Eindrücke von der Palästina-Demo am 30. August in Frankfurt. Über Repression, „Antisemitismus“ und Nazi-Vergleiche.
Von Karl-Heinz Peil
Demo „United4Gaza – Stoppt den Völkermord jetzt!“ in Frankfurt. Bild: Karl-Heinz Peil
Bereits die kurze Vorgeschichte der bundesweiten Großdemo „United4Gaza – Stoppt den Völkermord jetzt!“ spricht Bände. Angekündigt wurde die Demo von „Free Palestine FFM“ und dem Berliner Bündnis „United4Gaza“ erst am 23. August 2025. Sofort wurde in Frankfurt von der Stadt ein Verbot gefordert. Für die Frankfurter CDU war diese eine „antisemitisch motivierte, israelfeindliche Mobilisierung“.
Inspiriert war die Initiative von der Berliner Großdemo im Juni, an der nach Polizeiangaben 15.000, nach Angaben der Veranstalter 70.000 Menschen teilnahmen.
Drei Tage vor der Demo wurde diese vom Frankfurter Ordnungsamt verboten. Die FR berichtete darüber wie folgt:
„In der Mitteilung bezeichnete die Stadt die geplante Demo als „potenziell antisemitische Versammlung“ und begründete das Verbot mit einer möglichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. […]
Konkret nennt die Stadt die `‘derzeit äußerst angespannten Stimmung zwischen propalästinensischen und proisraelischen Aktivistinnen und Aktivisten sowie einer möglichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch eine Eskalationsspirale’ als Gründe für das Verbot. In Frankfurt sei es zuletzt vermehrt zu antisemitisch motivierten Straftaten gekommen, daher gefährde die Demonstration die körperliche Unversehrtheit von Demonstrierenden, Polizeikräften und unbeteiligten Dritten.“
Zwei Tage vor der Demo wurde dieses Verbot vom Verwaltungsgericht Frankfurt aufgehoben. Das Gericht hielt das Demonstrationsverbot für „nicht im Ansatz gerechtfertigt“. Doch damit gab sich die Stadt Frankfurt nicht zufrieden und legte Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel ein.
Ein Tag vor der Demo wurde vom VGH die Auffassung der unteren Instanz in vollem Umfang bestätigt.
Das Ordnungsamt der Stadt reagierte damit mit Auflagen wie:
„Die Aufstachelung zu Hass gegen Bevölkerungsgruppen oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen ist untersagt. Die Menschenwürde anderer darf nicht verletzt werden, indem Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden“.
Hinzu kamen natürlich viele weitere Auflagen in der Beschränkungsverfügung wie z.B. das Verbot von Fahnenstangen aus Metall, wozu der Moderator der Auftaktkundgebung sarkastisch bemerkte, er müsse als promovierter Naturwissenschaftler darauf hinweisen, dass innen hohle Metallstangen als Schlagwerkzeuge wesentlich schlechter geeignet seien als Vollholzstangen.
Im Unterschied zu Friedensdemos „bio-deutscher“ Aktivisten waren bei der Kundgebung und dem anschließenden Aufzug praktisch keine organisatorische Strukturen sichtbar, die in der Vorbereitung solcher Aktionen hinter den Kulissen immer für erhebliche Diskussionen sorgen. (Wer ruft im einzelnen dazu auf, bzw. unterstützt, wen schließt man eventuell aus?). Eine Ausnahme bildete lediglich die Frankfurter Linkspartei, die zur Unterstützung aufgerufen hatte und auch mit einem Pulk an Sandwich-Plakaten vertreten war. Dieses hatte im Vorfeld den Zorn der Frankfurter Ökolinx-Aktivistin Jutta Ditfurth auf sich gezogen, die seit langen Jahren als Speerspitze der antideutschen Pro-Israel-Szene in Frankfurt gilt und mit ihren Antisemitismusvorwürfen auf einer Linie mit dem Hessischen Antisemitismusbeauftragten Uwe Becker (CDU) liegt.

Ansonsten waren nur Palästinafahnen erwünscht, woran sich auch alle gehalten haben. Auffällig war, dass erfreulicherweise ein Großteil der Teilnehmer als „Bio-Deutsche“ zu erkennen war, was sich eindeutig auch auf die Gesamtzahl der Teilnehmer ausgewirkt hat, die nach Angaben der Veranstalter aus ganz Deutschland angereist waren. Explizit genannt wurden Berlin, Hamburg, Hannover, Mannheim und Stuttgart.
