Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG)

Was den abhängig beschäftigten Menschen im Spannungs- und Verteidigungsfall so alles blühen kann

Vom GEWERKSCHFTSFORUM DORTMUND

Das Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) ist kaum einem Menschen bekannt. Dabei gibt es das ASG schon seit 1968, zu Zeiten der Notstandsgesetzgebung und es kam noch nie zur Anwendung. Das Gesetz wurde im Frühjahr 2025 noch von der Scholz-Regierung überarbeitet.

Es gilt nur im Spannungs- und Verteidigungsfall und damit es greift, muss der Bundestag diesen Ernstfall mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen. Dann ermöglicht es z.B. die „Verpflichtung in Arbeitsverhältnisse“ und eine „Beschränkung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen“ zu verhängen. Möchte etwa eine Krankenschwester im Spannungsfall kündigen, würde die Agentur für Arbeit auf Grundlage des ASG prüfen, ob sie die Kündigung „unterbindet“. Äußerst brisant ist auch die Rolle, die den Gewerkschaften in dem Spannungs- und Verteidigungsfall zugedacht ist, so sollen dann regionale Unternehmerverbände und Gewerkschaften als „Sozialpartner“ in sogenannte Arbeitskräfteausschüsse eingebunden werden, die über die Zuweisung, Bindung und Einsatz von Arbeitskräften mitentscheiden.

Die von den DGB-Gewerkschaften so hochgehaltene Sozialpartnerschaft wird in die militärische Zwangsarchitektur überführt, die Interessenvertretung zur staatlichen Mobilmachung genutzt und die Kriegsvorbereitung greift praktisch in Betriebe, Tarifverhältnisse und kollektive Rechte ein.

Arbeitssicherstellungsgesetz und seine kürzliche „Modernisierung“

Das ASG soll dazu dienen, lebenswichtige Funktionen der öffentlichen Daseinsvorsorge und der militärischen Verteidigung sicherzustellen, indem es die freie Wahl des Arbeitsplatzes (Art. 12 GG) einschränkt, wenn notwendige Leistungen nicht freiwillig erbracht werden können.

Es soll die Sicherung der Arbeitskraft für militärische und zivile Verteidigungszwecke, z.B. im Gesundheitswesen oder bei der Sicherung kritischer Infrastruktur gewährleisten. Die freie Arbeitsplatzwahl hat zwar grundgesetzlich gesichert Vorrang, doch Verpflichtungen dürfen erfolgen, wenn die Freiwilligkeit nicht ausreicht. So kann beispielsweise die Kündigung von Arbeitsverhältnissen eingeschränkt und Personen in bestimmten Arbeitsverhältnissen (z.B. Wehrpflichtige, Frauen im Sanitätswesen) verpflichtet werden.

Auch sind die Aufgaben der Agentur für Arbeit auf Grundlage des Gesetzes festgelegt. So erfasst und koordiniert sie den Personalbedarf für „lebens- und verteidigungswichtige Aufgaben“ und vermittelt gezielt Arbeitskräfte auf Anforderung der Betriebe.

Nach dem Gesetz können Beschäftigte demnach von der Agentur für Arbeit davon abgehalten werden, ihren Job zu kündigen oder sie können dazu verpflichtet werden, einen anderen, relevanteren Job zu übernehmen. Das ASG ist deshalb ein scharfes Schwert, weil es Grundrechte einschränken kann, vor allem das Recht auf freie Berufswahl, das im Grundgesetz verankert ist.

Eine Krankenschwester, die hauptsächlich schwer Verwundete und Verletze versorgen muss, könnte daran gehindert werden, ihren Job zu kündigen. Andererseits könnte ein Friseur, der einen Lkw-Führerschein besitzt, „versetzt“ werden, um als Lastwagenfahrer die Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen.

Die Agentur kann nur deutsche Staatsbürger für neue Arbeitsstellen verpflichten. Aber von einer Kündigung kann das Amt alle Beschäftigten abhalten, auch die, die keinen deutschen Pass haben. Unklar ist noch, wie die Sanktionen aussehen werden, wenn jemand den Dienst verweigert und eine zugewiesene Stelle nicht antritt.

Es ist das erste Mal, dass sich die Arbeitsagentur überhaupt mit dem ASG und seiner konkreten Umsetzung befasst.

Kurz vor dem Ende der Ampelkoalition brachte der alte wie auch neue Verteidigungsminister Boris Pistorius am 23.10.2024 das „Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr“ ein. Unter dem Radar der öffentlichen Berichterstattung wurde es am 31.01.2025 vom Bundestag beschlossen. Wie der Titel dieses Gesetzes verrät, werden verschiedene Gesetze und Vorschriften für die Bundeswehr weiter auf die Kriegswirtschaft getrimmt. Zum ASG ändert dieses Gesetz insbesondere den Anwendungsbereich durch eine Ausweitung der Gesellschaften, Betriebe und anderen Einrichtungen, für die Arbeitskräfte nach dem ASG zwangsverpflichtet werden können.

Besonderer Wert wird daraufgelegt, dass auch alle Betriebe erfasst werden, die „Leistungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit oder der Sicherheit der Informationstechnik gegenüber Betrieben oder Dienststellen“ erbringen, welche sonst im ASG als Anwendungsbereich genannt sind.

In dem überarbeiteten ASG brauchte die Zwangsverpflichtung für wehrpflichtige Männer und auch eine Zwangsverpflichtung für Frauen zwischen dem 18. und 55. Lebensjahr nicht mehr geändert werden. Es steht von Anfang an, seit 1968 also, im ASG.  Eine Zwangsverpflichtung für Frauen ist allerdings nur im „zivilen Sanitäts- oder Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation“ vorgesehen.

Arbeitssicherungsstellungsgesetz in der aktuellen Praxis
a). Grundsatzvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Im November 2024 wurde eine neue Grundsatzvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und der BA mit dem Titel „Gemeinsam für eine starke Bundeswehr: Die Zeitenwende personell gestalten“ getroffen. Demnach soll die BA in ihrer Beratung „Interessierten“ künftig sämtliche Berufsfelder der Bundeswehr präsentieren.

Den Vertrag unterzeichneten Minister Pistorius und die BA-Vorstandsvorsitzende Andrea Nahles. Dem Inhalt nach sollen „soldatische Aufgaben als berufliche Perspektive gezeigt werden“, erklärte Pistorius. Die Vereinbarung stütze sich auf die „guten Erfahrungen der bisherigen Kooperation“, insbesondere im Bereich der zivilen Personalgewinnung und der zivilberuflichen Eingliederung.

Im Fokus der neuen Vereinbarung steht nun aber besonders die Unterstützung der militärischen Personalgewinnung zur „Ertüchtigung der Streitkräfte im Geiste der ›Zeitenwende‹ durch die BA“. Vor allem geht es darum, den von Pistorius geplanten „Aufwuchs“ bei der Truppenstärke um gut 20.000 Personen „zeitgerecht“ zu bewerkstelligen.

BA und Bundeswehr wollen mit der neuen Vereinbarung „weiterhin im wichtigen Bereich der beruflichen Qualifizierung und Eingliederung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in den Arbeitsmarkt“ kooperieren und so „zielgerichtet auch den Fachkräftebedarf“ der Wirtschaft decken.

Explizit sollen von der BA laut der Vereinbarung „arbeitsuchende und arbeitslose Bewerbende auf offene militärische und zivile Stellen der Bundeswehr“ vermittelt werden.

Parallel dazu ist das Ziel, die Beratung der BA für „einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten nach dem Ende des aktiven Dienstes mit dem Ziel der beruflichen Integration“ zu verbessern.

Insgesamt gesehen soll die Intensivierung der Zusammenarbeit „ein Ergebnis der grundlegend veränderten Sicherheitslage in Europa in Folge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine“ sein, teilt das BMVg mit.

Die Bundeswehr soll „Garant für die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands im Kontext von Nato und EU“ zur Verteidigung „auf deutschem Hoheitsgebiet“ wie auch „im Bündnisgebiet“ in der Lage sein. Aus diesem Kernauftrag leite sich der Bedarf an militärischem und zivilem Personal ab, so die Grundsatzvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundesagentur für Arbeit.

b). Bundeswehrmanöver Red Storm Bravo und Agenturen für Arbeit

Nach Ansicht der Kriegstreiber ist der Ernstfall eine gesamtstaatliche, sogar eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dann sind nicht nur Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei und THW zuständig, auch alle Unternehmen, die in irgendeiner Weise für das Funktionieren von Staat und Gesellschaft relevant sind, sind dann gefragte Partner.

Die einzelne Agentur für Arbeit übernimmt eine wichtige Rolle: Sie ist im Verteidigungsfall dafür verantwortlich, dass kritische Jobs, die z.B. für die Versorgung der Bevölkerung wichtig sind, personell besetzt bleiben oder besetzt werden. Die Agentur und ihre Angestellten sollen gewährleisten, dass lebenswichtige Aufgaben auch in Zeiten von Krieg für Deutschland erledigt werden.

Die Liste der betroffenen Branchen in denen diese Unternehmen arbeiten ist lang: Wasserwerke, Energieversorger, Abfallunternehmen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Mineralölunternehmen und Verkehrsbetriebe, Transportunternehmen, Nachrichtenmedien und Telefonanbieter gehören auch dazu.

Betroffen sind alle möglichen Berufe: Netztechniker, Bäcker, Metzger, Wassermeister, Logistiker, IT-Systemadministratoren, Lokführer, Lehrer, Busfahrer, Fluglotsen, Pflegekräfte, Ärzte, Rettungssanitäter, Apotheker, Müllwerker, Verwaltungsbeamte, Redakteure, Labormitarbeiter, Techniker bei der Rundfunkübertragung usw.

Wie das in der Praxis klappt, sollte sich im September 2025 zeigen, damals beteiligte sich die Agentur für Arbeit mit 75 Personen im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit am Bundeswehrmanöver Red Storm Bravo in Hamburg. Das Manöver war eine „von der Bundeswehr geführte regionale Verteidigungsübung unter Beteiligung von Behörden, weiteren staatlichen Institutionen, privaten Organisationen und Hamburger Unternehmen, um gemeinsam und gesamtstaatlich die Verteidigungsfähigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg zu erhöhen“. Die Agentur für Arbeit testete im Rahmen von Red Storm Bravo – nach Angaben der Bundeswehr „erstmalig“ – die Anwendung des Gesetzes.

Die Bundeswehr weiter: „In so einer Ausnahmesituation muss vieles schnell, koordiniert und zuverlässig funktionieren, vor allem auch der Einsatz von Arbeitskräften in kritischen Bereichen wie Versorgung, Infrastruktur, Gesundheit und Verwaltung. Beim Bundeswehrmanöver Red Storm Bravo war vor Ort die Agentur für Arbeit Hamburg, zuständig.

Die Agentur für Arbeit übernahm dabei eine zentrale Rolle:

  • Sie erfasst und koordiniert den Personalbedarf lebens- und verteidigungswichtiger Aufgaben,
  • Sie vermittelt dort gezielt Arbeitskräfte – auf Anforderung der zuständigen Betriebe,
  • Sie sorgt für geordnete Verfahren und Rechtssicherheit

und sie informiert – frühzeitig, transparent und verlässlich.“

Das Manöver zeigte die zukünftigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit und der örtlichen Agenturen: Die Besetzung von freiwerdenden Stellen in den für die „Verteidigung  relevanten und notwendigen Branchen“, sowie den jetzt schon steigenden Bedarf bei Rüstungskonzernen oder Treibstoffproduzenten aufzufüllen.

