Palästinasolidarität – Deutsche Profiteure am GAZA Krieg

Veranstaltung

Deutsche Waffen, deutsches Geld!

Wie deutsches Kapital von der bedingungslosen Unterstützung Israels profitiert!

Sonntag 28.Juli,  18 Uhr, 
Gerichtstr. 23, Hof 5, 13347 Berlin Wedding

Internationaler Gerichtshof: Annexion, Entrechtung, Apartheid

Israel hat es amtlich vom Internationalen Gerichtshof – das Vorgehen in Palästina ist illegal. Was daraus folgt, ist noch nicht klar.

Von Hanno Hauenstein

21.07.2024

Das höchste Gericht der Welt, der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen, hat am Freitag ein historisches Gutachten vorgelegt. Beauftragt worden war es Ende 2022 seitens der UN-Generalversammlung. In mehrer Hinsicht untermauert das Gutachten, was palästinensische, israelische und internationale Menschenrechtsorganisationen und kritische Stimmen seitens Wissenschaft und Journalismus seit Jahren immer wieder betont haben: Israels Besatzung palästinensischen Landes – Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gaza – ist illegal und muss beendet werden. Die Besatzung, insbesondere Ost-Jerusalems und weiter Teile von Area C im Westjordanland, zielt der Einschätzung des Gerichts zufolge auf permanente Kontrolle und kommt somit einer Annexion gleich.

Auch Israels Siedlungspolitik, ein Kernelement der Besatzung, ist demnach illegal. Konkret benannt wurden im Gutachten Landbeschlagnahmungen sowie die Ausweitung israelischer Rechtssprechung und Infrastruktur auf israelische Siedler. Mehr noch: Israels Praktiken in Palästina konstituieren in den Augen der Mehrheit des Gerichts Apartheid – genauer: einen Verstoß der Internationalen UN-Antirassismuskonvention, die Rassentrennung und Apartheid verbietet.

Deutschland ignoriert reale Situation vor Ort

Zahlreiche Staaten, allen voran Deutschland, haben diese Klarheit in der Beschreibung der Situation vor Ort lange ignoriert und sprechen ihr teilweise bis heute explizit die Validität ab. Vor weniger als einem Jahr äußerte etwa der Beauftragte der Bundesregierung für Antisemitismus, Felix Klein, im Interview mit der »Welt«, Israel Apartheid zu unterstellen »delegitimiert den jüdischen Staat und ist daher ein antisemitisches Narrativ«. Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs ist somit auch eine Absage an eine beständige Form von politischem gaslighting.

Es hat das Potenzial, einen Rahmen zu schaffen, vor dessen Hintergrund Delegitimierungsversuche linker, kritischer Stimmen aus Kultur, Wissenschaft und Journalismus, wie sie in Deutschland seit Monaten auf der Tagesordnung stehen, in ihrer politischen Motivation erkennbarer werden. Das Gutachten ist aber auch eine Absage an hohle Phrasen ohne Konsequenz: Wer weiter den Horizont einer Zweistaatenlösung beschwört, ohne die im Gutachten benannten Fakten – Annexion, Entrechtung, Apartheid etc. – oder zumindest die Diskussionen darüber zu benennen, macht sich im Grunde unglaubwürdig.

IGH fordert Rückkehrrecht und Reparationen

Das Gutachten, dessen Konzeption lange vor dem 7. Oktober begann, könnte darüber hinaus helfen, die vergangenen neun Monate in Israel-Palästina in ihrer Tiefenschärfe besser zu verstehen. Ohne die annähernd 60 Jahre andauernde Besatzung und Entrechtung palästinensischer Menschen und annähernde Straffreiheit israelischer Politik dafür lässt sich der Hamas-Angriff vom 7. Oktober analytisch kaum greifen. Kontext ist nicht Rechtfertigung, das sollte es explizit nicht sein. Doch das IGH-Gutachten ist auch ein Bruch mit der Idee, Kontext sei Relativierung. Und: ein Bruch mit dem gerade in Deutschland noch immer häufig bemühten orientalistischen Klischee, Israel sei die »einzige Demokratie« des Nahen Ostens, die sich quasi absichtslos gegen Horden palästinensischer Barbaren zur Wehr setzt.

Konkret forderte der IGH in seinem Gutachten auch umfassende Reparationen und Restitutionen, darunter ein Rückkehrrecht für Palästinenser, die seit Beginn der Besatzung 1967 zwangsvertrieben wurden – ein beispielloser Schritt. Gutachten des IGH sind zwar nicht rechtlich bindend, sprich: Sie können die Länder nicht zum Handeln zwingen. Die Gravitas des Gerichts könnte allerdings durchaus Einfluss auf internationale Politik haben und weitere Länder dazu bewegen, Maßnahmen zu ergreifen, den völkerrechtswidrigen Besatzungszustand zu beenden.

Nach Sechstagekrieg zwei unterschiedliche Rechtssysteme eingeführt

Der historische Kontext: Im Sechstagekrieg 1967 hat Israel das Westjordanland, Gaza und Ostjerusalem besetzt (Ostjerusalem wurde später annektiert). Kurz nach Beginn der Besatzung begann Israel mit Siedlungsbau in diesen Gebieten und instituierte zwei unterschiedliche, nach ethnischen Kriterien differenzierte Rechtssysteme – eins für Siedler, eins für Palästinenser. Obwohl Israel seine Truppen und Siedlungen 2005 aus Gaza abzog, setzte es den Siedlungsbau im Westjordanland und in Ostjerusalem fort und erhielt in Gaza eine umfassende Blockade aufrecht, die die Ein- und Ausreise von Personen und die Einfuhr von Gütern erheblich beschränkte.

Die umfassende israelische Kontrolle des Gazastreifens durch den Land-, See und Luftweg erklärt, warum der IGH Gaza nach wie vor für völkerrechtswidrig besetzt hält. In den letzten Monaten nutzte die rechtsextreme Regierung von Netanjahu die Militäraktionen gegen Gaza, um den Siedlungsausbau im Westjordanland zu beschleunigen und die Blockade von Gütern nach Gaza so sehr zu verschärfen, dass in Gaza heute Hunger und eine humanitäre Katastrophe herrschen. Letzteres wurde im Zuge eines separaten Verfahrens vor dem IGH (Südafrikas Genozidverfahren) im März 2024 bereits bestätigt.

Menschenrechter begrüßen IGH-Gutachten

Die israelische Menschenrechtsgruppe B’Tselem gehört zu den Organisationen, die das jüngste IGH-Gutachten begrüßen. »Es darf jetzt keine Ausreden mehr geben«, sagte der B’Tselem-Sprecher Shai Barnes gegenüber »Neues Deutschland «nd». Die militärische Besatzung sei ein Element des israelischen Apartheidregimes. Die internationale Gemeinschaft sei dem Thema bislang ausgewichen, indem es das israelische Narrativ übernahm, dass die Besatzung vorübergehend sei. Auch palästinensische Menschenrechtsgruppen begrüßten das Gutachten. Seitens Al Haq hieß es in einer Erklärung: «Wir bekräftigen die dringende Notwendigkeit, dass die Staaten das Gutachten respektieren (…) Wir erinnern die internationale Gemeinschaft daran, dass ihr Versäumnis, dies zu tun, die Straflosigkeit Israels nur verfestigen und es ermutigen wird, Menschenrechtsverletzungen fortzusetzen.»

Israels Regierung wies die Einschätzung des IGH wenig überraschend zurück. Netanjahu bezeichnete Jerusalem als «unsere ewige Hauptstadt» und das Westjordanland «das Land unserer Vorfahren», wobei er den biblisch konnotierten Namen «Judäa und Samaria» verwendete. Keine Entscheidung in Den Haag könne diese «historische Wahrheit» entstellen. Die Worte des Oppositionsführers Yair Lapid klangen indes kaum anders. Die Stellungnahme des Gerichts in Den Haag sei «einseitig, von Antisemitismus und mangelndem Verständnis für die Realität vor Ort geprägt», schreib Lapid auf X. Sie diene lediglich islamischem Terror und sei Teil einer «Kampagne gegen Israel».

Brisante Frage nach faktischen Konsequenzen des Gutachtens

Von deutscher Seite gab es bislang noch keine Stellungnahme. Berichten zufolge hatte Olaf Scholz letztes Jahr eine schriftliche Erklärung des Auswärtigen Amts vor dem IGH blockiert, die Deutschlands Sicht zum rechtlichen Status der Besatzung darlegt. Brisant wird die Frage sein, welche faktischen Konsequenzen das Gutachten für Drittstaaten, auch für Deutschland, hat. In Punkt 278 wird etwa explizit darauf verwiesen, dass UN-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, in ihren Beziehungen zu Israel zwischen Staatsgebiet und besetzten Gebieten zu unterscheiden. Dies betrifft etwa Handelsgeschäfte, die die Besatzung verfestigen, könnte aber etwa Kooperationen mit israelischen Institutionen wie etwa der Ariel Universität betreffen, die aus dem besetzten Westjordanland heraus operieren.

Angesichts der Tatsache, dass etwa auch das größte deutsche Verlagshaus Europas Axel Springer über sein israelisches Tochterunternehmen Yad2 einem «Intercept»-Bericht zufolge durch Online-Anzeigen von Hausverkäufen und -vermietungen im Westjordanland von Israels Besatzungs- und Siedlungspolitik profitiert und die Siedlungspolitik somit wirtschaftlich verstetigt, wirft dieser Passus doch erhebliche Fragen auf. Deutschland und andere Mitglieder der internationalen Gemeinschaft müssten jetzt «alle strafrechtlichen, diplomatischen und wirtschaftlichen Mittel einsetzen, um ein Ende der Besatzung zu erzwingen», kommentierte Shai Barnes von B’Tselem.

Erstveräöffentlöicht im nd am 22. 7. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1183891.gaza-krieg-internationaler-gerichtshof-annexion-entrechtung-apartheid.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

EU weiter auf Rechtsruck und geopolitischer Abenteuerei

Am 17. Juli gab es die Meldung: „EU Gericht sieht Rechtsbruch. Ursula von der Leyens Impfstoff Deals haben gegen EU Recht verstoßen.“ [1]Ursula von der Leyen: EU-Gericht sieht Rechtsbruch bei Impf-Verträgen (berliner-zeitung.de). Ein paar Tage später wird die „Rechtsbrecherin“ erneut zur EU Kommissionspräsidentin gewählt.

Franz Haslbeck (Linker in die Linke) kommentiert: „Das Neoliberale Oligarchen-Projekt EU wird weiterhin neoliberal rechts regiert. Das herrschende Kapital muss um die Vertretung und Durchsetzung seiner Interessen nicht bangen. Man hätte auch nichts anderes erwarten können.“

Martin Sonneborn (Die Partei) zur Wahl: „Die 1,50 Meter große Personifikation der postdemokratischen Krise ist gerade zum zweiten Mal zur EU-Kommissionspräsidentin gewählt worden – mit den Stimmen von CDU/SPD/Grünen und Rechten: Ursula vonderLeyen.“

„Keine Redezeit zur Leyen-Wahl. Dabei hatte sich mein (stets zu gut gelaunter) Redenschreiber so viel Mühe gegeben.“

Sonneborn zitiert aus seiner nicht gehaltenen -verhinderten- Rede, die wir hiermit weiter verbreiten helfen:

„Vermutlich haben Sie es wieder geschafft, Frau vonderLeyen, für Ihre Wiederwahl ausreichend Abgeordnete von den Grünen bis zu den Rechten mit Ihren Versprechen einzulullen. Als einer der Dienstälteren hier weiß ich aber, was von Ihren Versprechen zu halten ist: Vor 5 Jahren an dieser Stelle hatten Sie dem Parlament ein Initiativrecht versprochen – wir warten immer noch. Und kurz nach der von Ihnen angekündigten Transparenzoffensive wurden Sie verklagt – wegen Intransparenz. Das einzige, was heute noch nebulöser ist als Ihr Kommissionstreiben, sind die Reden von Joe Biden. (Wobei der im Vergleich zu Ihnen ja noch recht zurechnungsfähig wirkt.)“

„Und wie der Untote im Weißen Haus wollen auch Sie ein Amt fortführen, das Ihnen offensichtlich über den Kopf gewachsen ist. Anstelle von EU-Werten wie Transparenz, Diplomatie und Weltoffenheit brachten Sie uns Chatkontrollen, Aufrüstung und eine Migrationspolitik, die noch vor wenigen Jahren als rechtsextrem bezeichnet worden wäre. Wie wollen Sie das in den nächsten 5 Jahren noch toppen? Grenzschussanlagen, Überwachungsstaat, Weltkrieg? Reicht Ihnen denn nicht eine, ja müssen Sie unbedingt sämtliche George-Orwell-Dystopien auf einmal wahrwerden lassen? Ich bitte die Kollegen, das bei der Wahl zu bedenken. Überlassen Sie Europa nicht den Leyen!“

Mehr als diese Beschreibung von Sonneborn und das Fazit von Haslbeck ist zu der Wahl wohl nicht zu sagen? Oder doch ? Die Kriegsabenteuerei und geopolitische Brandstifterei würden wir noch etwas ganz deutlicher herausstreichen wollen! Die Aufhübschung „grüner Deal“ wird in den Hintergrund treten. Wer mit Meloni kann wird doch wohl auch mit Trump können. Vor allem wenn man in vorauseilendem Gehorsam schon mal das Nato Budget in Richtung 3% vom BIP erhöht.

Die in Worten vorgegebenen „EU Werte“ entpuppen sich als eine große Lüge. An ihren Taten lassen sich die „wahren EU Unwerte“ – wie von Sonneborn treffend beschrieben – erkennen.

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