„Wenn ihr uns nicht helft, liegen wir in euren Betten“

Wir veröffentlichen hier einen newsletter von „Gemeingut in BürgerInnenhand“, weil wir auch auf die aktuelle Brisanz der Situation im Gesundheitswesen aufmerksam machen und zu Protesten ermuntern wollen.

Von Laura Valentukeviciute und Carl Waßmuth

„Wenn ihr uns nicht helft, liegen wir in euren Betten“ – warnt ein Mitstreiter aus Hersbruck in einem unserer kürzlich gedrehten Videoclips vor den Folgen der geplanten Krankenhausreform. Mindestens 360 Kliniken sind durch die Reform in ihrem Bestand bedroht. Entsprechend wird es in den verbleibenden Häusern bald sehr voll! Das Krankenhaus in Hersbruck wurde trotz Widerstand geschlossen, und es ist bei weitem kein Einzelfall. Wir alle sind betroffen, wenn wir keinen Widerstand leisten. Die Krankenhausreform wird den Krankenhauskahlschlag beschleunigen, sie zielt auf eine systematische Zentralisierung ab: Hunderten von Krankenhäusern droht der Entzug von Fachbereichen, die komplette Umwandlung in ein ambulantes Zentrum oder die ersatzlose Schließung. Um über die drohenden Auswirkungen der Reform und den Protest zu informieren, haben wir sieben Kurzvideos mit KlinikretterInnen aus dem ganzen Bundesgebiet gedreht. Die Filmreihe startet nächste Woche auf unserer Website und begleitet unseren Protest bis zur diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz Mitte Juni in Lübeck. Unterstützen Sie unseren Widerstand gegen Klinikschließungen mit Ihrer Spende! Tragen Sie so zum Erhalt der wohnortnahen Krankenhausversorgung bei.

Die Filme zeigen auch, mit welchen Täuschungen Krankenhausschließungen vor Ort ablaufen. Erst versprechen die lokalen Verantwortlichen, dass die medizinische Versorgung nicht schlechter wird und die Notfallversorgung erhalten bleibt. Am Ende schließt dann doch das ganze Haus, und es kommt weit und breit zu keinem Ersatz. Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach arbeitet mit Versprechungen und versucht so, seine Reform durchzusetzen: Nach seiner Lesart sollen Krankenhausschließungen die Gesundheitsversorgung sogar verbessern!    

In einer umfangreichen Recherche haben wir jetzt geprüft, was die Versprechungen der letzten Jahre wert waren, und die Ergebnisse in einer Pressekonferenz vorgestellt: Es zeigte sich, dass nach den 66 Krankenhausschließungen, die wir seit 2020 dokumentiert haben, nur in 19 Fällen das zuvor versprochene Gesundheitszentrum errichtet wurde. Auch diese Ersatzeinrichtungen sind übrigens oft unzureichend. Vor allem aber gab es bei 77 Prozent der Schließungen für entfallene Betten überhaupt keinen Ersatz. Es wird also dramatisch eng in den verbleibenden Krankenhäusern. Die Warnung aus Hersbruck sollte uns wachrütteln!

Krankenhäuser sind nur ein Bereich der Daseinsvorsorge. Generationen haben öffentliche und private Mittel, Ideen und Arbeitskraft für den Aufbau und die Weiterentwicklung von Gemeingütern aufgebracht. In den letzten Jahrzehnten werden jedoch zunehmend öffentliche Güter und Dienstleistungen verkauft und vernachlässigt. Ohne ausreichende Daseinsvorsorge zerfällt aber unsere Gesellschaft. Gemeingüter müssen unbedingt ausreichend finanziert werden! Die Ausrede, der Staat habe kein Geld, lassen wir nicht gelten. Wir fordern, Milliardäre über die Vermögensteuer für die notwendigen Investitionen unter anderem bei Schulen, Bahn und Krankenhäusern und für den Ausbau vom Klimaschutz heranzuziehen. Am 25. April richten wir eine Tagung aus, auf der wir den Sanierungsstau bei Infrastrukturen und den Investitionsbedarf für den Klimaschutz bilanzieren und darüber sprechen, wie mit einer Vermögensteuer die Gelder dafür aufgebracht werden können. Die Tagung ist öffentlich und findet in Berlin statt.

Bis zur Wiedereinführung der Vermögensteuer kann es noch dauern. Damit bis dahin unsere Krankenhauslandschaft nicht schon zerstört ist, nehmen wir passende Anlässe für Protest und Intervention wahr. Das sogenannte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ist so ein Anlass: Das Gesetz mit dem überlangen Namen soll noch im April in die parlamentarische Beratung kommen. Wir bereiten uns derzeit auf die Anhörung vor, zu der wir eine Stellungnahme abgeben. Wir werden die Abgeordneten mit unserer Kritik und mit unseren Gegenvorschlägen konfrontieren. Wir fordern die Abschaffung der Fallpauschalen, ihren Ersatz durch die Selbstkostendeckung sowie die Kappung der Rendite im Krankenhausbereich. Fördern Sie unsere Arbeit zur Stärkung von Daseinsvorsorge und zur Bewahrung einer solidarischen Gemeinschaft.

Jubiläum mit Schattenseiten

Nach 75 Jahren stößt das Tarifvertragsgesetz immer mehr an seine Grenzen

Das Tarifvertragsgesetz feiert am 9. April sein 75-jähriges Bestehen. Doch die rückläufige Tarifbindung und die Transformation der Wirtschaft trüben die Festtagsstimmung.

Von Felix Sassmannshausen

Die Arbeitskämpfe des vergangenen Jahres zeigen: Der Streit um Tarifverträge bildet nach wie vor einen zentralen Pfeiler der Gewerkschaftspolitik in Deutschland. So wurden laut Bundesarbeitsministerium im Jahr 2023 mehr als 7200 Tarifverträge abgeschlossen. Insgesamt regelten über 87 000 solcher Verträge die Arbeitsbedingungen von etwa 15,5 Millionen Beschäftigten. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 waren das nur etwa 70 000 und nur knapp 5000 wurden neu abgeschlossen.

Eine positive Entwicklung, die am diesjährigen runden Jubiläum des Tarifvertragsgesetzes (TVG) zur Feierstimmung beitragen dürfte. »Seit 75 Jahren haben Beschäftigte das Recht auf bessere Arbeitsbedingungen mit Tarifverträgen«, erklärt Nadine Boguslawski, Vorstandsmitglied der IG Metall, mit Blick auf den Jahrestag. Das Gesetz wurde am 9. April 1949 in Bonn vom Parlamentarischen Rat beschlossen, noch bevor das Grundgesetz verabschiedet wurde. Bis heute regelt es, dass und wie Gewerkschaften und Unternehmen die Arbeitsbedingungen aushandeln und vertraglich festhalten.

»Doch feiern allein reicht nicht«, mahnt die Linke-Abgeordnete Susanne Ferschl gegenüber »nd«. »Durch die Deregulierungen am Arbeitsmarkt befindet sich die Tarifbindung im freien Fall«, betont sie. Laut Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung arbeiteten 2022 nur etwas mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in tarifgebundenen Jobs, 1996 waren das fast zwei Drittel. Und bloß 25 Prozent der Betriebe hätten inzwischen noch geltende Tarifverträge, Tendenz fallend.

Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen im Osten des Landes weisen eine niedrige Tarifbindung auf, was auch Nachwirkungen aus der Wendezeit sind. Viele Betriebe wurden abgewickelt und relativ hohe Arbeitslosenzahlen führten dazu, dass Gewerkschaften in den Betrieben einen schlechten Stand hatten. Zudem musste das westdeutsche Tarifvertragsrecht neu auf die ostdeutschen Bundesländer übertragen werden.

