»Die Schwelle zum Völkermord ist erreicht«

UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese über Israels Vorgehen in Gaza, Deutschlands Verantwortung und Antisemitismusvorwürfe gegen ihre Person

Ihre scharfe Kritik an Israel sorgt bei den einen für Sympathie, bei den anderen für Ablehnung: UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese.

Bild: Il Manifesto

Interview: Hanno Hauenstein

In Ihrem Bericht »Anatomie eines Völkermordes« behaupten Sie, dass es Gründe für die Annahme gibt, dass Israel in Gaza einen Völkermord begeht. Können Sie das erklären?

Angesichts der Art und des Ausmaßes des israelischen Kriegs und der zerstörerischen Bedingungen, die er geschaffen hat, zeigt sich die Absicht, palästinensisches Leben physisch zu zerstören. Es gibt gute Gründe für die Annahme, dass die Schwelle zum Völkermord in mindestens drei Punkten, die in der Völkermordkonvention genannt werden, erreicht wurde: Die Tötung von Mitgliedern einer Gruppe – hier der nationalen Gruppe der Palästinenser –, die Verursachung schwerer körperlicher oder seelischer Schäden sowie die Schaffung von Bedingungen, die auf die Vernichtung dieser Gruppe abzielen. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Handlungen nach entsprechenden Erklärungen hoher politischer oder militärischer Beamter mit Befehlsgewalt genehmigt und durchgeführt wurden.

Wie sind Sie zu diesen Schlussfolgerungen gelangt?

Seit dem 8. Oktober habe ich die Geschehnisse in Gaza anhand von Berichten von Soldaten und der Opfer untersucht und mit UN-Berichten abgeglichen. Die Fakten, auf die ich mich stütze, wurden sowohl mit UN- und israelischen, als auch mit palästinensischen Quellen überprüft.

Welche Verpflichtungen ergeben sich in Ihren Augen für UN-Mitgliedstaaten?

Die Mitgliedstaaten sind zur Prävention verpflichtet. Es gibt auch Rechtsprechung, die besagt, dass die Mitgliedstaaten in dem Moment, wo bekannt wird, dass ein ernsthaftes Risiko besteht, dass Völkermord begangen werden könnte, ein Verfahren einleiten müssen.

Gab es einen Wendepunkt, ab dem man hätte erkennen müssen, dass Israel, wie Sie sagen, Völkermord in Gaza begeht?

Der entscheidende Wendepunkt ist der 26. Januar, als der Internationale Gerichtshof (IGH), das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen, die Möglichkeit von Völkermord anerkannte und vorläufige Maßnahmen anordnete, die verhindern sollen, dass Handlungen Israels gegen die Völkermordkonvention verstoßen. Diese Maßnahmen wurden aber vonseiten Israels und einer Reihe weiterer Staaten nicht umgesetzt.

Deutschland hat aufgrund seiner langen antisemitischen Geschichte und wegen des Holocaust eine besondere Beziehung zu Israel, hat diese sogar zur Staatsräson erklärt. Welche Verpflichtung hat Deutschland in Ihren Augen vor diesem Hintergrund?

Deutschland ist eins der Länder, die Israel vor und nach dem 7. Oktober politisch und materiell am stärksten unterstützt haben. Ich verstehe die historische deutsche Verantwortung und die moralische Verpflichtung nach dem Holocaust. Ich glaube, als europäische Gesellschaften haben wir den Holocaust noch lange nicht vollständig aufgearbeitet. Aber Völkermord beginnt nicht mit Massenmord. Es ist ein Prozess, der mit Entmenschlichung beginnt, die Massenmord normal, akzeptabel und rechtlich vertretbar macht. Hätte Deutschland das, was es dem jüdischen Volk angetan hat, verinnerlicht, würde »Nie wieder« bedeuten: »Nie wieder Völkermord«.

Verfolgen Sie die aktuellen Debatten in Deutschland über die Grenzen der Meinungsfreiheit mit Blick auf Israel-Palästina?

Durchaus, ja. Es scheint in Deutschland eine Art Paranoia zu geben, was kritische Auseinandersetzung betrifft mit dem, was Israel tut. Viele Jüdinnen und Juden auf der ganzen Welt sprechen sich dagegen aus, was in ihrem Namen geschieht. Aber Deutschland bringt selbst Israelis und jüdische Menschen zum Schweigen, die sich öffentlich gegen Israels Politik positionieren. Anstatt Israel mit den gleichen Maßstäben zu messen wie andere Länder, lässt man die Regierung ungestraft weiter machen.

Kürzlich hat der UN-Menschenrechtsrat einen Stopp von Waffenlieferungen an Israel verlangt. Deutschland stimmte dagegen.

Deutschland verletzt damit völkerrechtliche Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention und hat während der Bombardierung Gazas sogar die Mittel für das UN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) ausgesetzt. Israel hat gegen die vom IGH angeordneten vorläufigen Maßnahmen vollumfänglich verstoßen. All das ist eine grobe Verzerrung internationalen Rechts.

In Ihrem Bericht sprechen Sie von einer »andauernden Nakba« und einem »siedlerkolonialen Prozess der Auslöschung von Palästinensern«. Das klingt mehr nach Aktivistin denn Juristin …

Ich verwende den Begriff Siedlerkolonialismus durchaus im juristischen Sinn. Siedlerkolonialismus kann völkerrechtlich nicht toleriert werden, auch wenn er nie per se verboten wurde. Abgesehen davon spreche ich eben nicht nur juristisch. Und ich würde Ihnen auch widersprechen, dass der Begriff Siedlerkolonialismus in erster Linie von Aktivisten benutzt wird. Es gibt hervorragende Forschung dazu, vor allem in der Anthropologie und Politikwissenschaft. Es ist unsere Geschichte als westliche Gesellschaften. Völkermord ist ein Kernbestandteil jener Geschichte.

Ein anderer Begriff, den Sie verwenden, ist der der »humanitären Camouflage«. Was meinen Sie damit?

