Merz-Agenda: Mit dem Sozialstaat stirbt die Demokratie

Die geplanten Sozialreformen richten sich gegen die Mehrheit der Bevölkerung – warum bleibt es so ruhig im Land?

Von CHRISTOPH BUTTERWEGGE

Titelbild: Reformkommentar der Straße. Foto: Jochen Gester

Scharfe und größtenteils polemisch über­spitzte Kritik am deutschen So­zial­staat gibt es, solange er besteht. So wird der vermeintlich massenhafte Missbrauch seiner Geld-, Dienst- und Sachleistungen halluziniert oder die Art und Weise seiner halb- bzw. drit­tel­pari­tä­ti­schen Finanzierung infrage gestellt – geändert hat sich an den Einwänden in über hundert Jahren nur wenig. Vielmehr sind die argumentativen Grundmuster dieselben geblieben: Angeblich leidet die Wirtschaftskraft des Landes unter einer viel zu generösen Sozialpolitik, strengen sich die Armen nicht mehr an und ist der Sozialstaat wegen der Alterung unserer Bevölkerung kaum mehr finanzierbar.

Kontroversen um die Zukunft des Sozialstaates sind gesellschaftliche Ver­tei­lungs­kämpfe, die früher »Klassenauseinandersetzungen« hießen, ohne dass man ihren wahren Charakter verschleiert hat, wie es heute üblich ist. Dem neo­libe­ra­len Zeitgeist entsprechend fordern Unternehmer, Top­mana­ger und Arbeitgeberverbände jetzt ebenso wie die ihnen nahe­ste­hen­­den Parteien und Politiker, das Ren­ten­niveau zu senken, die Le­bens­arbeits­zeit zu verlängern und abhängig Beschäftigten mehr Engagement auf den Finanzmärkten abzuverlangen, während sich die Gewerkschaften sowie die ihnen nahe­ste­hen­­den Parteien und Politiker*innen dem entgegenstellen, weil die Verwirklichung solcher Forderungen nichts anderes bedeutet als eine Verschlechterung der Arbeits- und Lebens­be­din­gun­gen von Lohn­abhängigen.

Seit geraumer Zeit wird die Kritik am Sozialstaat grundsätzlicher und die Hetze gegen von ihm Ab­hän­gige schärfer. Offenbar soll er von seinen politischen Gegnern sturmreif geschossen werden, auch wenn diese immer wieder beteuern, dass sie ihn retten, in der Sub­stanz bewahren und durch not­wen­dige Modernisierungsmaßnahmen »zukunftsfest« machen wollen.

Nur wenn die Hoch­rüstung gestoppt und ein neuer Krieg verhindert wird, kann es sozialen Fort­schritt und Erfolge im Kampf gegen Armut und soziale Ungleich­heit geben.

Unter Bundeskanzler Friedrich Merz, der als Oppositionspolitiker ebenso wie in seiner Zeit als Black­rock-Ma­na­ger zu den schärfsten Kritikern des Sozialstaates gehörte, hat man sich in einen wahren Reformrausch hineingesteigert, der – von fast allen Mas­sen­me­dien befeuert – die Regierung nötigen soll, möglichst ra­di­kale, grund­le­gende und »schmerz­hafte« Reformen umzusetzen. Schmerzhaft wären diese be­zeich­nen­der­weise nicht für jene Journalist*innen, Publizist*innen, Wissenschaftler*innen, Politiker*innen und Parteien, die lautstark danach rufen, sondern für die Hauptnutznießer*innen des Sozialstaates, also Be­dürf­tige, ma­te­riell Be­nach­tei­ligte und gesundheitlich oder psychisch Be­ein­träch­tigte.

Anschlag auf den Kern der Verfassung

Mit dem Grundgesetz erhielt der Sozialstaat in Deutschland am 23. Mai 1949 erstmals Verfassungsrang. Der an die sogenannte Ewigkeitsgarantie (Artikel 79 Absatz 3 Satz 3 GG) geknüpfte Auftrag lautete, die Bundesrepublik müsse ein »sozialer Bundesstaat« (Artikel 20 Absatz 1 GG) sein. An­griffe auf den Wohlfahrtsstaat sind demnach Anschläge auf die Kern­sub­stanz der Verfassung und auf ein zen­tra­les Ordnungsprinzip der Bundesrepublik. Zu dessen Verteidigung gegen Versuche, es zu beseitigen, räumt Artikel 20 Absatz 4 GG allen Deutschen das Widerstandsrecht ein, sofern anders keine Abhilfe möglich ist.

In einem hoch entwickelten Indus­trie­staat wie der Bundesrepublik würde mit dem bestehenden Wohlfahrtsstaat auch die Demokratie zerstört, weil sie ohne die Gewährleistung sozialer Grund­rechte nur eine politische Hülle und ein leeres (Wahl-)Versprechen bleibt. Trotz des Sozial­staats­postu­­lats im Grundgesetz kommen die Bundesrepublik und ihre Regierung, die Parlamentarier*innen und die Verwaltung ihren drei hiermit verbundenen Kernaufgaben immer weniger nach:

  • Armutsbekämpfung: Zwar ist die Bundesrepublik kein Land, in dem Menschen an den Stra­ßen­ecken verhungern oder ver­elen­den, aber seit der Covid-19-Pan­de­mie, der Ener­gie­preis­explo­sion im Gefolge des Ukra­ine-Krieges und der In­fla­tion stößt die re­la­tive Ein­kom­mens­armut allmählich zur Mitte der Gesellschaft vor, ohne dass sie von Regierung, Parlament und Verwaltung konsequent bekämpft wird. Mehrfach mussten So­zial­ge­richte und das Bundesverfassungsgericht die Exe­ku­tive ermahnen, die Grund­rechte von Geflüchteten und deutschen Transferleistungsbezieher*innen zu achten.
  • Absicherung seiner Wohnbürger*innen gegen die wichtigsten Stan­dard­lebens­risi­ken: Bei schweren Krankheiten, Invalidität, Arbeitslosigkeit und Einkommensverlust im Alter sollte der Wohlfahrtsstaat ihnen Schutz bieten, was er allerdings nicht mehr in dem nötigen, dem gestiegenen Lebensstandard entsprechenden Maße tut.
  • Ausgleich extremer Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­unter­schiede: Während der Sozialstaat dafür verantwortlich ist, dass die Armut eingedämmt wird, muss der Steuerstaat dafür sorgen, dass der Reichtum nicht aus­ufert. Die Korrektur der Primärverteilung durch den Sozialstaat bezweckt zwar keine völlige Nivellierung der Ver­tei­lungs­ver­hält­nisse, sondern nur die Vermeidung einer tieferen Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich mitsamt den hieraus nor­ma­ler­weise erwachsenden Pro­­ble­­men: (Gewalt-)Kriminalität, Verwahrlosung, steigende Sui­zid­quote, zunehmender Drogenmissbrauch usw. Die so­ziale Unwucht nimmt hier­zu­lande dennoch seit Jahrzehnten zu, weil ihr der Wohlfahrtsstaat weder durch eine den Reichtum einer Minderheit schmä­lernde Steuerpolitik noch durch eine die weitere Verarmung von Millionen Menschen ausschließende Ar­beits­markt-, Sozial-, Fa­mi­lien-, Bil­dungs- und Wohnungspolitik ent­gegen­wirkt.
Von der Reformdiskussion zur Merz-Restauration?

Obwohl man kein sozialpolitisches Fachwissen und keine detaillierten Informationen benötigt, um zu erkennen, dass sich die geplanten Reformen primär gegen die Beschäftigten, die Erwerbslosen sowie die jetzigen und die künftigen Rentner*innen – folglich gegen die große Mehrheit der Bevölkerung – richten, bleibt es erstaunlich ruhig im Land, regt sich nur wenig Widerstand. Warum fällt es der linken Op­po­si­tion, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden schwer, Pro­test­aktio­nen, Kundgebungen und De­mons­tra­tio­nen zu organisieren und dafür viele Menschen zu mobilisieren?

