Millionenstrafe für VW wegen Sklavenarbeit

Die brasilianische Tochterfirma von Volkswagen soll in den 1970er- und 1980er-Jahren von illegaler Ausbeutung profitiert haben

Das Arbeitsgericht von Redenção ordnete gegen VW einen Schadenersatz in Höhe von rund 26 Millionen Euro an. Außerdem soll sich der Autobauer bei den Betroffenen entschuldigen. Der Konzern will in Berufung gehen.

Von Andrea Sosa Cabrios

VW in Brasilien: Claudia Müller-Hoff (ECCHR) mit Lúcio Bellentani (Mitte) und einem weiteren Ex-VW-Mitarbeiter © Foto: ECCHR

Rio de Janeiro. Volkswagen ist in Brasilien zur Zahlung einer Millionenstrafe wegen sklavenähnlicher Arbeit auf einer Amazonas-Farm während der Militärdiktatur verurteilt worden. Die brasilianische Tochterfirma des Autobauers soll laut dem erstinstanzlichen Urteil in den 1970er- und 1980er-Jahren von der illegalen Ausbeutung der Arbeitskräfte profitiert haben, wie die Staatsanwaltschaft für Arbeit mitteilte. VW kündigte Berufung an. 

Das Arbeitsgericht von Redenção im nördlichen Bundesstaat Pará im Amazonasgebiet ordnete einen Schadenersatz in Höhe von 165 Millionen Reais (rund 26 Millionen Euro) an. Das ist laut der Staatsanwaltschaft die höchste in Brasilien je verhängte Geldstrafe wegen moderner Sklavenarbeit. Zudem soll sich Volkswagen bei den Betroffenen entschuldigen. 

In einer Stellungnahme kündigte Volkswagen do Brasil an, seine Verteidigung vor höheren Gerichtsinstanzen fortzusetzen. »Mit einer 72-jährigen Tradition hält das Unternehmen konsequent an den Grundsätzen der Menschenwürde fest und hält sich strikt an alle geltenden Arbeitsgesetze und -vorschriften«, teilte das Unternehmen mit.

Die Vorwürfe beziehen sich auf die Zustände auf dem Agrarbetrieb Fazenda Vale do Rio Cristalino, der einer Tochterfirma von Volkswagen do Brasil gehörte. Der Rinderbetrieb wurde mit Förderung der Militärdiktatur und Steuervorteilen als Teil einer nationalen Strategie zur Entwicklung und Besiedlung des Amazonasgebiets gegründet. 

Die Ermittlungen begannen 2019, nachdem der Priester Ricardo Rezende, der damalige regionale Koordinator der Kommission der Landpastoral, den Fall dokumentiert hatte. 2023 scheiterte eine außergerichtliche Einigung. Daraufhin wurde das Unternehmen im Dezember 2024 schließlich verklagt. 

Laut den Vorwürfen wurden Hunderte Leiharbeiter auf der auch als Fazenda Volkswagen bekannten Farm langen Arbeitstagen und erniedrigenden Arbeitsbedingungen ausgesetzt. Nach Angaben der Ermittler hinderten bewaffnete Wachleute und ein System der Schuldknechtschaft die Arbeiter am Verlassen der Farm. dpa/nd

Erstveröffentlicht im nd v. 1.9. 2025 (Abo)

Wir danken für das Publikationsrecht.

Kölner Polizei führt Krieg gegen Kriegsgegner:innen – Erklärungen, Kommentare – Konsequenzen?

Wir berichteten ausführlich über die Ereignisse und maßlosen polizeilichen Übergriffe auf der Schlussparade von „Rheinmetall-Entwaffnen“ in Köln.

Wir publizieren aus mehreren Stellungnahmen, um die Ereignisse weiter zu beleuchten. Vor Ort in Köln ist Beweismaterial zu zu sichern! Wir wollen Wahrheit!

Presseerklärung der Sanitätsgruppe Süd-West e.V.

kommentiert die Ereignisse und Fakten  aus Sicht der medizinischen Notfallversorgung!

