Zur Lage der Arbeit in der globalisierten Einschaltquotenbestsellerlistenkultur

Von Dieter Braeg

In den70ziger und 80ziger Jahren des vorigen Jahrhunderts gab es in Deutschland eine beachtenswerte literarische und gesellschaftspolitische Entwicklung, zunächst war es die Gruppe 61 mit Max von der Grün, die ab dem Jahr 1961 die Probleme der Arbeitswelt in Romanen behandelten. Später waren es die Texte zahlreicher Werkstätten der Arbeitskreise Literatur der Arbeitswelt, die im Fischer Taschenbuchverlag sehr erfolgreich publiziert wurden. Ich erinnere mich etwa an die Titel „Der rote Großvater erzählt“, „Vertrauensleute berichten“, „Wir lassen uns nicht verschaukeln“, „Für Frauen“ oder der Roman zum Frauenstreik bei Pierburg „Elefteria oder die Reise ins Paradies“. An die dreißig Bände die die ganze Themenproblematik der Arbeit, des Lebens von Frauen und Männern in abhängiger Beschäftigung abdeckten. Deutsche und österreichische Literaturhäuser, denen ich angeboten hatte, doch endlich sich mit der Geschichte des Werkreises und der dort schreibenden Autorinnen und Autoren zu beschäftigen ergab das, was die heutige Bestsellerkompetenz in Druck, Wort und Fernsehen zu bieten hat: NULL Reaktion. Der Herr D. Scheck, der sich leider nie selbst auf dieses Rollenband setzt, über das er Bücher entsorgt, die ihm nicht gefallen, rät: „Ein Roman, der von der alles verzehrenden Liebe eines 49-jährigen Tierarztes zu einer 14-jährigen Bauerstochter erzählt. Große Kunst, schwer auszuhalten.“ Arbeitswelt und deren Literatur hält der Buchfließbandmörder gar nicht aus. Ist ihm das zu schwer?

In der Literatur kommt das Thema Arbeit kaum vor und Mensch denkt, diese nichtunsere Gesellschaftsordnung hat Arbeit nicht nötig. Falsch gedacht! In der Literatur wird heute, ob im Berchtesgadenerland Gesinnungsmorast oder in Schleswig-Holsteins Fischerdörfern fleißig gemordet, der „lokale“ Krimi feiert Urständ, dazu wird auch noch täglich im öffentlich-rechtlichen Fernsehen Lebendige zu Tode gebracht. Kurz und gut, die Literatur entfernt sich immer weiter von jenem Thema, das eigentlich immer wichtiger werden sollte. Der Grundwiderspruch zwischen abhängiger Beschäftigung und der „Gesellschaft“, einer wahrlich Tag für Tag reicher Werdenden, die über die Produktionsmittel verfügt, findet in der Literatur nicht statt und schon längst ist aus dem Schlager „Hey Boss ich brauch mehr Geld“ ein leider nie komponiert und gesungenes „Hey Malocherin Malocher, mach‘s billiger“. In der letzten Ausgabe im Jahre 1933, der Wochenzeitschrift „Die Weltbühne“, dann wie alle anderen nicht der NSDAP zugehörigen Blätter, entweder inhaltlich gleichgestellt oder verboten, erschien am 28.2. 1933 folgende Bemerkung:

„Deutsch für Deutsche Wir wollen den Aasgeier des Marxismus mit Stumpf und Stiel ausrotten! Aus einem Wahlplakat der NSDAP“.

Passt das nicht zu jenem Wahlplakat, mit dem die nationalistisch reaktionäre österr. FPÖ-Wahlwerbung betrieb? „Daham statt Islam!“ Das „Daham“ wird und bleibt für viele unbezahlbar! Findet da Literatur statt? Gibt es auf den Krimibestsellerlisten den Titel „Mieterbundfunktionärsmord“ oder „Untermieterinnenmord“? Nein, da schwimmt lieber irgendeine Leiche im Leopoldskroner Weiher oder in der Spree und ein debiler Polizeiapparat unterhält mit Steinzeitermittlungsmethoden und Dialogen, die jede polizeiliche Ermittlungsarbeit diskreditiert.

Der Alltag durch Corona schon brutal verändert, hat kaum einen Zugang zur Literatur, wir erleben u.a. Symbolpolitik, Konsumanreiz, Arbeitsplatzverlagerungen und einen Selbstoptimierungskult

Josaph Pontus, der Autor des Buches „Am laufenden Band-Aufzeichnungen aus der Fabrik“ kam im Jahre 1978 zur Welt. Er studierte Literatur und Sozialarbeit in Reims und Nancy. Nach 10 Jahren Sozialarbeit in den Pariser Vororten zog er in die Bretagne und arbeitete dort fast drei Jahre in Fischfabriken. Joseph Pontus starb im Februar 2021. Er erlebte in Frankreich noch den Erfolg seiner literarischen Arbeit. Es ist zu befürchten, dass im Dschungel der Literaturkritik dieses Buch keinen Platz findet. Die Kritikschrottproduktion eines literarischen Quartetts mit ihren Protagonistinnen und Protagonisten reicht nicht in jene Welt in der profitorientiert produziert wird und wo höchstens die Garnele, aber nicht der Mensch im Mittelpunkt steht.

„Ich kenne nur wenige Orte mit einer so
Kompromisslosen existentiellen radikalen Wirkung wie
Griechische Heiligtümer
Gefängnisse
Inseln
Und die Fabrik
Kommt man heraus
Weiß man nicht kehrt man zurück in die echte Welt oder verlässt
Man sie
Obwohl man weiß eine echte Welt gibt es nicht
Aber egal“

Joseph Ponthus ist im Jahre 2021 an Krebs gestorben. In Frankreich ist sein Buch noch zu Lebzeiten erschienen. Die deutsche Übersetzung haben Mira Lina Simon und Claudia Hamm zu verantworten. Sie haben großartige Arbeit geleistet.

Arbeitswelt, dazu Tagebucheiträge sind Bestandteile eines außergewöhnlichen Romans. Ein Manifest der Solidarität.

Auf insgesamt 237 Seiten wird die Geschichte eines Zeitarbeiters in Fischfabriken und Schlachthöfen erzählt. Ponthus wählt eine einfache und mitfühlsame Sprache, um den Arbeitsalltag in die Realität zu holen. Monotonie, Schichtarbeit, Gestank, Kälte, körperliche Erschöpfung und dazu das brutale Töten von Tieren. Da hilft die helfende Solidarität der anderen Beschäftigten, während das Fließband läuft und Tonnen Wellhornschnecken verzehrfertig gemacht werden. Es bedarf anderer Gedanken und so gibt es Erinnerungen, Trost mit Marx im Kampf gegen die ungehemmten Brutalitäten des Kapitalismus.

Dieser Roman in Versen beschreibt die Fabrikarbeit, die moderne Sklaverei in einer Lebensmittelindustrie, bei der nach Lektüre von LeserinLeser der Appetit auf Garnelen und anderes Fischiges sicherlich restlos vergangen sein wird! Hier verbeugt sich ein Autor vor jeder Arbeiterklasse, die in dieser nichtunseren Gesellschaft oft keinen Platz mehr hat.

Garnelen putzen, sortierten, Schweinehälften verladen und die Fabrikhallen reinigen:

„Ich komme mit meinem Schlauch

Alles ist rot vom Blut und weiß vom Fett“.

Ponthus hinterlässt ein einzigartiges lyrisches Sachbuch: In klaren Sätzen mit wahrer Realität schafft er ein Gedicht als Roman über eine Welt, von der viele glauben, es gäbe sie nicht mehr. Einschaltquotenkulturmentalität, inkompetente Literaturkritikerinnen und Kritiker, dazu eine „Nachrichtenwelt“ in der Börsenkursberichte mehr zählen als die täglichen Arbeitsabläufe, die noch immer bestätigen, dass die Demokratie vor den Fabriktoren endet. Dieses Buch hat auf der SPIEGEL Bestsellerliste nichts verloren, aber es sollte Pflichtlektüren werden im Schulunterricht, damit klar wird wie Arbeit und Literatur zusammengehören!

Buch: Josef Ponthus „Am laufenden Band“ – Aufzeichnungen aus einer Fabrik- 292 Seiten, Matthes&Seitz Verlag, Berlin ISBN 978375180043 22,95 €

Erstveröffentlicht in „Ossietzky“ Nr. 1 – 2024
https://www.ossietzky.net/ausgabe/2024-01/
Wir danken dem Autor für das Abdruckrecht.

Wer Verkehrswende und soziale Gerechtigkeit will, muss den Streik der GDL unterstützen

Die GDL hat eine Schwerpunktforderung: Einstieg in die 35 Stundenwoche bei vollem Lohnausgleich für Schichtarbeiter. Was daran ist schlimm oder falsch ???

