Amtsgericht Tiergarten verurteilt Antifaschisten zu Bewährungsstrafen
Von JOHN MALAMATINAS
Bild: DEMOC
Mit einem Urteil von grundsätzlicher Bedeutung über die Frage der Notwehr hat das Amtsgericht Tiergarten zwei Antifaschisten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und sechs Monaten wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht wertete den Messerangriff von Leander S., einem Mitglied der neonazistischen Partei »Dritter Weg«, als Notwehr.
Der Vorfall ereignete sich im April 2024 in einem Wohnhaus in Pankow, bei dem alle Beteiligten verletzt wurden, die zwei Verurteilten lebensgefährlich. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hätten die zwei Antifaschisten mit einer weiteren Person dem Neonazi aufgelauert und ihn angegriffen. Unstrittig ist mittlerweile, dass der Neonazi ein Messer zog und mehrfach wild zustach – dies hatte er selbst im Prozess eingeräumt. Zuvor hatte die Verteidigung einseitige Ermittlungen beklagt, da seitens der Polizei nie in dieser Richtung ermittelt wurde und die Anklage die lebensbedrohlichen Verletzungen ausließ.
In der Urteilsbegründung folgte das Gericht im Wesentlichen dem von der Staatsanwaltschaft dargestellten Tatverlauf. Der Messereinsatz sei von der Notwehr gedeckt gewesen, da S. in seinem eigenen Hausflur angegriffen worden sei. Auch das eventuelle Motiv der politischen Überzeugungen des Geschädigten hebe das Notwehrrecht nicht auf. Die Antifaschisten hätten gewusst, worauf sie sich einlassen, da die Gewaltbereitschaft von Mitgliedern des »Dritten Wegs« durchaus bekannt sei.
Strafmildernd wirkte sich für die Angeklagten aus, dass die Stichverletzung, die S. erlitt, weder eindeutig einem der Angeklagten noch ihm selbst zugeordnet werden konnte und sich S. von den übrigen Verletzungen schnell erholte. Strafverschärfend wertete das Gericht hingegen unter anderem das Hinwegsetzen über das staatliche Gewaltmonopol aus politischen Überzeugungen. Die Bewährung wurde aufgrund einer positiven Sozialprognose gewährt, der Vorsitzende Richter erhoffte sich von dem Verfahren eine »Warnfunktion«. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer Freiheitsstrafen von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Der Antrag der Nebenklage auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 3000 Euro an S. wurde abgelehnt.
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In ihrem Plädoyer kritisierte Verteidigerin Martina Arndt die frühe und einseitige Festlegung der Ermittlungen auf die These, dass die Gewalt ausschließlich von den Angeklagten ausgegangen sei. Dies betreffe unter anderem die Frage, wer zuerst angegriffen habe, den Einsatz beziehungsweise einen angeblich temporären Besitzwechsel des Messers, den Einsatz von Pfefferspray im Haus – den kein Zeuge bestätigen konnte – sowie die Verfolgung der Angeklagten durch das vermeintliche Opfer, das auf dem Video eines Zeugen klar zu erkennen sei.
Verteidiger Lukas Theune bezweifelte die angenommene Notwehrsituation, da S. jederzeit hätte fliehen und die Szene verlassen können, ohne ein Messer einzusetzen. Stattdessen habe er es gezogen und damit in lebensbedrohliche Körperregionen wie Herz und Oberschenkel gestochen. Ob dies noch von Notwehr gedeckt sei, stellte Theune infrage und plädierte für einen Freispruch. Selbst wenn das Gericht von einer Notwehrsituation ausgehe, hätte nach Auffassung der Verteidigung allenfalls eine einfache Körperverletzung zugrunde gelegt werden dürfen. Die einzige von den Angeklagten verursachte Verletzung bei S. sei geringfügig gewesen.
Die Verletzungen der beiden Angeklagten waren hingegen so schwerwiegend, dass der Polizeibeamte Michael W. am zweiten Prozesstag aussagte, wenn der Vorfall unbeobachtet geblieben wäre, »wären die beiden gestorben«. Er fand die Angeklagten schwer verletzt in ihrem eigenen Blut. Einer habe noch seinen Namen nennen können, der andere sei bereits »so blutleer gewesen, dass er es nicht mehr konnte«.
Zum Tatverlauf erklärte einer der Angeklagten: »Wir wollten den bekannten Nazi Leander S. mit einer Ansage einschüchtern, damit er endlich aufhört, wieder und wieder Menschen anzugreifen, die nicht in sein rassistisches und queerfeindliches Weltbild passen. Dazu kam es aber nie, denn er griff uns sofort mit einem Messer an. Wir waren vom Ausmaß der Gewalt komplett überrascht und leiden bis heute unter den körperlichen und seelischen Folgen.«
»Dieser Prozess zeigt einmal mehr die wütende Entschlossenheit der deutschen Justiz, auf dem rechten Auge blind zu sein.« Hartmut Brückner Rote Hilfe
Im Publikum saß Leander S. mit Unterstützern des »Dritten Wegs«. Am Urteilstag ermöglichte die Polizei erneut den anreisenden Neonazis den Zutritt zum Gericht, obwohl sich bereits zwei Stunden zuvor an beiden Eingängen Antifaschist*innen in die Warteschlangen gestellt hatten. Doch die Unterstützer von S. seien an den Warteschlangen vorbei in das Gebäude gebracht worden. Laut der Solidaritätsgruppe »Prenzlauer Berg gegen Nazis« kam es in diesem Zusammenhang zu vorübergehenden Ingewahrsamnahmen von zwei Antifaschisten.
Luke Hoß, Bundestagsabgeordneter und rechtspolitischer Sprecher der Linke-Fraktion, hat die Situation beobachtet und sagte, die Bevorzugung rechter Besucher beim Einlass füge sich in ein Muster dieses Verfahrens. Gegen den Neonazi Leander S. werde »nicht einmal ermittelt, obwohl er es war, der die Antifaschisten mit seinem Messerangriff lebensgefährlich verletzt hat. Die Antifaschisten werden verurteilt.«
Auch der linke Solidaritätsverein Rote Hilfe kritisiert das Gerichtsverfahren. »Begleitet von massiver medialer Hetze ermittelten die Repressionsbehörden von Anfang an ausschließlich gegen die beiden Schwerverletzten«, heißt es in einer Pressemitteilung. In faschistischen Kreisen werde die Strategie beworben, »Konfliktsituationen für Mordversuche zu nutzen«, diese legitimiere das Gericht durch die Einstufung des Messereinsatzes als Notwehr. »Dieser Prozess zeigt einmal mehr die wütende Entschlossenheit der deutschen Justiz, auf dem rechten Auge blind zu sein«, sagt Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe. »Umso wichtiger ist es, gemeinsam Solidarität mit den Betroffenen zu organisieren: Keine*r wird alleingelassen!«
Erstveröffentlicht am 13.1. 2026
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1196823.antifaschismus-dritter-weg-in-berlin-lebensgefaehrliche-messerstiche-als-notwehr.html?sstr=Lebensgef%C3%A4hrliche
Wir danken für das Publikationsrecht.