Warnstreiks bei Vivantes – kämpfen wie bei CFM!

Drei Tage lang streiken die Beschäftigten der Vivantes-Tochterunternehmen.

Betroffen sind Kolleg:innen für Dienste wie Verpflegung, Technik und Reinigung, allesamt elementar für einen funktionierenden Krankenhausbetrieb.

Sie fordern endlich ein Ende der Ungleichbehandlung in ihren Krankenhäusern.

Mit ihrer Gewerkschaft Verdi forden sie einen Tarifvertrag, bei dem die Regelungen des Tarifvertrags für Beschäftigte des öffentlichen Diensts in Krankenhäusern (TVÖD-K) eins zu eins auf Vivantes übertragen werden.

Ihre Arbeitsbedingungen sind hart, ihre Bezahlung ist mickrig. Deshalb ist „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für ein Auskommen der Kolleg:innen angesichts der Teuerungen in der Stadt unverzichtbar.

Wie schon bei CFM und Charité versucht der Vivantes Konzern, der zu 100 Prozent dem Land Berlin gehört, ein System aufrecht zu erhalten, dass die Belegschaften spaltet und auf unverschämte Weise ausbeutet.

Der Berliner Senat hatte mehrfach die Gleichstellung verspochen. Auch die Rückführung der Vivantes-Töchter in den Konzern wurde zugesagt. Aber diese Zusagen scheren weder Vivantes noch den Senat selbst. Die Umsetzung würde wie schon bei der Charité eine Stange Geld kosten. Aber in Zeiten der Zeitenwende feilscht der Senat um jeden Cent und Versprechen, die etwas kosten außer warmen Worten, werden auf die lange Bank geschoben. Am liebsten bis zum Sanktnimmerleinstag.

Das erste Angebot von Vivantes hatte die Tarifkommission bereits am 14. Januar zurückgewiesen. Eine breite Befragung der Kolleg:innen ergab eine Ablehnung von über 90 Prozent. Seitdem blockiert die Geschäftsführung und verweigert jede nennenswerte Nachbesserung.

Bei CFM bedurfte es 48 Streiktage, bis Land und Charité einlenkten. Voher versuchten sie mit allen Kniffen, den Kampf der Belegschaft zu spalten und zu behindern.

Anstatt daraus zu lernen, daß alle diese Manöver zwecklos sind, wenn die Belegschaft ausreichend entschlossen ist, ihre berechtigten Interessen durchzukämpfen, versuchen sie es auch diesmal wieder.

Heute wie damals versucht man eine extensive Notdienstverordung per Arbeitsgericht durchzusetzen und den Streik damit zu unterlaufen.

„Immer wenn es um die Bezahlung der Kolleg*innen geht, werden sie als patientenferne Berufe bezeichnet, die für die Krankenversorgung nicht zentral sind. Dafür sind sie sogar extra ausgegliedert worden, sind nicht Teil der Vivantes Muttergesellschaft und werden beim Gehalt benachteiligt. Doch wenn die Beschäftigten ihr Grundrecht auf Streik wahrnehmen, werden sie für unabkömmlich erklärt. Vivantes sollte endlich die Zwei-Klassen-Belegschaft beenden, statt juristisch gegen das Grundrecht auf Streik vorzugehen“, erklärt Benjamin Roscher, stellvertretender ver.di Landesbezirksleiter für Berlin-Brandenburg.

Unter anderem führt Vivantes als Begründung für eine extensive Notdienstverordung an, dass Bereiche wie Sterilisation und Reinigung unverzichtbar seien, um ein erhöhtes Infektionsrisiko bei den Patienten zu vermeiden. Aus Patientensicht doch wohl eher ein Grund, dass der Konzern endlich für permanente anständige Arbeitsbedingungen und Bezahlung dieser wertvollen „Mitarbeiter:innen“ sorgt! Der Streik hilft dem Konzern auf die Sprünge, dass dies – auch im Interesse aller Patient:innen – geschieht.

An Politik und Krankenhausbetreiber ist zu signalisieren, dass ihre Manöver den Kampf nur verlängern und die Solidarität ausweiten werden.

Hier kannst Du spenden, um die Streikenden finanziell zu unterstützen und ihr Durchhaltevermögen zu stärken! Die Kolleg:innen verdienen am unteren Limit, jeder Euro stärkt ihre Kampfkraft.

Schickt Solierklärungen. Das zeigt dem Senat, dass die Menschen hinter den Streikenden stehen.

Der Warnstreikaufruf gilt bis zum Ende der Nachtschicht am Morgen des 28. Februar.

Wenn diesmal kein akzeptables Verhandlungsergebnis zustande kommt: Siehe CFM.Es kommt.

Während der Kundgebung wurde eine Resolution zur Wahrung des Streikrechts verlesen und angenommen. Diese Resolution wurde am 26.02. 26 während der Kundgebung vor dem Abgeordnetenhaus übergeben.

Siehe auch aktuell zu diesem Thema:
Akustische Eindrücke der Kundgebung
Chronologie 10 Jahre Kampf um TVöD für alle an der Spree
ÖPNV-Streik: „Entlastung jetzt!“

Eine kleine Fotogalerie von der Kundgebung am 25.Februar


26.02.2026: Eine kleine Fotogalerie von den Demo-Zug beim Eintreffen am Potsdamer Platz

Titelbild: Collage Peter Vlatten, Fotos: Ingo Müller


Spontaner Streik in belgischen Rüstungsbetrieb

Am 13. Februar legten die Arbeiter des belgischen Waffenherstellers FN Herstal – einem der wichtigsten in Europa – die Arbeit nieder und verließen das Werk, nachdem sie erfahren hatten, dass ein israelischer Offizier empfangen worden war.

Die Tore wurden geschlossen. Die Produktion kam zum Erliegen. Damit wurde ein klares Signal gesendet: Keine Komplizenschaft bei der Zerstörung Gazas.

Bei dem anwesenden Offizier handelte es sich um den israelischen Militärattaché in Belgien Moshe Tetro – der in Angriffe auf Krankenhäuser und die Hungerpolitik gegenüber Gaza verwickelt ist. Die #HindRajabFoundation hat die belgische Regierung bereits aufgefordert, diesen Kriegsverbrecher auszuweisen.

Der Streik wurde initiiert von der Gewerkschaft der Metallarbeiter, Teil der General Fédération of Belgian Labour (FGTB-ABVV) Union, die 1,5 Millionen Arbeiter vertritt. 

Ugo Cocuzza, President der FGTB Metallarbeiter Vertretung beim Rüstungsbetrieb FN Herstal erklärte: „Ist es eine Sache des Anstands“. Es wurde berichtet, dass die Arbeiter den Streik beendeten, nachdem das Management bestätigte keine Geschäfte mit Israel zu machen.

Die belgischen Arbeiter haben mit ihrer Aktion ein deutliches Beispiel gegeben:

Keine Waffen für Israels Völkermord und ethnische Säuberungen!

Quelle: https://www.timesofisrael.com/belgian-arms-factory-workers-strike-over-idf-attaches-visit-to-premises/

Palästina: Der Internationale Gewerkschaftsbund (ITUC) verurteilt neue Verstöße gegen das Völkerrecht im besetzten Westjordanland.

Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) ist zutiefst besorgt über die jüngste Entscheidung der israelischen Behörden, weitere Gebiete im besetzten Westjordanland als sogenanntes „Staatsland“ auszuweisen.

Dieser Schritt reduziert administrative Hürden beim Landerwerb und beschleunigt den Ausbau israelischer Siedlungen.

„Wir können nicht von Frieden sprechen, solange das Völkerrecht ignoriert und frühere Abkommen systematisch missachtet werden. Diese Entscheidung muss unverzüglich rückgängig gemacht werden.“ITUC-Generalsekretär Luc Triangle

„Es entfernt uns weiter von einer Zwei-Staaten-Lösung und verschärft die alltägliche Ungerechtigkeit, der palästinensische Arbeiter und ihre Gemeinschaften ausgesetzt sind. Es treibt die Völker Palästinas und Israels auch weiter von einer friedlichen Beilegung des Konflikts auf der Grundlage gemeinsamer Sicherheit weg.“

„Der Internationale Gewerkschaftsbund (ITUC) steht solidarisch an der Seite der palästinensischen Arbeiter und ihrer Gewerkschaften in ihrem Kampf für Würde, Gleichheit und Gerechtigkeit.“

Die einseitige Entscheidung verstößt gegen das Völkerrecht, bricht Abkommen zwischen der Palästinensischen Autonomiebehörde und Israel und verschärft die Bewegungsbeschränkungen und Blockaden im Westjordanland.

Das Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, wird völkerrechtlich als besetztes Gebiet anerkannt. Der Internationale Gewerkschaftsbund (ITUC) erinnert daran:

  • Die Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung der Resolutionen 242 (1967) und 338 (1973) des UN-Sicherheitsrates, die die Grenzen von 1967 bestätigen und ein Ende der Besatzung fordern.
  • Resolution 2334 (2016), die bestätigt, dass israelische Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet keine Rechtsgültigkeit besitzen und ein großes Hindernis für den Frieden darstellen.
  • Das Urteil des Internationalen Gerichtshofs aus dem Jahr 2024, das die Rechtswidrigkeit der israelischen Präsenz im besetzten palästinensischen Gebiet und die Verpflichtung zu deren Beendigung bekräftigte.

Die gegenwärtige Umklassifizierung von Land untergräbt auch seit 1993 bestehende Abkommen, darunter die Oslo-Abkommen und das Hebron-Protokoll von 1997, die klare Rahmenbedingungen für die Landverwaltung und die zivile Autorität festlegten. Einseitige Maßnahmen, die den Status von Land verändern, verstoßen unmittelbar gegen diese Verpflichtungen und verschärfen die illegale Siedlungstätigkeit zusätzlich.

Die Folgen dieser Entscheidung, die Landregistrierungsverfahren in Gebiet C des besetzten Westjordanlandes wieder aufzunehmen, sind für palästinensische Arbeiter gravierend. Sie wird Palästinenser weiter ihres Eigentums berauben und die illegale israelische Landkontrolle in dem Gebiet ausweiten. Darüber hinaus wird sie sich unmittelbar auf Lebensgrundlagen, Beschäftigungsmöglichkeiten, den Zugang zu natürlichen Ressourcen und die Fähigkeit palästinensischer Gemeinschaften auswirken, eine nachhaltige Entwicklung anzustreben, die prekäre Lage verschärfen und das Recht auf menschenwürdige Arbeit untergraben.

Luc Triangle fügte hinzu: „Der IGB ruft alle Staaten dazu auf, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, einschließlich der Pflicht, die von Israel erhobenen Gebiets- oder Souveränitätsansprüche in Bezug auf die besetzten Gebiete nicht anzuerkennen und keine finanzielle, militärische oder politische Unterstützung oder Hilfe bei der Aufrechterhaltung der unrechtmäßigen Besetzung zu leisten.“

„Alle Länder müssen sich für die vollständige Umsetzung der einschlägigen Resolutionen des UN-Sicherheitsrates einsetzen, um die Besatzung zu beenden, illegale Siedlungen aufzulösen und die Zwei-Staaten-Lösung umzusetzen.“

„Nur eine ausgehandelte Zwei-Staaten-Lösung auf der Grundlage des Völkerrechts und der einschlägigen UN-Resolutionen kann die Sicherheit, Würde und Rechte der Bevölkerung Israels und Palästinas gewährleisten.“

Quelle: https://www.ituc-csi.org/Palestine-ITUC-condemns-new-violations?lang=en

Diese Seite verwendet u. a. Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung