„Das ist lange her, dass es das gab“

IMI-Analyse 2024/33 (Update: 23.7.2024)
https://www.imi-online.de/2024/07/11/das-ist-lange-her-dass-es-das-gab/

Stationierung von Mittelstreckenraketen in Deutschland mit Reichweite bis Russland beschlossen

von: Jürgen Wagner | Veröffentlicht am: 11. Juli 2024

Bild: Black Eagle. Screenshot You Tube Video

Eine Menge wurde beschlossen beim diesjährigen NATO-Gipfel im Juli 2024: Der Ukraine wurde ein „unumkehrbarer Weg“ Richtung NATO geebnet (wenn auch bewusst auf ein Datum verzichtet wurde); für das kommende Jahr wurde dem Land militärische Unterstützung im Umfang von 40 Mrd. Euro zugesagt, einschließlich der Lieferung von F-16-Kampfflugzeugen durch Dänemark und die Niederlande; und zur Koordinierung der ganzen Waffen soll ein neues 700köpfiges NATO-Kommando in Wiesbaden eingerichtet werden.

Wiesbaden ist auch der Ort, der eng mit dem eigentlichen sicherheitspolitischen Paukenschlag verbunden ist, der am Rande des Gipfels verkündeten Entscheidung, ab 2026 wieder US-Mittelstreckenraketen in Deutschland zu stationieren. Mit einer solchen neuen Nachrüstung (oder besser: Aufrüstung) sind beträchtliche Risiken für eine weitere Eskalation mit Russland im Allgemeinen und für Deutschland im Besonderen verbunden.

INF-Vertrag: Mutwillig abgeräumt

Die nun angekündigte Stationierung der Mittelstreckenraketen wäre früher durch den 1987 unterzeichneten russisch-amerikanischen INF-Vertrag (Intermediate Range Nuclear Forces) verhindert worden. Er verbot die Herstellung und Stationierung landgestützter Mittelstreckenraketen mit einer Reichweite 500 bis 5500km. Außerdem sah er die verifizierbare Verschrottung der vorhandenen Arsenale vor, was in der Folge auch geschah – eine ganze hochgradig gefährliche Waffengattung wurde dadurch aus der Welt geschafft!

Doch unter dem Vorwurf, Russland verletzte mit seinem Marschflugkörper 9M729 (NATO-Codename SSC-8) den Vertrag, kündigten die USA das Abkommen im Februar 2019 auf. Natürlich ist es möglich, dass dies zutraf, doch es wurde darauf verzichtet, dies auch zu beweisen. Russland jedenfalls bestritt die Vorwürfe, gab an, das System habe eine Reichweite von 480 km (statt wie von den USA behauptet, 2.500km) und bot Vor-Ort-Inspektionen an, mit denen sich die strittigen Fragen nach Experteneinschätzung hätten ausräumen lassen. Im Deutschlandfunk wurde damals zum Beispiel der Verifikationsexperte Wolfgang Richter, Oberst a.D. von der Stiftung Wissenschaft und Politik, zitiert, der sich über solche Inspektionen folgendermaßen äußerte: „Das würde zumindest einmal erlauben, das System zu überprüfen, die äußeren Dimensionen zu sehen, und von daher abzuschätzen, handelt es sich um eine Langstreckenwaffe oder nicht. Das Detail, also, wird die Rakete nur eine Reichweise von 480 Kilometern haben oder 520, dazu müsste man dann mehr wissen, beispielsweise das Masseverhältnis zwischen Gefechtskopf und Tank. Aber die unterstellte Abweichung ist eine sehr große, das könnte man alles vor Ort feststellen.“

Lange in Planung

Auch in der Folge bot Russland wiederholt ein Moratorium auf die Stationierung von Mittelstreckenraketen an, stieß damit in den USA aber auf taube Ohren, die ohnehin bereits mit der (mutmaßlich lange vorher geplanten und beschlossenen) Entwicklung von Mittelstreckenraketen begonnen hatten. So räumte US-Colonel Michelle Baldanza bereits im März 2019 gegenüber Reuters ein, die USA habe mit „Fabrikationsaktivitäten begonnen“, die „bis zum 2. Februar nicht mit den US-Verpflichtungen unter dem [INF-]Vertrag zu vereinbaren gewesen wären.“

Beispielhafte Struktur einer Multi Domain Taskforce

Quelle: Chief of Staff Paper #1 Army Multi-Domain Transformation Ready to Win in Competition and Conflict, March 16, 2021, p. 12 nach The Army’s Multi-Domain Task Force (MDTF), Congressional Research Service, Updated April 19, 2024. Rot eigene Hervorhebung die der MTDF unterstellten Mittelstreckenraketensysteme

Im Zentrum der US-Kriegsplanungen stehen vernetzte teilstreitkräfteübergreifende Einheiten (Multi Domain Task Forces, MDTF), von denen die erste zu Testzwecken bereits 2017 aufgestellt wurde. Womöglich von Anfang an, spätestens aber aus einem Schaubild der US-Armee vom März 2021 geht eindeutig hervor, dass drei Mittelstreckensysteme integrale Bestandteile dieser Einheiten sind: HIMARS; MRC und LRHW.

Für das Raketen-Abschusssystem HIMARS (High Mobility Artillery Rocket System) befindet sich aktuell eine Boden-Boden-Rakete (Precision Strike Missile, PrSM) mit einer Reichweite über 500km in Entwicklung, die ab 2025 in Serienproduktion gehen soll. Für den europäischen Kontext relevanter sind aber die beiden anderen Systeme, über die bei der Stiftung Wissenschaft und Politik nachzulesen war: „Die sogenannte Mid-Range Capability (MRC) soll auf Grundlage der bestehenden Standard Missile 6 (SM-6) und des Tomahawk-Marschflugkörpers entwickelt werden und eine Reichweite zwischen 500 und 1.500 km haben [aktuell wird in der Presse meist von bis zu 2.500km gesprochen]. Zur weiteren Ausstattung der MDTF soll eine neue landgestützte Hyperschallrakete – die Long-Range Hypersonic Weapon (LRHW) – gehören, die eine Reichweite von mehr als 2.700 km hätte.“
Niemand hat die Absicht…

Im September 2021 wurde die in der Wiesbadener Clay-Kaserne beheimatete europäische MDTF offiziell aktiviert. Als dazugehöriges Gefechtsfeldfeuerkommando zur Koordination von Raketen unterschiedlicher Reichweite wurde am 8. November 2021 das 56. Artilleriekommando im Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kastel wieder in Dienst gestellt. In vielfacher Hinsicht war dieser Schritt symptomatisch, war es doch diese Einheit, die als europäisches Kommando der US-amerikanischen Pershing-Raketen fungierte und die in den Ruhestand geschickt wurde, nachdem sie durch den INF-Vertrag überflüssig geworden war.

Dennoch stritten die Regierungen der USA und Deutschlands lange vehement ab, dass eine Stationierung von Mittelstreckenwaffen geplant sei. In einer Antwort des Hessischen Landtags vom 25. Februar 2022 wurde sogar nicht nur wie in einer vorherigen Antwort der Bundesregierung abgestritten, dass es aktuell derartige Pläne gäbe, sondern auch vehement verneint, dass dies künftig der Fall sein könnte: „Der Bundesregierung ist keine Entscheidung der Regierung der Vereinigten Staaten zur Stationierung hypersonischer Mittelstreckenraketen im Sinne der Fragestellung bekannt. Der Hessischen Landesregierung ist keine Entscheidung der Regierung der Vereinigten Staaten zur Stationierung von Hyperschall-Mittelstreckenraketen oder anderen Waffen der Raketen-Fernartillerie im Sinne der Fragestellung bekannt. Insoweit wird auch auf die gleichlautende Antwort des Auswärtigen Amts vom 23. Dezember 2021 auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Ali Al-Dailami (Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag) (Bundestagsdrucksache 20/311) zu möglichen Raketenplänen der U.S. Regierung in Wiesbaden verwiesen. Das BMVg sowie USAREUR-AF lassen ebenfalls auf Nachfrage der Hessischen Landesregierung verlautbaren, dass eine Stationierung von Waffensystemen jeglicher Art unter dem 56. Artilleriekommando in Mainz-Kastel weder gegenwärtig der Fall noch zukünftig in Planung ist.“
Niemand hatte also die Absicht Mittelstreckenraketen zu stationieren – bis sie dann ankündigten, dies doch tun zu wollen.

Fait accompli

Am 10. Juli 2024 verbreiteten die USA und Deutschland eine gemeinsame Erklärung, in der die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen angekündigt wurde. In der deutschen Fassung liest sich das so: „Die Vereinigten Staaten von Amerika werden, beginnend 2026, als Teil der Planung zu deren künftiger dauerhafter Stationierung, zeitweilig weitreichende Waffensysteme ihrer Multi-Domain Task Force in Deutschland stationieren. Diese konventionellen Einheiten werden bei voller Entwicklung SM-6, Tomahawks und derzeit in Entwicklung befindliche hypersonische Waffen umfassen. Diese werden über deutlich größere Reichweite als die derzeitigen landgestützten Systeme in Europa verfügen.“

Mehr als diese knappe Erklärung war zunächst einmal nicht zu erfahren, erst knapp zehn Tage später schoben die Parlamentarischen Staatssekretäre Siemtje Möller (Verteidigung) und Tobias Lindner (Auswärtiges Amt) in einem Schreiben an den Außen- und Verteidigungsausschuss des Bundestages eine Begründung nach. Der war aber auch nicht viel mehr zu entnehmen, als dass „genaue Zahlen, Zusammensetzungen und Stationierungsorte“ zum jetzigen Zeitpunkt „noch in der Planung“ seien und es generell um eine „Stärkung der Abschreckung“ gegenüber Russland gehe (als Stationierungsort wäre Grafenwöhr der wohl wahrscheilichste Kandidat).

Dass eine Entscheidung von solcher Tragweite ohne vorherige parlamentarische oder gar öffentliche Debatte in die Welt gesetzt wurde, ist allein schon mehr als kritikwürdig ist. Auch die ARD-Korrespondentin Helga Schmidt zeigte sich in ihrem Kommentar auffällig perplex: „Damit hatte niemand hier beim Gipfel in Washington gerechnet, dass die USA wieder Marschflugkörper in Deutschland stationieren. Da ist die Rede vom Typ Tomahawk und das besondere an diesen Waffen ist, dass sie im Tiefflug weit ins gegnerische Gebiet eindringen können, also das würde bedeuten, dass in Deutschland wieder Waffen stationiert sind, die bis nach Russland reichen. Das ist lange her, dass es das gab.“

Hochriskante Systeme

Bei all der Aufregung drängt sich natürlich die Frage auf, was denn nun das Problem an diesen Waffen ist. Die Süddeutsche Zeitung etwa ist schnell mit der Versicherung bei der Hand, das alles sei halb so wild: „Die Fraktionen der Ampelkoalition sind dem Vernehmen nach ebenso wie die Union über die seit einigen Monaten laufenden Verhandlungen zwischen Washington und Berlin im Bilde. Der Vergleich mit dem Nato-Doppelbeschluss von 1979, dem der Bundestag im November 1983 zustimmte, ist in vielerlei Hinsicht schief.“

Das einzige Argument der Zeitung besteht darin, dass die Raketen nach aktuellen Verlautbarungen mit konventionellen und nicht wie in den 1980er Jahren atomaren Sprengköpfen bestückt werden sollen. Deshalb kann aber noch lange keine Entwarnung gegeben werden, denn im selben Artikel beschreibt die Zeitung die Gefahr dieser Waffen dann doch selbst: „Die Waffensysteme sind aber geeignet, um etwa Befehlsstände und Bunkeranlagen anzugreifen.“ Noch etwas genauer wurden die „Qualitäten“ dieser Waffen etwa bei BR24 beschrieben: „Die Marschflugkörper (‚Cruise Missiles‘) sind wie auch das deutsche Waffensystem Taurus in der Lage, im Tiefflug weit in gegnerisches Gebiet einzudringen und wichtige Ziele zu zerstören. Dazu können Kommandostellen, Bunker und Radaranlagen gehören.“

Für die Tomahawk-Marschflugkörper und die Standard Missile 6 (SM-6) hat die US Army extra das neue Startgerät Typhon entwickelt, das auf Lastwagen montiert und damit mobil ist. Zur SM-6-Rakete lässt sich der Presse entnehmen: „Dass dieser Waffentyp für die Stationierung in Deutschland vorgesehen ist, erstaunt auf den ersten Blick. Denn die von der amerikanischen Navy verwendete Version fliegt weniger als 500 Kilometer weit; es handelt sich somit nicht um eine Mittelstreckenrakete. Doch offenbar ist eine neue Version mit einer Reichweite von rund 1600 Kilometern bald einsatzfähig. Diese Version soll zudem Hyperschallgeschwindigkeit erreichen, also schneller als 6200 Kilometer pro Stunde fliegen.“

Noch gefährlicher ist die geplante Stationierung von Hyperschallwaffen („Dark Eagle“), vor deren Stationierung in der Ukraine (und anderswo) von russischer Seite seit Jahren auf Schärfste gewarnt wurde (siehe IMI-Analyse 2024/46). Es kann kein Zweifel bestehen, dass Moskau derartige Waffen als ernste Bedrohung erachtet – ein Kernelement der russischen Vorschläge für eine Beilegung der Ukraine-Krise vom 17. Dezember 2021 enthielt die Forderung, dass keine landgestützten Kurz- und Mittelstreckenraketen in Gebieten stationiert werden, von denen aus sie Russland erreichen könnten.
Drastisch beschrieb Wladimir Putin seine Sichtweise auf diese Waffensysteme in einer Rede zur Anerkennung der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk am 21. Februar 2022 mit diesen Worten: „Nachdem die Vereinigten Staaten den Vertrag über Kurz- und Mittelstreckenraketen gebrochen haben, entwickelt das Pentagon bereits offen eine Reihe von bodengestützten Angriffswaffen, darunter ballistische Raketen, die Ziele in einer Entfernung von bis zu 5.500 Kilometern erreichen können. Wenn solche Systeme in der Ukraine eingesetzt werden, können sie Ziele im gesamten europäischen Gebiet Russlands sowie jenseits des Urals treffen. Tomahawk-Marschflugkörper bräuchten weniger als 35 Minuten, um Moskau zu erreichen, 7 bis 8 Minuten für ballistische Raketen aus der Region Charkow und 4 bis 5 Minuten für Hyperschallraketen. Das nennt man, das Messer an der Kehle zu haben. Und ich habe keinen Zweifel daran, dass sie diese Pläne genauso umsetzen werden, wie sie es in den vergangenen Jahren immer wieder getan haben, indem sie die NATO nach Osten ausdehnen und militärische Infrastruktur und Ausrüstung an die russischen Grenzen verlagern, wobei sie unsere Bedenken, Proteste und Warnungen völlig ignorieren. Nach dem Motto: Entschuldigen Sie, die sind uns wurscht und wir tun, was immer wir wollen, was immer wir für richtig halten.“

