ver.di begrüßt wegweisendes Gerichtsurteil: Beschäftigte der HU und FU haben Anspruch auf die Hauptstadtzulage

Eine Klatsche für den Berliner Senat für dessen windige Versuche, Tarifansprüche zu unterlaufen, die Beschäftigten zu spalten und durch Vorenthalten der Hauptstadtzulage einen Teil von ihnen unfair bezahlen zu wollen. Nicht nachgeben hat sich gelohnt.

Hier die Pressemitteilung vom 17.12.2025 von Ver.di

ver.di Berlin-Brandenburg begrüßt das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, nach dem die Hauptstadtzulage auch Beschäftigten der HU und FU zusteht. Bei den beiden Universitäten gilt – wie bei anderen sog Anwender- Einrichtungen der Tarifvertrag der Länder (TV-L) nicht direkt, sondern auf Grundlage einer dynamischen Bezugnahme in eigenen Tarifverträgen. Das heutige Urteil des Arbeitsgerichts Berlin betrifft die beiden genannten Universitäten. Zu anderen Anwender- Einrichtungen mit inhaltlich unterschiedlichen eigenen Tarifverträgen sind weitere sog. Verbandsklagen anhängig.

Der Berliner Senat hatte bislang den Anspruch der Hochschulbeschäftigten auf die Hauptstadtzulage nicht anerkannt und den Einrichtungen eine Refinanzierung der Kosten verweigert. In der Folge zeigten sich die Berliner Hochschulen nicht bereit, die Hauptstadtzulage an ihre Beschäftigten auszuzahlen. Mit der von den Hochschulen eingereichten Verbandsklage sollte Rechtssicherheit geschaffen werden.

„Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für den Berliner Senat, der sich geweigert hat, eine klare Rechtslage anzuerkennen. Jetzt haben wir Klarheit. Die HU und FU  müssen die Hauptstadtzulage zahlen. Wir sehen das Urteil als wegweisend auch für andere sogenannte Anwender, wie die TU Berlin, Stiftung Oper in Berlin, Lette-Verein, Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH.  Wir fordern alle Arbeitgeber mit vergleichbaren Anwendungsklauseln auf, ihren Beschäftigten die Hauptstadtzulage rückwirkend auszuzahlen. Den Senat fordern wir auf, den Einrichtungen die entstandenen und entstehenden Kosten vollständig zu refinanzieren.“ erklärt Benjamin Roscher, stellvertretender Landesbezirksleiter für ver.di Berlin-Brandenburg.

ver.di hatte eine tarifvertragliche Regelung der Hauptstadtzulage in den Tarifverhandlungen zum TV-L im Jahr 2023 durchgesetzt. Bis zum Inkrafttreten des Tarifvertrages hatte der Berliner Senat die Hauptstadtzulage nur für die unmittelbaren Landesbeschäftigten gezahlt.  Das Urteil ist ein wichtiger Schritt gegen die Spaltung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Berlin. ver.di sieht darin ein wichtiges Signal für faire Entlohnung und eine verlässliche Anwendung tariflicher Regelungen in Berlin.

Hauptstadtzulage in den Tarifverhandlungen zum TV-L im Jahr 2023 durchgesetzt. Bis zum Inkrafttreten des Tarifvertrages hatte der Berliner Senat die Hauptstadtzulage nur für die unmittelbaren Landesbeschäftigten gezahlt.  Das Urteil ist ein wichtiger Schritt gegen die Spaltung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Berlin. ver.di sieht darin ein wichtiges Signal für faire Entlohnung und eine verlässliche Anwendung tariflicher Regelungen in

Betriebsgruppe ver.di-FU zu Kriegsvorbereitung und Kriegsdienstverweigerung.

Aus Anlass des Streiks der Schüler am 5. Dezember 2025 verschickte der Vorstand der Betriebsgruppe ver.di-FU ein Schreiben an alle ver.di-Mitglieder der FU mit einer Empfehlung zur Kriegsdienstverweigerung. Dieses Schreiben ergänzte der Vorstand der Betriebsgruppe am 12. Dezember um eine Stellungnahme, die wir zunächst wiedergeben.

