„From the River to the Sea …“

Eindrücke von der Palästina-Demo am 30. August in Frankfurt. Über Repression, „Antisemitismus“ und Nazi-Vergleiche.

Von Karl-Heinz Peil

Demo „United4Gaza – Stoppt den Völkermord jetzt!“ in Frankfurt. Bild: Karl-Heinz Peil

Bereits die kurze Vorgeschichte der bundesweiten Großdemo „United4Gaza – Stoppt den Völkermord jetzt!“ spricht Bände. Angekündigt wurde die Demo von „Free Palestine FFM“ und dem Berliner Bündnis „United4Gaza“ erst am 23. August 2025. Sofort wurde in Frankfurt von der Stadt ein Verbot gefordert. Für die Frankfurter CDU war diese eine „antisemitisch motivierte, israelfeindliche Mobilisierung“.

Inspiriert war die Initiative von der Berliner Großdemo im Juni, an der nach Polizeiangaben 15.000,  nach Angaben der Veranstalter 70.000 Menschen teilnahmen.

Drei Tage vor der Demo wurde diese vom Frankfurter Ordnungsamt verboten. Die FR berichtete darüber wie folgt:

„In der Mitteilung bezeichnete die Stadt die geplante Demo als „potenziell antisemitische Versammlung“ und begründete das Verbot mit einer möglichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. […]
Konkret nennt die Stadt die `‘derzeit äußerst angespannten Stimmung zwischen propalästinensischen und proisraelischen Aktivistinnen und Aktivisten sowie einer möglichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch eine Eskalationsspirale’ als Gründe für das Verbot. In Frankfurt sei es zuletzt vermehrt zu antisemitisch motivierten Straftaten gekommen, daher gefährde die Demonstration die körperliche Unversehrtheit von Demonstrierenden, Polizeikräften und unbeteiligten Dritten.“

Zwei Tage vor der Demo wurde dieses Verbot vom Verwaltungsgericht Frankfurt aufgehoben. Das Gericht hielt das Demonstrationsverbot für „nicht im Ansatz gerechtfertigt“. Doch damit gab sich die Stadt Frankfurt nicht zufrieden und legte Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel ein.

Ein Tag vor der Demo wurde vom VGH die Auffassung der unteren Instanz in vollem Umfang bestätigt.

Das Ordnungsamt der Stadt reagierte damit mit Auflagen wie:

„Die Aufstachelung zu Hass gegen Bevölkerungsgruppen oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen ist untersagt. Die Menschenwürde anderer darf nicht verletzt werden, indem Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden“.

Hinzu kamen natürlich viele weitere Auflagen in der Beschränkungsverfügung wie z.B. das Verbot von Fahnenstangen aus Metall, wozu der Moderator der Auftaktkundgebung sarkastisch bemerkte, er müsse als promovierter Naturwissenschaftler darauf hinweisen, dass innen hohle Metallstangen als Schlagwerkzeuge wesentlich schlechter geeignet seien als Vollholzstangen.

Im Unterschied zu Friedensdemos „bio-deutscher“ Aktivisten waren bei der Kundgebung und dem anschließenden Aufzug praktisch keine organisatorische Strukturen sichtbar, die in der Vorbereitung solcher Aktionen hinter den Kulissen immer für erhebliche Diskussionen sorgen. (Wer ruft im einzelnen dazu auf, bzw. unterstützt, wen schließt man eventuell aus?). Eine Ausnahme bildete lediglich die Frankfurter Linkspartei, die zur Unterstützung aufgerufen hatte und auch mit einem Pulk an Sandwich-Plakaten vertreten war. Dieses hatte im Vorfeld den Zorn der Frankfurter Ökolinx-Aktivistin Jutta Ditfurth auf sich gezogen, die seit langen Jahren als Speerspitze der antideutschen Pro-Israel-Szene in Frankfurt gilt und mit ihren Antisemitismusvorwürfen auf einer Linie mit dem Hessischen Antisemitismusbeauftragten Uwe Becker (CDU) liegt.

Demo „United4Gaza – Stoppt den Völkermord jetzt!“ in Frankfurt. Bild: Karl-Heinz Piel

Ansonsten waren nur Palästinafahnen erwünscht, woran sich auch alle gehalten haben. Auffällig war, dass erfreulicherweise ein Großteil der Teilnehmer als „Bio-Deutsche“ zu erkennen war, was sich eindeutig auch auf die Gesamtzahl der Teilnehmer ausgewirkt hat, die nach Angaben der Veranstalter aus ganz Deutschland angereist waren. Explizit genannt wurden Berlin, Hamburg, Hannover, Mannheim und Stuttgart.

Etwas zu zurückhaltend waren die Veranstalter mit den tatsächlichen Teilnehmerzahlen, die eindeutig ein Mehrfaches der angemeldeten 5000 waren. Dieses zeigte sich bereits bei dem verzögerten Beginn des Aufzuges, der durch ein dichtes Gedränge von dem Auftaktort in der Nähe der EZB in Richtung Innenstadt geprägt war. Durch unsinnige Auflagen der Polizei konnte der Lautsprecherwagen sich erst eine Stunde nach Ende der Auftaktkundgebung an die Spitze setzen. Eine weitere halbe Stunde verging bis zum vollständigen Abzug der Menschenmenge in die Innenstadt. Die erst am Ende genannte Teilnehmerzahl von 15.000 durch die Veranstalter dürfte deshalb eher knapp angesetzt worden sein.

Ein „antisemitischer Zwischenfall“ und der Art. 5 GG

Richtig ist, dass es in Deutschland keine staatliche Zensurbehörde gibt. (Dass mediale Berichterstattung und Kommentierungen mit der „Schere im Kopf“ erfolgen, soll an dieser Stelle nicht thematisiert werden). Deshalb begründete auch das Verwaltungsgericht Frankfurt die Aufhebung des Demo-Verbotes unter anderem mit dem Satz:

„Eine Bewertung von Meinungen, die durch Art. 5 GG geschützt werden, steht staatlichen Stellen nicht zu. Auch das Bundesverwaltungsgericht betont eine Neutralität der staatlichen Stellen gegenüber Meinungskundgaben.“

Allerdings zeigt bereits der inzwischen langwierige juristische Streit über „From the River to the Sea …“, dass mittlerweile Gerichte in solche Bewertungsfunktion gedrängt werden. Hierzu gab es bereits in der Vergangenheit widersprüchliche gerichtliche Entscheidungen, deren Inhalt nur aufgrund des jeweils spezifischen Kontexts zu verstehen ist. Ob dieser Passus demnach im vorliegenden Fall justiziabel war, konnte offenbar die Einsatzleitung der Polizei selbst entscheiden. Ein entsprechendes Verbot wurde nach Ende der Auftaktkundgebung von der Demoleitung bekannt gegeben, blieb aber ohne Wirkung.

Nachdem die Demo bis kurz vor dem Eintreffen auf dem Platz der Abschlusskundgebung in der Innenstadt am Roßmarkt völlig friedlich verlief, d.h. nach mehr als 4 Stunden seit Beginn der Auftaktkundgebung, kam es dann doch noch zu einem Zwischenfall, der das Potenzial für Handgreiflichkeiten und Krawalle mit der Polizei bot. Gegen 19:10 Uhr stürmte ein Trupp Polizisten den vorneweg fahrenden Lautsprecherwagen, um einen zuvor als Redner aufgetretenen Teilnehmer gewaltsam herunterzuzerren und in die dort vorhandene Seitenstraße zu bringen. Bereits um 19:12 erschien auf dem Newsticker der FR dazu eine Mitteilung, die bereits nach einer halben Stunde korrigiert wurde. Abrufbar ist noch folgende Meldung:

+++ 19.41 Uhr: Der Demozug wurde inzwischen angehalten. Die Polizei hat nach Verstößen gegen die Auflagen der Demonstrationen eine Person festgenommen. „Ein Redner auf dem Lautsprecherwagen in der Spitze des Aufzugs hat den Holocaust sowie den Terroranschlag der Hamas vom 7. Oktober 2023 verharmlost“, schreiben die Beamten auf X. „Wir haben den Mann festgenommen und ein Strafverfahren eingeleitet. Zudem wurde er von der Versammlung ausgeschlossen“, heißt es weiter.

Unmittelbar vor dem gewaltsamen Polizeieinsatz am Lautsprecherwagen. Bild: Karl-Heinz Peil

„Der Demozug wurde angehalten.“ Diese Aussage ist korrekt, ist aber nur die halbe Wahrheit. Es war nämlich nicht die Polizei, die den Demozug stoppte, sondern das sehr professionelle Vorgehen von Demoleitung und Ordnern. Sie drängten die Teilnehmer bewusst zurück, um eine ansonsten zwangsläufig zu erwartende, unkontrollierbare Eskalation zu vermeiden. Wahrscheinlich lag das aber genau in der Absicht der Polizei: „Gewalttätige Auseinandersetzungen“ wäre die Schlagzeile gewesen, mit der man das missglückte Verbot der Demo  im Nachhinein doch noch hätte rechtfertigen können. So ging es erst nach 20 Minuten weiter, nachdem die Polizei die Fortsetzung des Aufzugs ausdrücklich eingefordert hatte.

Der besonnenen Haltung der Veranstalter – wohl auch aufgrund leidvoller Erfahrungen, wie sie vor allem in Berlin gemacht wurden – stand eine chaotische Kommunikation seitens der Polizei gegenüber. Das reichte von der sofortigen Weiterleitung falscher bzw. irreführender Informationen an die Presse bis zu einer verspäteten Lautsprecherdurchsage der Polizei vor dem Platz der Abschlusskundgebung, in der es hieß, der Teilnehmer sei nur „ausgeschlossen“ und nicht „festgenommen“ worden.

Israelhass und Volksverhetzung oder Völkerverständigung?

Angesichts der vielen Toten in Gaza, war die emotional aufgeladene Stimmung nachvollziehbar. Diese kam zwangsläufig auch in Redebeiträgen zum Ausdruck, in denen der Verlust eigener Familienangehöriger in Gaza beklagt wurde. Ein Arzt schilderte das Grauen, das er kürzlich bei der Behandlung von Schwerverletzten erlebt hatte: zivile Opfer gezielter Schussverletzungen durch das israelische Militär.

Vergleiche mit dem deutschen Naziregime sind angesichts dessen keine Verharmlosung des 7. Oktober 2023. Moshe Zuckermann hat in einem Beitrag für das Overton-Magazin am 19. Juli 2025 die Problematik von Nazi- bzw. Holocaust-Vergleichen thematisiert. Anlass dafür war der israelische Neusprech einer „humanitären Stadt“ in Gaza,

„die eben nicht das ist, was sie benennt, sondern ein Ghetto bzw. ein Konzentrationslager. Das Problem besteht für die meisten jüdischen Israelis nicht darin, dass man so etwas überhaupt als Idee aufbringt oder auch schon plant, sondern dass man diese als solche hingenommene Realität so benennt. Ein Problem der Nomenklatur. Denn Ghettos und Konzentrationslager kodieren in Israel etwas, das sich jeglichem Vergleich entzieht. KZs gehören zur Gedenkerbschaft der Shoah, und diese ist singulär, darf mit nichts verglichen werden. … Die Frage, die sich hier stellt, ist daher nicht, ob die ‚humanitäre Stadt‘ Israels dem deutschen KZ in der Shoah gleichzustellen sei, sondern wie es überhaupt dazu kommt, dass sich eine derartige Assoziation einstellt.“

In Moshe Zuckermanns Beitrag ging es um den innenpolitischen Diskurs in Israel. Bei der Großdemonstration am Samstag wurde hingegen die deutsche Komplizenschaft mit der israelischen Politik thematisiert. Diese wird mit einem Verweis auf die deutsche Geschichte und eine daraus abgeleitete deutsche „Staatsräson“ gegenüber Israel begründet. In mehreren Redebeiträgen wurde jedoch genau dieser Appell an die deutsche Geschichte und die zumindest stillschweigende Duldung der Nazi-Verbrechen gegenüber den Juden durch große Teile der Bevölkerung thematisiert, die hinterher angeblich von nichts gewusst haben wollten. Beim derzeitigen Völkermord in Gaza könne aber niemand sagen, er habe es nicht gewusst, wenn in einigen Jahren eine systematische Aufarbeitung dieser Verbrechen erfolge.

Zusammengefasst bestanden die politischen Inhalte, Aussagen und Forderungen der Großdemo aus folgenden Ebenen:

Erstens die Anklage von Verbrechen, die durch ein rassistisches und faschistisches Regime in Israel fortlaufend verübt werden. Deren Prinzip besteht in Volksverhetzung, indem die Palästinenser zu Untermenschen und Tieren entwürdigt werden, gegenüber denen praktisch alles erlaubt ist.

Zweitens die Anklage gegenüber der deutschen Politik, die praktisch jede Kritik an israelischen Verbrechen ignoriert oder kleingeredet. Pervers ist, dass dies mit den Verbrechen des Naziregimes gegen die jüdischen „Untermenschen” begründet wird. Dabei wurde auch die Doppelmoral angesprochen, die angesichts der permanent beschworenen russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine vorhanden ist.

Drittens aus dem Appell für ein friedliches Zusammenleben unterschiedlicher Ethnien und Religionen, wie es in Palästina vor 1948 der Fall war. Diese Epoche endete mit der Etablierung eines rassistischen und terroristischen Regimes, das mittlerweile systematisch die Verdrängung der indigenen Bevölkerung betreibt und letztlich deren Auslöschung anstrebt. Auf der Großdemo wurde ausdrücklich die Ablehnung von (realem) Antisemitismus sowie die Solidarität mit antizionistischen Juden bekundet. Dies ist auch der wahre Kern des Spruches, um dessen Deutungshoheit erbittert gekämpft wird: „From the River to the Sea, Palestine will be free“.

Karl-Heinz Peil

Karl-Heinz Peil ist aktiv in der Friedens- und Zukunftswerkstatt e.V. in Frankfurt a.M. und verantwortlicher Redakteur des zweimonatlich erscheinenden FriedensJournals.
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Erstveröffentlicht im Overton Magazin v. 31.8. 2025

Wir danken für das Publikationsrecht.

Rheinmetall Entwaffnen: »Krieg beginnt bei mir«

Während der Rheinmetall-Konzern expandiert, haben Antimilitaristinnen und Antimilitaristen auch vor dem Wohnsitz von dessen Chef demonstriert

Von Peter Nowak

Bild: R-Mediabase

Die Neueröffnung von Europas größtem Munitionswerk im niedersächsischen Unterlüß hat in den vergangenen Tagen erhebliche mediale Aufmerksamkeit erregt. Betreiber der Anlage ist der Rheinmetall-Konzern, dessen Aktienkurse seit der sogenannten militaristischen Zeitenwende in Deutschland drastisch gestiegen sind. Unterlüß gilt als Stammsitz von Rheinmetall – ein Ort mit dunkler Vergangenheit, wo während der NS-Zeit jüdische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter für die deutsche Rüstungsproduktion ausgebeutet wurden.

Lange Zeit blieb dieser zentrale Schauplatz des deutschen Militarismus weitgehend unbeachtet. Das änderte sich grundlegend, als das Bündnis Rheinmetall Entwaffnen in den Jahren 2018 und 2019 auf einem zentralen Platz in Unterlüß seine Zelte aufschlug und eine Woche lang gegen den deutschen Militarismus protestierte.

Ortswechsel mit strategischem Kalkül

In diesem Jahr findet das Camp von »Rheinmetall Entwaffnen« erneut statt – allerdings nicht in Unterlüß, sondern auf einer Wiese im Grüngürtel von Köln. Eine überraschende Entscheidung, gerade zu einem Zeitpunkt, da die Blicke der Öffentlichkeit verstärkt auf Unterlüß gerichtet sind. Wären die Antimilitaristinnen und Antimilitaristen nicht gerade jetzt am ursprünglichen Schauplatz besser aufgehoben?

Luca von der Pressegruppe des diesjährigen Rheinmetall-Entwaffnen-Teams verneint diese Frage entschieden gegenüber dem »nd«. »Wir sind in Köln hervorragend aufgehoben und finden in der Stadt zahlreiche Möglichkeiten, uns sowohl theoretisch als auch praktisch gegen den Militarismus zu engagieren«, erklärt er. Die Entscheidung erwies sich als richtig: Nachdem die Polizei kurz vor Campbeginn die antimilitaristische Aktion mit Verweis auf einen möglicherweise unfriedlichen Verlauf verbieten wollte, war die Solidarität mit dem Camp in Köln besonders groß. Unter den vielen unterstützenden Gruppen und Einzelpersonen findet sich auch Die Linke. Das Verbot wurde zwar kurz vor Campbeginn vom Gericht gekippt, verstärkte jedoch die Aufmerksamkeit für das Camp und seine Anliegen erheblich.

Seit Beginn des Camps organisieren die Aktivistinnen und Aktivisten täglich zahlreiche Aktionen zivilen Ungehorsams in Köln und Umgebung. Alle Aktionen folgen dem Grundsatz, der das Bündnis Rheinmetall Entwaffnen seit seiner Gründung leitet: »Krieg beginnt hier, also bekämpfen wir ihn auch hier.« Zu den bemerkenswerten Aktionen der vergangenen Tage zählte die Besetzung eines SPD-Büros in Köln – ein Protest gegen die Rolle der Partei bei der fortschreitenden Militarisierung. Luca zeigt sich im Gespräch mit »nd« besonders zufrieden darüber, dass es den Antimilitaristinnen und Antimilitaristen trotz hoher Polizeipräsenz gelungen ist, ihre Aktionen erfolgreich durchzuführen. »Wir waren der Polizei stets einen Schritt voraus, und sie war von unseren Aktionen regelmäßig überrascht«, berichtet er.

Bereits am Mittwochmorgen um 6 Uhr erschienen etwa 80 Antimilitaristinnen und Antimilitaristen in weißen Malerkitteln und mit bunten Gesichtsmasken vor einem Karrierezentrum der Bundeswehr in Köln und blockierten das Gebäude. Erst nach über einer Stunde begann die Polizei mit der Räumung und nahm die Personalien der Aktivistinnen und Aktivisten auf, die während der gesamten Zeit antimilitaristische Parolen skandierten.

Tradition des zivilen Ungehorsams

Die weiteren Aktionen folgten ganz der Tradition des zivilen Ungehorsams, wie er seit Jahrzehnten weltweit von Antimilitaristinnen und Antimilitaristen praktiziert wird. Diese Protestformen wurden in den vergangenen Jahren auch von der globalisierungskritischen Bewegung und der Klimabewegung aufgegriffen – und nun erneut von den Kölner Antimilitaristinnen und Antimilitaristen.

Ein besonderer Höhepunkt der Aktionswoche war am Donnerstagnachmittag eine Demonstration vor dem Wohnsitz von Rheinmetall-Chef Armin Papperger in Meerbusch bei Düsseldorf. Rund 200 Personen nahmen daran teil und trugen Schilder mit der Aufschrift »Krieg beginnt bei mir«. Die Aktion hatte im Vorfeld heftige Kritik konservativer Politikerinnen und Politiker sowie von Medien hervorgerufen, die eine unzulässige Verletzung der Privatsphäre Pappergers befürchteten. »Wir greifen ihn nicht als Person an, sondern protestieren, weil er eine Verkörperung des neuen deutschen Militarismus darstellt«, betont Luca zur Rechtfertigung der umstrittenen Aktion.

Am Freitag setzte sich der antimilitaristische Protestreigen mit einer Blockade der Deutz AG in Köln-Kalk fort. Auch dieses Unternehmen blickt auf eine lange Geschichte in der deutschen Rüstungsproduktion zurück: Während der NS-Zeit mussten dort jüdische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter Militärkomponenten für die Wehrmacht produzieren. Auch heute wieder ist der Konzern groß im Rüstungsgeschäft. In einer Erklärung der Aktivisten zur Aktion heißt es: »Deutz zählt zu einem der Konzerne, die die ausgerufene Zeitenwende
genutzt haben, um in das Rüstungsgeschäft einzusteigen. Die Konversion von ziviler Produktion in die Produktion von Rüstungsgütern zeigt die umfassende Einbindung unterschiedlicher Kapitalfraktionen in die Vorbereitung eines kommenden Krieges.«

Bildungsarbeit und Protestabschluss

Neben den spektakulären Aktionen darf die umfangreiche Bildungsarbeit nicht übersehen werden: In den bunten Zelten auf der Campwiese fanden in den vergangenen Tagen zahlreiche Workshops und Vorträge statt. Die Themenpalette reichte von der Militarisierung im Gesundheitswesen bis hin zu den Auswirkungen der neuen deutschen »Kriegsfähigkeit« auf das Bildungswesen. Auch außenpolitische Fragestellungen kamen nicht zu kurz: Mehrere Arbeitsgruppen beschäftigten sich mit der Entwicklung der kurdischen Bewegung in der Türkei und in Syrien. In einem anderen Workshop wurde ein antimilitaristisches Argumentationstraining durchgeführt, in dem Antworten auf gängige Argumente zur Legitimation der Aufrüstung erarbeitet wurden.

Als krönender Abschluss der antimilitaristischen Aktionstage ist am Samstag eine Parade unter dem Motto »Zusammen gegen die Militarisierung« geplant, die um 14.30 Uhr am Kölner Heumarkt beginnen soll. Für diese Abschlussveranstaltung wird bereits seit Wochen in verschiedenen Kölner Stadtteilen intensiv mobilisiert.

Erstveröffentlich im nd v. 29.8. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1193660.antimilitarismus-rheinmetall-entwaffnen-krieg-beginnt-bei-mir.html?sstr=Peter|Nowak

Wir danken für das Publiktionsrecht.

Tausende Flugbegleiter von Air Canada widersetzen sich der Anordnung der Regierung, ihren Streik abzubrechen und erkämpfen erfolgreich eine Vereinbarung!

Ein toller Artikel über einen tollen Streikerfolg. Die Streikenden haben trotz Verbot weitergestreikt und sich durchgesetzt. Alte Lehre: nur eine verlorener Streik ist illegal! Ein Lehrstück auch für uns in Deutschland, wie wir unser Streikrecht behaupten müssen!

August 25, 2025 / Jenny Brown

Flugbegleiter von Air Canada und der Tochtergesellschaft Air Canada Rouge legten am 17. August vorzeitig die Arbeit nieder. Wie erwartet befahl ihnen die liberale Regierung zwölf Stunden später, wieder an die Arbeit zu gehen, und erklärte ihren Streik für rechtswidrig.

In einem mutigen Schritt mit weitreichenden Folgen widersetzten sich die 10.000 streikenden Flugbegleiter der Anordnung. 99,7 Prozent der Flugbegleiter hatten sich Anfang des Monats für einen Streik ausgesprochen .

Ihre Gewerkschaft, eine Mitgliedsorganisation der Canadian Union of Public Employees, erklärte, die Anordnung zur Rückkehr an den Arbeitsplatz verletze ihr Streikrecht, und CUPE-Präsident Mark Hancock zerriss sie .

„Die Mitglieder werden daran erinnert, dass es keine Straftat ist, an der Streikpostenkette zu bleiben“, schrieb die Gewerkschaft in einem Tarifupdate . „Gewerkschaftsführer können zwar verhaftet werden, Gewerkschaftsmitglieder laufen jedoch keine Gefahr, wegen der Teilnahme am Streik verhaftet zu werden. Bitte melden Sie sich weiterhin zum Streikpostendienst und melden Sie sich wie geplant.“

Schätzungsweise 3.000 Flüge wurden gestrichen, täglich seien 130.000 Passagiere betroffen, berichteten Analysten der Fluggesellschaft. Angesichts der Verluste von 43 Millionen Dollar pro Tag nahm die Fluggesellschaft die Verhandlungen abrupt wieder auf.

Die kanadische Bundesregierung hat seit Juni 2024 acht Mal Arbeitsaufnahmeanordnungen erlassen, um Streiks zu stoppen oder zu verhindern. Die Flugbegleiter von Air Canada waren in diesem Zeitraum die ersten, die sich dieser Anordnung widersetzten.

„GEFÄNGNIS? SO SEI ES“

„Wenn das bedeutet, dass Leute wie ich ins Gefängnis müssen, dann ist das eben so“, sagte Hancock auf einer Pressekonferenz . „Wenn das bedeutet, dass unsere Gewerkschaft eine Geldstrafe zahlen muss, dann ist das eben so.“

Die Arbeiter demonstrierten vor Flughäfen in ganz Kanada und skandierten „Zum Fliegen gezwungen? Wir werden uns nicht fügen!“. Sie trugen Schilder mit der Aufschrift „Unsere Rechte bleiben am Boden? Die Flugzeuge bleiben am Boden!“ und „Unbezahlte Arbeit ist nicht flugfähig.“ Andere kanadische Gewerkschaften schlossen sich ihnen bei Kundgebungen in Montreal und anderswo an.

Die US-amerikanische Association of Flight Attendants (AFA) sandte eine Solidaritätsbotschaft, in der sie ein Ende der Hungerlöhne bei der Fluggesellschaft forderte. „Wenn Sie als Air-Canada-Passagier einen Flug mit Verspätung oder Annullierung haben, denken Sie daran, wer die Schuld trägt: die Gier der Unternehmen“, sagte AFA-Präsidentin Sara Nelson.

Air Canada war ursprünglich in staatlichem Besitz, wurde aber 1988 privatisiert. Im vergangenen Jahr erzielte das Unternehmen einen Gewinn von fast drei Milliarden Dollar und führte umfangreiche Aktienrückkäufe durch, darunter geplante Aktienrückkäufe im Wert von 300 Millionen Dollar in diesem Jahr. Der Vorstandsvorsitzende verdiente im vergangenen Jahr 14,6 Millionen Dollar.

Drei Tage später einigten sich die Air-Canada-Arbeiter auf eine vorläufige Vereinbarung, die offenbar auch eine gewisse Bezahlung für den Bodendienst vorsieht, ein großes Thema im Zuge des Streiks und der achtmonatigen Verhandlungen, die ihm vorausgingen. 

Die Mitglieder stimmen ab dem 27. August innerhalb von zehn Tagen über den vorgeschlagenen Vertrag ab.

KOSTENLOS ARBEITEN?

Nach Angaben der Gewerkschaft lagen die Löhne der Flugbegleiter in den vergangenen Verhandlungen „unter der Inflationsrate, unter dem Marktwert [und] unter dem Mindestlohn“, da ein Großteil der Arbeitszeit der Flugbegleiter nicht vergütet werde.

Flugbegleiter von Air Canada erhalten für die Zeit, die sie arbeiten, bis sich die Einstiegstür schließt, keinen Lohn und werden auch nicht mehr bezahlt, wenn sich die Tür wieder öffnet. „Als Flugbegleiterin bei Rouge war ich einmal fast 14 Stunden im Dienst, ohne dass das Flugzeug jemals abgehoben hat“, schrieb ein CUPE-Mitglied auf Facebook. „Wegen eines Wartungsproblems mussten wir dreimal Passagiere ein- und aussteigen lassen … Ich bekam nur etwas mehr als vier Stunden bezahlt.“

Auch in den USA ist diese Behandlung von Flugbegleitern seit langem üblich. Allerdings haben die Flugbegleitergewerkschaften kürzlich bei Alaska, SkyWest und American Airlines eine höhere Bezahlung für den Bodendienst erstritten. Bei American Airlines erstritten 26.000 Mitglieder der Association of Professional Flight Attendants eine Bordzulage sowie eine sogenannte „Sit-Time Rig“ – eine Bezahlung für die Zeit, in der sie länger als zweieinhalb Stunden arbeiten, aber nicht fliegen, meist aufgrund von Flugplanausfällen.

Im Jahr 2022 verlängerte Delta die Halbierung der Bezahlung für das Boarding, um Gewerkschaftsbemühungen zu verhindern. Delta ist nach wie vor die einzige große US-Fluggesellschaft, bei der Flugbegleiter nicht gewerkschaftlich organisiert sind, obwohl die AFA seit Jahren versucht, das Unternehmen zu organisieren.

Bei United Airlines lehnten im Juli 28.000 AFA-Flugbegleiter mit überwältigender Mehrheit einen von der Gewerkschaft empfohlenen Tarifvertrag ab, der die Hälfte des Gehalts beim Boarding sowie erhebliche Gehaltserhöhungen vorsah. Von 92 Prozent der Stimmen lehnten 71 Prozent den Vertrag ab, und die Parteien verhandeln nun wieder. United, Delta und American Airlines sind die größten Passagierfluggesellschaften der Welt.

Streikrecht

Die kanadische Regierung beruft sich mittlerweile regelmäßig auf Paragraph 107 des Arbeitsgesetzes, um streikende Arbeiter zur Rückkehr an die Arbeit zu zwingen. Sie beruft sich dabei auf Notstandsbefugnisse, um den Arbeitsfrieden wiederherzustellen. Arbeitgeber wie Air Canada scheinen nun darauf zu zählen, dass die Regierung die Streiks schnell beendet – das Unternehmen hatte bereits vor der Regierungsanordnung die Wiederaufnahme des Flugbetriebs angekündigt.

„Echte Verhandlungen können nicht stattfinden, wenn eine Seite darauf setzt, dass die Regierung der [Gewerkschaft] ihre Rechte entzieht“, sagte Hancock von CUPE auf einer Pressekonferenz, auf der er die Anordnung verurteilte .

Im vergangenen Jahr wurde das Gesetz gegen Bahn- und Hafenarbeiter eingesetzt , im November waren 55.000 Postangestellte betroffen . In diesen Fällen kehrten die Streikenden an ihren Arbeitsplatz zurück. In einigen Fällen zwingen diese bundesstaatlichen Anordnungen die Parteien zu einem verbindlichen Schiedsverfahren. Im Fall der Postangestellten zwang die Regierung sie jedoch, über ein Tarifangebot abzustimmen , das sie dann zu fast 70 Prozent ablehnten. Die Arbeiter, Mitglieder der kanadischen Postgewerkschaft, lehnen Überstunden ab.

In früheren Jahren erfolgten Arbeitsaufnahmeanordnungen meist in Form von Gesetzen, die vom Parlament verabschiedet wurden. Doch 2015 erklärte der Oberste Gerichtshof Kanadas, dass das Streikrecht durch die kanadische Verfassung geschützt sei. „Seit die Liberalen die vage Formulierung des Gesetzes zur Förderung des ‚Arbeitsfriedens‘ jedoch so auslegen, dass sie in jeden Streik eingreifen können, der ihnen nicht passt, sind die Arbeiter einer Flut von Repressionen ausgesetzt“, schrieb Adam DK King in The Maple .

CUPE und der Canadian Labor Congress haben die Aufhebung von Abschnitt 107 gefordert, der 1984 in Kraft getreten war.

Doch der Gesetzesbruch könnte es dauerhaft zerstört haben. Die Weigerung der Flugbegleiter, wieder ins Berufsleben zurückzukehren, „schafft einen Präzedenzfall dafür, dass Paragraf 107 nicht mehr wirksam, praktisch tot ist“, sagte die Präsidentin des Canadian Labour Congress, Bea Bruske, gegenüber der Canadian Press . „Der beste Weg, damit umzugehen, ist, ihn vollständig abzuschaffen, denn Gewerkschaften, Arbeitnehmer und die Arbeiterbewegung sind dadurch ermutigt worden, und wir werden nicht umkehren.“

Andere kanadische Arbeitnehmer haben die Anordnung zur Rückkehr an den Arbeitsplatz missachtet. Im Jahr 2022 versuchte Ontario, 55.000 streikende Schulangestellte durch ein Provinzgesetz zur Rückkehr an den Arbeitsplatz zu zwingen. Diese widersetzten sich jedoch dem Gesetz, und andere Gewerkschaften drohten mit einem Generalstreik . Die Regierung machte einen Rückzieher.

Mitglieder der Flugbegleitergewerkschaft sprechen während der Verhandlungen über den Vertrag nicht mit der Presse, sagte ein Sprecher der CUPE. Das Abstimmungsergebnis wird am 6. September erwartet.

„Wenn Gesetze Milliardengewinne über die Arbeitnehmer stellen, ist Widerstand geboten“

Das Folgende ist ein Auszug aus dem Bargaining Committee Update vom 18. August der Air Canada-Komponente der CUPE :

… Das Canada Industrial Relations Board hat den Streik für illegal erklärt. Die Konsequenzen für das Verbleiben am Streikposten haben sich jedoch seit gestern nicht geändert. Die Mitglieder werden daran erinnert, dass es keine Straftat ist, am Streikposten zu bleiben. Gewerkschaftsführer können zwar verhaftet werden, Gewerkschaftsmitglieder sind jedoch nicht von der Teilnahme am Streik bedroht. Bitte melden Sie sich weiterhin zum Streikpostendienst und melden Sie sich wie geplant.

Denjenigen, die Bedenken haben, sich einer ungerechten Anordnung zu widersetzen, möchten wir einige Einblicke und Informationen bieten, die von einem Rechtsberater geprüft wurden.

Es gibt Formulierungen, die unser Vorgehen als illegal bezeichnen. Wir sagen ihnen, dass sie mit allen möglichen Bedingungen um sich werfen können, aber die schlichte Wahrheit ist, dass diese Anordnung unfair ist. Sie dient dem Schutz von Unternehmen. Der Vorsitzende des Canada Industrial Relations Board, der zuerst gegen uns entschied, war bis 2023 als Anwalt von Air Canada tätig. Wir fechten diesen verfassungswidrigen Angriff auf die Arbeitnehmerrechte an. Die Weigerung dieses Vorsitzenden, sich selbst zu befangen, ist schwer zu begreifen.

Widerstand gegen Ausbeutung ist nicht unrechtmäßig. Wir müssen für unsere Charta-Rechte eintreten und werden uns gegen fehlerhafte Arbeitsgesetze wehren. Wenn Gesetze Milliardengewinne gegenüber Arbeitnehmern schützen, ist Widerstand geboten. Bitte seien Sie sich dessen bewusst:

Jede Gewerkschaft in Kanada steht hinter Ihnen. Vom Canadian Labour Congress über die Hafenarbeiter bis hin zu den Lehrern. Das betrifft mittlerweile viel mehr als nur die CUPE. Wir sind nicht allein.

Kein Mitglied wird die Konsequenzen alleine tragen müssen. CUPE übernimmt alle Rechtskosten und Bußgelder. Wir lassen unsere eigenen Leute nicht im Stich.

Genau wie wir es 2022 mit den Bildungsarbeitern in Ontario getan haben, werden wir nicht nachgeben, bis wir gewinnen. Die Öffentlichkeit und die gesamte Gewerkschaftsbewegung stehen hinter uns.

Dies ist nun eine Bewegung. Die gesamte Arbeiterbewegung hat gestern Abend einstimmig für unsere Unterstützung gestimmt – mit Taten, nicht nur mit Worten.

Solidarität ist nicht symbolisch. Es ist mit Massenstreiks, Nebenaktionen und landesweiten Protesten zu rechnen, wenn Air Canada sich weigert, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

Wir möchten euch allen etwas zum Nachdenken geben. Sie wollen euch Angst machen. Wir wollen euch stolz machen! Vertraut eurer Gewerkschaft – nicht Air Canada. Air Canadas Pläne werden heute wegen EUREM Mut nicht aufgehen. Unterschätzt niemals die Entschlossenheit einer Flugbegleiterin. Wir haben viel durchgemacht, und dieses historische Ereignis wird eine Geschichte sein, die wir unseren Nachkommen erzählen werden. Wir werden uns erinnern.

Alles, was für viele selbstverständlich ist, wurde von den Gewerkschaften unserer Zeit hart erkämpft. Dinge wie der Achtstundentag, Wochenenden und Sicherheitsgesetze wurden ebenfalls durch „illegale“ Streiks erkämpft. Wir stehen auf der richtigen Seite der Geschichte und der Gerechtigkeit. Wir sind stark. Wir sind vereint.

Wir danken Ihnen für Ihre anhaltende Solidarität und ermutigen alle Mitglieder, in dieser kritischen Zeit vereint zu bleiben.

„Gerechtigkeit ist die Anwendung des Rechts auf das Leben, nicht nur die Anwendung von Gesetzen auf Tatsachen.“ 

– Richterin am Obersten Gerichtshof Rosalie Abella

In Solidarität,

Ihr Tarifausschuss , Luis Feliz Leon hat zur Berichterstattung beigetragen.

Wir danken für das Publikationsrecht einschließlich Titelbild. Hier der Link zum Original

Zum Titelbild: Gewerkschaftsmitglieder protestierten am 17. August vor der Air-Canada-Zentrale in Montreal und widersetzten sich damit einer behördlichen Anordnung zur Wiederaufnahme der Arbeit. Sie gehören der Air-Canada-Abteilung der kanadischen Gewerkschaft für öffentliche Angestellte (CUPE AIR CANADA))

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