Köln, den 01. September 2025, Die Sanitätsgruppe Süd-West e.V. sicherte am Samstag, den 30. August 2025 die Abschluss-Demonstration des „Rheinmetall Entwaffnen“-Bündnisses in Köln sanitätsdienstlich ab. Dabei wurde sie von Demosanitäter*innen aus München, Mannheim, Frankfurt, Wien und Köln/Bonn unterstützt. Rund 3000 Personen beteiligten sich an der teilweise als Parade geplanten Demonstration, die vom Heumarkt zunächst zum Chlodwigplatz und dann weiter zur Konrad-Adenauer-Kaserne laufen sollte und gemeinsam mit dem Friedensforum Köln veranstaltet wurde. Die Demonstration war im Vorfeld zusammen mit dem Rheinmetall Entwaffnen Camp, das die Woche über stattgefunden hatte und ebenfalls u.a. von der Sanitätsgruppe Süd-West e.V. abgesichert wurde, zunächst verboten worden. Letztinstanzlich wurde das Verbot jedoch gekippt, sodass die Demonstration und das Camp stattfinden konnten. Als Sanitätsdienst begleiteten wir die Demonstration von außerhalb mit mehreren Teams fußläufig.

Bereits bei der Auftaktkundgebung, ab 14:30 Uhr auf dem Heumarkt, kam es ohne ersichtlichen Grund und ohne Ankündigung zu erster körperlicher Gewalt durch die Polizei gegen friedliche Demonstrationsteilnehmer*innen. Als die Demonstration im Anschluss an die Kundgebung loslaufen wollte, folgte zunächst eine längere Blockade durch die Polizei mit wechselnden Begründungen bezüglich angeblichen Auflagenverstößen. Nach Beginn der Demonstration wurde diese auch im weiteren Verlauf mit ähnlichen, nicht nachvollziehbaren Begründungen immer wieder von der Polizei gestoppt. Am Holzmarkt kam es zu einer Aktion, bei der der revolutionäre Block mit einem großen Transparent überspannt und anschließend kurzzeitig Pyrotechnik gezündet wurde. Daraufhin wurde die Demonstration erneut gestoppt, durfte dann aber zunächst weiterlaufen.

Hier der Link zum Original der Presseerklärung. Der Einsatz hat einen starken Verbrauch an medizinischem Material gekostet. Eine kleine Spende ist deshalb jetzt besonders willkommen.

Der Einsatzleiter des Sanitätsdienstes D. Hartmann fasst die weiteren Geschehnisse zusammen: „In der Mechtildisstraße kesselte die Polizei den revolutionären Block ein und setzte nach kurzer Zeit Pfefferspray und Schlagstöcke gegen die Teilnehmer*innen ein. Dabei kam es zu einer größeren Anzahl Verletzter, die durch den Demosanitätsdienst versorgt werden mussten. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten unsere Einsatzkräfte keinerlei Angriffe auf die Polizei sehen.“ Die Gewalt ging unseren Beobachtungen nach von den Polizeibeamt*innen aus. Ab diesem Zeitpunkt bestand dauerhaft bis in die Morgenstunden ein Polizeikessel, der anfänglich mehrere hundert Personen umfasste. Gegen die Demonstrant*innen im Kessel und außerhalb wurde im Verlauf immer wieder massive körperliche Gewalt durch die Polizei eingesetzt, sodass es bis ca. 05:00 Uhr morgens zu weiteren Verletzten kam. Unser Notarzt vor Ort P. Vlatten beschreibt seine Erlebnisse: „Es war unerträglich von außen mit ansehen zu müssen, wie die Polizei über Stunden hinweg auf friedliche Menschen einschlägt und eine Person nach der anderen gewaltsam aus der Demonstration zerrt. Ich bin seit über einem Jahrzehnt als Sanitäter und später als Notarzt auf Demonstrationen im Einsatz, war bei G20, Blockupy und vielen weiteren Protesten, doch diese Brutalität im Vorgehen über Stunden hinweg habe ich noch nie erlebt. Mir gehen diese Bilder nicht mehr aus dem Kopf.“