Nicht nur Bundeswehrangehörige und Beschäftigte aus dem Gesundheitssektor sind vom Kriegsfall betroffen. Wenn sich die Kriegstreiber zu einem dritten Weltkrieg gezwungen sehen, hängt das Leben der unteren Schichten daran, ob als Beschäftigte bei der Müllabfuhr oder in der Bäckerei.

Gefordert werden eine stabile Heimatfront, die Gewährleistung der Munitionsherstellung und eine funktionierende Wirtschaft.

Und die Gewerkschaften?

Dazu schrieb neulich Andreas Buderus an dieser Stelle:

„Besonders brisant ist beispielsweise auch die Rolle, die den Gewerkschaften in diesem Zusammenhang zugedacht ist. Im Rahmen des ASG sollen regionale Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften als „Sozialpartner“ in sogenannte ´Arbeitskräfteausschüsse´ eingebunden werden, die über Zuweisung, Bindung und Einsatz von Arbeitskräften mitentscheiden. Sozialpartnerschaft wird so in eine – seit dem Gesetz zum „Vaterländischen Hilfsdienst“ von 1916 bekannte militärische Zwankgsarchitektur überführt: von Interessenvertretung über Burgfrieden zu Mitverwaltung staatlicher Mobilmachung. Kriegsvorbereitung greift damit unmittelbar in Betriebe, Tarifverhältnisse und kollektive Rechte ein.

Wehrdienst, Pflichtdienste und Zwangsverpflichtungen sind unter diesen Bedingungen keine isolierten Maßnahmen, die nur einzelne Altersgruppen betreffen. Sie wirken direkt am Arbeitsplatz, in Ausbildung und Beruf, in der Organisation gesellschaftlicher Arbeit. Kriegsvorbereitung bedeutet nicht nur Militarisierung nach außen, sondern autoritäre Umstrukturierung nach innen.

Historisch ist diese Entwicklung keineswegs neu. In der Auseinandersetzung um die Notstandsgesetze von 1968 stellten sich der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften öffentlich gegen jede verfassungsändernde Gesetzgebung, die Grundrechte einschränkt und bereits in Friedenszeiten die verpflichtende Inanspruchnahme großer Teile der Bevölkerung ermöglicht. Gerade im Vergleich dazu wird jedoch der Bruch zur gegenwärtigen Praxis des DGB und seiner Mitgliedsgewerk- schaften sichtbar: Antimilitaristische Positionen existieren in den Gewerkschaften weiterhin – doch sie sind heute Minderheitenpositionen. Initiativen wie „Sagt NEIN!“ und Teile der Gewerkschaftsjugend halten an den antimilitaristischen, antifaschistischen und internationalistischen Grundsätzen der Satzungen und Programme fest, während die gewerkschaftlichen Apparate und Leitungsgremien weitgehend schweigen – trotz konkreter Vorbereitungen zur Anwendung des ASG und trotz des fortschreitenden Ausbaus zivil-militärischer Zusammenarbeit.“

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Quellen: ASG, Bundeswehr, Bundesagentur für Arbeit, Bündnis „Kein NATO-Hafen“, Die Linke Hamburg, perspektive oneline, Andreas Buderus

Bildbearbeitung: L.N.

Erstveröffentlicht im Gewerkschaftsforum Dortmund am 11.7. 2026
ASG

Wir danken für das Publikationsrecht.

Massiver Eingriff

Ein Kommentar von Ulrike Eifler in der UZ zu zwei Gesetzen im Rahmen der Militarisierung des Arbeitslebens. Kaum ein Berufszweig bleibt ungeschoren. Unter den Bedingungen zunehmender Kriegswirtschaft werden bisher kaum denkbare Formen von Zwangsverpflichtungen weit über die Wehrpflicht hinaus möglich gemacht. (Peter Vlatten)

Ulrike Eifler, Kommentar in der UZ vom 10. Juli 2026

Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2026 den „Gesetzentwurf zur Stärkung der Reserve“ beschlossen. Noch in diesem Jahr soll es durch den Bundestag gepeitscht werden, damit das Gesetz Anfang kommenden Jahres in Kraft treten kann. Ziel ist eine schnellere Verfügbarkeit von Reservisten – also all jener, die als Zeitsoldaten oder als Wehrdienstleistende mal bei der Bundeswehr waren.

Bislang war der Dienst in der Truppe nur dann möglich, wenn der Reservist selbst sowie sein Arbeitgeber zustimmten. Jetzt wird die Heranziehung von Reservisten für drei bis zwölf Wochen pro Jahr verpflichtend. Die Höchstaltersgrenze liegt für Wehrdienstleistende, die unter einem Jahr bei der Bundeswehr waren, bei 45 Jahren. Zeit- und Berufssoldaten müssen damit rechnen, dass sie bis zu ihrem 65. Lebensjahr eingezogen werden können. Wer mehr als ein Jahr Wehrdienst geleistet hat, muss sogar damit rechnen, dass er oder sie auch zu Auslandsverwendungen in EU- oder NATO-Staaten sowie an Bord von Schiffen und Luftfahrzeugen verpflichtet zu werden.

Das Gesetz stellt einen weiteren schweren Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Menschen und eine Unterordnung unter den Militarismus dar. Bereits mit dem Arbeitssicherstellungsgesetz hatte die Bundesregierung Anfang 2025 eine dienstliche Verpflichtung in Krisen geregelt. Betroffen sind Beschäftigte der kritischen Infrastruktur, der Rüstungsindustrie, der Rüstungsforschung sowie lebenswichtiger Versorgungs- und Transportbereiche. Egal ob Energie- oder Wasserversorgung, Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltung oder Telekommunikation – nahezu alle Branchen fallen darunter. Beschäftigten in diesen Branchen ist untersagt, im Spannungs-, Bündnis- oder Verteidigungsfall den Arbeitsplatz zu wechseln.

Beide Gesetze sind die logische Folge einer Militarisierung, die die Arbeitswelt schon lange erreicht hat. Beschäftigte der Automobilindustrie finden sich plötzlich in der Rüstungsindustrie wieder. Hafenarbeiter müssen Rüstungsexporte verladen. Lehrer sind verpflichtet, Soldaten der Bundeswehr einzuladen. Pflegekräfte lernen die Versorgung von Kriegsverletzungen und Sachbearbeiter der Arbeitsagentur für Arbeit sind angehalten, Arbeitslose in den militärischen Bereich der Bundeswehr zu vermitteln.

Unter dem Druck dieser Entwicklung verändern sich Berufsbilder und der Sinn bisheriger Tätigkeit. Statt Goethe und Schiller zu lesen, schwärmen Soldaten den 14-Jährigen im Unterricht vom Abenteuerdasein als Soldat vor. Auch in den Krankenhäusern steht nicht der Erhalt der Gesundheit und die Verbesserung der Lebensqualität im Mittelpunkt, sondern die Präparierung für den nächsten Einsatz an der Front. Und die Sachbearbeiterin in der Arbeitsagentur darf nicht mehr bei der Suche nach einer zweiten Chance behilflich sein, sondern muss die Notlage Betroffener ausnutzen und diese in die Bundeswehr drängen.

Es zeigt sich: Der Militarismus strukturiert die Arbeitswelt und den Konflikt zwischen den Klassen. Er sorgt aber auch für Brüche und die ersten Beispiele der Gegenwehr. In Leipzig wurde ein DHL-Mitarbeiter entlassen, weil er die Verladung von Rüstungsexporten nach Israel ablehnte. In München weigern sich drei Tramfahrer, die mit Bundeswehrwerbung beklebte Tram durch die Innenstadt zu fahren. Und die Hochschullehrer, die sich mit ihren palästinasolidarischen Studenten solidarisiert haben, werden plötzlich auf politischen Listen des Bildungsministeriums geführt.

Es zeigt sich: Den individuellen Erfahrungen mit der Militarisierung am Arbeitsplatz muss eine kollektive Antwort entgegengestellt werden, damit sie wirkmächtig ist.

Wir danken für das Publiktionsrecht.

siehe auch:

Aktionstage gegen Waffenproduktion und Krieg im Wedding – Höhepunkt eine Großdemonstration unter Beteiligung etlicher Gewerkschaftlicher Aktivistinnen

Titelbild: Peter Vlatten

Dreiste Verhaftung des Geschäftsführers von International Peace Bureau (IPB) und anderer Aktivist:innen

Friedensaktivisten stören die Staatsräson. Überall. Die Übergriffe gegen sie häufen sich. Überall. Schaffen wir Öffentlichkeit daüber her. Überall und immer!(Peter Vlatten)

IPB, 6.Juli 2026

Das International Peace Bureau (IPB) verurteilt die Festnahme und Abschiebung seines Geschäftsführers Sean Conner sowie weiterer Aktivist:innen aus Deutschland, Finnland und Italien aufs Schärfste. Bei seiner Ankunft am internationalen Flughafen Sabiha Gökçen in Istanbul am Freitag, dem 3. Juli, um 17:27 Uhr Ortszeit wurden ihm Reisepass und Mobiltelefon abgenommen. Er wurde zwei Stunden lang verhört; dabei wurden unter anderem seine Fingerabdrücke genommen und Fahndungsfotos angefertigt.

Die türkischen Behörden machten wiederholt widersprüchliche Angaben zu den Gründen für die Befragung und behaupteten, die Kontrolle sei aufgrund einer Meldung deutscher Behörden erfolgt. Diese bestritten jedoch jegliche Beteiligung. Anschließend durchsuchten die Behörden Seans persönliche Gegenstände, einschließlich des beschlagnahmten Mobiltelefons. Er wurde gezwungen, Unterlagen zu seiner eigenen Abschiebung zu unterzeichnen, ohne zu wissen, was er genau unterschrieb. Danach wurde er in eine Gewahrsamszelle gebracht und darüber informiert, dass er am folgenden Tag abgeschoben werden würde. Die gleiche Behandlung erfuhren vier Aktivist:innen der Linksjugend aus Deutschland, eine Person der finnischen Organisation Työväen antimilitaristit (Arbeiterantimilitarist:innen) sowie eine Person der italienischen Fronte Popolare. Andere Aktivist:innen wurden ebenfalls verhört, durften letztlich jedoch einreisen.

Die Inhaftierten waren psychischen Belastungen und rechtswidrigen Praktiken ausgesetzt. Dazu gehörten unhygienische Bedingungen, grelle Beleuchtung, die den Schlaf verhinderte, die Unmöglichkeit, mit Personen außerhalb der Einrichtung zu kommunizieren oder auch nur die Uhrzeit zu erfahren, da sämtliche technische Geräte beschlagnahmt worden waren, sowie das völlige Fehlen einer Erklärung für die Inhaftierung oder Abschiebung. Ihre Reisepässe erhielten sie erst nach der Landung in ihrem Herkunftsland zurück – verbunden mit der Drohung, bei einer erneuten Einreise von der Polizei eskortiert zu werden.

Offiziell wurde gegen diese Aktivist:innen ein „Einreiseverbot“ verhängt. Den ihnen nach der Abschiebung ausgehändigten Unterlagen zufolge galten sie als „potenziell störende Passagiere“ im Sinne von Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes Nr. 6458 über die öffentliche Sicherheit. Darin heißt es: „Ein Visum wird Ausländer:innen verweigert, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit als unerwünscht gelten.“

Sean und die anderen Inhaftierten waren nach Istanbul gereist, um am Samstag, dem 4. Juli, gemeinsam mit türkischen und internationalen Aktivist:innen am Antiimperialistischen Friedensgipfel teilzunehmen – einer vollkommen legalen und friedlichen Konferenz, die vor der Eröffnung des 36. NATO-Gipfels in Ankara am 7. und 8. Juli Perspektiven für eine friedlichere und gerechtere Welt aufzeigen wollte. Im Vorfeld des Gipfels verhängten die türkischen Behörden in mehreren Provinzen pauschale Demonstrationsverbote, verweigerten Journalist:innen die Akkreditierung und nahmen mehr als 200 Anwält:innen, Wissenschaftler:innen, Vertreter:innen der Zivilgesellschaft und Studierende fest, darunter auch internationale Aktivist:innen.

Diese undemokratischen Maßnahmen stellen eklatante Verstöße gegen die demokratischen Grundsätze in der Türkei sowie gegen das Völkerrecht dar. Leider sind derartige Maßnahmen nicht nur in der Türkei, sondern auch in anderen NATO-Mitgliedstaaten an der Tagesordnung. Auch dort wird zunehmend härter gegen gewaltfreie Friedensaktivist:innen und internationale Solidaritätsgruppen vorgegangen – von Deutschland über das Vereinigte Königreich bis hin zu den USA.

Die NATO präsentiert sich wiederholt als Verteidigerin der Demokratie und beruft sich dabei auf gemeinsame Werte wie Freiheit, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Doch das Handeln der Türkei und anderer NATO-Mitgliedstaaten zeigt das Gegenteil: Das Bündnis missachtet konsequent das Völkerrecht ebenso wie die Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Wenn das Bündnis überhaupt gemeinsame Werte hat, dann beruhen sie auf der Unterdrückung abweichender Meinungen, auf Militarisierung und auf der Durchsetzung nationaler Eigeninteressen.

Das International Peace Bureau ist eine mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnete Organisation, die seit mehr als 130 Jahren eine weltweit anerkannte Stimme für den Frieden ist. Wir stellen keinerlei Gefahr für die öffentliche Sicherheit in der Türkei dar. Offensichtlich diente der Versuch, Sean die Einreise zu verweigern, nicht – wie behauptet – dem Schutz der öffentlichen Sicherheit, sondern dem Ziel, die Stimme der internationalen Friedensbewegung zum Schweigen zu bringen.

Das IPB fordert die türkischen und deutschen Behörden daher auf, unverzüglich eine Erklärung für die Festnahme und die Verletzung der Grundrechte der festgenommenen Aktivist:innen abzugeben. Wir rufen alle anderen NATO-Mitgliedstaaten dazu auf, das Vorgehen der türkischen Behörden und ihre Behandlung friedlicher und demokratischer Aktivist:innen – sowohl aus der Türkei als auch aus anderen Ländern – unverzüglich und unmissverständlich zu verurteilen.

Diese Entwicklungen unterstreichen einmal mehr die Notwendigkeit von Kritik und Widerstand gegen die undemokratischen, militaristischen und imperialistischen Praktiken der NATO. Wenn das Bündnis bereit ist, die Misshandlung seiner eigenen Bürger:innen und die Verletzung ihrer Menschenrechte zu ignorieren, können wir nur erahnen, was es Menschen in Ländern antun würde, die als seine „Gegner“ gelten.

Heute wie immer sagen wir Nein zu einer undemokratischen, völkerrechtswidrig handelnden NATO und Ja zu Frieden und Gerechtigkeit weltweit.

siehe auch:

Aktionstage gegen Waffenproduktion und Krieg im Wedding – Höhepunkt eine Großdemonstration unter Beteiligung etlicher Gewerkschaftlicher Aktivistinnen

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