Anschlag von 1970: Münchner Neonazi statt Tupamaros als Täter

Bundesanwaltschaft nimmt neue Ermittlungen auf. Bundesregierung wollte dazu kein Geheimdienstwissen mitteilen

Von MATTHIAS MONROY

Der Anschlag war einer der großen Terror-Anschläge, die von Nazis begangen worden, an deren Aufdeckung weder die bürgerliche Politik noch die Exekutive ein ernsthaftes Interesse hatten. Stattdessen sind es entweder die Opfer selber, die als Täter ins Fadenkreuz genommen werden, so beim NSU, oder es ist die radikale Linke, der man solche Verbrechen gerne in die Schuhe schieben möchte. Dies war wohl auch beim Anschlag, um den es im folgenden Artikel geht, der Fall. Natürlich haben die Anti-Deutschen dieses Werk auf ihre Weise dann weiter gepflegt. Denn schließlich war ein so zu interpretierender Anschlag ein willkommenes Geschenk, um die Mär von der zentralen Bedetung des „linken Antisemitismus“ in die Welt zu setzen. Soweit sie selbst eine antinazistische Identität beanspruchen, haben sie hier ein fulminantes Eigentor geschossen. (Jochen Gester)

Bild: Gedenkort am Münchner Gärtnerplatz. Auf dem Gelände hielt Bundeskanzler Friedrich Merz im vergangenen Jahr zur Eröffnung der restaurierten Synagoge eine Rede unter Tränen. Wikipedia

Für eine Zündung am 9. November 1969 besorgte der Verfassungsschutzspitzel Peter Urbach, nachdem er zuvor bereits Molotowcocktails und Pistolen in der Studierendenbewegung verteilt hatte, eine Bombe, die dann in einem Getränkeautomat der Berliner Jüdischen Gemeinde deponiert wurde. Zum Gedenken der Novemberpogrome von 1938 befanden sich rund 250 Menschen in dem Gebäude – der Sprengstoff zündete aber nicht. Die Verantwortung für den Anschlag übernahm zwar die Stadtguerilla-Gruppe »Tupamaros Westberlin«. Deren Mitgründer Dieter Kunzelmann schrieb jedoch in seiner Autobiografie, eine solche Aktion verbiete sich »angesichts der deutschen Vergangenheit von selbst«.

Vier Monate später soll – nach bisheriger Lesart – aus demselben Milieu ein Anschlag auf ein ehemaliges Altenheim der Israelitischen Kultusgemeinde in der Münchner Reichenbachstraße erfolgt sein. Der Täter hatte Brandbeschleuniger im Treppenhaus verteilt und angezündet, fünf Männer und zwei Frauen erstickten im Rauch oder verbrannten an diesem 13. Februar 1970, einem Sabbat, in ihren Zimmern. Der den »Tupamaros München« zugeschriebene Angriff auf Jüd*innen war der bis dahin schlimmste nach Ende des Zweiten Weltkriegs.

Beide Taten galten der Bundesrepublik der 70er Jahre als Beleg, wie antijüdische Ressentiments unter dem Deckmantel des Antizionismus auch in der militanten Linken Einzug gehalten hätten. Warm gehalten wurde die These mit Bezug auf den Münchner Anschlag bis in die Zehnerjahre insbesondere von der Springer-Presse und dem Bewegungsforscher Wolfgang Kraushaar.

Nun erhält sie aber einen gehörigen Knacks: Wie der »Spiegel« vergangene Woche berichtete, geht der mehrfach tödliche Brandsatz wohl auf das Konto von Bernd V. Der 1944 geborene »Mann mit dem ›Hitler-Tick‹« sei ein mehrfach vorbestrafter Neonazi aus München gewesen, schreibt das Nachrichtenmagazin.

Ein naher Verwandter sei damals Teil einer »Einbrecherbande« des Verdächtigen gewesen, hatte eine Zeugin Ermittler*innen erzählt. Die Frau soll sich im Januar 2025 zunächst an Andreas Franck, Oberstaatsanwalt und Antisemitismusbeauftragter der bayerischen Justiz, gewandt haben, berichtete damals der Bayerische Rundfunk. Der »Spiegel« nennt nun Details zu ihrer Aussage.

Am Abend des Brandanschlags habe die Gruppe demnach erfolglos in ein Münchner Juweliergeschäft einbrechen wollen. Daraufhin soll V. angekündigt haben, das in unmittelbarer Nähe befindliche jüdische Gemeindezentrum anzünden zu wollen. Eine frühere Zeugenaussage zu Aussehen und Alter des damaligen Täters passt auf Bernd V.