Notarzt muss sich den Durchgang für stark Verletzte erkämpfen

Die sanitätsdienstliche Versorgung der Verletzten wurde durch die Polizei im Großteil der Fälle ohne Behinderung zugelassen. Verletzte Personen konnten aus der gekesselten Demonstration gebracht und in einer Verletztenablage erstversorgt werden, die durch den öffentlichen Rettungsdienst anfahrbar war. Trotzdem kam es in Einzelfällen zu Behinderungen durch die Polizei:

  • Der Abtransport von Verletzten wurde teilweise durch Personalienfeststellungen und Erkennungsdienstliche Maßnahmen verzögert.
  • Bei mehreren Patient*innenbehandlungen blieben die Polizeibeamtinnen trotz mehrfacher Aufforderung Abstand zu halten so nah an den Patientinnen stehen, dass die Behandlung dadurch behindert wurde. In einem Fall kommentierten sie die Aufforderung mit der Aussage, es sei ihnen doch egal, ob die Behandlung dann länger dauere. Dann würden sie eben länger da stehen. Außerdem wurde unserem Notarzt durch einen dieser Beamt*innen mitgeteilt, dass es sich bei Panikattacken nicht um richtige medizinische Notfälle handeln würde, die einer Behandlung bedürfen.
  • In einer Situation musste eine nach Schlägen bewusstlos am Boden liegende Person aus dem Kessel heraus gerettet werden. Obwohl die Person am Boden lag und Sanitätskräfte im Kessel damit beschäftigt waren diese für die Rettung auf ein Tragetuch zu bringen, schlug die Polizei weiter auf die friedlichen Demonstrierenden ein, um Personen aus dem Kessel ziehen zu können. Dabei kam es zu einer unmittelbaren und vollkommen unnötigen Gefährdung der eingesetzten Sanitätskräfte und der verletzten Person.

Wir möchten an dieser Stelle klarstellen, dass nicht alle Polizeibeamt*innen an Behinderungen des Sanitätsdienstes beteiligt waren und sich der Großteil den Sanitätskräften gegenüber korrekt verhalten hat.

Wir möchten an dieser Stelle die große Hilfsbereitschaft hervorheben, die uns die ganze Nacht über begegnet ist. Anwohner*innen haben ihre Toiletten zur Verfügung gestellt und den eingekesselten Personen Wasserflaschen aus den Fenstern zugeworfen. Uns wurde durch nicht eingekesselte Demonstrantinnen und Anwohnerinnen immer wieder Getränke für uns und unsere Patient*innen gebracht. Ebenso haben wir mehrfach Essen bekommen, um uns selbst über die Nacht versorgen zu können. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bedanken.

Insgesamt hatte der Sanitätsdienst während der Demonstration und Kesselsituation 147 Behandlungen. Unsere Rekonstruktion ergab folgende Aufteilung:

  • 64x Pfefferspray
  • 52x chirurgisch
  • 16x psychisch
  • 15x internistisch

12 verletzte Demonstrant*innen wurden dem öffentlichen Rettungsdienst (Berufsfeuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz und Arbeiter-Samariter-Bund) übergeben. Ein verletzter Polizist wurde dem Polizeiärztlichen Dienst (PÄD) zugeführt. 5 Personen wurde angeraten selbstständig eine Notaufnahme eines Krankenhauses aufzusuchen. Von einer hohen Dunkelziffer an Leichtverletzten ist auszugehen.

Ab Beginn der Demonstration kam es auch in der Sanitätsstation auf dem Camp zu einem erhöhten Patient*innenaufkommen durch Personen, die von der Demonstration zurück in das Camp kamen. Insgesamt 88 Behandlungen im Camp stehen in unmittelbarem Zusammenhand mit der Polizeigewalt auf der Demonstration. Diese teilen sich wie folgt auf:

  • 84x chirurgisch
  • 4x Pfefferspray

Davon wurden 8 Personen in ein Krankenhaus geschickt. 1 Person wurde an den öffentlichen Rettungsdienst übergeben.

Abschließend möchten wir uns bei allen Sanitätskräften und Organisationen aus Haupt- und Ehrenamt bedanken, die mit uns diesen schweren Einsatz gemeistert haben.

Forum Gewerkschaftliche Linke Berlin erklärt:

Wir dürfen diese brutale obrigkeitsstaatliche Gewalteskalation nicht auf sich beruhen lassen. Der Großteil der Presse dient sich als Echo der Verlautbarungen von Polizei und den politisch Veranwortlichen an. Es werden kaum Widersprüche hinterfragt, keine Betroffenen, keine Zeugen und Anwohner befragt oder die unzähligen Fotos und Videos recherchiert, die die Polizeiübergriffe belegen. Den Lügen und Ausreden der Polizei muss von uns selbst eine breite Aufklärung entgegengesetzt werden.

Für die Täter und Schreibtischtäter sind harte Konsequenzen zu fordern! Solange – mindestens -bis sie aus dem Dienst entfernt sind! Ein Beteiligter fragt: „Wo nimmt dieser Staat noch eine Berechtigung für ein Gewaltmonopol her, wenn er solchen Schläger:innen die Legitimation erteilt, in Uniform Menschenrechte und Menschenwürde – wie letzten Samstag geschehen- in brutalster und forgesetzter Form zu verletzen?“ Wer ist der Einsatzleiter/die Einsatzleiterin, die wohl über Stunden für relevante Personen der Demoleitung nicht ansprechbar war? Wir hoffen, dass über die Linke hinaus die gesamte Kölner Zivilgesellschaft nicht ruhen wird, bis dieser Schandfleck für die „Stadt am Rhing“ restlos aufgeklärt und Konsequenzen gezogen sind. Wir helfen dabei!

Versammlungsleiter zum Thema abgetauchte Einsatzleitung der Polizei und polizeiliche Angriffe auf eine Abgeordnete! Hier griff die Polizei die Flucht nach vorn und stellte Selbstanzeige, um gleichzeitig einfache Demonstrant:innen mit Anzeigen zu überschütten. Kaum glaubwürdig, dass sie die einfachen Demonstrant:innen besser behandelt hat als offizielle Abgeordnete.

Ergänzende Solierklarung der Demosanis München

Wir als Demosanis München schlieẞen uns solidarisch der Pressemitteilung der Sanitätsgruppe Süd-West an.
Wir verurteilen die polizeilichen Angriffe auf friedliche Demonstrierende aufs schärfste!
Das Angreifen von Verletzten und das aktive Stören von medizinischen Behandlungen zeigt in unseren Augen nur erneut mit welcher Brutalität die Polizei gegen friedliche
Demonstrierende vorgeht.
Dass sogar eine Demosanitäterin festgenommen wurde und nun beschuldigt in einem Strafverfahren ist, stellt für uns eine neue Eskalationsstufe der sowieso schon anhaltenden Repression gegen Demosanitätertinnen und andere Anti-Repressionsstrukturen dar und wird von uns aufs Schärfste verurteilt!

Luca Hirsch Rheinmetall (in ANF)

Die Polizei hat Menschen notärztliche Behandlung verwehrt, sie hat unsere Anwältin körperlich angegriffen, anwesende Presse festgenommen und den festgesetzten Personen wurde zeitweise Zugang zu Trinken und Toiletten verwehrt. Das reiht sich ein in eine Vielzahl von politischen Angriffen der Polizei, die wir schon mit dem rechtwidrigen Verbotsversuch unseres Camps sowie der Verbotsdrohung gegen die anderen Versammlungen im Rahmen unserer Aktionstage erleben konnten. Unser legitimer und notwendiger Protest gegen die Militarisierung soll so kriminalisiert bekämpft und letztlich verhindert werden.“ Gefunden habe die Polizei im durchsuchten Lautsprecherwagen nur Heliumkartuschen für Luftballons ….

Jugendinfo

Nach der 11 stündigen Einkesselung der Abschlussdemonstration der „Rheinmetall-Entwaffnen“-Aktionswoche mehrt sich die Kritik am Vorgehen der Polizei und ihrer Darstellung der Ereignisse.

