„Deutsche Wohnen & Co enteignen“ kündigt Gesetzesvolksentscheid an

Die Kampagne „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ nimmt einen neuen Anlauf. Versäumnisse der Vergangenheit, die Politik nicht durch den Text des Volksentscheids auf die Umsetzung konkret und verbindlich festzunageln, sollen jetzt korrigiert werden. Das Crowdfounding zur Finanzierung der neuen Kampagne wurde erfolgreich abgeschlossen. Die Zielmarke von 80 000 Euro wurde mit über 105 000 Euro deutlich überschritten.

IG Metall Berlin und Arbeitskreis Internationalismus IG Metall Berlin sprachen schon 2021 der Kampagne “Deutsche Wohnen enteignen” ihre volle Unterstützung aus. Allerdings gaben wir auch den kritischen Hinweis, dass niedruge Mieten und die Schaffung von neuem Wohnraum zusammen gehören: „Nicht nur Mieten müssen erschwinglich sein, sondern auch Bauen muss endlich wieder erschwinglich werden, damit es für alle genügend bezahlbaren und auf die Bedürfnisse von uns Menschen zugeschnittenen Wohnraum gibt„. Bodenspekulation sowie Sonderregeln, die große Immobiliengesellschaften begünstigen, gehören endlich abgeschafft.

Mit der aktuellen Inflation, der zusammengebrochenen Bautätigkeit und dem verschärften Sparkurses im Rahmrn der Zeitenwende sind unsere Kollegen von einer weiteren Verschärfung der Krise am Wohnungsmarkt mehr denn je betroffen.

Heute gilt wie damals :“Stopp für die gesamte heiss gewordene Profitwirtschaft um Bauen und Wohnen!“ Aber nun gilt auch: “ Wir zahlen nicht für Eure Krisen und Kriege!“ Wir fordern ein Sondervernögen für ausreichend bezahlbaren klimaschonenden Wohnraum. Je mehr „kriegstüchtig“ bedeutet in letzter Konsequenz immer weniger „wohntüchtig“, denn die Spielräume des Staates für gemeinnützige Ausgaben schmelzen auf Nimmerwiedersehen dahin. Stellen wir uns auf härtere Auseinanderdersetzungen ein. Wir werden weiter über die Kampagne berichten. (Peter Vlatten)

Hier ein aktueller Grundsatzbeitrag zum Neustart der Kampagne [1]https://gewerkschaftsforum.de/deutsche-wohnen-co-enteignen-kuendigt-gesetzesvolksentscheid-an/

Im September 2021 sagten 59,1 Prozent der Berliner in einem Volksentscheid JA zur Vergesellschaftung großer, profitorientierter Immobilienunternehmen. Ein Auftrag an die Politik, Investoren aus der Stadt zu vertreiben, die mit Wohnraum Profit machen.

Doch in den vergangenen zwei Jahren ist kaum etwas passiert, obwohl noch im Juni 2023 eine vom Senat eingesetzte Expertenkommission in ihrem Abschlussbericht die rechtliche Machbarkeit und auch die Finanzierbarkeit der Enteignung großer profitorientierter Immobilienkonzerne ohne Zweifel bestätigt hat.

Nun will die Initiative der anhaltenden Blockade des Berliner Senats ein Ende bereiten und einen Gesetzesvolksentscheid zur Durchsetzung des demokratischen Votums auf den Weg bringen. Dabei wird erneut auf ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteure, wie auch auf ihre gute Verankerung in den Berliner Kiezen gebaut. Der Zeitplan sieht so aus, dass das fertige Vergesellschaftungsgesetz im Laufe des nächsten Jahres vorliegt, der Gesetzesvolksentscheid damit offiziell eingeleitet wird und die üblichen Stufen im demokratischen Prozess bis zur Abstimmung durchlaufen werden können

Betongold

Als nach dem Jahrhundertwechsel der Kapitalmarkt auf Touren kam, wurde auch im Immobilienbereich billig gekauft oder ersteigert und teuer weiterverkauft. Es ging hauptsächlich um die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Das Geschäftsmodell war durch- und überschaubar, aber umso qualvoller für die Mieter. Sogenannte Immobilienkaufleute bzw. Makler kauften oder ersteigerten ganze Wohnhäuser in den „Problemstadtteilen“, wandelten diese in Eigentumswohnungen um und boten sie Privatpersonen zum Kauf an. Die Kommunen erteilten die „Umwandlungserlaubnis/Abgeschlossenheitsbescheinigung“ in der Regel problemlos. Als Steuersparkonzept deklariert, ließen die Käufer nicht lange auf sich warten. Sie meinten, ihr erspartes Geld müsse „für sie arbeiten“ und fielen auf die eigentlich verbotenen Kopplungsgeschäfte zwischen den neuen Hauseigentümern und Banken herein. Mit dem Erwerb einer Wohnung wurde gleichzeitig auch ein Kredit der beteiligten Bank gewährt, beide Verträge wurden gleichzeitig von dem neuen Wohnungseigentümer, oft sogar bei ihm Zuhause, im Beisein von Makler und Bankvertreter, unterschrieben. Vielfach hatten sich die neuen Wohnungseigentümer die „Objekte“ gar nicht angeschaut, auch weil die Wohnungen bundesweit verkauft wurden, sie nicht anreisen wollten und sich damit begnügten, dass ihnen die Wohnung per Video und Fotos vorgeführt wurde. Vielfach entsprachen die Wohnungen aber nicht dem Bildmaterial und waren auch oft nicht vermietet, sodass keine Mieteinnahmen erfolgten. So wurden viele Käufer zahlungsunfähig, der Kredit der Bank fällig gestellt und die Wohnungseigentümer meldeten Insolvenz an. Mit den „faule Krediten“ zockte die Bank auf dem Finanzmarkt, d.h. sie wurden an sogenannte „Geierfonds“ wie Cerberus und Blackstone verscherbelt.

