»Asow« on the Road

Wer von Selensky geschickt wird, dem öffnen sich hierzulande wohl alle Türen. Egal welcher Couleur. Von Brandmauer keine Spur. Die Besucher „beehren“ diese Woche Berlin. (Peter Vlatten)

Update. Nach einem Proteststurm hat die Asow Brigade ihre Veranstaltungen in West- und Mitteleuropa komplett abgesagt. Zuvor hatte ein Mitglied der Asow Tournee Auschwitz mit eindeutiger Hitlersymbolik verunglimpft, wie u. a. die Berliner Zeitung berichtet. „Auf dem Gelände des Vernichtungslagers trug der Mann ein T-Shirt der Band „M8l8th“, einer rechtsextremen Heavy-Metal-Band, die in Russland gegründet wurde und ab 2014 hauptsächlich in der Ukraine aktiv war.“ [1] … Continue reading Ein Schritt zurück bei der Infiltration Westeuropas mit ukrainisch-rechter Kriegsretorik.

Neonazibrigade geht auf Europatournee – auch in Deutschland sind Auftritte geplant

Von Susann Witt-Stahl 
15.Juli 2024, junge Welt

Die Propagandamaschine der »Asow«-Bewegung präsentiert Kriegshelden zum Anfassen. Am 21. Juli startet sie eine Europatournee mit Angehörigen ihres Kampfverbands 3. Separate Sturmbrigade in der ukrainischen Armee. Geplant hat die Einheit, die von Andrij Bilezkij, einem der einflussreichsten Neonaziführer der Ukraine kommandiert wird, zunächst Auftritte in Warschau und Wrocław, später in Prag, Vilnius, Rotterdam und Brüssel.

Seit ukrainische Faschobanden als Brothers in Arms der NATO im Stellvertreterkrieg gegen Russland fungieren, gilt der kategorische Imperativ »Nie wieder!« auch hierzulande nur noch befristet bis zum nächsten Mal. Und so sind für den 25. und 26. Juli auch Veranstaltungen der »Asow«-Sturmbrigade in Deutschland angekündigt: In Berlin werden die »epischsten Geschichten von der Front« garniert mit »Soldatenhumor« für 20 Euro, in Hamburg für 15 Euro angeboten; der Erlös geht an »Asow«. »Kommt zum Treffen mit den echten Kämpfern der Brigade, die in den Schlachten in Bachmut, Awdijiwka und Charkiw waren«, heißt es in der Werbung, die in Social-Media-Kanälen verbreitet wird. »Unzensiert erzählen sie alles über ihren Dienst.«

Bezweifelt werden darf, dass das auch für hässliche Wahrheiten zutrifft, die die Medien in Deutschland und anderen NATO-Ländern seit 2022 mit großem Aufwand verschweigen, verharmlosen oder leugnen: Die 3. Sturmbrigade inszeniert sich bis heute mit Stolz als historischer Erbe des Bandera-Flügels der faschistischen Organisation Ukrainischer Nationalisten und deren bewaffneten Arms, Ukrainische Aufständische Armee, die einst zu den willigsten Helfern im Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion und dem Holocaust zählten. Ungebrochen ist auch ihre Bewunderung für Hitlers Elitekrieger: Diverse Symbole der 3. Sturmbrigade sind in Anlehnung an die Insignien der Waffen-SS gestaltet, eines sogar nach dem Truppenkennzeichen der 36. Waffengrenadierdivision »Dirlewanger«.

Zweck der Europatournee ist laut der »Asow«-Brigade, »Fans im Ausland zu treffen«. Aber der Ankündigung ist zu entnehmen, dass ihre Mission über Geldakquise und das bereits weit fortgeschrittene Branding von »Asow« – mit eigenen Filmproduktionsfirmen, Modelabels, Verlagen, neuerdings sogar einer Netflix-Serie – für den Kulturindustriemarkt im Westen hinaus geht. »Wir wissen, dass ihr die Heimat vermisst«, so der Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung der hier lebenden ukrainischen Männer. »Ihr könnt euch unseren Reihen anschließen.« Wer sich partout nicht für den Heldentod in der Ostukraine begeistern will, soll wenigstens Ersatzdienst im Ausland leisten: »Ihr könnt lokale Initiativen gründen«, so die Aufforderung von »Asow«, die Bewegung in Deutschland zu etablieren. Diese hat mit einem Ableger von »Centuria« (einer der mächtigsten Neonaziorganisationen der Ukraine, deren militärischer Arm in die 3. Sturmbrigade eingegliedert ist) bereits in Magdeburg Fuß gefasst. Dass »Asow« Expansionsdrang hat, indiziert auch der Titel der Tournee: »Unsere Leute sind überall.«

In Hamburg ist für das Nazispektakel im Talkshowformat mit »Feine Ukraine« der optimale Gastgeber gefunden: Der »Verein der deutsch-ukrainischen Zusammenarbeit« initiiert regelmäßig Kundgebungen für mehr Waffenlieferungen und die Einrichtung einer Flugverbotszone über der Ukraine und damit faktisch für den Kampfeinsatz von NATO-Truppen gegen Russland. Vergangenen Monat war »Feine Ukraine« Mitorganisator einer Veranstaltung, inklusive Autogrammstunde, mit der ukrainischen Sanitätssoldatin Julija Pajewska – ein Exmitglied des banderistischen »Rechten Sektors« – in der renommierten Bucerius Law School. In Berlin soll die »Asow«-Show am Donnerstag im Hotel Continental – Art Space in Exile, Zentrum für Moderne Kunst in Treptow stattfinden, das vorwiegend von geflohenen ukrainischen Künstlern genutzt und dessen Träger Ogalala Kreuzberg e. V. »zur Förderung von Kunst und Kultur« ist. Eine Anfrage der jW-Redaktion bei Hotel Continental – das auch Kooperationspartner des Deutschen Theaters ist – zu seiner fragwürdigen Kooperation mit faschistischen Horden, blieb bislang unbeantwortet.

Der Beitrag von Susan Witt-Stahl ist am 15.Juli 2024 ersterschienen in junge Welt.

Wir danken für die Publikationsrechte!

Titelbild : Asow-Offizier Bohdan Krotevych lehnt einen Waffenstilsstand ab und setzt Selenskij unter Druck. Bild: Telegramm-Account von Krotevych
aktuell: Gewerkschafter:innen protestieren vor der FDP Zentrale

zum Thema: Asow droht Friedenswilligen in der Ukraine: „Kein Frieden ohne Sieg“

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Internationaler Gerichtshof: Annexion, Entrechtung, Apartheid

Israel hat es amtlich vom Internationalen Gerichtshof – das Vorgehen in Palästina ist illegal. Was daraus folgt, ist noch nicht klar.

Von Hanno Hauenstein

21.07.2024

Das höchste Gericht der Welt, der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen, hat am Freitag ein historisches Gutachten vorgelegt. Beauftragt worden war es Ende 2022 seitens der UN-Generalversammlung. In mehrer Hinsicht untermauert das Gutachten, was palästinensische, israelische und internationale Menschenrechtsorganisationen und kritische Stimmen seitens Wissenschaft und Journalismus seit Jahren immer wieder betont haben: Israels Besatzung palästinensischen Landes – Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gaza – ist illegal und muss beendet werden. Die Besatzung, insbesondere Ost-Jerusalems und weiter Teile von Area C im Westjordanland, zielt der Einschätzung des Gerichts zufolge auf permanente Kontrolle und kommt somit einer Annexion gleich.

Auch Israels Siedlungspolitik, ein Kernelement der Besatzung, ist demnach illegal. Konkret benannt wurden im Gutachten Landbeschlagnahmungen sowie die Ausweitung israelischer Rechtssprechung und Infrastruktur auf israelische Siedler. Mehr noch: Israels Praktiken in Palästina konstituieren in den Augen der Mehrheit des Gerichts Apartheid – genauer: einen Verstoß der Internationalen UN-Antirassismuskonvention, die Rassentrennung und Apartheid verbietet.

Deutschland ignoriert reale Situation vor Ort

Zahlreiche Staaten, allen voran Deutschland, haben diese Klarheit in der Beschreibung der Situation vor Ort lange ignoriert und sprechen ihr teilweise bis heute explizit die Validität ab. Vor weniger als einem Jahr äußerte etwa der Beauftragte der Bundesregierung für Antisemitismus, Felix Klein, im Interview mit der »Welt«, Israel Apartheid zu unterstellen »delegitimiert den jüdischen Staat und ist daher ein antisemitisches Narrativ«. Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs ist somit auch eine Absage an eine beständige Form von politischem gaslighting.

Es hat das Potenzial, einen Rahmen zu schaffen, vor dessen Hintergrund Delegitimierungsversuche linker, kritischer Stimmen aus Kultur, Wissenschaft und Journalismus, wie sie in Deutschland seit Monaten auf der Tagesordnung stehen, in ihrer politischen Motivation erkennbarer werden. Das Gutachten ist aber auch eine Absage an hohle Phrasen ohne Konsequenz: Wer weiter den Horizont einer Zweistaatenlösung beschwört, ohne die im Gutachten benannten Fakten – Annexion, Entrechtung, Apartheid etc. – oder zumindest die Diskussionen darüber zu benennen, macht sich im Grunde unglaubwürdig.

IGH fordert Rückkehrrecht und Reparationen

Das Gutachten, dessen Konzeption lange vor dem 7. Oktober begann, könnte darüber hinaus helfen, die vergangenen neun Monate in Israel-Palästina in ihrer Tiefenschärfe besser zu verstehen. Ohne die annähernd 60 Jahre andauernde Besatzung und Entrechtung palästinensischer Menschen und annähernde Straffreiheit israelischer Politik dafür lässt sich der Hamas-Angriff vom 7. Oktober analytisch kaum greifen. Kontext ist nicht Rechtfertigung, das sollte es explizit nicht sein. Doch das IGH-Gutachten ist auch ein Bruch mit der Idee, Kontext sei Relativierung. Und: ein Bruch mit dem gerade in Deutschland noch immer häufig bemühten orientalistischen Klischee, Israel sei die »einzige Demokratie« des Nahen Ostens, die sich quasi absichtslos gegen Horden palästinensischer Barbaren zur Wehr setzt.

Konkret forderte der IGH in seinem Gutachten auch umfassende Reparationen und Restitutionen, darunter ein Rückkehrrecht für Palästinenser, die seit Beginn der Besatzung 1967 zwangsvertrieben wurden – ein beispielloser Schritt. Gutachten des IGH sind zwar nicht rechtlich bindend, sprich: Sie können die Länder nicht zum Handeln zwingen. Die Gravitas des Gerichts könnte allerdings durchaus Einfluss auf internationale Politik haben und weitere Länder dazu bewegen, Maßnahmen zu ergreifen, den völkerrechtswidrigen Besatzungszustand zu beenden.

Nach Sechstagekrieg zwei unterschiedliche Rechtssysteme eingeführt

Der historische Kontext: Im Sechstagekrieg 1967 hat Israel das Westjordanland, Gaza und Ostjerusalem besetzt (Ostjerusalem wurde später annektiert). Kurz nach Beginn der Besatzung begann Israel mit Siedlungsbau in diesen Gebieten und instituierte zwei unterschiedliche, nach ethnischen Kriterien differenzierte Rechtssysteme – eins für Siedler, eins für Palästinenser. Obwohl Israel seine Truppen und Siedlungen 2005 aus Gaza abzog, setzte es den Siedlungsbau im Westjordanland und in Ostjerusalem fort und erhielt in Gaza eine umfassende Blockade aufrecht, die die Ein- und Ausreise von Personen und die Einfuhr von Gütern erheblich beschränkte.

Die umfassende israelische Kontrolle des Gazastreifens durch den Land-, See und Luftweg erklärt, warum der IGH Gaza nach wie vor für völkerrechtswidrig besetzt hält. In den letzten Monaten nutzte die rechtsextreme Regierung von Netanjahu die Militäraktionen gegen Gaza, um den Siedlungsausbau im Westjordanland zu beschleunigen und die Blockade von Gütern nach Gaza so sehr zu verschärfen, dass in Gaza heute Hunger und eine humanitäre Katastrophe herrschen. Letzteres wurde im Zuge eines separaten Verfahrens vor dem IGH (Südafrikas Genozidverfahren) im März 2024 bereits bestätigt.

Menschenrechter begrüßen IGH-Gutachten

Die israelische Menschenrechtsgruppe B’Tselem gehört zu den Organisationen, die das jüngste IGH-Gutachten begrüßen. »Es darf jetzt keine Ausreden mehr geben«, sagte der B’Tselem-Sprecher Shai Barnes gegenüber »Neues Deutschland «nd». Die militärische Besatzung sei ein Element des israelischen Apartheidregimes. Die internationale Gemeinschaft sei dem Thema bislang ausgewichen, indem es das israelische Narrativ übernahm, dass die Besatzung vorübergehend sei. Auch palästinensische Menschenrechtsgruppen begrüßten das Gutachten. Seitens Al Haq hieß es in einer Erklärung: «Wir bekräftigen die dringende Notwendigkeit, dass die Staaten das Gutachten respektieren (…) Wir erinnern die internationale Gemeinschaft daran, dass ihr Versäumnis, dies zu tun, die Straflosigkeit Israels nur verfestigen und es ermutigen wird, Menschenrechtsverletzungen fortzusetzen.»

Israels Regierung wies die Einschätzung des IGH wenig überraschend zurück. Netanjahu bezeichnete Jerusalem als «unsere ewige Hauptstadt» und das Westjordanland «das Land unserer Vorfahren», wobei er den biblisch konnotierten Namen «Judäa und Samaria» verwendete. Keine Entscheidung in Den Haag könne diese «historische Wahrheit» entstellen. Die Worte des Oppositionsführers Yair Lapid klangen indes kaum anders. Die Stellungnahme des Gerichts in Den Haag sei «einseitig, von Antisemitismus und mangelndem Verständnis für die Realität vor Ort geprägt», schreib Lapid auf X. Sie diene lediglich islamischem Terror und sei Teil einer «Kampagne gegen Israel».

Brisante Frage nach faktischen Konsequenzen des Gutachtens

Von deutscher Seite gab es bislang noch keine Stellungnahme. Berichten zufolge hatte Olaf Scholz letztes Jahr eine schriftliche Erklärung des Auswärtigen Amts vor dem IGH blockiert, die Deutschlands Sicht zum rechtlichen Status der Besatzung darlegt. Brisant wird die Frage sein, welche faktischen Konsequenzen das Gutachten für Drittstaaten, auch für Deutschland, hat. In Punkt 278 wird etwa explizit darauf verwiesen, dass UN-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, in ihren Beziehungen zu Israel zwischen Staatsgebiet und besetzten Gebieten zu unterscheiden. Dies betrifft etwa Handelsgeschäfte, die die Besatzung verfestigen, könnte aber etwa Kooperationen mit israelischen Institutionen wie etwa der Ariel Universität betreffen, die aus dem besetzten Westjordanland heraus operieren.

Angesichts der Tatsache, dass etwa auch das größte deutsche Verlagshaus Europas Axel Springer über sein israelisches Tochterunternehmen Yad2 einem «Intercept»-Bericht zufolge durch Online-Anzeigen von Hausverkäufen und -vermietungen im Westjordanland von Israels Besatzungs- und Siedlungspolitik profitiert und die Siedlungspolitik somit wirtschaftlich verstetigt, wirft dieser Passus doch erhebliche Fragen auf. Deutschland und andere Mitglieder der internationalen Gemeinschaft müssten jetzt «alle strafrechtlichen, diplomatischen und wirtschaftlichen Mittel einsetzen, um ein Ende der Besatzung zu erzwingen», kommentierte Shai Barnes von B’Tselem.

Erstveräöffentlöicht im nd am 22. 7. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1183891.gaza-krieg-internationaler-gerichtshof-annexion-entrechtung-apartheid.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

Grundrechtsverletzung durch die Hintertür

Mit der geplanten Antisemitismus-Resolution von Ampel und CDU sollen Gesinnungsprüfungen in Kunst und Wissenschaft zur Norm werden

Von Pauline Jäckels

Was vergangenen November scheiterte, könnte im kommenden Herbst gelingen – eine gemeinsame Bundestagsresolution »zum Schutz von jüdischem Leben in Deutschland«. Mit dabei: SPD, Grüne, FDP und CDU. Der erste Entwurf, der »nd« vorliegt, enthält neben verschiedenen Solidaritätsbekundungen auch einige Punkte, die massive Einschränkungen von Kunst- und Wissenschaftsfreiheit bedeuten könnten. Zuerst berichtete die »Zeit« darüber.

Eigentlich hätte die Resolution schon am 9. November 2023 verabschiedet werden sollen – am Jahrestag der antijüdischen Pogrome von 1938 und einen Monat nach der Hamas-Attacke vom 7. Oktober. Das gelang aber nicht. Erst preschte die CDU mit ihrem eigenen Entwurf vor, dann legte die Ampel nach. Beide Vorschläge landeten im Innenausschuss und blieben dort liegen.

Im neuen Entwurf, der laut Fraktionskreisen nicht final ist, wurden beide Entschließungsanträge von Ampel und CDU zusammengeführt. Und der jetzige Kompromisstext hat es in sich. Denn er sieht Gesinnungsprüfungen für Künstler und Wissenschaftler vor, die staatliche Förderung erhalten wollen.

Dabei sind drei Forderungen relevant, die schon die Union in einem früheren Papier formuliert hatte: Erstens wird die Bundesregierung aufgefordert, bei der Fördermittelvergabe zu prüfen, ob es weiterer »haushaltsrechtlicher Regelungen« bedarf, damit die Empfänger Förderungen »nicht für Antisemitismus verwenden«. Zweitens sollen zivilgesellschaftliche Organisationen beim Antrag auf Förderprojekte auf »eine Unterstützung oder Reproduktion von antisemitischen Narrativen« überprüft werden – und zwar laut Abgeordneten von Grüne und Union durch den Verfassungsschutz. Drittens soll diesen Prüfungen die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus zugrunde gelegt werden.

Aus rechtlicher Sicht ist das extrem heikel: Im vergangenen Jahr hatte schon der Kultursenator Joe Chialo versucht, Kulturförderungen an ein Bekenntnis zum Existenzrechts Israels und gegen Antisemitismus nach der IHRA-Definition zu koppeln – und ist gescheitert. Die juristischen Bedenken waren zu groß.

Eine entsprechende Prüfung zu Präventivmaßnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus in der Kultur, die Kulturstaatsministerin Claudia Roth in Auftrag gegeben hatte, kam zum Schluss: Die Pflicht, sich als Künstler oder Forscher zu bestimmten Werten zu bekennen, um förderwürdig zu sein, tangierten sowohl den »Schutzbereich der Meinungsfreiheit als auch denjenigen der Kunstfreiheit«. Mit dem Grundgesetz ist das also nicht vereinbar.

Darin auch noch den Verfassungsschutz zu involvieren dürfte ebenfalls schwierig werden: »Dem Verfassungsschutz flächendeckend eine solche Überprüfung zu überlassen, halte ich mit seiner verfassungsrechtlichen Aufgabe schwer vereinbar,« kommentiert der Jurist Ralf Michaels. Der Wissenschaftler Illyas Saliba nennt das Vorhaben gegenüber »nd« »extrem besorgniserregend und nicht mit der grundgesetzlich verankerten Wissenschaftsfreiheit vereinbar.« Sicherheitsinstitutionen hätten in einer Demokratie in Prozessen der Wissenschaftsförderung keine Rolle zu spielen, so Saliba. »Das sind autoritäre Methoden die wir aus Diktaturen kennen.«

Problematisch ist außerdem, wozu sich Kunst- und Wissenschaft bekennen sollen. Die IHRA-Definition ist ausdrücklich als nicht als rechtsbindender Text gedacht – der Grund: Für eine rechtliche Anwendung ist sie zu vage formuliert. In einer von 13 Juristen geschriebenen Bewertung beim Verfassungsblog heißt es zudem: »Erfahrungen aus Kontexten, in denen die IHRA-Arbeitsdefinition als Regulierungsinstrument diente zeigen, dass sie für erhebliche Einschränkungen von Grundrechten genutzt wird – sehr häufig auch gegen Juden, die die Politik der jeweiligen Regierung Israels kritisieren.«

Weil eine Bundestagsresolution aber nichts rechtsbindend ist, könnte man sich über rechtliche Erwägungen hinwegsetzen. Genauso war es bei der BDS-Resolution von 2019, mit der das Parlament forderte, Gruppen und Institutionen die der antiisraelischen »Boycott, Divest, Sanction«-Bewegung Nahe stehen, keine Förderung oder Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Schon damals war die Kritik groß, auch aus Rechtssicht. Denn wer als BDS-nah gilt, ist völlig unklar. Angewendet wird die BDS-Resolution aber trotzdem: Künstlern werden auf Grundlage der Resolution Veranstaltungen oder Förderungen verwehrt und Gerichte zitieren sie in ihren Urteilen.

Erstveröffentlicht im nd v. 20.7. 2024
https://nd.digital/editions/nd.DieWoche/2024-07-20/articles/13751399 (Abo)

Wir danken für das Publikationsrecht.

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