Politisch motivierte Abschiebungen zur Durchsetzung der Staatsräson – Pressekonferenz und Anmerkungen zu juristischen Bewertung!

Am12. April hielt das in Solidarität mit den vier von Ausweisung bedrohten Berliner Palästina-AktivistInnen gegründete Bündnis „Stop Deportation Berlin“ zusammen mit Ferat Koçak und einem Mitglied des Juristen-Teams der Beschuldigten eine Pressekonferenz ab. Die beabsichtigten Abschiebungen drohen zu einem gefährlichen Präzedenzfall zu werden, politisch motivierte Ausweisungen als Kampfinstrument gegen die Opposition gegen die Staatsräson der BRD, aber auch gegen jede andere politisch missliebige Oppositon zu etablieren.

Pressekonferenz des Bündnisses „Stop Deportation Berlin“ mit Vertreter der Anwälte und Ferat Koçak, dokumentiert von Fabian Lehr, 12. April 2025

Ein paar Stichworte zur juristischen Bewertung aus der Presskonferenz.

Allen vier Betroffenen werden individuelle Verstöße vorgeworfen – basierend rein auf Polizeiakten im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Aktionen in Berlin. In fast keinem Fall kam es bislang zu einer Anklage vor Gericht, geschweige denn zu einer Verurteilung. Keiner der Betroffenen ist vorbestraft.

Es gibt bisher keine Konkretisierung und Akteneinsicht über juristisch bzw strafrechtlich relevante Vergehen, weder für die Betroffenen noch für deren Anwälte. Die Betroffenen können sich nicht nicht einmal konkret zur Wehr setzen!

Umso skandalöser die öffentlichen Vorverurteilungen, insbesondere der CDU, die gegenüber der Springerpresse – ganz im Trumpstil – offen zugab, dass ein Exempel statuiert werden soll.

Die Bescheide zur Ausweisung enthalten lediglich pauschale Beschuldigungen wie „antisemitisch“ oder „Hamas Unterstützung“, die aber in keiner Weise konkret nachgewiesen werden und sachlich falsch sind. Oder es wird sich auf die Zuwiderhandlung von nicht strafrechtlich relevanter politischer Katgeorien wie die „Staatsräson“ bezogen. In den Begründungen heisst es: „Es liegt im erheblichen gesellschaftlichen und staatlichen Interesse, dass diese Staatsräson jederzeit mit Leben gefüllt wird und zu keiner Zeit (…) Zweifel daran aufkommen, dass gegensätzliche Strömungen im Bundesgebiet auch nur geduldet werden.“ Deutlicher kann man es nicht ausdrücken: Unter Missachtung von Grundrechten sollen politisch missliebige politische Meinungen und Aktivitäten ausgeschlossen und unterdrückt werden!

Die Anwälte betonen durchgängig: Es geht bei dem ganzen Fall auch um Verhältnismäßigkeit.

Da fällt zum Vergleich ein anderer Fall ein. Es ging um die Polizeiübergriffe bei einem Einsatz an der HumboldUnisversität Berlin – ebenfalls im Zusammenhang mit Propalästinaprotesten im Oktober 2024.

„Senat und Polizei in Berlin kennen nur die Sprache der Härte“ titelte damals die Berliner Zeitung.  [1]  https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/nach-angriff-auf-journalisten-senat-und-polizei-in-berlin-kennen-nur-die-sprache-der-haerte-li.2218392 Einer ihrer Journalisten war bei der Erstürmung der UNI-Räume von der Polizei massiv behindert, festgenommen und misshandelt worden.  Der netroffene Journalist berichtete: Zweimal habe ihm der Polizist mit Fäusten ins Gesicht geschlagen. Und ihn dann über mehrere Stunden mit Handschellen fixiert. In seinem Gesicht, auf dem Bauch und am Arm sind Schürfwunden und Hämatome zu sehen. Seine linke Hand ist auch heute noch taub. Sein Video enttarnte die offensichtlichen Lügen der Polizei, die sie vorher über die Vorgänge verbreitet hatte. Das Handeln der Polizei war in mehrfacher Hinsicht strafbar und stellte neben schwerer Freiheitsberaubung und Misshandlung im Amt auch einen schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit dar.

Was ist aus dem Fall geworden? Der Polizist wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. [2]Urteil: Polizist soll Journalisten der Berliner Zeitung verletzt haben – Geldstrafe. Dem Vernehmen nach ist er noch im Amt. Soviel zum Thema rechtliche Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit!

Erste Erfolgsmeldung. Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Eilantrag, die Abschiebung auszusetzen im Fall Shane O’Brien stattgegeben. Die Anwälte erwarten aufgrund der juristisch unhaltbaren Begründungen auch für die weiteren Betroffenen analoge Entscheidungen! Hoffen wir, dass die Anwälte, Recht behalten mit ihrer Einschätzung! Solange Petition unterschreiben und verbreiten! Kommt zur DEMO 18. April, Start 16 Uhr Alexanderplatz, Aufruf

Ein besonderes Anliegen! Bleibe- und Schutzrecht für Palästinenser:innen!

Die Bundesregierung hält sich immer noch zurück,Palästinser:innen ein Schutzrecht zu gewähren und nicht nach Gaza auszuweisen. Ein besonderer Skandal, wenn man sich nur die Bilder dieser zerstörten Region vor Augen führt.

Alles aktuelle zur  Kampagne hier:   Stoppt die politischen Abschiebungen in Berlin! Update 14.April!

Video Fabian Lehr, Titelfoto Screenshot Video

Neue Bundesregierung gibt keine Antwort auf die AfD

Unten Leistungen kürzen, oben auf Einnahmen verzichten, wie soll das helfen?
Ines Wallrodt über das Programm der künftigen Bundesregierung

Bild mit Coallage: Jochen Gester

Nach dem Ergebnis der Bundestagswahl und erst recht nach der jüngsten Umfrage, die die AfD vor der Union sieht, ist klar, dass diese Koalition daran gemessen wird, ob sie den Aufstieg der Rechtsextremen stoppen kann. Mit ihren Plänen für die kommenden vier Jahre bleiben Union und SPD jedoch weit hinter diesem Anspruch zurück.

Statt mehr von den Reichen zur Finanzierung staatlicher Aufgaben zu verlangen, sollen Unternehmenssteuern gesenkt werden. Maßnahmen für den Klimaschutz werden zurückgefahren, die Politik gegenüber Arbeitslosen und Migranten verschärft. Wie soll das dabei helfen, die Polarisierung im Land zu verringern, wie es Union und SPD versprechen? Tatsächlich bieten sie nur die alte falsche Formel an: Was der Wirtschaft hilft, hilft Deutschland und damit auch den Menschen. Als hätten die nicht oft genug die Erfahrung gemacht, dass Unternehmensgewinne sprudeln, während ihre Einkommen stagnieren. In der Ankündigung, man werde sich nicht mehr alles leisten können, klingen bereits die kommenden Verteilungskonflikte an.

Im Kern geben Union und SPD der AfD recht. Nicht in jeder Maßnahme, schon weil sich die AfD in ihren Forderungen weiter radikalisiert hat, je mehr die anderen Parteien von ihr übernommen haben. Aber in der Analyse, was die gesellschaftlichen Probleme sind und wie ihnen zu begegnen wäre. Mit dem Versprechen, die sogenannte irreguläre Migration weitgehend zu beenden, bestätigt die Große Koalition auch noch die schlimmste Propagandalüge der AfD, an den Problemen seien vor allem die Flüchtlinge schuld.

Demokratische Politik kann nur ein Gegengewicht zur AfD bilden, wenn sie Lösungen bietet, die das Leben aller Menschen verbessert. Die Herausforderungen zu ignorieren oder mit neuen Zumutungen zu beantworten, führt in die falsche Richtung.

Erstveröffentlicht im nd v. 10.4. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1190472.koalitionsvertrag-neue-bundesregierung-gibt-keine-antwort-auf-die-afd.html?sstr=Ines|Wallrodt

Wir danken für das Publikationsrecht.

Pflicht zur „Verfassungstreue“: Einfallstor für Repressalien

Linke Gewerkschafter kritisieren Passus im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes

Von Peter Nowak

Bild: Benjamin Ruß. Bearbeitetes Screenshot Youtube-Video

Als »schwieriges Ergebnis in schwierigen Zeiten« hat der Verdi-Bundesvorstand das Ergebnis der Tarifrunde im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen bezeichnet. Wesentlich kritischer äußerte sich das Netzwerk für eine kämpferische und demokratische Verdi. »Nein zu Reallohnverlust, 27 Monaten Laufzeit und Einstieg in die 24-Stunden-Woche«, heißt es in einer Stellungnahme.

Die Gruppe rügt auch einen Passus im künftigen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD), der auch bei linken Gewerkschafter*innen bislang wenig Beachtung findet, obwohl er eine höchst politische Dimension hat. Dieser macht bei Auszubildenden und Studierenden »Verfassungstreue« zur Bedingung für eine Übernahme ins Arbeitsverhältnis. Wörtlich heißt es dort: »Voraussetzung für die Übernahme ist, dass Auszubildende und dual Studierende des Bundes und anderer Arbeitgeber, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrgenommen werden, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.« Es dürfe »während der gesamten Ausbildungsdauer/Studiendauer kein Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestehen«.

Das ist eine deutliche Verschärfung gegenüber der Regelung im auslaufenden TVÖD. Dort lautet der entsprechende Passus: »Auszubildende werden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung bei dienstlichem beziehungsweise betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.«

Von einem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) war bisher nicht die Rede. Dieser Begriff wurde in den 70er und 80er Jahren in Westdeutschland missbraucht, indem mit dem sogenannten Radikalenerlass die Überprüfung von Lehramtsanwärter*innen und vielen anderen Beschäftigten begründet wurde. Dies führte zur Bespitzelung von rund 3,5 Millionen Bewerber*innen und Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch den Verfassungsschutz. In der Folge kam es zu Berufsverbotsverfahren gegen 11 000 Personen. 2250 von ihnen wurde tatsächlich die Einstellung verweigert, 256 Beamt*innen wurden entlassen.

Das Netzwerk für eine kämpferische und demokratische Verdi sieht in der neuen Regelung im TVÖD eine »Drohung für alle politisch interessierten und aktiven jungen Menschen«. Zuletzt habe man gesehen, wie etwa das »Liken« eines Posts in den sozialen Medien, in dem das Vorgehen Israels in Gaza verurteilt wird, ausgereicht habe, »um eine öffentliche Kampagne gegen die Präsidentin der Technischen Universität Berlin auszulösen«. Das zeige, »welche einschränkende Wirkung eine solche tarifvertragliche Klausel haben könnte«.

Der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, fordert auf X immer wieder Konsequenzen für vermeintliches Fehlverhalten von Personen im öffentlichen Dienst. 1999, damals noch Grünen-Bundestagsabgeordneter, hatte er die »Formel von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung als Kampfbegriff zur Ausgrenzung missliebiger Kritiker« bezeichnet.

Derzeit warnen auch Gewerkschaften vor einer Rückkehr von Radikalenerlass und Berufsverboten, insbesondere auf Länderebene. So kritisiert der Hamburger DGB die Pläne des rot-grünen Senats, wieder die Regelanfrage beim Verfassungsschutz für alle Bewerber*innen im öffentlichen Dienst einzuführen.

In Bayern wurden unter anderem die Berufsverbote gegen die Lehramtsanwärterin Lisa Poettinger und gegen den Geoinformatiker Benjamin Ruß mit Paragraf 3 des Tarifvertrags der Länder (TVL) begründet, der weitgehend mit der neuen Passage im TVÖD übereinstimmt. Ruß berichtete kürzlich auf einer Veranstaltung der Hamburger Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) von seinen Erfahrungen. Ihm wurde eine schon zugesagte Stelle an der Technischen Universität München verweigert, weil er unter anderem Mitglied des Studierendenverbands Die Linke.SDS und der Gefangenensolidaritätsorganisation Rote Hilfe ist. Das Münchner Arbeitsgericht wies nach einer zweijährigen gerichtlichen Auseinandersetzung die Klage von Ruß gegen die Nichteinstellung zurück.

Erstveröffentlicht im nd v. 8.4. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1190425.verfassungstreuecheck-im-oeffentlichen-dienst-pflicht-zur-verfassungstreue-einfallstor-fuer-repressalien.html

Wir danken für das Publikationsrecht.


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