Bereits als Jugendlicher soll V. durch Sprengstoffanschläge aufgefallen sein, später habe er schwere Einbrüche und Kunstdiebstahl begangen, außerdem Nazi-Devotionalien und Waffen besessen. Seinen »Hitler-Tick« erklärt der »Spiegel« durch die ideologische Prägung eines SS-Onkels.

Obwohl auch die Aussage eines ehemaligen Mithäftlings zu V. als möglichem Täter vorlag, wurde die Spur in den 70er Jahren nicht konsequent verfolgt. Nach der Zeugenaussage von 2025 leitete die Generalstaatsanwaltschaft München zunächst ein Prüf- und nun ein neues Mordermittlungsverfahren ein. Eine Strafverfolgung ist jedoch nicht mehr möglich: Bernd V. starb 2020, ebenso seine mutmaßlichen Komplizen.

Die Staatsanwaltschaft will aber ermitteln, ob es Mitwissende oder Helfende gab. Außerdem müsse aufgeklärt werden, warum Hinweise auf V. als Täter ignoriert wurden, als dieser noch zur Rechenschaft gezogen werden konnte, forderte Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der linken Bundestagsfraktion, am Sonntag in sozialen Medien: »Und wer in welchen Behörden wann was wusste.«

25 Hinweise auf mutmaßliche Personen aus dem Bereich der rechtsmotivierten politischen Kriminalität seien dem Bayerischen Landeskriminalamt zugegangen, hatte die Bundesregierung dazu 2020 auf eine Linke-Anfrage erklärt. Sichergestellte Tatmittel wie etwa ein Benzinkanister seien nicht mehr vorhanden. »Der Verbleib dieser Gegenstände konnte nicht nachvollzogen werden«, heißt es in der Antwort. Was die deutschen Geheimdienste zur Tat gewusst hätten, könne den Fragesteller*innen »wegen des unzumutbaren Aufwandes« nicht mitgeteilt werden.

Erst im September 2025 hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) den Münchner Anschlag wieder ins öffentliche Bewusstsein gerückt: Bei der Wiedereröffnung der erst nach jahrzehntelangem Leerstand restaurierten Synagoge, die sich ebenfalls in der Münchner Reichenbachstraße befindet, verwies er auf die wenige Meter entfernte Gedenktafel.

Auf Täterthesen zu dem Brandanschlag ging Merz, dessen Rede wegen seiner Tränen in rechten Kreisen für Häme sorgte, nicht ein – vielleicht weil er bereits zum Verdacht gegen Bernd V. gebrieft worden war. Die Namen der Opfer des 13. Februar 1970 nannte der Bundeskanzler auch nicht: Siegfried Offenbacher, Rosa Drucker, Regina Becher, Dawid Jakubowicz, Georg Pfau, Leopold Gimpel und Max Blum, in Bayern, Breslau, Polen oder der damaligen Sowjetunion geboren, waren zum Zeitpunkt der Tat zwischen 59 und 71 Jahre alt.

Erstveröffentlicht im nd v. 2.2. 2026
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1197294.neue-ermittlungen-anschlag-von-muenchner-neonazi-statt-tupamaros-als-taeter.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

“ …wenn der Grundgedanke demokratischer Wehrhaftigkeit auf der Terrorliste landet“

Kein letztes Wort – Maja T.s Rede zum Prozessende

Auf BASC veröffentlichte Erklärung zu Isolation, Hungerstreik und Solidarität

Liebe Mitmenschen, sehr geehrtes Gericht,

auch ich möchte noch ein paar Worte teilen, bevor dieser Strafprozess sein vorläufiges Ende findet. Nur etwas Grundsätzliches vorweg: Weder stellte ich je das Prinzip und die Rechtmäßigkeit eines Strafprozesses infrage, noch tat ich dies bei einem Staat, der ein Rechtsstaat aller ist. Nein, ich warnte schlicht davor, welche Ungerechtigkeiten und Gefahren dieser Prozess hier in Ungarn birgt. In Deutschland hätte ich nicht anders gehandelt. Eine Demokratie muss solchen Widerspruch gegen das Autoritäre und gegen die Unterdrückung zulassen. Jedes Urteil, das hier gesprochen wird, wird sich auch daran messen lassen müssen, ob und wie mein Sprechen und Auftreten bestraft wird.

In den letzten Monaten hat sich jedoch der Eindruck verfestigt, dass der ungarische Staat ebenjene Widersprüche nicht zulässt. Demonstrationen und Kundgebungen werden verboten, und die solidarische Begleitung dieses Prozesses wird erschwert. Es wird eine Drohkulisse aufgebaut, die Leuten Angst davor machen soll, hier als Terrorist*innen behandelt zu werden. Sind Protest und Solidarität, sei es von unseren eigenen Eltern oder von unbekannten Menschen, wirklich das, was unsere Gesellschaft gefährdet? Haben Sie Angst vor mir, Angst vor meinem Papa, wenn er zum Mikrofon greift, oder einer Freundin, die eine Parole ruft?!

25 Monate Untersuchungshaft liegen hinter mir. Nach den ersten sechs Monaten Haft in Deutschland wurde ich rechtswidrig hierher ausgeliefert. Ich bat das Bundesverfassungsgericht, diese Auslieferung zu verhindern, und dieses höchste Gericht Deutschlands entschied tatsächlich in einer Eilverfügung sowie in einer späteren endgültigen Entscheidung, dass der Auslieferungsbescheid rechtswidrig, verfassungswidrig war, da queere Menschen vom ungarischen Staat ausgegrenzt werden. Ja, wir wurden aus der Verfassung getilgt, unser Wort und unser Sprechen wird kriminalisiert, unser Sein soll unsichtbar werden. Auch ich, den binären Geschlechterzwängen entkommen, fand zu mir selbst als Maja. Doch die Eilverfügung des Bundesverfassungsgerichts kam zu spät. Das sächsische LKA entführte mich in einer nächtlichen Blitzaktion, flog mich aus Deutschland aus und verfrachtete mich Hals über Kopf in die Isolationshaft.

Langzeit-Einzelhaft mit weniger als 2 Stunden sinnvollem menschlichen Kontakt am Tag oder Isolationshaft gilt als weiße Folter. Seit 18 Monaten halte ich sie aus. Die Begründung dafür ist grotesk. Zuerst hieß es, alle anderen sollten vor mir geschützt werden, da ich brutal und gefährlich sei. Nach einem Jahr plötzlich gab man vor, mich vor dem Hass der anderen auf queere Menschen schützen zu wollen.

Die Isolation geht einher mit täglichen erniedrigenden Zwangsmaßnahmen und einer gesonderten Sicherheitsverfügung, deren Begründung bis heute Verschlusssache ist. Langzeit-Einzelhaft, Schlafentzug, Erniedrigung, Gewalt – all das sind Praktiken, um Geständnisse zu erzwingen. Sie sollen zermürben und Seelen zerstören, den Menschen seiner Würde berauben, ihn Hoffnung und Selbstachtung verlieren lassen. Stellen Sie einmal Ihre geliebte Zimmerpflanze in den Keller, dann begreifen Sie, was mit uns Gefangenen geschehen soll.

Ich kenne diesen Gerichtssaal hier nun seit einem Jahr. 16 Verhandlungstage saß ich gefesselt auf der Holzbank hinter mir und lauschte aufmerksam, wie in diesem Prozess über mein Leben verhandelt wird. Zu den Vorwürfen schwieg ich. Wenig mehr als zwei Wochen Verhandlungstage waren dies. Aber wenn ich in den Spiegel blicke, dann müssen es Jahre gewesen sein. Beim ersten Versuch, ein »letztes Wort« für dieses Verfahren zu finden, beschrieb ich mein heutiges »Ich« als eine »verwelkende Blume«. Denn auch ein Mensch braucht das Sonnenlicht, aber vor allem Nähe, Geborgenheit und Gemeinschaft zum Überleben. All das aber wird uns, den Eingekerkerten der Gesellschaft, vorenthalten.

Sehr geehrte Staatsanwaltschaft, in meinem Fall hat es nicht geklappt. Ja, auch wenn ich heute zittere, von Unruhe und Albträumen heimgesucht werde, wenn ich nach tagelanger Einsamkeit von allen Emotionen verlassen werde, auch wenn es mir die Kehle zuschnürt zu sehen, wie viele andere Menschen unter diesen politischen Verfahren zu leiden haben – so ist mir doch ein freundliches Lächeln geblieben, genauso wie eine Moral, eine universelle Moral. Und stockt mir der Atem in der Zelle, dann blicke ich hoch zu dem Streifen Himmel, an dem ich im Herbst die Wildgänse sah, und halte fest an dem Glauben, dass die Solidarität der Gewalt widersteht.

Nach anderthalb Jahren Haft klagte ich mit meinem Hungerstreik all die Menschenrechtsverletzungen an, die wir Eingekerkerten erfahren. Ich ließ mein Leben am Abgrund balancieren, um jene, die die Verantwortung tragen, zum Handeln zu bewegen. Sicher war er auch Ausdruck von Verzweiflung. Sicher war die Zeit des Hungerns auch eine stille und wortlose Zeit. Vor allem aber war mein Hungerstreik ein Ausdruck von Hoffnung, einer zarten Hoffnung, so zart wie die kleine Blume, die ich mir in die Mauerritzen zwischen Fenster und Gitter pflanzte. Mein Hungerstreik war Ausdruck meines Wunsches, zu leben und zu gestalten. Er war ein Schrei nach Liebe, der tausendfach Widerhall fand, und er war eine Anklage gegen jene, die mir im Knast Beziehungen, Bildung und Arbeit verwehren.

Die kleine Blume blüht nicht mehr. Monate des Bangens und Wartens, ja ganze Jahreszeiten, sind verstrichen. Menschen, die ich liebe, starben. Die Trauer wartet, während ich gegen die Einsamkeit ankämpfe und hoffe, nach Hause zurückzukehren. Und ich werde zurückkommen als handelndes Subjekt. Sie werden mich nie zu einem verwaltbaren Objekt degradieren können. Denn jeden Tag erfahre ich die wärmende Solidarität vieler Menschen und finde unter ihnen Vorbilder, die mir Mut geben. Sie zeigen mir, wir haben sie, die eigene Wahl, so schmerzhaft sie auch sei. Und sie zeigen mir auch, dass ein gerechteres, friedvolleres Zusammensein möglich ist. Nein, ich bin nicht naiv. Ich sehe die Kraft dazu im Schimmern und Glänzen eurer Augen. Ich bin so dankbar für all eure Arme, die sich fest um mich schließen, wenn es finster und kalt wird.

Ja, ich verlange und ersehne Freiheit. Ich gestehe es mir zu, für meine Freiheit und die Freiheit aller zu kämpfen. Dafür brauche ich nicht die Macht, Leben ein- und auszusperren. Dafür muss ich nicht endgültig über andere Menschen urteilen. Das soll gerne die Staatsanwaltschaft tun.

Freiheit ist für mich etwas anderes. Sie blüht in dem Glauben, dass wir gemeinsam Gerechteres schaffen können als Gefängnisse, Lager und Abschiebezentren, dass wir Friedvolleres schaffen können als Handschellen, Waffen und Panzerdivisionen. Für mich bedeutet dies, zu suchen, was bleiben kann für jene, die nach uns kommen, zu bewahren, was an Freiheiten bereits errungen wurde, und aus jedem Zweifel ein neues Wagnis entstehen zu lassen. Und ich spreche aus Hoffnung, da es so viele Menschen gibt, die der Verachtung nicht gehorchen, die weder Recht noch Pflicht dazu verspüren.

Dieser Prozess, so wie die in München, Düsseldorf und Dresden, ist ein politischer Prozess. Hier behauptet der Staat, dass er bedroht werde, dass er das Opfer von Gewalt sei. Wir wissen alle, welches Urteil sich der Ministerpräsident dieses Landes wünscht. Die Staatsanwaltschaft bot mir 14 Jahre Haft gegen ein Geständnis an, und es drohen mir bis zu 24 Jahre Haft. Dieses Strafmaß soll ihre Erzählung der mörderischen Antifa, die auf Menschenjagd gehe, untermauern. Und ich weiß von den Sorgen, dass dieses Strafmaß dazu missbraucht werden soll, mich zur Abschreckung aller ein halbes (oder ganzes?) Leben aus der Gesellschaft zu verbannen.

Dem zum Trotz veranlasste mich die Anklageschrift dazu, eine Prozesserklärung zu schreiben und darzulegen, wie der Antifaschismus die Grundlage meines Handelns und die Voraussetzung für meinen universellen Gerechtigkeitsanspruch sein will. Antifaschismus ist die notwendige Selbstverteidigung demokratischer Gesellschaften gegen das Totalitäre, das Autoritäre, gegen Vernichtung und Verachtung. Nicht nur in der Anklage, immer wieder wurde jedoch auch über den Prozess hinaus die emanzipatorische, antifaschistische Lehre, wie sie uns nach Krieg, Faschismus und Kolonialismus blieb, als Terror dargestellt.

In mir sehnt sich nichts nach Gewalt. Da ist kein Wunsch, zu verletzen oder zu töten, ja, mein Verstand sträubt sich dagegen. Ich will weder Tyrann*in noch Held*in sein. Im ersten Entwurf meines letzten Wortes schrieb ich, ich möchte ein Blumenkind bleiben, die menschlichen Gärten mit Zärtlichkeit durchstreifen, stets achtsam, neugierig und zugeneigt. Ich weiß, ich war und bin es, gebe mir jeden Tag das Versprechen, dies auch zu bleiben, vergesse nie den Wunsch, dies zusammen zu tun.

Ich denke jedoch, damit alleine begreife ich die politische Dimension dieser Prozesse nicht. Sie gehen weit über meine persönliche Erfahrung hinaus. Ich muss mich fragen, was es bedeutet, wenn friedliche Demonstrationen verboten werden, aber nicht die Demonstrationen der Faschisten, die uns mit Fäkalien bewerfen, wenn zensiert und diffamiert wird, wenn der Grundgedanke demokratischer Wehrhaftigkeit auf der Terrorliste landet, wenn wir alle damit zu Staatsfeind*innen erklärt werden, wenn Banken Solidaritätsorganisationen die Konten aufkündigen, wenn juristischer Beistand kriminalisiert wird, wenn die Menschenwürde nur einigen zusteht, wenn die Zivilgesellschaft von Staatsrepräsentant*innen zum Feindbild erklärt wird. Wir wissen nicht, wo das endet. Wir können nur versprechen, nie aufzuhören, das Leben zu schützen und zu verteidigen.

In meinem ersten Entwurf wollte ich über drei getrocknete Blumen schreiben, als Symbole der Liebe, der Freundschaft und der Vielfalt. Es sind drei kleine, zarte Blumen, die ich gepresst in einer grünen Karte erhielt und die ich in den letzten 25 Monaten immer wieder in den Händen hielt. Ich bin entschlossen, mir all dies zu bewahren und so viel, wie ich vermag, zurückzugeben. Dank euch begreife ich: Es lohnt zu bleiben, es lohnt zu hoffen, und ich fühle dort Sicherheit, wo ich an eurer Seite stehe, dort, wo es notwendig wird, dort, wo kein Zögern bleibt. Und ich weiß: Dort ist ein Ort, prachtvoll und lebhaft wie eine wilde Blumenwiese, da ist ein Ort jenseits der Verliese und weit weg von all der Gewalt, an dem du und ich Mensch sein dürfen unter Menschen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit und danke, dass in diesen zwei Jahren, an diesen 16 Tagen, stets so viele von euch an meiner Seite waren, egal ob nah oder fern. Ich habe euch lieb, una promessa rimane ancora, ci farrenó vivi!

Die vom »nd« gespiegelte Erklärung von Maja T. wurde auf der Webseite der Soligruppe BASC veröffentlicht.

Entnommen aus dem nd v. 4.3. 2026
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1197370.budapest-komplex-kein-letztes-wort-n-maja-t-s-rede-zum-prozessende.html

Genozid in Gaza und Vertreibung der Palästinenser*innen aus dem Westjordanland – webinar Antikapitalistische Linke

Webinar mit Dr. Karin A. Gerster

Leiterin des Büros Ramallah der Rosa-Luxemburg-Stiftung

Die im Oktober 2025 vereinbarte Waffenruhe für Gaza hat ihren Namen nicht verdient. Es kommt weiterhin fast täglich zu israelischen Angriffen und es gelangen weniger als die Hälfte der vereinbarten Hilfsgüter nach Gaza. Die Menschen leben nach wie vor unter katastrophalen Bedingungen. Das israelische Militär verschiebt die sogenannte gelbe Linie immer weiter in jenes Gebiet, in dem die Palästinenser*innen auf allerkleinstem Raum zusammengepfercht leben.

Israel setzt nicht nur den Genozid in Gaza fort, sondern zerstört Häuser und vertreibt Palästinenser*innen im Westjordanland. Die seit Januar 2025 andauernde israelische Operation „Eiserne Mauer” im Westjordanland richtet sich insbesondere gegen palästinensische Flüchtlingslager, die von der UNRWA betrieben werden und umfasst Militärangriffe, Gewalt durch Siedler und Hauszerstörungen. Laut UN-Berichten töteten israelische Streitkräfte zwischen Oktober 2023 und November 2025 über 1.000 Palästinenser im Westjordanland (darunter 223 Kinder) und vertrieben etwa 40.000 Menschen – die Hälfte davon allein aus dem Flüchtlingslager Jenin.

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