Heute sieht das Geschäftsmodell mit den Immobilien zwar ähnlich, aber von den Dimensionen her schon ganz anders aus.

Unternehmen treten als Vermieter auf und Investoren bringen das Kapital ein

Im großen Immobiliengeschäft sind derzeit vor allem zwei Akteure tätig, Unternehmen, die als Vermieter auftreten und Investoren, die das Kapital einbringen.

Zu den Investoren, die das Kapital geben, gehören private Rentenfonds, Stiftungen, Family Offices, Banken, öffentliche Pensionskassen und Versicherungsgesellschaften.

Zu den institutionellen Vermietungsgesellschaften gehören börsennotierte Immobilienaktiengesellschaften, Private-Equity-Unternehmen und Real Estate Investment Trusts.

Die im undurchsichtigen Netz der finanzialisierten Wohnungswirtschaft tätigen Akteure kaufen die Anleihepakete und Aktien von den institutionellen Vermietern. Als Investition in die Zukunft winken hohe Dividenden und Zinsen. Darüber hinaus halten viele institutionelle Akteure große Pakete an „faule“ Hypothekendarlehen, die sie in den Jahren nach der Finanz- und Wirtschaftskrise von den Banken der privaten Eigentümer bzw. Schuldner erwarben (siehe oben).

Der weltweit größte Finanzinvestor ist der Private-Equity-Fonds Blackstone

Das Beispiel BlackRock

Schon während der rot-grünen Regierungskoalition Anfang des Jahrhunderts wurde der Rahmen geschaffen, dass meist anonyme Investoren Wohnungen aus dem kommunalen Besitz zu Schleuderpreisen aufkaufen konnten.

Als Gewinner aus der so genannten Finanzkrise 2008 hervorgegangen, engagierte sich BlackRock auf dem deutschen Wohnungsmarkt, kaufte die überschuldeten „Heuschrecken“-Bestände und „faule Kredite“ auf und gründete daraus die privaten Wohnungskonzerne Vonovia, Deutsche Wohnen und LEG (die Landes-Entwicklungs-Gesellschaft wurde 2005 von der NRW-Landesregierung an einen US-Investor verkauft).

BlackRock ließ man schalten und walten, denn in allen maßgeblichen Bereichen in Politik und Wirtschaft hatte der Konzern seine Leute, teils als Beratungsfirmen oder direkt im Management sitzen. So war es kein Problem, dass Vonovia als der größte Wohnungskonzern in Deutschland im Jahr 2021 den zweitgrößten Wohnungskonzern in Deutschland, Deutsche Wohnen kaufte. Damit ist Vonovia der größte Wohnungskonzern.

Das deutsche Kartellamt und die Bundesregierungen der letzten Jahrzehnte hatten dagegen nichts einzuwenden, dass Wohnungsgiganten entstanden, die die Mieten, Nebenkosten und Preise für Eigentumswohnungen in deutschen Städten in die Höhe trieben, mehr noch, man ließ zu, dass der Wohnungsbestand in öffentlicher Hand verscherbelt wurde.

Die Marktmacht kann auch bilanziert werden: Der Private-Equity-Fonds Blackstone hat von den Anlegern rund 730 Milliarden US-Dollar eingesammelt, von denen rund 230 Milliarden Dollar in Immobilien angelegt sind. Blackstone besaß Ende 2020 europaweit rund 117.000 Wohneinheiten, davon auch mehr als 3.500 in Berlin. Mit ihren mehr als 550.000 Wohnungen, die die Immobilienaktiengesellschaft Vonovia nach der Fusion mit der Deutsche Wohnen in ihrem Bestand hat, ist sie der größte Wohnungskonzern Europas.

Mit einem solchen Bestand verfügen die institutionellen Akteure bereits über eine starke Marktmacht und können zunehmend auch die politische bzw. gesetzliche Regulierung der Wohnungsmärkte verhindern.

Geschäftsmodelle der Wohnungsunternehmen

Die Liste der Kritikpunkte am Verhalten und am Geschäftsmodell dieser Unternehmen die von den Mietern genannt wird, ist lang:

  • Permanente Angst, die Wohnung und damit die vertraute Umgebung und soziale Kontakte zu verlieren.
  • Fehlende Ansprechpartner und Ratgeber.
  • Nervendes Einfordern von Reaktionen auf Mängelanzeigen, Reparaturanliegen etc.
  • Zeitweise unerträgliche, andauernde Umbaumaßnahmen mit Lärm und Schmutzbelästigung und dauerhafte, verdeckte Leerstände, als altbekannte Methode der „Entmietung“.
  • Mit Drohungen leben zu müssen, unter Umständen brutalen „Entmietungsmethoden“ ausgeliefert zu sein.
  • Ständige Ankündigung mietrechtlicher Schritte seitens der Wohnungseigentümer/Objektverwaltung.
  • Unsicherheit, ob sich wehren rechtlich in Ordnung ist z.B. ob eine Mietkürzung gerechtfertigt ist.
  • Vielfache Aufteilungen und Umwandlungen in teure Eigentumswohnungen.
  • Intransparente, überhöhte Betriebskosten, auch „zweite Miete“ genannt.
  • Teure, oft unsinnige Modernisierungen, die die Mieten dauerhaft erhöhen, auch wenn die umgelegten Kosten bereits abbezahlt sind.
  • Unkorrekte Mieterhöhungen, als tausendfach abgeschickte Massensendung, gegen  die nur wenige erfolgreiche Klagen erfolgen.
  • Mangelnde Erreichbarkeit von Hausverwaltungen und Service.
  • Vernachlässigte Instandsetzungen, mit alljährlich im Herbst und Winter wiederkehrenden Ausfällen von Heizungen oder Warmwasser

und teure Neuvermietungen, oft unter Umgehung der Mietpreisbremse, z.B. durch die Vermietung möblierter Wohnungen.

Europäische Immobilienportfolios sind rund zwei Billionen US-Dollar wert

Der Wert europäischer Immobilienportfolios im Besitz institutioneller Investoren wird mittlerweile auf gigantische zwei Billionen US-Dollar geschätzt. Dazu gehören neben den Wohnimmobilien auch Gewerbeimmobilien, Industrieanlagen oder Hotels. Der genaue Wert der verwalteten Wohnimmobilien lässt sich deshalb nur schätzen, weil viele Investoren den Wert nicht separat ausweisen. Der aktuell geschätzte Wert der Immobilienportfolios im Besitz institutioneller Investoren liegt in Berlin bei 42 Milliarden Euro, gefolgt von London mit 27,7 Milliarden und Amsterdam mit 24,4 Milliarden Euro.

Mit den institutionellen Akteuren muss auch in Zukunft gerechnet werden, weil sie ihre Verwertungskonzepte geändert haben. Unter dem Stichwort „Finanzialisierung 2.0“ wollen sie zukünftig ihre Bestände auf eine längerfristige Bewirtschaftung ausrichten und dabei mehr Wert auf kontinuierliche Mietsteigerung, massenhafte Modernisierung, Neuvermietung zu Höchstpreisen und gezielte Verkäufe legen. Außerdem sollen über Insourcing, d.h. die Wiedereingliederung ehemals ausgegliederter Dienstleistungen wie Hausmeisterdienste oder Reparaturservices, neue Gewinne erschlossen werden.

Zu dem neu ausgerollten Besteck gehören auch die sogenannten Buchwertgewinne, die ein Unternehmen aus einer kontinuierlichen Höherbewertung ihres Immobilienbesitzes generiert. Dabei wird wieder einmal auf die Zukunft gewettet und auf der Basis wachsender Gewinnerwartungen, in Form von steigenden Preisen und erhöhten Mieteinnahmen, werden neue Anleihen und Kredite ausgegeben.

Für diese Zockerei, wie sie derzeit abläuft, eignen sich Immobilien besonders, weil der Preis der Immobilien bestimmenden Grundrenten auf ebensolchen Erwartungen von potenziellen Erträgen in der Zukunft beruht.

Bisherige Ansätze greifen nicht mehr, da sich die Rahmenbedingungen und Machtverhältnisse geändert haben

Viele Maßnahmen der öffentlichen Hand konnten in der Vergangenheit dazu beitragen, dass das Angebot und die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt halbwegs moderate Mieten ermöglichten. Falls das Verhältnis kippte, hatte man Instrumente in den Kommunen, Ländern und dem Bund zur Verfügung, vieles noch zu regulieren. Diese Handlungsmacht ist aber nach und nach verloren gegangen und die öffentlichen Stellen haben kaum noch Einfluss und Möglichkeiten in den Wohnungsmarkt einzugreifen, da viele Maßnahmen nicht „marktgerecht“ sind und ihre Funktion verloren haben, so beispielsweise:

  • Seit der Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit im Jahr 1989 gibt es keine steuerlichen Begünstigungen für gemeinnützige Unternehmen mehr. Es ist sogar vorstellbar geworden, dass mit Sozialwohnungen Gewinne erzielt werden können. Die weitgehende Gewinnbeschränkung, die mit der Gemeinnützigkeit verbunden ist, hatte früher einen deutlich entspannenden Effekt auf die Mietentwicklung. Zukünftigen gemeinnützigen Wohnungsunternehmen wäre es nicht erlaubt, ihre Mietpreise nach Marktlage zu bestimmen – sie dürften nur so viel verlangen, dass die tatsächlichen Kosten gedeckt werden.
  • Die aktuellen Vorschläge von Gewerkschaften, Mieterbund und vielen Initiativen zur Einführung einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit (NWG) wurden von den Regierungsparteien und der Immobilienlobby zurückgewiesen. Sie befürchten, dass zu viele staatliche Auflagen das Geschäft ruinieren und die ihnen wichtigen Investitionen in den Neubau gefährden.