Ergänzung der Betriebsgruppe von ver.di-FU

Wir möchten unsere Empfehlung zur Kriegsdienstverweigerung nach Verabschiedung des Wehrpflichtmodernisierungsgesetzes sowie auf Grundlage aktueller Hinweise der DFG-VK (Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen) wie folgt ergänzen:

Nach sorgfältiger Abwägung verweisen wir bei der Kriegsdienstverweigerung nicht mehr ausschließlich auf die Empfehlung von kriegsdienstblocker.de, sondern auch auf die Empfehlung und Anleitung der DFG-VK:
https://kdv.dfg-vk.de/

Damit verbundene Fragestellungen werden treffend in einem Artikel der Jungen Welt vom 11.12.2025 zusammengefasst. Darin heißt es u. a.:

„Welche Variante der Kriegsdienstverweigerung größere Erfolgsaussichten hat, ist eine wichtige Frage. Aber die Diskussion darum ist vor allem auch eine Debatte um die richtige individuelle Beratung.“

https://www.jungewelt.de/artikel/513847.kriegsdienstverweigerung-eltern-müssen-mitstreiken.html

Die aktuelle Debatte um die richtige Vorgehensweise bei der KDV macht erneut deutlich, wie wichtig niedrigschwellige, qualifizierte Beratungsangebote sind. Aus unserer Sicht ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag an die Gewerkschaften, entsprechende Beratungsstrukturen aufzubauen bzw. zu stärken.

Vor diesem Hintergrund hat sich die ver.di-Betriebsgruppe der FU am 10.11.2025 mit einer Forderung an ver.di gewandt:
https://berlineraktiongegenarbeitgeberunrecht.wordpress.com/2025/11/10/uni-in-der-zeitenwende/


Schreiben des Vorstandes der Betriebsgruppe von ver.di-FU an die ver.di-Mitglieder

Liebe Mitglieder,

zum Anlass des Schulstreiks vom 5. Dezember, zu dem auch die GEW Berlin aufgerufen hatte, und entgegen der fortschreitenden Kriegsertüchtigung wollen wir insbesondere unsere jüngeren Mitglieder über die Möglichkeit informieren, den Kriegsdienst zu verweigern. Ihr könnt der Erfassung durch die Bundeswehr vorläufig entgehen, wenn ihr von eurem Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an die Bundeswehr an einem Berliner Bürgeramt Gebrauch macht. Unter diesem Link findet ihr hierfür ein Musterschreiben.

Euer Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (GG Art. 4 Abs. 3) könnt ihr zudem vorsorglich wahrnehmen und nach dieser Anleitung verfahren. Auch die Berliner Landesverfassung garantiert: „Jedermann hat das Recht, Kriegsdienste zu verweigern, ohne dass ihm Nachteile entstehen dürfen.“ (VvB Art. 30 Abs. 2) Darüber hinaus fordern wir von unseren im DGB vernetzten Gewerkschaften, sich vehement gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht zu stellen und die internationale Gewerkschaftsbewegung als Stütze einer
friedlichen Weltordnung zu mobilisieren.

Hintergrund

Die „Kriegsertüchtigung” unserer Gesellschaft läuft auf Hochtouren – ob durch Rekrutierungsversuche an Schulen und Hochschulen oder durch eine Aufrüstungspolitik, die unter dem Deckmantel der Sicherheit Kürzungen im Sozial-, Kultur- und Bildungsbereich rechtfertigt.
Es ist noch nicht lange her, da haben wir mit unseren Hochschulleitungen vor dem Abgeordnetenhaus für #unkürzbar demonstriert, nun setzen sie das Spardiktat in Eigenregie um. Längst ist klar geworden: Es wird nicht einfach nur gespart und gekürzt, sondern öffentliche Gelder werden umgeschichtet. Eine Billion Euro sollen in den nächsten fünf Jahren in die Militarisierung gesteckt werden. Das Ziel über 2030 hinaus lautet jährlich 5% des BIP, derzeit wären das 213,5 Milliarden Euro, ins Militär zu investieren, statt in Bildung, Klima, Soziales & Gesundheit.

Womit man uns zu ködern versucht: Mehr Waffen würden Krieg verhindern – das Gegenteil ist der Fall. Sind die Waffen produziert und die Kriegsproduktion am Laufen, steigt der Druck, diese auch einzusetzen. Sind Soldaten ausgebildet, werden sie auch eingesetzt.
Wir fordern deshalb eine klare Positionierung unserer Gewerkschaft gegen die Aufrüstung und gegen die Wiedereinführung einer Wehrpflicht. Die Leidtragenden der gegenwärtigen Entwicklungen werden sonst wir sein, Auszubildende, Lohnabhängige, Studierende und prekär Beschäftigte sowie unsere Kolleg:innen im Ausland. Während andere wirtschaftlich profitieren, bedeutet diese Entwicklung für uns die Gefahr, verwundet, getötet, traumatisiert zu werden oder gezwungen, dasselbe anderen Menschen anzutun.

Wider die Wehrpflicht

In einer Stellungnahme des ver.di-Bundesvorstandes vom 14.08.2025 mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes – Modernisierungsgesetz (WDModG)“ vertritt dieser die Auffassung:

ver.di tritt für eine Bundeswehr ein, die eine demokratisch kontrollierte
Parlamentsarmee ist und ihrem grundgesetzlichen Auftrag als Verteidigungsarmee
gerecht werden kann. Dafür ist es notwendig, die Bedingungen für einen freiwilligen
Wehrdienst so attraktiv zu gestalten, dass sich junge Menschen in ausreichendem
Maße für die Bundeswehr entscheiden. Alle Maßnahmen in diesem Sinne begrüßt
ver.di ausdrücklich.

Dieser Stellungnahme des ver.di-Bundesvorstandes widersprechen wir ausdrücklich! Unser Bundesvorstand bläst hier ins selbe Horn wie die Vertreter:innen der Rüstungskonzerne und der Bundesregierung, die längst an einem Strang ziehen. Immer in der Gewissheit, dass
sie selbst nicht in akute Gefahr geraten werden.

Gewerkschaft für Frieden

Es ist nicht Aufgabe der Gewerkschaften, Ratgeber der Regierung für die erfolgreiche Rekrutierung junger Kolleg:innen zur Bundeswehr zu sein. Aufgabe der Gewerkschaften ist es, eine internationale Kampagne aufzubauen, die alle Gewerkschafter:innen dazu aufruft,
dem Krieg und denjenigen, die ihn vorbereiten, eine klare Absage zu erteilen!

Der internationale Einsatz für eine Welt in Frieden entspricht auch der ver.di-Satzung §5, wo es heißt:

ver.di tritt in Zusammenarbeit mit den internationalen Gewerkschaftsverbänden für
die Wahrung und Verwirklichung der Menschenrechte, für die Achtung der
Menschenwürde, für ein friedliches Zusammenleben, für den Schutz der natürlichen
Umwelt und für eine sozial gerechte Weltordnung auf der Grundlage der
Selbstbestimmung mit gleichen Entwicklungschancen in allen Regionen der Welt ein

Solidarität statt Kriegslogik

Eine internationale Antwort der Lohnabhängigen gegen den Krieg ist keine Utopie. Der gemeinsame Auftritt der russischen Aktivistin Liza Smirnova mit dem ukrainischen Aktivisten Andrei Konovalov am 05.10.2025 in Paris zeigt genau das. In ihrer nachlesenswerte Rede sagten sie:

Die wahre Gefahr ist die extreme soziale Ungleichheit, profitgesteuerte Kriegstreiberei
und die selektive Anwendung grundlegender Menschenrechte. Und die einzige
Möglichkeit, dieser Gefahr zu widerstehen, besteht darin, Spaltungen abzulehnen […]
Deshalb ist das, was wir heute tun, für Putins Diktatur viel gefährlicher als die Bomben
und Raketen, die Macron, Scholz, Merz oder Trump an die Front schicken.

Damit geben sie ein Beispiel, was jetzt zu tun und zu organisieren ist: Grenzüberschreitende Solidarität! Der internationale Zusammenschluss aller Gewerkschafter:innen gegen Krieg und für den Frieden!

Wir fordern deshalb von unserer Gewerkschaft ver.di

  • Rücknahme der Stellungnahme des ver.di-Bundesvorstands vom 14.08.2025
  • Ein klares Nein zu Wehrpflicht und anderen Pflichtdiensten
  • Zugleich: Einrichtung bzw. Unterstützung einer niedrigschwelligen, aktiven
    Beratungsstelle für Kriegsdienstverweigerung
  • Besonders junge Beschäftigte und Auszubildende brauchen Zugang zu rechtlicher
    und gewerkschaftlicher Hilfe
  • Herausgabe von Informationsbroschüren zur Kriegsdienstverweigerung
  • ver.di, der DGB und alle internationalen Dachverbände sind aufgerufen, Kongresse
    gegen Militarisierung, Aufrüstung und Krieg zu organisieren
  • Gewerkschaftliche Mobilisierung gegen Waffentransporte und -lieferungen auf Luft-,
    See- und Landwegen, insbesondere an Luft- und Seehäfen, Bahnhöfen etc.

Weitere Forderungen enthält unsere friedenspolitische Resolution „Uni in der Zeitenwende“.

Wie öffentlich sollte die gewerkschaftliche Forderungsfindung sein?


Wir möchten hier auf eine Auseinandersetzung aufmerksam machen, die die Frage behandelt: „Wie öffentlich sollte die gewerkschaftliche Forderungsfindung stattfinden?“:


Der Vorstand der Betriebsgruppe ver.di-fu teilte uns am 8. November zu dem unten stehenden Beitrag „600 € für Alle“ vom 6. November 2025 mit:

Wir veröffentlichen diesen Beitrag auf diesem Weg, weil wir die Diskussion darüber gewährleisten wollen.

Die Veröffentlichung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 06.11.2025 auf unserer Homepage (www.verdi-fu.de) wurde von der Landesfachbereichsleitung (ver.di Berlin-Brandenburg) untersagt und gelöscht.

Vorstand, ver.di-Betriebsgruppe Freie Universität


Bei Labournet Germany ist die gesamten Debatte „Wie öffentlich sollte die gewerkschaftliche Forderungsfindung stattfinden?“ dokumentiert, einschließlich einer Richtigstelung der ver.di Betriebsgruppe der FU.


Aktuell (Stand: 10.11.2025, 10 Uhr) ist die gesamte Webseite der ver.di-Betriebsgruppe offline. Damit sind sämtliche kritischen Berichte der ver.di-Betriebsgruppe FU sowie Solidaritätserklärungen – zuletzt für den fristlos gekündigten DHL-Mitarbeiter Christopher – derzeit nicht mehr auffindbar.“

Hier die Petition unterschreiben. „Nein zur Abschaltung der Homepage der ver.di-Betriebsgruppe an der FU Berlin“.


Der Beitrag „600 € für Alle!“

Die Mitgliederversammlung der ver.di-Betriebsgruppe FU schließt sich der Forderung der „Gemeinsamen Stellungnahme des Netzwerks für eine kämpferische und demokratische ver.di sowie des Netzwerks Kämpferischer Gewerkschafter:innen in der GEW zur Forderungsdebatte im TV-L“ an:  Für 600 Euro Festgeld statt Reallohnverlust!

Wie die Stellungnahme betont:

Eine Forderung von sieben Prozent, wie in der ver.di-Befragung vorgeschlagen, wäre geringer als im TVöD und würde voraussichtlich wieder zu einer über zweijährigen Laufzeit führen, die nach der dritten Verhandlungsrunde routinemäßig mit einem unzureichenden Abschluss beendet wird.

Für die Beschäftigten der Länder, die mit massiv gestiegenen Mieten und Lebenshaltungskosten kämpfen, reicht dies bei weitem nicht aus. Der letzte Abschluss Ende 2023 brachte einen Reallohnverlust: Die Erhöhung von 2,8 Prozent Ende 2021 wurde durch die hohe Inflation (sieben Prozent in 2022, sechs Prozent in 2023) vollständig aufgefressen. Erst ab November 2024 gab es 200 Euro mehr, gefolgt von 5,5 Prozent im Februar 2025. Die einmaligen 3000 Euro sollten die Lohnlücke kaschieren, waren aber nicht tabellenwirksam und galten weder für Kolleg:innen mit TV-L-angelehnten Entgelten noch für Transferleistungen.

Bei Lohnforderungen müssen auch die Verluste der Vergangenheit ausgeglichen werden. Die aktuelle Tarifrunde mag neu sein, die Verluste auf dem Konto sind es nicht. Daher halten wir sieben Prozent für viel zu wenig und fordern 600 Euro mehr monatlich für alle! Eine Festgeldforderung kommt insbesondere den unteren Entgeltgruppen zugute, die am stärksten unter den Preissteigerungen leiden.

Da die Höhe der in Zukunft zu erwartenden Inflation nicht vorherzusagen ist, fordern wir einen automatischen Inflationsausgleich (gleitende Lohnskala), damit der Reallohn mit den steigenden Preisen, die die Beschäftigten in „Echtzeit“ treffen, Schritt halten kann.

Die ver.di-Betriebsgruppe der FU bekräftigt die Feststellung des auf ihrer Mitgliederversammlung im Juli 2023 verabschiedeten Positionspapiers („Wir wollen keinen Reallohnverlust und Lohnverzicht zugunsten von Rüstungsmilliarden“),

dass Tarifergebnisse, die dazu führen, dass der Tabellenlohn hinter der Inflationsrate zurückbleibt, den Namen „Entgelterhöhung“ nicht verdienen, da sie inflationsbereinigt eine Lohnsenkung sind! Es kann jedoch nicht der Sinn von Entgelttarifverhandlungen sein, über das Ausmaß von Lohnsenkungen zu verhandeln.

Das „Totschlagargument“ gegen unsere Position war stets der Verweis auf die mangelnde Kampfkraft und Organisation, verbunden mit dem Hinweis, dass wir für die kommende Tarifrunde „stärker“ werden müssten, damit wir mehr erreichen können. Unsere Erfahrung zeigt uns aber, dass wir aktive Mitglieder hauptsächlich in einer kämpferischen Tarifrunde gewinnen, und zwar mit einem Ziel, für das es sich zu kämpfen lohnt.

Schluss mit Konkurrenz und Spaltung im Öffentlichen Dienst!

Was uns jedoch tatsächlich strategisch schwächt, ist die Spaltung der „Tarifvertragslandschaft“ des Öffentlichen Dienstes in TVÖD, TV-L, TV-H und weitere Tarifverträge. Seit der Einführung von getrennten Tarifverträgen für Bund/Kommunen und Länder hinkt von wenigen Ausnahmen abgesehen die Entgelttabelle des TV-L regelmäßig der des TVÖD hinterher, was mit der geringeren Kampfkraft des ÖD der Länder begründet wird. Das diskriminiert und spaltet die Kolleg*innen im Öffentlichen Dienst und führt zu Problemen im TV-L-Bereich, da Beschäftigte wo immer möglich in den besser bezahlten TVÖD wechseln. Das elementare Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wird dauerhaft verletzt. Es gibt keinen sachlich gerechtfertigten Grund für unterschiedliche Bezahlung in Bund, Ländern und Kommunen!

Es handelt sich um eine politisch gewollte Spaltung nach dem Motto „Teile und herrsche!“ Das Arbeitgeber-Argument der „leeren (Länder-)Kassen“ geht ins Leere, da der Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Kommunen eine politische Frage bzw. Entscheidung ist, ebenso wie die Entscheidung, praktisch unbegrenzte Mittel für Waffen und Aufrüstung zur Verfügung zu stellen und dafür an Bildung, Gesundheit usw. zu sparen.

Deshalb muss für diese Tarifrunde die Forderung nach einer Laufzeit analog zu der des TVÖD eine zentrale Forderung sein (und nicht nur eine „nice-to-have-Forderung“)

  • Laufzeit analog zum TVÖD bis zum 31.03.2027!
  • Vollumfängliche Angleichung der Entgelttabellen von TVÖD und TV-L ab April 2027!

Diese Seite verwendet u. a. Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung