesende Vertreter der Staatsanwaltschaft in den angespielten Äußerungen einen strafbaren Inhalt feststellen können. Als der Anmelder gleichwohl anbot, auf das Abspielen des Videos zu verzichten, wurde problematisiert, dass der Live-Stream womöglich strafbare Äußerungen in die ganze Welt transportiere, was den Kreis der Wahrnehmenden unwägbar erweitere. Daraufhin bot der Anmelder an – unter Protest gegen die Anordnung –, vorläufig auf die Schaltung des Livestreams zu verzichten, um die Veranstaltung fortsetzen zu können. Dies schien ein gangbarer Kompromiss. Gleichwohl entschied der Gesamteinsatzleiter, dass die Versammlung aufzulösen sei und der Kongress nicht stattfinden könne. Er begründete dies gegenüber einem Mitglied des AnwältinnenKollektivs damit, dass eine Video-Botschaft einer Person gezeigt wurde, gegen die ein Betätigungsverbot ergangen sei, was wiederum auf Äußerungsdelikte dieser Person gestützt worden sei. Dies (allein) gebe ihm hinreichenden Anlass zu der Vermutung, dass bei Fortsetzung des Kongresses strafbare Äußerungen erfolgen werden, die jenen entsprächen, deretwegen das Betätigungsverbot gegen Dr. Salman Abu Sitta ergangen sei. Dass es im bisherigen Verlauf der Versammlung zu solchen strafbaren Äußerungen nicht gekommen ist, dass das Betätigungsverbot gegen Dr. Salman Abu Sitta den Veranstalterinnen nicht bekannt gewesen ist und diese kooperationsbereit sind, ändere nichts an seinem Entschluss, was er mit der besonderen Schwere des Schutzgutes rechtfertigen könne, dem die Beschränkung der Meinungsfreiheit diene. Er werde, so Polizeidirektor im Gespräch mit der Anwaltschaft, nicht abwarten, bis eine strafbare Meinungsäußerung erfolge.
Grundsätzlich können Versammlungen in geschlossenen Räumen gemäß § 22 Nr 3 VersFG Berlin aufgelöst oder verboten werden, wenn 1. eine unmittelbare Gefahr eines unfriedlichen Verlaufs zu befürchten ist, oder 2. eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben von Personen, oder 3. die unmittelbare Gefahr besteht, dass in der Versammlung Äußerungen erfolgen, die ein Verbrechen oder ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen darstellen. Nichts von dem liegt hier vor. Es gab keine unmittelbare Gefahr für einen unfriedlichen Verlauf, oder für Leib und Leben, oder für Äußerungsdelikte.

IV. Rechtlicher Maßstab für Auflösung und Verbot
In der ständigen Rechtsprechung
wird der Auflösungstatbestand des § 22 Nr. 3 VersFG BE bzw. Art. 5 Versammlungsgesetz Bund dahingehend ausgelegt, dass
„zum einen die darin erfassten Meinungsäußerungsdelikte von beträchtlichem Gewicht sein, sowie zur Unfriedlichkeit führen müssen, und zum anderen die das Verbot tragenden Tatsachen mit einer vernünftige Zweifel ausschließenden Sicherheit festgestellt sein müssen, damit die zusätzlich erforderliche Prognose des Verhaltens des Veranstalters oder seines Anhangs eine tragfähige Grundlage hat (vgl. Senatsbeschluss vom 25.04.1998 – 1 S 1143/98 – VBlBW 1998, 426).
Nur wenn erkennbare Umstände darauf schließen lassen, dass das Vertreten strafbarer Ansichten bzw. das Dulden strafbarer Äußerungen das maßgebende Anliegen der Versammlung ist, kommt ein Totalverbot in Frage. Lässt eine gesicherte Gefahrenprognose diesen Schluss nicht zu, sind nur weniger einschneidende Beschränkungen zulässig (vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O. § 5 Rn. 33). Weil bloße Beschränkungen gegenüber dem Verbot geringere Eingriffe sind, darf in Anwendung des Grundsatzes der Erforderlichkeit ein Schluss von der Verbotsermächtigung auf die Ermächtigung zum Erlass verbotsvermeidender aber gleichwohl zwecktauglicher Maßnahmen gezogen werden (vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O. § 5 Rn. 43 m.w.N.).“ (VGH Mannheim, Urteil vom 12. Juli 2010 – 1 S 349/10 –, juris 45)
Nach diesen Maßstäben entbehrt die angegriffene Verfügung jeglicher tatsächlichen Grundlage. Wie der Gesamteinsatzleiter dem Anwält*innenKollektiv gegenüber selbst eingeräumt hat, hatte der Anmelder keinerlei Kenntnis über bestehende Betätigungsverbote nicht anwesender Personen. Es sind auch im Verlauf der Versammlung keine strafbaren Äußerungen festgestellt worden, die ihrer Art und Schwere nach als Verbrechen oder von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen zu verfolgen wären. Auf solche Feststellungen wurde die Auflösungsverfügung auch gar nicht gestützt.
Erst recht waren Äußerungen – ihre Strafbarkeit unterstellt – nicht darauf gerichtet oder geeignet, zu Unfriedlichkeit zu führen – weder in der Versammlung selbst noch über diese hinausgehend. Ein solches Anliegen hat der Veranstalter auch gar nicht verfolgt. Das gesamte Szenario der Orchestrierung polizeilicher Maßnahmen haben dazu auch gar keine Gelegenheit gegeben. Die Versammlungsteilnehmenden hatten eher das Gefühl, sich auf einer Versammlung der Polizei zu befinden als dass sich die Polizei auf einer selbstbestimmt durchgeführten Versammlung befunden hätte

Für die Polizei war vor Ort ersichtlich, dass weder eine strafbare Äußerung vor Ort getätigt wurde, noch der Verlauf der Veranstaltung als Versammlung nicht unter freiem Himmel unfriedlich war. Die Maßnahmen wurden also auf einer bewusst falschen Tatsachengrundlage gestützt, wie Videoaufzeichnungen in den sozialen Medien zeigen.
In Ermangelung konkreter Anknüpfungspunkte fehlt es schon an der erforderlichen Gefahrenprognose. Erst recht trägt die Annahme nicht, dass aufgrund des Verhaltens des Veranstalters oder der Teilnehmenden davon ausgegangen werden könne, dass die für die Auflösung am 12. April 2024 und das weitere Verbot der folgenden Veranstaltungstage bis einschließlich 14. April 2024 herangezogenen Tatsachen mit einer vernünftige Zweifel aus-schließenden Sicherheit festgestellt worden sind.
Dieser Befund wird noch durch den Umstand gestützt, dass der Veranstalter auch nicht gegen das Betätigungsverbot verstößt – von dem er keine Kenntnis hatte –, wenn er das Video eines Drittstaatsangehörigen in Deutschland vorführt, der sich im Ausland befindet. Dies folgt bereits aus der Systematik und dem Regelungsgegenstand der das Betätigungsverbots, dass lediglich ein Verhalten im Inland unter der Voraussetzung persönlicher Anwesenheit erfasst.

Maßnahmen in einem ähnlich gelagerten Fall des politischen Betätigungsverbots wurden erst letztes Jahr für rechtswidrig vom VG Berlin erklärt (VG Berlin, Urteil v. 22.03.2023, VG 24 K 256.19). Hier weigert sich die Polizei Rechtsprechung zur Kenntnis zu nehmen und umsetzen.

V. Mildere Maßnahmen als die Auflösung waren ersichtlich möglich
Es wären nach § 22 Abs. 2 VersFG BE mildere Maßnahmen zu treffen gewesen, namentlich ein Aufführungs- bzw. Abspielverbot bestimmter Videobotschaften oder ein Redeverbot für persönlich Anwesende. Hiervon hat jedoch weder die Versammlungsbehörde in ihrem Bescheid Gebrauch gemacht, noch wurden vor Ort entsprechende Anordnungen getroffen. Die Tatsache, dass Dr. Salman Abu Sitta eine Grußbotschaft an den Kongress senden werde, war allgemein bekannt. Es war im Informationsaustausch mit der Polizei am 8. April 2024 auch mitgeteilt worden, dass abgespielte Beiträge auf mögliche strafbare Inhalte vorab durchgesehen und alle Rednerinnen über die Rechtslage in der Bundesrepublik aufgeklärt würden. Dies wurde auch gegenüber dem Gesamteinsatzleiter wiederholt. Ebenso wurde angeboten, der Polizei die Videobeiträge zur Begutachtung zur Verfügung zu stellen. Auch hierauf wurde sich nicht eingelassen. Damit hat die Polizei ein völlig unverhältnismäßiges und grundgesetzwidriges Verhalten an den Tag gelegt. Die vielen und gravierenden rechtliche Bedenken und Argumente, die vom Anwältinnenkollektiv vorgetragen wurden, wurden außer Acht gelassen.
Im Anschluss wurde der Saal geräumt, wobei es mindestens 3 Festnahmen gegeben hat. Berichtet wurde zudem, dass ehemalige Teilnehmende und Journalist*innen auf dem Nachhauseweg von der Polizei verfolgt, beobachtet, festgestellt, und durchsucht wurden.

VI. Weitere politische Betätigungsverbote und Kontaktverbote
Bereits vor Beginn der Veranstaltung wurde bekannt, dass einem aus Großbritannien einreisenden Redner, Dr. Ghassan Abu Sittah (Rektor der Universität Glasgow und Mediziner) von der Bundespolizei ein Einreiseverbot erteilt, dieser im Terminalbereich festgehalten und seines Passes entledigt wurde, bis er nach längerer Befragung nach London zurückkehrte. Auch ist im untersagt worden, seinen Redebeitrag online zu halten.
Am 13.4.2024 wurde bekannt, dass gegen Yannis Varoufakis (ehemaliger Finanzminister Griechenlands und Vorsitzender der Partei Diem25) ebenfalls auf mündliche Anordnung der Polizei ein „Betätigungsverbot“ erlassen wurde. Die Verfügung erging durch die Bundespolizei im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren. Die Rechtsgrundlage wurde nicht mitgeteilt.
Aus unserer Mandantschaft sind zudem in mindestens zwei Fällen weitere Kontakt- und Betätigungsverbote bekannt geworden. Verboten wurde jeglicher Kontakt oder die Beherbergung von Teilnehmenden oder Veranstaltenden des Palästina Kongresses.

Anmerkung: Das behördliche Wirrwarr um das politische Betätigungsverbot für den ehemaligen griechischen Finanzminister und Mitbegründer der Europapartei Diem25 Yanis Varoufakis macht weiterhin Schlagzeilen. Die Begleitumstände für das Redeverbot für Varoufakis auf dem Palästinakongress geraten inzwischen international zum Komödienstadl einer "unwürdigen Demokratie". [1]https://www.n-tv.de/politik/Wirre-Posse-um-deutsches-Verbot-gegen-Varoufakis-article24872760.html Seine Rede, ein wahres Plädoyer für Menschen– und Völkerrecht, dessen Verbreitung die deutschen Behörden verhindern wollen, könnt ihr hier nachlesen und selbst verbreiten! (Peter Vlatten)

VII. Einschüchterungen im Vorfeld
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass das Verbot des Palästina Kongresses sich einreiht in verschiedene schikanierende Vorgänge im Vorfeld. Dazu gehört u.a. die Sperrung des Kontos der Jüdischen Stimme e.V., auf dem Spenden für den Kongress gesammelt wurden. Dazu gehören auch die „Sicherheitswarnungen“ der Polizei gegen das Cafe MadaMe, wo ein Spendenabend für den Palästina Kongress stattfinden sollte, und unter Druck abgesagt wurde. Dazu gehören auch die Einschüchterungsversuche gegen den Vermieter des Saals für den Palästina Kongress: hierzu wurden verschiedene Behörden eingeschaltet, um angebliche Mängel des Brandschutzes und der Nutzungserlaubnis zu finden.

VIII. Fazit
Das Anwält*innenKollektiv Berlin bleibt im Angesicht dieser Entwicklungen erschüttert. Jegliche rechtsstaatlichen Versuche, die Versammlung und die Versammlungsteilnehmenden zu schützen und für störungsfreien und rechtmäßigen Ablauf zu sorgen, wurden von der Polizei torpediert. Der Eindruck wurde geschaffen, dass hier jenseits aller bewährten versammlungsrechtlichen Erfahrungen, Rechtsprechung und verfassungrechtlicher Verankerung, Rechtsschutz verkürzt werden sollte. Es erhärtet sich auch der Eindruck, dass die Polizei politischem Druck ausgesetzt war, der sie dazu veranlasste, wissentlich rechtswidrig tätig zu werden. Uns wird hier eine rechtsstaatliche Entgegnung nicht nur erschwert, sondern ist so kaum mehr möglich: Ein vorheriges Verbot –wie dies in Politik und Medien gefordert wurde- hätte man nicht rechtssicher erlassen können; hiergegen hätten sich die Veranstalter erfolgreich im Wege des Eilrechtsschutzes wehren können. Das Verbot vor Ort hat den Rechtsschutz maximal verkürzt.
Wir können nur davon ausgehen, dass das Thema Palästina und die Diskussion um den dort stattfindenden Genozid, trotz mehrfacher einstweiliger Anordnungen des IGHs mundtot gemacht werden sollen. Und dies trotz der deutschen Beteiligung am Genozid, die derzeit in Den Haag verhandelt wird. Mit der nationalen und internationalen Aufmerksamkeit für die Repression gegen den Palästina-Kongress ist jetzt wohl das Gegenteil eingetreten.

Yanis Varoufakis. Hier seine Rede, die keiner hören soll

Diese Rede an uns sollte nicht untergehen. Gegen Varoufakis soll ein Betätigungsverbot ausgesprochen worden sein. Das erinnert an die dunkelste Zeit Deutscher Geschichte. Die Innen Behörden von Berlin und Bund schieben jetzt Verantwortung und Zuständigkeit hin und her. Einer expliziten Bestätigung wird ausgewichen. Aber de Facto konnte Varoufakis seine Rede nicht halten. [1]https://taz.de/Palaestina-Kongress-in-Berlin/!6004217/

Kriegseskalation hat immer seine Gründe. Ein wahres Plädoyer für Menschen– und Völkerrecht, dessen Verbreitung die deutschen Behörden verhindern wollten. „Machen Sie sich selbst ein Bild davon, wohin sich die deutsche Gesellschaft entwickelt, wenn die Polizei solche Aussagen verbietet“. Lesen und teilen!

Eigene Übersetzung. Original in Englisch. Wir danken Yanis für seine Worte. ( Peter Vlatten)

Yanis Varoufakis, 12. APRIL 2024

„Die Rede, die ich nicht halten konnte, weil die deutsche Polizei in unseren Berliner Veranstaltungsort eindrang, um unseren Palästinakongress aufzulösen (im Stil der 1930er Jahre). Urteilen Sie selbst, zu was für einer Gesellschaft Deutschland wird, wenn seine Polizei die folgenden Worte verbietet:

Freunde,

Herzlichen Glückwunsch und herzlichen Dank, dass Sie hier sind, trotz der Drohungen, trotz der eisern gepanzerten Polizei vor diesem Veranstaltungsort, trotz der deutschen Presse, trotz des deutschen Staates, trotz des deutschen politischen Systems, das Sie dafür dämonisiert, dass Sie hier sind.

„Warum ein palästinensischer Kongress, Herr Varoufakis?“, fragte mich kürzlich ein deutscher Journalist. Weil, wie Hanan Asrawi einst sagte: „Wir können uns nicht darauf verlassen, dass die zum Schweigen Gebrachten uns von ihrem Leid erzählen.“

Heute ist Asrawis Argument deprimierend stärker geworden: Weil wir uns nicht darauf verlassen können, dass die zum Schweigen Gebrachten, die ebenfalls massakriert und ausgehungert werden, uns von den Massakern und dem Hunger erzählen.

Aber es gibt noch einen weiteren Grund: Weil ein stolzes, anständiges Volk, das deutsche Volk, auf einen gefährlichen Weg zu einer herzlosen Gesellschaft geführt wird, indem man es dazu bringt, sich mit einem weiteren Völkermord zu identifizieren, der in seinem Namen und mit seiner Mitschuld begangen wird.

Ich bin weder Jude noch Palästinenser. Aber ich bin unglaublich stolz, hier unter Juden und Palästinensern zu sein – meine Stimme für Frieden und universelle Menschenrechte mit jüdischen Stimmen für Frieden und universelle Menschenrechte zu vereinen – mit palästinensischen Stimmen für Frieden und universelle Menschenrechte. Dass wir heute hier zusammen sind, ist der Beweis, dass Koexistenz nicht nur möglich ist – sondern dass sie bereits da ist! Schon jetzt.

„Warum kein jüdischer Kongress, Herr Varoufakis?“, fragte mich derselbe deutsche Journalist und dachte, er wäre schlau. Ich war über seine Frage erfreut.

Denn wenn ein einziger Jude bedroht wird, egal wo, nur weil er oder sie Jude ist, werde ich den Davidstern am Revers tragen und meine Solidarität anbieten – egal, was es kostet, egal was es kostet.

Also, um es klar zu sagen: Wenn Juden angegriffen würden, egal wo auf der Welt, wäre ich der Erste, der für einen jüdischen Kongress wirbt, auf dem wir unsere Solidarität bekunden.

Ebenso werde ich, wenn Palästinenser massakriert werden, weil sie Palästinenser sind – unter dem Dogma, dass sie, um tot zu sein, Hamas-Mitglieder gewesen sein müssen – meine Kufiya tragen und meine Solidarität anbieten, egal, was es kostet, egal was es kostet.

Universelle Menschenrechte sind entweder universell oder sie bedeuten nichts.

In diesem Sinne beantwortete ich die Frage des deutschen Journalisten mit einigen eigenen:

· Werden 2 Millionen israelische Juden, die vor 80 Jahren aus ihren Häusern in ein Freiluftgefängnis geworfen wurden, immer noch in diesem Freiluftgefängnis festgehalten, ohne Zugang zur Außenwelt, mit minimaler Nahrung und Wasser, ohne Chance auf ein normales Leben, ohne die Möglichkeit, irgendwohin zu reisen, und seit 80 Jahren regelmäßig bombardiert? Nein.

· Werden israelische Juden von einer Besatzungsarmee absichtlich ausgehungert, während sich ihre Kinder auf dem Boden winden und vor Hunger schreien? Nein.

· Kriechen Tausende verletzter jüdischer Kinder oder überlebender Eltern durch die Trümmer ihrer ehemaligen Häuser? Nein.

· Werden israelische Juden heute von den modernsten Flugzeugen und Bomben der Welt bombardiert? Nein.

· Erleben israelische Juden einen vollständigen Ökozid des wenigen Landes, das sie noch ihr Eigen nennen können, ohne einen einzigen Baum, unter dem sie Schatten suchen oder dessen Früchte sie genießen können? Nein.

· Werden heute israelische jüdische Kinder auf Befehl eines UN-Mitgliedsstaates von Scharfschützen getötet? Nein.

· Werden israelische Juden heute von bewaffneten Banden aus ihren Häusern vertrieben? Nein.

· Kämpft Israel heute um seine Existenz? Nein.

Wenn die Antwort auf eine dieser Fragen „Ja“ wäre, würde ich heute an einem Jüdischen Solidaritätskongress teilnehmen.

Freunde,

Heute hätten wir gerne eine anständige, demokratische, von gegenseitigem Respekt geprägte Debatte darüber geführt, wie wir Frieden und universelle Menschenrechte für alle schaffen können, Juden und Palästinenser, Beduinen und Christen, vom Jordan bis zum Mittelmeer, mit Menschen, die anders denken als wir.

Leider hat das gesamte deutsche politische System beschlossen, dies nicht zuzulassen. In einer gemeinsamen Erklärung, an der nicht nur die CDU/CSU oder die FDP, sondern auch die SPD, die Grünen und, bemerkenswerterweise, zwei Führer der Linken teilnahmen, schlossen sich die Kräfte zusammen, um sicherzustellen, dass eine solche zivilisierte Debatte, in der wir in angenehmer Weise anderer Meinung sein können, in Deutschland nie stattfindet.

Ich sage ihnen: Sie wollen uns zum Schweigen bringen. Uns verbieten. Uns dämonisieren. Uns beschuldigen. Sie lassen uns daher keine andere Wahl, als Ihren Anschuldigungen mit unseren Anschuldigungen zu begegnen. Sie haben sich dafür entschieden. Nicht wir.

Sie werfen uns vor, den Terrorismus zu unterstützen

o Wir werfen Ihnen vor, legitimen Widerstand gegen einen Apartheidstaat mit Gräueltaten an Zivilisten gleichzusetzen, die ich immer verurteilt habe und immer verurteilen werde, wer auch immer sie begeht – Palästinenser, jüdische Siedler, meine eigene Familie, wer auch immer.

o Wir werfen Ihnen vor, die Pflicht der Menschen in Gaza nicht anzuerkennen, die Mauer des offenen Gefängnisses niederzureißen, in dem sie seit 80 Jahren gefangen sind – und diesen Akt des Niederreißens der Mauer der Schande – der nicht vertretbarer ist als die Berliner Mauer – mit Terrorakten gleichzusetzen.

· Sie werfen uns vor, den Terror der Hamas vom 7. Oktober zu verharmlosen

o Wir werfen Ihnen vor, die 80 Jahre der ethnischen Säuberung der Palästinenser durch Israel und die Errichtung eines eisernen Apartheidsystems in ganz Israel-Palästina zu verharmlosen.

Wir werfen Ihnen vor, Netanjahus langjährige Unterstützung der Hamas als Mittel zur Zerstörung der Zweistaatenlösung, die Sie angeblich befürworten, zu bagatellisieren.

O Wir werfen Ihnen vor, den beispiellosen Terror zu bagatellisieren, den die israelische Armee gegen die Bevölkerung von Gaza, Westjordanland und Ostjerusalem entfesselt hat.

· Sie werfen den Organisatoren des heutigen Kongresses vor, wir seien, und ich zitiere, „nicht daran interessiert, über Möglichkeiten für ein friedliches Zusammenleben im Nahen Osten vor dem Hintergrund des Krieges in Gaza zu sprechen“. Ist das Ihr Ernst? Haben Sie den Verstand verloren?

O Wir werfen Ihnen vor, einen deutschen Staat zu unterstützen, der nach den Vereinigten Staaten der größte Lieferant der Waffen ist, mit denen die Netanjahu-Regierung Palästinenser massakriert, als Teil eines großen Plans, eine Zweistaatenlösung und ein friedliches Zusammenleben zwischen Juden und Palästinensern unmöglich zu machen.

Wir werfen Ihnen vor, Sie hätten nie die wichtige Frage beantwortet, die jeder Deutsche beantworten muss: Wie viel palästinensisches Blut muss fließen, bevor Ihre berechtigte Schuld am Holocaust getilgt ist?

Lassen Sie uns also eines klarstellen: Wir sind hier in Berlin mit unserem Palästinensischen Kongress, weil wir, anders als das deutsche politische System und die deutschen Medien, Völkermord und Kriegsverbrechen verurteilen, ganz gleich, wer sie begeht. Weil wir die Apartheid in Israel-Palästina ablehnen, ganz gleich, wer die Oberhand hat – so wie wir die Apartheid im amerikanischen Süden oder in Südafrika abgelehnt haben. Weil wir für universelle Menschenrechte, Freiheit und Gleichheit unter Juden, Palästinensern, Beduinen und Christen im alten Land Palästina eintreten.

Und um uns noch klarer zu werden in Bezug auf die Fragen, legitim wie bösartig, die wir stets beantworten müssen:

Verurteile ich die Gräueltaten der Hamas?

Ich verurteile jede einzelne Gräueltat, wer auch immer Täter oder Opfer ist. Was ich nicht verurteile, ist bewaffneter Widerstand gegen ein Apartheidsystem, das als Teil eines langsamen, aber unaufhaltsamen Programms ethnischer Säuberung konzipiert wurde. Anders ausgedrückt: Ich verurteile jeden Angriff auf Zivilisten, während ich gleichzeitig jeden feiere, der sein Leben riskiert, um die Mauer niederzureißen.

Ist Israel nicht in einen Krieg verwickelt, in dem es um seine Existenz geht?

Nein, das ist es nicht. Israel ist ein atomar bewaffneter Staat mit der vielleicht technologisch fortschrittlichsten Armee der Welt und der gesamten US-Militärmaschinerie im Rücken. Es besteht keine Symmetrie mit der Hamas, einer Gruppe, die den Israelis ernsthaften Schaden zufügen kann, aber nicht imstande ist, Israels Militär zu besiegen oder Israel auch nur daran zu hindern, den langsamen Völkermord an den Palästinensern unter dem Apartheidsystem fortzusetzen, das mit langjähriger Unterstützung der USA und der EU errichtet wurde.

Haben die Israelis nicht berechtigte Angst, dass die Hamas sie ausrotten will?

Natürlich! Die Juden haben einen Holocaust erlitten, dem Pogrome vorausgingen, und einen tief verwurzelten Antisemitismus, der Europa und Amerika seit Jahrhunderten durchdringt. Es ist nur natürlich, dass die Israelis in Angst vor einem neuen Pogrom leben, wenn die israelische Armee einknickt. Indem der israelische Staat seinen Nachbarn jedoch die Apartheid aufzwingt und sie wie Untermenschen behandelt, schürt er das Feuer des Antisemitismus, stärkt Palästinenser und Israelis, die sich gegenseitig vernichten wollen, und trägt letztlich zur schrecklichen Unsicherheit bei, die die Juden in Israel und der Diaspora verzehrt. Die Apartheid gegen die Palästinenser ist die schlimmste Selbstverteidigung der Israelis..

Und was ist mit Antisemitismus?

Es ist immer eine klare und gegenwärtige Gefahr. Und sie muss ausgerottet werden, insbesondere in den Reihen der globalen Linken und der Palästinenser, die für die bürgerlichen Freiheiten der Palästinenser kämpfen – auf der ganzen Welt.

Warum verfolgen die Palästinenser ihre Ziele nicht mit friedlichen Mitteln?

Sie haben es getan. Die PLO erkannte Israel an und verzichtete auf den bewaffneten Kampf. Und was haben sie dafür bekommen? Absolute Demütigung und systematische ethnische Säuberungen. Das ist es, was die Hamas gefördert und sie in den Augen vieler Palästinenser als einzige Alternative zu einem langsamen Völkermord unter Israels Apartheid angesehen hat.

was sollte jetzt getan werden? was könnte Frieden nach Israel und Palästina bringen?

· ein sofortiger Waffenstillstand.

· die Freilassung aller Geiseln: der Hamas und der Tausenden, die von Israel festgehalten werden.

· ein Friedensprozess unter der UN, unterstützt durch die Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft, die Apartheid zu beenden und gleiche bürgerliche Freiheiten für alle zu gewährleisten.

· Was die Apartheid ersetzen soll, ist die Entscheidung zwischen der Zweistaatenlösung und der Lösung eines einzigen föderalen säkularen Staates an Israelis und Palästinensern.

was sollte jetzt getan werden? was könnte Frieden nach Israel und Palästina bringen?

· ein sofortiger Waffenstillstand.

· die Freilassung aller Geiseln: der Hamas und der Tausenden, die von Israel festgehalten werden.

· ein Friedensprozess unter der UN, unterstützt durch die Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft, die Apartheid zu beenden und gleiche bürgerliche Freiheiten für alle zu gewährleisten.

· Was die Apartheid ersetzen soll, ist die Entscheidung zwischen der Zweistaatenlösung und der Lösung eines einzigen föderalen säkularen Staates an Israelis und Palästinensern

.Ich grüße Sie alle und schlage vor, dass wir nie vergessen, dass keiner von uns frei ist, wenn einer von uns in Ketten liegt.

»Es ist ein Angriff auf die akademische Freiheit«

Nancy Fraser über die Kündigung ihrer Gastprofessur an der Uni Köln

Interview: Nathaniel Flakin

Ihre Gastprofessur an der Universität zu Köln wurde gekündigt, weil Sie den offenen Brief »Philosophie für Palästina« unterzeichnet haben, in dem vor einem Genozid gewarnt und Israel ein Apartheid-System vorgeworfen wird. Was ist passiert?

Im Juli 2023 wurde ich nach Köln eingeladen. Im November habe ich die Erklärung unterzeichnet. Erst letzte Woche, obwohl die Stellungnahme schon lange online war, bekam ich eine Mail von Andreas Speer, dem Leiter des Albertus Magnus Center, dass der Rektor der Universität Bedenken geäußert hatte. Ich fand das sehr unangemessen. Ich wurde auf der Grundlage meiner wissenschaftlichen Arbeit eingeladen, die nichts mit meinen Ansichten zu Israel und Palästina zu tun hat. Ich habe zurückgeschrieben, dass es viele verschiedene Sichtweisen zum Thema gibt, und auch Schmerz auf allen Seiten – auch auf meiner Seite als Jüdin. Innerhalb von 24 Stunden erhielt ich eine Antwort vom Rektor: Da ich nicht bereit war, meine Positionen zu revidieren, habe er keine andere Wahl, als die Gastprofessur zu kündigen.

Im Laufe der Jahre haben Sie an verschiedenen deutschen Universitäten gearbeitet. Kam so etwas schon einmal vor?

Noch nie, aber ich war auch nicht so exponiert wie einige meiner Kolleg*innen. Die Situation in Gaza ist aktuell so extrem, dass ich das Gefühl hatte, mich äußern zu müssen.

Vor ein paar Monaten wurde bekannt, dass ein Privatdozent der Uni Köln an einem geheimen Nazi-Treffen teilgenommen hat, wo Pläne zur Deportation von Millionen Menschen diskutiert wurden. Die Universität hat daraufhin ein monatelanges »Überprüfungsverfahren« eingeleitet. Gab es ein solches Verfahren bei Ihnen?

Nein, es gab nur eine Handvoll Mails, und innerhalb von 24 Stunden war alles vorbei. Sie sagen, diese Gastprofessur sei nur eine »Ehrung« und keine akademische Berufung. Aber das ist Unsinn. Ich wurde von einer Gruppe von Professor*innen ausgewählt, und wenn sich der Rektor darüber hinwegsetzt, dann verletzt er die akademische Freiheit. Es ist aber auch ein Angriff auf die politische Freiheit.

Jeder, der eine Meinung links von der Mitte vertritt, könnte aus der Universität fliegen – ein Traum für rechte Politiker*innen. Deswegen haben viele Akademiker*innen, auch in Deutschland, protestiert.

Genau. Und das Traurige daran ist, dass Deutschland dabei behauptet, seine Verantwortung gegenüber jüdischen Menschen wahrzunehmen. Aber die Absagen richten sich – nicht nur, aber auch – gegen jüdische Intellektuelle und Künstler*innen. In Deutschland gibt es eine sehr eingeschränkte Vorstellung von den »guten Juden«, die man schützen soll, und den »schlechten Juden«, die unterdrückt werden können. Der deutschen Öffentlichkeit würde ich gern sagen: Wir sind alle Juden*Jüdinnen, und die Verantwortung Deutschlands uns gegenüber ist nicht zu verwechseln mit Unterstützung für alles, was der Staat Israel tut.

Das ist nicht der erste solche Fall in den vergangenen Monaten. Auch die drei jüdischen Intellektuellen Judith Butler, Masha Gessen und Candice Breitz wurden in Deutschland für ihre Positionen zu Gaza angefeindet …

Ich bewundere diese Menschen sehr – und bin stolz darauf, mich nun in ihrer Gesellschaft zu befinden, auch wenn das nicht meine Absicht war. Für Leute, die eine offene Diskussion über die Geschehnisse in Palästina verhindern wollen, sind wir sehr unbequem. Wenn Juden und Jüdinnen wie wir sagen, dass wir andere Ansichten zu Israel haben, wird das als Störung aufgefasst, vielleicht sogar als Bedrohung.

Wie hat sich Ihre Biografie auf Ihre Ansichten ausgewirkt?

Ich stamme aus einer assimilierten Familie, die nicht sehr religiös war. Meine Großeltern verließen Europa am Anfang des 20. Jahrhunderts, also vor dem Aufstieg des Faschismus. Schon in der Mittelstufe engagierte ich mich in der Bürgerrechtsbewegung. Damals herrschte in meiner Heimatstadt Baltimore die gesetzliche Rassentrennung, Jim Crow genannt. Afroamerikaner*innen durften nicht in den gleichen Restaurants essen oder in den gleichen Schwimmbädern schwimmen. Der Kampf um Desegregation zog mich schnell an. Ich hatte eine klassische 68er Biographie: von den Bürgerrechten zum Vietnamkrieg zum SDS zum Feminismus, und so weiter und so fort. Ich hatte nie besonders mit Israel zu tun.

Wie hat sich das geändert?

Unmittelbar nach dem Junikrieg von 1967 verbrachte ich circa sechs Monate in einem Kibbuz. Es gab einen Appel an Freiwillige, zu kommen und bei der Ernte zu helfen. Ich dachte, ein Kibbuz hätte etwas mit Sozialismus zu tun, aber ich war ziemlich schnell desillusioniert, weil ich auf einen anti-arabischen Rassismus traf, der dem anti-Schwarzen Rassismus in den Vereinigten Staaten sehr ähnelte. Gegenüber vom Kibbuz war ein arabisches Dorf, und die arabischen Kinder durften nicht das Schwimmbad des Kibbuz benutzen. Ich dachte: »Mein Gott, das schon wieder?« Als ich zurück in die USA ging, habe ich mich in die ganze Vielfalt der politischen Verpflichtungen der Neuen Linken hineingeworfen.

Die Regierungen von Deutschland und den USA unterstützen Israel, auch wenn ein Großteil der Bevölkerung dem kritisch gegenüber steht. An den Universitäten gibt es Repression gegen Palästina-Solidarität, auch wenn sie von jüdischen Studierenden ausgeht. Inwiefern lassen sich die beiden Länder vergleichen?

In den USA haben wir auch mit einem pro-israelischen McCarthyismus zu tun. Aber es ist nicht so heftig, weil wir es geschafft haben, eine echte öffentliche Debatte zu führen. Früher wurden die Stimmen von Palästinenser*innen verschwiegen, aber jetzt werden sie gehört und dadurch haben wir eine ausgewogenere Auseinandersetzung. Ich hoffe, dass sich sowas auch in Deutschland entwickelt. Hier in den USA haben wir eine große und politisch aktive jüdische Bevölkerung – viel größer als in Deutschland. Jahrzehntelang waren die prominentesten jüdischen Stimmen strikt pro-israelisch. Aber in den vergangenen Jahren haben Organisationen wie Jewish Voice for Peace und Not in Our Name dafür gesorgt, dass jüdische Kritiker*innen der israelischen Besatzung Gehör finden. In Deutschland reden gerade alle über Juden*innen, aber nicht mit uns.

Interview

Nancy Fraser (Jahrgang 1947) ist Philosophieprofessorin an der New School in New York City und eine führende Theoretikerin des Feminismus. Vergangene Woche wurde ihre Gastprofessur an der Universität Köln kurzfristig abgesagt.

Erstveröffentlicht im nd v. 10.4. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181348.universitaet-koeln-nancy-fraser-es-ist-ein-angriff-auf-die-akademische-freiheit.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

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