Tarifkampf der Vivantes-Töchter: Wir messen euch an euren Taten und nicht am Geschwätz

10 Jahre Kampf bei Vivantes. Ein Rückblick. Eine lehrreiche Bestandsaufnahme von Mario Kunze. Teilerfolge konnten Kapital und seinem Staat nur in ständigen Streiks abgerungen werden. Aber nichts ist so beständig im Kapitalismus wie die Unbeständigkeit von Fortschritt für die arbeitenden Menschen.

Aktuell rollt eine beispielose Angriffswelle gegen fast alle sozialen und politischen Errungenschaften. Diese Angriffe sind nicht die logische Konsequenz von Demografie und Mathematik, wie der Bundeskanzler weiszumachen versuchte. Sie sind vielmehr logische Konsequenz von Militarisierung und „Kriegsertüchtigung“ der gesamten deutschen Wirtschaft und Gesellschaft, begleitet von einem geopolitischen Konfrontationskurs mit beispielloser Verschuldung, maximaler Profitsicherung auch in Krisenzeiten auf dem Rücken aller arbeitenden Menschen. Wer in dieser Situation um den Erhalt seiner sozialen Standards kämpft, gefährdet den Burgfrieden und gerät unweigerlich mit dem neuen deutschen Großmachtkurs in Konflikt. Die Lehre von Vivantes:nur wer kämpft und weiterkämpft ist nicht verloren! (Peter Vlatten)

Fazit nach einem halben Jahr Arbeitskampf und 64 Tagen Erzwingungsstreik bei den Vivantes Tochterfirmen in Berlin

Mario Kunze,  Soziale Politik & Demokratie Nr. 551 vom 26. Juni 202

Am 23.6. einigten sich die Vivantes-Geschäftsführung und die ver.di-Tarifkommission auf ein Eckpunktepapier für einen Tarifvertrag für die Tochterunternehmen. Der wichtigste Punkt: die Entgelttabellen werden bis Juli 2031 auf 100% des TVöD-Niveaus angehoben. Der Streik wurde daraufhin ab dem 24.6. ausgesetzt. In einer Urabstimmung nahmen die ver.di-Gewerkschaftsmitglieder das Verhandlungsergebnis an.

Bei dem hier veröffentlichten Beitrag von Mario Kunze handelt es sich um eine politische Einordnung des Tarifkampfes, nicht um eine Bewertung der aktuellen Tarifeinigung.

Der Tarifkampf um den Flächentarifvertrag der Gewerkschaft ver.di (TVöD) bei Vivantes hat leider eine lange Tradition. Inzwischen wurden seit 2016 drei Tarifauseinandersetzungen geführt.

Auch wenn nach zehn Jahren wieder nicht das eigentliche Ziel (TVöD 100%) erreicht wurde, möchte ich hier schildern, warum der Kampf notwendig und eben nicht erfolglos ist und welche Notwendigkeiten ich sehe.

Um den Tarifvertrag zu erhalten, der im Mutterkonzern angewandt wird, zogen schon 2016 die Beschäftigten der Vivantes Service GmbH (VSG) in einen zwei Jahre andauernden Tarifkampf. Am Ende stand der erste Tarifvertrag, der in einer Vivantes Tochtergesellschaft erkämpft wurde. Neben Entgelterhöhungen wurden im Jahr 2018 auch große Teile des Flächentarifmantels errungen.

Materiell also durchaus nicht erfolglos für eine im Unternehmen isolierte Tochtergesellschaft.

Entscheidend dabei war aber die Wegbereitung für alle Tarifkämpfe in den Lohndumping-Firmen eines landeseigenen Gesundheitskonzerns, die danach kamen.

Zum ersten Mal wurde der Gesellschafter (der Berliner Finanzsenat – damals SPD-geführt – und das Berliner Abgeordnetenhaus) für den Lohnraub an seinen Beschäftigten verantwortlich gemacht. So fand sich 2018 im Nachtragshaushalt zum ersten Mal die Forderung der Beschäftigten nach Rückführung in den Mutterkonzern bzw. die Anwendung des Flächentarifvertrages TVöD wieder.

Seit diesem Zeitpunkt stand der Passus in verschiedenen Versionen in jedem Koalitionsvertrag der Berliner Landesregierung. Aber egal ob ROT/ROT, ROT/ROT/GRÜN oder nun SCHWARZ/ROT – politische Versprechungen an die Wählerschaft und die Beschäftigten sind leere Worthülsen, denn sie stehen im Widerspruch zu den Forderungen der eigentlichen Klientel der Politik, den Lobbyisten aus Pharma- und Finanzkapital.

2021 gelang es uns, zum ersten Mal die Spaltung in kleine Tariffluchtgesellschaften im Arbeitskampf zu überwinden. Fünf Tochtergesellschaften zogen mit einer gemeinsamen Tarifkommission an den Verhandlungstisch des Mutterkonzerns. 2016/18 selbst für das ver.di Hauptamt ein unvorstellbarer Akt und nicht umsetzbar. Nun ging es also doch.

Wieder wurde neben dem Streik als Arbeitskampfmittel der Politik auf die Füße getreten. Wieder wurden wir mit leeren Versprechungen des Gesellschafters abgespeist.

Und wieder kämpften wir uns einen Schritt an den TVöD heran. Im damals abgeschlossenen Tarifvertrag wurde die Entgeltstruktur, die Entgelttabelle und weitere Mantelthemen, wenn auch abgesenkt, aus dem TVöD übernommen. Wir partizipierten zusätzlich von den Lohnsteigerungen der TVöD-Runden – die Gehaltsschere schloss sich etwas.

Probleme gab es dennoch. Die Eingruppierung der einzelnen Beschäftigten ist bis heute nicht geklärt. Mit hunderten Verfahren prozessiert der Betriebsrat der Vivantes derzeit gegen die Arbeitgeberin bei den Berliner Arbeitsgerichten und nach Tarifvertragsende gab es keine weitere Dynamisierung. Die Gehaltsschere ging wieder auseinander.

Im Januar 2026 ging es also in die nächste Arbeitskampfrunde. Auf Grund der bis dahin erkämpfen Errungenschaften war es doch eigentlich nur noch ein kleiner Schritt zum TVöD 100%.

Der regierende Bürgermeister, Kai Wegner (CDU), und der Fraktionsvorsitzende der SPD, Raed Saleh, überboten sich mit blumigen Versprechen. Linkspartei und Grüne skandierten zusammen mit den Streikenden die Forderung nach sofortiger Anwendung des TVöD in unseren Gesellschaften, obwohl sie alle in der jüngeren Vergangenheit ihre Wahlversprechen als Berliner Regierungsparteien nicht einhielten.

Am Ende hieß es simpel: es ist kein Geld da. Nur…. wer hat es dann?

Was klar war, war die Tatsache, dass die chronische Unterversorgung der Berliner Krankenhäuser bei den Investitionskosten die Ursache für das Lohndumping unserer Gesellschaften ist. Es war auch klar, dass dahinter politischer Wille steckt, denn gesetzlich ist das Land zur Ausfinanzierung der Investitionen verpflichtet. Ebenfalls klar war, dass die Marktöffnung des sozialen Gesundheitswesens immense Steuern und Kassenbeiträge in die Taschen privater Aktionäre spült und somit die Kosten für unsere Gesundheitsversorgung in die Höhe treibt.

Was wir aber nicht auf dem Schirm hatten, war die Kriegsvorbereitung Deutschlands gegen Russland, die nun direkt in unseren Tarifkampf eingriff. Ab jetzt wurden unsere Streikversammlungen eindeutig politisch.

Der eine oder die andere Leserin mag sich fragen warum? Im Bundestagswahlkampf wurde doch klar ausgesagt, dass diese Kriegsertüchtigung Deutschlands Außenpolitik und somit Bundessache sei?

Nun ja, die politischen Handlanger des Großkapitals auf Bundesebene haben mal schnell beschlossen, 900 Milliarden an Kriegskrediten am privaten Finanzmarkt aufzunehmen. Dabei spielte die enorme Staatsverschuldung plötzlich keine Rolle mehr, denn der Russe wird uns ja bekanntlich am 1. September 2030 um 5:45 Uhr überfallen.

Diese Kredite müssen nun mit Zinsen zurückgezahlt werden. Somit erklärt sich u.a. der derzeitige Angriff auf den Sozialstaat, die Rente und unsere gewerkschaftlich erkämpften Errungenschaften durch die komplette Merz-Regierung von Nina Warken, Lars Klingbeil über Bärbel Bas bis Katherina Reiche. Sparen müssen die Länder und Kommunen um die Militärausgaben von inzwischen 15,76 Milliarden (somit der zweitgrößte Anteil an den Bundeshaushaltsausgaben) zu kompensieren.

Fazit: Das das Geld für unseren gerechten Lohn ist da. Aber es ist halt nicht da …, weil es gerade woanders ist.

Die oben angedeutete Warken-Zerstörung unseres sozialen, zivilen Gesundheitswesens ist nach der Lauterbachreform (KHVVG) der zweite Generalangriff auf unser Gesundheitssystem. Für faire löhne und gute Arbeitsbedingungen ist da kein Platz. In den derzeitigen Tarifverhandlungen wurde uns die Warken-Reform als Drohkulisse entgegengeworfen. Vivantes rechne nun zusätzlich mit 70 Mio. Verlust durch die Reform und somit schließt sich der Kreis mit folgender Erkenntnis.

Die Angriffe auf den Sozialstaat, die Rente und unsere Löhne sind Folgen der imperialistischen Krise und der Militarisierung unseres Landes. Sie haben direkten Einfluss auf unsere Lohn- und Lebensbedingungen. Der Sozialstaat stirbt mit zunehmender Kriegsbereitschaft.

Die Tarifauseinandersetzungen werden zukünftig härter, länger und politischer. Wir werden zunehmend in Verteidigungskämpfe verstrickt, wenn wir keine klare Antwort auf die Kriegstreiberei von Merz und Co. finden. Mangels wirklicher politischer Interessensvertretung sind wir dazu verdammt, uns im gewerkschaftlichen Umfeld politischer zu äußern und zu agieren.

Aus diesem Grund fordern wir weiterhin die Rückführung in den Mutterkonzern und den TVöD. 

Trotz alledem!

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Mario Kunze, Mitglied der ver.di Tarifkommission der Vivantes-Töchter

Veröffentlicht in  Soziale Politik & Demokratie Nr. 551 vom 26. Juni 202.

Wir danken für das Publikationsrecht.

Titelbild: Ingo Müller

Graz zeigt: Der Kampf gegen den Rechtsruck beginnt mit sozialer Klassenpolitik

Wer der neoliberalen Politik und dem Rechtsruck der Parteien aus der sogenannten „Mitte“ nicht konsequent die Stirn bietet, hat für den Kampf gegen den Rechtsextremismus schlechte Karten und seine Glaubwürdigkeit verloren. Neben einer sozialen Klassenpolitik gehört hierzulande unabdingbar die Bekämpfung des neuen deutschen Großmacht- und Kriegskurses dazu. Zur Glaubwürdigkeit gehört aber auch eine klare Positionierung gegen Israels Völkermord in Gaza. Im Folgenden ein Beispiel, wie es besser funktionieren kann. Wir wünschen uns, dass einige Antifaschist:innen solche Erfahrungen mehr beherzigen würden. (Peter Vlatten)

Graz zeigt: Der Kampf gegen den Rechtsruck beginnt mit sozialer Klassenpolitik

Zeki Gökhan, 6.7.2026

Der Wahlerfolg der Kommunistinnen und Kommunisten in Graz ist weit mehr als das Ergebnis einer gelungenen Kommunalwahl. Er ist ein politisches Signal, das weit über Österreich hinaus Beachtung verdient. Während in vielen europäischen Ländern rechte und rechtsextreme Parteien wachsen, soziale Unsicherheit zunimmt und das Vertrauen in die etablierten politischen Kräfte schwindet, zeigt Graz, dass eine konsequent soziale Politik auch unter schwierigen Bedingungen breite Unterstützung gewinnen kann.

Dabei wäre es jedoch ein Fehler, aus diesem Erfolg den Schluss zu ziehen, dass damit bereits eine langfristige politische Machtperspektive oder gar eine grundlegende Veränderung der gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse erreicht sei. Die ökonomischen Machtstrukturen, die Konzentration von Vermögen und Kapital sowie die grundlegenden politischen Konflikte bestehen weiterhin fort.

Gerade deshalb ist dieser Wahlerfolg politisch so interessant.

Er zeigt, dass der Vormarsch rechter und rassistischer Kräfte nicht unausweichlich ist. Er zeigt, dass Menschen bereit sind, solidarische Alternativen zu unterstützen, wenn diese ihre alltäglichen Probleme ernst nehmen und glaubwürdige Antworten geben.

Der gesellschaftliche Rechtsruck entsteht nicht im luftleeren Raum.

Er wächst dort, wo Löhne stagnieren, Wohnungen unbezahlbar werden, soziale Sicherheit abgebaut wird, öffentliche Dienstleistungen verschlechtert werden und viele Menschen den Eindruck gewinnen, dass wirtschaftliche Interessen stärker zählen als ihre Lebensrealität.

In einer solchen Situation versuchen rechte Parteien, den sozialen Unmut auf Migrantinnen und Migranten, Geflüchtete oder andere Minderheiten umzulenken. Die eigentlichen sozialen Konflikte werden dadurch nicht gelöst, sondern überdeckt.

Eine klassenorientierte Politik geht einen anderen Weg.
  • Sie fragt nicht zuerst nach Herkunft, Religion oder Nationalität.
  • Sie fragt, warum Millionen Menschen trotz steigender Produktivität unter wachsendem wirtschaftlichem Druck stehen.
  • Sie fragt, warum bezahlbarer Wohnraum fehlt.
  • Sie fragt, warum öffentliche Infrastruktur vielerorts vernachlässigt wird.
  • Sie fragt, wem gesellschaftlicher Reichtum zugutekommt und wie demokratische Gestaltungsmöglichkeiten gestärkt werden können.
Gerade hier liegt die politische Bedeutung der Erfahrungen aus Graz.

Eine soziale Kommunalpolitik kann zeigen, dass öffentliche Verantwortung mehr bedeutet als Verwaltung. Sie kann beweisen, dass Wohnen als soziales Grundrecht behandelt werden kann. Sie kann öffentliche Mittel vorrangig für Bildung, Gesundheit, Pflege, Kultur und soziale Sicherheit einsetzen. Sie kann Transparenz, Bürgernähe und Verantwortungsbewusstsein stärken. Und sie kann deutlich machen, dass Solidarität nicht nur ein moralischer Anspruch, sondern eine praktische Grundlage funktionierender Demokratie ist.

All dies ersetzt jedoch keine umfassende gesellschaftliche Strategie.

Kommunen stoßen dort an Grenzen, wo grundlegende wirtschafts-, steuer-, arbeitsmarkt-, industrie- oder finanzpolitische Entscheidungen auf Landes-, Bundes- oder europäischer Ebene getroffen werden.

Deshalb kann der notwendige Kampf gegen soziale Ungleichheit, gegen den Abbau öffentlicher Daseinsvorsorge und gegen den Rechtsruck nicht allein in den Rathäusern geführt werden.

Er braucht starke Gewerkschaften, soziale Bewegungen, demokratische Initiativen und politische Kräfte, die soziale Fragen konsequent in den Mittelpunkt stellen.

Der Wahlerfolg in Graz erinnert daran, dass der Kampf gegen den Rechtsextremismus nicht allein mit moralischen Appellen gewonnen wird.

Er wird vor allem dort erfolgreich sein, wo Menschen erleben, dass Politik ihre Lebensbedingungen tatsächlich verbessert.

  • Wo sichere Wohnungen entstehen.
  • Wo gute Arbeit geschützt wird.
  • Wo öffentliche Infrastruktur gestärkt wird.
  • Wo soziale Sicherheit wächst.
  • Wo demokratische Mitbestimmung ernst genommen wird.

Gerade darin liegt die wichtigste Lehre. Der gesellschaftliche Kampf gegen den Rechtsruck ist untrennbar mit dem Kampf um soziale Gerechtigkeit verbunden.

Wer den #Nährboden für #Nationalismus, #Rassismus und autoritäre Politik austrocknen will, muss die sozialen Ursachen von Unsicherheit und Ungleichheit bekämpfen. Graz liefert dafür keine fertige Blaupause und keine Garantie für zukünftige politische Mehrheiten. Aber Graz erinnert daran, dass solidarische, klassenorientierte und glaubwürdige Politik Menschen erreichen kann. In einer Zeit wachsender gesellschaftlicher Polarisierung ist das keine Kleinigkeit.

Es ist ein Hoffnungsschimmer. Ein Motivationssignal.

Und eine Einladung, den Kampf für soziale Gerechtigkeit, Demokratie, Frieden und eine solidarische Gesellschaft mit langem Atem fortzuführen.


Wir danken für das Publikationsrecht.

Bundesregierung plant Gesetz gegen „drohende“ Vergesellschaftung von Wohnungbeständen großer privater Wohnungskonzerne

Protest vor der Zentrale der Bundes-SPD in Berlin

Die Meldung schlug ein wie eine kleine Bombe und erzeugte auf die Schnelle eine Spontankundgebung vor dem Willy Brandt-Haus, der Zentrale der Bundes-SPD: Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich darauf geeinigt ein Gesetz zu verabschieden, um die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene zu verhindern. Ein Gesetz, dass insbesondere verhindern soll, dass eine mögliche Koalition aus Grünen und der Partei Die Linke in einem zweiten, besser vorbereiteten Anlauf eine Vergesellschaftung der größten privaten Wohnungsgesellschaften im Berliner Stadtgebiet durchsetzen könnte. Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen hatte deshalb die Aktion organisiert. Die Initiative war maßgeblich verantwortlich, dass der erste erfolgreiche Volksentscheid für dieses Ziel zustandekam und gewonnen wurde. Sie hat damit vielen Berliner:innen, die zur Miete wohnen – 85% der städtischen Bevölkerung – und in zunehmender Angst leben, sich diese nicht mehr leisten zu können und wohnungslos zu werden, eine Stimme gegeben.


Und in der kurzen Zeit waren etwa 500 Protestierende gekommen. Es sprach eine Mieterin von Vonovia, die über den ständigen Ärger mit dem Vermieter berichtete und auf die Tatsache hinwies, dass Vonovia im letzen Jahr 1 Mrd Euro an seine Aktionäre ausgeschüttet hat – Geld, das viel besser in Mietminderung und zur Abstellung all der Mängel in den Häusern einzusetzen wäre. Natürlich vertreten war die Bürgermeisterkandidatin der Linkspartei, die bei einem Gespräch mit einer Vonoviamieterin erzählt bekam, dass sie Angst habe, in den Briefkasten zu schauen, weil sie eine neue Kostenbelastung befürchte. Eine Vertrerein der grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus konnte zum besten geben, dass der SPD-Fraktionsvorsitzende Saleh sich auch noch bei der Bundesregierung für dieses Gesetzesvorhaben bedankt habe. Mehrere Redner:innen machten darauf aufmerksam, dass bei der Diskussion um das Grundgesetz die Abgeordneten der SPD maßgeblich dafür gesorgt hatten, dass der Art 15 ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Der Grad der Rechtsentwicklung der Partei sei nun daran zu erkennen, dass die gleiche Partei nun dafür sorgen will, dass niemand dieses Recht auch in Anspruch nehmen kann. Eigentlich ein verfassungswidriges Vorgaben. Auch spricht viel für sich, dass die Fraktion der Partei im Bundestag bisher nicht einbezogen war. Natürlich kam zur Sprache, dass das neue Gesetz zur Grundsicherung ein weiterer Baustein ist, die Wohnungskrise zu verschärfen.

Gemeinsam wurde die Botschaft „Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Wohnung klaut! und „Vonovia enteignen“ angestimmt. Alle Redner:innen gaben sich optimistisch, dass all diese Versuch, Schutzmauern um die Geldsäcke der Immobilienlobby zu errichten, nichts daran hindern werde, die nötige Vergesellschaftung durchzusetzen. Auch wurde bekannt gemacht, das es mittlerweile auch auf Bundesebene einen Zusammenschluss von Mieter:innen der Vonovia gibt, die voneinander lernen und ihre Interessen auf Bundesebene vertreten wollen.

Eine ausführliche Stellungnahme zu der Gesetzesinitiative kam vom Berliner Mieterverein:

Koalitionsbeschluss gegen Vergesellschaftung von Wohnraum:
Ein Angriff auf Art. 15 Grundgesetz

Pressemitteilung Nr. 31/26

Der Berliner Mieterverein kritisiert die Pläne der Bundesregierung scharf, per Gesetz die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen zu verhindern oder rechtlich unmöglich zu machen. „Ein solches Gesetz ist ein Angriff auf das Grundgesetz und auf den demokratischen Willen von über einer Million Berlinerinnen und Berliner“, erklärt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. „Artikel 15 GG eröffnet dem Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit, Grund und Boden in Gemeineigentum zu überführen. Wer diese Verfassungsermächtigung per Bundesgesetz aushebelt, stellt sich über die Verfassung.“

Hintergrund ist die Einigung des Koalitionsausschuss von Union und SPD, ein Bundesgesetz auf den Weg zu bringen, um die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene zu verhindern. Der Berliner Volksentscheid hatte 2021 mit 56,4 % Ja-Stimmen die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne (ab 3.000 Wohnungen) gefordert; mehr als 240.000 Wohnungen sollten in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt und gemeinwohlorientiert bewirtschaftet werden.

„Die Mieten in den Metropolen steigen ungebremst, der soziale Wohnungsbau kommt nicht hinterher, und nun soll ein im Grundgesetz vorgesehenes Instrument zur gemeinwohlorientierten Ausrichtung der Wohnraumversorgung vom Bund ausgehebelt werden?“, fragt Werner. „Allein die Möglichkeit einer Vergesellschaftung erschwert die Spekulation mit Wohnraum und trägt zu mehr gemeinwohlorientierter Wohnraumversorgung mit bezahlbaren Mieten bei.

Mit der gleichzeitig angekündigten Errichtung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen setzt die Bundesregierung abermals ihren nahezu ausschließlichen Fokus auf den Neubau. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit belegen deutlich: im Neubau entstehen schlichtweg keine bezahlbaren Wohnungen. „Allein auf Neubau zu setzen, wird das Problem nicht lösen“, kritisiert Werner, „es kann in Berlin gar nicht so schnell und in dem Umfang gebaut werden, dass die Mieten dadurch für die Bevölkerung bezahlbar würden“. Die Koalition vermischt hier bewusst zwei Debatten: Neubau und Bestandssicherung sind keine Alternativen, sondern wichtige Ergänzungen.

Nicht zuletzt bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein solches Bundesgesetz. Art. 74 Abs. 1 Nr. 15 GG weist die Gesetzgebungskompetenz für Vergesellschaftung dem Bund zu, aber die Länder haben die Vollzugskompetenz. Ein Bundesgesetz, das Vergesellschaftungen de facto unmöglich macht, greift in die Verfassungsautonomie der Länder ein und verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Statt Rechtssicherheit für Investor:innen zu schaffen, wie Bundeskanzler Merz es formuliert, schafft die Koalition Rechtsunsicherheit für die Verfassung selbst. Wer ein bestehendes Grundrecht per einfachem Bundesgesetz faktisch unanwendbar machen will, bevor es überhaupt zur Anwendung kommen konnte, stellt sich gegen das Grundgesetz und gegen bezahlbares Wohnen.

Berlin, den 02. Juli 2026

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