Solidarität mit den Menschen im Iran

Sonntag, 18.01.26 13 Uhr in Berlin am Brandenburger Tor

Es sind in vielen anderen Städten vergleichbare Proteste geplant. Nehmt teil. Protestiert gegen das Mullahregime. Aber schafft keine Legitimation für imperiale westliche Einflußnahme a la Trump.

„Seit Wochen erheben sich Millionen Menschen im Iran durch Streiks und Proteste gegen das mörderische Regime. Während der Staat das Internet und alle
Kommunikationswege abschaltet, bestätigen Berichte, dass bereits Tausende Menschen getötet wurden. Das Regime verübt im Verborgenen ein Massaker an Menschen, die um ihr Überleben kämpfen.

Gleichzeitig wird das Leid der Menschen im Iran instrumentalisiert, um militärische Interventionen und Sanktionen zu rechtfertigen, die der Zivilbevölkerung nur noch mehr Schaden zufügen.“

Die Repression der Mullahs ist durch nichts zu rechtfertigen. Unsere volle Solidarität gehört an erster Stelle den für soziale und demokratische Rechte, für ihr Überleben und Selbstbestimmtheit kämpfenden Menschen. Alle Menschen müssen gleiche Rechte haben von Gaza über Kurdistan bis zum Iran – unabhängig von Herkunft, religiöser oder sexueller Orientierung.

Es müssen aber alle roten Lampen angehen, wenn Trump und Merz die Demonstranten im Iran unterstützen wollen. Es gibt Vorbereitungen für einen weiteren imperialistischen Militärschlag und gleichzeitig den Versuch Reza Pahlavi, den Sohn des blutigen Schahs an die Macht zu bringen.

Pahlavi stellt sich als legitimer Anwärter für die neue Staatsführung auf. Seine wirkliche Haltung kann jede sehen. Seine Antwort auf „Frau, Leben, Freiheit“ war „Mann, Heimat, Entwicklung“. Auch „besorgte Bürger:innen“ versuchen auf die Proteste in diesem seinen Sinn und im Interesse des Westens Einfluss zu gewinnen.

Besonders kritisch zu sehen ist, dass inzwischen fast alle Informationen aus dem Iran nach eigener Bekundung allein über Starlink von Elon Musk weitergeleitet und gesteuert werden. Über seine Plattform X wird systematisch versucht, die Empörung für einen westlich imperialen Militärschlag zu instrumentalisieren. Nicht gesagt wird, dass die militärischen Angriffe durch Israel und die USA letztes Jahr mehr Menschenleben in der Zivilbevölkerung gefordert haben als die Unterdrückungsmaßnahnen des Mullahregimes. [1]https://gewerkschaftliche-linke-berlin.de/stimmen-der-iranischen-opposition-gegen-westliche-bomben-und-vorherrschaft/ Gleichzeitig verschaffte die Gewalt von aussen dem Regime mehr Legitimation für verstärkte Repression.

Die hierzulande bekanntesten Vertreter:innen aus der iranischen oppositionellen Frauenbewegung haben sich schon letztes Jahr klar positioniert: "Wir wollen das Mullahregime nicht, aber auch keine westlichen Bomben und Unterwerfung!" 

"wirtschaftliche Sanktionen treffen vor allem die arbeitende und ärmere Bevölkerung, beeinträchtigen die lebensnotwendige Versorgung und heizen die Inflation an."

Stimmen der iranischen Opposition gegen westliche Bomben und Vorherrschaft

Steht den Menschen im Iran bei! Nehmt an der Kundgebung und Demonstration teil.
Jin, Jiyan, Azadi, Nieder mit dem Diktator! Hände weg vom Iran! Nein zu Sanktionen!
Nein zu Bomben und jeglicher militärischer Aggression!
Alle Macht den Menschen von Gaza über Kurdistan bis zum Iran!

Dritter Weg in Berlin: Lebensgefährliche Messerstiche als Notwehr

Amtsgericht Tiergarten verurteilt Antifaschisten zu Bewährungsstrafen

Von JOHN MALAMATINAS

Bild: DEMOC

Mit einem Urteil von grundsätzlicher Bedeutung über die Frage der Notwehr hat das Amtsgericht Tiergarten zwei Antifaschisten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und sechs Monaten wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht wertete den Messerangriff von Leander S., einem Mitglied der neonazistischen Partei »Dritter Weg«, als Notwehr.