Humanitäre Camouflage bedeutet, dass Israel seine Operationen in Gaza so tarnt, als würde es das humanitäre Völkerrecht einhalten. Denken Sie nur an das Ziel, die Hamas auszulöschen. Wo zieht man die Grenze? Jede Person, die mit der Hamas verbunden ist? Personen in der Regierung, in Krankenhäusern, im Schulsystem? Jeder wird zur Zielscheibe. Israel hat Bedingungen geschaffen, die das Leben in Gaza unmöglich machen. In dem Moment, wo man Krankenhäuser zerstört und kein Wasser, keine Nahrung und keine Medikamente zur Verfügung stellt, wird man Menschen unausweichlich körperlichen und geistigen Schaden zufügen. Es ist ein eindeutiger Fall von Völkermord.

Hier würden Kritiker einwenden: Um einen Genozid zu beweisen, muss man eine sehr klare Absicht nachweisen. Können Sie Beispiele nennen, in denen so eine Absicht deutlich wird? 

Hohe israelische Beamte haben die gesamte Bevölkerung in Gaza sowie die gesamte Infrastruktur in den letzten Monaten immer wieder als angreifbar, zerstörbar und tötbar erklärt, dafür gibt es zig Beispiele. In der Praxis ist die Ausweitung des Begriffs menschlicher Schutzschilde zentral. Das Anvisieren menschlicher Schutzschilde ist nach internationalem Recht verboten. Israel hat die Tötung Unbeteiligter damit gerechtfertigt, dass Hamas Zivilisten als menschliche Schutzschilde einsetzt. Inzwischen ist fast alles in Gaza zu einem militärischen Ziel geworden. Der juristische Grundsatz, wonach zwischen Kombattanten und geschützten Zivilisten unterschieden werden muss, wurde nicht beachtet. Die Bombardierung des Flüchtlingslagers in Jabalia ist ein gutes Beispiel.

Was wäre denn die bestmögliche Konsequent aus Ihrem Bericht?

Ich denke, die UN-Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen. Ich möchte den Bericht auch dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) vorlegen. Es ist unglaublich, dass wir sechs Monate nach Beginn dieses blutigen Kriegs noch keine Haftbefehle gesehen haben. Gleichzeitig haben wir 300 Kolonien im besetzten Westjordanland, Verhaftungen von Kindern und über die Rechtmäßigkeit der Besatzung wird immer noch diskutiert? Das ist absurd.

Warum bezeichnen Sie Siedlungen im Westjordanland als Kolonien?

Im Französischen ist man ehrlicher, da nennt man es »colonie« – das ist, was sie sind. Wie der palästinensische Literaturwissenschaftler Edward Said mal sagte: Die Bezeichnung »Siedlung« ist ein Weg, um das, was es ist, zu entschärfen. Sie sind illegal, egal wie man sie nennt.

Die USA und die EU haben kürzlich illegale Außenposten im Westjordanland mit Sanktionen belegt. Ein Schritt in die richtige Richtung?

Ich denke, es gibt keine andere Möglichkeit, Israel zu stoppen, als durch externen Druck. Worte der Verurteilung reichen nicht. Es ist an der Zeit, diplomatische, wirtschaftliche und politische Maßnahmen zu ergreifen. Der Versuch, die israelische Regierung vor solchen Maßnahmen zu schützen, bedeutet keinen Schutz für Israelis.

Wie sehen Sie die Rolle der internationalen Gemeinschaft?

Die derzeitige Situation liegt in unserer Verantwortung. Ja, das langfristige Ziel sollte Frieden für alle sein, die dort leben. Aber Frieden bedeutet, dass alle, die dort leben, die gleichen Rechte und gleichen Freiheiten genießen, ohne dass einer über den anderen dominiert. Es gab in der Vergangenheit Möglichkeiten für eine Zweistaatenlösung, die verspielt wurden. Die Palästinenser müssen am Ende des Tages für sich entscheiden, nicht die internationale Gemeinschaft in ihrem Namen. Wer sind wir, für sie zu entscheiden? Das ist sehr typisch für die siedler-koloniale, westliche Mentalität.

Sie sind seit Jahren eine Stimme für die palästinensische Sache. Immer wieder sagen Ihre Kritiker, Sie agierten aus antisemitischen Motiven. Was sagen Sie dazu?

Der Grund, warum ich bei den europäischen Politikern Unbehagen hervorrufe, ist ganz einfach, dass ich ihnen einen Spiegel vorhalte. Ich zeige ihre Heuchelei. Die Angriffe gegen mich begannen lange, bevor ich mit der Verantwortung als UN-Kommissarin betraut wurde.

Es gibt ein altes Facebook-Zitat von Ihnen, in dem Sie von einer »jüdischen Lobby« sprechen – ein geläufiges antisemitisches Bild.

Im Jahr 2014 habe ich einen offenen Brief auf Facebook veröffentlicht, wo ich von einer »jüdischen Lobby« sprach. Das war falsch. Das hätte ich so nicht formulieren sollen. Was ich meinte, war das American Israel Public Affairs Committee (AIPAC), eine proisraelische Lobbygruppe in den USA, die über 100 000 Mitglieder zählt. Es gibt zahlreiche Jüdinnen und Juden, die mit den Positionen von AIPAC nicht übereinstimmen. Und übrigens auch jede Menge Christen, die AIPAC unterstützen.

Der Sprecher des US-Außenministeriums, Matthew Miller, hat sich kürzlich erneut auf diese Äußerung berufen und erklärt, Sie seien die falsche Person für den Job.

Das war schon schockierend für mich. Vor allem der Teil, wo es heißt, ich hätte den Anschlag vom 7. Oktober gerechtfertigt. Das ist Verleumdung. Ich habe diese Anschläge nie gerechtfertigt. Tatsächlich habe ich gesagt, dass dies der Moment ist, um Solidarität zu zeigen und alle zusammenzubringen. Palästinenser und Israelis werden früher oder später mit ihrem eigenen Trauma fertig werden müssen.

Interview

Francesca Albanese ist eine italienische Rechtswissenschaftlerin mit Spezialisierung auf Internationales Recht und Menschenrechte. Seit 2022 ist sie UN-Sonderberichterstatterin für die besetzten palästinensischen Gebiete. Ende März veröffentlichte Albanese den Bericht »Atanomie eines Völkermords«, in dem sie Israel vorwirft, einen Genozid an den Palästinensern in Gaza zu begehen. Die israelische Delegation im UN-Sitz in Genf wies die Vorwürfe zurück und sagte, es handele sich bei dem Papier um einen Versuch, den israelischen Staat zu deligitimieren.

