Keine Wohnung, kein Schutz

Gewalt gegen obdachlose Menschen: Berliner Polizei vermeldet brutalen Angriff auf Schlafende

Von Lola Zeller

Angriffe auf wehrlose schlafende Menschen sind nicht selten, berichten ehemals obdachlose Menschen und Unterstützer*innen. Am Donnerstag findet in Berlin die jährliche Mahnwache gegen Obdachlosigkeit statt.

Kurz vor 11 Uhr nachts am Alexanderufer in der Nähe des Berliner Hauptbahnhofs: Zwei Menschen schlafen unter einer Brücke, als sie von einem Mann angegriffen werden. Sie werden getreten, bis eines der Opfer mit sehr schweren Verletzungen am Kopf ins Krankenhaus zur stationären Behandlung muss. Das geht aus einer Meldung der Berliner Polizei hervor. Demnach ereignete sich der Vorfall in der Nacht von Sonntag auf Montag, von Zeug*innen alarmierte Einsatzkräfte hätten den mutmaßlichen Täter festgenommen.

Gewalt gegen Obdachlose gibt es immer wieder. »Das Schlimme sind nicht die physischen Folgen, die hat man ganz schnell vergessen. Das Schlimme ist das Psychische, das bleibt das Leben lang«, sagt Meru zu »nd«. Meru hat selbst obdachlos in Berlin gelebt und ebenfalls solche Gewalt erfahren. Als er 2021 alleine auf einer Bank am Charlottenburger Savignyplatz schlief, wurde er brutal angegriffen und musste im Krankenhaus behandelt werden. Sieben Zähne seien ihm aus dem Mund getreten worden, der Kiefer war gebrochen, zahlreiche Platzwunden habe er davongetragen. Warum er angriffen wurde, das weiß er bis heute nicht. »Ich habe keine Ahnung, wie man auf die Idee kommen kann, jemandem etwas anzutun, der sich nicht wehren kann«, sagt Meru. Vielleicht gehe es um ein Gefühl von Macht, vielleicht um ein grausames Aufnahmeritual unter Jugendlichen.

Meru bietet inzwischen Stadtführungen in Berlin an, die am Bahnhof Zoo starten. Ehrenamtlich hilft Meru in Nachtcafés, die obdachlosen Menschen einen Aufenthaltsraum bieten. »Gewalt gegen Obdachlose kriege ich jeden Tag mit«, sagt er. Zu oft habe er gesehen, wie Menschen mit blauen Augen, kaputten Zähnen, blutenden Mündern und verletzten Beinen klarkommen müssten. Viele hätten keine Krankenversicherung und es gebe nicht genug ehrenamtliche Ärzt*innen, um sie zu versorgen, sagt Meru. Um gegen die Gewalt vorzugehen, hilft in seinen Augen nur eines: Obdachlosigkeit an sich zu beenden. »Der Wohnraum ist eigentlich da«, sagt er.

»Ich habe keine Ahnung, wie man auf die Idee kommen kann, jemandem etwas anzutun, der sich nicht wehren kann.«Meru ehemals obdachlos

Stefan May ist seit 17 Jahren mit dem Fahrrad nachts auf Berlins Straßen unterwegs, um dort schlafende Menschen zu unterstützen. »Radtouren für obdachlose Menschen« heißt seine ehrenamtliche Initiative. »Wir könnten ganze Bücher füllen zum Thema Gewalt gegen Obdachlose«, sagt May zu »nd«. Nachts draußen präsent zu sein und zu schauen, dass es den Menschen gut geht und sie zu unterstützen, wenn sie etwas brauchen, das helfe schon, um dieser Gewalt vorzubeugen, sagt May. »Das ist auch der Grund, warum wir überwiegend nachts unterwegs sind.«

In den vergangenen 17 Jahren sei die Gewalt gegen obdachlose Menschen nicht immer auf einem so hohen Niveau gewesen, wie aktuell. »Es gab eine Zeit, da ist das sogar zurückgegangen.« Doch seit vier Jahren verzeichnet May wieder einen Anstieg. »Und in diesem Jahr hat die Gewalt noch mal so richtig zugenommen.« Erst vor Kurzem sei etwa eine obdachlose Frau am Bahnhof Yorckstraße im Schlaf mit dem Messer in den Rücken gestochen worden. »Viele Menschen auf der Straße können gar nicht schlafen, weil sie ja immer damit rechnen müssen, dass etwas passiert.«

May will am Donnerstag auch am Roten Rathaus bei der Mahnwache gegen Obdachlosigkeit und Zwangsräumungen sein. Diese wird jedes Jahr von einem Bündnis aus obdachlosen und wohnungslosen Menschen und Unterstützer*innen organisiert. Dazu gehört Nicole Lindner. Auch sie stellt fest, dass Gewalt gegen obdachlose Menschen zunimmt. »Keinen Wohnraum zu haben, führt dazu, dass man auch keinen Schutzraum hat«, sagt Lindner.

Die Mahnwache am Roten Rathaus soll dieser Gewalt etwas entgegensetzen – unter anderem mit Redebeiträgen, Unterstützungsangeboten, einer Ausstellung und Konzerten. »Das wird richtig groß«, sagt Nicole. In einer digitalen Live-Konferenz will man sich außerdem im Rahmen der Housing Action Days international mit Aktivist*innen austauschen. Schließlich werden voraussichtlich auch einige Menschen die Nacht über vor Ort verbringen. »Wenn man Obdachlosigkeit beenden will, dann muss man endlich mit den Zwangsräumungen aufhören, die immer wieder Obdachlosigkeit schaffen«, sagt Lindner.

Erstveröffentlicht im nd v. 24.3. 2026
Berlin: Keine Wohnung …

Wir danken für das Publikationsrecht.

Kufiyas in Buchenwald: Proteste am Jahrestag der Befreiung angekündigt

Im vergangenen Jahr wurde einer Aktivistin der Zugang zur Feier der Befreiung des ehemaligen KZs Buchenwald verwehrt, weil sie eine Kufiya trug. Am diesjährigen Gedenktag will die Initiative „Kufiyas in Buchenwald“ dagegen protestieren. Die Gedenkstätte wehrt sich.

Bild: Collage aus conceptphoto.info, CC BY 2.0 und FrDr, CC BY-SA 4.0

Jedes Jahr wird in der Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Buchenwald in Thüringen dessen Befreiung am 11. April 1945 gefeiert. Doch neben der offiziellen Gedenkveranstaltung der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora ist in diesem Jahr auch ein Protest angemeldet. Die Initiative „Kufiyas in Buchenwald“ will gegen das angebliche Verbot der palästinensischen Kufiya innerhalb der Gedenkstätte und das Hausverbot einer Aktivistin protestieren.

Nach Angaben der Initiative wurde der Palästina-Aktivistin Anna M. bei der Veranstaltung zum 80. Jahrestag der Befreiung 2025 der Zutritt zum Gelände verwehrt. Zusätzlich bekam sie ein Hausverbot. Nach Aussagen der Initiative wurden die Maßnahmen durch die Gedenkstätte ergriffen, weil sie eine Kufiya als Zeichen ihres politischen Protests nicht ablegen wollte. Diese Entscheidung wurde im Eilverfahren vom Oberlandesgericht Thüringen bestätigt.

Handreichung gelangt an die Öffentlichlichkeit

Knapp drei Monate nach der Gedenkveranstaltung gelangt eine „interne Handreichung“ der Gedenkstätte an die Öffentlichkeit. Sie ist an die Bildungs- und Sicherheitsabteilung der Gedenkstätte gerichtet. Sie soll dem Personal helfen, politische Symbole und Codes schneller zu erkennen und auf dieser Grundlage zu handeln.

Das Papier listet laut Angaben des „nd“ vor allem rechtsextreme Symboliken. Doch sind auch Symbole der palästinasolidarischen Bewegung oder Zeichen kommunistischer und revolutionärer Bewegungen ein Teil des Heftes. Zu den problematischen Symbolen zählen etwa Wassermelonen, Olivenzweige als Symbol des Rückkehrrechts für Palästinenser:innen oder sogar Forderungen nach dem Ende des Genozids und einem Waffenstillstand.

Die Initiative „Kufiyas in Buchenwald“ erklärte auf Instagram, es sei „perfide“ an einem Ort, der an Genozid erinnern soll, das Wort Genozid zu kriminalisieren.

Die Gedenkstätte bestätigte die Existenz der internen Handreichung über 57 Seiten und begründete die Auflistung linker Symbole mit Versuchen von Organisationen, die Gedenkstätte zu „instrumentalisieren“. Stiftungsdirektor Jens-Christian Wagner räumte im Statement der Gedenkstätte lediglich ein, dass die Handreichung nicht an die Öffentlichkeit geraten sollte und entschuldigte sich dafür, dass „einzelne Formulierungen missverständlich oder ungenau waren“.

Die Inhalte der Handreichung mit Bezug zu Palästina sollten nach Angabe der Gedenkstätte gegenüber dem NDR im Juli 2025 anschließend komplett gelöscht werden und in eine separate Ausarbeitung zu „israelbezogenem Antisemitismus“ überführt werden. Gegenüber Perspektive Online erklärte die Gedenkstätte, die neue Handreichung sei aktuell noch nicht fertiggestellt.

Kufiya tragen (nicht) verboten

Im Februar dieses Jahres erklärte die Gedenkstätte als Reaktion auf die „Initiative Kufiyas in Buchenwald“ in einem erneuten Statement: „Pauschal ist das Tragen einer Kufiya nicht verboten“. Die Gedenkstätte sehe Kufiyas nicht in jedem Fall als antisemitisches Symbol. Demnach ist ein Zutritt zur Gedenkstätte nur dann verboten, wenn die Kufiya „mit Absicht oder demonstrativ“ getragen werde.

Das wird unter anderem damit begründet, dass das das Sicherheitsgefühl israelischer Holocaust-Überlebender gefährdet werden könne. Zudem sei die politische Instrumentalisierung des Gedenkens untersagt. Konkret heißt das, dass der Ort „kein Austragungsort für gegenwartsbezogene politische Selbstdarstellung, Agitation oder tagespolitische Konflikte“ sei.

Dazu erklärte die Gedenkstätte gegenüber Perspektive Online, dass der „situative Kontext und die Absicht“ des Tragens der Kufiya entscheidend für eine Erlaubnis oder Verweigerung des Zutritts zum Gelände sind. Als Beispiele, die geduldet werden, erwähnt die Gedenkstätte etwa die Kufiya als „normale Kleidung“ oder „modisches Accessoire“. Nicht toleriert wird das Kleidungsstück dagegen als Zeichen der „Unterstützung der Hamas“ oder „deutschen Rechtsextremen, die damit ihren Antisemitismus zum Ausdruck bringen wollen“.

Antizionismus verboten?

Im Statement aus dem Februar 2025 macht die Gedenkstätte auch klar, dass antizionistische Gruppen, die „Israel das Existenzrecht absprechen“, bei nicht ihnen willkommen sind. Gegenüber Perspektive Online erklärte die Gedenkstätte hingegen, man könne den Besucher:innen „selbstverständlich nicht in ihre Köpfe schauen“.

Dass sämtlichen antizionistischen Personen und Gruppen grundsätzlich der Zutritt zur Gedenkstätte Buchenwald verboten ist, wird auf Nachfrage nicht bestätigt. Explizit wird jedoch hier die „Kommunistische Organisation“ genannt. Wegen ihrer Position gegenüber der Hamas und des Anschlags vom 7. Oktober kann Mitgliedern der Gruppe der Zutritt verwehrt werden.

Leiter äußert sich in sozialen Medien

Gedenkstättenleiter Wagner übte auf seinen privaten Social-Media Accounts im Februar auch scharfe Kritik an der Initiative. Auf seinen Profilen ist zwar die Gedenkstätte verlinkt, jedoch steht dort der Zusatz „Hier privat, persönliche Meinung“ dahinter. Die Intention der Initiative bezeichnet er als Versuch, die Verbrechen des NS-Staates zu relativieren.

Gegenüber Perspektive Online erklärt die Gedenkstätte, dass damit die „Jüdische Stimme“, als Anmelderin der Versammlung am 11. April gemeint sei. Demnach nutze die Organisation „notorisch Gedenktage wie den 27. Januar oder 9. November, um historische Ereignisse gleichzusetzen oder zu relativieren“. Mit der Verbindung von Holocaust-Gedenktagen und dem Genozid in Gaza werden so deutsche NS-Verbrechen relativiert.

Wagner distanziert sich zwar von „Hufeisen-Theorien“, aber stellt im folgenden Satz „Stalin- und Hamas-Anhänger:innen und extreme Rechte“ auf eine Stufe. Anschließend schreibt er, dass das Vorgehen der IDF in Gaza und die „in Teilen rechtsextreme israelische Regierung“ kritisiert werden könne und müsse.

Über den laufenden Genozid, Apartheid und Vertreibung von Palästinenser:innen verliert er keine Worte. Es sei seine Pflicht als Gedenkstättenleiter, den Ort und seine Opfer vor derartigen „Instrumentalisierungen“ zu schützen. Am Ende seines Statements erwähnt er erneut, dass sich die Gedenkstätte vor „Instrumentalisierungen“ durch die Initiative und vor Angriffen der AfD gleichermaßen schützen müsse.

Forderungen der Initiative

Die Initiative „Kufiyas in Buchenwald“ hat derweil Forderungen an die Gedenkstättenleitung adressiert. Einerseits fordern sie eine offene Thematisierung des Völkermords in Gaza in der Gedenkstätte. Außerdem sollen keine palästinensischen Symbole mehr verboten und diese als antisemitisch markiert werden. Eine weitere Forderung ist das Ende von Haus- und Sprechverboten wegen Palästinasolidarität oder Kritik am Apartheidstaat Israel.

Die Initiative erklärt, dass Buchenwald nicht zur Loyalität Deutschlands gegenüber Israel mahnt, sondern zu Antifaschismus, Internationalismus und damit verbunden auch dem Widerstand gegen Völkermord und Unterdrückung.

Bündnis fordert staatliche Verhinderung

Derweil fordert ein Bündnis von 17 jüdischer und zionistischer Organisationen das Verbot der Veranstaltung der Initiative „Kufiyas in Buchenwald“. Sie positionieren sich gegen die angebliche „anti-jüdische Agitation“ von „maßgeblich linksextremen Kräften“. Sie fordern dabei den deutschen Staat auf, alle rechtlichen Mittel zu ziehen, um die Veranstaltung zu verhindern.

Das Bündnis bezeichnet die Kufiya als „Insignie der Feinde der Juden“. Teil des Bündnisses sind etwa das „Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender“, das American Jewish Committee Berlin und die Deutsch-Israelische Gesellschaft.

Erstveröffentlicht auf Perspektive online
Kufijas in Buchenwald

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Siehe auch die Veranstaltung am kommenden Freitag im Haus der Demokratie
Der Schwur von Buchenwald

Meinungsfreiheit: Freie Universität Berlin gibt Rechtsstreit auf

Hut ab, daß die Kolleg:innen ihren Fight um die innerbetriebliche Meinungsfreiheit durchgestanden haben. Macht den Fall bekannt. Er ist eine Ermutigung für alle Kolleg:innen, die mit den perfiden Methoden der Meinungsunterdrückung im betrieblichen Alltag konfrontiert werden. (Peter Vlatten)

Verdi-Betriebsgruppe sieht nach Gerichtserfolg die gewerkschaftliche Meinungsfreiheit gestärkt

Christian Lelek, nd, 17.März 2026

Erfolg für die gewerkschaftlichen Kräfte. Vor dem Berliner Arbeitsgericht ist eine mehrjährige rechtliche Auseinandersetzung zwischen der Verdi-Betriebsgruppe an der Freien Universität Berlin (FU) und der Universitätsführung zu Ende gegangen. Die Universität hatte mehrere Mitglieder der Betriebsgruppe für einen Internetbeitrag abgemahnt. Die Betriebsgruppe hatte im Januar 2024 kritisiert, die FU trage mit schlechten Arbeitsbedingungen und gewerkschaftsfeindlichem Agieren zum politischen Verdruss und zum Aufstieg der AfD bei. In mehreren Verfahren hatte das Gericht bereits im Sinne der Abgemahnten entschieden. Die Hochschule war in Berufung gegangen, hat aber am Montag die entsprechenden Anträge kurz vor deren Verhandlung am Dienstag zurückgezogen.

Die Freie Universität, wie auch das Arbeitsgericht bestätigten auf nd-Anfrage, dass die Verfahren von der Universität zurückgenommen wurden. Die FU erklärte darüber hinaus, den gesamten Rechtsstreit aufzugeben: »Wir werden die Veröffentlichung nicht weiter rechtlich verfolgen«, teilte eine Sprecherin mit. Die FU sehe ihre Einwände gegen den Inhalt des Beitrages und das Vorgehen der Gewerkschaftsstruktur dennoch weiterhin als gerechtfertigt an. Ausschlaggebend für die Aufgabe des Verfahrens sei demnach „der Zeitablauf“.

Gericht sieht keinerlei Rechtsverstöße

Auch das Gericht erklärte, dass nun alle vier »in diesem thematischen Zusammenhang geführten Verfahren beendet sind«. Die Freie Universität hatte den gesamten Vorstand der Betriebsgruppe abgemahnt. Das Gericht war zu dem Schluss gekommen, dass alle Abmahnungen unrechtmäßig seien und hatte die Universität dazu verurteilt, sie aus den Personalakten zu entfernen.

In dem Internetbeitrag, der den Rechtsstreit auslöste, rief die Betriebsgruppe zur Teilnahme an den damals massenhaft stattfindenden Protesten zur Einhaltung der sogenannten Brandmauer der demokratischen Parteien gegen die AfD auf. Neben einer politischen Verantwortung der damaligen Ampel-Regierung benannte die Betriebsgruppe eine solche auch für ihren Arbeitgeber, die Freie Universität. Tarifbruch, der Kampf gegen Mitbestimmung und demokratische Prozesse, aber auch die ungleiche Behandlung von Beschäftigten der unteren Lohngruppen und mit hohem Migrant*innenanteil würden das Vertrauen in die herrschenden Verhältnisse untergraben. Als Beispiel wird die Ausgliederung der Reinigungskräfte genannt. »Damit bereiten die regierenden Parteien und gewerkschaftsfeindliche Arbeitgeber der AfD und den Rechten das Feld«, schloss der Aufruf.

In all dem erkannte das Gericht bis heute keinen Verstoß gegen die erforderliche Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebe, urteilte bereits das Landesarbeitsgericht in einem der anderen beiden Fälle, in dem die FU ebenfalls Berufung eingelegt hatte. Der Aufruf enthalte auch »keine unrichtigen Tatsachen«, erklärte das Gericht. Dass Reinigungsarbeiten ausgegliedert würden, entspreche der Wahrheit, wie auch die Behauptung, dass tarifliche Gehaltszuschläge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt würden. Der Verstoß der Universität gegen die Mitbestimmungsrechte des Personalrats sei gar in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren festgestellt worden.

Meinungsfreiheit im Betrieb bekräftigt

Der Beitrag bewege sich zudem im Rahmen der Meinungsfreiheit und stelle keine Schmähkritik dar. Die Kritik sei zugespitzt formuliert, »aber nicht anlasslos und nicht mit dem Ziel der persönlichen Kränkung der angegriffenen Präsidiumsmitglieder geäußert worden«, schrieb das Gericht in seiner Pressemitteilung vom September vergangenen Jahres.

Claudius Naumann, betroffenes Mitglied im Betriebsgruppenvorstand, zeigte sich gegenüber »nd« zufrieden. Die Betriebsgruppe habe mit der Berufungsrücknahme der FU »auf ganzer Linie obsiegt«. Die Meinungsfreiheit von Gewerkschaften im Betrieb, sich auch kritisch gegenüber dem Arbeitgeber äußern zu können, stünde mit Abschluss der Auseinandersetzung gestärkt da. Naumann verwies aber auch auf die Folgen des sich mehr als zwei Jahre ziehenden Verfahrens. »Laufende Verfahren schüchtern ein. Sie halten klein«, sagte Naumann. Er wisse von Kolleg*innen, die sich aus Angst vor Gerichtsverfahren »nicht hervortun« wollten. »Es ist eine Sache, recht zu haben. Eine ganz andere ist es, ein Verfahren durchzustehen und recht zu bekommen«, sagte Naumann.

Naumanns Anwältin zeigt sich wenig überrascht. »Es war abzusehen, dass in den Berufungsverfahren diese Urteile bestätigt worden wären«, sagte Anna Gilsbach zu »nd«. Arbeitgeber würden immer wieder mal versuchen, rechtlich gegen kritische Äußerungen ihrer Beschäftigten vorzugehen. »Es ist gut und richtig, dass das Gericht, orientiert an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, klargestellt hat, dass die Meinungsfreiheit auch im Betrieb weiter geht, als Arbeitgeber es sich mitunter denken oder wünschen würden«, sagte Gilsbach.

Verdi löscht Webseite mit dem Beitrag

Trotz positivem Ausgang des Rechtsweges: Der von der Hochschule ungeliebte Beitrag der Betriebsgruppe ist nicht mehr so einfach auffindbar. Die Gewerkschaft Verdi hatte die Webseite der Betriebsgruppe im November 2025 abgeschaltet. Verdi zufolge sei der Schritt erfolgt, da sich die Betriebsgruppe kritisch und mit weitergehenden Forderungen zu den Tarifrundenzielen der Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geäußert hatte, ohne sich ausreichend an der internen Debatte um eine gemeinsame Forderung beteiligt zu haben. Die Betriebsgruppe wies das in einer eigenen Stellungnahme zurück und erklärte, dass Verdi auch eine friedenspolitische Erklärung moniert habe. Der Vorstand der Betriebsgruppe bezeichnete die Abschaltung der Webseite nach Veröffentlichung dieser zwei Beiträge als »politische Zensur«.

Wir danken für das Publikationsrecht.

Titelbild: Verdi Betriebsgruppe FU Berlin

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