Der Vorfall ereignete sich im April 2024 in einem Wohnhaus in Pankow, bei dem alle Beteiligten verletzt wurden, die zwei Verurteilten lebensgefährlich. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hätten die zwei Antifaschisten mit einer weiteren Person dem Neonazi aufgelauert und ihn angegriffen. Unstrittig ist mittlerweile, dass der Neonazi ein Messer zog und mehrfach wild zustach – dies hatte er selbst im Prozess eingeräumt. Zuvor hatte die Verteidigung einseitige Ermittlungen beklagt, da seitens der Polizei nie in dieser Richtung ermittelt wurde und die Anklage die lebensbedrohlichen Verletzungen ausließ.

In der Urteilsbegründung folgte das Gericht im Wesentlichen dem von der Staatsanwaltschaft dargestellten Tatverlauf. Der Messereinsatz sei von der Notwehr gedeckt gewesen, da S. in seinem eigenen Hausflur angegriffen worden sei. Auch das eventuelle Motiv der politischen Überzeugungen des Geschädigten hebe das Notwehrrecht nicht auf. Die Antifaschisten hätten gewusst, worauf sie sich einlassen, da die Gewaltbereitschaft von Mitgliedern des »Dritten Wegs« durchaus bekannt sei.

Strafmildernd wirkte sich für die Angeklagten aus, dass die Stichverletzung, die S. erlitt, weder eindeutig einem der Angeklagten noch ihm selbst zugeordnet werden konnte und sich S. von den übrigen Verletzungen schnell erholte. Strafverschärfend wertete das Gericht hingegen unter anderem das Hinwegsetzen über das staatliche Gewaltmonopol aus politischen Überzeugungen. Die Bewährung wurde aufgrund einer positiven Sozialprognose gewährt, der Vorsitzende Richter erhoffte sich von dem Verfahren eine »Warnfunktion«. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer Freiheitsstrafen von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Der Antrag der Nebenklage auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 3000 Euro an S. wurde abgelehnt.

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In ihrem Plädoyer kritisierte Verteidigerin Martina Arndt die frühe und einseitige Festlegung der Ermittlungen auf die These, dass die Gewalt ausschließlich von den Angeklagten ausgegangen sei. Dies betreffe unter anderem die Frage, wer zuerst angegriffen habe, den Einsatz beziehungsweise einen angeblich temporären Besitzwechsel des Messers, den Einsatz von Pfefferspray im Haus – den kein Zeuge bestätigen konnte – sowie die Verfolgung der Angeklagten durch das vermeintliche Opfer, das auf dem Video eines Zeugen klar zu erkennen sei.

Verteidiger Lukas Theune bezweifelte die angenommene Notwehrsituation, da S. jederzeit hätte fliehen und die Szene verlassen können, ohne ein Messer einzusetzen. Stattdessen habe er es gezogen und damit in lebensbedrohliche Körperregionen wie Herz und Oberschenkel gestochen. Ob dies noch von Notwehr gedeckt sei, stellte Theune infrage und plädierte für einen Freispruch. Selbst wenn das Gericht von einer Notwehrsituation ausgehe, hätte nach Auffassung der Verteidigung allenfalls eine einfache Körperverletzung zugrunde gelegt werden dürfen. Die einzige von den Angeklagten verursachte Verletzung bei S. sei geringfügig gewesen.

Die Verletzungen der beiden Angeklagten waren hingegen so schwerwiegend, dass der Polizeibeamte Michael W. am zweiten Prozesstag aussagte, wenn der Vorfall unbeobachtet geblieben wäre, »wären die beiden gestorben«. Er fand die Angeklagten schwer verletzt in ihrem eigenen Blut. Einer habe noch seinen Namen nennen können, der andere sei bereits »so blutleer gewesen, dass er es nicht mehr konnte«.

Zum Tatverlauf erklärte einer der Angeklagten: »Wir wollten den bekannten Nazi Leander S. mit einer Ansage einschüchtern, damit er endlich aufhört, wieder und wieder Menschen anzugreifen, die nicht in sein rassistisches und queerfeindliches Weltbild passen. Dazu kam es aber nie, denn er griff uns sofort mit einem Messer an. Wir waren vom Ausmaß der Gewalt komplett überrascht und leiden bis heute unter den körperlichen und seelischen Folgen.«

»Dieser Prozess zeigt einmal mehr die wütende Entschlossenheit der deutschen Justiz, auf dem rechten Auge blind zu sein.« Hartmut Brückner Rote Hilfe

Im Publikum saß Leander S. mit Unterstützern des »Dritten Wegs«. Am Urteilstag ermöglichte die Polizei erneut den anreisenden Neonazis den Zutritt zum Gericht, obwohl sich bereits zwei Stunden zuvor an beiden Eingängen Antifaschist*innen in die Warteschlangen gestellt hatten. Doch die Unterstützer von S. seien an den Warteschlangen vorbei in das Gebäude gebracht worden. Laut der Solidaritätsgruppe »Prenzlauer Berg gegen Nazis« kam es in diesem Zusammenhang zu vorübergehenden Ingewahrsamnahmen von zwei Antifaschisten.

Luke Hoß, Bundestagsabgeordneter und rechtspolitischer Sprecher der Linke-Fraktion, hat die Situation beobachtet und sagte, die Bevorzugung rechter Besucher beim Einlass füge sich in ein Muster dieses Verfahrens. Gegen den Neonazi Leander S. werde »nicht einmal ermittelt, obwohl er es war, der die Antifaschisten mit seinem Messerangriff lebensgefährlich verletzt hat. Die Antifaschisten werden verurteilt.«

Auch der linke Solidaritätsverein Rote Hilfe kritisiert das Gerichtsverfahren. »Begleitet von massiver medialer Hetze ermittelten die Repressionsbehörden von Anfang an ausschließlich gegen die beiden Schwerverletzten«, heißt es in einer Pressemitteilung. In faschistischen Kreisen werde die Strategie beworben, »Konfliktsituationen für Mordversuche zu nutzen«, diese legitimiere das Gericht durch die Einstufung des Messereinsatzes als Notwehr. »Dieser Prozess zeigt einmal mehr die wütende Entschlossenheit der deutschen Justiz, auf dem rechten Auge blind zu sein«, sagt Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe. »Umso wichtiger ist es, gemeinsam Solidarität mit den Betroffenen zu organisieren: Keine*r wird alleingelassen!«

Erstveröffentlicht am 13.1. 2026
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1196823.antifaschismus-dritter-weg-in-berlin-lebensgefaehrliche-messerstiche-als-notwehr.html?sstr=Lebensgef%C3%A4hrliche

Wir danken für das Publikationsrecht.

Das Freikorps als »Bürgerwehr«

Wie Deutschlandfunk Kultur die Deutung der Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht verschiebt

Von KARL-HEINZ DELLWO

Zeitgeschichte in Wort und Bild. Die Morde an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht – Hintergründe und Taten: Screenshot You Tube Video

Zeitgeschichte in Bild und TonAm Sonntag fand in Berlin die traditionelle Demonstration zur Erinnerung an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht statt. In den Nachrichten von Deutschlandfunk Kultur wurde dies so vermeldet: »In Berlin haben Tausende der ermordeten Kommunistenführer Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht gedacht. Nach Angaben der Polizei nahmen rund 8 500 Menschen teil. Anders als in den Vorjahren habe es bisher keine Ausschreitungen gegeben. Vereinzelt sei Pyrotechnik abgebrannt worden. Die Polizei war mit rund 500 Einsatzkräften vor Ort. Ein Demonstrationszug führt vom Frankfurter Tor zur Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde. Die Vorsitzenden der Linken, Schwerdtner und von Akten, legten an der Gedenkstätte rote Nelken nieder. Luxemburg und Liebknecht waren kurz nach dem Spartakus-Aufstand am 15. Januar 1919 von Mitgliedern einer Bürgerwehr festgesetzt worden. Beide wurden verhört und anschließend erschossen.«

Diese Nachricht arbeitet mit sprachlichen Setzungen, die man als manipulativ bezeichnen muss. Sie zielt offensichtlich auf eine neue Richtung in der Geschichtsdeutung. Wenn es heißt, Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht seien »kurz nach dem Spartakus-Aufstand« »festgesetzt« und erschossen worden, wird damit für sie eine kausale und operative Beteiligung an diesem Aufstand suggeriert. Schon das erzeugt die unausgesprochene Plausibilität, dass man dabei erschossen werden kann und damit tritt eine Selbstverantwortlichkeit in den Raum, die die Täter entlastet.