Insgesamt hatte es in der Nacht laut Demosanitätern über 200 Verletzte gegeben. Wie Videos belegen, nahm die Polizei dabei auch keine Rücksicht auf laufende Sanitätseinsätze. Gegen einen Sanitäter, den die Polizei festgenommen hatte, erging eine Anzeige wegen „schwerem Landfriedensbruch“. Auch an der Behauptung, bei der
Kontrolle eines Lautsprecherwagens seien Beamte zu Boden gestoẞen worden, was zur Eskalation geführt hätte, nährt ein von Anwohnenden veröffentlichtes Video Zweifel. Anwohnende berichten zudem, dass die Polizei ihnen gegenüber erklärte, dass sie die Demo eigentlich schon früher stoppen wollte.
Mittlerweile hat die Polizei Entwaffnen“-Aktionswoche mehrt sich die Kritik am Vorgehen der Polizei und ihrer Darstellung der Ereignisse. Grund sind Schläge von Polizisten gegen die Bundestagsabgeordnete Lizzy Schubert.

SOZ und Linke Köln fordern Konsequenzen

Die massenhaften Einkesselungen, die ED-Behandlungen ohne konkreten Anlass und die Behinderung von Sanitäter:innen sind ein Angriff auf elementare Rechte. Die Polizei muss sich dafür verantworten. Wir stehen solidarisch an der Seite der Friedensbewegung und allen, die sich Militarisierung, Wehrpflicht und Aufrüstung entgegenstellen.

Die Linke fordert eine lückenlose Aufklärung der Polizeigewalt, die sofortige Einstellung aller Verfahren gegen die Demonstrierenden und die Wahrung von Grundrechten bei zukünftigen Protesten. Friedensbewegungen müssen geschützt, nicht kriminalisiert werden.

Last not least breiter Protest aus verschiedensten Teilen der Friedensbewegung. Viele wissen, vwas blüht, wenn diese Entwicklung zur Repression nicht gestoppt wird.

„From the River to the Sea …“

Eindrücke von der Palästina-Demo am 30. August in Frankfurt. Über Repression, „Antisemitismus“ und Nazi-Vergleiche.

Von Karl-Heinz Peil

Demo „United4Gaza – Stoppt den Völkermord jetzt!“ in Frankfurt. Bild: Karl-Heinz Peil

Bereits die kurze Vorgeschichte der bundesweiten Großdemo „United4Gaza – Stoppt den Völkermord jetzt!“ spricht Bände. Angekündigt wurde die Demo von „Free Palestine FFM“ und dem Berliner Bündnis „United4Gaza“ erst am 23. August 2025. Sofort wurde in Frankfurt von der Stadt ein Verbot gefordert. Für die Frankfurter CDU war diese eine „antisemitisch motivierte, israelfeindliche Mobilisierung“.

Inspiriert war die Initiative von der Berliner Großdemo im Juni, an der nach Polizeiangaben 15.000,  nach Angaben der Veranstalter 70.000 Menschen teilnahmen.

Drei Tage vor der Demo wurde diese vom Frankfurter Ordnungsamt verboten. Die FR berichtete darüber wie folgt:

„In der Mitteilung bezeichnete die Stadt die geplante Demo als „potenziell antisemitische Versammlung“ und begründete das Verbot mit einer möglichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. […]
Konkret nennt die Stadt die `‘derzeit äußerst angespannten Stimmung zwischen propalästinensischen und proisraelischen Aktivistinnen und Aktivisten sowie einer möglichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch eine Eskalationsspirale’ als Gründe für das Verbot. In Frankfurt sei es zuletzt vermehrt zu antisemitisch motivierten Straftaten gekommen, daher gefährde die Demonstration die körperliche Unversehrtheit von Demonstrierenden, Polizeikräften und unbeteiligten Dritten.“

Zwei Tage vor der Demo wurde dieses Verbot vom Verwaltungsgericht Frankfurt aufgehoben. Das Gericht hielt das Demonstrationsverbot für „nicht im Ansatz gerechtfertigt“. Doch damit gab sich die Stadt Frankfurt nicht zufrieden und legte Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel ein.

Ein Tag vor der Demo wurde vom VGH die Auffassung der unteren Instanz in vollem Umfang bestätigt.

Das Ordnungsamt der Stadt reagierte damit mit Auflagen wie:

„Die Aufstachelung zu Hass gegen Bevölkerungsgruppen oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen ist untersagt. Die Menschenwürde anderer darf nicht verletzt werden, indem Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden“.

Hinzu kamen natürlich viele weitere Auflagen in der Beschränkungsverfügung wie z.B. das Verbot von Fahnenstangen aus Metall, wozu der Moderator der Auftaktkundgebung sarkastisch bemerkte, er müsse als promovierter Naturwissenschaftler darauf hinweisen, dass innen hohle Metallstangen als Schlagwerkzeuge wesentlich schlechter geeignet seien als Vollholzstangen.

Im Unterschied zu Friedensdemos „bio-deutscher“ Aktivisten waren bei der Kundgebung und dem anschließenden Aufzug praktisch keine organisatorische Strukturen sichtbar, die in der Vorbereitung solcher Aktionen hinter den Kulissen immer für erhebliche Diskussionen sorgen. (Wer ruft im einzelnen dazu auf, bzw. unterstützt, wen schließt man eventuell aus?). Eine Ausnahme bildete lediglich die Frankfurter Linkspartei, die zur Unterstützung aufgerufen hatte und auch mit einem Pulk an Sandwich-Plakaten vertreten war. Dieses hatte im Vorfeld den Zorn der Frankfurter Ökolinx-Aktivistin Jutta Ditfurth auf sich gezogen, die seit langen Jahren als Speerspitze der antideutschen Pro-Israel-Szene in Frankfurt gilt und mit ihren Antisemitismusvorwürfen auf einer Linie mit dem Hessischen Antisemitismusbeauftragten Uwe Becker (CDU) liegt.

Demo „United4Gaza – Stoppt den Völkermord jetzt!“ in Frankfurt. Bild: Karl-Heinz Piel

Ansonsten waren nur Palästinafahnen erwünscht, woran sich auch alle gehalten haben. Auffällig war, dass erfreulicherweise ein Großteil der Teilnehmer als „Bio-Deutsche“ zu erkennen war, was sich eindeutig auch auf die Gesamtzahl der Teilnehmer ausgewirkt hat, die nach Angaben der Veranstalter aus ganz Deutschland angereist waren. Explizit genannt wurden Berlin, Hamburg, Hannover, Mannheim und Stuttgart.

Etwas zu zurückhaltend waren die Veranstalter mit den tatsächlichen Teilnehmerzahlen, die eindeutig ein Mehrfaches der angemeldeten 5000 waren. Dieses zeigte sich bereits bei dem verzögerten Beginn des Aufzuges, der durch ein dichtes Gedränge von dem Auftaktort in der Nähe der EZB in Richtung Innenstadt geprägt war. Durch unsinnige Auflagen der Polizei konnte der Lautsprecherwagen sich erst eine Stunde nach Ende der Auftaktkundgebung an die Spitze setzen. Eine weitere halbe Stunde verging bis zum vollständigen Abzug der Menschenmenge in die Innenstadt. Die erst am Ende genannte Teilnehmerzahl von 15.000 durch die Veranstalter dürfte deshalb eher knapp angesetzt worden sein.

Ein „antisemitischer Zwischenfall“ und der Art. 5 GG

Richtig ist, dass es in Deutschland keine staatliche Zensurbehörde gibt. (Dass mediale Berichterstattung und Kommentierungen mit der „Schere im Kopf“ erfolgen, soll an dieser Stelle nicht thematisiert werden). Deshalb begründete auch das Verwaltungsgericht Frankfurt die Aufhebung des Demo-Verbotes unter anderem mit dem Satz:

„Eine Bewertung von Meinungen, die durch Art. 5 GG geschützt werden, steht staatlichen Stellen nicht zu. Auch das Bundesverwaltungsgericht betont eine Neutralität der staatlichen Stellen gegenüber Meinungskundgaben.“

Allerdings zeigt bereits der inzwischen langwierige juristische Streit über „From the River to the Sea …“, dass mittlerweile Gerichte in solche Bewertungsfunktion gedrängt werden. Hierzu gab es bereits in der Vergangenheit widersprüchliche gerichtliche Entscheidungen, deren Inhalt nur aufgrund des jeweils spezifischen Kontexts zu verstehen ist. Ob dieser Passus demnach im vorliegenden Fall justiziabel war, konnte offenbar die Einsatzleitung der Polizei selbst entscheiden. Ein entsprechendes Verbot wurde nach Ende der Auftaktkundgebung von der Demoleitung bekannt gegeben, blieb aber ohne Wirkung.

Nachdem die Demo bis kurz vor dem Eintreffen auf dem Platz der Abschlusskundgebung in der Innenstadt am Roßmarkt völlig friedlich verlief, d.h. nach mehr als 4 Stunden seit Beginn der Auftaktkundgebung, kam es dann doch noch zu einem Zwischenfall, der das Potenzial für Handgreiflichkeiten und Krawalle mit der Polizei bot. Gegen 19:10 Uhr stürmte ein Trupp Polizisten den vorneweg fahrenden Lautsprecherwagen, um einen zuvor als Redner aufgetretenen Teilnehmer gewaltsam herunterzuzerren und in die dort vorhandene Seitenstraße zu bringen. Bereits um 19:12 erschien auf dem Newsticker der FR dazu eine Mitteilung, die bereits nach einer halben Stunde korrigiert wurde. Abrufbar ist noch folgende Meldung:

+++ 19.41 Uhr: Der Demozug wurde inzwischen angehalten. Die Polizei hat nach Verstößen gegen die Auflagen der Demonstrationen eine Person festgenommen. „Ein Redner auf dem Lautsprecherwagen in der Spitze des Aufzugs hat den Holocaust sowie den Terroranschlag der Hamas vom 7. Oktober 2023 verharmlost“, schreiben die Beamten auf X. „Wir haben den Mann festgenommen und ein Strafverfahren eingeleitet. Zudem wurde er von der Versammlung ausgeschlossen“, heißt es weiter.

Unmittelbar vor dem gewaltsamen Polizeieinsatz am Lautsprecherwagen. Bild: Karl-Heinz Peil

„Der Demozug wurde angehalten.“ Diese Aussage ist korrekt, ist aber nur die halbe Wahrheit. Es war nämlich nicht die Polizei, die den Demozug stoppte, sondern das sehr professionelle Vorgehen von Demoleitung und Ordnern. Sie drängten die Teilnehmer bewusst zurück, um eine ansonsten zwangsläufig zu erwartende, unkontrollierbare Eskalation zu vermeiden. Wahrscheinlich lag das aber genau in der Absicht der Polizei: „Gewalttätige Auseinandersetzungen“ wäre die Schlagzeile gewesen, mit der man das missglückte Verbot der Demo  im Nachhinein doch noch hätte rechtfertigen können. So ging es erst nach 20 Minuten weiter, nachdem die Polizei die Fortsetzung des Aufzugs ausdrücklich eingefordert hatte.

Der besonnenen Haltung der Veranstalter – wohl auch aufgrund leidvoller Erfahrungen, wie sie vor allem in Berlin gemacht wurden – stand eine chaotische Kommunikation seitens der Polizei gegenüber. Das reichte von der sofortigen Weiterleitung falscher bzw. irreführender Informationen an die Presse bis zu einer verspäteten Lautsprecherdurchsage der Polizei vor dem Platz der Abschlusskundgebung, in der es hieß, der Teilnehmer sei nur „ausgeschlossen“ und nicht „festgenommen“ worden.

Israelhass und Volksverhetzung oder Völkerverständigung?

Angesichts der vielen Toten in Gaza, war die emotional aufgeladene Stimmung nachvollziehbar. Diese kam zwangsläufig auch in Redebeiträgen zum Ausdruck, in denen der Verlust eigener Familienangehöriger in Gaza beklagt wurde. Ein Arzt schilderte das Grauen, das er kürzlich bei der Behandlung von Schwerverletzten erlebt hatte: zivile Opfer gezielter Schussverletzungen durch das israelische Militär.

Vergleiche mit dem deutschen Naziregime sind angesichts dessen keine Verharmlosung des 7. Oktober 2023. Moshe Zuckermann hat in einem Beitrag für das Overton-Magazin am 19. Juli 2025 die Problematik von Nazi- bzw. Holocaust-Vergleichen thematisiert. Anlass dafür war der israelische Neusprech einer „humanitären Stadt“ in Gaza,

„die eben nicht das ist, was sie benennt, sondern ein Ghetto bzw. ein Konzentrationslager. Das Problem besteht für die meisten jüdischen Israelis nicht darin, dass man so etwas überhaupt als Idee aufbringt oder auch schon plant, sondern dass man diese als solche hingenommene Realität so benennt. Ein Problem der Nomenklatur. Denn Ghettos und Konzentrationslager kodieren in Israel etwas, das sich jeglichem Vergleich entzieht. KZs gehören zur Gedenkerbschaft der Shoah, und diese ist singulär, darf mit nichts verglichen werden. … Die Frage, die sich hier stellt, ist daher nicht, ob die ‚humanitäre Stadt‘ Israels dem deutschen KZ in der Shoah gleichzustellen sei, sondern wie es überhaupt dazu kommt, dass sich eine derartige Assoziation einstellt.“

In Moshe Zuckermanns Beitrag ging es um den innenpolitischen Diskurs in Israel. Bei der Großdemonstration am Samstag wurde hingegen die deutsche Komplizenschaft mit der israelischen Politik thematisiert. Diese wird mit einem Verweis auf die deutsche Geschichte und eine daraus abgeleitete deutsche „Staatsräson“ gegenüber Israel begründet. In mehreren Redebeiträgen wurde jedoch genau dieser Appell an die deutsche Geschichte und die zumindest stillschweigende Duldung der Nazi-Verbrechen gegenüber den Juden durch große Teile der Bevölkerung thematisiert, die hinterher angeblich von nichts gewusst haben wollten. Beim derzeitigen Völkermord in Gaza könne aber niemand sagen, er habe es nicht gewusst, wenn in einigen Jahren eine systematische Aufarbeitung dieser Verbrechen erfolge.

Zusammengefasst bestanden die politischen Inhalte, Aussagen und Forderungen der Großdemo aus folgenden Ebenen:

Erstens die Anklage von Verbrechen, die durch ein rassistisches und faschistisches Regime in Israel fortlaufend verübt werden. Deren Prinzip besteht in Volksverhetzung, indem die Palästinenser zu Untermenschen und Tieren entwürdigt werden, gegenüber denen praktisch alles erlaubt ist.

Zweitens die Anklage gegenüber der deutschen Politik, die praktisch jede Kritik an israelischen Verbrechen ignoriert oder kleingeredet. Pervers ist, dass dies mit den Verbrechen des Naziregimes gegen die jüdischen „Untermenschen” begründet wird. Dabei wurde auch die Doppelmoral angesprochen, die angesichts der permanent beschworenen russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine vorhanden ist.

Drittens aus dem Appell für ein friedliches Zusammenleben unterschiedlicher Ethnien und Religionen, wie es in Palästina vor 1948 der Fall war. Diese Epoche endete mit der Etablierung eines rassistischen und terroristischen Regimes, das mittlerweile systematisch die Verdrängung der indigenen Bevölkerung betreibt und letztlich deren Auslöschung anstrebt. Auf der Großdemo wurde ausdrücklich die Ablehnung von (realem) Antisemitismus sowie die Solidarität mit antizionistischen Juden bekundet. Dies ist auch der wahre Kern des Spruches, um dessen Deutungshoheit erbittert gekämpft wird: „From the River to the Sea, Palestine will be free“.

Karl-Heinz Peil

Karl-Heinz Peil ist aktiv in der Friedens- und Zukunftswerkstatt e.V. in Frankfurt a.M. und verantwortlicher Redakteur des zweimonatlich erscheinenden FriedensJournals.
Mehr Beiträge von Karl-Heinz Peil →

Erstveröffentlicht im Overton Magazin v. 31.8. 2025

Wir danken für das Publikationsrecht.

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