Rechtsruck International: Wie Gegenwehr organisieren in den Gewerkschaften?

Wir wollen voneinander lernen, wie Widerstand gegen den Rechtsruck organisiert werden kann. Komm vorbei und diskutiere mit!

Wie können sich Gewerkschaften gegen Repressionen von rechts wehren? Wie können wir handlungsfähig bleiben und gegen autoritäre Bewegungen vorgehen?

Darüber diskutieren wir am 17. September im GEW BERLIN-Haus mit Todd Wolfson, Vizevorsitzender der amerikanischen Schwestergewerkschaft AFT und Präsident der American Association of University Professors.

Jetzt anmelden auf https://www.gew-berlin.de/veranstaltungen/detailseite/aft 💡

»Der Staat will eine Panik schaffen, die es so nicht gibt«

Im Prozess gegen die »Ulm 5« wird eigentlich eine Sachbeschädigung verhandelt. Die inszenierten RAF-Parallelen lassen sich mit Stuart Hall begreifen.

Interview mit Sa-Lia Zeh-Sá: Matthias Monroy

Titelbild: Screenshot ethos.media

Beim »Ulm 5«-Prozess wird ja nicht nur eine gemeinschaftlich begangene Sachbeschädigung mit Terrorismusbezug verhandelt, sondern etwas viel Größeres. Was?

Es wird gerade ein Präzedenzfall geschaffen, der grundlegend darüber entscheidet, wie linker Aktivismus in Deutschland künftig justiziabel ist.

Es geht um Sabotage bei der israelischen Rüstungsfirma Elbit Systems am Standort Ulm. Worin genau besteht der juristische Präzedenzfall?

Den Versuch, den Strafrechtsparagrafen 129 zur Bildung einer kriminellen Vereinigung auf politischen, vor allem linken Aktivismus anzuwenden, gab es schon mehrfach, etwa bei der Letzten Generation – dort aber ohne Erfolg, weil die Beschuldigten nicht als »Täter genug« galten. Mit den »Ulm 5« hat man die jetzt gefunden: In einem ohnehin rassifizierten Kontext gilt pro-palästinensischer Aktivismus schon an sich als potenziell kriminell. Weil die »Ulm 5«-Aktivist*innen aber überwiegend weiß und »bürgerlich« gelesen werden, wird der Fall eher als Staatsverrat und Nestbeschmutzung verhandelt.

Neu ist auch die Bereitschaft der Staatsanwaltschaft, ein Verfahren derart zu eskalieren. Ich würde deshalb auch von einem Testfeld sprechen. Die rechtlichen Instrumente sind längst da, der Paragraf 129 steht seit Jahrzehnten im Gesetzbuch. Erprobt wird, wie weit er sich dehnen lässt und wie viel Widerspruch kommt. Wenn das ohne größeren Widerstand durchgeht, stehen dieselben Mittel danach gegen andere Bewegungen bereit.

Isa-Lia Zeh-Sá studiert Soziale Arbeit an der ASH Berlin und schreibt ihre Bachelorarbeit über die Kriminalisierung des pro-palästinensischen Aktivismus am Beispiel des »Ulm 5«-Prozess in Verbindung mit Theorien von Stuart Hall. Zeh-Sá kennt zwei der Angeklagten persönlich.

Ihr Analysewerkzeug ist Stuart Hall. Können Sie das erläutern?

Ich benutze Stuart Halls »Policing the Crisis« von 1978. Er untersucht darin, wie in Großbritannien eine Kriminalitätsdebatte entstand, die in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Zahlen stand und wozu diese Debatte gut war. Ausgangspunkt ist Stanley Cohens Begriff der »Moral Panic«. Cohen beschreibt, wie sich ein diffuses gesellschaftliches Unbehagen an einer Gruppe festmacht, von Medien und Politik aufgegriffen und verstärkt wird und am Ende zu härteren Gesetzen führt. Bei Cohen kommt der Anstoß eher von unten, aus der Gesellschaft.

Hall verschiebt genau diesen Punkt. Er zeigt, dass die Instanzen, die auf eine Bedrohung zu reagieren scheinen, an ihrer Entstehung beteiligt sind. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte legen zuerst fest, worum es angeblich geht. Die Medien übernehmen diese Deutung, und damit steht fest, worüber überhaupt gestritten wird. Auch die Kritik bewegt sich dann nur noch in diesen Begriffen und reproduziert die vermeintliche Bedrohung, die sie zu bekämpfen behauptet.