Vor 40 Jahren (1984) haben wir IG Metaller:innen die gleiche Forderung mit Streiks durchgesetzt. Da gab es viele Solidaritätsadressen für uns von der IG Metall von den anderen Gewerkschaften, aus der gesamten Gesellschaft und den politischen Parteien links von der Mitte. Da gehörten auch Lokomotivführer dazu. Sie zeigten ihre Unterstützung und waren präsent, wie auch jüngst bei den Streiks des Berliner Klinikpersonals (siehe Titelfoto gemeinsam mit Ver.di und IG Metall Kollegen). Ich erinnere mich an beides noch persönlich daran.

Sicher wäre es schöner, wenn die GDL zum DGB gehören und Seite an Seite mit der EVG gemeinsam die Interessen der Bahnkolleg:innen durchsetzen würde. Es wäre noch schöner, wenn sich umgekehrt die EVG gemeinsam mit der GDL weitergehende Ziele im Interesse aller Kolleg:innen stecken und den Streik konsequenter als erfolgversprechendstes Kampfmittel in den Mittelpunkt der Tarifrunden rücken würde.

Inhaltlich hat die GDL recht. Was Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Bahnverkehr betrifft, besteht rieisger Nachholbedarf. Die GDL setzt hier neue Zielmarken. Warum sollen Lokomotivführer länger arbeiten, familienunfreundliche Arbeitsbedingungen in Kauf nehmen und unter der gegenwärtigen Inflation draufzahlen? Warum kann der Vorstand der deutschen Bahn, der sich selbst Millionen Euro Boni zuschiebt, nicht mindestens das anbieten, was die GDL bereits mit 18 anderen privaten kleineren Bahnunternehmen ausgehandelt hat?

Der gegenwärtige Arbeitskampf zeigt eins: es wird den Beschäftigten nichts geschenkt. Am Verhandlungstisch bewegt sich gar nichts, wenn nicht der Kapitalseite richtig weh getan wird. Das allein, zusammen mit der Stellung in der Produktion und dem Organisationsgrad, bestimmt die Durchsetzungsfähigkeit einer Gewerkschaft.

Die selbstdarstellerischen Kapriolen des GDL Vorsitzenden Claus Weselsky sind da völlig unerheblich. Der Aufschrei seitens Mainstreampresse und Politprominenz über die Auswirkungen des Streiks zeigen, dass die GDL auf dem richtigeren Weg ist. Die auf den Fuss folgenden Vorschläge, Streikrecht und gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen weiter einschränken zu wollen, müssen von ALLEN Gewerkschaften unisono -ohne gekränkte Eitelkeiten- in voller Schärfe zurückgewiesen werden. Was die GDL aktuell tut, schadet keiner einzigen Kollegin oder keinem einzigen Kollegen ausserhalb der Lokomotivführersparte. Im Gegenteil, sie setzt positive Beispiele im Interesse aller Kolleg:innen. Zu kritisieren wäre aus unserer Sicht, dass auch die GDL bezüglich der Lohnabschlüsse noch zu kompromissbereit ist. Und wir hoffen, dass sich die GDL Führung auf kein reines Verhandlungsgekungel mit dem Bahnvorstand einlässt.

Der Bahnbeauftragte der Ampel aus dem Verkehrsministerium Theurer warnt vor negativen Folgen für die Verkehrswende!

„Das ist ein Spiel mit dem Feuer“ droht der Bahnbeauftragte Theurer. Bahnkunden würden durch die Streiks abgeschreckt und dem öffentlichen Verkehr den Rücken kehren und sich wieder dem Auto zuwenden.[1]Kritik an GDL-Streik: „Das ist ein Spiel mit dem Feuer“ | tagesschau.de

Tatsächlich ist es genau umgekehrt. Der Streik der Lokomotivführer nützt der Verkehrswende! Auch dazu braucht es unsere Solidarität!

Denn der marode Zustand der Bahn geht nicht zuletzt darauf zurück, dass es einen hohen Personalmangel und aufgrund der Arbeitsbedingungen hohe Krankenstände gibt. Für Ausbau und einen funktionierenden Betrieb von Bahn und öffentlichen Nahverkehr werden dringend Fach- und Arbeitskräfte benötigt. Die kommen aber nur -ähnlich wie im Gesundheitsbereich- , wenn die Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten attraktiv sind und das Lohn- und Gehaltsniveau mit anderen Branchen Schritt halten kann.

