Erst kaputtsparen, dann privatisieren

Hochschulbaugesellschaft soll Sanierung der Berliner Universitäten übernehmen. Beschäftigte und Studierende warnen vor Outsourcing und Dumping bei Arbeitsbedingungen

von Moritz Schmöller, Junge Welt 20.5.

Weitreichende politische Entscheidungen, die Beschäftigte betreffen, werden oft noch Jahrzehnte später diskutiert. Im Zusammenhang mit den Ausgliederungen bei der Charité Facility Management oder Vivantes gibt es bis heute politische Schuldzuweisungen; kaum eine Berliner Partei will die Verantwortung dafür getragen haben. Die Folgen gelten inzwischen selbst im etablierten Politikbetrieb als abschreckendes Beispiel. Mit der geplanten Berliner Hochschulbaugesellschaft (HBG) lässt sich nun nahezu in Echtzeit die Dramaturgie einer solchen Ausgliederung beobachten.

Eine Hochschulbaugesellschaft soll künftig Neubau, Sanierung und Instandhaltung der landeseigenen Berliner Hochschulgebäude übernehmen. Der Entwurf für das Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetz (BHGG), das dafür die rechtliche Grundlage schaffen soll, wurde am Montag mittag im Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen. Linke und AfD stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich. Der Gesetzentwurf wurde an den Hauptausschuss überwiesen.

Nachdem am Montag morgen noch rund 800 Beschäftigte vor dem Abgeordnetenhaus gegen die HBG demonstriert und an den Ausschuss appelliert hatten, den Gesetzentwurf abzulehnen, lief der parlamentarische Prozess damit bereits weiter. Die Protestierenden befürchten eine schleichende Privatisierung der Hochschulbaus und langfristig auch weiterer Arbeitsbereiche an den Berliner Hochschulen, weil der HBG ermöglicht werden soll, Tochterunternehmen zu gründen und Aufgaben an private Dritte auszulagern.

Aufgerufen zur Kundgebung hatten nicht nur die Gewerkschaften, sondern auch die Hochschulleitungen. Wenn auch aus unterschiedlichen Gründen: Im Aufruf des Präsidiums der Freien Universität, der jW vorliegt, fehlte jede Kritik an möglichen Ausgliederungen oder der Gefahr weiterer Tochterfirmen. Moniert wurden vor allem die drohende Zentralisierung des Gebäude- und Liegenschaftsmanagements, fehlende Mitsprache der Hochschulen, ungeklärte Finanzierungsrisiken durch das Mietmodell sowie unrealistische Vorgaben zur Flächenreduzierung. Zudem lief die politische Vorbereitung der HBG parallel zu den Auseinandersetzungen um die gekürzten Hochschulverträge und somit unterm Radar der Beschäftigten. Ein Zeitplan des HBG-Lenkungskreises, der dieser Zeitung vorliegt, belegt, dass die Hochschulen bereits vom 6. bis 20. Februar 2026 direkt in die Vorbereitung des Gesetzgebungsprozesses eingebunden waren.

Ein Personalrat und Vorstandsmitglied der Verdi-Betriebsgruppe der Berliner Hochschule für Technik machte auf der Kundgebung deutlich, worum es aus Sicht vieler Beschäftigter tatsächlich geht: »Wir reden nicht über ein Bauprogramm, sondern über knallharte Privatisierung.« Die HBG arbeite nach einem Mieter-Vermieter-Modell. Die Hochschulen würden künftig Mieten an die Gesellschaft zahlen, während diese Kredite aufnehme und die Gebäude verwalte. »Das geschützte Kapital gehört dann der HBG – das heißt der Bank.«

FU-Kollegen („FU-Beschäftigte für eine kämpferische Gewerkschaft“) gestern vorm Abgeordnetenhaus, mit GEW- und ver.di-Fahne machten deutlich um was es geht: „Sozialkahlschlag für Grossmachtziele„!

Eine Verdi-Vertrauensperson und Beschäftigte der FU sprach von einem Vorgehen »nach Privatisierungslehrbuch des Berliner Senats«: Erst würden Finanzmittel gekürzt und Infrastruktur gezielt dem Verfall preisgegeben, anschließend werde eine angeblich alternativlose Strukturreform präsentiert. Gerade dieser jahrelange Verfall habe inzwischen konkrete Folgen für die Sicherheit an den Hochschulen. Universitäten seien eben nicht bloß Bürogebäude: Marode technische Infrastruktur, unzureichend gewartete Anlagen und nicht instandgehaltene Labore könnten erhebliche Risiken für Beschäftigte und Studierende mit sich bringen. Dass die SPD einmal Arbeiterpartei gewesen sei, kenne er nur noch aus Erzählungen. Viele Kolleginnen und Kollegen seien dem Demonstrationsaufruf gar nicht erst gefolgt, weil sie seit Jahren das Vertrauen in politisch handelnde Akteure verloren hätten. Er könne ihnen das nicht übelnehmen.