Eine gemeinsame Protestfront kommt selten zustande, weil unterschiedliche Gruppen von den Reformfanatikern gegeneinander ausgespielt werden: Be­schäf­tigte gegen Ar­beits­lose, die angeblich im Luxus ihrer von den Steuerzahler*innen finanzierten Transferleistungen schwelgen; Deutsche gegen Flücht­linge, denen »Einwanderung in die sozialen Siche­rungs­sys­teme« unterstellt wird; Junge gegen Alte, die als Baby­boo­mer vermeintlich über­höhte Renten kassieren, ohne für genug Nachwuchs gesorgt zu haben.Demo gegen Sozialabbau

Unter dem Motto »Jetzt reicht’s« rufen Gewerk­schaften, Sozial- und Wohl­fahrts­ver­bände sowie der Berliner Mieter­verein für Sonn­abend, den 27. Juni, in Berlin zu einer Demons­tra­tion für den Sozial­staat auf. Die Linke wie auch die Ber­liner Landes­verbände von SPD und Grünen mobi­li­sieren eben­falls dorthin. Der Protest richtet sich gegen die Reform­pläne der Bundes­regie­rung, die bei Gesund­heits­leistun­gen und Pflege sparen, Renten kürzen und Arbeits­rechte wie Kündi­gungs­schutz und 8-Stunden-Tag kippen will. Das Bündnis sieht darin einen »Angriff auf unsere soziale Sicher­heit« und kriti­siert, dass »die Lasten ein­seitig den Beschäf­tigten auf­ge­laden werden, während die Reichen und Ver­mögen­den ver­schont werden«. Treff­punkt ist 12 Uhr am Invaliden­park in Berlin-Mitte. Auch in anderen Städten finden am Wochen­ende und in den darauffolgenden Tagen Pro­teste statt. Die Bundes­regie­rung will nächste Woche im Koali­tions­aus­schuss beraten, mit welchem Zeit­plan die Reformen ver­ab­schiedet werden sollen.

Friedrich Merz hat recht: »Der Sozialstaat, wie wir ihn heute haben, ist mit dem, was wir volkswirtschaftlich leisten, nicht mehr finanzierbar.« Jedenfalls dann nicht – dies verschweigt der Bundeskanzler wohlweislich –, wenn man die Rüstungsausgaben von knapp 52 Mil­liar­den Euro im Jahr 2024 auf 152,8 Mil­liar­den Euro im Jahr 2029 verdreifacht, ohne dass die Steuern für Wohl­ha­bende, Reiche und Hyper­reiche erhöht werden.

Nur wenn die Hochrüstung gestoppt und ein neuer Krieg verhindert wird, kann es sozialen Fortschritt und Erfolge im Kampf gegen Armut und soziale Ungleichheit geben. Rüs­tungs- oder So­zial­staat, Butter oder Kanonen – das ist die Schlüs­sel­frage der künftigen Gesellschaftsentwicklung. Diese sollte nicht von einer Militarisierung vieler Gesellschaftsbereiche, einer zunehmenden sozialen Polarisierung, einer Prekarisierung der Lohn­arbeit im Dienstleistungssektor sowie einer Pauperisierung und Ver­elen­dung besonders alter Menschen geprägt sein, was sich auch im Stadtbild niederschlagen würde – um mit Friedrich Merz zu sprechen.

Noch gibt es Möglichkeiten, die weitere De­mon­tage des Sozialstaates zu stoppen. Sie müssen von demokratischen Parteien sowie Mitgliedern und Organisationen der Zivilgesellschaft allerdings konsequenter genutzt werden. Um eine Merz-Res­tau­ra­tion zu verhindern, ist es nötig, die so­ziale Frage enger mit der demokratischen und der Frie­dens­frage zu verknüpfen.

Christoph Butterwegge lehrte von 1998 bis 2016 Politik­wissen­schaft an der Uni­ver­sität zu Köln. Zuletzt ist von ihm das Buch »Umver­teilung des Reich­tums« (Papy­rossa 2024) erschienen.

Erstveröffentlicht im nd v. 26.6.2026
Merz-Agenda

Wir danken für das Publikationsrecht.

Ausgegliederte Krankenhausbereiche: Berliner CDU und SPD machen Haken dran

Abgeordnetenhaus beschließt halbherzigen Antrag zur Integration der Servicetochterunternehmen von Charité und Vivantes

Von Moritz Schmöller, jW 20. Juni 2026

Bild: Screenshot Website Berliner Krankenhausbewegung

Sechs Jahre nach der Coronapandemie ist vom Applaus für die Beschäftigten der Krankenhäuser wenig geblieben. Nach wie vor akut sind Personalmangel, Überlastung und politische Versprechen, die gebrochen werden, sobald sie Geld kosten. Daran ändert auch der am 18. Juni beschlossene Antrag der Berliner Regierungsparteien CDU und SPD zur »Integration der Tochterunternehmen« wenig.

Zwar bekennt sich die Koalition erneut grundsätzlich zur Eingliederung der Vivantes-Töchter in die Muttergesellschaft, verbindlich wird sie jedoch weiterhin nicht. Konkrete Schritte, Fristen oder eine Zusage für eine vollständige Rückführung enthält der Beschluss nach nahezu zwei Jahrzehnten Ausgliederung nicht. Statt dessen sollen erneut Voraussetzungen geprüft, Zeitpläne erstellt und Kosten ermittelt werden. So wirkt der Beschluss wie ein Versuch, das Thema in den verbleibenden Wochen vor der Wahl im September zu entschärfen. Insbesondere die Frage der Finanzierung, die laut dem Antrag offensichtlich Vivantes selbst stemmen soll, entbindet die Gewerkschaften auch künftig nicht davon – im Pingpong zwischen Senat und Vivantes –, die eigentliche Verantwortlichkeit für das Lohndumping ausfindig zu machen. Die Forderung der Gewerkschaften nach Einsicht in die Bücher des Unternehmens, um sich selbst ein Bild über die finanzielle Lage von Vivantes zu machen, wird von Vivantes weiterhin konsequent abgelehnt.

Linksfraktion und AfD enthielten sich bei der Abstimmung zum Antrag von CDU und SPD, Bündnis 90/Die Grünen stimmten zu. Der Fraktionsvorsitzende von Die Linke, Tobias Schulze, erklärte per Social-Media-Beitrag, der Antrag von CDU und SPD wiederhole im wesentlichen Vorhaben, die bereits seit 2023 im Koalitionsvertrag angekündigt seien. Verbindliche Aussagen zu Finanzierung, Zeitplan und Umsetzung der Rückführung fehlten dagegen weiterhin. Die Linke verweist statt dessen auf ihre weitergehenden Anträge und fordert die notwendige finanzielle Beteiligung des Landes, um gleiche Löhne und Arbeitsbedingungen bei Vivantes und seinen Tochtergesellschaften durchzusetzen. Ein entsprechender Antrag der Linksfraktion wurde am 10. Juni 2026 im Hauptausschuss von CDU und SPD abgelehnt. Die AfD unterstützte die Ablehnung rechnerisch durch ihre Enthaltung. Gegenüber jW begründete sie ihre Enthaltung damit, dass dem Antrag keine »nachvollziehbare und realistische Finanzierung« zu Grunde gelegt wurde.

Bei den Beschäftigten dürften die vergangenen Beschlüsse so ankommen, als würden CDU, SPD und AfD in Sachen Privatisierung nicht so weit auseinanderliegen. Dass Letztere keine Partei der ausgegliederten Krankenhausbeschäftigten ist, ist wenig überraschend. In ihrem Grundsatzprogramm spricht sie sich gegen eine Verstaatlichung privat organisierter Bereiche und für einen Rückzug des Staates aus Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge aus, »wenn die Bürger sich dafür entscheiden«. Anders als die AfD hat die SPD die Ausgliederungspolitik in den Berliner Krankenhäusern über Jahre nicht nur politisch begleitet, sondern maßgeblich mitgestaltet. Gerade deshalb stellt sich die Frage, warum knapp 45.000 Menschen, darunter rund 5.000 in den ausgegliederten Tochtergesellschaften, bei der anstehenden Wahl der SPD noch einmal ihr Vertrauen schenken sollten.

Auflösen können diese Widersprüche auch die beiden aussichtsreichsten Bewerber um das Amt des Regierenden Bürgermeisters indes nicht. Der amtierende Regierende Bürgermeister Kai Wegner hatte unmittelbar nach seiner Wahl bei einem Arbeitnehmerempfang mit Beschäftigten der Servicegesellschaften von Charité und Vivantes erklärt, die Rückführung der ausgegliederten Krankenhausbereiche werde erfolgen. Umgesetzt hat er dieses Versprechen bis heute nicht. Gleichzeitig präsentiert sich Steffen Krach (SPD) auf seinen Social-Media-Kanälen im Wahlkampf als volksnaher und arbeitnehmerfreundlicher Kandidat. Er gehörte über Jahre zum Führungspersonal der Berliner SPD und trug politische Verantwortung in einer Zeit, in der Beschäftigten von Charité und Vivantes wiederholt Hoffnungen auf Rückführung und tarifliche Gleichstellung gemacht wurden. Im SPD-Wahlprogramm kündigt die Partei erneut an, Ausgründungen, die der Senkung von Personalkosten oder der Einschränkung von Mitbestimmung dienen, rückgängig machen zu wollen. Wie ernst das Versprechen gemeint ist, ist auch nach den jüngsten Entscheidungen weiter fraglich.

Robert, Mitarbeiter in der Sterilisation bei Vivantes und seit Freitag den 60. Tag im Streik, sagte gegenüber jW: »Bei Diskussionsrunden in Talkshows wird stundenlang über das Phänomen debattiert, warum die SPD an Stimmen verliert. Für uns Beschäftigte ist dies allerdings nur eine logische Konsequenz. Wir sehen, wie die notwendigen konkreten Schritte nicht unternommen werden, die unsere Arbeitsbedingungen verbessern.« Die Frage der Rückführung »betrifft alle Berlinerinnen und Berliner, die mit ihren Steuern die öffentlichen Krankenhäuser finanzieren und ein berechtigtes Interesse daran haben, im Krankheitsfall von ausreichend vorhandenem, qualifiziertem und fair bezahltem Personal versorgt zu werden«.

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Anlasslose Massenüberwachung – »Damit endet die Privatsphäre im öffentlichen Raum«

Das »Sicherheitspaket 2.0« der Bundesregierung bricht mit allen rechtsstaatlichen Prinzipien, sagt Maya Mosch

Von Marc Bebenroth, jW 9.Juni 2026

Deutsche Innenminister sind auf jeden Anschlag vorbereitet. Ihre Schubladen sind gefüllt mit Entwürfen für neue Befugnisse für Polizei und Geheimdienste. Worin besteht aktuell die besondere Dringlichkeit, mit der das Netzwerk »Sicherheit ohne Überwachung« für den 13. Juni zur Protestdemonstration in Berlin aufruft?

Das sogenannte Sicherheitspaket 2.0 in Form von drei Gesetzentwürfen der Bundesregierung soll vermutlich noch vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Bundestag gejagt werden. Deswegen sind wir mit Druck hinterher, für kommenden Sonnabend diese Demo zu organisieren und das Netzwerk auszubauen.

Demo: Sa., 13.6., ab 14 Uhr, Marchlewskistr./Warschauer Str., Berlin
Maya Mosch spricht für das Netzwerk »­Sicherheit ohne Überwachung«, das über das geplante »Sicherheitspaket 2.0« der Bundesregierung aufklärt sowie Protest dagegen mobilisiert

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU hatte am 29. April sein Vorhaben vom Kabinett beschließen lassen, wonach das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei die Erlaubnis erhalten sollen, sämtliche im Internet verfügbaren biometrischen Daten zu durchleuchten und einzusammeln. Was macht diesen Plan so gefährlich?

Das ist nur eine von zwei Säulen des Gesetzespakets. Die geplanten Befugnisse werden das Machtverhältnis zwischen Staat und Bevölkerung grundsätzlich verändern. Der biometrische Abgleich bedeutet im Endeffekt das Ende der Privatsphäre im öffentlichen Raum, weil jedes Foto, jedes Video, jede Tonaufzeichnung genutzt werden kann, um Menschen zu identifizieren, zu lokalisieren und alles Mögliche an »Sachverhalten aufzuklären«, wie es im Gesetzentwurf heißt. Die zweite Säule an Befugnissen ist die automatisierte Datenanalyse, die der Polizei erlaubt werden soll. Diese bricht ebenfalls mit allen bestehenden rechtsstaatlichen Prinzipien und Geboten. Allein schon mit dem Gebot der Zweckbindung, wonach einmal gesammelte Daten nicht einfach für ganz andere Zwecke genutzt werden dürfen.

Wie muss man sich das Einsammeln dieser Unmenge an biometrischen Daten technisch vorstellen?

Gesichtserkennung wird am meisten diskutiert, weil das derzeit am häufigsten bereits von Strafverfolgungsbehörden genutzt wird und technologisch am weitesten entwickelt ist. Theoretisch wäre auch eine biometrische Erkennung anhand der Stimme, des individuellen Gangs oder des Fingerabdrucks möglich. Sogar die Form der Ohrmuschel kann ein Merkmal sein.

Ein altes Fahndungsfoto kann der Ausgangspunkt sein. Damit wird eine Software gefüttert, die prüft, ob ein Gesicht zu erkennen ist, und justiert das Bild so, dass es die Person nach vorne guckend zeigt und so mit anderen Bildern verglichen werden kann. Schließlich wird ein darauf trainiertes neuronales Netz eingesetzt. Das erfasst die wichtigsten individuellen Merkmale des Gesichts selbständig und fasst sie als Vektor zusammen, also als Zahlenbeschreibung mit Hunderten von Werten. Diese lange Zeichenkette wiederum wird mit den Ergebnissen zu anderen Bildern verglichen. Dafür braucht man eine Referenzdatenbank.

Handelt es sich dabei um ein gänzlich neues Verfahren?

Nein, die Polizei macht schon seit längerer Zeit biometrische Abgleiche mit einer Referenzdatenbank. Allerdings ist das bislang nur mit Daten aus Inpol erlaubt, dem zentralen Informationssystem der Polizei. Dort sind circa sieben Millionen Fotos abgespeichert – von Straftätern, aber auch von allen anderen Menschen, die erkennungsdienstlich behandelt wurden oder die einen Asylantrag gestellt haben. Jetzt wollen sie diesen Abgleich mit sämtlichen Daten aus dem Internet machen. Dazu muss man diese mindestens vorübergehend herunterladen. Und irgendwer muss diese Millionen oder Milliarden Dateien vorrätig haben. Die Gesetzentwürfe sehen vor, dass das entweder die deutschen Behörden oder auch Dritte, sogar außerhalb der EU, unter Umständen sein können. Implizit sind damit Firmen gemeint wie Clearview AI oder Pim Eyes. Die haben bereits solche riesigen Datenbanken voller Daten, die sie seit Jahren aus dem Internet gesaugt haben. Dabei verbieten es Plattformen mitunter, ohne Einwilligung der Nutzer deren Bilder zu nehmen und für kommerzielle Zwecke zu nutzen. So wurden bereits Bußgelder ausgesprochen, weil die Datenschutzgrundverordnung die Rechte der Betroffenen am eigenen Bild vor solcher Nutzung schützt. Die Regierung will nun mit diesen Firmen zusammenarbeiten.

Deren Dienste sollen auch dafür genutzt worden sein, das frühere RAF-Mitglied Daniela Klette zu identifizieren.

Ein Journalist hat Pim Eyes benutzt und einen Abgleich mit Fotos von Klette, die seit Jahren auf der Flucht vor der Justiz lebte, in einem Kreuzberger Capoeira-Verein gemacht. Von seinem Fund hat er in einem Podcast erzählt. Wenig später wurde Klette festgenommen. Schnell wurden die Stimmen aus der Regierung laut, die nach der Legalisierung solcher Methoden für die Polizei riefen. Aber wie so oft lagen diese ganzen Vorschläge bereits in der Schublade. Nun geht es der Regierung darum, sämtliche Menschen identifizieren und Netzwerke auf die Weise womöglich besser aufklären zu können als mit herkömmlichen Methoden.