Erstveröffentlicht im nd v. 22.4. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181657.gaza-krieg-francesca-albanese-die-schwelle-zum-voelkermord-ist-erreicht.html?sstr=Schwelle|zum|V%C3%B6lkermord

Wir danken für das Publikationsrecht.

Der Tag an dem die Meinungsfreiheit beerdigt wurde – Das Begräbnis eines Kongresses

Evelyn Hecht-Galinski, Trägerin des „Kölner Karls-Preis für engagierte Literatur und Publizistik, Jüdin und Tochter des ehemaligen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, bezieht in dem folgenden Kommentar dezidiert Stellung zu den Ereignissen und den politischen Hintergründen rund um den verbotenen Palästinakongress in Berlin. Wir berichteten . (Peter Vlatten)

Kommentar vom Hochblauen „Der Tag an dem die Meinungsfreiheit beerdigt wurde – Das Begräbnis eines Kongresses, 16.April 2024, Evelyn Hecht-Galinski

Schon im Vorfeld des Palästina-Kongresses wurde aus allen politischen, medialen und zionistischen „Hasbara-Rohren“ scharf geschossen, um den Palästina Kongress und die ausrichtenden Organisationen zur Aufgabe zu zwingen. Als Anfang April die Berliner Sparkasse das Konto des Vereins „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ ohne vorherige Rücksprache sperrte und noch dazu die Herausgabe einer Namensliste und der Anschriften sämtlicher Mitglieder forderte – diese könnten ja auf der „EU-Terrorliste stehen“ – da war es wieder soweit und eine deutsche Bank sperrte jüdischen Kunden Gelder. Wurden nicht schon einmal die Gelder jüdischer Kunden konfisziert? Was für ein Albtraum! So also sieht der neue Antisemitismus der „Nazi-Enkel“ aus, diesmal im Gewand der Philosemiten. Bei welcher deutschen Bank können Juden noch ein Konto eröffnen?

„Sie begraben die Beweise und bringen die Zeugen zum Schweigen.“ (Ghassan Abu-Sitta)

Ich wunderte mich allerdings über die ausgebliebene Resonanz von Medien und Politikern. Die scheinen doch momentan kaum ein wichtigeres Thema als ansteigenden Antisemitismus im Visier zu haben. Nein, diese Art des neuen antisemitischen Philosemitismus, der „unbequeme“ Juden im Blick hat, wird vermutlich von Berliner und Bundes-Politik unterstützt. Schließlich weiß man sich der zionistischen Unterstützung sicher, um einen derartigen „Kongress der Judenhasser“ zu verhindern. Deutsche Regierungspolitiker und Leitmedien stehen lieber ungebrochen an der Seite eines „jüdischen Staatsterrorregimes“, das ohne Skrupel und unter Missachtung des Völkerrechts die ethnische Säuberung Palästinas und einen Völkermord in Gaza betreibt. Natürlich waren es wieder die immer gleichen „Lautsprecher“ der Israel-Unterstützer, wie die (überflüssigen) „Antisemitismusbeauftragten“ Klein, Königsberg und Blume, der ehemalige grüne Bundestagsabgeordnete und heutige Präsident der „Deutsch-Israelischen-Gesellschaft“, Volker Beck, und natürlich Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, ganz zu schweigen von diversen rührigen jüdischen Organisationen, Parteien und Ministerien sowie Jugendorganisationen von SPD, CDU/CSU, FDP und Grünen. Es war ein Potpourri der „Israel-Unterstützer“ – alle im antisemitischen Philosemitismus vereint und mit verklärtem Blick auf das „harte Durchgreifen“ der Berliner Polizei, einer polizeilichen Brachialgewalt, die den Abbruch mit aller mehr als fragwürdigen Härte durchsetzte.

Deutschland hat sich mit der einseitigen und undemokratischen deutschen Staatsräson für die „Sicherheit“ Israels und Solidarität völlig ins Abseits manövriert. Das deutsche Ansehen hat unter Scholz, Baerbock, Habeck, Lindner und „linken“ Israel-Unterstützern, also einer parteiübergreifenden Allianz, mehr als gelitten. Das war in meinen Augen nur ein Vorgeschmack dessen, was uns in Zukunft erwartet. Schließlich ist Deutschland nach den USA der größte Waffenlieferant Israels und der größte Geldgeber der Ukraine. Dagegen macht sich eine wachsende Opposition der Bürger breit, aktuell unterstützen nur 18 Prozent der deutschen Bürger Israel im Gazakrieg, während 69 Prozent das ablehnen wenn auch noch schweigend, so wird doch immer mehr „Ampel-Unmut“ hörbar.

Das Erreichen der Kriegsfähigkeit kann also nur mit autoritären Maßnahmen wie Milliarden-Umschichtungen und „Sondervermögen“ für den Rüstungshaushalt vom Sozialhaushalt vollzogen werden. Die Verarmung eines Großteils der Bevölkerung schreitet unaufhaltsam voran. Die Zeitenwende treibt Deutschland in den „grünen Abgrund“. Solange sich die massive Israel- und Ukraine- sowie NATO-Unterstützung nicht ändern, ist der politische, soziale und demokratische Abstieg garantiert.

Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht zu Grabe getragen

Mit dem Palästina-Kongress wollte man ein Zeichen setzen und in verschiedenen Redebeiträgen prominenter Vortragender ein wichtiges politisches Signal für Palästina in Berlin setzen. Die „Jüdische Stimme“ hatte ihr Konto für die finanzielle Abwicklung des Kongresses zur Verfügung gestellt, was sicher auch zur Sperrung führte. Je näher der Kongressbeginn rückte, umso näher kamen die Einschüsse und die hetzerischen medialen Verleumdungskommentare. Es lag also was in der „Berliner Luft“. Es war der Tag, als die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht auf dem Berliner Palästina-Kongress zu Grabe getragen wurde.

Es war ein schwarzer Freitag für Berlin und Deutschland, als sich die Polizei mit roher Staatsgewalt und mehr als 900 Beamten Eintritt zur Versammlung verschaffte. – angespornt von politischem Druck und unter zweifelhaftem Vorwand und antidemokratischen Tendenzen – den Kongress nicht nur störte, sondern nach zwei Stunden während einer Videoübertragung eines wichtigen Referenten, dem 86-jährigen Dr. Salman Abu Sitta, den Strom abdrehte und den Kongress beendete. Es war wie eine zweite Vertreibung dieses vertriebenen Palästinensers, der selbst als Kind die Vertreibung und Enteignung von Tausenden Palästinensern durch „jüdische Einwanderer aus Europa“ aus ihrer Heimat Palästina so hautnah miterleben musste. Diese Juden kamen mit Waffen und begingen Massaker. Diese einschneidenden Kindheitserlebnisse dieses vertriebenen Palästinensers, Abu Sitta, sind ein Symbol für Millionen von palästinensischen Flüchtlingen, die vertrieben wurden und ihre Heimat niemals wiedersahen. Einem Referenten wie Salman Abu Sitta, der nicht nur als Vertriebener sondern auch als ehemaliges Mitglied des Palästinensischen Nationalrats ein politisches Schwergewicht und Kenner der Materie ist, ein Auftritts- und Einreiseverbot in Deutschland zu erlassen, ist wie eine „zionistische Ohrfeige“ in deutschem Namen. [1]https://globalbridge.ch/dieser-mann-darf-in-deutschland-nicht-ueber-seine-jugend-reden/

Es war ebenso unglaublich, was Ghassan Abu Sitta, einem britisch-palästinensischen Arzt und Rektor der Universität von Glasgow, dem „Held von Gaza“, widerfuhr, der etwa 40 Tage lang in Gaza im Al-Shifa Krankenhaus gearbeitet und unter schwierigsten Umständen operiert und geholfen hatte. Unfassbar, wie man diesem Mann die Einreise nach Deutschland verweigerte. Er wurde an der Passkontrolle abgefangen und, nachdem er dreieinhalb Stunden im Keller des Berliner Flughafens verhört wurde, zum sofortigen Rückflug aufgefordert. Und ihm wurde ein Einreiseverbot für den ganzen April erteilt. Außerdem drohte man ihm laut Aussage mit einer Geldstrafe oder einem Jahr Gefängnis, sollte er versuchen, sich per Zoom mit dem Kongress zu verbinden. Zitat Abu Sitta, „Das ist genau das, was Komplizen eines Verbrechens tun. Sie begraben die Beweise und bringen die Zeugen zum Schweigen oder schikanieren und schüchtern sie ein“. Dieses Vorgehen erregte weltweit massive mediale Kritik und wird sicher noch Nachwirkungen haben. [2](https://www.middleeasteye.net/news/ghassan-abu-sittah-accuses-germany-complicity-genocide-refused-entry

Eine besonders bemerkenswerte Rede ist die von Yanis Varoufakis, dem ehemaligen griechischen Finanzminister, die er nicht auf dem Palästina-Kongress halten durfte, aber die im Internet als Video in englischer Sprache mit deutschen Untertiteln veröffentlicht wurde. Auch ihm wurde eine Einreise zum Berliner Kongress nach Deutschland verweigert. [3]https://www.youtube.com/embed/9JXXBhruGhc [4]https://diem25.org/palaestina-kongress-rede-von-yanis-varoufakis-von-der-deutschen-polizei-verboten/

Die Repression ging nach hinten los

Durch das falsche und gefährliche Verbot des gesamten Kongresses zeigte der deutsche Staat, dass er nicht will, dass „seine Mitschuld am Genozid in Gaza“ angesprochen und angeklagt werde, die Entwicklung markiere eine neue Stufe der Repression, weil das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht nur eingeschränkt, sondern für mehrere Tage völlig ausgehebelt wurde. Juristisch sei die Begründung für das Verbot besonders zweifelhaft, erklärte Nadija Samour, Rechtsbeistand der Veranstaltungsleitung, auf jW-Nachfrage.

Inzwischen haben auch die Veranstalter des Kongresses Rechtsmittel gegen das Vorgehen der Behörden eingelegt. Auch nach dem Verbot des Palästina-Kongresses gingen die Repressionen der Staatsgewalt weiter. Es ist am Sonntag in einem Protestcamp vor dem Reichstagsgebäude zu Polizeigewalt gekommen. Seit vergangenem Montag hatten angemeldete Aktivisten eine Mahnwache errichtet und kampierten vor dem Reichstagsgebäude, um gegen die „deutsche Beteiligung am Völkermord“ zu protestieren. Als noch dazu „verdächtige“ arabische Rappersongs zu hören waren, war es vorbei mit der Idylle. Die Staatsgewalt schritt ein. [5]https://www.jungewelt.de/artikel/473438.pal%C3%A4stina-kongress-rpression-h%C3%A4lt-an.html

Der Kongress wurde schließlich medial zu einem international beachteten Ereignis und Erfolg. Dank der deutschen, staatlichen Repressalien und Verbote bekam der Kongress erst die weltweite mediale Aufmerksamkeit, die er verdiente.

Wir klagen an“ (Resolution des Palästina-Kongresses 2024) [6] https://palaestinakongress.de/

Deutschland dagegen steht als Unterstützer eines Genozid unter Anklage – und das nur 79 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz durch die russische Rote Armee. Durch die scheinheilige Einseitigkeit im Umgang mit Palästina und Russland zugunsten von Israel und der Ukraine, unter Führung der USA, hat sich Deutschland, als Marionette des zionistischen Regimes geoutet und damit den letzten Rest an politischer Glaubwürdigkeit verspielt.

Lassen sie mich noch inmitten des palästinensischen Völkermords auf den iranischen Vergeltungsschlag vom 13. April gegen Israel und dessen Ursache eingehen. Hatte nicht Ex-Präsident Trump einseitig das Atomabkommen mit Iran gekündigt? Damit begann die gewollte Konfrontation mit dem Iran, genau nach Plan des Strippenziehers Israel.

Ursache und Wirkung erkennen!

Am 1. April, also am Ostermontag, ermordete die „jüdische“ Besatzungsarmee (IDF) 16 Menschen durch einen gezielten Angriff auf die iranische Botschaft in Damaskus. Nichts davon steht in deutschen Medien. Das ist die Vorgeschichte. So war der iranische Angriff – zudem vorher angekündigt – ein Warnschuss und eine Reaktion zur Gesichtswahrung. Der Iran hat genau das getan, was er vorhatte zu tun. Israel wollte den Iran zu einem Gegenschlag provozieren, um jeden Versuch zu nutzen, von seinem Gaza-Völkermord abzulenken. Übrigens ist auch noch erwähnenswert, dass die angebliche jordanische und ägyptische Unterstützung Israels, bei der Drohnenabwehr, nicht der Sympathie für den „jüdischen Staat“ galt, sondern des eigenen Schutzes.

Israel wäre gut beraten, nicht erneut zu reagieren und erneut den Konflikt anzuheizen. Sogar „Genozid Joe“ Biden, hat Netanjahu zwar jegliche Unterstützung gegen Angriffe zugesagt, aber eine Unterstützung für einen Iran-Gegenschlag abgelehnt. Gemeinsam konnten sich die USA und Israel feiern – ihres großen Erfolgs wegen, dass sie gemeinsam mit dem Arrow-Luftabwehrsystem einen Verkaufsschlager entwickelt haben und sie damit als mörderische Kriegs-Profiteure von Iran profitieren können. [7]https://www.timesofisrael.com/israel-warded-off-a-huge-iranian-attack-but-that-success-is-not-the-same-as-a-victory/

So ist es besonders peinlich und an Heuchelei nicht zu überbieten, wenn deutsche Politiker wie AA Baerbock und Scholz den Angriff Irans kritisieren, ohne aber die völkerrechtswidrige Vorgeschichte des mörderischen israelischen Angriffs zu erwähnen und den Flächenbrand – wie AA Baerbock vollmundig den Iran ermahnte – zu „deeskalieren“. Wenn international das Vorgehen Irans verurteilt wird, dann frage ich, wer verurteilte das skrupellose Vorgehen des „jüdischen Staats“ bei unzähligen völkerrechtswidrigen Anschlägen in Iran, Libanon und Syrien? Haben diese souveränen Staaten kein Recht auf Selbstverteidigung? Gilt das nur für den „jüdischen Staat? Der einheitliche deutsche Medien-Chor, der jetzt nach Iran-Sanktionen und Handelsbeschränkungen schreit, so wie er auch die Russland-Sanktionen einforderte, schweigt, wenn es nach Boykott-Forderungen gegen den „jüdischen Staat“ geht. Genug der Heuchelei und der Einseitigkeit!

Aber das reiht sich ein in die Summe der Scheinheiligkeit der deutschen „westlichen Wertepolitik“ – vom Maidan-Aufstand-Ukrainekrieg bis zum 7. Oktober-Hamas-Widerstandsangriff auf illegale Besatzung – alles Folgen einer einseitigen westlichen Hegemoniepolitik. Auf den nächsten Palästina-Kongress in einem meinungsfreien Deutschland und einem Freien Palästina „From the River to the Sea“! (Anmerkung der Redaktion: Es geht um die Vision eines Landes, in dem Palästinenser:innen wie Israel:innen, Jüd:innen wie Muslim:innen gemeinsam und frei von Unterdrückung mit gleichen Rechten leben)

Dr. Ghassan Abu-Sitta: „Der morgige Tag ist ein palästinensischer Tag“.

Für uns, für uns alle, besteht ein Teil unseres Widerstands gegen die Auslöschung des Völkermords darin, über das Morgen in Gaza zu sprechen und die Heilung der Wunden von Gaza für morgen zu planen. Der morgige Tag wird uns gehören. Der morgige Tag wird ein palästinensischer Tag sein. [8]https://mondoweiss.net/2024/04/dr-ghassan-abu-sittah-tomorrow-is-a-palestinian-day/

Worauf es ankommt

Von Erich Fried

Es kommt im Augenblick

nicht darauf an

wann es war

daß die Unterdrückerregierung

in Israel

sich verwandelt hat

in eine Verbrecherregierung

Aber es kommt darauf an

zu erkennen

daß sie jetzt eine

Verbrecherregierung ist

Es kommt auch nicht mehr

darauf an

darüber zu streiten

nach welchem Vorbild

sie ihre Verbrechen begeht

Diese Verbrechen selbst

tragen sichtbar die Spur ihres Vorbilds

Aber es kommt darauf an

nicht nur klagend oder erstaunt

den Kopf zu schütteln

über diese Verbrechen

sondern endlich

etwas dagegen zu tun

Es kommt nicht darauf an

was man ist

Moslem, Christ, Jude, Freigeist:

Ein Mensch

der ein Mensch ist

kann nicht schweigen“

Wir danken Evelyn Hecht-Galinski für die Publikationsrechte

In der Neuen Rheinischen Zeitung (NRhZ) veröffentlicht in Ausgabe 829 vom 17.04.2024 unter http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29060

Evelyn Hecht-Galinski, Tochter des ehemaligen Zentralratsvorsitzenden der Juden in Deutschland, Heinz Galinski, ist Publizistin und Autorin. Ihre Kommentare für die NRhZ schreibt sie regelmäßig vom “Hochblauen”, dem 1165 m hohen “Hausberg” im Badischen, wo sie mit ihrem Ehemann Benjamin Hecht lebt. (http://sicht-vom-hochblauen.de/) 2012 kam ihr Buch “Das elfte Gebot: Israel darf alles” heraus. Erschienen im tz-Verlag, ISBN 978-3940456-51-9 (print), Preis 17,89 Euro. Am 28. September 2014 wurde sie von der NRhZ mit dem vierten “Kölner Karls-Preis für engagierte Literatur und Publizistik” ausgezeichnet.

Auflösung und Verbot des Palästina Kongresses – Erklärung der Anwält*innen

Über die Auflösung und das Verbot des Palästinakongresses gibt es eine Flut oft verkürzter, zum Teil irreführender Berichte, die großenteils auf Darstellungen der Behörden beruhen. Von dem Anwält*innenkollektiv der Betroffenen gibt es nun eine verbindliche Erklärung, die die Vorgänge minutiös schildern und juristisch bewerten. Jeder kann sich hier selbst ein Bild machen! (Peter Vlatten)

Erklärung des Anwält*innenKollektivs zu Auflösung und Verbot des „Palästina Kongress- Wir klagen an!“ geplant vom 12.4.-14.4.2024 in Berlin

Berlin, 13.04.2024

Wir sind ein Kollektiv von Anwält*innen in Berlin, die die Veranstalter des „Palästina-Kongress- Wir klagen an!“ vorbereitend sowie aktuell beraten und vertreten. Angemeldet wurde der Kongress von dem Verein Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost – EJJP Deutschland e.V. Der Vorstand war und ist durchgängig Ansprechperson der Polizei Berlin. Es handelte sich dabei um eine Versammlung nicht unter freiem Himmel, also in geschlossenen Räumen.

I. Die Veranstaltung
Die Veranstalter planten in Kooperation mit einer Vielzahl politischer Initiativen, NGOs, Bürgerrechtsvereinigungen und Einzelpersonen den Palästina Kongress 2024 als Forum des politischen Austauschs zum Zwecke der Teilhabe an der politischen Meinungsbildung und -kundgabe. Damit sollten die militärischen Angriffe der israelischen Streitkräfte thematisiert werden, die als Folge der Anschläge von Hamas-Kämpfern auf das Leben von über 1.200 israelischen und anderen Staatsbürgerinnen am 7. Oktober 2023 in Gaza durchgeführt werden und dem völkerrechtliche Vorwurf eines Verstoßes gegen die UN-Völkermordkonvention vom IGH für plausibel eingestuft worden ist. Die Veranstalter wollte an die mehr als 32.000 Palästinenserinnen erinnern, die in Folge dieser militärischen Intervention im Gazastreifen ihr Leben lassen mussten, an die zerstörten Familien, die vernichtete Infrastruktur, die verlorenen Kulturgüter und die 1,9 Millionen Vertriebenen, die mit der flächendeckenden Bombardierung überwiegend ziviler Einrichtungen zu beklagen sind. Er wollte in diesem Zusammenhang auch die Frage erörtern, in welcher Weise und in welchem Ausmaß die Politik der Bundesrepublik hierzu Beihilfe leistet. Der Anmelder wollte damit zugleich erreichen, dass die von den Ereignissen betroffenen Menschen aus dem Gefühl politischer Ohnmacht und Handlungsunfähigkeit heraustreten, sich vernetzen und politisch tätig werden können, um dem gemeinsamen Ziel der Erreichung eines Schweigens der Waffen, der Versorgung der hilfsbedürftigen Menschen, der Freilassung von Geiseln und politischen Gefangenen, der Herstellung eines völkerrechtskonformen Zustandes in Nahost sowie der Sicherung eines dauerhaften Friedens auf der Grundlage eines gleichberechtigten Gesellschaftsmodells zu dienen.

II. Vorangegangene Sicherheitsgespräche nach dem Kooperationsgebot
Im Vorfeld gab es mehrfache Sicherheitsgespräche zwischen dem Anmelder, dem AnwältinnenKollektiv und der Polizei, mit dem Ziel die Veranstaltung zu schützen, wie rechtlich vorgesehen, und die Veranstaltung störungsfrei abzuhalten. Diese Gespräche sind sehr gut verlaufen, wir hatten zu keinem Zeitpunkt Anlass von Verbots- oder Beschränkungsabsichten auszugehen und dass trotz des Drucks aus Politik und Medien. Noch am Morgen des Kongresses am 12.4.2024 wurde das Programm und die darin vorgesehenen Rednerinnen mit der Polizei besprochen und bestätigt. Die polizeilichen Maßnahmen die dann während des Kongresses angeordnet worden sind, glichen daher einer Überrumpelung und stehen im Widerspruch zum Kooperationsgebot. Das Kooperationsgebot ist im Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz verankert und Grundlage aller Gespräche zwischen Anmelder, Anwaltschaft und Polizei.

III. Polizeiliche Maßnahmen zu Beginn des Palästina Kongresses
Während des laufenden Programms wurde wenige Minuten nach Beginn des Abspielens einer im Programm bekannt gemachten Video-Botschaft von Dr. Salman Abu Sitta ( Karteograph) der Versammlungssaal von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei Duisburg betreten, die sich sogleich vor der Bühne aufbauten und die Unterbrechung des Videos verlangten. Zur Begründung wurde mitgeteilt, dass der Redner ein Betätigungsverbot in Berlin erhalten habe. Dieses Betätigungsverbot war dem Anmelder zuvor weder bekannt gemacht worden noch sonst bekannt gewesen. Es war nach dem Bekunden der Einsatzkräfte auch diesen gerade erst mitgeteilt worden. Nachdem zunächst die Tonspur weiterlief, wurde ohne Inanspruchnahme des hierfür mehrfach angebotenen Schlüssels im Wege der Selbstvornahme die Tür zum Betriebsraum mit Zwang geöffnet und der Strom abgeschaltet. Trotz dieses eskalativen Polizeivorgehens – der Veranstalter hätte in Kenntnis des polizeilichen Begehrens das Programm angepasst – blieb die Lage vor Ort ruhig, wurde von den Ordnerinnen beruhigend auf die Teilnehmerinnen eingewirkt und kam es zu keinerlei körperlichen Auseinandersetzungen.
Mit dem Kontaktbeamten der in Amtshilfe tätigen Polizeikräfte aus Nordrhein-Westfalen wurden Kooperationsgespräche geführt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass bereits gerichtlich geklärt sei, dass ein Betätigungsverbot nicht für das Abspielen von Videos von im Ausland befindlichen Personen zur Anwendung komme. Es wurde zugesagt, dass dies geprüft werde. Dem Vernehmen nach haben weder Polizei noch der anwesende Vertreter der Staatsanwaltschaft in den angespielten Äußerungen einen strafbaren Inhalt feststellen können. Als der Anmelder gleichwohl anbot, auf das Abspielen des Videos zu verzichten, wurde problematisiert, dass der Live-Stream womöglich strafbare Äußerungen in die ganze Welt transportiere, was den Kreis der Wahrnehmenden unwägbar erweitere. Daraufhin bot der Anmelder an – unter Protest gegen die Anordnung –, vorläufig auf die Schaltung des Livestreams zu verzichten, um die Veranstaltung fortsetzen zu können. Dies schien ein gangbarer Kompromiss. Gleichwohl entschied der Gesamteinsatzleiter, dass die Versammlung aufzulösen sei und der Kongress nicht stattfinden könne. Er begründete dies gegenüber einem Mitglied des AnwältinnenKollektivs damit, dass eine Video-Botschaft einer Person gezeigt wurde, gegen die ein Betätigungsverbot ergangen sei, was wiederum auf Äußerungsdelikte dieser Person gestützt worden sei. Dies (allein) gebe ihm hinreichenden Anlass zu der Vermutung, dass bei Fortsetzung des Kongresses strafbare Äußerungen erfolgen werden, die jenen entsprächen, deretwegen das Betätigungsverbot gegen Dr. Salman Abu Sitta ergangen sei. Dass es im bisherigen Verlauf der Versammlung zu solchen strafbaren Äußerungen nicht gekommen ist, dass das Betätigungsverbot gegen Dr. Salman Abu Sitta den Veranstalterinnen nicht bekannt gewesen ist und diese kooperationsbereit sind, ändere nichts an seinem Entschluss, was er mit der besonderen Schwere des Schutzgutes rechtfertigen könne, dem die Beschränkung der Meinungsfreiheit diene. Er werde, so Polizeidirektor im Gespräch mit der Anwaltschaft, nicht abwarten, bis eine strafbare Meinungsäußerung erfolge.
Grundsätzlich können Versammlungen in geschlossenen Räumen gemäß § 22 Nr 3 VersFG Berlin aufgelöst oder verboten werden, wenn 1. eine unmittelbare Gefahr eines unfriedlichen Verlaufs zu befürchten ist, oder 2. eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben von Personen, oder 3. die unmittelbare Gefahr besteht, dass in der Versammlung Äußerungen erfolgen, die ein Verbrechen oder ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen darstellen. Nichts von dem liegt hier vor. Es gab keine unmittelbare Gefahr für einen unfriedlichen Verlauf, oder für Leib und Leben, oder für Äußerungsdelikte.

IV. Rechtlicher Maßstab für Auflösung und Verbot
In der ständigen Rechtsprechung
wird der Auflösungstatbestand des § 22 Nr. 3 VersFG BE bzw. Art. 5 Versammlungsgesetz Bund dahingehend ausgelegt, dass
„zum einen die darin erfassten Meinungsäußerungsdelikte von beträchtlichem Gewicht sein, sowie zur Unfriedlichkeit führen müssen, und zum anderen die das Verbot tragenden Tatsachen mit einer vernünftige Zweifel ausschließenden Sicherheit festgestellt sein müssen, damit die zusätzlich erforderliche Prognose des Verhaltens des Veranstalters oder seines Anhangs eine tragfähige Grundlage hat (vgl. Senatsbeschluss vom 25.04.1998 – 1 S 1143/98 – VBlBW 1998, 426).
Nur wenn erkennbare Umstände darauf schließen lassen, dass das Vertreten strafbarer Ansichten bzw. das Dulden strafbarer Äußerungen das maßgebende Anliegen der Versammlung ist, kommt ein Totalverbot in Frage. Lässt eine gesicherte Gefahrenprognose diesen Schluss nicht zu, sind nur weniger einschneidende Beschränkungen zulässig (vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O. § 5 Rn. 33). Weil bloße Beschränkungen gegenüber dem Verbot geringere Eingriffe sind, darf in Anwendung des Grundsatzes der Erforderlichkeit ein Schluss von der Verbotsermächtigung auf die Ermächtigung zum Erlass verbotsvermeidender aber gleichwohl zwecktauglicher Maßnahmen gezogen werden (vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O. § 5 Rn. 43 m.w.N.).“ (VGH Mannheim, Urteil vom 12. Juli 2010 – 1 S 349/10 –, juris 45)
Nach diesen Maßstäben entbehrt die angegriffene Verfügung jeglicher tatsächlichen Grundlage. Wie der Gesamteinsatzleiter dem Anwält*innenKollektiv gegenüber selbst eingeräumt hat, hatte der Anmelder keinerlei Kenntnis über bestehende Betätigungsverbote nicht anwesender Personen. Es sind auch im Verlauf der Versammlung keine strafbaren Äußerungen festgestellt worden, die ihrer Art und Schwere nach als Verbrechen oder von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen zu verfolgen wären. Auf solche Feststellungen wurde die Auflösungsverfügung auch gar nicht gestützt.
Erst recht waren Äußerungen – ihre Strafbarkeit unterstellt – nicht darauf gerichtet oder geeignet, zu Unfriedlichkeit zu führen – weder in der Versammlung selbst noch über diese hinausgehend. Ein solches Anliegen hat der Veranstalter auch gar nicht verfolgt. Das gesamte Szenario der Orchestrierung polizeilicher Maßnahmen haben dazu auch gar keine Gelegenheit gegeben. Die Versammlungsteilnehmenden hatten eher das Gefühl, sich auf einer Versammlung der Polizei zu befinden als dass sich die Polizei auf einer selbstbestimmt durchgeführten Versammlung befunden hätte

Für die Polizei war vor Ort ersichtlich, dass weder eine strafbare Äußerung vor Ort getätigt wurde, noch der Verlauf der Veranstaltung als Versammlung nicht unter freiem Himmel unfriedlich war. Die Maßnahmen wurden also auf einer bewusst falschen Tatsachengrundlage gestützt, wie Videoaufzeichnungen in den sozialen Medien zeigen.
In Ermangelung konkreter Anknüpfungspunkte fehlt es schon an der erforderlichen Gefahrenprognose. Erst recht trägt die Annahme nicht, dass aufgrund des Verhaltens des Veranstalters oder der Teilnehmenden davon ausgegangen werden könne, dass die für die Auflösung am 12. April 2024 und das weitere Verbot der folgenden Veranstaltungstage bis einschließlich 14. April 2024 herangezogenen Tatsachen mit einer vernünftige Zweifel aus-schließenden Sicherheit festgestellt worden sind.
Dieser Befund wird noch durch den Umstand gestützt, dass der Veranstalter auch nicht gegen das Betätigungsverbot verstößt – von dem er keine Kenntnis hatte –, wenn er das Video eines Drittstaatsangehörigen in Deutschland vorführt, der sich im Ausland befindet. Dies folgt bereits aus der Systematik und dem Regelungsgegenstand der das Betätigungsverbots, dass lediglich ein Verhalten im Inland unter der Voraussetzung persönlicher Anwesenheit erfasst.

Maßnahmen in einem ähnlich gelagerten Fall des politischen Betätigungsverbots wurden erst letztes Jahr für rechtswidrig vom VG Berlin erklärt (VG Berlin, Urteil v. 22.03.2023, VG 24 K 256.19). Hier weigert sich die Polizei Rechtsprechung zur Kenntnis zu nehmen und umsetzen.

V. Mildere Maßnahmen als die Auflösung waren ersichtlich möglich
Es wären nach § 22 Abs. 2 VersFG BE mildere Maßnahmen zu treffen gewesen, namentlich ein Aufführungs- bzw. Abspielverbot bestimmter Videobotschaften oder ein Redeverbot für persönlich Anwesende. Hiervon hat jedoch weder die Versammlungsbehörde in ihrem Bescheid Gebrauch gemacht, noch wurden vor Ort entsprechende Anordnungen getroffen. Die Tatsache, dass Dr. Salman Abu Sitta eine Grußbotschaft an den Kongress senden werde, war allgemein bekannt. Es war im Informationsaustausch mit der Polizei am 8. April 2024 auch mitgeteilt worden, dass abgespielte Beiträge auf mögliche strafbare Inhalte vorab durchgesehen und alle Rednerinnen über die Rechtslage in der Bundesrepublik aufgeklärt würden. Dies wurde auch gegenüber dem Gesamteinsatzleiter wiederholt. Ebenso wurde angeboten, der Polizei die Videobeiträge zur Begutachtung zur Verfügung zu stellen. Auch hierauf wurde sich nicht eingelassen. Damit hat die Polizei ein völlig unverhältnismäßiges und grundgesetzwidriges Verhalten an den Tag gelegt. Die vielen und gravierenden rechtliche Bedenken und Argumente, die vom Anwältinnenkollektiv vorgetragen wurden, wurden außer Acht gelassen.
Im Anschluss wurde der Saal geräumt, wobei es mindestens 3 Festnahmen gegeben hat. Berichtet wurde zudem, dass ehemalige Teilnehmende und Journalist*innen auf dem Nachhauseweg von der Polizei verfolgt, beobachtet, festgestellt, und durchsucht wurden.

VI. Weitere politische Betätigungsverbote und Kontaktverbote
Bereits vor Beginn der Veranstaltung wurde bekannt, dass einem aus Großbritannien einreisenden Redner, Dr. Ghassan Abu Sittah (Rektor der Universität Glasgow und Mediziner) von der Bundespolizei ein Einreiseverbot erteilt, dieser im Terminalbereich festgehalten und seines Passes entledigt wurde, bis er nach längerer Befragung nach London zurückkehrte. Auch ist im untersagt worden, seinen Redebeitrag online zu halten.
Am 13.4.2024 wurde bekannt, dass gegen Yannis Varoufakis (ehemaliger Finanzminister Griechenlands und Vorsitzender der Partei Diem25) ebenfalls auf mündliche Anordnung der Polizei ein „Betätigungsverbot“ erlassen wurde. Die Verfügung erging durch die Bundespolizei im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren. Die Rechtsgrundlage wurde nicht mitgeteilt.
Aus unserer Mandantschaft sind zudem in mindestens zwei Fällen weitere Kontakt- und Betätigungsverbote bekannt geworden. Verboten wurde jeglicher Kontakt oder die Beherbergung von Teilnehmenden oder Veranstaltenden des Palästina Kongresses.

Anmerkung: Das behördliche Wirrwarr um das politische Betätigungsverbot für den ehemaligen griechischen Finanzminister und Mitbegründer der Europapartei Diem25 Yanis Varoufakis macht weiterhin Schlagzeilen. Die Begleitumstände für das Redeverbot für Varoufakis auf dem Palästinakongress geraten inzwischen international zum Komödienstadl einer "unwürdigen Demokratie". [1]https://www.n-tv.de/politik/Wirre-Posse-um-deutsches-Verbot-gegen-Varoufakis-article24872760.html Seine Rede, ein wahres Plädoyer für Menschen– und Völkerrecht, dessen Verbreitung die deutschen Behörden verhindern wollen, könnt ihr hier nachlesen und selbst verbreiten! (Peter Vlatten)

VII. Einschüchterungen im Vorfeld
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass das Verbot des Palästina Kongresses sich einreiht in verschiedene schikanierende Vorgänge im Vorfeld. Dazu gehört u.a. die Sperrung des Kontos der Jüdischen Stimme e.V., auf dem Spenden für den Kongress gesammelt wurden. Dazu gehören auch die „Sicherheitswarnungen“ der Polizei gegen das Cafe MadaMe, wo ein Spendenabend für den Palästina Kongress stattfinden sollte, und unter Druck abgesagt wurde. Dazu gehören auch die Einschüchterungsversuche gegen den Vermieter des Saals für den Palästina Kongress: hierzu wurden verschiedene Behörden eingeschaltet, um angebliche Mängel des Brandschutzes und der Nutzungserlaubnis zu finden.

VIII. Fazit
Das Anwält*innenKollektiv Berlin bleibt im Angesicht dieser Entwicklungen erschüttert. Jegliche rechtsstaatlichen Versuche, die Versammlung und die Versammlungsteilnehmenden zu schützen und für störungsfreien und rechtmäßigen Ablauf zu sorgen, wurden von der Polizei torpediert. Der Eindruck wurde geschaffen, dass hier jenseits aller bewährten versammlungsrechtlichen Erfahrungen, Rechtsprechung und verfassungrechtlicher Verankerung, Rechtsschutz verkürzt werden sollte. Es erhärtet sich auch der Eindruck, dass die Polizei politischem Druck ausgesetzt war, der sie dazu veranlasste, wissentlich rechtswidrig tätig zu werden. Uns wird hier eine rechtsstaatliche Entgegnung nicht nur erschwert, sondern ist so kaum mehr möglich: Ein vorheriges Verbot –wie dies in Politik und Medien gefordert wurde- hätte man nicht rechtssicher erlassen können; hiergegen hätten sich die Veranstalter erfolgreich im Wege des Eilrechtsschutzes wehren können. Das Verbot vor Ort hat den Rechtsschutz maximal verkürzt.
Wir können nur davon ausgehen, dass das Thema Palästina und die Diskussion um den dort stattfindenden Genozid, trotz mehrfacher einstweiliger Anordnungen des IGHs mundtot gemacht werden sollen. Und dies trotz der deutschen Beteiligung am Genozid, die derzeit in Den Haag verhandelt wird. Mit der nationalen und internationalen Aufmerksamkeit für die Repression gegen den Palästina-Kongress ist jetzt wohl das Gegenteil eingetreten.

Diese Seite verwendet u. a. Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung