Wir wollen keinen Reallohnverlust und Lohnverzicht zugunsten von Rüstungsmilliarden – wir brauchen einen automatischen Inflationsausgleich und tabellenwirksame Entgelterhöhungen!

Auf ihrer Mitgliederversammlung vom 13. Juli 2023 beschloss die Betriebsgruppe ver.di-fu ein Positionspapier, auf das sie sich auch in ihrem aktuellen Beschluss vom 6. November 2025 bezieht. Das Positionspapier ist also immer noch aktuell. Daher veröffentlichen wir es hier.

Wir wollen keinen Reallohnverlust und Lohnverzicht zugunsten von Rüstungsmilliarden – wir brauchen einen automatischen Inflationsausgleich und tabellenwirksame Entgelterhöhungen!

Das folgende Positionspapier der ver.di-Betriebsgruppe Freie Universität Berlin zur TV-L-Tarifrunde 2023 wurde diskutiert und verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 13. Juli 2023. Auf der Versammlung wurde ebenfalls die Bildung eines Aktionskomitees für die Organisation der Aktivitäten und Streiks auf der betrieblichen Ebene während der kommenden Tarifauseinandersetzung beschlossen. Im Aktionskomitee werden auch die studentischen Beschäftigten nach TVStud vertreten sein, um die Einheit aller Tarifbeschäftigten (TV-L und TVStud) im Tarifkampf herzustellen.

Der Entwurf des Bundeshaushalts hat ein um 30 Milliarden geringeres Volumen und der Bundesfinanzminister fordert im Namen der Schuldenbremse zu Einsparungen auf, die natürlich auf Länderebene fortgesetzt werden sollen. „Die öffentlichen Kassen sind leer!“ wird es ab jetzt noch öfter bei Bund, Ländern und Kommunen heißen und als Argument herhalten, warum Tarifforderungen der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst als „unrealistisch“ abgebügelt werden.

„Leere Kassen“? Nicht im Rüstungshaushalt, der nun 71 Milliarden umfassen soll: 51,8 Mrd. plus 19,2 Mrd. aus dem „Sondervermögen Bundeswehr“ (gegen das die ver.di-Betriebgruppe bereits vor einem Jahr protestiert hatte[1]). „Leere Kassen“? Nicht bei „Rheinmetall“, dessen Auftragsbücher aus allen Nähten platzen und das jetzt eine Panzerfabrik in der Ukraine errichtet, um die Kriegsmaschinerie am Laufen zu erhalten. Ob Pandemie oder Krieg, für die Sicherung von Unternehmensgewinnen standen und stehen immer Milliarden bereit.

Geld ist da und es gibt keinen Grund für uns, bescheiden zu sein. Seit Jahren leiden wir Beschäftigte unter explodierenden Preisen für Lebensmittel und Energie, während unsere Reallöhne sinken.[2] Bereits anlässlich des letzten Tarifergebnisses hatte die ver.di-Betriebsgruppe auf ihrer Mitgliederversammlung am 15. Dezember 2021 einstimmig festgestellt: „Die ver.di-Betriebsgruppe lehnt das Tarifergebnis ab, weil es einen nicht hinnehmbaren Reallohnverlust beinhaltet, und fordert die Bundestarifkommission auf, es auch abzulehnen.“ Und das war noch Monate vor Krieg und Inflation!

Wie auch andere Tarifabschlüsse in den letzten Jahren beinhaltete das letzte TV-L-Tarifergebnis ein Jahr ohne Nominalerhöhung des Tabellenlohns (erst im 2. Jahr der Laufzeit gab es eine bescheidene Erhöhung von 2,8%), auf dem alle folgenden Erhöhungen sowie Punkte für die Rente, Beiträge für die Sozialversicherungen usw. beruhen. Mit anderen Worten: jedes Jahr ohne Erhöhung des tabellenwirksamen Entgelts senkt „nachhaltig“, d.h. lebenslang, das Lohn- und Rentenniveau! Daran ändert auch das „Trostpflaster“ einer einmalig gezahlten sog. „Inflationsausgleichs­prämie“ nichts, so willkommen sie im jeweiligen Moment auch erscheinen mag. Wir lehnen eine Inflationsausgleichs­prämie als Ersatz für eine reale Tabellenentgelterhöhung ausdrücklich ab.

Wir stellen fest, dass Tarifergebnisse, die dazu führen, dass der Tabellenlohn hinter der Inflationsrate zurückbleibt, den Namen „Entgelterhöhung“ nicht verdienen, da sie inflationsbereinigt eine Lohnsenkung sind! Es kann jedoch nicht der Sinn von Entgelttarifverhandlungen sein, über das Ausmaß von Lohnsenkungen zu verhandeln. Da sich die Inflationsentwicklung nicht über Jahre voraussagen lässt, die Beschäftigten aber unmittelbar in Echtzeit von jeder Preissteigerung betroffen sind, erneuert die ver.di-Betriebsgruppe ihre bereits im Mai 2022 erhobene Forderung nach einem automatischen Inflationsausgleich bei den Löhnen, d.h. „eine tarifvertraglich abgesicherte Vereinbarung mit den Arbeitgebern zu erreichen, dass sämtliche Löhne automatisch entsprechend der Preissteigerung tabellenwirksam erhöht werden (gleitende Lohnskala).“[3] Damit wäre das Fundament gelegt, endlich auch wieder Reallohnerhöhungen zu erkämpfen.

Für die Forderungsdiskussion zum TV-L schlägt die ver.di-Betriebsgruppe folgende „Leitplanken“ vor:

  • Die Reallohnverluste der Jahre 2021 bis 2023 müssen ausgeglichen werden!
  • Der nach wie vor hohen Inflation muss mit der gleitenden Lohnskala begegnet werden.
  • Wir brauchen endlich wieder eine Reallohnerhöhung, d.h. die Forderungen müssen neben dem Inflationsausgleich den Produktivitätszuwachs der Jahre 2021 bis zum Ende der Laufzeit und einen „Umverteilungszuschlag“ beinhalten.
  • Der höheren Belastung unterer Entgeltgruppen muss zusätzlich mit einem hohen Sockelbetrag Rechnung getragen werden.
  • Die Laufzeit muss mit der des TVÖD synchronisiert werden – als ein Schritt zur Überwindung der Aufspaltung in verschiedene Tarifverträge des ÖD.
  • „Sonderforderungen“ im Entgeltbereich für bestimmte Bereiche des TV-L sehen wir kritisch, da sie ein Spaltungspotenzial darstellen; diese dürfen keinesfalls auf Kosten der Entgelterhöhungen für alle gehen („Volumenumverteilung“).
  • Keine „Inflationsausgleichsprämien“ als kurzzeitigen „Ausgleich“ für Reallohnverlust – Vorrang müssen Tabellenlohnerhöhungen haben.

Bezüglich Forderungsdiskussion und Arbeitskampf wiederholen wir die Thesen aus der Betriebsgruppe FU zur Tarifpolitischen Konferenz am 13.09.2022 von ver.di:

Von der Forderungsfindung bis zum Tarifabschluss: Die Mitglieder müssen entscheiden!

Es muss eine wirkliche Diskussion in und zwischen den Betriebsgruppen über die Forderungen, über den Arbeitskampf/Streik und über ein mögliches Ergebnis organisiert werden. Es darf nicht bei individuellen Befragungen und Telefonaktionen bleiben.

Das heißt:

  1. Auf betrieblicher Ebene: die Wiederbelebung der Streikversammlung, organisiert durch die jeweiligen Betriebsgruppen, als zentrales Organ der Mobilisierungs- und Arbeitskampf­maßnahmen.
  2. Auf überbetrieblicher Ebene: Versammlungen von demokratisch gewählten (und abberufbaren!) Streikdelegierten
  3. Die Streik(delegierten)versammlungen entscheiden über Aufnahme, Durchführung und Ende von Streiks.
  4. Die Tarif- und Verhandlungskommission wird von der zentralen Streikversammlung gewählt.
  5. Die Tarifkommission ist zwar verhandlungsberechtigt, sie darf aber keine Entscheidungen treffen, sondern muss die Mitglieder bzw. die Streikdelegiertenversammlungen befragen.
  6. Über vorläufige Verhandlungsergebnisse muss eine Diskussion ermöglicht werden, bevor eine Abstimmung darüber erfolgt.

Über Verhandlungsergebnisse und alle weiteren möglichen Arbeitskampf­maßnahmen dürfen dann ausschließlich die betroffenen Gewerkschafts­mitglieder entscheiden. Hierfür muss ein digitales Verfahren entwickelt werden, so dass die betroffenen ver.di-Mitglieder über ihre Mitgliedsnummer zentral befragt werden, ob sie das Angebot annehmen oder weiterkämpfen wollen.