Aber Rosa Luxemburg war keine Akteurin des Spartakus-Aufstandes. Sie hat – erfolglos – gegen den Aufstand gesprochen und stattdessen für die Teilnahme an Wahlen plädiert. Karl Liebknecht stellte sich zwar politisch auf dessen Seite, da dieser Aufstand auch die Züge einer Massenerhebung trug, war aber selbst an den militärischen Aktionen nicht beteiligt.

Sowohl Karl Liebknecht als auch Rosa Luxemburg sind nicht im Zuge unübersichtlicher Exzesse erschossen worden, sondern sie wurden am 15. Januar 1919 außergerichtlich geplant ermordet. Ihre Mörder waren nicht Mitglieder einer »Bürgerwehr«, sondern die Angehörigen der Garde-Kavallerie-Schützendivision, einer militärisch organisierten Freikorps-Einheit unter dem Kommando des Ersten Generalstabsoffiziers Waldemar Pabst. Das war keine lose, unorganisierte bewaffnete Gruppe, sondern eine Soldateska mit klarer Befehlskette, eingebunden in die Reichswehr, in das Freikorpswesen und politisch gedeckt durch die SPD-geführte Reichsregierung mit ihrem defacto Wehrminister Gustav Noske. Es war eine staatliche Aktion und der Staat war damals geführt vom Rat der Volksbeauftragten unter ihrem SPD-Präsidenten Friedrich Ebert.

Mit dem neue eingeworfenen Begriff »Bürgerwehr« werden zivile Akteure, defensive Motivation, fehlende staatliche Verantwortung und ein außer Kontrolle geratener Volkszorn als Rahmung aufgefächert – was es tatsächlich so nicht gab. Dagegen ist erwiesen, dass es sich bei den Freikorps um militarisierte, rechtsradikale Verbände handelte, die sich mit ihren brutalen Erfahrungen und Gewohnheiten aus dem Ersten Weltkrieg der staatlichen Niederschlagung der Revolution zur Verfügung stellten, gut bezahlt und gut genährt im Dienst der alten Eigentumsordnung.

Bei der Ermordung Rosa Luxemburgs und Karl Liebknechts handelt es sich um politische Morde im staatlichen Machtkampf um die Zukunft des Systems. Und die Taten haben die Weichen für den späteren Sieg des Nationalsozialismus gestellt. Vor ihrer Ermordung wurden Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht noch schwer mit stumpfer Gewalt misshandelt.

Die enge Übereinstimmung zwischen Teilen der SPD-Führung und den militärischen Akteuren ist historisch gut dokumentiert. Klaus Gietinger belegt sie in seiner Studie »Der Konterrevolutionär. Waldemar Pabst – eine deutsche Karriere« (2009) anhand von Selbstaufzeichnungen Pabsts. Darin schildert er Gespräche mit Gustav Noske, aus denen hervorgeht, dass die »Exekution« Liebknechts und Luxemburgs als notwendige Maßnahme betrachtet wurde, während die politische Verantwortung bewusst diffus gehalten werden sollte.

107 Jahre nach dem Mord bemüht sich der Sender Deutschlandfunk Kultur offensichtlich gegen längst ausrecherchierte historische Tatsachen darum, die Realität staatlicher (Klassen)-Gewalt und historische Verantwortlichkeiten zu verschleiern. Vor die geschichtlichen Realitäten werden erneut Filter gesetzt. Die Staatsgeschichte wird ertrag- und regierbar gemacht, ihre Brüche werden zugekittet. Übrig bleibt eine historische Erzählung, die zwar die Gewalttätigkeit des Geschehens nicht leugnen kann, den Kontext der Geschichte aber umschreibt und damit unkenntlich macht. Diese Art der Erinnerung unterscheidet sich nur graduell von der Lüge.

Erstveröffentlicht im nd v. 13.1. 2026
https://nd.digital/editions/nd.DerTag/2026-01-13/articles/21200517

Wir danken für das Publikationsrecht.

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