Doch auch große Konzerne tragen zum desolaten Zustand in der Tariflandschaft bei, wie aus einem Bericht des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) hervorgeht. So hätten von 40 führenden DAX-Unternehmen sieben keine gültigen Tarifverträge mehr. Die übrigen seien zwar in ihren Kernbereichen tarifgebunden, aber für viele ihrer Tochtergesellschaften gelte das nicht.

Aus gewerkschaftlicher Sicht stößt das Tarifvertragsgesetz derzeit vor allem mit Blick auf die rasante Transformation der Wirtschaft an seine Grenzen. Denn mit Blick auf die Digitalisierung in den Betrieben wächst die Angst vor einer weiteren Individualisierung der Arbeitsverhältnisse – trotz offensiv geführter Tarifpolitik im vergangenen Jahr. Daneben werde es schwerer, mit den Beschäftigten in direkten Kontakt zu treten, etwa wenn sie im Homeoffice arbeiten, betont der DGB.

Hinzu kommt, dass durch die ökologische Transformation viele Wirtschaftszweige schrumpfen, die teils über Jahrzehnte gewachsene Mitbestimmungsstrukturen verfügten. Dagegen wachsen Unternehmen und Branchen, in denen Gewerkschaften bislang kaum vertreten sind, wie der US-Autobauer Tesla oder Lieferdienste wie Lieferando.

Vor diesem Hintergrund fordert unter anderem der DGB eine weitere Reform des Tarifvertragsgesetzes. Demnach sollen etwa Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) erleichtert werden. Damit kann das Arbeitsministerium die Gültigkeit von Tarifregelungen per Verordnung ausweiten. In der Vergangenheit wurde dies vielfach in der Bau- und Textilindustrie in Deutschland eingesetzt, um brancheneinheitliche Lohnuntergrenzen festzulegen.

Unterstützung erhalten die Gewerkschaften von der Linkspartei. Die legte in ihrem Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung bereits im vergangenen Jahr konkrete Reformvorschläge zur Aktualisierung des Tarifvertragsgesetzes vor. Danach soll die Blockademöglichkeit der Unternehmen aus dem Gesetz gestrichen werden. Bislang ist die AVE nur im Einvernehmen zwischen Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer möglich.

Dadurch könnten viele Beschäftigte in derzeit unregulierten Jobs und nicht-tarifgebundenen Unternehmen leichter Zugang zu den in der jeweiligen Branche geltenden Flächentarifverträgen bekommen. Insbesondere in der Lieferbranche, im informellen Sorgebereich sowie in der Landwirtschaft, wo viele migrantische Arbeiter*innen unter prekären Bedingungen angestellt sind, könnte das die Lage verbessern.

Um die Stellung der Gewerkschaften zu stärken, fordert Die Linke in ihrem Aktionsplan zudem ein Verbot sogenannter OT-Mitgliedschaften. Die erlauben es Unternehmen derzeit, Mitglied in einem Arbeitgeberverband zu sein, ohne unter die jeweils geltenden Tarifverträge zu fallen. Damit würden die Verbände in die Pflicht genommen, »ihrer Verantwortung als Tarifpartner wieder vollumfänglich und für alle ihre Mitglieder nachzukommen«, wie es im Entwurf heißt.

Während ein solches Verbot und die Erleichterung von AVE derzeit wenig aussichtsreich ist, sieht das mit Blick auf das Tariftreuegesetz anders aus. Laut nd-Recherchen will die Regierung noch im Frühjahr einen ersten Entwurf vorlegen. Danach dürfen Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden, wenn sie geltende tarifliche Regelungen unterlaufen. Das soll die Tarifbindung stärken, erklärte DGB-Chefin Yasmin Fahimi.

Der Handlungsbedarf ist gegeben. Denn mit der Mindestlohnrichtlinie der Europäischen Union haben sich die Mitgliedsstaaten bis Ende des Jahres zu einer Tarifbindung von 80 Prozent verpflichtet. Wird die Quote nicht erreicht, muss in Absprache mit den Unternehmen und Gewerkschaften ein Aktionsplan vorgelegt, wie DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell betont.

