Wertlose Zahlen

Der maue Klimakompromiss der EU-Umweltminister hilft niemandem weiter

90 Prozent Reduktion des Treibhausgasausstoßes bis 2040 – es klingt nicht schlecht, was die EU-Mitgliedstaaten in Gestalt ihrer Umweltminister beschlossen haben. Freilich handelt es sich um einen Rechentrick: Fünf Prozent können durch internationale Zertifikate erreicht werden. Will heißen: Andere Länder, vor allem arme Staaten aus dem globalen Süden, nehmen den Europäern einen Teil der Arbeit ab und bekommen dafür ein paar Euro.

Einigen Mitgliedstaaten ging selbst diese maue Einigung zu weit, so dass sie letztlich überstimmt werden mussten. Als Ausrede taugt der Verweis nicht, dass mit Polen und Ungarn nicht mehr drin war. Historisch verantwortlich für den Klimaschlamassel sind in der EU vor allem die westeuropäischen Industrieländer. Doch gerade die Schwergewichte Deutschland, Frankreich und Italien gaben den Kurs vor, dass ambitionierte Klimaziele gemäß wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht zur Debatte standen.

Dabei wissen natürlich auch die übelsten Realpolitiker, dass das Weltklima nicht stabilisiert werden kann, indem nationale Minderungspläne in Teilen nur auf dem Papier stehen. Und die Realisierung selbst der jetzt beschlossenen schwachen Vorgabe steht in den Sternen, da in der EU momentan fast jedes Klimaschutzinstrument aufgeweicht oder infrage gestellt wird. Letztlich ging es darum, die Blamage zu verhindern, dass die EU-Vertreter samt Bundeskanzler Friedrich Merz mit leeren Händen zum UN-Klimagipfel nach Belém reisen. Der schöne Schein soll gewahrt werden – mit wertlosen Zahlen.

Erstveröffentlicht im nd v. 6.11. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1195241.cop-wertlose-zahlen.html?sstr=Wertlose|Zahlen

Wir danken für das Publikationsrecht.

Wir wollen keinen Reallohnverlust und Lohnverzicht zugunsten von Rüstungsmilliarden – wir brauchen einen automatischen Inflationsausgleich und tabellenwirksame Entgelterhöhungen!

Auf ihrer Mitgliederversammlung vom 13. Juli 2023 beschloss die Betriebsgruppe ver.di-fu ein Positionspapier, auf das sie sich auch in ihrem aktuellen Beschluss vom 6. November 2025 bezieht. Das Positionspapier ist also immer noch aktuell. Daher veröffentlichen wir es hier.

Wir wollen keinen Reallohnverlust und Lohnverzicht zugunsten von Rüstungsmilliarden – wir brauchen einen automatischen Inflationsausgleich und tabellenwirksame Entgelterhöhungen!

Das folgende Positionspapier der ver.di-Betriebsgruppe Freie Universität Berlin zur TV-L-Tarifrunde 2023 wurde diskutiert und verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 13. Juli 2023. Auf der Versammlung wurde ebenfalls die Bildung eines Aktionskomitees für die Organisation der Aktivitäten und Streiks auf der betrieblichen Ebene während der kommenden Tarifauseinandersetzung beschlossen. Im Aktionskomitee werden auch die studentischen Beschäftigten nach TVStud vertreten sein, um die Einheit aller Tarifbeschäftigten (TV-L und TVStud) im Tarifkampf herzustellen.

Der Entwurf des Bundeshaushalts hat ein um 30 Milliarden geringeres Volumen und der Bundesfinanzminister fordert im Namen der Schuldenbremse zu Einsparungen auf, die natürlich auf Länderebene fortgesetzt werden sollen. „Die öffentlichen Kassen sind leer!“ wird es ab jetzt noch öfter bei Bund, Ländern und Kommunen heißen und als Argument herhalten, warum Tarifforderungen der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst als „unrealistisch“ abgebügelt werden.