Quelle: https://www.verdi-fu.de/wordpress/2023/07/13/wir-wollen-keinen-reallohnverlust-und-lohnverzicht-zugunsten-von-ruestungsmilliarden-wir-brauchen-einen-automatischen-inflationsausgleich-und-tabellenwirksame-entgelterhoehungen/

[1] https://www.verdi-fu.de/wordpress/2022/05/03/mitgliederversammlung-der-ver-di-betriebsgruppe-fu-fordert-automatischen-inflationsausgleich-bei-loehnen/

[2] https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008656

[3] https://www.verdi-fu.de/wordpress/2022/05/03/mitgliederversammlung-der-ver-di-betriebsgruppe-fu-fordert-automatischen-inflationsausgleich-bei-loehnen/

Ver.di FU: Meinungsfreiheit verteidigt! Solidarität hat gewonnen!

Lukas S., Mitglied des Vorstandes der ver.di Betriebsgruppe der FU, hat gewonnen.

Am Mittwoch den 2. Juli entschied das Landesarbeitsgericht Berlin: Der Präsident der Freien Universität (Beklagte) durfte Lukas S. (Kläger) nicht abmahnen. Der Grund für die Abmahnung: Lukas S. war mitverantwortlich für ein Flugblatt, in dem der FU vorgeworfen wurde, wegen ihrer gewerkschaftsfeindlichen Praktiken im Ergebnis den Rechtsruck und das Erstarken der AfD zu fördern.

Die 23. Kammer des Landesarbeitsgerichts entschied unter Vorsitz der Richterin Seiler:

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom Dezember 2024 – 58 Ca 4568/24 – abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 04.03.2024 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil des Arbeitsgerichts hatte also keinen Bestand. Die Meinungsäußerung im Flugblatt der Betriebsgruppe ver.di FU war keine Schmähkritik. Vielmehr handelte es sich um einen Meinungsäußerung mit wahrem Tatsachenkern, wie das Landesarbeitsgericht feststellte.

Wahr ist, dass Ansprüche aus Tarifvertrag viel zu spät und damit tarifwidrig gezahlt wurden.

Wahr ist, dass die Reinigung in großem Umfang ausgelagert und damit schlechter bezahlt wurde als es die Tarifverträge der FU vorsehen.

Die ver.di Betriebsgruppe der FU durfte verbreiten: „Wer wie das FU-Präsidium Tarifverträge nicht einhält, bekämpft aktiv Mitbestimmung und demokratische Prozesse und sorgt so für politischen Verdruss.“

Die ver.di Betriebsgruppe der FU durfte verbreiten: „Im Ergebnis fördert auch die FU damit den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD, denen gewerkschafftliche Organisierung ebenfalls ein Dorn im Auge ist.“

Eine Abmahnung ist arbeitsrechtlich die Vorstufe zur Kündigung. Diese Abmahung ist nun vom Tisch.

Im Kern geht es um die sehr wichtige Frage, was eigentlich dazu führt, dass die AfD immer stärker wird. Wenn dazu nicht einmal mehr öffentlich Stellung genommen werden darf, wie soll dann die AfD wirksam bekämpft werden? Daher war der Ausgang dieses Rechtsstreits so wichtig.

Lukas S. zur Jungen Welt: „Wir wollen auch antirassistisch wirken.“[1]

Die Meinungsfreiheit konnte verteidigt werden. Herzlichen Glückwunsch!

Zum gesamten Hergang dieses Rechtsstreits hier lesen

Wer den Kapitalismus nicht ehrt…

Solidarität mit Benjamin Ruß – Nein zu Berufsverboten!

Die Fälle von Berufsverboten gegen linke kapitalistisch kritische Menschen und Angriffe auf die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit nehmen bedenkliche Ausmaße an. Wir publizieren hier den Bericht über den aktuellen Fall des Geowissenschaftlers Ruß und rufen mit zur Solidarität auf. Das erste Mal rief ich zu einer solchen Solidarität auf, als vor mehreren Jahrzehnten der heutige Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann im Zuge des damaligen „Radikalenerlasses“ ebenfalls vom Berufsverbot bedroht war. (Peter Vlatten)

Von Chiara Stenger, Solidarität Info

Berlin, 25. Juli 2024

Die Personalabteilung der Technischen Universität München will den Geowissenschaftler Benjamin Ruß nicht einstellen. Und das, obwohl er für die Stelle am Lehrstuhl für Kartographie fachlich geeignet ist und vom Institut eine Zusage erhalten hat.

