Geheimvertrag Wasser für Tesla zulasten der Allgemeinheit verhindern!

Das Bündniss „Tesla den Hahn andrehen“ ruft erneut zum Protest auf.

„Am 5.3. haben wir gemeinsam vor der Sitzung des Wasserverbands Strausberg-Erkner unsere Stimme erhoben für sauberes Trinkwasser und gegen den neuen Geheimvertrag mit Tesla zur Schmutzwasserentsorgung. Die Gefährdung unseres Wassers für die Profite vom Faschisten Elon Musk nehmen wir nicht hin!“

Wir berichteten:“ Musk probt nicht nur im Betrieb das Faustrecht, sondern im ganzen Land. Tesla missachtet Schadstoffgrenzwerte, zahlt seine Abwasserkosten nicht (233.000 € Verlust für den Wasserverband!) und fordert nun noch mehr Sonderrechte. Es droht ein Geheimvertrag für höhere Grenzwerte mit Tesla – gegen die Interessen der Menschen!“

Zum 5. 3.:

„Der Vertrag stand im nicht-öffentlichem Teil der Sitzung auf der Tagesordnung. Der Vertrag wurde dieses mal nicht verabschiedet. Die von Tesla kritisierten Anlagen mit Regelung zur Kündigung des Vertrages wurden nicht geändert. Verspätet eingereichte Anträge zum Vertrag wurden auf die nächste Sitzung verschoben. Der aktuelle Vertrag mit Grenzwerten und gleichen Kündigungsbedingen wie für alle Kunden ist rechtsgültig und hat Bestand.“


Die nächste Sitzung findet statt am

Mittwoch, den 02.04.25 14 Uhr, WSE-Kundencenter, Konferenzraum (EG), Am Wasserwerk 1, 15344 Strausberg

Kommt mit uns wieder gemeinsam nach Strausberg und erhebt eure Stimme für Wassergerechtigkeit. Für die Teilnahme an der Sitzung könnt ihr euch bald hier anmelden!

Nicht locker lassen!

Ukraine und USA vereinbaren „totalen Waffenstillstand“ – Der Ball sei jetzt bei Russland

Von Florian Rötzer

Bild: Treffen der amerikanischen und ukrainsichen Delegation unter Vorsitz der Saudis. Bild: Ukrainisches Außenministerium/CC BY-SA-4.0

Es kam zu einer schnellen Einigung zwischen der amerikanischen und ukrainischen Delegation in Saudi-Arabien. Das bedeutet auch, dass die Europäer nur sekundär eibezogen werden. Der Deal ist, dass die Ukraine einem 30-tägigen vollständigen Waffenstillstand zustimmt, dafür erhält sie – es ist ja ein Trumpscher Deal – sofort wieder Waffen- und Informationsunterstützung.

Ob es wirklich ein Deal ist, der funktioniert, wird sich zeigen, ob Russland zustimmt. In der gemeinsamen ukrainisch-amerikanischen Erklärung heißt es, was darauf schließen lässt, dass es heftigen Druck gegeben hat: „Die Ukraine hat sich bereit erklärt, den Vorschlag der USA zu akzeptieren, einen sofortigen, vorläufigen Waffenstillstand von 30 Tagen zu verhängen, der im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien verlängert werden kann und der von der Russischen Föderation akzeptiert und gleichzeitig umgesetzt werden muss. Die Vereinigten Staaten werden Russland zu verstehen geben, dass die russische Gegenseitigkeit der Schlüssel zur Erreichung des Friedens ist.“

Man wird sehen, was Moskau dazu sagen wird, dem die Amerikaner den Vorschlag unterbreiten wollen. Das wird auch abhängig von einem Deal mit den USA sein, der die Wiederaufnahme der Waffen- und Informationshilfe zumindest kompensieren muss. Schließlich kann die Ukraine dann mit amerikanischer und europäischer Hilfe wieder die Waffen- und Munitionsarsenale aufstocken. Man könnte an eine schrittweise Aufhebung der Sanktionen denken. In der Hinterhand dürfte das Angebot stecken, die Ukraine bei Friedensverhandlungen zu territorialen Zugeständnissen zu zwingen.

Die Amerikaner konnten sich mit einem vollständigen Waffenstillstand durchsetzen, wohl auch mit dem Rohstoffdeal, um die amerikanischen Unterstützungskosten zurückzuzahlen und für die Ukraine Wohlstand und Sicherheit zu schaffen. Von der EU und Großbritannien, die aus der Ferne zuschauen müssen, ist da nicht die Rede.

US-Präsident Trump kündigte an, bald mit Putin zu sprechen, wahrscheinlich die nächsten Tage. „Hoffentlich wird Präsident Putin dem auch zustimmen und wir können mit dieser Show beginnen. Ich denke, das ist ein großer Unterschied zum letzten Besuch im Oval Office, und das ist ein totaler Waffenstillstand.“ Es brauche zwei, um Tango zu tanzen. Show ist das richtige Wort für das, was Trump mit dem Kriegsende inszenieren will. Man muss einräumen, im Unterschied zu den Europäern, ist ihm ein erster Schritt gelungen. Aber selbst, wenn Moskau ohne weitere Bedingungen zustimmen sollte, ist ein Friedensabkommen noch in weiter Ferne, da hier die gegensätzlichen Interessen zu einem tragbaren Kompromiss  aufgelöst werden müssen.

Ganz schnell soll es nach Trump gehen. Morgen oder übermorgen könnten erste Gespräche mit den Russen stattfinden. In Russland gibt man sich zurückhaltend. Moskau schließe Kontakte mit US-Vertretern in den nächsten Tagen nicht aus, sagte die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, gegenüber TASS. Begeisterung sieht aber anders aus.

Die Ukraine wollte den Waffenstillstand mit Rückendeckung der EU und Großbritannien auf Luft- und Seeangriffe beschränken, was garantiert hätte, dass Russland dies zurückweisen wird. Selenskij rechtfertigte gewunden das Einknicken gegenüber den Amerikanern, die er zusammen mit Trump selbstverständlich preist: „Die amerikanische Seite versteht unsere Argumente, akzeptiert unsere Vorschläge, und ich möchte Präsident Trump für das konstruktive Gespräch zwischen unseren Teams danken. Und heute, in unserem Gespräch, gab es einen Vorschlag der amerikanischen Seite, sofort den ersten Schritt zu tun und zu versuchen, einen vollständigen Waffenstillstand für 30 Tage zu etablieren, nicht nur in Bezug auf Raketen, Drohnen und Bomben, nicht nur im Schwarzen Meer, sondern auch entlang der gesamten Frontlinie. Die Ukraine akzeptiert diesen Vorschlag, wir betrachten ihn als positiv, wir sind bereit, einen solchen Schritt zu tun. Die Vereinigten Staaten müssen Russland davon überzeugen, dies zu tun. Das heißt, wir sind einverstanden, und wenn die „Ruskies“ zustimmen, dann wird das Schweigen der Waffen funktionieren.“

Jetzt blieb der EU auch nichts anderes übrigen, als dem amerikanischen Vorschlag zuzustimmen, was auch der französische Präsident Macron machte, der gerne die Europäer mit einer Friedenstruppe im Spiel halten will. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen schreibt: „Dies ist eine positive Entwicklung, die ein Schritt in Richtung eines umfassenden, gerechten und dauerhaften Friedens für die Ukraine sein kann. Der Ball liegt nun bei Russland. Die EU ist bereit, gemeinsam mit ihren Partnern bei den bevorstehenden Friedensverhandlungen eine wichtige Rolle zu spielen.“

Das wird sie aber vorerst nicht, da erst einmal die Amerikaner mit den Russen sprechen werden. Außenminister Rubio versucht, den Druck jetzt auf Moskau zu erhöhen: „Heute war ein guter Tag für den Frieden. Dank an @POTUS und der freundlichen Gastfreundschaft von Kronprinz Mohammed bin Salman sind wir der Wiederherstellung eines dauerhaften Friedens für die Ukraine einen Schritt näher gekommen.  Der Ball liegt nun bei Russland.“ Aber der Ball liegt auch bei der US-Regierung, die alles daran setzen wird, dass der Deal nicht schnell platzt und Donald Trump mit einer seiner wichtigsten Wahlversprechen beschädigt zurückbleibt.

Ich habe auch mal Grok gefragt, der ganz realistisch sagt:  „Stand heute, 11. März 2025, gibt es keine klaren Anzeichen dafür, dass Russland einem Waffenstillstand ohne massive Zugeständnisse der Ukraine zustimmen würde. Die russische Führung scheint weiterhin auf eine Lösung zu setzen, die ihre Maximalforderungen erfüllt, während die Ukraine auf internationale Unterstützung und die Wiederherstellung ihrer territorialen Integrität besteht. Ohne einen signifikanten Wandel in der militärischen Lage oder den geopolitischen Rahmenbedingungen bleibt eine Einigung unwahrscheinlich. Die Situation bleibt dynamisch, und zukünftige Verhandlungen – etwa unter Einfluss der neuen US-Regierung – könnten den Ausgang noch beeinflussen.“

Erstveröffentlich im Overton Magazin v. 11.3. 2025
https://overton-magazin.de/top-story/ukraine-und-usa-vereinbaren-totalen-waffenstillstand-der-ball-sei-jetzt-bei-russland/

Wir danken für das Publikationsrecht.

Connection e.V. legt Analyse vor: Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

Weitere Infos unter https://de.Connection-eV.org/article-4388

Analyse des BGH-Beschlusses: https://de.Connection-eV.org/article-4389

Bild: Netzwerk Friedenskooperative

Die Entscheidung liegt nun schon einige Wochen zurück. Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) einen Beschluss (Beschluss 4 ARs 11/24) zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Dem Verweigerer droht in der Ukraine also die Einberufung in den Krieg und bei einer Verweigerung eine jahrelange Haftstrafe.

Heute legte Connection e.V. eine Analyse des BGH-Beschlusses vor und kommt darin zum Schluss, dass der BGH in entscheidenden Punkten wesentliche Grundlagen für die Entscheidung nicht beachtet hat.

„Der Bundesgerichtshof greift mit dem Beschluss das Grundrecht und das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung an“, so heute Rudi Friedrich von Connection e.V. „Er schließt sich damit der Forderung der Politik an, kriegsbereit bzw. kriegstüchtig zu werden. Das ist eine Entscheidung, die den Kern des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung betrifft.“

Der BGH kommt im Grundsatz des Beschlusses zu der Feststellung, dass auch bei fehlendem Recht auf Kriegsdienstverweigerung in die Ukraine ausgeliefert werden darf, da sich die Ukraine in einem Verteidigungskrieg befinde. Das Recht des Staates, sich gegen einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg militärisch zu wehren, wird also als höher erachtet, als die Entscheidung eines Individuums, sich dem Kriegsdienst zu verweigern.

Das sieht der BGH auch für Deutschland gegeben. Er hält es „auch nach deutschem Verfassungsrecht nicht von vornherein (für) undenkbar, dass Wehrpflichtige in außerordentlicher Lage zusätzlichen Einschränkungen unterliegen und in letzter Konsequenz sogar gehindert sein könnten, den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern.“ Diese Behauptung des BGH entspricht nicht der Verfassung. Nach Art. 12a GG muss für eine*e Kriegsdienstverweiger*in eine Möglichkeit eines Ersatzdienstes vorgesehen sein, „die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht“.

Der BGH postuliert weiter, dass die Europäische Menschenrechtskonvention es Staaten erlaube, wie im Falle der Ukraine, bei einem Verteidigungskrieg wesentliche Menschenrechte auszusetzen, darunter auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, das als Teil des Menschenrechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nach Artikel 9 verstanden wird. Die dazu fehlende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wird gegen die Kriegsdienstverweiger*innen gewendet. Und nicht nur das. Rudi Friedrich: „Der BGH übersieht vollständig, dass die Ukraine am 4. April 2024 die Ausnahmeregelung für den Artikel 9 zurückgenommen hat. Die Folgerung, dass die Ausnahmeregelung für die Ukraine zutreffe und das Land daher kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung vorsehen müsse, ist falsch.“

Des weiteren befasst sich der BGH auch mit den internationalen Normen zur Kriegsdienstverweigerung auf Grundlage des Artikel 18 Absatz 1 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte. Auch hier verweist der BGH auf mögliche Ausnahmeregelungen, obwohl diese in Artikel 4 des Paktes ausdrücklich ausgeschlossen werden. Der BGH stellt sich hiermit gegen den UN-Menschenrechtsrat, der am 23. April 2024 dargelegt hatte, dass „das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen als fester Bestandteil des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nicht beeinträchtigt werden (darf), auch nicht in einer Zeit des öffentlichen Notstands, der das Leben der Nation bedroht.“

„Angesichts des Krieges in der Ukraine und angesichts der von der Politik geforderten Kriegsertüchtigung steigt nun der BGH mit ein und will aus dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung ein Schönwetter-Recht machen“, schließt Rudi Friedrich ab. „Er macht sich damit zum Steigbügelhalter für politische Forderungen auf Kriegsbereitschaft. Das ist haarsträubend, in höchstem Maße gefährlich und bedarf dringend einer Korrektur.“

Weitere Informationen stellt Connection e.V. regelmäßig im Rahmen der #ObjectWarCampaign zur Verfügung, mit der sich ein Verbund von europaweit mehr als 120 Organisationen für den Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine einsetzt: www.Connection-eV.org/ObjectWarCampaign und https://objectwarcampaign.org.

Kontakt:
Rudi Friedrich, Connection e.V., office@Connection-eV.org, +49 (0)69 8237 5534

Sie dazu auch den Artikel von Florian Rötzer im Overton Magazin:
bgh-grundrecht-auf-kriegsdienstverweigerung-kann-ohne-verfassungsaenderung-im-kriegsfall-ausgesetzt-werden/

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