Etwas zu zurückhaltend waren die Veranstalter mit den tatsächlichen Teilnehmerzahlen, die eindeutig ein Mehrfaches der angemeldeten 5000 waren. Dieses zeigte sich bereits bei dem verzögerten Beginn des Aufzuges, der durch ein dichtes Gedränge von dem Auftaktort in der Nähe der EZB in Richtung Innenstadt geprägt war. Durch unsinnige Auflagen der Polizei konnte der Lautsprecherwagen sich erst eine Stunde nach Ende der Auftaktkundgebung an die Spitze setzen. Eine weitere halbe Stunde verging bis zum vollständigen Abzug der Menschenmenge in die Innenstadt. Die erst am Ende genannte Teilnehmerzahl von 15.000 durch die Veranstalter dürfte deshalb eher knapp angesetzt worden sein.
Ein „antisemitischer Zwischenfall“ und der Art. 5 GG
Richtig ist, dass es in Deutschland keine staatliche Zensurbehörde gibt. (Dass mediale Berichterstattung und Kommentierungen mit der „Schere im Kopf“ erfolgen, soll an dieser Stelle nicht thematisiert werden). Deshalb begründete auch das Verwaltungsgericht Frankfurt die Aufhebung des Demo-Verbotes unter anderem mit dem Satz:
„Eine Bewertung von Meinungen, die durch Art. 5 GG geschützt werden, steht staatlichen Stellen nicht zu. Auch das Bundesverwaltungsgericht betont eine Neutralität der staatlichen Stellen gegenüber Meinungskundgaben.“
Allerdings zeigt bereits der inzwischen langwierige juristische Streit über „From the River to the Sea …“, dass mittlerweile Gerichte in solche Bewertungsfunktion gedrängt werden. Hierzu gab es bereits in der Vergangenheit widersprüchliche gerichtliche Entscheidungen, deren Inhalt nur aufgrund des jeweils spezifischen Kontexts zu verstehen ist. Ob dieser Passus demnach im vorliegenden Fall justiziabel war, konnte offenbar die Einsatzleitung der Polizei selbst entscheiden. Ein entsprechendes Verbot wurde nach Ende der Auftaktkundgebung von der Demoleitung bekannt gegeben, blieb aber ohne Wirkung.
Nachdem die Demo bis kurz vor dem Eintreffen auf dem Platz der Abschlusskundgebung in der Innenstadt am Roßmarkt völlig friedlich verlief, d.h. nach mehr als 4 Stunden seit Beginn der Auftaktkundgebung, kam es dann doch noch zu einem Zwischenfall, der das Potenzial für Handgreiflichkeiten und Krawalle mit der Polizei bot. Gegen 19:10 Uhr stürmte ein Trupp Polizisten den vorneweg fahrenden Lautsprecherwagen, um einen zuvor als Redner aufgetretenen Teilnehmer gewaltsam herunterzuzerren und in die dort vorhandene Seitenstraße zu bringen. Bereits um 19:12 erschien auf dem Newsticker der FR dazu eine Mitteilung, die bereits nach einer halben Stunde korrigiert wurde. Abrufbar ist noch folgende Meldung:
+++ 19.41 Uhr: Der Demozug wurde inzwischen angehalten. Die Polizei hat nach Verstößen gegen die Auflagen der Demonstrationen eine Person festgenommen. „Ein Redner auf dem Lautsprecherwagen in der Spitze des Aufzugs hat den Holocaust sowie den Terroranschlag der Hamas vom 7. Oktober 2023 verharmlost“, schreiben die Beamten auf X. „Wir haben den Mann festgenommen und ein Strafverfahren eingeleitet. Zudem wurde er von der Versammlung ausgeschlossen“, heißt es weiter.

„Der Demozug wurde angehalten.“ Diese Aussage ist korrekt, ist aber nur die halbe Wahrheit. Es war nämlich nicht die Polizei, die den Demozug stoppte, sondern das sehr professionelle Vorgehen von Demoleitung und Ordnern. Sie drängten die Teilnehmer bewusst zurück, um eine ansonsten zwangsläufig zu erwartende, unkontrollierbare Eskalation zu vermeiden. Wahrscheinlich lag das aber genau in der Absicht der Polizei: „Gewalttätige Auseinandersetzungen“ wäre die Schlagzeile gewesen, mit der man das missglückte Verbot der Demo im Nachhinein doch noch hätte rechtfertigen können. So ging es erst nach 20 Minuten weiter, nachdem die Polizei die Fortsetzung des Aufzugs ausdrücklich eingefordert hatte.
Der besonnenen Haltung der Veranstalter – wohl auch aufgrund leidvoller Erfahrungen, wie sie vor allem in Berlin gemacht wurden – stand eine chaotische Kommunikation seitens der Polizei gegenüber. Das reichte von der sofortigen Weiterleitung falscher bzw. irreführender Informationen an die Presse bis zu einer verspäteten Lautsprecherdurchsage der Polizei vor dem Platz der Abschlusskundgebung, in der es hieß, der Teilnehmer sei nur „ausgeschlossen“ und nicht „festgenommen“ worden.
Israelhass und Volksverhetzung oder Völkerverständigung?
Angesichts der vielen Toten in Gaza, war die emotional aufgeladene Stimmung nachvollziehbar. Diese kam zwangsläufig auch in Redebeiträgen zum Ausdruck, in denen der Verlust eigener Familienangehöriger in Gaza beklagt wurde. Ein Arzt schilderte das Grauen, das er kürzlich bei der Behandlung von Schwerverletzten erlebt hatte: zivile Opfer gezielter Schussverletzungen durch das israelische Militär.
Vergleiche mit dem deutschen Naziregime sind angesichts dessen keine Verharmlosung des 7. Oktober 2023. Moshe Zuckermann hat in einem Beitrag für das Overton-Magazin am 19. Juli 2025 die Problematik von Nazi- bzw. Holocaust-Vergleichen thematisiert. Anlass dafür war der israelische Neusprech einer „humanitären Stadt“ in Gaza,
„die eben nicht das ist, was sie benennt, sondern ein Ghetto bzw. ein Konzentrationslager. Das Problem besteht für die meisten jüdischen Israelis nicht darin, dass man so etwas überhaupt als Idee aufbringt oder auch schon plant, sondern dass man diese als solche hingenommene Realität so benennt. Ein Problem der Nomenklatur. Denn Ghettos und Konzentrationslager kodieren in Israel etwas, das sich jeglichem Vergleich entzieht. KZs gehören zur Gedenkerbschaft der Shoah, und diese ist singulär, darf mit nichts verglichen werden. … Die Frage, die sich hier stellt, ist daher nicht, ob die ‚humanitäre Stadt‘ Israels dem deutschen KZ in der Shoah gleichzustellen sei, sondern wie es überhaupt dazu kommt, dass sich eine derartige Assoziation einstellt.“
In Moshe Zuckermanns Beitrag ging es um den innenpolitischen Diskurs in Israel. Bei der Großdemonstration am Samstag wurde hingegen die deutsche Komplizenschaft mit der israelischen Politik thematisiert. Diese wird mit einem Verweis auf die deutsche Geschichte und eine daraus abgeleitete deutsche „Staatsräson“ gegenüber Israel begründet. In mehreren Redebeiträgen wurde jedoch genau dieser Appell an die deutsche Geschichte und die zumindest stillschweigende Duldung der Nazi-Verbrechen gegenüber den Juden durch große Teile der Bevölkerung thematisiert, die hinterher angeblich von nichts gewusst haben wollten. Beim derzeitigen Völkermord in Gaza könne aber niemand sagen, er habe es nicht gewusst, wenn in einigen Jahren eine systematische Aufarbeitung dieser Verbrechen erfolge.
Zusammengefasst bestanden die politischen Inhalte, Aussagen und Forderungen der Großdemo aus folgenden Ebenen:
Erstens die Anklage von Verbrechen, die durch ein rassistisches und faschistisches Regime in Israel fortlaufend verübt werden. Deren Prinzip besteht in Volksverhetzung, indem die Palästinenser zu Untermenschen und Tieren entwürdigt werden, gegenüber denen praktisch alles erlaubt ist.
Zweitens die Anklage gegenüber der deutschen Politik, die praktisch jede Kritik an israelischen Verbrechen ignoriert oder kleingeredet. Pervers ist, dass dies mit den Verbrechen des Naziregimes gegen die jüdischen „Untermenschen” begründet wird. Dabei wurde auch die Doppelmoral angesprochen, die angesichts der permanent beschworenen russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine vorhanden ist.
Drittens aus dem Appell für ein friedliches Zusammenleben unterschiedlicher Ethnien und Religionen, wie es in Palästina vor 1948 der Fall war. Diese Epoche endete mit der Etablierung eines rassistischen und terroristischen Regimes, das mittlerweile systematisch die Verdrängung der indigenen Bevölkerung betreibt und letztlich deren Auslöschung anstrebt. Auf der Großdemo wurde ausdrücklich die Ablehnung von (realem) Antisemitismus sowie die Solidarität mit antizionistischen Juden bekundet. Dies ist auch der wahre Kern des Spruches, um dessen Deutungshoheit erbittert gekämpft wird: „From the River to the Sea, Palestine will be free“.

Karl-Heinz Peil ist aktiv in der Friedens- und Zukunftswerkstatt e.V. in Frankfurt a.M. und verantwortlicher Redakteur des zweimonatlich erscheinenden FriedensJournals.
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Erstveröffentlicht im Overton Magazin v. 31.8. 2025
Wir danken für das Publikationsrecht.