„Leere Kassen“? Nicht im Rüstungshaushalt, der nun 71 Milliarden umfassen soll: 51,8 Mrd. plus 19,2 Mrd. aus dem „Sondervermögen Bundeswehr“ (gegen das die ver.di-Betriebgruppe bereits vor einem Jahr protestiert hatte[1]). „Leere Kassen“? Nicht bei „Rheinmetall“, dessen Auftragsbücher aus allen Nähten platzen und das jetzt eine Panzerfabrik in der Ukraine errichtet, um die Kriegsmaschinerie am Laufen zu erhalten. Ob Pandemie oder Krieg, für die Sicherung von Unternehmensgewinnen standen und stehen immer Milliarden bereit.

Geld ist da und es gibt keinen Grund für uns, bescheiden zu sein. Seit Jahren leiden wir Beschäftigte unter explodierenden Preisen für Lebensmittel und Energie, während unsere Reallöhne sinken.[2] Bereits anlässlich des letzten Tarifergebnisses hatte die ver.di-Betriebsgruppe auf ihrer Mitgliederversammlung am 15. Dezember 2021 einstimmig festgestellt: „Die ver.di-Betriebsgruppe lehnt das Tarifergebnis ab, weil es einen nicht hinnehmbaren Reallohnverlust beinhaltet, und fordert die Bundestarifkommission auf, es auch abzulehnen.“ Und das war noch Monate vor Krieg und Inflation!

Wie auch andere Tarifabschlüsse in den letzten Jahren beinhaltete das letzte TV-L-Tarifergebnis ein Jahr ohne Nominalerhöhung des Tabellenlohns (erst im 2. Jahr der Laufzeit gab es eine bescheidene Erhöhung von 2,8%), auf dem alle folgenden Erhöhungen sowie Punkte für die Rente, Beiträge für die Sozialversicherungen usw. beruhen. Mit anderen Worten: jedes Jahr ohne Erhöhung des tabellenwirksamen Entgelts senkt „nachhaltig“, d.h. lebenslang, das Lohn- und Rentenniveau! Daran ändert auch das „Trostpflaster“ einer einmalig gezahlten sog. „Inflationsausgleichs­prämie“ nichts, so willkommen sie im jeweiligen Moment auch erscheinen mag. Wir lehnen eine Inflationsausgleichs­prämie als Ersatz für eine reale Tabellenentgelterhöhung ausdrücklich ab.

Wir stellen fest, dass Tarifergebnisse, die dazu führen, dass der Tabellenlohn hinter der Inflationsrate zurückbleibt, den Namen „Entgelterhöhung“ nicht verdienen, da sie inflationsbereinigt eine Lohnsenkung sind! Es kann jedoch nicht der Sinn von Entgelttarifverhandlungen sein, über das Ausmaß von Lohnsenkungen zu verhandeln. Da sich die Inflationsentwicklung nicht über Jahre voraussagen lässt, die Beschäftigten aber unmittelbar in Echtzeit von jeder Preissteigerung betroffen sind, erneuert die ver.di-Betriebsgruppe ihre bereits im Mai 2022 erhobene Forderung nach einem automatischen Inflationsausgleich bei den Löhnen, d.h. „eine tarifvertraglich abgesicherte Vereinbarung mit den Arbeitgebern zu erreichen, dass sämtliche Löhne automatisch entsprechend der Preissteigerung tabellenwirksam erhöht werden (gleitende Lohnskala).“[3] Damit wäre das Fundament gelegt, endlich auch wieder Reallohnerhöhungen zu erkämpfen.

Für die Forderungsdiskussion zum TV-L schlägt die ver.di-Betriebsgruppe folgende „Leitplanken“ vor:

  • Die Reallohnverluste der Jahre 2021 bis 2023 müssen ausgeglichen werden!
  • Der nach wie vor hohen Inflation muss mit der gleitenden Lohnskala begegnet werden.
  • Wir brauchen endlich wieder eine Reallohnerhöhung, d.h. die Forderungen müssen neben dem Inflationsausgleich den Produktivitätszuwachs der Jahre 2021 bis zum Ende der Laufzeit und einen „Umverteilungszuschlag“ beinhalten.
  • Der höheren Belastung unterer Entgeltgruppen muss zusätzlich mit einem hohen Sockelbetrag Rechnung getragen werden.
  • Die Laufzeit muss mit der des TVÖD synchronisiert werden – als ein Schritt zur Überwindung der Aufspaltung in verschiedene Tarifverträge des ÖD.
  • „Sonderforderungen“ im Entgeltbereich für bestimmte Bereiche des TV-L sehen wir kritisch, da sie ein Spaltungspotenzial darstellen; diese dürfen keinesfalls auf Kosten der Entgelterhöhungen für alle gehen („Volumenumverteilung“).
  • Keine „Inflationsausgleichsprämien“ als kurzzeitigen „Ausgleich“ für Reallohnverlust – Vorrang müssen Tabellenlohnerhöhungen haben.

Bezüglich Forderungsdiskussion und Arbeitskampf wiederholen wir die Thesen aus der Betriebsgruppe FU zur Tarifpolitischen Konferenz am 13.09.2022 von ver.di:

Von der Forderungsfindung bis zum Tarifabschluss: Die Mitglieder müssen entscheiden!

Es muss eine wirkliche Diskussion in und zwischen den Betriebsgruppen über die Forderungen, über den Arbeitskampf/Streik und über ein mögliches Ergebnis organisiert werden. Es darf nicht bei individuellen Befragungen und Telefonaktionen bleiben.

Das heißt:

  1. Auf betrieblicher Ebene: die Wiederbelebung der Streikversammlung, organisiert durch die jeweiligen Betriebsgruppen, als zentrales Organ der Mobilisierungs- und Arbeitskampf­maßnahmen.
  2. Auf überbetrieblicher Ebene: Versammlungen von demokratisch gewählten (und abberufbaren!) Streikdelegierten
  3. Die Streik(delegierten)versammlungen entscheiden über Aufnahme, Durchführung und Ende von Streiks.
  4. Die Tarif- und Verhandlungskommission wird von der zentralen Streikversammlung gewählt.
  5. Die Tarifkommission ist zwar verhandlungsberechtigt, sie darf aber keine Entscheidungen treffen, sondern muss die Mitglieder bzw. die Streikdelegiertenversammlungen befragen.
  6. Über vorläufige Verhandlungsergebnisse muss eine Diskussion ermöglicht werden, bevor eine Abstimmung darüber erfolgt.

Über Verhandlungsergebnisse und alle weiteren möglichen Arbeitskampf­maßnahmen dürfen dann ausschließlich die betroffenen Gewerkschafts­mitglieder entscheiden. Hierfür muss ein digitales Verfahren entwickelt werden, so dass die betroffenen ver.di-Mitglieder über ihre Mitgliedsnummer zentral befragt werden, ob sie das Angebot annehmen oder weiterkämpfen wollen.

Quelle: https://www.verdi-fu.de/wordpress/2023/07/13/wir-wollen-keinen-reallohnverlust-und-lohnverzicht-zugunsten-von-ruestungsmilliarden-wir-brauchen-einen-automatischen-inflationsausgleich-und-tabellenwirksame-entgelterhoehungen/

[1] https://www.verdi-fu.de/wordpress/2022/05/03/mitgliederversammlung-der-ver-di-betriebsgruppe-fu-fordert-automatischen-inflationsausgleich-bei-loehnen/

[2] https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008656

[3] https://www.verdi-fu.de/wordpress/2022/05/03/mitgliederversammlung-der-ver-di-betriebsgruppe-fu-fordert-automatischen-inflationsausgleich-bei-loehnen/

Todesurteil gegen Sharifeh Mohammadi in Haftstrafe umgewandelt

Das Todesurteil gegen die iranische Gewerkschaftsaktivistin Sharifeh Mohammadi wurde in 30 Jahre Haft umgewandelt. Menschenrechtsgruppen fordern ihre Freilassung.

ANF-Redaktion

Das Todesurteil gegen die iranische Menschenrechtsverteidigerin und Arbeiteraktivistin Sharifeh Mohammadi ist aufgehoben worden. Wie verschiedene Menschenrechtsorganisationen mitteilten, wurde die Strafe auf 30 Jahre Haft reduziert.

Mohammadi, die wegen „bewaffneter Rebellion“ zum Tode verurteilt worden war, hatte seit Monaten auf eine Entscheidung des obersten Justizrats gewartet. „Das unmittelbare Risiko einer Tragödie ist damit abgewendet“, sagte Mohammadis Anwalt Amir Raesian. „Dennoch setzen wir uns weiterhin für ein Wiederaufnahmeverfahren oder eine Revision gemäß Artikel 477 ein, um ihre Verurteilung aufzuheben und einen Freispruch zu erreichen.“

Engagement für Arbeiterrechte

Sharifeh Mohammadi stammt aus der Stadt Mianeh in der Provinz Ost-Aserbaidschan und lebte vor ihrer Festnahme in der nordiranischen Stadt Rascht. Sie engagierte sich über Jahre in Organisationen für Arbeiter- und Gewerkschaftsrechte. Ende 2023 wurde die 46-Jährige festgenommen und anschließend in Isolationshaft gehalten. Nach Angaben ihrer Familie wurde sie während der Haft schwer psychisch und physisch gefoltert, um ein falsches „Geständnis“ zu erzwingen.

Mehrfach zum Tode verurteilt

Das erste Todesurteil gegen Mohammadi war im Juli 2024 vom Revolutionsgericht Rascht verhängt worden. Der Oberste Gerichtshof hob dieses Urteil im Oktober desselben Jahres auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an ein Gericht gleicher Instanz. Vergangenen Februar verurteilte eine höhere Kammer am Revolutionsgericht Rascht Mohammadi erneut zum Tode. Nun wurde dieses zweite Urteil durch Entscheidung der Justizspitze in eine langjährige Haftstrafe umgewandelt.

IHR: Gefahr einer Hinrichtung abgewendet, aber Gerechtigkeit bleibt aus

Die Organisation Iran Human Rights begrüßte die Strafmilderung, warnte jedoch, dass Mohammadi weiterhin zu Unrecht inhaftiert sei. Die Menschenrechtsgruppe fordert ihre vollständige Freilassung und die Einstellung aller Verfahren gegen sie. Nach Einschätzung der Organisation ist der Fall ein Beispiel für die systematische Kriminalisierung friedlicher Menschenrechtsarbeit in Iran, insbesondere im Zusammenhang mit Gewerkschaftsaktivismus.

Konstruierte Mitgliedschaft in Komala

Die Verurteilung Mohammadis basiert auf ihrer über mehr als ein Jahrzehnt zurückliegenden Mitgliedschaft im „Komiteye-Hamahangi“, eine in Iran legale Einrichtung zur Unterstützung der Gründung von Interessenverbänden und Gewerkschaften. Dennoch wirft die Regime-Justiz ihr staatsgefährdende Aktivitäten vor, weil sie sich als angebliches Mitglied der kurdischen Partei Komala für die Organisation betätigt habe. Mohammadi wies das mehrfach zurück und auch die Komala dementierte, dass sie Mitglied der Partei gewesen ist.

Entnommen von ANF-News
https://deutsch.anf-news.com/frauen/todesurteil-gegen-sharifeh-mohammadi-in-haftstrafe-umgewandelt-48616

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