19. Februar – 5. Jahrestag Hanau!

Auch nach 5 Jahren. Dieser Staat hat es nicht fertig gebracht, Licht in das Dunkle zu bringen. Viele Umstände bleiben ungeklärt und mysteriös. Insbesondere die Rolle der Polizei. Konsequenzen keine. Nicht wenige haben den Eindruck, sie stoßen sich die Köpfe ein gegen eine Brandmauer, die sich der gründlichen Aufklärung rassistischer Verbrechen verweigert. Das alles löst Beklemmungen und Verbitterung aus. Legt aber auch den Gedanken nahe, auf die Betroffenen selbst kommt es an. In die Trauer mischt sich der Geist von Widerständigkeit! Das Gedenken wird zum antirassistischen Kampftag.

Berlin Mi, 19. Februar
Sonnencenter, High-Deck-Siedlung, Berlin Neukölln
17:30 Uhr Gedenken, 19 Uhr Demostart.

Mitveranstalter schreiben:


„Am 19. Februar 2020 wurden Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoglu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov von einem polizeibekannten Faschisten in Hanau ermordet. Was hat sich seitdem geändert? Nichts! Kein Aufklärung, keine Konsequenzen.
Die politischen Entwicklungen lassen uns nicht daran glauben, dass es in Zukunft kein zweites Hanau geben wird. Es kann und wird wieder passieren.
Wir haben uns zusammengetan in Berlin und bundesweit und wir rufen aus – Heraus zum Antirassistischen Kampftag am 19. Februar! Wir kämpfen für die, die ermordet wurden, und für die, die heute noch leben. Schlieẞt euch uns an und macht Welle!“

Lisa Poettinger und andere: Die neue Welle gegen Linke

Seit einigen Jahren werden wieder häufiger junge Linke gekündigt oder nicht in den öffentlichen Dienst gelassen

Von Jana Frielinghaus

Bild: Benjamin Ruß, Luca Schröder, Inès Heider (v.l.n.r.) berichteten in Berlin über ihre Erfahrungen mit Repressalien im Beruf, Historiker Jan-Henrik Friedrichs (r.) sieht Parallelen zur Berufsverbotspraxis früherer Jahrzehnte. Foto: Jana Frielinghaus.

In diesen Tagen sorgt der Fall Lisa Poettinger für Aufsehen: Weil sie sich an Aktionen des zivilen Ungehorsams für den Klimaschutz engagierte und sich als Marxistin bezeichnet, verwehrte ihr der Freistaat Bayern den Antritt ihres zum Abschluss ihres Lehramtsstudiums notwendigen Referendariats. Die Begründungen des Münchner Kultusministeriums für diesen Schritt erinnern an die Zeit eines beinharten Antikommunismus zu Zeiten des Kalten Krieges. So glänzte der bayerische Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) mit der Aussage »Wir wollen weder Kommunisten noch Nazis in unseren Schulen.«ttps://www.kandidierendencheck.de/bundestag?pk_campaign=Medienpartner_bundestag_2025&pk_kwd=ndaktuell

Auch Luca Schäfer wurde die Übernahme ins Referendariat verwehrt. Er sprach Ende vergangener auf einer Podiumsdiskussion zum Thema »Berufsverbote – ein Revival der politischen Disziplinierung« in der Berliner Humboldt-Universität über Poettingers und seinen eigenen Fall. Eingeladen hatte der Berliner Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

Schäfers Situation weist etliche Parallelen zu jener von Poettinger auf. Bei ihm wuchs sich allerdings ein Gerichtsverfahren mit einer absurden Anschuldigung zum Hindernis für seine Tätigkeit als Lehrer aus. Er hatte sein Studium der Fächer Politik und Geschichte bereits abgeschlossen und stand kurz vor Beginn seiner Laufbahn als Haupt- und Realschullehrer in Frankfurt am Main, als ihm die Teilnahme an einer Demonstration am 1. Mai 2021 zum Verhängnis wurde.

Während der Demo traf Schäfer auf einen Verletzten, dem er helfen wollte. Weil direkt vor dem Mann ein »Rauchtopf« lag, also ein qualmendes pyrotechnisches Erzeugnis, warf er diesen hinter sich. Monate später trudelte bei ihm eine Anzeige wegen »tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruchs« ein. Er sollte mit dem Rauchtopf einen Beamten getroffen haben. In einem ersten Prozess wurde er 2021 trotz widersprüchlicher Aussagen von Polizisten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, weil sie das Urteil für viel zu milde hielt. Vor einem Jahr kam es zur nächsten Verhandlung, in der Schäfer zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt wurde.

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Das bedeutet: Der 28-Jährige gilt als vorbestraft und darf deshalb vorerst nicht an einer staatlichen Schule in Hessen als Lehrer arbeiten. In der Verhandlung in zweiter Instanz am Frankfurter Amtsgericht, berichtet er, sei es »genau drei Minuten« um den eigentlichen Sachverhalt gegangen. Viel länger habe ihn der Richter zu seinen politischen Ansichten befragt und bezweifelt, dass diese mit der Arbeit als Pädagoge vereinbar seien. Es sei »klar um Kriminalisierung meiner politischen Positionen« gegangen, so Schäfer.

Das hessische Kultusministerium habe ihn inzwischen dreimal die Übernahme ins Referendariat wegen Zweifeln an seiner »Verfassungstreue« verweigert. In einer Stellungnahme habe man ihm attestiert: »Zu einem unbestimmt gebliebenen Zeitpunkt legte sich der Angeklagte eine den Staat und seine Institutionen ablehnende Grundhaltung zu.«

Eine solche Aussage könne man kaum entkräften, sagte Schäfer. Wie in der Berufsverbotspraxis der 1970er und 1980er Jahre komme es zu einer Beweislastumkehr, wenn »Zweifel an der Verfassungstreue« einer Person geäußert würden.

Schäfer sowie Inès Heider aus Berlin und Benjamin Ruß aus München berichteten zugleich von der großen Solidarität, die sie sowohl von Kolleg*innen als auch von ihren Gewerkschaften GEW und Verdi erfahren hätten.

Heider war bei einem privaten Träger als Schulsozialarbeiterin beschäftigt. Ihr wurde fristlos gekündigt, weil sie in einer E-Mail über den Verteiler des Arbeitgebers zum »wilden Streik« aufgerufen und durch »Verunglimpfung« des Berliner Senats die Geschäftsbeziehungen des Unternehmens zur Landesregierung gefährdet haben soll. Heider ist überzeugt, dass die Firma eine kritische und gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiterin loswerden wollte. Das Arbeitsgericht Berlin erklärte die Kündigung im vergangenen April für rechtswidrig.

Man könne in ihrem Fall nicht von einem »klassischen Berufsverbot« sprechen, sondern eher von »Union Busting«, also der Einschüchterung von Betriebs- und Personalräten, sagte Heider. Das Arbeitsgericht stellte im vergangenen April klar, dass Heiders Kündigung rechtswidrig war.

Für die drei auf dem Podium liegt es auf der Hand, dass die Repressalien gegen sie auch mit der »Zeitenwende« in Richtung Militarisierung der Gesellschaft und zunehmendem Autoritarismus zu tun haben.

Der Geoinformatiker Benjamin Ruß hatte bereits eine Jobzusage als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Universität München (TUM). Doch dann kam der in Bayern obligatorische Fragebogen, den alle Anwärter auf eine Stelle im öffentlichen Dienst Bayerns ausfüllen müssen und in dem sie per Unterschrift einer Abfrage von Informationen über die eigene Person beim Verfassungsschutz zustimmen müssen.

Ganz überrascht war Ruß nicht, als er im August 2022 die Mitteilung erhielt, dass er den Job doch nicht bekomme. Schließlich sei er »stadtbekannt bei den Repressionsbehörden«, meint er und verweist auf seine Mitgliedschaften im Studierendenverband Die Linke/SDS und in der Roten Hilfe. Beide werden im Freistaat vom Verfassungsschutz beobachtet, Mitgliedschaften darin gelten als Ausschlusskriterium für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Das Arbeitsgericht München lehnte seine Klage gegen die TUM und den Freistaat Bayern im August 2024 endgültig ab.

Ruß zeigte viele Details aus dem Fragebogen und wies darauf hin, dass das Eintreten für selbstverständliche demokratische Rechte wie die Demokratisierung von Betrieben als fehlende Verfassungstreue ausgelegt werden.

Luca Schäfer ist überzeugt, dass es sich bei den sich mittlerweile häufenden Fällen von Repression am Arbeitsplatz um einen »klaren politischen Angriff auf die gesamte gewerkschaftliche Linke« handelt. Es solle Verunsicherung nicht nur bei direkt Betroffenen erzeugt werden. Auch andere sollten so von politischem Engagement abgeschreckt werden. Was dagegen hilft? Vernetzung mit den Kollegen, Offenheit über eigene Positionen, meint Schäfer. Viele Kämpfe könnten juristisch gewonnen werden, andere eher mittels politischem Druck.

Benjamin Ruß erinnerte daran, dass seit dem Beginn der israelischen Angriffe auf den Gazastreifen nach den Anschlägen der Hamas und anderer terroristischer Gruppen auf Menschen in Israel zunehmend Personen mit palästinensischen Wurzeln oder Unterstützer unter dem Vorwurf des Antisemitismus ihre Jobs verlieren und dass sie Solidarität brauchen.

Ahmad Othman aus Duisburg ist einer von ihnen. Dem IT-Fachmann wurde zum 31. Dezember 2024 gekündigt, weil er sich in der »Palästina Solidarität Duisburg« engagierte, die von einem Verbot betroffen ist. »Polizeibeamte sind in meine Wohnung eingedrungen und haben meinen Arbeitsplatz durchsucht, ich wurde von der Arbeit suspendiert und dann entlassen«, sagte Othman. Sein Arbeitgeber habe ihm eine »verfassungsfeindliche Gesinnung« vorgeworfen. Othman fürchtet weitreichende Folgen: »Jeder andere Arbeitgeber wird künftig sagen: Wir können dir nicht vertrauen, weil der vorige Arbeitgeber dir nicht vertrauen konnte.«

Erstveröffentlicht im nd v. 11.2. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188897.berufsverbote-lisa-poettinger-und-andere-die-neue-welle-gegen-linke.html?sstr=Jana|Frielinghaus

Wir danken für das Publikationsrecht.

Berlin – die Verbote gegen Palästina- und GAZA Solidarität werden immer skurriler!

Die staatlichen Maßnahmen, Kritik an Israel mundtot zu machen, werden immer drastischer und skurriler. Nach dem Rausschmiss der offiziellen Sprecherin der UN für Menschenrechte aus den Räumen der Uni München – wir berichteten – wird nun in Berlin Jüd:innen verboten, auf Kundgebungen in ihrer Muttersprache Hebreäisch zu reden.

Letzte Woche und konkret 8. Februar, Berlin Wittembergplatz. Palästinasolidarität. Die Lauf-Demo wurde verboten und aufgelöst. Lediglich eine Kundgebung mit Auflagen wurde gestattet.

Beobachter schildern. Die Auflagen werden generell von Mal zu Mal drakonischer. Wenn es um den Schutz des israelischen Staates geht – vor Kritik an seiner mit Rechtsextremen durchtränkten Regierung oder vor Kritik an der Kriegsführung der israelischen Armee, dem Völkermord in GAZA oder vor Kritik an einer jahrzehnte langen völkerrechtswidrigen Besatzung palästinensischer Gebiete – dann gibt es seitens der Behörden in Berlin kein Pardon. Ganz schlimm, wenn Du auch noch explizit für ein „menschenwürdiges Dasein“ und – wie es die deutsche Verfassung fordert – für gleiche Rechte aller Menschen in dem geschundenen Land zwischen Fluss und Meer eintrittst. Vorwurf und Stigma des „Antisemitismus“ sind das Mindeste, das Dir blühen kann. Einschränkungen Deiner Meinungs- und Bewegungsfreiheit sowieso. Aber es drohen auch Verhaftungen, Polizeigewalt und Ungemach am Arbeitsplatz.

Video Dokument, Palästinasolidarität 8.2.25 Wittenbergplatz Berlin, Auszüge

Seit kurzem soll im Iran das Sprechen in englischer Sprache auf Demonstrationen und öffentlichen Versammlungen verboten sein. Man könnte vermuten, der Regierende Bürgermeister von Berlin Kai Wegner (CDU) oder seine Innensenatorin Iris Spranger (SPD) haben ihre jüngste Massnahme zur Verteidigung „demokratischer Werte“ aus dem Arsenal der Hauptstadt des schiitischen Fundamentalismus Teheran entlehnt.

Zunächst hieß es, bei den Berliner Versammlungen dürften keine Parolen auf Arabisch gerufen werden, dann auch nicht auf Irisch oder Hebräisch und Türkisch. Schliesslich soll die Verwendung von Rufen und Ansprachen in jeder Sprache außer Deutsch oder Englisch verboten worden sein. Ein jüdisch-israelisches Mitglied des Vereins „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“ sprach Hebräisch und erhielt von der Polizei die Anweisung, sofort damit aufzuhören. „Ein israelischer Jude darf in Berlin auf einer Kundgebung nicht Hebräisch sprechen!“ Das ist nicht nur absurd. Ein Beteiligter meinte „Eine Niedertracht“.

Parallel. Nicht weit entfernt – so wird berichtet- eine kleine Gruppe nichtjüdischer Deutscher, die mit israelischen Flaggen und Accessoires der israelischen Armee gestikulieren und von einem Aufnahmegerät hebräische Lieder abspielen. Nicht nur vollkommen unbehelligt von der Polizei, sondern auch gut beschützt. Zweierlei Maß. Es juckt Deutsche Sicherheitsbehörden 2025 eben nicht, wenn vom internationalen Strafgerichtshof per Haftbefehl gesuchte Kriegsverbrecher und deren Poilitik bejubelt werden. Es juckt nur, wenn im Zusammenhang mit Israel Kritik an Menschenrechtsverbrechen und den Verantwortlichen dafür geübt wird. Bitterer Kommentar einer Jüd:in: „Deutschland arisiert uns auch noch das Judentum weg.“

Rund um die Palästinaproteste wird die Abrissbirne gegen Grundrechte erprobt. Das geht uns alle an. Die Sprache als präzize Ausdrucksform freier Meinung zu verbieten, das ist starker Tobak. Und in Berlin geschieht das nun gründlicher als in Teheran, wo da doch „nur“ eine Sprache – Englisch – verboten ist. Deutsche dürfen in Berlin „hebräisch“, israelische Jüd:innen aber nicht. Ist das nicht echter Antisemitismus? Ist das nicht grundgesetzwidrig und auch Rassismus pur? Mehr als ein Dutzend Organisationen haben eine Protesterklärung dazu aufgesetzt, die wir als Forum Gewerkschaftliche Linke Berlin ausdrücklich untertstützen und zu deren Verbeitung wir aufrufen!

Statement zum Verbot arabischer Slogans auf Berliner Demonstration als Angriff auf
Grundrechte, und zur Umwandlung von Demonstration in Kundgebungen

Wir fordern die Berliner Behörden auf, diese ungerechte Entscheidung unverzüglich zurückzunehmen, da sie im Widerspruch zu den Grundsätzen der Demokratie und der Menschenrechte steht. Wir sind hier und werden weiterhin lautstark für Palästina, Gerechtigkeit und Freiheit eintreten!

Berlin, 7. Februar

In einer besorgniserregenden Eskalation und Fortsetzung der Repressionspolitik hat die Berliner Polizei für die kommende angemeldete Demonstration zur Unterstützung Palästinas Auflagen erteilt, die sieeinschränkt und sie auf bloẞe Solidaritätsbekundungen reduziert. Zudem werden arabische Slogans unter dem Vorwand verboten, gegen einige Slogans auf den
Demonstrationen vom 1. Februar 2025 vorzugehen. Dabei konnte die Polizei diese Slogans jedoch nicht bestätigen und ist auch nicht eingeschritten.
Wir lehnen diese Entscheidung entschieden ab und betonen, dass sie eine eklatante Verletzung demokratischer Grundrechte darstellt, insbesondere der Meinungsfreiheit und des Rechts auf friedliche Demonstration. Diese systematische Einschränkung zielt auf die Stimmen freier Menschen ab, die die Rechte des palästinensischen Volkes verteidigen.

Ein solches Verbot arabischer Slogans auf pro- palästinensischen Demonstrationen ist ein besorgniserregender Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Wir sind ein Teil dieser
Gesellschaft und lassen uns nicht zum Schweigen bringen. Das Verbot der arabischen Sprache auf Demonstrationen ist ein Angriff auf unsere Grundrechte und widerspricht den Werten von Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung. Während rechtsextreme Demonstrationen weiterhin ungehindert stattfinden und dort menschenverachtende Parolen geduldet werden, wird ausgerechnet Menschen mit arabischen Wurzeln das Sprechen in ihrer Muttersprache verboten.

Diese Maẞnahmen kriminalisieren eine Sprache und Kultur und senden ein gefährliches Signal der Ausgrenzung. Statt demokratische Grundrechte einzuschränken, sollte der Fokus darauf liegen, eine offene und inklusive Debattenkultur zu fördern. Selbstverständlich müssen alle Formen von Diskriminierung konsequent bekämpft werden. Es ist jedoch wichtig, dass die Meinungsfreiheit und das Recht auf friedliche Demonstrationen gewahrt bleiben, um eine offene Gesellschaft zu erhalten, die unterschiedliche Perspektiven zulässt. Wir rufen alle demokratischen Kräfte, Menschenrechtsorganisationen und Aktivisten dazu auf sich gegen diese ungerechtfertigte Einschränkung zu stellen und gemeinsam daran zu arbeiten, diese repressiven Maẞnahmen offenzulegen, die den Werten von Freiheit und Gerechtigkeit widersprechen.

NATIONALKOMITEE @EYE4PALESTINE @MERA25_BERLIN @JUDISCHESTIMME @KOP_BERLIN und viele weitere

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