Verkehrswende geht nur, wenn es einen spürbaren Transfer von Arbeitsplätzen aus den Bereichen des Individualverkehrs zum öffentlichen Vekehr hin gibt. Unsere Kolleg:innen aus dem Automobilbereich werden aber den Teufel tun, die Branche zu wechseln, wenn sie dann nur noch miese Verhältnisse vorfinden. Die GDL pflügt dazu gerade den Acker. Fortschritte in einer ökologischen Transformation sind nur möglich, wenn unsere DGB Gewerkschaften lernen, mehr branchenübergtreifend zu denken und zu handeln. Dazu gehört auch die Integration kampfstarker Spartengewerkschaften. Statt diese Kolleg:innen mit Schlüsselstellungen in der kapitalistischen Produktion einzuebnen, müssen sie in den traditionellen Gewerkschaften ausreichend Berücksichtigung finden und ihre Kampfkraft gezielt für ALLe Kolleg:innen genutzt werden. Allein so geht Stärkung der Einheitsgewerkschaften. Und eben auch sozialverträglicher Öko-Transfer! Die gewerkschaftlichen Großorganisationen müssen lernen, was wir Beschäftigte an der Basis schon lange bei Warnstreiks tun. Wenn die Kolleg:innen an den Schaltstellen der Produktion die Arbeit einstellen, kommt der ganze Laden zum Erliegen. Und es tun sich – was die Angebote der Kapitalseite betrifft- zuweilen wahre Wunder auf.

Und die Bahnkunden? Sie haben allen Grund zu bleiben, wenn die Bahn mit mehr und zufriedenen Mitarbeitern pünktlicher und regelmäßiger fährt.

Selbst unter Abzug der eigenfinanzierten Arbeitszeitabsenkung sind die vom DB Vorstand angebotenen elf Prozent weniger als 3,5 Prozent pro Jahr. Die GDL hat bisher bereits bei insgesamt derzeit 18 Eisenbahnverkehrsunternehmen Laufzeiten von 24 Monaten abgeschlossen. Die dabei erreichten Entgelterhöhungen übersteigen elf Prozent deutlich. Auch 3,5 Prozent pro Jahr reichen nicht aus, um die bereits vereinbarten Entgelterhöhungen ansatzweise einzuholen. Hier die aktuelle Erklärung der GDL dazu :" https://www.gdl.de/.../gdl-erlaeutert-hintergruende-der.../

Titelfoto: GDL , ver.di und IG Metall Mitglieder solidarisieren sich gemeinsam mit streikendem Klinkpersonal

Grenzen der Meinungsfreiheit im Betrieb

Flink-Fahrer wird wegen gestörten Betriebsfriedens gekündigt, Wiedereinstellung per Gericht scheitert

Nach etlichen Gerichtsterminen ist nun der letzte Flink-Kurier, der sich für einen Betriebsrat engagierte, aus dem Unternehmen ausgeschieden. Im Mittelpunkt stand die Frage, inwieweit sein Verhalten einer Zusammenarbeit im Wege steht.

Christian Lelek

Eine lange und harte Auseinandersetzung scheint an ihr Ende gekommen zu sein. Der wohl letzte Beschäftigte, der beim Lieferdienst Flink die Einrichtung eines Betriebsrats vorangetrieben hatte, verlor gerichtlich gegen seinen Arbeitgeber und somit schlussendlich auch seinen Job.

Der klagende Rider war nach einem Urteil des Arbeitsgerichts vom März in Berufung gegangen. Damals waren gleich drei Kündigungen gegen ihn verhandelt worden. Das Gericht wies diese allesamt ab, entschied aber zugleich auf Antrag von Flink, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Das ist nach Paragraf 9 Kündigungschutzgesetz (KSchG) vorgesehen, »wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen«.

Gegen die Anwendung dieses Paragrafen, also gegen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, ging der Fahrer in Berufung. Das Landesarbeitsgericht hatte also in zweiter Instanz zu entscheiden.

Klägeranwalt Jakob Heering erklärte die Berufung vor Gericht damit, dass die Arbeitgeberseite die Auflösung des Arbeitsverhältnisses lediglich mit dem Verhalten des klagenden Fahrers im Gerichtsprozess begründet habe. Mit Blick auf das Verhalten seines Mandanten verwies Heering auf die spezielle Situation vor Gericht: »Scharfe Angriffe gegen ihn hat er scharf erwidert. Das Verhalten beruht auf Gegenseitigkeit.«

Der Kläger ist abseits des Fahrradsattels und der pinken Unternehmenskleidung kein Unbekannter. Elmar Wigand ist organisiert in dem kleinen Verein Aktion gegen Arbeitsunrecht, tritt als sein Pressesprecher auf und ist Gesicht vieler öffentlicher Auftritte der Organisation. Die Aktion gegen Arbeitsunrecht dokumentiert Grenzüberschreitungen und Rechtsverletzungen von Unternehmen, will Beschäftigte dabei unterstützen, sich in Betriebsräten und gewerkschaftlich zu organisieren und gegen Angriffe von Arbeitgebern zu wehren. Wigand findet sich also selbst in einer Rolle wieder, die er sonst aktivistisch begleitet.

Wigand ist darüber hinaus publizistisch tätig. Seine Beiträge besitzen eine pointierte und bissige Wortwahl. Manch eine*r mag sich davon angegriffen fühlen. Doch reicht das, um eine Zusammenarbeit zu verunmöglichen?

»Die Äußerungen waren scharf, aber anlassbezogen und nicht diffamierend. Stattdessen hat mein Mandant in der Sache und im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit Kritik am Konzern Flink geäußert«, sagt Anwalt Heering. Und: Der Prozess habe sich hochgeschaukelt. »Auf das Verhalten meines Mandanten ist mit Provokationen hingearbeitet worden.«

Das beklagte Unternehmen, die Flink Expansion 4 GmbH, die den sogenannten Hub in Rummelsburg betreibt, wird durch zwei Anwältinnen der Kanzlei Pusch Wahlig vertreten. Rechtsanwältin Anna Franziska Hauer wählt ihrerseits eine mindestens prägnante Sprache. »Der Kläger hat sich mit Sabotageabsichten in den Betrieb eingeschlichen.« Gegen den Pressesprecher des Unternehmens habe er einen »tätlichen Angriff« verübt. Hauer spricht von »psychischer Gewalt« und »Schmähkritik, nur um dem Konzern zu schaden, weit weg von Meinungsäußerung«. Sie hob nochmals das Verhalten Wigands beim Prozess vor dem Arbeitsgericht hervor. Er habe als großer Mann eine Drohkulisse aufgebaut und dem Vorsitzenden Richter sei es nicht möglich gewesen, die Ordnung wieder herzustellen. Den Ausführungen des Klägeranwalts Heering und insbesondere denen Wigands fällt Hauer immer wieder ins Wort.

Wigand bekennt sich dann auch im Laufe des Prozesses zu seinem Verhalten. Bemüht ruhig erklärt er: »Die Schärfe kam rein, weil Flink auch medienrechtlich gegen meinen Verein vorgegangen ist. Sie bedienen sich einer Technik.«

Der Vorsitzende Richter Hans-Georg Nielsen sagt, dass das Gericht in erster Instanz die Vertragsauflösung mit »aggressiver Stimmung« begründet habe, aber schlecht greifbar sei, was damit konkret gemeint gewesen sei. Es gehe nun darum zu verstehen, was das Gericht damals gemeint habe.

Konkret soll Wigand besonders eine Justiziarin des Konzerns verbal angegangen sein: strunzdoof, saudoof oder sehr doof soll er sie genannt haben. Er habe Bedenken, wenn so gegen die Frau vorgegangen werde. Wigand habe von »autonom voneinander arbeitenden Sprach- und Gedächtniszellen« der Justiziarin gesprochen.

Richter Nielsen spricht auch eine Veröffentlichung der Aktion gegen Arbeitsunrecht an. Nach dem Urteil hieß es dort: »Die Rede ist von einer sich selbst erfüllenden aktiven und mutwilligen Vergiftung der Arbeitsbeziehungen durch das Management und dessen Dienstleister: schamlos lügen, diffamieren, öffentlich brandmarken, intrigieren, schikanieren und bespitzeln.« »Das ist eine Tirade, da ist die Frage, inwiefern das – zumal in der Allgemeinheit – von der Meinungsfreiheit gedeckt ist«, stellt Nielsen in den Raum.

