Pflicht zur „Verfassungstreue“: Einfallstor für Repressalien

Linke Gewerkschafter kritisieren Passus im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes

Von Peter Nowak

Bild: Benjamin Ruß. Bearbeitetes Screenshot Youtube-Video

Als »schwieriges Ergebnis in schwierigen Zeiten« hat der Verdi-Bundesvorstand das Ergebnis der Tarifrunde im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen bezeichnet. Wesentlich kritischer äußerte sich das Netzwerk für eine kämpferische und demokratische Verdi. »Nein zu Reallohnverlust, 27 Monaten Laufzeit und Einstieg in die 24-Stunden-Woche«, heißt es in einer Stellungnahme.

Die Gruppe rügt auch einen Passus im künftigen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD), der auch bei linken Gewerkschafter*innen bislang wenig Beachtung findet, obwohl er eine höchst politische Dimension hat. Dieser macht bei Auszubildenden und Studierenden »Verfassungstreue« zur Bedingung für eine Übernahme ins Arbeitsverhältnis. Wörtlich heißt es dort: »Voraussetzung für die Übernahme ist, dass Auszubildende und dual Studierende des Bundes und anderer Arbeitgeber, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrgenommen werden, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.« Es dürfe »während der gesamten Ausbildungsdauer/Studiendauer kein Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestehen«.

Das ist eine deutliche Verschärfung gegenüber der Regelung im auslaufenden TVÖD. Dort lautet der entsprechende Passus: »Auszubildende werden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung bei dienstlichem beziehungsweise betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.«

Von einem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) war bisher nicht die Rede. Dieser Begriff wurde in den 70er und 80er Jahren in Westdeutschland missbraucht, indem mit dem sogenannten Radikalenerlass die Überprüfung von Lehramtsanwärter*innen und vielen anderen Beschäftigten begründet wurde. Dies führte zur Bespitzelung von rund 3,5 Millionen Bewerber*innen und Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch den Verfassungsschutz. In der Folge kam es zu Berufsverbotsverfahren gegen 11 000 Personen. 2250 von ihnen wurde tatsächlich die Einstellung verweigert, 256 Beamt*innen wurden entlassen.

Das Netzwerk für eine kämpferische und demokratische Verdi sieht in der neuen Regelung im TVÖD eine »Drohung für alle politisch interessierten und aktiven jungen Menschen«. Zuletzt habe man gesehen, wie etwa das »Liken« eines Posts in den sozialen Medien, in dem das Vorgehen Israels in Gaza verurteilt wird, ausgereicht habe, »um eine öffentliche Kampagne gegen die Präsidentin der Technischen Universität Berlin auszulösen«. Das zeige, »welche einschränkende Wirkung eine solche tarifvertragliche Klausel haben könnte«.

Der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, fordert auf X immer wieder Konsequenzen für vermeintliches Fehlverhalten von Personen im öffentlichen Dienst. 1999, damals noch Grünen-Bundestagsabgeordneter, hatte er die »Formel von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung als Kampfbegriff zur Ausgrenzung missliebiger Kritiker« bezeichnet.

Derzeit warnen auch Gewerkschaften vor einer Rückkehr von Radikalenerlass und Berufsverboten, insbesondere auf Länderebene. So kritisiert der Hamburger DGB die Pläne des rot-grünen Senats, wieder die Regelanfrage beim Verfassungsschutz für alle Bewerber*innen im öffentlichen Dienst einzuführen.

In Bayern wurden unter anderem die Berufsverbote gegen die Lehramtsanwärterin Lisa Poettinger und gegen den Geoinformatiker Benjamin Ruß mit Paragraf 3 des Tarifvertrags der Länder (TVL) begründet, der weitgehend mit der neuen Passage im TVÖD übereinstimmt. Ruß berichtete kürzlich auf einer Veranstaltung der Hamburger Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) von seinen Erfahrungen. Ihm wurde eine schon zugesagte Stelle an der Technischen Universität München verweigert, weil er unter anderem Mitglied des Studierendenverbands Die Linke.SDS und der Gefangenensolidaritätsorganisation Rote Hilfe ist. Das Münchner Arbeitsgericht wies nach einer zweijährigen gerichtlichen Auseinandersetzung die Klage von Ruß gegen die Nichteinstellung zurück.

Erstveröffentlicht im nd v. 8.4. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1190425.verfassungstreuecheck-im-oeffentlichen-dienst-pflicht-zur-verfassungstreue-einfallstor-fuer-repressalien.html

Wir danken für das Publikationsrecht.


Das geknebelte Gedenken

Von Wolf Wetzel

Der israelisch-deutsche Philosoph Omri Boehm sollte anlässlich des 80. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald am 11. April 2025 eine Rede halten. So hatte es die Gedenkstätte Buchenwald geplant. Dann knickte der Leiter der Gedenkstätte Jens-Christian Wagner ein, der uns eigentlich den „aufrechten Gang“ beibringen sollte.

Es intervenierte das israelische Kriegskabinett, u.a. in Gestalt des israelischen Botschafters:

„Die Entscheidung, mit Omri Boehm einen Mann einzuladen, der Yad Vashem als Instrument politischer Manipulation bezeichnet, den Holocaust relativiert und sogar mit der Nakba verglichen hat, ist nicht nur empörend, sondern eine eklatante Beleidigung des Gedenkens an die Opfer“. (spiegel.de vom 2.4.2025)

Auf Nachfrage ergänzte sein Sprecher:

„Wenn das Andenken an die Ermordeten entstellt und beschmutzt werden soll, werden wir nicht wegschauen. Diese Position hat die Botschaft auch der Gedenkstätte Buchenwald übermittelt.“ (s.o.)

Um zu verstehen, wen der israelische Botschafter fürs Gedenken ungeeignet hält, hier ein paar wenige Daten:

„Boehm, 1979 in Haifa geboren, hat unter seinen Vorfahren selbst Holocaustüberlebende. Seit etlichen Jahren lehrt er als Hochschullehrer in New York, seine Bücher und Thesen werden weltweit wahrgenommen, polarisieren aber durchaus. Die Haltung des Philosophen zur Regierung seiner Heimat Israel und auch zur dortigen Gedenkkultur ist eine kritische. Auch nach dem Massaker des 7. Oktober 2023 durch die Hamas und dem anschließenden Krieg in Gaza setzt er sich für eine binationale Einstaatenlösung ein, fordert dazu nicht zuletzt die ‚Kunst des Vergessens‘.“ (s.o.)

Die Okkupation des Gedenkens

Dass es als Erinnerung, als Mahnung, als Aufruf an die Zukunft verschiedene Meinungen gibt, geben muss, hat ganz sachlich etwas damit zu tun, dass das eine Grundregel der Meinungsfreiheit darstellt – auch und gerade dann, wenn es einem nicht passt.

Es gibt aber einen noch tieferen Grund für diesen notwendigen Dissens: Die Opfer des Holocaust hatten nicht die eine Meinung, hatten ganz und gar nicht dasselbe Verständnis vom Judentum. Es gab nicht wenige, die weder im Judentum ihr Selbstverständnis hatten, noch im Zionismus eine (zweite) Heimat gefunden hatten und haben.

Viele Juden, die aus Deutschland fliehen mussten, waren Sozialisten und Weltbürger. Was haben sie mit der reaktionären und rassistischen Siedlerbewegung gemein? Nichts.

Viele Juden, die in KZs umgebracht wurden, waren Kommunisten. Was haben sie mit dem Finanzminister und Faschisten Smotrich gemein? Nichts.

Wie anmaßend ist es also, wenn diese zutiefst reaktionäre Regierungskoalition im Namen der Opfer zu sprechen wagt.

Deren staatstragende Behauptung, es gäbe ein Gedenken ist die eigentliche Verhöhnung der Opfer.

Zudem gibt es überhaupt keine Linearität von den Opfern zu den Überlebenden und denen, die heute vorgeben, im Namen der Opfer zu reden.

Wenn es also eine Instrumentalisierung der Opfer gibt, dann in dieser Form der Okkupation.

Das belegt auch die vorsätzliche und absichtsvolle Reduzierung des Gedenkens auf jüdische Opfer.

Die von der Gedenkstätte selbst veröffentlichten Zahlen („Buchenwald Concentration Camp 1937 – 1945“, Göttingen 2004) lauten beispielsweise für den 31.7.1941 (die Kategorien stammen nicht von mir):

39% Politische, 20% Polen (nichtjüdisch), 17% „Arbeitsscheu Reich“, 17% Juden, 0,6% Homosexuelle und 6,4% Sonstige („Bibelforscher“, „Berufsverbrecher“ usw.)

Immanuel Kant säße in israelischer Administrativhaft – wenn er noch leben würde

„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“.

Der Leiter der Gedenkstätte Jens-Christian Wagner wurde in der 3sat-Sendung gefragt, wie er sich diese Absage erkläre. Zuerst hatte er für den unerwünschten Philosophen ausgesprochen warme und herzliche Worte. Omri Boehm beziehe sich in seiner Arbeit ausdrücklich auf Immanuel Kant, der die universalistischen Werte wie die Gleichheit aller Menschen ins Zentrum seines Denkens gesetzt habe, was auch Omri Boehm an- und umtreibe. Zum anderen könne er bestätigen, dass es diesen Druck auf eine Gedenkveranstaltung noch nicht gegeben habe. Aber, so Herr Wagner im Gespräch, er hätte sich diesem Druck nicht gebeugt. Vielmehr habe er die letzten Überlebenden des Holocausts im Blick gehabt, die er vor den erwartbaren Turbulenzen schützen wollte.

Das klingt auf den ersten Blick sympathisch und selbstlos. Doch bei genauerem Hinsehen geht es doch um etwas sehr Eigennütziges, was in zahlreichen Fällen zuvor und danach zum Tragen kommt. Die Betroffenen haben Angst um ihren Job, haben Angst vor den politischen und beruflichen Konsequenzen, wenn sie nicht diesem vorbürgerlichen Diktat der „Staatsraison“ gehorchen.

Tatsächlich benutzt das israelische Kriegskabinett in Gestalt des israelischen Botschafters die Opfer des Holocaust, um angeblich in ihrem Namen zu sprechen. Und der Gedenkstättenleiter schiebt die Überlebenden des Holocausts vor, um sein eigenes Verhalten zu kaschieren.

Wenn es in diesem Konflikt tatsächlich um jene ginge, die nicht mehr reden können oder gar nicht gefragt werden, wäre doch folgender Vorschlag um einiges redlicher:

Man teilt die Gedenkveranstaltung in zwei Teile. Im ersten stehen die Überlebenden des Holocausts im Mittelpunkt. Danach würde sich eine Veranstaltung mit dem israelisch-deutsche Philosoph Omri Boehm anschließen. Den Überlebenden des Holocaust stände es dann frei, daran teilzunehmen.

Wenn man Zusammenhänge ausradieren will

Als wollte die Leitung der Gedenkstätte beweisen, dass man auch eigenständig das Gedenken diktieren kann, hat sie für dieses Jahr eine neue Hausordnung erlassen. Diese kam jetzt zum Zuge, als Menschen mit Kufiyas die Gedenkstätte besuchten:

„Direkt nach unserer Ankunft wurden wir von zwei Mitarbeitern gebeten, auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers die Kufiyas abzunehmen. Als Begründung nannten sie einen Absatz in der neuen Hausordnung, laut derer „das Tragen von Kleidungsstücken und Symbolen, deren Herstellung oder Vertrieb im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind, ebenso das Tragen von Kleidungsstücken oder Symbolen, die nach objektiver Betrachtung den Grundwerten und dem Zweck der Stiftung widersprechen“ nicht gestattet ist.“

Und noch etwas umtreibt mich, Herr Wagner: „Solidarität mit Palästina“ wird gerne als versteckte Form des Antisemitismus „entlarvt“. Sie sind ja ein belesener Mann und kennen die dazu entsprechenden Fachbegriffe, die wie Drohnen über den Debattenraum kreisen: „Israel bezogener Antisemitismus“ oder noch schwammiger die „3-D-Regel“. Wenn also Menschen mit einer Kufiya die Gedenkstätte betreten, dann wäre es doch das Erste, was Sie machen sollten: Sie begrüßen! Denn ganz offensichtlich ist diesen Menschen das Gedenken an die Shoa sehr wichtig, vielleicht auch deshalb, weil „Nie wieder“ einer universellen Idee folgt. Verstehen Sie?

Bei der Gedenkfeier sprach eine Schülerin u.a. vom Genozid in Gaza. Darauf antwortete der Leiter der Gedenkstätte prompt und erkennbar gequält:

Ja, ich glaube, wir müssen um die Menschen, die unschuldig im Gazastreifen getötet wurden, trauern. Aber von einem Genozid zu sprechen, wie wir es gehört haben, das gehört sich meines Erachtens nach nicht an einem Ort wie hier.“

Die Plattform „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ kommentierte diese Zurechtweisung wie folgt:

Es passt nicht an diesen Ort. Warum passt es nicht?

Weil es nicht zu dem „Wir“ passt, das darauf aufgebaut ist, dass Juden immer gut sind und keinen Völkermord begehen können – nur die Deutschen konnten das einmalig, einzigartig, singulär und super-spektakulär und das war es. So sagen sogar die Lieblingsjuden Deutschlands, solche, die Deutschland – also „uns“ – vergeben. Und die Schülerin soll sich vorsichtig äußern. Und wenn nicht, wird „wir“ es ihr erklären.“

Gedenkvorschrift

In Anerkennung der Tatsache, dass es hier nicht um eine offene Diskussion geht, sondern um ihre kategorische Verhinderung, schlage ich zur Vermeidung unnötiger Skandale folgende Gedenkvorschrift vor:

  • Nur das israelische Kriegskabinett entscheidet, wer und wie der Opfer des Holocaust gedacht wird.
  • Nur das israelische Kriegskabinett hat das Recht, zu relativieren: Wenn der Ex-PLO-Chef Arafat als Hitler des Nahen Osten bezeichnet wird, dann ist das in Ordnung.
  • Nur das israelische Kriegskabinett hat das ultimative Recht, den Holocaust zu instrumentalisieren, wenn es einen zweiten Holocaust zu verhindern vorgibt und damit den Widerstand gegen die israelische Besatzung meint.
  • Nur das israelische Kriegskabinett darf Faschisten in der Regierung beheimaten und überall in der Welt „Nie wieder“ als Lehre ausgeben.
  • Nur das israelische Kriegskabinett darf von Untermenschen, Abschaum und Ungeziefer reden, wenn damit Palästinenser gemeint sind und nicht Juden.
  • Nur das israelische Kriegskabinett darf unentwegt von einem „Groß-Israel“ (Erez Israel) sprechen und dieses in die Tat umsetzen, ohne den Wahnideen eines Großdeutschlands nahe zu kommen.
  • Wenn jemand vom Abholzen, verbrennen, zermalmen und auslöschen redet und damit Gaza meint, dann ist das kein Faschist, sondern ein geschätztes Mitglied des israelischen Kriegskabinetts, Itamar Ben-Gvir, Minister für nationale Sicherheit.
  • Nur das israelische Kriegskabinett hat das exklusive Recht, das Andenken an die Ermordeten so zu entstellen und zu beschmutzen, bis es auch für Vernichtungskriege taugt.

Anhang: Eine E-Mail an den Leiter der Gedenkstätte Buchenwald

8.4.2025

„Sehr geehrter Herr Jens-Christian Wagner,

da ich mir Mühe gebe, nicht über Menschen zu schreiben, ohne sie das wissen zu lassen, möchte ich Ihnen meinen Beitrag im Magazin Overton vom 8.4.2025 zukommen zu lassen. Auch wenn man die „Streitkultur“ und das Recht auf unterschiedliche Meinungen als hohes Gut hochhält, wissen Sie wie ich, dass das in den letzten Jahren orwellsche Anwandlungen angenommen hat. Ich möchte wo immer das möglich ist, das zur Sprache bringen – ohne Hausordnungen und begrifflose Grenzzäume wie „Grundwerte“ und Benimmregeln fürs Erinnern (was den Inhalt und sogar den Ort angeht), die dem Universalismus der Menschenrechte, den Sie offensichtlich mit dem ausgeladenen Philosophen Omri Boehm teilen, völlig widerspricht.

Ich würde mich freuen, wenn Sie zu den gemachten Vorwürfen und politischen Einschätzungen Stellung nehmen. Ganz sicher wäre das Magazin Overton bereit, Ihrer Stellungnahme denselben Platz einzuräumen wie mir.

Wolf Wetzel

Quelle und Hinweise

Jahrestag der KZ-Befreiung. Philosoph Omri Boehm darf bei Buchenwald-Gedenkfeier nicht sprechen, spiegel.de vom 2.4.2025: https://www.spiegel.de/kultur/philosoph-omri-boehm-darf-bei-buchenwald-gedenkfeier-nicht-sprechen-a-b764ce35-cfee-488c-a7b2-e478d23c3f21?sfnsn=scwspmo

Buchenwald-Gedenken: Absage an Omri Boehm. Vor der Gedenkfeier zum 80. Jahrestag der Befreiung Buchenwalds hat Gedenkstättenleiter Jens-Christian Wagner den Redner, Philosoph Omri Boehm, ausgeladen. Wir sprechen mit Wagner: https://www.3sat.de/kultur/kulturzeit/buchenwald-gedenken-absage-an-omri-boehm-100.html

Arbeit am Begriff statt politischer Instrumentalisierung, Gerhard Hanloser, 2020: https://wolfwetzel.de/index.php/2020/09/10/arbeit-am-begriff-statt-politischer-instrumentalisierung-von-gerhard-hanloser/

Zerstören, zerschmettern, abholzen, auslöschen …, Wolf Wetzel, 2025: https://wolfwetzel.de/index.php/2025/03/27/zerstoeren-zerschmettern-abholzen-ausloeschen/

Der eliminatorische Nationalismus. Zwischen Krieg und Krieg in Gaza um Palästina, Wolf Wetzel, 2023: https://wolfwetzel.de/index.php/2023/11/29/der-eliminatorische-nationalismus-zwischen-krieg-und-krieg-in-gaza-um-palaestina/

Kufiya hat in Buchenwald Hausverbot! 4. April 2025: https://kommunistische-organisation.de/stellungnahme/kufiya-hat-in-buchenwald-hausverbot/

Erstveröffentlicht im Overton Magazin v. 8. April 2025
https://overton-magazin.de/kolumnen/kohlhaas-unchained/das-geknebelte-gedenken/

Wir danken für das Publikationsrecht.

Perspektiven der Bewegung gegenErdoğan – Veranstaltung

Freitag, 25. April 2025, 19 – 21 Uhr, Gneisenaustr. 2a in Berlin

in anderen Städten tba sowie via Zoom

Eine Veranstaltung von Sozialismus von Unten


„Die Festnahme von Imamoğlu (CHP), dem Oberbürgermeister Istanbuls und aussichtsreichsten Gegenkandidaten des Präsidenten Erdoğan, entfachte eine von Studierenden ausgelöste Massenbewegung in der Türkei.


Wie kann die Bewegung gegen Erdoğan langfristig erfolgreich sein? Was bietet die Opposition unter der Führung der CHP an? Welche Perspektiven ergeben sich für Sozialist:innen?

Über diese und weitere Fragen wollen wir gemeinsam mit einem sozialistischen Aktivisten aus der Türkei diskutieren.“

www.sozvu.org/veranstaltungen

Die hier angesprochenen Fragen waren bereits Thema zu Anfang der Bewegung in unserem Artikel "Türkei in Aufruhr "!

Diese Seite verwendet u. a. Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung