Grenzen der Meinungsfreiheit im Betrieb

Flink-Fahrer wird wegen gestörten Betriebsfriedens gekündigt, Wiedereinstellung per Gericht scheitert

Nach etlichen Gerichtsterminen ist nun der letzte Flink-Kurier, der sich für einen Betriebsrat engagierte, aus dem Unternehmen ausgeschieden. Im Mittelpunkt stand die Frage, inwieweit sein Verhalten einer Zusammenarbeit im Wege steht.

Christian Lelek

Eine lange und harte Auseinandersetzung scheint an ihr Ende gekommen zu sein. Der wohl letzte Beschäftigte, der beim Lieferdienst Flink die Einrichtung eines Betriebsrats vorangetrieben hatte, verlor gerichtlich gegen seinen Arbeitgeber und somit schlussendlich auch seinen Job.

Der klagende Rider war nach einem Urteil des Arbeitsgerichts vom März in Berufung gegangen. Damals waren gleich drei Kündigungen gegen ihn verhandelt worden. Das Gericht wies diese allesamt ab, entschied aber zugleich auf Antrag von Flink, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Das ist nach Paragraf 9 Kündigungschutzgesetz (KSchG) vorgesehen, »wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen«.

Gegen die Anwendung dieses Paragrafen, also gegen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, ging der Fahrer in Berufung. Das Landesarbeitsgericht hatte also in zweiter Instanz zu entscheiden.

Klägeranwalt Jakob Heering erklärte die Berufung vor Gericht damit, dass die Arbeitgeberseite die Auflösung des Arbeitsverhältnisses lediglich mit dem Verhalten des klagenden Fahrers im Gerichtsprozess begründet habe. Mit Blick auf das Verhalten seines Mandanten verwies Heering auf die spezielle Situation vor Gericht: »Scharfe Angriffe gegen ihn hat er scharf erwidert. Das Verhalten beruht auf Gegenseitigkeit.«

Der Kläger ist abseits des Fahrradsattels und der pinken Unternehmenskleidung kein Unbekannter. Elmar Wigand ist organisiert in dem kleinen Verein Aktion gegen Arbeitsunrecht, tritt als sein Pressesprecher auf und ist Gesicht vieler öffentlicher Auftritte der Organisation. Die Aktion gegen Arbeitsunrecht dokumentiert Grenzüberschreitungen und Rechtsverletzungen von Unternehmen, will Beschäftigte dabei unterstützen, sich in Betriebsräten und gewerkschaftlich zu organisieren und gegen Angriffe von Arbeitgebern zu wehren. Wigand findet sich also selbst in einer Rolle wieder, die er sonst aktivistisch begleitet.

Wigand ist darüber hinaus publizistisch tätig. Seine Beiträge besitzen eine pointierte und bissige Wortwahl. Manch eine*r mag sich davon angegriffen fühlen. Doch reicht das, um eine Zusammenarbeit zu verunmöglichen?

»Die Äußerungen waren scharf, aber anlassbezogen und nicht diffamierend. Stattdessen hat mein Mandant in der Sache und im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit Kritik am Konzern Flink geäußert«, sagt Anwalt Heering. Und: Der Prozess habe sich hochgeschaukelt. »Auf das Verhalten meines Mandanten ist mit Provokationen hingearbeitet worden.«

Das beklagte Unternehmen, die Flink Expansion 4 GmbH, die den sogenannten Hub in Rummelsburg betreibt, wird durch zwei Anwältinnen der Kanzlei Pusch Wahlig vertreten. Rechtsanwältin Anna Franziska Hauer wählt ihrerseits eine mindestens prägnante Sprache. »Der Kläger hat sich mit Sabotageabsichten in den Betrieb eingeschlichen.« Gegen den Pressesprecher des Unternehmens habe er einen »tätlichen Angriff« verübt. Hauer spricht von »psychischer Gewalt« und »Schmähkritik, nur um dem Konzern zu schaden, weit weg von Meinungsäußerung«. Sie hob nochmals das Verhalten Wigands beim Prozess vor dem Arbeitsgericht hervor. Er habe als großer Mann eine Drohkulisse aufgebaut und dem Vorsitzenden Richter sei es nicht möglich gewesen, die Ordnung wieder herzustellen. Den Ausführungen des Klägeranwalts Heering und insbesondere denen Wigands fällt Hauer immer wieder ins Wort.

Wigand bekennt sich dann auch im Laufe des Prozesses zu seinem Verhalten. Bemüht ruhig erklärt er: »Die Schärfe kam rein, weil Flink auch medienrechtlich gegen meinen Verein vorgegangen ist. Sie bedienen sich einer Technik.«

Der Vorsitzende Richter Hans-Georg Nielsen sagt, dass das Gericht in erster Instanz die Vertragsauflösung mit »aggressiver Stimmung« begründet habe, aber schlecht greifbar sei, was damit konkret gemeint gewesen sei. Es gehe nun darum zu verstehen, was das Gericht damals gemeint habe.

Konkret soll Wigand besonders eine Justiziarin des Konzerns verbal angegangen sein: strunzdoof, saudoof oder sehr doof soll er sie genannt haben. Er habe Bedenken, wenn so gegen die Frau vorgegangen werde. Wigand habe von »autonom voneinander arbeitenden Sprach- und Gedächtniszellen« der Justiziarin gesprochen.

Richter Nielsen spricht auch eine Veröffentlichung der Aktion gegen Arbeitsunrecht an. Nach dem Urteil hieß es dort: »Die Rede ist von einer sich selbst erfüllenden aktiven und mutwilligen Vergiftung der Arbeitsbeziehungen durch das Management und dessen Dienstleister: schamlos lügen, diffamieren, öffentlich brandmarken, intrigieren, schikanieren und bespitzeln.« »Das ist eine Tirade, da ist die Frage, inwiefern das – zumal in der Allgemeinheit – von der Meinungsfreiheit gedeckt ist«, stellt Nielsen in den Raum.

»Was ist denn ihr Ziel?«, fragt einer der beiden ehrenamtlichen Richter. »Ich möchte wieder arbeiten«, sagt Wigand. Bei den Kolleg*innen im Hub sei er beliebt gewesen. Streit habe es mit Konzernvertreter*innen jenseits der lokalen GmbH gegeben.

Das Urteil erging am Dienstagabend schriftlich. Eine Sprecherin des Gerichts teilte »nd« mit, dass die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgericht bestätigt worden sei. Demnach sei das Arbeitsverhältnis beendet worden. Wiegand wurde zudem eine niedrige Abfindung zugesprochen. Eine Begründung des Urteils sei frühestens Ende Januar zu erwarten, teilte die Sprecherin mit. Eine Revision sei nicht zugelassen worden.

Flink sah die eigene Rechtsauffassung durch das Urteil bestätigt. Durch die öffentlichen Äußerungen und Diffamierungen gegenüber seinem Arbeitgeber und einzelnen Kollegen und Kolleginnen, die gerichtlich belegt seien, sei an ein Arbeitsverhältnis mit dem Kläger nicht mehr zu denken, teilte eine Sprecherin des Unternehmens mit.

Klägeranwalt Heering teilte »nd« mit: »Natürlich ist es nicht das Ergebnis, das wir uns erhofft und für das wir mit guten Argumenten gestritten haben.« Für weitere Einschätzungen bleibe die Urteilsbegründung abzuwarten.

»Wir waren von vornherein nicht so optimistisch«, sagt Kläger Wigand zu »nd«. »Aber es wäre schon eine Sensation, ein Paukenschlag für die Gegenseite gewesen.« Den Paragrafen 9 KSchG bezeichnet er als »Arbeitsunrechtspraragrafen«, der es Unternehmen ermögliche, Beschäftigte durch die Hintertür zu entsorgen. Er zieht eine Parallele zur Gründung des Flink-Betriebsrats, mit der die Geschichte ursprünglich einmal angefangen hatte. Auch damals im September 2022 seien bei einer Versammlung von 300 bis 400 Beschäftigten Unternehmensvertreter*innen erschienen. Dort hätten sie bewusst Chaos gestiftet, um später die Gründung gerichtlich anfechten zu können. Damals war es zu tumultartigen Szenen gekommen, als Vorgesetzte an der Gründung teilnehmen wollten.