Womit wir bei der zweiten Säule, der automatisierten Auswertung großer Datenbestände sind. Oft wird dabei auf das global agierende IT-Rüstungsunternehmen Palantir verwiesen. Dessen Software wird von einigen Landespolizeien bereits getestet. Wie funktioniert die Datenanalyse mit solchen Anwendungen?

Dabei werden alle bislang getrennt geführten Datenbestände der Polizei zusammengeführt und verfügbar gemacht. Ändert sich etwas in einer Datenbank, wird das direkt übernommen für die Analyse. Vom maschinellen Lernen, dem Verfahren hinter KI-Systemen, versprechen sie sich, Verbindungen aufgezeigt zu bekommen, die der Polizei vorher so nicht ersichtlich waren. Grundlage soll alles sein, was jemals polizeilich erfasst wurde, egal ob man eine Zeugenaussage gemacht, eine Anzeige erstellt hat oder Datenträger beschlagnahmt wurden. Alles wird zusammengeführt.

So werden Verbindungen zu ganz vielen anderen Menschen hergestellt. Damit verschiebt sich der Fokus von Tat und Täter auf Netzwerke von hauptsächlich unschuldigen Personen. Und anders als bei Methoden wie Funküberwachung oder Abhören von Telefonaten ist kein Richtervorbehalt vorgesehen. Am Ende kann somit jeder Polizist auf alle diese Daten gebündelt zugreifen.

Wie kann man sich da noch gegen eine mögliche Falschbezichtigung wehren, wenn doch niemand weiß, wie diese KI-Systeme zu ihren Ergebnissen gekommen sind?

In diesen Gesetzentwürfen wird immer wieder gesagt, es dürfe keine Rechtsfolge unmittelbar basierend auf dem KI-Ergebnis geben. Praktisch ist das aber sehr schwer zu überprüfen, weil niemand sagen kann, warum die KI zu einem bestimmten Ergebnis gekommen ist. Das bleibt eine Blackbox. Keine Firma gibt ihren Quellcode raus, auch Palantir und Co. nicht.

Der biometrische Abgleich soll ja auch fürs Bundesamt für Flucht und Migration komplett legalisiert werden. Stellt jemand dann ohne Ausweisdokumente einen Asylantrag, wird per Software analysiert, ob die geschilderte Fluchtgeschichte stimmen kann. Spuckt die Maschine irgend etwas zu einem Menschen aus einem ganz anderen Land aus, der dem Antragsteller irgendwie ähnelt, werden die Behördenmitarbeiter vermutlich früher oder später einfach der Maschine glauben.

Für linke Organisationen stellt sich angesichts dieses Machtzuwachses die Frage: Was tun? Was bleibt an Optionen übrig, außer sich aus dem gesamten Internet zu löschen?

Datensparsamkeit hilft. Aber im Zweifelsfall bin ich trotzdem mindestens einmal im Hintergrund vorbeigelaufen, als Touristen ein Foto gemacht haben. Kurz gesagt: Es ist unmöglich, alle Datenspuren zu vernichten. Viel wichtiger ist, dass wir die Themen Überwachung und KI im Zuge der Militarisierung im Innern aus der rein netzpolitischen Blase rausholen und breit zugänglich machen. Alle linken Gruppen müssen sich diesen Themen widmen. Deshalb sind wir auch ein relativ breit aufgestelltes Netzwerk von Akteuren aus dem linken Spektrum sowie dem zivilgesellschaftlich-bürgerlichen Milieu. Darüber hinaus sind wir gerade dabei, mit der Szene der Fußballfans zusammenzuarbeiten, die selbst schon lange besonderen Repressions- und Überwachungsmaßnahmen ausgesetzt ist.

Aktuell zu den Protesten gegen Sozialabbau "Sozialem Kahlschlag und Kriegskurs muss gemeinsam die Stirn geboten werden!"

Wir danken für das Publikationsrecht.

Titelbild: Peter Vlatten

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