Bevölkerung in Deutschland lehnt die „Reformen des Sozialstaats“ der Regierung Merz / Klingbeil ab!

In den vergangenen Monaten wurde intensiv über Reformen des Sozialstaats diskutiert, darunter Leistungskürzungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, eine Anhebung des Renteneintrittsalters sowie die Streichung der Entgeltfortzahlung am ersten Krankheitstag. Anhand einer aktuellen Online-Umfrage wird in diesem Policy Brief gezeigt, dass diese Debatte bei einem beträchtlichen Teil der Bevölkerung zu Sorgen um die eigene finanzielle Absicherung führt.

Die Bevölkerung in Deutschland lehnt die „Sozialstaatsreformen“ der Regierung Merz / Klingbeil rundweg ab!

  • 81 Prozent der Erwachsenen sorgen sich um ihre soziale Absicherung
  • 76 % lehnen die „Sozialstaatsreformen“ ab, und zwar über alle Parteigrenzen hinweg. Selbst bei den Anhängern der CDU sind es über 51%.
  • Mit steigenden Haushaltseinkommen nimmt zwar die Ablehnung etwas ab, aber mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen ab 4.500 Euro lehnen rund 71 % die Reformen ab. Bei einem Einkommen unter 2000 Euro sind es 82 %.
  • Bei Selbstständigen und Beamtinnen lehnen mehr als 60 Prozent die diskutierten Reformen ab; bei Arbeiterinnen und Angestellten sind es über 80 %.
  • 42 % geben an, ihre Ausgaben deshalb schon jetzt einzuschränken.
  • Und von denen, die sich große Sorgen um die Zukunft macht, sind 65 Prozent sehr unzufrieden mit den Leistungen der Bundesregierung

Donner und Blitz kommen aber nicht vom Himmel. Sie sind gemacht von Kapital und seinem Staat. Ob die Befragten eine Möglichkeit sehen, sich zu widersetzen, wurde nicht gefragt.

Wir können nur sagen: Widerstand ist möglich und notwendig, sonst hören die Angriffe nicht auf. Wer Kapital und Staat angesichts der konzertierten Angriffswelle als „soziale Partner“ sieht, muss ein Brett vorm Kopf haben. Der Unmut ist da. Machen wir die Gewerkchaften zu echten Kampforganisationen! Nur wer sich zusammenschliesst und kämpft, kann verändern und siegen! Wer siegt, lernt auf die eigene Kraft zu vertrauen und kämpft weiter. Machen wir die Aktionstage am 21. und 26. September zu einem Auftakt dafür!

Quelle: https://www.imk-boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-009476

Koalition will das Informationsfreiheitsgesetz abschaffen

“Psychopathologische Abwehrhaltung”

Koalition will das Informationsfreiheitsgesetz abschaffen

Titelbild: Deutscher Bundestag. Bild: Herman/CC BY-2.0

von Gabi Weber, 21.August 2026, Overton Magazin

“Zufällig” kurz vor der Sommerpause, beschloss der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD, versteckt in einem Reformpaket unter Ziffer 32, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) “verständlicher” und “transparenter” zu machen. Das hört sich schön an, ist aber de facto eine Abschaffung des Informationszugangs. Es betrifft nicht nur Presse und Bürgerinitiativen, sondern auch Abgeordnete, Unternehmen, Vereine und Nicht-Deutsche oder im Ausland Lebende. Demnächst soll nur noch Auskunft bekommen, wer ein “berechtigtes Interesse” nachweisen kann, Korruptionsbekämpfung und die Aufdeckung von Seilschaften werden dafür nicht ausreichen. Es geht um die Abschaffung des IFG – wissend, dass der Zugang zu staatlichen Informationen Grundlage der freien Meinungsbildung ist. Zum Beispiel, wenn ein Bürger überlegt, welchem Politiker er seine Stimme geben soll. Ist es übertrieben, von einer Abschaffung der Demokratie zu sprechen?

Wir sprachen dazu mit dem Berliner Rechtsanwalt Christoph Partsch, Autor eines Kommentars zum IFG und zum Bundesarchivgesetz.

Deutschland hat sich mit der Verabschiedung des IFG, das 2006 in Kraft trat, sehr schwer getan; es entstand gegen den Widerstand der Verwaltung. Und es war von vorneherein halbherzig, denn die Geheimdienste waren von der Auskunftspflicht ausgenommen, dank einer sogenannten “Bereichsausnahme”. Der damalige Bundesinnenminister Otto Schily hatte noch bis zum Schluss versucht, das IFG zu verhindern. Es war das letzte Gesetz der Regierung aus SPD und Grünen, die sozusagen der kommenden Kanzlerin Angela Merkel noch ein Ei ins Nest legen wollten, das sie in ihrer eigenen Regierungszeit nicht befolgen wollten. Und Frau Merkel tat dann alles, um der neuen Informationsfreiheit Grenzen zu setzen.

Christoph Partsch: Richtig, das IFG war eines der ganz wenigen Gesetze, welches aus der Mitte des Parlaments ohne bzw. gegen die Ministerialverwaltung eingebracht wurde, und es war schon interessant, welche absurden Gründe dagegen im Gesetzgebungsprozess vorgetragen wurden. So behaupteten die Vertreter des Bundesinnenministeriums in der  Sachverständigenanhörung tatsächlich, dass sie nicht alle Gesetze kennen würden, weswegen sie die Gesetze, die das IFG einschränken sollten, nicht abschließend aufzählen könnten. Auch wurde 2006 der wirtschaftliche Niedergang Deutschlands vorausgesagt, wenn das Gesetz in Kraft treten würde.

Sie veröffentlichten 2013 einen umfassenden juristischen Kommentar zum IFG, sozusagen ein Standardwerk für die Gerichte im Umgang mit dem Gesetz. Haben sich die Gerichte daran gehalten?

Christoph Partsch: Der Kommentar erfreut sich großer Beliebtheit, weil er klein und prägnant ist. Das Standardwerk ist mittlerweile der Großkommentar von Prof. Friedrich Schoch geworden. Der Mindset der Verwaltungsgerichte ist aber sehr nahe der Verwaltung, sodass entgegen unseren Kommentaren kein Argument der Verwaltung abseitig genug ist, als dass es nicht insbesondere von den Berliner Gerichten geradezu begierig aufgegriffen würde. So hat erst kürzlich das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsprechung der Berliner Gerichte ein Ende gesetzt, wonach das Mandatsgeheimnis der für die Behörde arbeitenden Anwälte eine Ausschlussnorm nach § 3 Nr. 4 IFG sei. Das verdrehte den Sinn des Mandatsgeheimnisses in sein Gegenteil.

Noch liegt erst ein Entwurf des Koalitionsausschusses auf dem Tisch, also noch kein fertiger Gesetzesvorschlag, und es scheint, als rühre sich Widerstand in den politischen Parteien, sogar bei der SPD. Worum geht es im Konkreten?

Christoph Partsch: Die Änderungswünsche der Verwaltung versuchen, das IFG leerlaufen zu lassen. Anspruchsberechtigt sollen nur noch EU-Bürger in Deutschland und Deutsche in Deutschland sein. Anspruchsberechtigt sollen nicht Personen sein, denen ein eigenes Auskunftsrecht zur Verfügung steht, also Presse und Abgeordnete, die sich auf das Presserecht bzw. auf den Anspruch des Parlaments auf Information stützen können. Ich bin gespannt, ob sich die Abgeordneten dies bieten lassen, denn das IFG gibt ihnen ja ein Einsichtsrecht. Anspruchsberechtigt sollen nicht juristische Personen sein, das geht sowohl gegen Presseverlage wie auch das Portal FragDenStaat. Dazu sollen noch weitreichende Bereichsausnahmen für die angeblich durch IFG-Anfragen sicherheitsgefährdeten Behörden kommen.

Dies würde alle Ausländer, damit auch ausländische Medien, ausschließen. Die New York Times hatte, zumindest juristisch erfolgreich, auf Herausgabe der Chats von Ursula von der Leyen in Sachen Corona/ Pfizer geklagt. So etwas soll demnächst vor deutschen Gerichten unmöglich sein. Auch deutsche Auslandskorrespondenten wie ich wären ausgeschlossen. Ich war durch meine Recherchen in Argentinien darauf gestoßen, dass die Version des Mossad, den Nazi-Offizier Adolf Eichmann entführt zu haben, gelogen ist und habe den Bundesnachrichtendienst verklagt. Nachdem die 60-jährige maximale Schutzfrist verflossen ist, habe ich erneut gegen den BND geklagt, Sie vertreten mich. Wären in Zukunft solche Klagen unzulässig?