»Moral Panic« ist für mich nicht der Oberbegriff, unter den ich alles sortiere, sondern ein einzelnes Werkzeug. Mich interessiert, wie hier eine terroristische Bedrohung hergestellt wird, nicht ob die Gesellschaft in Panik gerät. Ich nutze Hall, weil sein Blick auf das Missverhältnis zwischen tatsächlichem Anlass und Reaktion darauf sich gut auf die »Ulm 5« übertragen lässt. Bei ihnen fehlt nämlich die breite gesellschaftliche Angst, an die sich das andocken ließe. Der Staat will eine Panik schaffen, die es so nicht gibt.

Wie passen die »Ulm 5« in dieses Bild?

Da kommt beides zusammen: die Konstruktion einer Gefahr und die Eskalation der Mittel. Angeklagt sind gemeinschaftliche Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und die Bildung einer kriminellen Vereinigung und nicht Terrorismus. Geführt wird der Prozess aber so, als ginge es darum. Der Verhandlungsort Stammheim, die Verteilung auf fünf Haftanstalten, der Glaskasten, die Hochsicherheitsauflagen bis hin zum Mitschreibverbot. Das sind keine Beweise, das sind Bilder. Sie rufen eine Erinnerung auf und übertragen sie auf einen Fall, in dem niemand zu Schaden gekommen ist. Genau darum geht es bei Hall. Die Bedeutung entsteht nicht aus der Tat, sondern aus dem Rahmen, in den man sie stellt.

Wie sind eigentlich die derzeitigen Haftbedingungen der fünf?

Die variieren und sind nicht überall gleich. Aus einem Frauen*gefängnis wurde mir von extremer Überbelegung berichtet, Zellen, die nur für eine Person ausgelegt sind, müssen sich beispielsweise geteilt werden. U-Haft ist grundsätzlich hart, weil es keinen Alltag gibt, an dem man sich orientieren kann, und Rechte noch stärker eingeschränkt sind – in Hitzewellen wie in diesem Sommer noch einmal mehr.

Ich kenne zwei der Angeklagten und Menschen aus ihrem Umfeld und habe sie auch in der U-Haft besucht. Über Schikanen der Justizvollzugsbeamt*innen können sie bei Besuchen nicht sprechen: Es sitzen immer eine von ihnen sowie eine übersetzende Person dabei und passen auf. Und die Angst, dass sich die Bedingungen nach dem Besuch weiter verschlechtern, ist groß.

Liegt die Verteilung auf Haftanstalten nicht auch an der Nähe zum Wohnort?

Nein. Die Wohnorte liegen größtenteils in Berlin, dort leben auch die meisten Unterstützer*innen. Ich habe während eines Praktikums bei der Freien Hilfe in Haft in Berlin gelernt: Unterbringung nach Wohnort gibt es erst nach rechtskräftiger Verurteilung, vorher richtet sie sich nach der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die Verteilung auf fünf Anstalten und die Isolation sollen jeden Kontakt zwischen ihnen verhindern – auch eine RAF-Parallele. Auch hier greift Hall: Die Maßnahmen stehen in keinem Verhältnis zur Tat. Für eine Untersuchungshaft unter diesen Bedingungen besteht kein Anlass. Niemand weiß, wie lange diese dauert. Das ist meines Erachtens psychischer Terror.

Wie wirkt sich die U-Haft auf die psychische Gesundheit aus? Vor Gericht wirken die »Ulm 5« relativ gefestigt.

Die Tage nach Prozesstagen sind auf jeden Fall immer hart, der ständige Kontakt mit wechselnden Menschen kostet viel Energie, dazu die Isolation auch durch Sprache. Die beiden, die ich besucht habe, versuchen sich durch Lesen, Uni-Arbeit und Kontakte zu anderen Gefangenen zu stabilisieren. Belastend ist auch, sich immer wieder neu auf Menschen einstellen zu müssen, die neu in die U-Haft kommen. Es gibt keine Konstanten. Oft sind es Prozesstage, und die Anfahrt ist mit viel Anstrengung verbunden, auch körperlichem Schmerz. Mir wurde berichtet, dass die Handschellen während der Fahrt so stark reiben, dass sie Schmerzen verursachen und blaue Flecken und Druckstellen hinterlassen, die noch Tage später zu sehen sind. Im Gericht selbst freuen sie sich, einander zu sehen, und auch Familie, Freund*innen und Unterstützer*innen. Das ist extrem wichtig.

Hall zufolge wird in Krisenzeiten Ordnung dadurch aufrechterhalten, dass bestimmte Gruppen dämonisiert werden. Um welche Krise geht es hier?

Wenn eine Ordnung sich nicht mehr über Konsens absichern lässt, verschiebt sie sich in Richtung Zwang. Damit das akzeptiert wird, braucht es eine Bedrohung, an der sich diffuse Ängste festmachen lassen. Die Krise, die ich hier sehe, ist die deutsche Staatsräson selbst. Die Erzählung lautet: Dieser Staat hat aus seiner Geschichte gelernt und steht deshalb an der Seite Israels. Seit Oktober 2023 kollidiert diese Erzählung mit der sichtbaren eigenen Beteiligung an einem Völkermord – über Waffenexporte und deren diplomatische Deckung. Dieser Widerspruch wird nicht ausgehalten, sondern ausgelagert. Wer ihn benennt, wird zum Problem erklärt. Das Erinnerungsargument kippt damit von einer Verpflichtung in ein Instrument.

Dazu kommt eine zweite Bewegung, die weit über Palästina hinausgeht: Aufrüstung, Kürzungen im Sozial-, Kultur- und Bildungsbereich, ein Sicherheitsdiskurs, der immer mehr Bereiche erfasst. Gegen die Palästina-Solidarität wird deshalb mit einer Brutalität vorgegangen, die man anderswo so nicht sieht. Minderjährige werden festgenommen, Menschen verlieren wegen Nichtigkeiten ihre Jobs, auf Demonstrationen werden Sprachen verboten, Symbole und Parolen kriminalisiert. Das neue Hochschulgesetz holt die Polizei zurück auf den Campus und droht Lehrenden mit dem Ende ihrer Karriere, und ein großer Teil dieser Verfahren wird am Ende eingestellt, nachdem sie ihre Wirkung längst entfaltet haben.

Das ist ein Muster, das aus der Kolonialgeschichte gut bekannt ist. Mittel werden dort entwickelt, wo mit wenig Widerspruch zu rechnen ist, und wandern von dort in die Mitte der Gesellschaft. Deshalb ist der »Ulm 5«-Prozess nicht nur eine Sache der Palästina-Bewegung.

Der Vorwurf lautet auch auf Antisemitismus – auch gegen die »Ulm 5«.

Angeklagt sind Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Bildung einer kriminellen Vereinigung – nicht Antisemitismus. Er wird trotzdem verhandelt, und es wird versucht, aus einer politischen Handlung eine moralische Verwerflichkeit zu machen. Das verschiebt das Thema weg von dem, was tatsächlich passiert ist.

Ich bestreite nicht, dass es in der pro-palästinensischen Bewegung Antisemitismus gibt. Den gibt es und er muss dort auch bearbeitet werden. Was ich bestreite, ist die Argumentationskette: von einer Parole, auf eine »kriminelle Vereinigung« und von dieser scheinbaren Vereinigung auf eine ganze Bewegung. Das ist dieselbe Logik wie beim Paragrafen 129. Beurteilt wird nicht die Handlung, sondern die Zugehörigkeit.

Hall beschreibt Moral Panic als Zusammenspiel von Medien, Justiz und Polizei bei der Dämonisierung einer Gruppe. Das funktioniert beim »Ulm 5«-Prozess offenbar nicht.

Ich würde sagen, es wird versucht und es geht bisher nicht auf. Das ist ein Unterschied. Hall beschreibt keine Automatik, sondern eine Anordnung, die gelingen kann oder eben nicht.

Der erste Schritt funktioniert: Staatsanwaltschaft und Polizei setzen die Deutung. In der Ermittlungsakte wird die Handlung als Angriff beschrieben, und dieses Vokabular wurde in der Berichterstattung übernommen. Hall nennt das »primary definers«: Wer zuerst definiert, gibt den Rahmen vor, in dem danach auch die Kritik stattfindet.

Der zweite Schritt fehlt: Es gibt keine breite gesellschaftliche Angst, an die sich andocken ließe. Ich lese praktisch die gesamte deutschsprachige Prozessberichterstattung und hatte mit deutlich schlechterer Presse gerechnet. Staatsanwaltschaft und Gericht bieten die Empörung an, aber sie wird von den Medien nicht abgenommen. Meine – sehr hypothetische – Vermutung: Man wollte den Prozess schnell durchwinken und hat mit dem Standort Stammheim gezielt medienwirksame Bilder erzeugt. Dass die Verteidigung so gut arbeitet und dass es eine kontinuierliche Prozessbeobachtung gibt, war offenbar nicht eingeplant.

Was mich dabei am meisten beschäftigt: Die Bedingungen des Prozesses arbeiten selbst gegen eine sorgfältige Berichterstattung. Es gibt keine öffentlichen Protokolle, im Saal darf nicht mitgeschrieben werden. Wer berichten will, ist auf sein Gedächtnis angewiesen. Das ist keine Randnotiz. Dieselben Sicherheitsauflagen, die den Prozess bedrohlich aussehen lassen, verhindern, dass jemand genau nachprüfen kann, was darin passiert.

Die Richterin Kathrin Lauchstädt hat den Prozess bis Januar verlängert. Was ist da zu erwarten?

Das wüsste ich selbst auch gern. Vermutlich hat sie gemerkt, dass sich die Verteidigung ernsthaft mit dem Prozess befasst. Und je länger so etwas andauert, desto weniger Ausdauer haben Unterstützer*innen erfahrungsgemäß. Parallel dazu treffen in Berlin gerade viele Vorladungen wegen Protesten der letzten drei Jahre ein, was diese zusätzlich finanziell und organisatorisch schwächt. Und solange ein Verfahren nach Paragraf 129 läuft, kann das gesamte Umfeld einer Bewegung überwacht werden.

Nicht zu vergessen: Das Verfahren selbst ist schon eine Strafe, unabhängig vom Urteil. Fünf Menschen sitzen seit Monaten in U-Haft. Das ist bereits passiert, egal wie es ausgeht.

Interview

privat

Isa-Lia Zeh-Sá studiert Soziale Arbeit an der ASH Berlin und schreibt ihre Bachelorarbeit über die Kriminalisierung des pro-palästinensischen Aktivismus am Beispiel des »Ulm 5«-Prozess in Verbindung mit Theorien von Stuart Hall. Zeh-Sá kennt zwei der Angeklagten persönlich.

Erstveröffentlicht im nd v. 11.9. 2026
Der Staat will eine Panik schaffen …

Wir danken für das Publikationsrecht.

Margot Overath: Verbrannt in der Polizeizelle

Oury Jalloh, die Geschichte eines ungeklärten Todes

von PETER NOWAK

Die Journalistin Margot Overath hat in einem Buch beschrieben, wie staatliche Stellen die Aufklärung verhinderten.

„Gerechtigkeit für Nelson“, riefen Ende August 2025 Demonstrant*innen in vielen Städten in Deutschland. Sie forderten eine Untersuchung, warum der 15-jährige Schwarze Teenager Nelson in der JVA Ottersweiler im Saarland zu Tode kam. Offiziell heisst es, der Jugendliche hat Suizid verübt. Die Demonstrant*innen waren empört und fühlten sich an den Schwarzen Oury Jalloh erinnert, der am 7. Januar 2005 an Händen und Füssen gefesselt in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte.

Auch hier lautet die offizielle Version, Jalloh habe das Feuer in der Zelle selber gelegt. Eine Initiative von Freund*innen und Bekannten des Toten hat diese Version nie akzeptiert. Sie haben erst Kundgebungen und Demonstrationen in Halle und anderen Städten organisiert, dann haben sie Geld für Gutachten gesammelt, die die offizielle Version massiv erschütterte. Es gab seit 2005 einen kleinen Kreis von Pressevertreter*innen, die nicht einfach die offizielle Version der Polizei abschrieben. Dazu gehörte die Rundfunkjournalistin Margot Overath. Sie hörte von Anfang an auch den Freund*innen und Bekannten des aus Sierra Leone Geflüchteten zu und las die Akten gründlich.

2021 wurde sie für ihre Serie „Oury Jalloh und die Toten des Polizeireviers Dessau“ mit dem Deutschen Podcastpreis ausgezeichnet. Jetzt hat sie im Buch „Verbrannt in der Polizeizelle“ mit vielen Belegen dokumentiert, wie staatliche Stellen das Recht brachen und dann die Aufklärung zum Tod von Oury Jalloh behinderten. Das fing schon damit an, dass Oury Jallohs Einsperren in der Polizeizelle rechtswidrig war. Zudem geht sie auf das Feuerzeug ein, mit dem angeblich der Brand gelegt, das aber gar nicht in der Zelle gefunden wurde. Overath referiert noch mal die Ergebnisse der verschiedenen Nachstellungen des Feuers durch Sachverständige, die von den Unterstützer*innen von Jalloh auf eigene Kosten bezahlt wurden. Die Journalistin zeigt auch auf, dass selbst in der Justiz schon früh die Zweifel an der Selbstentzündgungsthese laut wurden.

Der anfangs zitierte Aktenvermerk des Dessauer Oberstaatsanwalts ist nur ein prägnantes Beispiel. Zudem benennt sie zwei weitere Personen, die nach ihrer Einlieferung in die Dessauer Polizeistelle ihr Leben verloren: Hans-Jürgen Rose am 7.12.1997 und Mario Bichtemann am 29.10.2002. Sie starben alle mit schweren Verletzungen, für die bis heute niemand zur Verantwortung gezogen wurde.

Über sie wurde wieder geredet, nachdem der Staatsanwalt Folker Bittmann 2018 selber ein Szenario entwickelt hatte, dass Polizist*innen im Dessauer Polizeirevier das Feuer gelegt haben könnten, um zu verhindern, dass nicht nur die ärztlich nachgewiesenen Misshandlungen bekannt, sondern auch die beiden anderen ungeklärten Todesfälle noch einmal aufgerollt werden. Doch der Generalstaatsanwalt stellte das Verfahren ein. Der Rechtsweg, zumindest in Deutschland, ist im Fall von Oury Jalloh ausgeschöpft. Doch die öffentliche Diskussion geht weiter. Overaths Buch ist ein Dokument von Mut und Zivilcourage. Es war die kleine migrantische Gruppe in Dessau, Bekannte und Freund*innen von Oury Jalloh, die nicht ruhten, um für die Aufklärung zu kämpfen.

Overath beschreibt, wie sie nicht nur von Neonazis und Teilen der Bevölkerung angefeindet, sondern auch von der Polizei kriminalisiert wurden, aber sich dennoch nicht abschrecken liessen. Dabei spielte Jallohs Freund Mouctar Bah eine zentrale Rolle. Er war ein unermüdlicher Organisator und knüpfte Kontakte auch zu anderen politischen Gruppen.

Das Buch ist auch eine Würdigung seines Engagements. Umgekehrt steht es beispielhaft für Journalist*innen, die nicht einfach Pressemitteilungen der Polizei abschreiben, sondern ihren Beruf ernst nehmen und im besten Sinne aufklären. Ende der 1990er Jahre hat der Journalist Wolf-Dieter Vogel mit seinem Buch „Der Lübecker Brandanschlag“ mit dazu beigetragen, dass verhindert wurde, dass der libanesische Geflüchtete Safwan Eid für einen sehr wahrscheinlich von Neonazis gelegenen Brand in einer Lübecker Flüchtlingseinrichtung verurteilt wird. Margot Overaths Buch steht in dieser Tradition eines aufklärerischen Journalismus.

Erstveröffentlicht in der graswurzelrevolution
graswurzel.net

Wir danken für das Publikationsrecht.

Margot Overath: Verbrannt in der Polizeizelle. Die verhinderte Aufklärung von Oury Yallohs Tod im Dessauer Polizeirevier Metropol-Verlag, Berlin 2025. 281 Seiten. ca. 28.00 SFr. ISBN: 978-3-86331-754.

Diese Seite verwendet u. a. Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung