Ausgegliederte Krankenhausbereiche: Berliner CDU und SPD machen Haken dran

Abgeordnetenhaus beschließt halbherzigen Antrag zur Integration der Servicetochterunternehmen von Charité und Vivantes

Von Moritz Schmöller, jW 20. Juni 2026

Bild: Screenshot Website Berliner Krankenhausbewegung

Sechs Jahre nach der Coronapandemie ist vom Applaus für die Beschäftigten der Krankenhäuser wenig geblieben. Nach wie vor akut sind Personalmangel, Überlastung und politische Versprechen, die gebrochen werden, sobald sie Geld kosten. Daran ändert auch der am 18. Juni beschlossene Antrag der Berliner Regierungsparteien CDU und SPD zur »Integration der Tochterunternehmen« wenig.

Zwar bekennt sich die Koalition erneut grundsätzlich zur Eingliederung der Vivantes-Töchter in die Muttergesellschaft, verbindlich wird sie jedoch weiterhin nicht. Konkrete Schritte, Fristen oder eine Zusage für eine vollständige Rückführung enthält der Beschluss nach nahezu zwei Jahrzehnten Ausgliederung nicht. Statt dessen sollen erneut Voraussetzungen geprüft, Zeitpläne erstellt und Kosten ermittelt werden. So wirkt der Beschluss wie ein Versuch, das Thema in den verbleibenden Wochen vor der Wahl im September zu entschärfen. Insbesondere die Frage der Finanzierung, die laut dem Antrag offensichtlich Vivantes selbst stemmen soll, entbindet die Gewerkschaften auch künftig nicht davon – im Pingpong zwischen Senat und Vivantes –, die eigentliche Verantwortlichkeit für das Lohndumping ausfindig zu machen. Die Forderung der Gewerkschaften nach Einsicht in die Bücher des Unternehmens, um sich selbst ein Bild über die finanzielle Lage von Vivantes zu machen, wird von Vivantes weiterhin konsequent abgelehnt.

Linksfraktion und AfD enthielten sich bei der Abstimmung zum Antrag von CDU und SPD, Bündnis 90/Die Grünen stimmten zu. Der Fraktionsvorsitzende von Die Linke, Tobias Schulze, erklärte per Social-Media-Beitrag, der Antrag von CDU und SPD wiederhole im wesentlichen Vorhaben, die bereits seit 2023 im Koalitionsvertrag angekündigt seien. Verbindliche Aussagen zu Finanzierung, Zeitplan und Umsetzung der Rückführung fehlten dagegen weiterhin. Die Linke verweist statt dessen auf ihre weitergehenden Anträge und fordert die notwendige finanzielle Beteiligung des Landes, um gleiche Löhne und Arbeitsbedingungen bei Vivantes und seinen Tochtergesellschaften durchzusetzen. Ein entsprechender Antrag der Linksfraktion wurde am 10. Juni 2026 im Hauptausschuss von CDU und SPD abgelehnt. Die AfD unterstützte die Ablehnung rechnerisch durch ihre Enthaltung. Gegenüber jW begründete sie ihre Enthaltung damit, dass dem Antrag keine »nachvollziehbare und realistische Finanzierung« zu Grunde gelegt wurde.

Bei den Beschäftigten dürften die vergangenen Beschlüsse so ankommen, als würden CDU, SPD und AfD in Sachen Privatisierung nicht so weit auseinanderliegen. Dass Letztere keine Partei der ausgegliederten Krankenhausbeschäftigten ist, ist wenig überraschend. In ihrem Grundsatzprogramm spricht sie sich gegen eine Verstaatlichung privat organisierter Bereiche und für einen Rückzug des Staates aus Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge aus, »wenn die Bürger sich dafür entscheiden«. Anders als die AfD hat die SPD die Ausgliederungspolitik in den Berliner Krankenhäusern über Jahre nicht nur politisch begleitet, sondern maßgeblich mitgestaltet. Gerade deshalb stellt sich die Frage, warum knapp 45.000 Menschen, darunter rund 5.000 in den ausgegliederten Tochtergesellschaften, bei der anstehenden Wahl der SPD noch einmal ihr Vertrauen schenken sollten.

Auflösen können diese Widersprüche auch die beiden aussichtsreichsten Bewerber um das Amt des Regierenden Bürgermeisters indes nicht. Der amtierende Regierende Bürgermeister Kai Wegner hatte unmittelbar nach seiner Wahl bei einem Arbeitnehmerempfang mit Beschäftigten der Servicegesellschaften von Charité und Vivantes erklärt, die Rückführung der ausgegliederten Krankenhausbereiche werde erfolgen. Umgesetzt hat er dieses Versprechen bis heute nicht. Gleichzeitig präsentiert sich Steffen Krach (SPD) auf seinen Social-Media-Kanälen im Wahlkampf als volksnaher und arbeitnehmerfreundlicher Kandidat. Er gehörte über Jahre zum Führungspersonal der Berliner SPD und trug politische Verantwortung in einer Zeit, in der Beschäftigten von Charité und Vivantes wiederholt Hoffnungen auf Rückführung und tarifliche Gleichstellung gemacht wurden. Im SPD-Wahlprogramm kündigt die Partei erneut an, Ausgründungen, die der Senkung von Personalkosten oder der Einschränkung von Mitbestimmung dienen, rückgängig machen zu wollen. Wie ernst das Versprechen gemeint ist, ist auch nach den jüngsten Entscheidungen weiter fraglich.

Robert, Mitarbeiter in der Sterilisation bei Vivantes und seit Freitag den 60. Tag im Streik, sagte gegenüber jW: »Bei Diskussionsrunden in Talkshows wird stundenlang über das Phänomen debattiert, warum die SPD an Stimmen verliert. Für uns Beschäftigte ist dies allerdings nur eine logische Konsequenz. Wir sehen, wie die notwendigen konkreten Schritte nicht unternommen werden, die unsere Arbeitsbedingungen verbessern.« Die Frage der Rückführung »betrifft alle Berlinerinnen und Berliner, die mit ihren Steuern die öffentlichen Krankenhäuser finanzieren und ein berechtigtes Interesse daran haben, im Krankheitsfall von ausreichend vorhandenem, qualifiziertem und fair bezahltem Personal versorgt zu werden«.

Wir danken für das Publikationsrecht.

Vivantes: Streikrecht verteidigt!

Ver.di hatte schon vor Monaten einen Entlastungstarifvertrag und „TVöD für!“ alle gefordert. Der Entlastungstarifvertrag soll für mehr Pflegekräfte in den Krankenhäusern sorgen und die Forderung „TVöD für alle“ gilt vor allem für die Töchter der Krankenhaus-unternehmen, wo die Beschäftigten bei gleicher Arbeit weniger Lohn bekommen als diejenigen, die einen Arbeitsvertrag mit der Mutter haben.

Schon im Mai diesen Jahrs hatte ver.di auf einer öffentlichen Kundgebung ein Ultimatum von 100 Tagen gesetzt. Sollte bis dahin kein tragbarer Kompromiss zustande gekommen sein, droht ver.di mit Streik. Jetzt war es so weit. Ver.di rief in einem ersten Schritt die Beschäftigten der Charité, von Vivantes und der Töchter von Vivantes zu einem Warnstreik vom 25 bis zum 28. August auf.

Der Krankenhauskonzern Viviantes, die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, wollte den Warnstreik bei der Mutter und den Töchtern gerichtlich auf dem Wege einer einstweiligen Verfügung unterbinden.

Nicht die Charité, aber Vivantes versuchte den Warnstreik gerichtlich verbieten lassen. Nicht die Charité, nur Vivantes griff die Notdienstpläne von ver.di gerichtlich an. Nicht die Charité, nur Vivantes behauptete eine Friedenspflicht, die ver.di nicht erlaube, zum Streik für einen Tarifvertrag Entlastung aufzurufen.

In einem sogenannten Zwischenbeschluss von Freitag, dem 20. August verbot die 29. Kammer des Arbeitsgerichts ver.di, die Beschäftigten der Töchter von Vivantes zum Streik aufzurufen, “soweit nicht die Leistung eines Notdienstes nach den Vorstellungen der Arbeitgeberseite gewährleistet ist”; es “obliege dem Arbeitgeber, die Einzelheiten des Notdienstes festzulegen; es könne nicht der streikenden Gewerkschaft überlassen bleiben, den Personalbedarf ihrerseits einseitig festzulegen” (siehe Pressemitteilung Nr. 25/21 vom 20.8.21). Eine solche Auffassung ist unvereinbar mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts[1] und vollkommen verfehlt. Sie würde dazu führen, dass der Arbeitgeber darüber bestimmt, in welchem Umfang gestreikt wird.

Foto: Ingo Müller

Der Rechtsstreit erledigte sich dadurch, dass sich ver.di und Vivantes in einem Vergleich auf Regelungen über die Regelungen zum Notdienst für die Töchter einigten. Nur in einem Fall entschied die 29. Kammer des Arbeitsgericht die Regelungen zum Notdienst durch Urteil (siehe Pressemitteilung vom 26. August Nr. 29/21). Für die Beschäftigten der Töchter wurde am Morgen des 25. August das Streikverbot durch die 29. Kammer aufgehoben.

Am Montag den 23. August teilte das Arbeitsgericht der Presse mit, dass die 36. Kammer ver.di auch verbietet, die Beschäftigten der Mutter – also die Beschäftigten der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH – zum Streik aufzurufen. Es ging um einen Warnstreik zur Durchsetzung des Entlastungstarifvertrages.

Nachdem ver.di gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt hatte, teilte das Arbeitsgericht in einer Pressemitteilung vom Dienstag, dem 24. August, mit, dass die 36. Kammer das Ende des Streikverbots auch für die Beschäftigten der Mutter beschlossen habe. Das Gericht wies den Antrag von Vivantes, den Streik zu verbieten, zurück. Der Notdienst sei mit den Zusagen von ver.di hinreichend geregelt. Die Pressemitteilung hebt im letzten Satz richtig hervor: Eine Vereinbarung von Notdienstregelungen ist nicht erforderlich. Das heißt: Es können, es müssen aber nicht Notdienstregelungen vereinbart werden. Die Gewerkschaft kann auch einseitig die notwendigen Notdienstregelungen festlegen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn sich das Unternehmen einer Notdienstregelung verweigert (im November 2021 bestätigte das Landesarbeitsgericht in einem anderen Fall diese Rechtsauffassung: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2021, 12 Ta 1310/21).

Das Arbeitsgericht konnte auch keinen Verstoß gegen die Friedenspflicht erkennen, wie ihn Vivantes geltend gemacht hatte: Die Forderungen nach einem Entlastungstarifvertrag seien bisher nicht in einem Tarifvertrag (TVöD) geregelt. Daher bestehe auch keine Friedenspflicht.

Festzuhalten bleibt: Nicht die Charité, nur Vivantes versuchte über das Gericht den Streik zu verbieten zu lassen. Nicht die Charité, nur Vivantes griff die Notdienstpläne von ver.di gerichtlich an. Nicht die Charité, nur Vivantes behauptete eine Friedenspflicht, die ver.di nicht erlaube, zum Streik für einen Tarifvertrag Entlastung aufzurufen.

Müller ging am 24. August auf der Landespressekonferenz nicht auf die Frage ein, ob die Forderung der Geschäftsführung der Viviantes GmbH nach Einhaltung einer angeblichen Friedenspflicht der Gewerkschaft überhaupt Substanz hatte oder einfach nur vorgeschoben war, um die Beschäftigten an der Wahrnehmung ihres Streikrechts zu hindern. 

Auch war das Angebot des  Regierende Bürgermeister keine Lösung, sich als “Moderator” für den Fall anzubieten, dass sich Vivantes und ver.di nicht über einen Notfallplan einigen könnten. Das Land Berlin und mit ihm der Regierende Bürgermeister an der Spitze können niemals Moderator in dieser Sache sein. Das Land Berlin als alleiniger Gesellschafter der Vivantes GmbH hat alle Fäden in der Hand, so dass es am Ende auch immer dafür verantwortlich ist, wie die Geschäftsführung von Vivantes mit dem Streik umgeht. Ein Moderator muss dagegen vermitteln und unparteiisch sein. Das Land Berlin kann nicht zwischen zwei Parteien vermitteln; denn es ist selbst Partei und muss entscheiden. Notwendig wäre nicht dieses Moderationsangebots gewesen, sondern eine unmissverständliche Weisung des Landes Berlin gegenüber der Geschäftsführung von Vivantes mit dem Ziel, die Beschäftigten nicht in der Wahrnehmung ihres Streikrechts zu behindern (§ 37 GmbHG).

Dass das Land Berlin die Geschäftsführung von Viviantes in dieser Weise agieren ließ, zeugt von mangelndem Respekt vor einem der wichtigsten  Menschenrechte, dem Streikrecht.

Dasselbe gilt für die Entscheidung, in welchem Umfang die Tarifforderungen von ver.di erfüllt werden. Auch hier muss und kann das Land Berlin und mit ihm der Regierende Bürgermeister an der Spitze des Landes entscheiden.

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