Bitte heute nicht über den Krieg sprechen

Die Absage einer Anti-Kriegs-Veranstaltung zu Gaza im linken Berliner SO36 ist Ausdruck eines politischen Totalversagens, meint Raul Zelik.

Bild: „Anti-Deutsch“ dominierte Demo

Gewiss: Die Hamas ist nicht der »Vietcong«, und die Protestwelle gegen die Kriegführung Israels wohl auch kein Auftakt zu einem neuen 1968. Und trotzdem weist der Umgang eines Teils der deutschen Linken mit dem Thema Palästina Parallelen zu den 1960er Jahren auf. Heute fast vergessen ist der Umstand, dass der sozialdemokratische Berliner Senat unmittelbar nach dem Vietnam-Kongress des SDS im Februar 1968 zu einer Solidaritätskundgebung mit den USA aufrief. Unter dem Motto »Für Freiheit und Frieden« gingen damals Zehntausende Berliner*innen auf die Straße. Der Landesvorsitzende der Jusos beschwor die kommunistische Gefahr, die von den Anti-Kriegs-Protesten ausginge, und der DGB-Chef Walter Sickert ergänzte, der linke SDS wolle »Axt anlegen an die Wurzeln unseres Staates«.

Ganz ähnlich werden im historischen Rückblick diejenigen aussehen, die heute glauben, man solle aus fortschrittlichen Beweggründen über das Vorgehen Israels schweigen. Leider sind es nicht nur machtpolitisch eingebundene SPD- und Gewerkschaftsführungen, die sich diese Haltung zu eigen machen, sondern auch Teile der Antifa – einer Bewegung, die sich einst als systemkritisch begriff. Letzte Eskalationsstufe: Das S036, ein für die linke Subkultur in Berlin legendärer Veranstaltungsort, hat am Montag kurzfristig eine Veranstaltung abgesagt, auf der israelische und palästinensische Kriegsgegner*innen über gemeinsame Perspektiven diskutieren wollten. Die Begründung des SO36 lautete, man wolle den Holocaust-Gedenktag Jom haScho’a respektieren und deshalb an diesem Tag auf eine Diskussion über Israel verzichten. Eigenartig an der Begründung ist, dass dem SO36 diese Terminüberschneidung, die von den Organisator*innen der »Interventionistischen Linken« von Anfang an thematisiert worden war, erst wenige Stunden vor Beginn der Veranstaltung auffiel. Doch absurd ist die Begründung auch inhaltlich: An einem Holocaust-Gedenktag soll man nicht darüber sprechen, wie Menschenrechtsverbrechen verhindert und Auswege aus ethnonationalistischer Gewalt gefunden werden können? Was bedeutet »Nie wieder«, wenn nicht, dass wir uns jeder Form von Entmenschlichung anderer widersetzen müssen?

Der Antifaschismus, den das S036 mit seiner Veranstaltungsabsage manifestiert, ist Ausdruck jenes politisch-ethischen Totalversagens, das sich heute in vielen westlichen Ländern beobachten lässt. Man hält sich mit Kritik an Israel vornehm zurück oder äußert sogar Verständnis für eine Kriegführung, die sich nicht minder brutal gegen die Zivilbevölkerung richtet als es die Angriffe der Hamas im Oktober taten. Dabei verweist gerade die an die Wand gedrängte israelische Linke immer wieder darauf, wie wichtig internationaler Druck wäre, um den Rechtsruck in ihrem Land zu stoppen.

»Auf der Seite der Unterdrückten und gleichzeitig für die Idee von Verständigung und eine nicht-nationalistische Perspektive«, heißt es bei der Nichtregierungsorganisation Medico International, die ebenfalls auf der Veranstaltung sprechen sollte, über die Ausrichtung ihrer Arbeit. So und nicht anders! Über die Solidaritätserklärungen von Jusos und DGB 1968 für den Bombenkrieg der USA in Vietnam kann man heute nur noch den Kopf schütteln. Über Linke, die Rechtsextremen wie Netanjahu den Rücken frei halten, wird man eines Tages ähnlich urteilen. Shame on you.

Quelle: nd v. 8. 5. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1182015.kolumne-bitte-heute-nicht-ueber-den-krieg-sprechen.html?sstr=Krieg|sprechen

Wir danken für das Abdruckrecht.

Gaza: Massenmorde in Krankenhäusern

Von Hermann Dierkes

Bild: Oxfam

Der Feldzug von israelischen Bodentruppen und Luftwaffe gegen den Gazastreifen und seine 2,3 Millionen Menschen seit Oktober letzten Jahres verschont buchstäblich nichts. Bis Ende April sind 34.305 Tote zu beklagen und über doppelt so viele Verletzte, davon sehr viele schwer. Die grosse Mehrheit der Toten und Verletzten sind Frauen und Kinder. Die Traumatisierung durch die ständigen Luftangriffe, Artilleriebeschuss und das rücksichtslose Vorgehen der Armee selbst gegen Hilfesuchende und Hungernde ist quantitativ nicht mehr zu erfassen. Die Infrastruktur ist völlig zerstört, die Wohnbebauung zu über 70 Prozent. Hunderte von Schulen, davon viele UN-Schulen, und sämtliche Universitäten sind zerbombt oder mutwillig gesprengt; Moscheen, Kirchen und Kultureinrichtungen liegen in Trümmern. 1,5 Millionen Menschen – 80 Prozent der Bevölkerung – sind vertrieben worden und konzentrieren sich im Südzipfel bei der Stadt Rafah, die meisten in behelfsmässigen Zelten ohne feste und ausreichende Versorgungseinrichtungen, bei Toiletten angefangen. Der Weg nach Ägypten ist versperrt.

Das Vorgehen der israelischen Armee hat sich von Beginn des Angriffs an gezielt auch gegen Krankenhäuser und Gesundheitsposten gerichtet. Von den 36 Krankenhäusern, darunter einige sehr grosse, ist bestenfalls noch ein Sechstel in Betrieb. Sie sind vollkommen überfüllt, u.a. auch durch Binnenflüchtlinge, die irgendeine sichere Unterkunft suchen. Der Mangel an medizinischem Gerät, Medikamenten, Material, Hygienebedarf, Lebensmitteln und Energie ist katastrophal, was nicht nur Kriegsopfer trifft, sondern auch Tausende an Epidemien Erkrankte, Krebskranke, Dialysepatienten usw. Das Personal – darunter auch das von internationalen Hilfsorganisationen – ist vollkommen überarbeitet, viele wurden verschleppt, verletzt, gefoltert, erschossen oder sind dem Bombenterror zum Opfer gefallen.

Ein besonders schweres Kriegsverbrechen wird derzeit enthüllt, das sich ebenfalls einreiht in den laufenden Völkermord. Am 7.4. hatten sich israelische Armeeeinheiten nach viermonatiger Belagerung, Beschiessung, Erstürmung und 14tägiger Besetzung des Nasser-Hospitals in der Stadt Khan Younis zurückgezogen. Was von der Armeeführung als ”mission completed” dargestellt wurde, enthüllt sich nun als brutaler Massenmord. Die noch existierenden Einheiten von Feuerwehr und Zivilschutz der Gaza-Verwaltung haben am 25.4. auf einer Pressekonferenz grausige Einzelheiten bekanntgegeben. Aus drei Massengräbern auf dem Klinikgelände sind bis dato 392 Leichen aller Altersgruppen ausgegraben worden. Von ihnen konnten bisher nur 56 – u.a. durch Angehörige – identifiziert werden, so der Chef des Gaza-Zivilschutzes Yamen Abu Sulaiman. Die Identifikation, so der anwesende Arzt Mohammed al-Moghier, werde auf Grund fortgeschrittener Verwesung oder erlittener schwerer Folter erschwert oder verunmöglicht.

Von den bisher aufgefundenen und in Plastiksäcke verschiedener Farbe hineingestopften Leichen sind nach ersten Erkenntnissen etwa 20 lebendig begraben worden – es handelt sich wohl um Patienten des Hospitals. Sie hatten noch Infusionsnadeln und Verbände am Körper, waren zum Teil verstümmelt oder man hatte ihnen innere Organe entnommen. Gefunden wurden auch etliche Leichen mit auf dem Rücken gefesselten Händen, entkleidet und mit Einschusslöchern in den Köpfen, was auf Exekutionen hinweist. Die Suchmannschaften stellen immer wieder fest, dass die Leichen in mehreren Metern Tiefe rücksichtslos übereinander geworfen sind, etliche waren mit Müll zugedeckt. Feuerwehr und Zivilschutz arbeiten an einem Bericht und haben ihre Bereitschaft erklärt, mit einer unabhängigen Untersuchungskommission zusammenzuarbeiten.

Auf die ersten Nachrichten von den Horrorfunden und Fragen nach den Tätern reagierte die israelische Seite unwirsch nach bekanntem Muster: ”Haltlose Anschuldigungen”, ”völlig unwahr”. Dann hiess es, die Armee habe Massengräber geöffnet, um nach verstorbenen Geiseln zu suchen. Nachdem man keine gefunden habe, seien die Leichen ”sorgfältig und würdevoll” wieder bestattet worden. Israel behauptete weiter, die militärischen Aktivitäten seien durchgeführt worden ”ohne dem Hospital, den Patienten oder dem Personal Schaden zuzufügen”. Feuerwehr/Zivilschutz und weitere Zeugen weisen dies als grobe Unwahrheit zurück. Die Fakten, so Al Jazeera (englisch)-Reporter Hamda Salhut und Tareq Abu Azzoum, sprechen ”eine ganz andere Sprache”. Die israelische Reaktion reihe sich wieder einmal nahtlos in das ständige Abstreiten und Vertuschen von zahllosen Kriegsverbrechen ein.

Leichenfunde dieser Art gab es bereits mehrfach an belagerten und schliesslich erstürmten Krankenhäusern, so dem grossen Al Shifa, das Ende März vollkommen zerstört wurde. Die Funde beim Nasser-Hospital haben aber nun einen weltweiten Aufschrei der Empörung ausgelöst, weil alles auf ein schweres Kriegsverbrechen hinweist. Geoffrey Robertson, renommierter Anwalt und früherer Richter, u.a. beim Europäischen Gerichtshof, spricht von ”Horror”, einem ”Verbrechen gegen die Menschlichkeit” und fordert – wie viele inzwischen – eine unabhängige Untersuchung mit internationaler Beteiligung und Forensik-Experten.

Die UN-Menschenrechtsabteilung, Human Rights Watch, zahlreiche NGOs sowie die EU fordern eine umfassende und unabhängige Untersuchung. Auch die US-Regierung, die soeben weitere 26 Mrd. Dollar für Israel locker gemacht hat, musste sich zu einer Stellungnahme bequemen, spricht von ”bedrückenden” Funden und fordert Israel zu einer ”Erklärung” auf. G. Robertson und vielen weiteren Kommentatoren reicht das absolut nicht aus. Er spricht von einem hochwahrscheinlichen schrecklichen Kriegsverbrechen, das dringend aufgeklärt werden müsse. Die Zeit dränge. Er fordert den Internationalen Strafgerichtshof auf, endlich tätig zu werden. Unverzichtbar sei jetzt, dass Israel ein unabhängiges Expertenteam zulässt. Er erinnert indes daran, dass Israel jedesmal Vorwürfe zurückgewiesen oder sich schliesslich mit ”nicht beabsichtigt” herausgeredet hat, wie bei der Ermordung von sieben internationalen Helfern der ”World Kitchen” durch gezielte Drohnenangriffe.

Marwan Bishara, Senior political Analyst beim TV-Sender Al Jazeera, sagt im Interview vom 25.4.: Wir mussten in den letzten Monaten schon viel Schreckliches erleben, aber die Untersuchung der Massengräber führt uns auf eine neue Stufe des Alptraums. Es handelt sich um eine noch höhere Stufe von Kriminalität, von der ich dachte, die Israelis wären clever genug, um sich nicht darin zu verstricken und Beweise zu hinterlassen. Israel mag sich politisch und juristisch wieder einmal herauswinden, aber diese Ereignisse werden in die Geschichte eingehen.

Quelle: Sozialistische Zeitung (SoZ)
https://www.sozonline.de/2024/04/gaza-massenmorde-in-krankenhaeusern/

Wir danken für das Publikationsrecht.

Deutschland in der Zwickmühle!!

Sofern Deutschland weiter Kriegswaffen an Israel liefert, droht das Verwaltungsgericht Berlin einen Zwischenbeschluss an, der dies untersagt. 

Diese Drohung steht im Zusammenhang mit einer Aufforderung des Verwaltungsgerichts Berlin vom Freitag den 26.04.2024 an die Bundesregierung (Antraggegnerin), "darzulegen, auf welche Weise die Bundesregierung im Fall künftiger unter das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) fallender Waffenlieferungen nach Israel – jedenfalls so lange die Kampfhandlungen im Gaza-Streifen andauern – sicherzustellen beabsichtigt, dass die Erteilung der Genehmigung keine völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzen oder deren Erfüllung im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes gefährden würde."

Diese Aufforderung an die Bundesregierung steht wiederum im Zusammenhang mit einer Klage vom 19.02.2024. Die Klage hat das Ziel, in einer Eilentscheidung die Lieferung von weiteren Kriegswaffen von Deutschland an Israel zu verhindern.

Rechtsanwältin Beate Bahnweg gab vor wenigen Stunden auf ihrer Facebook-Seite folgende Erklärung ab: “Die Bundesregierung bekommt mit der #Kriegswaffenlieferung an #Israel aller Voraussicht nach ein gerichtliches Problem vor dem Berliner Verwaltungsgericht. In unserer #Klage/Eilantrag VG 4 L 44/24 gegen die Waffenlieferungen nach Israel hat das Verwaltungsgericht am Freitag den 26.04.2024 gegen die Bundesregierung (Antraggegnerin) die folgenden Aufforderungen verfügt. Besonders wichtig ist, der letzten Satz des Gerichtes. Sofern Deutschland bis zur Eilentscheidung in dieser Klage vom 19.02.2024 weiter Kriegswaffen an Israel liefert, wird ein Zwischenbeschluss angedroht, der dies untersagt.

Das Schreiben des Verwaltungsgerichts an die Rechtsanwaltskanzlie Redeker, Sellner und Dahs, die die Bundesregierung vertritt, mit den Aufforderungen an die Bundesregierung (Antragsgegnerin) hat folgenden Wortlaut:

Das Gericht bittet die Antragsgegnerin darzulegen, auf welche Weise die Bundesregierung im Fall künftiger unter das KrWaffKontrG [1]Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffenfallender Waffenlieferungen nach Israel – jedenfalls so lange die Kampfhandlungen im Gaza-Streifen andauern – sicherzustellen beabsichtigt, dass die Erteilung der Genehmigung keine völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzen oder deren Erfüllung im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes gefährden würde.

Hierbei erbittet das Gericht insbesondere eine Darstellung der der bisherigen Genehmigungspraxis zugrundeliegenden Erwägungen (inklusive einer konkreten Benennung der her-angezogenen Erkenntnisquellen) und eine konkrete Stellungnahme dazu, ob und bejahendenfalls auf welche Weise sich diese Praxis künftig unter Berücksichtigung der Entwicklung der Militäroperation Israels im Gaza-Streifen seit Januar 2024 sowie deren vorläufiger rechtlicher Bewertung in der Entscheidung des IGH in der Sache Südafrika gegen Israel vom 26. Januar 2024 voraussichtlich darstellen wird.

Dabei sollte auch dargestellt werden, wie die Bundesregierung nunmehr die Genehmigungsfähigkeit von Kriegswaffen, wenn diese potentiell auch im Rahmen der kriegerischen Handlungen in Gaza genutzt werden könnten, konkret beurteilen würde bzw. ob und wenn ja, welche Differenzierungskriterien die Bundesregierung anlegen würde. Das Gericht bittet ferner um Mitteilung, ob und wenn ja welche eventuellen Zusagen von Israel bzgl. des Einsatzes für aus Deutschland ausgeführter Kriegswaffen.

Bislang hatte die Antragsgegnerin wegen der fehlenden Vorbefassung keine Gelegenheit, darzulegen, auf welche Weise sie einer möglicherweise gegenüber den Antragstellern bestehenden Schutzpflicht unter Zugrundelegung ihres Einschätzungs-, Wertungs- und/oder Gestaltungsspielraums künftig konkret nachzukommen gedenkt.

Sollte zu diesem Zeitpunkt bereits eine Entscheidung des IGH im Eilverfahren Nicaragua gegen Deutschland vorliegen, wird gebeten, diese einzubeziehen und mitzuteilen, ob und wie sich diese aller Voraussicht nach auf die künftige Entscheidungspraxis der Antragsgegnerin zum Export von Kriegswaffen nach Israel für den Zeitraum andauernder Kampfhandlungen im Gaza-Streifen auswirken wird.

Das Gericht geht davon aus, dass bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag keine unter das KrWaffKontrG fallenden Waffenlieferungen nach Israel genehmigt werden. Sollte dies anders sein, wird um umgehende Mitteilung gebeten; ggf. würde dann ein sog. Hängebeschluss ergehen.

Dieser Beitrag wurde zuerst auf www.widerstaendig.de veröffentlicht.

References

References
1 Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

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