»Was ist denn ihr Ziel?«, fragt einer der beiden ehrenamtlichen Richter. »Ich möchte wieder arbeiten«, sagt Wigand. Bei den Kolleg*innen im Hub sei er beliebt gewesen. Streit habe es mit Konzernvertreter*innen jenseits der lokalen GmbH gegeben.

Das Urteil erging am Dienstagabend schriftlich. Eine Sprecherin des Gerichts teilte »nd« mit, dass die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgericht bestätigt worden sei. Demnach sei das Arbeitsverhältnis beendet worden. Wiegand wurde zudem eine niedrige Abfindung zugesprochen. Eine Begründung des Urteils sei frühestens Ende Januar zu erwarten, teilte die Sprecherin mit. Eine Revision sei nicht zugelassen worden.

Flink sah die eigene Rechtsauffassung durch das Urteil bestätigt. Durch die öffentlichen Äußerungen und Diffamierungen gegenüber seinem Arbeitgeber und einzelnen Kollegen und Kolleginnen, die gerichtlich belegt seien, sei an ein Arbeitsverhältnis mit dem Kläger nicht mehr zu denken, teilte eine Sprecherin des Unternehmens mit.

Klägeranwalt Heering teilte »nd« mit: »Natürlich ist es nicht das Ergebnis, das wir uns erhofft und für das wir mit guten Argumenten gestritten haben.« Für weitere Einschätzungen bleibe die Urteilsbegründung abzuwarten.

»Wir waren von vornherein nicht so optimistisch«, sagt Kläger Wigand zu »nd«. »Aber es wäre schon eine Sensation, ein Paukenschlag für die Gegenseite gewesen.« Den Paragrafen 9 KSchG bezeichnet er als »Arbeitsunrechtspraragrafen«, der es Unternehmen ermögliche, Beschäftigte durch die Hintertür zu entsorgen. Er zieht eine Parallele zur Gründung des Flink-Betriebsrats, mit der die Geschichte ursprünglich einmal angefangen hatte. Auch damals im September 2022 seien bei einer Versammlung von 300 bis 400 Beschäftigten Unternehmensvertreter*innen erschienen. Dort hätten sie bewusst Chaos gestiftet, um später die Gründung gerichtlich anfechten zu können. Damals war es zu tumultartigen Szenen gekommen, als Vorgesetzte an der Gründung teilnehmen wollten.

»Ich zweifle auch ein wenig an der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es hätte eines Gerichts bedurft, das sich etwas traut«, sagt Wigand. »Aber auch im Emily-Urteil im Fall der unterschlagenen Pfandbons hatte damals das Bundesarbeitsgericht die Urteile der beiden Berliner Instanzen aufgehoben.« Das Berliner Arbeitsgericht hatte die Kündigung einer Supermarktkassiererin wegen der Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro für rechtmäßig erklärt. 2011 hatte das Bundesarbeitsgericht diese Urteile und die Kündigung aufgehoben. Ähnliches erhofft sich Wigand auch für sein Ausscheiden bei Flink.

Allerdings ist die Revision im vorliegenden Fall ausgeschlossen, da das Gericht »insbesondere dem Fall keine grundsätzliche Bedeutung beigemessen hat«. Bei nicht zugelassener Revision gibt es zwar noch das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde. Doch das sei nicht einfach durchzubekommen, sagt Rechtsanwalt Benedikt Hopmann, der selbst in einem Fall von gekündigten Betriebsratsinitiator*innen beim Lieferdienst Gorillas prozessiert: »Das gelingt etwa in zehn von 100 Fällen.« Auch hierfür sollte man die Urteilsbegründung abwarten.

Bei Flink gebe es nach mehreren Gerichtsprozessen mit mehreren in den Betriebsrat involvierten Ridern keinen Betriebsrat und keinen Wahlvorstand mehr, bemerkt selbst Richter Nielsen. All das müsste neu aufgerollt werden. In Freiburg wurde ein Flink-Hub kurz vor einer Betriebsratswahl geschlossen und 50 Fahrer*innen wurden entlassen. Gegenüber »nd« erklärt Flink: »Falls unsere Mitarbeitenden einen Betriebsrat gründen möchten, stehen wir ihnen nicht im Weg.«

Erstveröffentlicht im nd v. 21.12.23
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1178675.arbeitsrecht-lieferdienst-flink-grenzen-der-meinungsfreiheit-im-betrieb.html?sstr=Grenzen|der|Meinungsfreiheit

Wir danken für das Publikationsrecht.

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