Christoph Partsch: Für die Nachrichtendienste bestand schon immer nach § 3 Nr. 8 IFG eine Bereichsausnahme, weswegen Sie auf Grundlage des Bundesarchivgesetzes klagen. Aber auch dort hat man bereits 2017 eine Änderung eingeführt, die nach der letztlich politisch zu nennenden Auslegung des BverwG zu einem Leerlaufen des archivrechtlichen Zugangsanspruchs führt. Hier müsste das Bundesverfassungsgericht eingreifen, was aber seit einem Jahrzehnt keine Entscheidung mehr pro Informationsfreiheit getroffen hat.

Der Referentenentwurf erlaubt nur noch Anträge “natürlicher Personen”, also nicht mehr von Vereinen, Verlagen oder NGOs wie FragDenStaat, die bisher Antragstellern geholfen haben, bürokratische Hürden zu überwinden.

Christoph Partsch: FragDenStaat und die Verlage sind sicherlich diejenigen, über die die meisten Anfragen in der Vergangenheit kamen. Die Änderung ist unsinnig, weil sie leicht dadurch umgangen werden kann, dass dann in Zukunft Einzelpersonen die Klagen treuhänderisch für Verlage etc. führen. Durch die Verschärfung des IFG müssten diese mit Missbrauchvorwürfen rechnen.

In Zukunft sollen die Bearbeitungsgebühren erhöht und die Deckelung aufgehoben werden. Jemand, der einen Antrag stellt, muss also mit vier- oder fünfstelligen Gebühren rechnen; er weiß ja nicht, was die Behörde zur Erfüllung seines Antrags unternimmt und in Rechnung stellen wird. Das wird dann vollmundig “im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip” genannt.

Christoph Partsch: Ja, dazu kommt, dass man die Gebühren kostendeckend gestalten will, was die langsame und personalintensive Behörde privilegiert gegenüber der, die die Informationsfreiheit durch Digitaliseriung sachgerecht organisiert. Die Vorschläge dünsten die nur psychopathologisch zu nennende Abwehrhaltung der Beamten des BMI aus. Denn es gibt ja keinerlei Empirie oder Untersuchungen, die diese Abwehrmechnanismen rechtfertigen würde. Im Gegenteil, Schleswig-Holstein hat sich gerade auf 400 Seiten bescheinigen lassen, dass das IFG dort gut funktioniert

Gleichzeitig legte das Bundesinnenministerium einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur “Reform des Nachrichtendienstrechts” vor. Dahinter steckt wohl, die bereits bestehenden Bereichsausnahmen des IFG (für die Geheimdienste) zu erweitern auf Bundeskanzleramt, BMI und das Verteidigungsministerium, sowie auf nicht genannte andere Stellen des Bundes, soweit dort nachrichtendienstliche Infos vorliegen. Könnten damit alle Bundesbehörden – und die Landesbehörden werden sicher nachziehen – behaupten, sie hätten eine “nachrichtendienstliche Information” und pauschal die Auskunft verweigern?

Christoph Partsch: Richtig ist, dass es im IFG eine Lücke gab, wonach Behörden, die die Aufsicht über einen Nachrichtendienst hatten, nicht unter die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 fielen. In vorauseilendem Gehorsam und rein politisch argumentiert haben die Berliner Gerichte solche Klagen an einer angeblich mangelnden Verfügungsbefugnis scheitern lassen, was natürlich peinlicher Unsinn war.

Das Problem ist aber, dass mittlerweile eine ganze Reihe von Behörden behaupten, sie müssten gleich den Nachrichtendiensten eine Bereichsausnahme erhalten. Meines Erachtens kann man tatsächlich bestehende Sicherheitsnotwendigkeiten über den § 3 Nr. 4 IFG regeln. Danach ist der Informationszugang ausgeschlossen, wenn es spezielle Gesetze oder Verordnungen zur Sicherheit gibt. Meist halten aber die Behörden nicht die Sicherheitsvoraussetzungen für eine Einstufung ein, wollen aber gleichzeitig sich darauf berufen. Das sollte verhindert werden und da wirkt das IFG in seiner jetzigen Fassung erzieherisch. Das ist aber politisch nicht gewollt.

Würde das auch für die Finanz-Verwaltung gelten, wie das Bundesministerium für Finanzen, die Bundesbank, die KfW etc. – also die Behörden, die das Geld der Bürger verwalten und – davon könnte man in einer Demokratie ausgehen – ihnen gegenüber Rechenschaft über die Verwendung ihrer Steuergelder ablegen? Sie vertreten mich ebenfalls in dem Rechtsstreit gegen die Bundesbank, die sich weigert offenzulegen, mit wie vielen Milliarden und zu welchem Zinssatz sie der Bayer AG EZB-Gelder zur Verfügung gestellt (oder geschenkt) hat, um die US-Firma Monsanto zu kaufen.

Christoph Partsch: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Verfahren über die Offenlegung ihrer Untätigkeit im Rahmen des HypoReal Desasters geführt, bis sie dann über die EU erreicht hat, dass es ein angebliches “Aufsichtsgeheimnis” gibt, was die deutschen Gerichte auch ohne jede Hinterfragung als Ausschlussnorm akzeptiert haben. Ebenso haben die Nachrichtendienste eine “Third Party Rule” eingeführt, wonach Informationen von oder zu anderen Geheimdiensten angeblich als Ausdruck eines Gentleman-Agreements nicht herausgegeben werden dürfen. Auch das hat das BVerwG ohne jede Hinterfragung akzeptiert.

Es ist ebenso spannend wie frustrierend zu sehen, wie die Gerichte an diesen Punkten rechtswidrig vor der Exekutive einknicken. In dem von Ihnen erwähnten Fall hat die Bundesbank aber als Behörde gehandelt und nicht aufsichtsrechtlich. Beim IFG und anderen Auskunftsrechten ignorieren die Gerichte leider die grundlegenen rechtsmethodischen Regeln, um zu dem Ergebnis zu kommen, welches sie politisch für richtig halten. Wie Schoch sagt, sind rechtspolitische Fragen aber nicht durch die Gerichte zu klären, sonderen durch den Gesetzgeber.

Gaby Weber

Gaby Weber
Weber studierte Romanistik und Publizistik an der Freien Universität Berlin und promovierte 1982 am Lateinamerika-Institut. Seit 1978 ist die Mitgründerin der taz als Journalistin und seit 1986 als freie Korrespondentin tätig, zuerst aus Montevideo und ab 2002 aus Buenos Aires. Außerdem hat sie mehrere Reportagen und umfangreiche Recherchen zur Geschichte nachrichtendienstlicher Aktivitäten veröffentlicht. 2012 erschien ihr Buch „Eichmann wurde noch gebraucht“.
Mehr Beiträge von Gaby Weber

Wir danken für das Publikationsrecht.

Und hier gehts zu einer Petition von open petition gegen das Gesetz:
https://www.openpetition.de/petition/online/informationsfreiheitsgesetz-schuetzen-transparenz-statt-amtsgeheimnis


Politischer Streik ist möglich – und nötiger denn je!

Angesichts der aktuellen Welle von massiven Angriffen auf esentielle betriebliche, tarifliche und gesetzliche Arbeits- und Sozialstandards zugunsten von Rendite und einer extremen Militarisierung wird der Ruf nach Widerstand bis hin zu politischen Streiks immer lauter. Die Forderung nach wirkungssvollem Widerstand durch Streik kommt dabei direkt aus vielen Betrieben. Von den Gewerkschaftsspitzen sieht man aber ausser verbalen Bekundungen keine konkreten Bemühungen, eine solch spürbare Gegenwehr – die Erfolg verspricht, die Interessen der Beschäftigten durchzusetzen- zu organisieren.

Das eigentlich im Grundgesetz und auch in der europäischen Sozialcharta verankerte generelle Recht aller Menschen, sich für ihre Belange zu vereinigen und für sie eintreten zu können, wird in Deutschland durch restriktive Richterentscheidungen in ein willkürliches den Kapitalinteressen dienendes Korsett eingeschnürt. „Streiken“ soll auf die reine Durchsetzung von Tarifverträgen beschränkt bleiben. Ein Klimastreik, ein feministischer Streik, ein Streik gegen Aufrüstung und Krieg, aber eben auch ein Streik gegen die sozialen Angriffe der Regierung auf die Lohnabhängigen soll verhindert werden. Solche Restriktionen schaden selbst massiv dem Anpsruch der Gewerkschaften, die sozialen Interessen der Kolleg:innen weit über den direkten Abschluss von Tarifverträgen hinausgehend wirkungsvoll verteten zu können.

Wer gegen die Interessen des Kapitals wirklich etwas durchsetzen will, braucht ein allgemeines Streikrecht in Deutschland! Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Wahlversprechen von den regierenden Parteien reihenweise gebrochen werden. Es ist ein Herzstück von direkter Demokratie und Menschenrecht. Die Einschränkungen des Streikrechts in Deutschland – juristisches Relikt der Nazidiktatur – müssen vom Tisch. Wir müssen es in der Praxis umsetzen und durchsetzen. Im folgenden ein aktueller Beitrag der SOL dazu.

Über das entscheidende Mittel gegen die Kahlschlagspläne der Regierung

von Gregor Clewing, Leipzig, Solidarität – Sozialistische Zeitung, 19.August 2026

Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi hatte im Herbst 2025 der Merz-Regierung mit „Streiks gegen die neoliberale Marktpolitik“ gedroht. Ohne Zweifel: Wollen die DGB-Gewerkschaften den drohenden Kahlschlag stoppen, müssen sie politisch streiken.

Wenn es nach den Gerichten geht, ist das Recht auf Streik hierzulande nur bei Arbeitskampfmaßnahmen gesichert, auch dürfen nur Gewerkschaften zum Streik aufrufen. Die entsprechende Interpretation des neunten Grundgesetzartikels lieferte 1954 das Bundesverfassungsgericht. Weitere Gesetze zum Arbeitskampf existieren nicht. Das Verbot basiert somit auf Richterrecht, dessen Auslegung den Rahmen für Streiks sehr eng setzt.

Was ist politisch und was nicht?

Damit wird in Deutschland von der bürgerlichen Rechtsprechung ein Unterschied zwischen „unpolitischem“ Arbeitskampf und politischer Auseinandersetzung getroffen. Diese Unterscheidung ist grober Unfug. Viele politische Entscheidungen wirken sich beispielsweise direkt auf die betriebliche Realität aus.

Aktuell will die Merz-Klingbeil-Koalition etwa abschaffen, dass die Krankenkassen Tariferhöhungen im Gesundheitswesen vollständig refinanzieren. Interne Pläne laufen sogar auf die Abschaffung der Pflegebudgets und Personalvorgaben hinaus, die in den letzten Jahren den Druck auf das Pflegepersonal zumindest etwas gemindert haben. Das wiederum war eine Reaktion auf betriebliche und tarifliche Kämpfe von Krankenhausbeschäftigten. Die Forderungen nach mehr Personal und besseren Löhnen im kaputt gesparten öffentlichen Dienst könnten wiederum finanziert werden, wenn die Vermögen der Superreichen und Unternehmensprofite drastisch besteuert würden.

Die bürgerliche Rechtsprechung, die besagt, dass gegen solche Gesetze bzw. für solche politischen Forderungen nicht gestreikt werden darf, soll verhindern, dass sich Kämpfe von Arbeiter*innen gegen die Ursachen von Verschlechterungen richten. Deshalb steckt in der Unterscheidung von politischen und unpolitischen Streiks nicht nur eine Beschneidung des Streikrechts, sondern eine gezielte Behinderung der Lohnabhängigen, ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Dies spaltet die Arbeiter*innenbewegung und hemmt die enorme Macht, die ihr innewohnt, das Land zum Stillstand zu bringen.

Politischer Streik ist effektiv und notwendig!

Ein Blick auf die Geschichte liefert unzählige Beispiele ihrer Kampfkraft: vom Generalstreik 1920, der den reaktionären Kapp-Putsch in der Weimarer Republik in die Knie zwang; dem Massenstreik 1948 in der US-amerikanischen und britischen Besatzungszone gegen die pro-kapitalistische Politik Adenauers und für Verstaatlichungen; bis zu den russischen Massenstreiks im Frühjahr 1917, die den Zaren stürzten und als Februarrevolution in die Geschichte eingingen.

Doch auch aus der jüngeren deutschen Geschichte gibt es Episoden, die heute die Richtung weisen sollten. Während der Bewegung gegen die Agenda 2010 gab es zum Beispiel betriebliche Protestkundgebungen während der Arbeitszeit. 300.000 Kolleg*innen folgten 2007 dem Aufruf der IG Metall, während der Arbeitszeit gegen die Einführung der Rente mit 67 zu protestieren. Das wurde von den Unternehmen nicht juristisch verfolgt, weil sie die Konsequenzen fürchteten.[1]

Dennoch zögern die deutschen Gewerkschaften, über den politischen Streik heute ernsthaft zu diskutieren oder dazu aufzurufen. Das ist fatal, denn die Merz-Regierung steht von Kapitalseite unter Druck, noch viel weitreichendere Kürzungen zu verabschieden. Die globale Krise des Kapitalismus und der Niedergang der USA und der Aufstieg Chinas verschärfen die internationale Konkurrenz der Kapitalist*innen. Dass Merz und Klingbeil also auf sozialer Ebene kürzen, hunderttausende Stellen abgebaut werden und gleichzeitig die Rüstungsausgaben steigen, ist kein Zufall, sondern systembedingt.

Nichts wird uns geschenkt

Das Recht auf Arbeitskampf ist ein Grundrecht, egal ob für höhere Löhne, gegen Sozialabbau oder gegen Aufrüstung! Doch wir werden es nicht geschenkt bekommen. Rechtsfragen sind in letzter Instanz Fragen von Kräfteverhältnissen. Wir müssen das Recht auf politischen Streik erkämpfen, wie das Recht auf Streik auch erkämpft werden musste.

Dazu sind kämpferische Gewerkschaften nötig, die ihre Aufgabe nicht in Sozialpartnerschaft suchen. Die französischen Gewerkschaften konnten mit Massenstreiks die Proteste gegen die Rentenreform Macrons unterstützen und diese vorerst abwehren.

Die DGB-Gewerkschaften müssen daher Fahimis schon wieder vergessene Drohung zu Tagesaufgabe erklären und eine Bewegung in den Betrieben und der Gesellschaft gegen den Klassenkampf von oben aufbauen, einschließlich politischer Streiks. Unmittelbar wären außerordentliche Betriebsversammlungen ein wichtiges Mittel, welche sowohl Kolleg*innen über die Kahlschlagpläne der Regierenden informieren als auch zu Protestaktionen während der Arbeitszeit mobilisieren könnten. Dieses Mittel kann man ausreizen: 2006 organisierten Beschäftigte bei Bosch-Siemens-Hausgeräte in Berlin eine 16-tägige Betriebsversammlung – ein De-Facto-Streik, der in einen Streik mündete, welcher formal um einen Sozialtarifvertrag aber in der Realität um den Erhalt des Werkes geführt wurde. Das zeigt wie die legalen Möglichkeiten ausgereizt werden können. Bestehende und anstehende Tarifauseinandersetzungen sollten zudem koordiniert und mit politischen Forderungen verbunden sowie neue Tarifverträge gegen die Folgen der Angriffe gefordert werden, um rechtliche Hürden zu minimieren. Doch das allein wird nicht ausreichen. Wenn die gesamte Arbeiter*innenklasse in einer solchen Weise wie jetzt angegriffen wird, muss von den Gewerkschaften auch die Notwendigkeit und Chance gesehen werden, die bestehende reaktionäre Rechtsprechung infrage zustellen. Massenaufklärung, Betriebsversammlungen, gewerkschaftliche Aktionskonferenzen, Bildung von Protestbündnissen auf allen Ebenen und Mobilisierung zu einer Großdemo im Herbst sind dringend geboten und sollten als Aufbauprogramm für eine politische Streikbewegung bis hin zu einem 24-stündigen Generalstreik verstanden werden. Die Sol arbeitet aktiv in den Gewerkschaften und in der Partei Die Linke, um eine solche Massenbewegung mit aufzubauen.   

Dieser Artikel erschien zuerst in der Juli/August-Ausgabe der “Solidarität – Sozialistische Zeitung”. Diese Fassung wurde ergänzt und leicht verändert

Titelbild: Peter Vlatten

Grundsätzlich  zum Thema von Benedikt Hopmann: Faschistische Einflüsse in Betriebsverfassung und Streikrecht

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