Allerdings wehren sich die Unternehmensverbände dagegen und kritisieren, dass das in die grundgesetzlich verbriefte Tarifautonomie eingreifen würde. Sie befürworten eine Aufweichung des Gesetzes und wollen individuell ausgehandelte Betriebsvereinbarungen gleichberechtigt neben die Tarifverträge treten lassen.

Erstveröffentlicht im nd v. 8.4. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181315.arbeitskampf-tarifvertragsgesetz-jubilaeum-mit-schattenseiten.html?sstr=Jubil%C3%A4um

Wir danken für das Publikationsrecht.

Das Rentenbetrugspaket II

Das Rentenpaket II bringt nichts bis sehr wenig für die Versicherten. Nichts gegen Altersarmut und nichts für auskömmliche Renten. Es bedient die Interessen der Finanzkonzerne und eröffnet ihnen weitere profitable Perspektiven.

Von Reiner Heyse

Am 6. März haben Finanzminister Lindner und Sozialminister Heil die Katze aus dem Sack gelassen und damit Klarheit geschaffen:

Das Rentenpaket 2 wird in jeder Hinsicht ein Betrugsprojekt. Es besteht im Wesentlichen aus zwei Elementen. Der Sicherung des Rentenniveaus bis 2039 (48% netto vor Steuern – dazu weiter unten) und der Einführung der Aktienrente, fälschlicherweise als „Generationenkapital“ benannt.

Im strafrechtlichen Sinne handelt es sich bei der Aktienrente offensichtlich um einen schieren Prospektbetrug (§ 264a StGB Kapitalanlagebetrug – siehe Anmerkung 1).

Mit der Aktienrente, so das (Prospekt-)Versprechen des Koalitionsvertrags aus 2021, werden „wir zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der Gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen“.

Nichts davon wird passieren. Folgendes haben Lindner und Heil verkündet:

Der Staat wird sich Geld leihen, das er einer staatseigenen Stiftung zur Verfügung stellt, die damit an Finanzmärkten spekulieren soll. Der Staat wird sich also als ein Hedgefondsmanager betätigen. Die Erträge des Fonds sollen dann ab 2036 in den Haushalt der Deutschen Rentenversicherung abgeführt werden.

Das Betrugsprojektes im Detail und mit konkreten Zahlen

Im Jahr 2024 sollen Anleihen von 12 Milliarden Euro aufgenommen werden. Diese Summe wird jedes Jahr um 3 % erhöht, so dass im Jahr 2036 bereits 17 Mrd. € Schulden neu aufgenommen würden.

Lindner und Heil erwarten dann einen Kapitalstock in dem Rentenfonds von 200 Mrd. €, der Erträge von 10 Mrd. € generiert (also eine Verzinsung von 5% erzielt). Die 10 Milliarden würden nach ihrer Darstellung die Rentenversicherung ab „Mitte der 2030er Jahre“ um 0,3 Prozentpunkte entlasten.

Was passiert tatsächlich

Auf die Schulden müssen natürlich Zinsen gezahlt werden. Die betragen gegenwärtig für 10-jährige Staatsanleihen zwischen 2,5 % und 3 %. Bleibt es bei dieser Größenordnung, müssten bis 2036 zwischen 28 und 32 Milliarden Euro Zinsen gezahlt werden.

Unterstellt, dass in den kommenden Jahren die EU-Zielinflationsrate von 2% erreicht würde, wäre die Kaufkraftrelation der 12 Mrd.€ aus 2024 bis 2036 auf etwa 9 Mrd. € geschrumpft.

Zinsen und Geldentwertung machen zusammen also 4,5 % bis 5 % aus. Wenn darüber hinaus noch eine Realverzinsung von 5 % erreicht werden soll, müsste der am Markt erzielte Nominalzins in der Größenordnung von 10% liegen. Das ginge nur mit hochriskanten Anlagestrategien – die Altersversorgung würde dem Casinobetrieb der Finanzmärkte ausgeliefert.

Worin besteht der Betrug genau? Und warum wird er nicht wahrgenommen?

Die Aktienrente leistet die nächsten 12 Jahre keinerlei Beitrag zur „Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz“. Nicht einen Cent. Die danach hochspekulativ errechneten 0,3 Prozentpunkte Beitragsentlastung machen noch nicht einmal 10 % der dann zu erwartenden Mehrkosten für die Altersversorgung aus.

Was würde einem Vermögensmanager, sagen wir der ALLIANZ Global Investors, passieren, wenn er mit einem vergleichbaren Anlageversprechen, Geld an den Finanzmärkten einwürbe und dann offenbaren müsste, dass er die Anleger hinters Licht geführt hätte? Antwort: Er würde auf Schadenersatz verklagt und müsste zusätzlich eine satte Strafgebühr an den Staat abführen.

Beweis: Die beispielhaft genannte ALLIANZ Global Investors verzockte sich in Arkansas/USA mit den Rentenbeiträgen von Teamsters- und Teacher-Gewerkschaften. Die Geschädigten verklagten die Allianz und bekamen Recht. Die ALLIANZ musste 5 Milliarden Dollar Schadenersatz zahlen und bekam zusätzlich eine Strafe von 860 Millionen Dollar aufgebrummt. (Anmerkung 2)

Was passiert bei ähnlich betrügerischem Vorgehen durch staatliche Akteure? Wie man sieht, nichts. Es wird nicht wahrgenommen bzw. verschwiegen.

Das Versagen der vierten Gewalt

Die meinungsführenden Hauptmedien behaupten immer noch, dass die Babyboomer-Jahrgänge eine Kostenexplosion bei der Rentenversicherung auslösen und dass die Jungen durch die egoistischen Alten untragbar belastet würden.

Das ist zwar einerseits eine seit Langem durch die tatsächlichen Entwicklungen widerlegte, völlig übertriebene Panikmache. Andererseits nimmt die Zahl der Rentnerinnen und Rentner durch die geburtenstarken Jahrgänge in den kommenden 14 bis 15 Jahren zu. Und zwar konkret um etwa 17 % bis 2038 (Anmerkung 3). Danach sinkt die Zahl wieder, so dass in ca. 25 Jahren der Mehraufwand für die Altenversorgung gegenüber heute nur noch 14 % höher liegen würde. Im Durchschnitt der kommenden 15 bis 25 Jahre wären die jährlichen Kostenzuwächse in der Altersversorgung also in der Größenordnung von unter einem Prozent. Bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt wären das nicht einmal ein Promille. Derartige Mehrbelastungen wären volkswirtschaftlich gesehen leicht zu bewältigen – zumal der Zeithorizont ja auch auf etwa 15 Jahre begrenzt ist.

Das auszurechnen und in der Öffentlichkeit darzustellen, um dann auf Basis von Fakten eine öffentliche Debatte anzustoßen, welche Reformschritte sozialpolitisch notwendig und ökonomisch tragfähig sein könnten, verweigert die vierte Macht im Staat beharrlich.

Die Medien hätten auch die Aufgabe, das Betrügerische an dem Begriff „Generationenkapital“ zu entlarven. Um im Bild zu bleiben: Der Kapitalstock von 200 Milliarden besteht ja zum allergrößten Teil aus Schulden. Und die müssen in jedem Fall zurückgezahlt werden – und dann haben die „Generationen“ nichts mehr in ihrem Fondstopf. Die „Generationen“ müssten sich immer wieder neu verschulden – und wer hat den Nutzen von dieser ständigen Schuldenmacherei? Das wären die erlesenen Banken, die eine Bieterlizenz für Staatsanleihen haben und die Vermögenden, in deren Auftrag diese Banken deren Geld profitabel anlegen.

Einstieg in die „Jahrhundertreform“ – durch Homöopathie? Der Plan hinter dem Plan

Der FDP-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Christian Dürr, bejubelt die Einführung des „Generationenkapitals“ als eine „Jahrhundertreform für Deutschland“.

Völlig anders sieht es die Vorsitzende der sogenannten Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer. Sie hält die Wirkung der Reform für „homöopathisch“ (bei Maybritt Illner am 14.3.).

Homöopathie bedeutet ja als Therapie minimalste Medikamentendosierung mit einer maximalen Heilungserwartung. Absehbar bezüglich der Aktienrente – und von Schnitzer auch so gemeint – ist Folgendes: Die nicht feststellbare Heilungswirkung wird zu einem radikalen Therapiewandel führen. Nämlich zu einer drastischen Erhöhung der Dosis und zwar mit einer 4-prozentigen Zwangsverbeitragung der Bruttolöhne, die auf die Konten der Finanzkonzerne umgeleitet werden.

Das wird sich als eine Hammerdosis erweisen, die fatale Risiken und Nebenwirkungen hat. Sie entzieht dem Wirtschaftskreislauf 70 bis 80 Mrd. € jährlich Konsumnachfrage. Sie befeuert die Blasenbildung an den Aktienmärkten mit der gleichen Summe, die in gut 10 Jahren bereits 1 Billion Euro ausmachen wird.

Die oben beschriebene Therapie ist die konkrete Empfehlung des Sachverständigenrates für die Bundesregierung vom Juli 2023 (Federführung hatte dabei Martin Werding, der zwei Jahre zuvor das Aktien-Rentenkonzept der FDP geschrieben hatte – Anmerkung 4). Vermutlich hat Lindner genau das gemeint, als er am 6. März ankündigte: „Mit dem Generationenkapital treffen wir eine Zukunftsentscheidung, die weit über das heute geplante Volumen hinausgeht“, und gleich danach ein viel größeres „Generationenkapital 2.0“ versprach.

Dieser Plan wird mit großer Wahrscheinlichkeit umgesetzt, sollte es nach der nächsten Bundestagswahl eine Regierungskoalition der FDP mit der CDU/CSU und dem Black Rock Kanzler Friedrich März kommen.

Und das garantierte Rentenniveau? Es sinkt – das ist gesichert

Hubertus Heil versprach, die Sicherung des Rentenniveaus von 48 % bis zum Jahr 2039. Das klingt gut, verschleiert aber zwei fundamentale Dinge: Das Rentenniveau ist seit 1990 schon um 13% abgestürzt. Im besten Fall würde der Absturz also gebremst. Korrekter ausgedrückt wäre: Die Rentenkürzungen der letzten Jahrzehnte werden zementiert. Das ist aber auch nur die halbe Wahrheit, denn das gesicherte Rentenniveau von 48% hat den gern verschwiegenen Zusatz „netto vor Steuern“. Der Besteuerungsanteil der Renten steigt aber ständig weiter an. Das bedeutet, dass die netto verfügbare Rente (das tatsächliche Rentenniveau) seit 2005 ständig gesunken ist und bis 2040 weiter sinken wird. In konkreten Zahlen: Das tatsächliche Nettorentenniveau ist von 1990 bis heute um 15% gesunken und wird bei voller Besteuerung der Renten ab 2040 auf etwa 20% absinken.

Das Versprechen „Sicherung des Rentenniveaus von 48 %“ erweist sich als reiner Etikettenschwindel.

Was kostet die angebliche Sicherung des Rentenniveaus und wie wird sie finanziert?

Auch hierzu veröffentlichte das Sozialministerium am 6. März erstmalig Zahlen. Die Haltelinie 48 % netto vor Steuern würde bei der erwarteten Zunahme der Rentnerzahlen bis 2036 über Beitragssteigerungen von 18,6 % auf 22,3 % finanziert. Nach 2036 würde ein, dann stabiler, Beitragssatz von 22,6% erforderlich sein. Und dieser Anstieg von 0,3 % ab 2036 soll durch die „Jahrhundertreform“ Aktienrente verhindert werden. Wer die Pressekonferenz gesehen hat, konnte sehen, Lindner und Heil wurden noch nicht einmal rot bei der Verkündung ihrer großartigen Planung.

Die ehemalige Sozialministerin Nahles hatte 2016 noch die Absicht, die Mehrbelastungen durch die Babyboomer durch einen staatlichen „Demografiezuschuss“ zumindest teilweise zu finanzieren. Die Ampelkoalition betreibt das genaue Gegenteil – sie kürzt den sogenannten Bundeszuschuss schrittweise bis 2027 um 6,8 Mrd. Euro.

Wodurch werden also die Babyboomer-Mehrbelastungen getragen? Antwort: durch Beitragserhöhungen und eine Reduzierung des Staatsanteils – und die Aktienrente? Sie wird, wenn die Spekulanten erfolgreich sein sollten, in weiter Ferne ein paar Krümel beisteuern.

Fazit: Das Rentenpaket II bringt nichts bis sehr wenig für die Versicherten. Nichts gegen Altersarmut und nichts für auskömmliche Renten. Es bedient die Interessen der Finanzkonzerne und eröffnet ihnen weitere profitable Perspektiven. 

Wer nach richtigen Lösungen für die Krise der Altenversorgung in Deutschland sucht, wird sie bei den Ampelparteien nicht finden. Ein Blick nach Österreich ist sehr hilfreich. Sehr viel höhere Renten, Mindestrenten über der Armutsgrenze und eine Versicherung für alle. Das funktioniert da schon lange und kann hier genauso gut funktionieren.

In der Schweiz werden über solche Fragen Volksabstimmungen durchgeführt. Anfang März stimmten bei einer hohen Wahlbeteiligung von 59 % über 58 % für eine 13. Monatsrente und 75 % gegen die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Auch das könnte für die Demokratiedemonstranten in Deutschland vorbildlich sein. Unter dem Motto: Mehr Demokratie wagen!

Anmerkungen:

  • Strafgesetzbuch (StGB) § 264a Kapitalanlagebetrug: „Wer im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Wertpapieren … oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen… in Prospekten oder in Darstellungen … über den Vermögensstand hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erheblichen Umstände gegenüber einem größeren Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
  • „US Gericht bestätigt Vergleich in Allianz-Hedgefonds-Affäre“ (Handelsblatt, 15.07.2023)
  • Die Erzählung von der demografischen Katastrophe wird seit über 30 Jahren aufgebaut. Die verwendeten Prognosen haben sich durchgängig als falsch herausgestellt. Ausgangspunkt war eine PROGNOS-Prognose von 1987, die als Mutter der Demografie-Katastrophen-Behauptungen angesehen werden kann. PROGNOS berechnete daraus einen notwendigen Rentenversicherungs-beitrag von 40% im Jahr 2030 und setzte damit die politischen Entscheidungsträger in Wallung (Rentenzukunft – Babyboomer keine Kostenexplosion).
  • Das am 7. November vorgelegte Jahresgutachten des Sachverständigenrates (1) konzentriert sich auf die Altersversorgung. Die Vorschläge an die Politik sind vielfältig und tiefgreifend. Sie sind samt und sonders nicht neu, sondern bereits durch zahlreiche von den Bundesregierungen eingesetzten Sachverständigenkommissionen und Projektgruppen seit Jahren gefordert. Jede dieser Maßnahmen wäre ein Angriff auf die sozialen Interessen der Jungen und der Alten in diesem Land. Neu ist die Bündelung all dieser Maßnahmen mit der Besonderheit abenteuerlicher bis absurder Versprechungen (Der Sachverständigenrat mit radikalen Plänen gegen Jung und Alt).

Erstveröffentlicht im Overton Magzin
https://overton-magazin.de/top-story/das-rentenbetrugspaket-ii/

Wir danken dem Autor für das Publikationsrecht.

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