***26. Juli 2024 – Prozesstermin von Benjamin Ruß am Münchner Arbeitsgericht ab 11:00 Uhr***

Begründet wird seine Nicht-Einstellung mit “fehlender Verfassungstreue” laut dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz. Vorgeworfen werden dem Wissenschaftler, der sich auch als Marxist versteht, Gewaltorientierung, Ablehnung des Kapitalismus und Absichten zur Veränderung des Systems. So begründete der Kanzler der Universität Ruß’ Anwältin gegenüber, dass ihr Mandant sich “in der Gesamtheit seiner Äußerungen […] klassischer Begriffe wie Faschismus, Rassismus, Kapitalismus, Polizeigewalt/-willkür, mittels derer auch die Gegnerschaft zur bestehenden Ordnung betont und begründet wird” bediene. Hintergrund dessen ist ein in Bayern üblicher Fragebogen zur Mitgliedschaft in sogenannten “extremistischen Organisationen” für die Einstellung von Personen im öffentlichen Dienst. In diesem Fragebogen werden von anarchistischen Gruppen über die DKP oder SDAJ auch die Linksjugend, der SDS, die Rote Hilfe sowie wie wir, die Sol, als extremistische Gruppen bewertet. Bewerber*innen sind verpflichtet, aktuelle wie ehemalige Mitgliedschaften in diesen Organisationen anzugeben. Das erinnert an den “Radikalenerlass” von 1972, bei dem Bewerber*innen im Öffentlichen Dienst ebenso jahrelang auf ihre Verfassungstreue geprüft wurden. Und auch damals lag der Fokus insbesondere auf “Linksextremismus”.

Vorwürfe widerlegen. Die Universitätsleitung versuchte jedoch,  mit weiteren falschen Anschuldigungen Stimmung gegen den linken Wissenschaftler zu machen und ihn negativ darzustellen. In einem Antwortschreiben zitierte der Kanzler der TUM Benjamin Ruß’ Stellungnahme falsch und stellte falsche Behauptungen auf, ohne diese zu belegen. Zudem übernahm die Universitätsleitung einfach die Argumentation des Verfassungsschutzes, indem die kritische Auseinandersetzung mit Kapitalismus, Rassismus oder Polizeigewalt vom Kanzler als Verfassungsfeindlichkeit dargestellt wird.

Besonders absurd ist diese Situation zudem mit Blick darauf, dass sogar das Bundesverfassungsgericht 2022 entschieden hat, dass das bayerische Verfassungsschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist, da Persönlichkeitsrechte durch gängige Überwachungsmethoden beschnitten wurden. Dies gibt einen Hinweis darauf, dass fragwürdige Methoden dieser Institution wahrscheinlich nicht nur im Fall von Benjamin Ruß zum Einsatz kamen. Zugleich stärkt der Verfassungsschutz aktiv wie passiv rechte Strukturen, wie das Beispiel des NSU zeigt, anstatt sie effektiv zu bekämpfen. Dies wird auch deutlich mit Blick auf den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten, Hans-Georg Maaßen, der für seine rassistischen und arbeiter*innenfeindlichen Politik bekannt ist. Ebenso zeigt sich bei dem “Extremismus-Fragebogen” die Gleichstellung von sozialistischer und faschistischer Weltanschauung, die sogenannte Hufeisentheorie.1 Der Verfassungsschutz sollte also keine Grundlage für die Beurteilung der Ansichten einer Person sein. Solche Gesinnungsprüfungen und -untersuchungen werden immer wieder gegen Linke und Sozialist*innen eingesetzt und führen zu Schikanen, Nicht-Einstellung und Berufsverboten. Rechte hingegen bleiben in vielen Fällen verschont.

überraschend – Universitäten und Bildung im Kapitalismus sind nicht frei, sondern letztlich Mittel der Herrschenden. Nötig wäre eigentlich, dass Ämter wie die einer Unikanzler*in durch Mitarbeiter*innen und Studierende demokratisch gewählt – und auch abgewählt werden können, und zwar mit einer gleichwertigen Stimme pro Person und nicht in einem feudal anmutenden System, in dem auf Professor*innen viel mehr Entscheidungsgewalt pro Kopf entfällt als auf die anderen Beschäftigten und die Studierenden.

  • Die Sol steht solidarisch hinter dem Kollegen Benjamin Ruß! 
  • Wir stehen für ein Ende aller Repressionen und Berufsverbote ein!
  • Die Befragung zur Verfassungstreue an bayerischen Universitäten sowie anderen staatlichen Einrichtungen muss sofort enden!
  • Für wirklich demokratische Strukturen an Universitäten und Bildungseinrichtungen! Für eine wirklich unabhängige Wissenschaft und Lehre!
  • Wir fordern daher alle auf zur Kundgebung zu Benjamins nächstem Prozesstermin am 26.07. zu gehen und sich solidarisch zu zeige

Titelfoto: Benjamin Ruß (c) Sophia Lukasch Photography)

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