»Ich zweifle auch ein wenig an der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es hätte eines Gerichts bedurft, das sich etwas traut«, sagt Wigand. »Aber auch im Emily-Urteil im Fall der unterschlagenen Pfandbons hatte damals das Bundesarbeitsgericht die Urteile der beiden Berliner Instanzen aufgehoben.« Das Berliner Arbeitsgericht hatte die Kündigung einer Supermarktkassiererin wegen der Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro für rechtmäßig erklärt. 2011 hatte das Bundesarbeitsgericht diese Urteile und die Kündigung aufgehoben. Ähnliches erhofft sich Wigand auch für sein Ausscheiden bei Flink.

Allerdings ist die Revision im vorliegenden Fall ausgeschlossen, da das Gericht »insbesondere dem Fall keine grundsätzliche Bedeutung beigemessen hat«. Bei nicht zugelassener Revision gibt es zwar noch das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde. Doch das sei nicht einfach durchzubekommen, sagt Rechtsanwalt Benedikt Hopmann, der selbst in einem Fall von gekündigten Betriebsratsinitiator*innen beim Lieferdienst Gorillas prozessiert: »Das gelingt etwa in zehn von 100 Fällen.« Auch hierfür sollte man die Urteilsbegründung abwarten.

Bei Flink gebe es nach mehreren Gerichtsprozessen mit mehreren in den Betriebsrat involvierten Ridern keinen Betriebsrat und keinen Wahlvorstand mehr, bemerkt selbst Richter Nielsen. All das müsste neu aufgerollt werden. In Freiburg wurde ein Flink-Hub kurz vor einer Betriebsratswahl geschlossen und 50 Fahrer*innen wurden entlassen. Gegenüber »nd« erklärt Flink: »Falls unsere Mitarbeitenden einen Betriebsrat gründen möchten, stehen wir ihnen nicht im Weg.«

Erstveröffentlicht im nd v. 21.12.23
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1178675.arbeitsrecht-lieferdienst-flink-grenzen-der-meinungsfreiheit-im-betrieb.html?sstr=Grenzen|der|Meinungsfreiheit

Wir danken für das Publikationsrecht.

Sächsische Niederlassung von Chinas größtem Schrottrecycling-Unternehmen bestreikt

Börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Hongkong verweigert Tarifvertrag

Von Karsten*

Sächsische Niederlassung von Chinas größtem Schrottrecycling-Unternehmen bestreikt


Die BILD Zeitung titelte:

Schrott-Recycler in Sachsen seit 3 Wochen im Streik
Trotz Nachtschichten zahlt der China-Chef nur 2000 Euro

BILD  27.11.2023

Zum Hintergrund: Das Unternehmen SRW metalfloat in Espenhain bei Rötha gehört als 100-prozentige Tochter zur Scholz Recycling Gruppe mit Sitz in Essingen in Baden-Württemberg. Mit der Rückgewinnung von Metallen wie Kupfer, Aluminium und Eisen erwirtschaftet die Scholz-Gruppe Umsätze in Milliardenhöhe. In Leipzig arbeiten die Beschäftigten an einer sehr hochwertigen Scheide- und Rückgewinnungsanlage. Ende 2016 übernahm die Chiho Environmental Group Limited die Scholz Holding GmbH. Das in Hongkong residierende und auf den Cayman Islands registrierte Unternehmen unterhält in Asien, Europa und Nordamerika mehr als 200 Verarbeitungsbetriebe und Werftbetriebe. Die Chiho Environmental Group Limited ist nach eigenen Angaben Chinas größtes Schrottrecyclingunternehmen und eines der größten börsennotierten globalen Unternehmen dieser Art.

IGM Leipzig 13.11.2023

Und laut Gewerkschaft IG Metall transportierten sie chinesische Arbeitsbedingungen nach Deutschland: „Am Standort werden 23,8 Prozent des Deutschland-Umsatzes der Gruppe gemacht, rund 1,6 Milliarden Euro im Jahr. Doch der Arbeitgeber verweigert Tarifverträge“, sagt die Gewerkschaft um Michael Hecker (34). Sortierer am Band arbeiten hier für einen Stundenlohn von 13,64 Euro.