Interessenvertreter der Beschäftigten kennen eigenen Angaben zufolge bis heute – also rund einen Monat vor der geplanten Beschlussfassung des Gesetzes im Abgeordnetenhaus – nicht einmal den Wirtschaftsplan der HBG, hieß es in Gesprächen mit jW. Gerade daraus ließen sich jedoch mögliche Auswirkungen auf die Beschäftigten ableiten. Denn ein solcher Wirtschaftsplan enthält Annahmen über Kreditaufnahme, Mietzahlungen, Sanierungsvolumen, Flächenentwicklung, Personalstruktur und Wirtschaftlichkeitsziele. Beschäftigte befürchten, dass daraus künftig Druck auf Personalkosten, Arbeitsverdichtung, Zentralisierung und Outsourcing entstehen könnten. Selbst die Frage, welche Tarifverträge in der HBG gelten würden, sei bislang nicht geklärt, kritisierte Jana Seppelt, zuständige Landesfachbereichsleiterin.

Die Auswirkungen betreffen keineswegs nur technische Beschäftigte. »Das Gesetz betrifft alle – auch die Studierenden«, hieß es auf der Kundgebung. Tatsächlich könnte das Modell langfristig Einfluss auf Flächennutzung, Arbeitsorganisation und Investitionsentscheidungen an sämtlichen Berliner Hochschulen haben. Durch die geplante Flächenreduzierung geraten auch Freiräume der Studierenden zunehmend unter Druck.

Zum Abschluss der Kundgebung stimmte eine Studierende von der Bühne gemeinsam mit den Demonstrierenden die Parole an: »Bei der Rüstung sind sie fix, für die Bildung tun sie nix.« Kollegen der Initiative »FU-Beschäftigte für eine kämpferische Gewerkschaft« hielten ein Transparent mit der Aufschrift »Nein zu Kürzungs- und Kriegshaushalten« hoch, um eben diesen Zusammenhang deutlich zu machen, der von den Organisatoren der Kundgebung selbst allerdings kaum thematisiert wurde. Verdi kündigte unterdessen eine weitere Informations- und Diskussionsveranstaltung zur HBG am 3. Juni an.

Der Beitrag wurde am 20.Mai bei Junge Welt publiziert. Wir danken für das Publikatiosnrecht.

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Titelbild: Peter Vlatten, Foto: FU Verdi

Meinungsfreiheit: Freie Universität Berlin gibt Rechtsstreit auf

Hut ab, daß die Kolleg:innen ihren Fight um die innerbetriebliche Meinungsfreiheit durchgestanden haben. Macht den Fall bekannt. Er ist eine Ermutigung für alle Kolleg:innen, die mit den perfiden Methoden der Meinungsunterdrückung im betrieblichen Alltag konfrontiert werden. (Peter Vlatten)

Verdi-Betriebsgruppe sieht nach Gerichtserfolg die gewerkschaftliche Meinungsfreiheit gestärkt

Christian Lelek, nd, 17.März 2026

Erfolg für die gewerkschaftlichen Kräfte. Vor dem Berliner Arbeitsgericht ist eine mehrjährige rechtliche Auseinandersetzung zwischen der Verdi-Betriebsgruppe an der Freien Universität Berlin (FU) und der Universitätsführung zu Ende gegangen. Die Universität hatte mehrere Mitglieder der Betriebsgruppe für einen Internetbeitrag abgemahnt. Die Betriebsgruppe hatte im Januar 2024 kritisiert, die FU trage mit schlechten Arbeitsbedingungen und gewerkschaftsfeindlichem Agieren zum politischen Verdruss und zum Aufstieg der AfD bei. In mehreren Verfahren hatte das Gericht bereits im Sinne der Abgemahnten entschieden. Die Hochschule war in Berufung gegangen, hat aber am Montag die entsprechenden Anträge kurz vor deren Verhandlung am Dienstag zurückgezogen.

Die Freie Universität, wie auch das Arbeitsgericht bestätigten auf nd-Anfrage, dass die Verfahren von der Universität zurückgenommen wurden. Die FU erklärte darüber hinaus, den gesamten Rechtsstreit aufzugeben: »Wir werden die Veröffentlichung nicht weiter rechtlich verfolgen«, teilte eine Sprecherin mit. Die FU sehe ihre Einwände gegen den Inhalt des Beitrages und das Vorgehen der Gewerkschaftsstruktur dennoch weiterhin als gerechtfertigt an. Ausschlaggebend für die Aufgabe des Verfahrens sei demnach „der Zeitablauf“.

Gericht sieht keinerlei Rechtsverstöße

Auch das Gericht erklärte, dass nun alle vier »in diesem thematischen Zusammenhang geführten Verfahren beendet sind«. Die Freie Universität hatte den gesamten Vorstand der Betriebsgruppe abgemahnt. Das Gericht war zu dem Schluss gekommen, dass alle Abmahnungen unrechtmäßig seien und hatte die Universität dazu verurteilt, sie aus den Personalakten zu entfernen.

In dem Internetbeitrag, der den Rechtsstreit auslöste, rief die Betriebsgruppe zur Teilnahme an den damals massenhaft stattfindenden Protesten zur Einhaltung der sogenannten Brandmauer der demokratischen Parteien gegen die AfD auf. Neben einer politischen Verantwortung der damaligen Ampel-Regierung benannte die Betriebsgruppe eine solche auch für ihren Arbeitgeber, die Freie Universität. Tarifbruch, der Kampf gegen Mitbestimmung und demokratische Prozesse, aber auch die ungleiche Behandlung von Beschäftigten der unteren Lohngruppen und mit hohem Migrant*innenanteil würden das Vertrauen in die herrschenden Verhältnisse untergraben. Als Beispiel wird die Ausgliederung der Reinigungskräfte genannt. »Damit bereiten die regierenden Parteien und gewerkschaftsfeindliche Arbeitgeber der AfD und den Rechten das Feld«, schloss der Aufruf.

In all dem erkannte das Gericht bis heute keinen Verstoß gegen die erforderliche Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebe, urteilte bereits das Landesarbeitsgericht in einem der anderen beiden Fälle, in dem die FU ebenfalls Berufung eingelegt hatte. Der Aufruf enthalte auch »keine unrichtigen Tatsachen«, erklärte das Gericht. Dass Reinigungsarbeiten ausgegliedert würden, entspreche der Wahrheit, wie auch die Behauptung, dass tarifliche Gehaltszuschläge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt würden. Der Verstoß der Universität gegen die Mitbestimmungsrechte des Personalrats sei gar in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren festgestellt worden.

Meinungsfreiheit im Betrieb bekräftigt

Der Beitrag bewege sich zudem im Rahmen der Meinungsfreiheit und stelle keine Schmähkritik dar. Die Kritik sei zugespitzt formuliert, »aber nicht anlasslos und nicht mit dem Ziel der persönlichen Kränkung der angegriffenen Präsidiumsmitglieder geäußert worden«, schrieb das Gericht in seiner Pressemitteilung vom September vergangenen Jahres.

Claudius Naumann, betroffenes Mitglied im Betriebsgruppenvorstand, zeigte sich gegenüber »nd« zufrieden. Die Betriebsgruppe habe mit der Berufungsrücknahme der FU »auf ganzer Linie obsiegt«. Die Meinungsfreiheit von Gewerkschaften im Betrieb, sich auch kritisch gegenüber dem Arbeitgeber äußern zu können, stünde mit Abschluss der Auseinandersetzung gestärkt da. Naumann verwies aber auch auf die Folgen des sich mehr als zwei Jahre ziehenden Verfahrens. »Laufende Verfahren schüchtern ein. Sie halten klein«, sagte Naumann. Er wisse von Kolleg*innen, die sich aus Angst vor Gerichtsverfahren »nicht hervortun« wollten. »Es ist eine Sache, recht zu haben. Eine ganz andere ist es, ein Verfahren durchzustehen und recht zu bekommen«, sagte Naumann.

Naumanns Anwältin zeigt sich wenig überrascht. »Es war abzusehen, dass in den Berufungsverfahren diese Urteile bestätigt worden wären«, sagte Anna Gilsbach zu »nd«. Arbeitgeber würden immer wieder mal versuchen, rechtlich gegen kritische Äußerungen ihrer Beschäftigten vorzugehen. »Es ist gut und richtig, dass das Gericht, orientiert an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, klargestellt hat, dass die Meinungsfreiheit auch im Betrieb weiter geht, als Arbeitgeber es sich mitunter denken oder wünschen würden«, sagte Gilsbach.

Verdi löscht Webseite mit dem Beitrag

Trotz positivem Ausgang des Rechtsweges: Der von der Hochschule ungeliebte Beitrag der Betriebsgruppe ist nicht mehr so einfach auffindbar. Die Gewerkschaft Verdi hatte die Webseite der Betriebsgruppe im November 2025 abgeschaltet. Verdi zufolge sei der Schritt erfolgt, da sich die Betriebsgruppe kritisch und mit weitergehenden Forderungen zu den Tarifrundenzielen der Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geäußert hatte, ohne sich ausreichend an der internen Debatte um eine gemeinsame Forderung beteiligt zu haben. Die Betriebsgruppe wies das in einer eigenen Stellungnahme zurück und erklärte, dass Verdi auch eine friedenspolitische Erklärung moniert habe. Der Vorstand der Betriebsgruppe bezeichnete die Abschaltung der Webseite nach Veröffentlichung dieser zwei Beiträge als »politische Zensur«.

Wir danken für das Publikationsrecht.

Titelbild: Verdi Betriebsgruppe FU Berlin

ver.di begrüßt wegweisendes Gerichtsurteil: Beschäftigte der HU und FU haben Anspruch auf die Hauptstadtzulage

Eine Klatsche für den Berliner Senat für dessen windige Versuche, Tarifansprüche zu unterlaufen, die Beschäftigten zu spalten und durch Vorenthalten der Hauptstadtzulage einen Teil von ihnen unfair bezahlen zu wollen. Nicht nachgeben hat sich gelohnt.

Hier die Pressemitteilung vom 17.12.2025 von Ver.di

ver.di Berlin-Brandenburg begrüßt das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, nach dem die Hauptstadtzulage auch Beschäftigten der HU und FU zusteht. Bei den beiden Universitäten gilt – wie bei anderen sog Anwender- Einrichtungen der Tarifvertrag der Länder (TV-L) nicht direkt, sondern auf Grundlage einer dynamischen Bezugnahme in eigenen Tarifverträgen. Das heutige Urteil des Arbeitsgerichts Berlin betrifft die beiden genannten Universitäten. Zu anderen Anwender- Einrichtungen mit inhaltlich unterschiedlichen eigenen Tarifverträgen sind weitere sog. Verbandsklagen anhängig.

Der Berliner Senat hatte bislang den Anspruch der Hochschulbeschäftigten auf die Hauptstadtzulage nicht anerkannt und den Einrichtungen eine Refinanzierung der Kosten verweigert. In der Folge zeigten sich die Berliner Hochschulen nicht bereit, die Hauptstadtzulage an ihre Beschäftigten auszuzahlen. Mit der von den Hochschulen eingereichten Verbandsklage sollte Rechtssicherheit geschaffen werden.

„Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für den Berliner Senat, der sich geweigert hat, eine klare Rechtslage anzuerkennen. Jetzt haben wir Klarheit. Die HU und FU  müssen die Hauptstadtzulage zahlen. Wir sehen das Urteil als wegweisend auch für andere sogenannte Anwender, wie die TU Berlin, Stiftung Oper in Berlin, Lette-Verein, Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH.  Wir fordern alle Arbeitgeber mit vergleichbaren Anwendungsklauseln auf, ihren Beschäftigten die Hauptstadtzulage rückwirkend auszuzahlen. Den Senat fordern wir auf, den Einrichtungen die entstandenen und entstehenden Kosten vollständig zu refinanzieren.“ erklärt Benjamin Roscher, stellvertretender Landesbezirksleiter für ver.di Berlin-Brandenburg.

ver.di hatte eine tarifvertragliche Regelung der Hauptstadtzulage in den Tarifverhandlungen zum TV-L im Jahr 2023 durchgesetzt. Bis zum Inkrafttreten des Tarifvertrages hatte der Berliner Senat die Hauptstadtzulage nur für die unmittelbaren Landesbeschäftigten gezahlt.  Das Urteil ist ein wichtiger Schritt gegen die Spaltung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Berlin. ver.di sieht darin ein wichtiges Signal für faire Entlohnung und eine verlässliche Anwendung tariflicher Regelungen in Berlin.

Hauptstadtzulage in den Tarifverhandlungen zum TV-L im Jahr 2023 durchgesetzt. Bis zum Inkrafttreten des Tarifvertrages hatte der Berliner Senat die Hauptstadtzulage nur für die unmittelbaren Landesbeschäftigten gezahlt.  Das Urteil ist ein wichtiger Schritt gegen die Spaltung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Berlin. ver.di sieht darin ein wichtiges Signal für faire Entlohnung und eine verlässliche Anwendung tariflicher Regelungen in

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