  • Das Wohngeld und die Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch in Höhe von insgesamt mehr als 15 Milliarden Euro pro Jahr, landen über die Mieten direkt bei den Vermietern und Wohnungskonzernen. Mit der Zahlung setzt der Staat Marktregeln von Angebot und Nachfrage zugunsten der Wohnungswirtschaft außer Kraft. Mit dieser indirekten Wirtschaftsförderung ist die Wohnungswirtschaft eine der am stärksten subventionierten Branche in Deutschland und ermöglicht erst Mieterträge, die aus den normalen Einkommen nicht bezahlt werden können.
  • Bei der Immobilienwirtschaft und in der Kommunalpolitik wird für eine angeblich soziale Wohnungspolitik immer nur auf die Karte Neubau gesetzt. Hier wird dann sofort an Investoren gedacht, die „ins Boot“ geholt werden müssen und lieber in höherpreisige Segmente investieren und weniger in einen öffentlich geförderten Wohnungsbau. Auch die Vorstellung, dass mit dem Neubau so viel Angebotsüberhang entsteht, dass die Mietpreise auf unter fünf Euro pro Quadratmeter fallen würden, ist mehr als unrealistisch.
  • Werden Forderungen nach einer Aufhebung der Modernisierungsumlage und einem verbesserten Mieterschutz erhoben, hießt es, dass die Investoren abgeschreckt werden. Von den Vorschlägen für Dauerbindungen in Förderprogrammen und Sozialquoten wird gesagt, dass so etwas für Investoren nicht attraktiv ist und dadurch keine neuen Wohnungen gebaut werden,

dabei sind es die Investoren selbst, die als Begünstigte dieser staatlichen Unterstützung, die in den wohnungspolitischen Debatten regelmäßig ihre Stimme gegen mietrechtliche Auflagen, Dauerbindungen in Förderprogrammen oder Sozialquoten bei Neubauvorhaben erheben und vor „zu viel staatlicher Einmischung“ warnen

Soziale Wohnversorgung und private Renditeinteressen schließen sich aus – Enteignung großer Immobilienkonzerne wird zunehmend gefordert

worden und es scheint, dass kein Interesse daran besteht, strukturelle Änderungen in der Wohnungspolitik anzugehen.

Nun will die Initiative der anhaltenden Blockade des Berliner Senats ein Ende bereiten und einen Gesetzesvolksentscheid zur Durchsetzung des demokratischen Votums im kommenden Jahr auf den Weg bringen. Das Gesetz wird von den Volksentscheidakteuren selbst erarbeitet und anschließend stimmen die Berliner darüber ab. Gibt es bei dem Volksentscheid eine Mehrheit für das Gesetz, muss er umgesetzt werden.

Wohnen in Würde – ein unveräußerliches Menschenrecht

Zu den unveräußerlichen Menschenrechten gehören ohne Zweifel eine sichere Unterkunft und das Wohnen in Würde, auch in Deutschland. Dafür braucht es keine kommerzielle und gewinnorientierte Vermietung von Wohnraum und Spekulation mit Wohneigentum.

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat am 26.09.2023 eine Crowdfunding-Kampagne gestartet, um die Erarbeitung des Vergesellschaftungsgesetzes zu finanzieren. Dort kann man sich einbringen unter https://www.startnext.com/dwenteignen23.

Weitere Infos unter https://dwenteignen.de/aktuelles/neuigkeiten

Der Beitrag ist erschienen am 1. November 2023 auf der Seite Gewerkschaftsforum.de, wir danken für die Pubklikationsrechte

References

References
↑1 https://gewerkschaftsforum.de/deutsche-wohnen-co-enteignen-kuendigt-gesetzesvolksentscheid-an/

Nebelkerzen und Legenden

Bild: BBC

Der Hitlerputsch war keineswegs nur Hitlers Putsch. Vor 100 Jahren vereinten sich Demokratie- und Republikgegner diverser konservativer Couleur

Von Manfred Weißbecker

In den Abendstunden des 8. November 1923 stürmten Nazitrupps in den Münchener Bürgerbräukeller, mitten in eine Veranstaltung, die der bayerische Generalstaatskommissar Gustav Ritter von Kahr zum Jahrestag der Novemberrevolution nutzen wollte, um eine programmatische Rede gegen die Weimarer Republik und deren demokratische Verfassung zu halten. Hitler suchte eine Verständigung mit dem anwesenden Machtzentrum Bayerns, das hauptsächlich aus dem von der Bayerischen Volkspartei in sein diktatorisches Amt gehobenen Kahr, dem Chef der Reichswehr in Bayern Otto von Lossow und dem Polizeichef Johann Ritter von Seißer bestand. Verkündete wurde der Beginn einer »nationalen Revolution« und die Bildung einer neuen Reichsregierung. Dieser würden außer ihm, Hitler, als Kanzler auch Weltkriegsgeneral Erich Ludendorff und die Männer jenes Triumvirats angehören. Die Revolutionäre von 1918/19 – wüst als »Novemberverbrecher« beschimpft – sollten vor ein Gericht gestellt und hingerichtet werden.

Es zeichnete sich allerdings rasch das Scheitern des Putsches ab. Einigen derer, die eine gewaltsame Aktion vorbereitet hatten und mit den an den Grenzen Thüringens und Sachsens stationierten Verbänden nach Berlin marschieren wollten, erschien der Termin ungünstig gewählt. Doch Hitler glaubte dessen ungeachtet, den Putsch fortsetzen zu können und befahl seine Anhänger für die späten Vormittagsstunden des 9. November zu einem »Erkundungs- und Demonstrationsmarsch« durch die Münchener Innenstadt. Als dieser das Regierungsviertel erreichte, fiel ein Schuss, dem für etwa eine Minute ein heftiger Feuerwechsel folgte. Bei der Feldherrnhalle – einem zum Ruhm Wittelsbacher Heerführer erbauten klassizistischen Gebäude – stoppten wenige Salven der aufmarschierten Landespolizei den Aufmarsch. Drei Polizisten und 16 Mitglieder der NSDAP lagen tot oder sterbend auf der Straße. Hitler floh, andere ließen sich an Ort und Stelle verhaften.

Für das Scheitern des Putsches sorgten also jene bayerischen Reaktionäre, die über mehrere Monate hinweg einen gewaltsamen Schlag gegen Reichsregierung und Weimarer Verfassung vorbereitet hatten, Hand in Hand mit der NSDAP. Allein Lossow hatte sich mehrmals mit Hitler getroffen und nachdrücklich versichert, er sei mit dessen Auffassungen »in neun von zehn Punkten völlig einig«. Er gab für die gemeinsam vorbereitete Aktion die Parole »Sonnenaufgang« aus. Dann aber entflammte zwischen den rechtskonservativen weiß-blauen und dem »nationalsozialistischen«Flügel der Putschistenfronde offene Rivalität, als sich im Reich Veränderungen der Machtverhältnisse abzeichneten.

Der Reichstag hatte am 13. Oktober 1923 ein Ermächtigungsgesetz beschlossen und zugleich gab es in Berlin konkrete, sich vor allem auf die Reichswehr stützende Diktaturpläne. Mit der Übergabe der gesamten vollziehenden Gewalt an Reichswehrchef General Hans von Seeckt schien sich für den Kreis um Kahr die Aufgabe erübrigt zu haben, mit dem »Saustall in Berlin« aufzuräumen. Man begrüßte den Einmarsch der Reichswehr in Sachsen und Thüringen, wo die legalen, von Sozialdemokraten und Kommunisten gebildeten Landesregierungen verfassungswidrig zum Rücktritt gezwungen wurden und ebenso das Scheitern des Hamburger Aufstandsversuches der KPD (s. »nd« vom 14./15.10. und 21./22.10.). Ein Teil der bayerischen Rechten begriff, dass unter Deutschlands ökonomisch Mächtigen und politisch Herrschenden sich jene Richtung durchgesetzt hatte, die eine parlamentarische Staatsform für unentbehrlich und vorläufig lediglich graduelle Veränderungen am politischen Herrschaftssystem für erreichbar hielten. So sah sich die bisherige Losung »Auf nach Berlin« ersetzt durch »Im Bunde mit Berlin«. Man orientierte sich an den Plänen Seeckts zur Schaffung eines über Parlament und Regierung stehenden »Direktoriums«.

Kaum war der Putsch gescheitert, legten sich zunehmend Schleierwolken über das Geschehen. Zutreffend verhöhnte der Schriftsteller Lion Feuchtwanger das Stimmungsbild der Münchner: »Die Isar fließt grün und rasch wie immer, […] die Stadt will das letzte Jahrzehnt einfach nicht wahrhaben, sie hat es vergessen, sie gibt sich treuherzig, hält sich die Augen zu und will es nicht gewesen sein. Sie glaubt, dann vergessen es auch die anderen.« Doch mit solchem Vergessenwollen verknüpften sich zugleich und zunehmend intensive Bemühungen um täuschende Schuldzuweisungen.

Unverantwortlich handelnde Politiker, Juristen, Beamte und oftmals auch Historiker entzündeten jede Menge an Nebelkerzen. Die erste Variante der später in der BRD gern gepflegten Behauptung kam zum Vorschein: »Der Hitler war’s«, selbstverständlich kein anderer. Im Begriff »Hitlerputsch« entstand die Legende vom Alleintäter. Mit ihr wurde versucht, den auch für die konservativ-nationalistischen Kräfte entstandenen Schaden zu begrenzen. Ein unvermeidbarer Gerichtsprozess gegen Hitler & Co sollte dem dienen und helfen, vieles zu verdecken: dass monarchistisch-partikularistische Kräfte den Freistaat in den frühen 1920er Jahren zu einer antidemokratischen und republikfeindlichen »Ordnungszelle« gestaltet hatten; dass von Bayern aus gegen das angeblich von einer »halb bolschewistischen« und einer »verschleierten Sowjetregierung« beherrschte Deutschland mit Gewalt vorgegangen werden sollte; dass Bayern zu einer Brutstätte wirkungsmächtig werdender völkisch-faschistischer Organisationen geworden war.

Der am 26. Februar 1924 eröffnete Prozess gegen Hitler und weitere neun Angeklagte – darunter Erich Ludendorff, Wilhelm Frick, Hermann Kriebel und Ernst Röhm, erwies sich als regelrechtes Schmierentheater und ging als einer der schlimmsten und folgenreichsten Justizskandale in die Geschichte ein. Er fand nicht vor dem Staatsgerichtshof zum Schutz der Republik beim Reichsgericht in Leipzig statt, wo er hingehört hätte, sondern lediglich vor dem Volksgericht für den Landgerichtsbezirk München I. Bayern hatte sich erfolgreich den ohnehin zögerlichen Handelnden des Reiches widersetzt, u.a. mit dem Argument, der Gerichtshof sei ja »zum Teil mit Sozialdemokraten besetzt«. Zweifellos schien es für Bayerns Regierende günstiger zu sein, in selbstständiger Regie alle Verantwortung auf die Nationalsozialisten zu schieben, diese indessen als achtbare, weil national gesinnte Leute zu behandeln und sie mit geringen Strafen davonkommen zu lassen. Dem entsprachen schließlich sowohl die Art und Weise, wie Hitler großer Raum zu öffentlicher Selbstdarstellung geboten wurde, als auch die am 1. April 1924 verkündeten empörend geringen Strafen.

Gleichzeitig begannen die Nazis, eigene Legenden zu verbreiten. Bald war die Rede von einer »Bluttaufe« und von »Blutzeugen«. Sogenannte Blutfahnen sahen sich bald zu Reliquien der Partei erhoben. Alle Ortsgruppen wurden angewiesen, alljährlich am 9. November Gedenkfeiern abzuhalten und dabei auch die Toten des Ersten Weltkrieges einzubeziehen. Das gab ihren November-Veranstaltungen von Anfang an eine doppelte Stoßrichtung: Die Opfer des Putsches mit denen des Krieges identifizierend hieß es, wie die Soldaten des Krieges seien auch die der Partei für das »Vaterland gefallen«. Im Grunde ging es um die Kontinuität des Krieges, wofür der Putsch von 1923 zum Symbol einer »das Letzte gebenden Einsatzbereitschaft« verklärt wurde. Als die NSDAP 1933 dann an die Macht gebracht worden war, boten sich neue Möglichkeiten der Propaganda. Der Parteimythos sollte nun für alle Deutschen verbindlich gemacht werden. In München wurde der Marsch zur Feldherrnhalle zelebriert. Festlich gestaltete Zeremonien wiederholten sich nun Jahr für Jahr, parallel übrigens zu den Veranstaltungen, die regelmäßig an die Schlacht um den flandrischen Ort Langemarck erinnerten, bei der militärisch unerfahrene Studenten und Soldaten Anfang November 1914 sinnlos in einen aussichtslosen Kampf geschickt wurden.

Alles Gedenken sah sich zu einem Sinnbild bedenkenloser Opferbereitschaft der Jugend erhoben und in den folgenden Jahren mit jeweils aktuellen Aspekten versehen. In den Veranstaltungen kamen religiöse Dimensionen zum Vorschein, wobei die heilsgeschichtliche Überhöhung des Putsches geschickt die Gläubigkeit vieler Menschen nutzte. Der »Blutorden« mit der Aufschrift »Und ihr habt doch gesiegt« galt fortan als höchste Auszeichnung der Nazipartei. Jahr für Jahr und bei wachsendem Anteil der Wehrmacht klang in den weihevoll gehaltenen Reden an: Wenn man nur wolle, könne sich jede Katastrophe in einen Sieg verwandeln. Nur Feiglinge würden sich selbst aufgeben, erforderlich seien »innere Härte und Widerstandsfähigkeit«.

Seit 1939 galt der 9. November sogar als staatlicher Feiertag. Die fällige Veranstaltung – »gestört« allerdings durch das mutige Attentat von Georg Elser – wurde genutzt, um die »Vorsehung« zu preisen, die ihre Hände schützend über Hitler gehalten habe. In den Kriegsjahren wechselten dann die Stimmungen von Siegesrausch und demonstrativ betonter Kompromisslosigkeit gegenüber den Kriegsgegnern hin zu dröhnenden Bekundungen unbeirrbarer Siegeszuversicht. Als sich ein Kriegserfolg nicht mehr erreichen ließ, konnten auch zweckdienliche Rückgriffe auf die Geschichte nicht mehr helfen …

In der DDR-Geschichtsschreibung spielte das die NSDAP fördernde Zusammengehen bayerischer Politiker und Militärs mit dieser stets eine Rolle. Ausführlich und sehr konkret benannte dies Kurt Gossweiler in seinem 1982 erschienenen Buch »Kapital, Reichswehr und die NSDAP«. Oft wurde von einem Hitler-Ludendorff-Putsch gesprochen, der zwar scheiterte und dennoch eine wichtige Zäsur auf dem Weg Deutschlands in die faschistische Diktatur bezeugte. Das offiziöse Geschichtsbild der BRD hob eher den Alleintäter Hitler hervor. Ganz im Sinne totalitaristischer Deutungen wurde der Putsch mit dem kommunistischen Versuch eines Aufstandes in Hamburg im gleichen Jahr nicht nur verglichen, sondern regelrecht gleichgesetzt. Demokratie und Weimarer Republik seien 1923 von »links und rechts« bedroht und schließlich 1933 gemeinsam beseitigt worden. Manches davon scheint auch in aktuellen Büchern auf. Geredet wird von einem Schicksalsjahr, vom Horrorjahr, von schier unglaublicher Widerstandsfähigkeit der Demokratie usw. Da kann es auch kaum verwundern, dass selbst Antidemokraten wie Kahr, Lossow, Seißer und nicht zuletzt auch Seeckt als Retter von Demokratie und Republik erscheinen.

Eines der neueren Bücher hebt sich davon allerdings ab. Geschrieben hat es Wolfgang Niess, ein Historiker, der lange Jahre als Redakteur und Moderator süddeutscher Rundfunkanstalten tätig war. Werbeträchtig nutzt auch er den Begriff »Hitlerputsch« als Titel, den er aber im Text hinterfragt und ablehnt. Gestützt auf Quellen und bislang vorliegende Publikationen (DDR-Autoren bleiben aber auch hier unerwähnt, die zwielichtige Rolle der Bayerischen Volkspartei vernachlässigt) zeichnet er ein weitgehend zutreffendes Bild des Geschehens in Bayern in den frühen 1920er Jahre. Ausführlich behandelt er das »Making of Hitler«, den Traum vom »Marsch auf Berlin« und vom »Aufmarsch für die Diktatur« usw. Sein Fazit: Der Hitlerputsch war keineswegs nur Hitlers Putsch. Mit Hitler und seiner NSDAP habe die damalige existenzielle Bedrohung der Demokratie wenig zu tun. Sie seien viel zu schwach gewesen und hätten ebenso wie die Kommunisten keine ernsthafte Gefahr dargestellt. Ein genauer Blick auf alle unverhohlen betriebenen Staatstreich- und Diktaturbestrebungen des Herbstes 1923 würde exemplarisch zeigen, wie wenig die gängige Formel, die Extremisten von links und von rechts hätten die Republik zerstört, der Wirklichkeit gerecht wird. Das würde auch der Mitverantwortung konservativ-nationaler und nationalistischer Kreise für deren Zerstörung nicht gerecht werden. Wohl wahr und wie aktuell!

Prof. Dr. Manfred Weißbecker ist Faschismusforscher in Jena; gemeinsam mit seinem Berliner Zunftkollegen Kurt Pätzold verfasste er unter anderem die ersten marxistischen Biografien von Adolf Hitler und dessen »Stellvertreter« Rudolf Heß sowie eine viel beachtete Geschichte der NSDAP (PapyRossa).

Erstveröffentlicht im nd v.om 4. November 2023
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1177484.faschismus-hitlerputsch-nebelkerzen-und-legenden.html?sstr=Legenden

Wir danken für das Publikationsrecht.

Die Ampel passt sich an

Bild: DLF

Von Cornelia Kerth*

Rechte auf dem Vormarsch: Landtagswahlen in Bayern und Hessen waren Fest für die AfD

Medien und verantwortliche Politiker:innen haben ihren Beitrag zum Erfolg der extremen Rechten geleistet: Mit täglich Meldungen über stetig steigende Umfragewerte für die Höcke-Partei AfD ebenso wie mit einem regelrechen Überbietungswettbewerb menschenverachter Vorschläge, die der Eindämmung einer immer wieder in Szene gesetzte »Überforderung« von Land und Leuten durch ankommende Geflüchtete dienen soll. Statt zum Beispiel den großartigen Umgang der Kleinstadt Hebertshausen – ausgerechnet in Bayern, ausgerechnet in Verantwortung eines CSU-Bürgermeisters – mit seinen »Neubürger:innen als »Best Practice«-Modell auszuzeichnen und anzupreisen, haben sie den Mythos der extremen Rechten von der Migration als »Mutter aller Probleme« in einem der reichsten Länder der Welt ins Zentrum des gesellschaftlichen Diskurses gerückt. Genützt hat es dem Original.

Abschiebungen »im großen Stil«

Nun wird aus dem Siegeszug der AfD die Notwendigkeit abgeleitet, den Worten Taten folgen zu lassen: Totale Abschottung der europäischen Außengrenzen, Abschiebungen »im großen Stil«, Kriminalisierung von Flüchtenden und Helfer:innen – je mehr Menschen in ihrer Heimat keine Überlebensperspektive haben, umso weniger Mitgefühl können sie erwarten. Das individuelle Recht auf politisches Asyl – das ohnehin fast nur noch abstrakt existiert – wird ebenso als überkommen betrachtet wie die Genfer Flüchtlingskonvention.

Seit Monaten schon drängt sich die Erinnerung an die beginnenden 1990er-Jahre auf: Titelbilder ließen eine imaginierte »Asylantenflut« und kenternde »volle Boote« per Fotomontage als Realität erscheinen, rechter Mob randalierte in Hoyerswerda erfolgreich gegen ankommende Schutzsuchende, Ende August 1992 brannte das Rostocker Sonnenblumenhaus. Die Reaktion von Schwarz-Gelb-Rot-Grün: Nicht die gerade erstarkende NPD wurde verboten, sondern man war sich einig, dass einem von Überfremdungsängsten geplagten Volk keine weitere »Zuwanderung« zumutbar sei. Am 24. November 1992 brannte das Wohnhaus der Jahrzehnte zuvor eingewanderten Familie Arslan in Mölln. Ziemlich genau zwei Wochen später einigten sich Regierung und Opposition im Bundestag auf einen »Asylkompromiss«, mit dem sie das Grundrecht auf Asyl zum kaum noch erreichbaren Rechtsgut machten. Drei Tage nach Verabschiedung des Gesetzespakets am 26. Mai 1993 brannte das Haus der Familie Genc in Solingen. Seit 1990 fielen mehr als 200 Menschen dem Naziterror auf deutschen Straßen zum Opfer; die meisten von ihnen hatten einen »Migrationshintergrund«.

Rechter Gewaltmob als Reservoir der AfD

Die Akteure der Baseballschlägerjahre der 1990er bilden heute ein wesentliches meinungs- und durchsetzungsstarkes Reservoir der AfD, und gerade ergab eine Studie der »Agentur der Europäischen Union für Grundrechte« zum Rassismus in den Mitgliedstaaten, dass in keinem Land – mit Ausnahme Österreichs – der Rassismus gegen Schwarze Menschen so ausgeprägt ist wie in Deutschland: 76 Prozent der in der Studie befragten Menschen dieser Gruppe gaben hier an, in den letzten fünf Jahren wegen Hautfarbe, Herkunft oder Religion benachteiligt worden zu sein, 54 Prozent waren Opfer von Übergriffen geworden.

Wie damals scheint der »Zeitgeist« rechts zu sein, und wie damals rücken Politik und Gesellschaft nach rechts, statt die Werte, für die angeblich sogar Kriege geführt werden, gegen den widerlichen rassistischen, menschenfeindlichen Ansturm zu verteidigen und Perspektiven für eine solidarische Welt zu entwickeln – in Wort und Tat.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zog einst den Zorn von Rechten auf sich, als sie beim Amtsantritt dem »Rechtsextremismus« den Kampf ansagte. Noch vor einem Jahr schrieb sie richtig zum 30. Jahrestag: »Die Tat der Rechtsextremisten in Mölln kam nicht aus dem Nichts, die Hetze gegen Menschen anderer Herkunft bereitete ihr den Boden«. Inzwischen lässt sie Inlandsgeheimdienst und BKA vor »linksterroristischer« Gefahr warnen, muss von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) darauf hingewiesen werden, dass die Abschiebung unbeteiligter Angehöriger »krimineller Clans« mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar ist, und macht »Härte« gegenüber Schutzsuchenden zu ihrem Markenzeichen.

Höchste Zeit also, dass es starke gesellschaftliche Signale zur Verteidigung der Migrationsgesellschaft gibt! Von einer Konferenz zum Thema »Solidarität in der Migrationsgesellschaft« wurde dazu am 11. Oktober eine »Berliner Erklärung« gestartet (siehe Spalte). Derzeit entwickelt sich aus dem »Unteilbar«-Zusammenhang ein Bündnis für eine breit getragene bundesweite Demonstration gegen die Rechtsentwicklung am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, in Berlin. Es ist an der Zeit, die Menschenrechte im Deutschland der »Zeitenwende« zu verteidigen. Also: Termin freihalten, Bündnispartner ansprechen, Anreise organisieren …

Die »Berliner Erklärung in Verteidigung der Migrationsgesellschaft« kann hier gelesen und unterschrieben werden:
transformingsolidarities.net/de/news/berliner-erklaerung-in-verteidigung-der-migrationsgesellschaft

*Cornelia Kerth ist Bundessprecherin der VVN BdA

Erschienen in der antifa Nov./Dez. 2023
https://antifa.vvn-bda.de/

Wir danken für das Publikationsrecht.

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