Das möchte sich u. a. Carsten Schulz (50) nicht länger bieten lassen. Der Gabelstapler-Fahrer steht jeden Tag in der Kälte vor dem Werktor, kämpft für einen Tarifvertrag:  „Im Drei-Schicht-System komme ich nur Dank der vielen Nachtschichten auf knapp 2000 Euro im Monat, bin aber schon 20 Jahre beim Unternehmen“, klagt der Sachse.

Er und seine Kollegen stehen an einem kleinen Feuer vor dem Betriebsgelände, sie wollen durchhalten – auch bis Weihnachten und darüber hinaus. Denn sie sehen sich auch in einer Vorreiterrolle für Kollegen an anderen Standorten.

BILD  27.11.2023

Dirk Schulze, IG Metall-Bezirksleiter Berlin-Brandenburg-Sachsen: „Mit beeindruckender Entschlossenheit und Solidarität treten die SRW-Beschäftigten in Espenhain für einen Tarifvertrag ein. Ich fordere den Arbeitgeber auf, endlich seine Blockade aufzugeben. Es kann nicht sein, dass die Kolleginnen und Kollegen bei SRW metalfloat rund 600 Euro im Monat weniger verdienen als in vergleichbaren Betrieben der Schrott- und Recyclingbranche. Mit ihrem Streik zeigen die Beschäftigten, dass auch bei SRW metalfloat die tariffreie Zone auf den Schrotthaufen gehört.“

Michael Hecker, Verhandlungsführer und Zweiter Geschäftsführer der IG Metall Leipzig: „Die Geschäftsführung verweigert seit August beharrlich Verhandlungen. Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass Lösungen des Tarifkonflikts möglich sind. Viele Kolleginnen und Kollegen bei SRW verdienen knapp über Mindestlohn, obwohl sie harte und hochwertige Arbeit leisten. Sie sehen daher keine andere Möglichkeit mehr, als die Blockade ihres Arbeitgebers mit einem dauerhaften Streik zu brechen.“

Wenn ihr Solibotschaften schicken wollt, sendet diese bitte an: soli-srw(at)igmetall.de

Spenden für die Streikenden gehen an: IG Metall IBAN: DE 23 5005 0000 0000 0010 40 (Verwendungszweck Soli SRW)

IGM Leipzig 13.11.2023

* Name ist der Redaktion bekannt

Quelle: Forum Arbeitswelten Deutschland China
https://www.forumarbeitswelten.de/

Wir danken für das Publikationsrecht.

»Wir brauchen auch in Deutschland Solidaritätsstreiks«

Sie sind Gewerkschaftssekretär bei der IGMetall und haben im Oktober Kolleg*innen bei VW und Mercedes im Baskenland besucht. Was hat Sie am Projekt eines feministischen Generalstreiks am meisten überrascht?

Bild: Auch die Männer waren aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten.

Ein IG Metall-Kollege berichtet über seine Eindrücke im Streik und schlägt die Brücke zur Situation bei uns. (Jochen Gester)

Bewundernswert finde ich zunächst mal das Selbstbewusstsein der Gewerkschaft zu sagen: »Feminismus ist unser aller Anliegen, wir alle mobilisieren für einen feministischen Generalstreik.« In den DGB-Gewerkschaften gewöhnen wir uns gerade erst daran, weiblicher zu werden. Die IG Metall hat jetzt erstmals eine Vorsitzende. Das ist schon etwas anderes. Beeindruckend finde ich auch, dass sich eine Gewerkschaft die Veränderung der ganzen Gesellschaft auf die Fahnen schreibt. In meiner Gewerkschaftsarbeit geht es fast immer um die konkreten Bedingungen im Betrieb – darum, Betriebsräte zu gründen und in Tarifverhandlungen etwas durchzusetzen. Wir stecken uns nur Ziele, die wir unmittelbar selbst durchsetzen können. Der baskische Generalstreik dagegen hat ein großes politisches Projekt verfolgt. Ich denke, das hat nicht nur mit der baskischen Gesellschaft, sondern auch mit dem Gewerkschaftsmodell zu tun. In Südeuropa gibt es ja keine Einheits-, sondern Richtungsgewerkschaften, die sich nach politischen Zielen organisieren. Solche Gewerkschaften begreifen sich viel stärker als gesellschaftlicher Akteur. Bei uns dagegen heißt es: »Was geht mich das an, wenn die Bedingungen im Pflegesektor schlecht sind? Da muss Verdi ran.« Im Baskenland ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft an ein politisches Bewusstsein gekoppelt. Und bei der Gewerkschaft LAB ist der Feminismus Teil des Programms.

Interview

Michael Knopp, geb. 1968, kam über die Lohnarbeit in einem Metall­betrieb zur IG Metall und arbeitet heute in Rheinland-Pfalz als Organizer für die Gewerkschaft. Freundschaftlich mit Kolleg*innen im Baskenland verbunden, war er im Oktober im Vorfeld des »feminis­tischen Generalstreiks« bei den Auto­mobil­werken von VW und Merce­des in Pamplona/Gasteiz unterwegs, um sich die Hintergründe des Streiks erklären zu lassen.

Beim Generalstreik sollten die Gewerkschaften aktiv mobilisieren, aber die Initiative der feministischen Bewegung überlassen. Stellt das eine Gewerkschaft aus Ihrer Sicht vor ein Problem, wenn sie in die zweite Reihe zurücktreten soll?

Mir gefällt eigentlich, wenn gesagt wird: Wir als Gewerkschaften setzen etwas um, aber haben nicht die Initiative. In meiner eigenen Arbeit würde ich mir manchmal wünschen, dass mich die Basis mit Vorschlägen ein bisschen vor sich hertreibt. Bei uns bleibt die Initiative viel zu oft bei den Hauptamtlichen hängen. Mein Eindruck ist, dass die baskischen Gewerkschaften LAB und ELA viel stärker aus der Gesellschaft heraus denken. Sie verstehen sich als Vermittler einer gesellschaftlichen Bewegung. Das ist eine andere politische Kultur: Die Gewerkschaften wollen ihre Politik auch aus den Stadtteilen und Versammlungen heraus machen.

Das klingt jetzt alles eher positiv. Aber es gibt doch sicher auch Nachteile dieser Gewerkschaftslandschaft?

Was die Durchschlagskraft im Betrieb angeht, ist eine Einheitsgewerkschaft wie in Deutschland natürlich besser als die südeuropäischen Richtungsgewerkschaften. Wenn es in einem Betriebsrat fünf, sechs politisch unterschiedliche Organisationen gibt, dann arbeiten sich die Fraktionen aneinander ab. Ein gemeinsames Vorgehen des Betriebsrats wird dadurch erschwert.

Der Generalstreik wird von deutschen Linken oft romantisiert. Im Südeuropa ist man damit weitaus vertrauter: Im spanischen Baskenland gab es in den letzten vier Jahrzehnten 25Generalstreiks. Wie mächtig ist diese Waffe?

Nicht nur Linke, sondern auch Belegschaften romantisieren Streiks. Dabei wird oft vergessen, dass ein Arbeitskampf kein Spaß ist. Er ist belastend, zermürbend, und oft gehen Freundschaften dabei kaputt. Andererseits ist es natürlich sinnvoll, sich konkreter mit der Option von Generalstreiks zu beschäftigen. Das Richterrecht geht bisher davon aus, dass politische Streiks dieser Art in Deutschland verboten sind. Aber vollumfänglich geklärt ist das meines Wissens nicht. Andererseits muss man auch sehen, dass ein Generalstreik natürlich gar keine Option sein kann, solange sich die Leute nicht mal für die ganz unmittelbaren Interessen in Bewegung setzen. Wenn es schon in den Tarifbewegungen hakt, wie soll dann ein Generalstreik funktionieren? Ich glaube allerdings schon, dass wir in Deutschland auch so etwas wie Solidaritätsstreiks brauchen. Wenn die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften katastrophal sind, kann man das nicht nur Verdi überlassen. Dann müssen auch andere Gewerkschaften einen Plan entwickeln, wie sich Druck aufbauen lässt.

Ds Interview führte Raul Zelik.

Erstveröffentlicht im nd vom 6.12.23
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1178323.baskenland-wir-brauchen-auch-in-deutschland-solidaritaetsstreiks.html

Wir danken für das Publikationsrecht.


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