Das entschuldigt den russischen Angriff in keiner Weise, aber es zeigt, welcher Stellenwert und welches Bedrohungspotential diesen Waffen in Moskau beigemessen wird. Ob die Systeme nun in der Ukraine oder in Deutschland stationiert werden, dürfte für Russland dabei kaum einen Unterschied machen: Bei Überschallgeschwindigkeit (Wikipedia spricht von bis zu Mach 17 also von rund 21.000km/h) und einer Reichweite von 2.700 bis 3.000 Kilometern wäre die Dark Eagle locker in der Lage, Ziele in Moskau in kurzer Zeit zu erreichen (Grafenwöhr liegt rund 2.100km entfernt).

Mit solch kurzer Vorwarnzeit wäre es russischen Abfangsystemen kaum möglich, einen Angriff zu neutralisieren, allein Erkennung und Verifikation würde zu lange in Anspruch nehmen. Hier geht es vor allem um die Gefahr eines Enthauptungsschlages, mit dem die Führungsspitzen ausgeschaltet werden könnten, vor dem man sich in Moskau Sorgen macht (für die Drohung oder gar Durchführung flächendeckender Angriffe wäre die Dark Eagle mit einem Stückpreis von rund 40 Mio. Dollar doch etwas teuer). Jonas Schneider und Torben Arnold von der Stiftung Wissenschaft und Politik schreiben dazu: „Nicht nur die LRHW, auch die SM 6-Version der Army fliegen mit über fünffacher Schallgeschwindigkeit und sind im Zielanflug manövrierbar. Daher sind sie hocheffektiv gegen mobile Ziele und sehr schwer abzufangen, selbst für moderne Raketenabwehr. Die Dark Eagle ist mit bis zu 17-facher Schallgeschwindigkeit kaum zu stoppen. Mit dieser hohen Eindringfähigkeit sind beide Waffen ideal, um auch solche russischen Hochwertziele auszuschalten, die gezielt geschützt werden. Die überaus teure Dark Eagle ist wohl für die wertvollsten Ziele vorgesehen; die SM 6 bietet dazu eine günstigere Alternative. Der Tomahawk fliegt zwar nur im Unterschallbereich, dafür aber extrem tief. Damit kann er oft unterhalb eines gegnerischen Radars bleiben und so der Luftabwehr entkommen.“

Noch deutlicher äußerte sich ihre SWP-Kollegin Claudia Major von der regierungsberatenden Stiftung Wissenschat und Politik mit schockierender Offenheit: „Die Tomahawks sollen bis zu 2500 Kilometer weit fliegen können, könnten also Ziele in Russland treffen. Und ja, genau darum geht es. […] So hart es klingt. Im Ernstfall müssen NATO-Staaten auch selbst angreifen können, zum Beispiel, um russische Raketenfähigkeiten zu vernichten, bevor diese NATO-Gebiet angreifen können, und um russische Militärziele zu zerstören, wie Kommandozentralen.“

Die Folgen sind fatal, russische Gegenmaßnahmen werden nicht ausbleiben, warnt Brigadegeneral a.D. Helmut W. Ganser: „Aber allein diese Angriffsoption wäre destabilisierend und gefährlich, weil Russland im permanenten Alarmzustand verharren würde und weil Fehlalarme im schlimmsten Fall zum Start von Atomraketen führen können. Überdies muss wohl davon ausgegangen werden, dass mit der Stationierung der Marschflugkörper und Hyperschallgleiter eine Verlängerung des 2026 auslaufenden New-Start-Vertrags mit Obergrenzen für die strategischen Atomwaffen beider Seiten unmöglich wird.“

Widerspruch kommt auch aus Teilen der SPD, so äußerte sich Fraktionschef Rolf Mützenich: „Die Raketen haben eine sehr kurze Vorwarnzeit und eröffnen neue technologische Fähigkeiten. Die Gefahr einer unbeabsichtigten militärischen Eskalation ist beträchtlich.“

Deutschland als Hochwertziel

Mit all dem wird Deutschland zu einem „Hochwertziel“ im neuen Raketenschach, wie der bereits zitierte Oberst a.D. Wolfgang Richter, unterstreicht: „Wenn es zu einem Konflikt mit Russland kommt, wird man natürlich versuchen aus russischer Sicht diese Waffen zunächst einmal als Ziele auszuschalten. […] Es gibt ja Kommandobehörden, die sogenannte Multi Domain Task Force hat ihren Sitz bereits in […] Wiesbaden und das ist dann natürlich ein erstrangiges Ziel.“

Diese Pläne sollten also sofort gestoppt werden. Stattdessen aber kündigte nun MBDA, das Gemeinschaftsunternehmen von Airbus (Deutschland/Frankreich), BAE Systems (Großbritannien) und Leonardo (Italien), zu allem Überfluss auch noch die Entwicklung einer eigenen „Abstandswaffe“ (Land Cruise Missile) mit einer Reichweite von über 2.000km an. Mit gutem Grund ergab deshalb eine erste Forsa-Umfrage von Mitte Juli 2024, dass 47 Prozent der Befragten der Ansicht sind, dass sich das Risiko für einen Konflikt mit Russland durch die Stationierungen vergrößert, nur 17 Prozent begrüßen die Ankündigung. Eine große Mehrheit der Bevölkerung ist also gegen die Stationierungen, es ist höchste Zeit dies der Regierung auch in Form von Protesten zu zeigen.

Wir danken für das Publikationsrecht.

SWP rechtfertigt Stationierung von US-Mittelstreckenraketen: “Keine großen zusätzlichen Risiken”

Die vom Kanzleramt finanzierte Stiftung springt Scholz mit interessanter Begründung bei: “Als logistische Nato-Drehscheibe mit vielen US-Basen ist Deutschland schon heute ein prioritäres Ziel für russische Abstandswaffen.” Da machen ein paar Raketen mehr auch nicht viel aus.

Von Florian Rötzer

Bild: Das mobile Mid-Range Capability (MRC) für Tomahawk-Raketen, das auch SM-6-Raketen abfeuern kann. Eine solche Batterie mit 4 Abschussrampen und einem Kontrollzentrum wird wohl als Teil der Multi-Domain Task Force (MDTF) auch nach Deutschland verlegt. Bild: US Army

Die geplante Stationierung amerikanischer Mittelstreckenraketen in Deutschland wurde von Bundeskanzler Scholz scheinbar im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und der davon abgeleiteten russischen Bedrohung ohne Einbeziehung des Parlaments verkündet. Die Einrichtung der Multi-Domain Task Force (MDTF) in Deutschland mit verschiedenen Raketentypen war spätestens im April 2021, also vor dem Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine, beschlossen worden, mit der Einrichtung wurde Ende des Jahres in der Clay Kaserne begonnen (Video der Eröffnungszeremonie mit den grotesken militärischen Ritualen).

Das Konzept zur Einrichtung von 5 MDTFs mit Hyperschall-Langstreckenraketen, Mittelstreckenraketen und HIMARS mit Abteilungen für Aufklärung, Cyberwar, Elektronische Kriegsführung und Weltraum gegen Russland und China stammt aus dem Jahr 2017. Damals wurde die erste in den USA „aktiviert“, die offenbar ab 2023 einsatzbereit war. Als zweite war die MDTF in Deutschland mit einem Teil der Einheiten in New York, geplant, zudem eine in der Arktis (auch gegen Russland) und zwei im indopazifischen Raum gegen China, eines wurde bereits 2023 „aktiviert“. Soldat und Technik schrieb im April 2021: „Die Army hatte bereits 2019 für 2021 die Aufstellung einer Multi-Domain Task Force in Europa angekündigt, nachdem Erfahrungen mit der in 2017 aufgestellten MDTF in den USA gesammelt und ausgewertet worden waren.“

Die Wissenschaftler Jonas Schneider und Torben Arnold von der angeblichen unabhängigen, aber vom Bundeskanzleramt finanzierten Stiftung Wissenschaft und Politik sahen sich bemüßigt oder waren beauftragt, die während des Nato-Gipfels verkündete Entscheidung, amerikanische Mittelstreckenraketen in Deutschland zu stationieren, zu rechtfertigen. Das betonten die beiden Autoren bereits im Titel ihrer Veröffentlichung: „Gewichtig und richtig“. Auch Claudia Major, ebenfalls bei der SWP tätig, hatte bereits erklärt, dass Angriffskapazitäten, die weit nach Russland hineinreichen, wichtig seien (“Im Ernstfall müssen Nato-Staaten auch selbst angreifen können”).

Präventive Angriffsmöglichkeiten

Im Unterschied zum schon länger zurückreichenden Konzept der MDTFs versuchen die Autoren, die Stationierung durch den Krieg in der Ukraine plausibel zu machen. Russland setze im Krieg nicht nur zahlreiche ballistische Raketen und Marschflugkörper ein, sondern nehme auch „hohe Kosten und Risiken“ hin. Damit gewissermaßen Moskau nicht übermütig werde, müsse man aufrüsten, das schrecke doch ab und schaffe mehr Sicherheit, so die etwas simple, leider bei den westlichen Regierungen derzeit verbreiteten Logik der Wissenschaftler.

Wie Major wird präventiv argumentiert, was heißt, dass russische Stellungen angegriffen werden sollen, bevor von diesen Raketen oder Marschflugkörper gestartet werden. Das ist gleichbedeutend damit, dass sich Russland bedroht sehen muss und entsprechend aufrüstet bzw. präventiv agiert: Die amerikanischen Mittelstreckenraketen sollen „jene russischen Deep-Strike-Fähigkeiten, welche die Allianz auf Distanz halten sollen, ins Fadenkreuz nehmen (hold at risk) und eventuell zer­stören, bevor sie auf Nato-Gebiet feuern. Verlöre der Kreml diese Systeme, da sie zerstört oder abgezogen wurden, würde es der Nato erleichtert, den Angriff zurückzudrängen. Dies soll Russland von vornherein abschrecken, Nato-Länder anzugreifen.“ Solche Strategien mögen einerseits abschreckend wirken, fördern aber andererseits das Wettrüsten und machen die Situation riskanter – auch für Deutschland.

Ein paar Raketen mehr sind kein Problem

Interessant ist, wie das Risiko heruntergeredet wird. Eingeräumt wird zwar, dass der Kreml die amerikanischen Mittelstreckenraketen als „legitime Ziele“ betrachten könne, was im Klartext bedeutet, dass sie angegriffen werden könnten, was in einem Russland-Nato-Konflikt naheliegt. Aber wir Deutschen brauchen uns nicht zu sorgen, wir sind nach den Autoren eh schon primäres Ziel. Das Argument sollte schon vor der Stationierung der Mittelstreckenraketen beunruhigen: „Putin sieht Berlin ohnehin als Gegner. Als logistische Nato-Drehscheibe mit vielen US-Basen ist Deutschland schon heute ein prioritäres Ziel für russische Abstandswaffen, wenn Moskau die Nato im Kriegsfall auf Distanz halten will. Neue US-Flugkörper verschärfen diese Lage nicht signifikant.“

Sollte das Kritik an den Aufrüstungsplänen wirklich entkräften? Und was heißt signifikant in diesem Zusammenhang? Wäre nicht im deutschen Interesse eher,  das bereits bestehende Risiko signifikant zu mindern? Gleichwohl wird behauptet, um Forderungen abzuweisen, amerikanische Mittelstreckenraketen wie in den 1980er Jahren auch in anderen Ländern zu stationieren, dass es „eine deutsche Sonderlage … seit 1990 nicht mehr“ gibt.

Versichert wird, dass es sich nur um „konventionelle“ Raketen handele, da die Tomahawk-Raketen mit einem Nuklearsprengkopf seit 2011 nicht mehr genutzt würden. Es gebe also nicht die Gefahr, dass Russland wegen der kurzen Vorwarnzeiten aus Ungewissheit Atomwaffen einsetze. Und schön ist auch das Argument, um russische Befürchtungen zu entkräften, dass die amerikanischen Hyperschallraketen „entwaffnende Präzisionsschläge führen und so Russlands nukleares Vergeltungspotential an Land in großem Umfang zerstören oder seine politischen Führungszentren auf einen Schlag ausschalten“ könnten. Es würden „wohl“ nur vier Abschussrampen stationiert, die jeweils 2 Raketen abfeuern können: „Die Rampen sind zwar nach­ladbar, aber die (geheime) Gesamtzahl der teuren Flugkörper müsste relativ klein sein.“ Damit wäre die doch beabsichtigte Abschreckungswirkung reduziert.

Wie Berlin der russischen Propaganda begegnen sollte

Russland würde daher mit „Propaganda und Desinformation“ reagieren, um die Stationierung zu verhindern, was der Nato und den SWP-Autoren natürlich völlig fern liegt. „Gewiss ist nicht jede hierzulande geäußerte Kritik an der Stationierung der Mittelstreckenwaffen russische Propaganda“, schreiben die Autoren gönnerhaft, suggerieren aber, dass sie zumindest im Verdacht steht. Umgekehrt könnte man auch formulieren: „Gewiss ist nicht jede hierzulande geäußerte Rechtfertigung der Stationierung der Mittelstreckenwaffen Nato-Propaganda.“

Es wird auch Hilfe zur Entkräftigung der russischen Propaganda geboten, die aber voraussetzt, dass man der Nato-Propaganda völlig vertraut: „Der Kreml-Propaganda sollte Berlin entgegenhalten, dass die Stationierung eine Reaktion auf Russland und kein Selbstzweck ist.“ Warum eigentlich wird hier von Selbstzweck gesprochen, es ginge wohl eher um Eskalation, Aufrüstung oder Bedrohung?

Dazu könnte nach den Autoren ein Vorschlag zur Rüstungskontrolle kommen, um das – für wen? – glaubhafter zu machen. Der hat es in sich. Es geht um die Stationierung amerikanischer Raketen in Deutschland und russischer Raketen auf russischem Territorium, nicht etwa auf Kuba. Abgesehen davon besticht der Abrüstungsvorschlag, weil er selbst schon deutlich macht, warum dies für Russland nicht annehmbar wäre: „Wenn Moskau durch die Einigung das Gros seiner A2/AD-Kapazität verlöre, bräuchte Europa auch weniger ‚Gegenmittel‘. Bei den verbleibenden see- und luftgestützten Abstandswaffen wäre Nato-Europa im Vorteil. Auch hätten die USA dann mehr bodengestützte Mittelstreckensysteme für Ostasien zur Verfügung, wo das Ungleichgewicht zugunsten Chinas noch größer ist.“

Erstveröffentlicht im Overton magazin v. 4.8. 2024
https://overton-magazin.de/top-story/swp-rechtfertigt-stationierung-von-us-mittelstreckenraketen-keine-grossen-zusaetzlichen-risiken/

Wir danken für das Publikationsrecht.

Atomwaffen sind immer Unrecht

Anlässlich des 79. Jahrestages der Atombombenabwürfe durch die USA auf Hiroshima und Nagasaki mit über 200 000 Toten erinnern die Völkerechtler von IALANA in einer Stelliungnahme daran, dass Atombomben internationales Unrecht sind.

Jeder, der Atombomben herstellt, einsetzt oder in seinem Land duldet oder dies in irgendeiner Weise wie die Bunderepublick Deutschland unterstützt, setzt sich ins Unrecht. Er oder sie sollte, deutlich gesagt, hinsichtlich der Einhaltung einer „regelbasierten Ordnung“ gegenüber Dritten besser die Klappe halten.(Peter Vlatten)


Etwa 100 Menschen versammelten sich am 6. August 2024 an der Friedensglocke im Volkspark Berlin-Friedrichshain zum diesjährigen Gedenken „Hiroshima und Nagasaki mahmen“. Bild: Ingo Müller

79 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki – Atomwaffen mit Recht unvereinbar

Stellungnahme IALANA, 5.August 2024

Am 6. August 1945 schlug eine US-Atombombe mit einer Sprengkraft von 16kt TNT, genannt „Little Boy“ auf Hiroshima ein. Schätzungen zur Folge starben 140 000 Personen. Drei Tage später, am 9. August 1945, wurde „Fat Man“, eine US-Plutoniumbombe, auf Nagasaki abgeworfen. Sie nahm geschätzte 80 000 Leben. Die Städte Hiroshima und Nagasaki waren gänzlich zerstört.

Dies geschah vor 79 Jahren. Und obgleich der erste logische Gedanke, der auf die Bilder von Hiroshima und Nagasaki von 1945 folgt, die vollständige nukleare Abrüstung ist, sehen wir dieser Gefahr heute immer noch ins Auge. Sie ist größer denn je. Atomwaffenstaaten haben stets und arbeiten auch aktuell daran, ihre Atomwaffenarsenale (Sprengköpfe und Trägerwaffen) auszubauen und zu modernisieren. Sie beharren weiterhin auf der unhaltbaren Abschreckungspolitik und setzten die nukleare Teilhabe fort und modernisieren die durch Deutschland und anderen Staaten dafür bereitgestellten Flugzeuge und Stützpunkte. Trotzdem sollte nicht der Eindruck entstehen, dass die letzten 79 Jahre erfolglos waren. Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg erhoben sich Stimmen, die eine atomare Abrüstung forderten. Die erste Resolution der UN-Generalversammlung vom 24. Januar 1946 forderte die “elimination from national armaments of atomic weapons and all other major weapons adaptable to mass destruction.” [1]UN Generalversammlung, Resolution 1 Establishment of a Commission to Atomic Energy, 24 Januar 1946. Ihr folgte eine große Reihe weiterer Resolutionen der UN Generalversammlung, in denen ein … Continue reading  Es gibt eine globale nukleare Abrüstungsbewegung, an deren Spitze die Hibakusha – die Überlebenden von Hiroshima und Nagasaki stehen. Mit ihrem unermüdlichen Einsatz mahnen sie die Welt, was die Folgen eines Atombombeneinsatzes sind und fordern deren Abschaffung. Die Bemühungen der Zivilgesellschaft, der UN Organe sowie der Gemeinschaft der Blockfreien um eine atomwaffenfreie Welt, führten u.a. auch zum Abschluss der Verträge über atomwaffenfreie Zonen. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Rechtinstrumenten und Rechtsnormen, die den Einsatz von Atomwaffen verbieten. Sie reichen von Verträgen über Kernwaffenfreie-Zonen, über den NPT und Test-Stopp-Verträge bis zum humanitären Völkerrecht, den Menschenrechten und Umweltstandrads. [2]Siehe die Tabelle in Anhang 1

Tatsächlich ist die Welt dem Ziel einer atomwaffenfreien Welt im Jahr 2021 einen Schritt nähergekommen, als der Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft trat. Dieser Vertrag, ein Meilenstein der nuklearen Abrüstung, ergänzt und baut auf andere Instrumente und Normen auf. Er verbietet u.a. die Herstellung, den Einsatz, die Weitergabe oder die Stationierung von Atomwaffen und enthält Normen zu Opferschutz und Umweltsanierung, einem zunehmend wichtigen Bereich

Während der AVV nur für Mitgliedsstaaten bindend ist, gibt es völkerrechtliche Normen, die als Gewohnheitsrecht für alle Staaten gelten. Zu diesen gehören die Regeln und Prinzipien des humanitären Völkerrechts, die den Einsatz von Atomwaffen verbieten, weil a) Atomwaffen zwischen Zivilisten und Kombattanten nicht unterscheiden, b) sie unnötiges Leiden verursachen, und c) sie langfristige und schwere Schäden in der Umwelt verursachen. Zusätzlich werden durch einen solchen Einsatz neutrale Staaten in Mitleidenschaft gezogen. Dies bestätigte der IGH in seinem epochalen Gutachten vom 07.08.1996. Die offen gelassene Frage, ob der Einsatz von Atomwaffen in einer extremen Notwehrsituation, in der das Überleben des Staates auf dem Spiel stünde, rechtmäßig ist, sollte keinesfalls als ein Bejahen gedeutet werden. Eindeutig für den IGH war, dass Notwehr nur dann rechtmäßig ist, wenn sie mit den Regeln und Prinzipien des humanitären Völkerrechts konform sind. Mit anderen Worten, das Selbstverteidigungsrecht ist durch das humanitäre Völkerrecht sowie durch die Prinzipien der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit eingeschränkt. Atomwaffen, die heute existieren, erfüllen diese Bedingungen nicht. Somit ist ihr Einsatz in jeglicher Situation völkerrechtswidrig. Im Übrigen ergibt sich hieraus auch ein Androhungsverbot des Einsatzes von Atomwaffen.

Des Weiteren sind Atomwaffen mit Menschenrechten insbesondere dem Recht auf Leben nicht vereinbar. Der Menschenrechtsausschuss bekräftigte diese Feststellung in der Allgemeinen Bemerkung 36, in der er hervorhob, dass es Staaten untersagt ist, Atomwaffen zu entwickeln, zu testen oder einzusetzen.[3] Allgemeine Bemerkung Nr. 36, CCPR/C/GC/36, para. 66. Zusätzlich stelle der Menschenrechtsausschuss fest, dass Staaten der internationalen Verpflichtung unterliegen, Verhandlungen in gutem Glauben zu beginnen und abzuschließen, die zu atomarer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle führen. Die aus dem Jahre 1970 stammende Rechtsverpflichtung des Artikel 6 des Nichtverbreitungsvertrages hat der IGH in seinem Gutachten 1996 ausdrücklich bekräftigt und zum völkerrechtlichen Gewohnheitsrecht erklärt. Damit ist sie für alle Staaten der Welt verbindlich: Alle Staaten haben für die vollständige Abschaffung der Atomwaffen zu sorgen!

Ein Androhungs- und Einsatzverbot von Atomwaffen und eine Verhandlungsverpflichtung mit dem Ziel der vollständigen atomaren Abrüstung sind die größten Errungenschaften der letzten 79 Jahre. Sie gelten für alle Staaten ausnahmslos. IALANA erinnert an diese Verpflichtungen schon seit ihrer Gründung.[4] Siehe eine Liste von Veröffentlichungen im Anhang 2 Trotz dieser Errungenschaften, haben wir noch viel zu tun. Leider sind wir Zeugen der fortwährenden Missachtung der vertraglichen und gewohnheitsrechtlichen Verpflichtung ernsthafte Verhandlungen über atomare Abrüstung aufzunehmen. Beispielhaft dafür steht der Boykott der Verhandlungen über das Zustandekommen des TPNW und der Konferenzen zur Förderung des Vertrages.

79 Jahre sind seit jenen Augusttagen 1945 vergangen. Taniguchi Sumiteru, Hibakusha aus Nagasaki, widmete sein Leben der Erzählung seiner Lebensgeschichte, der Atombombe auf seinem Rücken[5] Sumiteru Taniguchi, The Atomic Bomb on My Back: A Life Story of Survival and Activism, 2020 , und dem Kampf für Frieden und nukleare Abrüstung. In einem Interview sage er: „Um eine Welt zu schaffen, in der wir als Menschen leben können, müssen wir uns von allen Substanzen befreien, die man als „nuklear“ bezeichnen könnte.“ [6] https://www.pbs.org/wgbh/peoplescentury/episodes/fallout/taniguchitranscript.html Diesem Ziel ist die IALANA verpflichtet. Wir fordern alle Staaten dazu auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine Welt ohne Atomwaffen zu schaffen. Diese schließen die Beendigung der nuklearen Teilhabe sowie die Abschaffung und Zerstörung von allen vorhandenen Atomwaffen ein. Denn nur eine Welt ohne Atomwaffen ist eine sichere Welt. 

Anhang 1

Anhang 2

wer ist IALANA und mehr 

References

References
1 UN Generalversammlung, Resolution 1 Establishment of a Commission to Atomic Energy, 24 Januar 1946. Ihr folgte eine große Reihe weiterer Resolutionen der UN Generalversammlung, in denen ein Atombombeneinsatz als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gebrandmarkt wird.
2 Siehe die Tabelle in Anhang 1
3 Allgemeine Bemerkung Nr. 36, CCPR/C/GC/36, para. 66.
4 Siehe eine Liste von Veröffentlichungen im Anhang 2
5 Sumiteru Taniguchi, The Atomic Bomb on My Back: A Life Story of Survival and Activism, 2020
6 https://www.pbs.org/wgbh/peoplescentury/episodes/fallout/taniguchitranscript.html

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