Jugendproteste und Repression – wo kommt die Gewalt eigentlich her?

Ein Kommentar von Fabienne de Lelys (als Zitat eines katholischen Bischofs aus Brasilien), den ich treffend finde:

„Il y a trois sortes de violence. La première, mère de toutes les autres, est la violence institutionnelle, celle qui légalise et perpétue les dominations, les oppressions et les exploitations, celle qui écrase et lamine des millions d’Hommes dans ses rouages silencieux et bien huilés.

La seconde est la violence révolutionnaire, qui naît de la volonté d’abolir la première.

La troisième est la violence répressive, qui a pour objet d’étouffer la seconde en se faisant l’auxiliaire et la complice de la première violence, celle qui engendre toutes les autres.

Il n’y a pas de pire hypocrisie que de n’appeler violence que la seconde, en feignant d’oublier la première, qui la fait naître, et la troisième qui la tue. »

Dom Helder Camara, évêque catholique brésilien (et je cite un catholique alors que je suis athée !)..

„Es gibt drei Arten von Gewalt. Die erste, die Mutter aller anderen, ist die institutionelle Gewalt – jene, die Herrschaft, Unterdrückung und Ausbeutung legalisiert und verewigt; jene, die Millionen von Menschen in ihrem lautlosen, gut geölten Räderwerk zerquetscht und zermalmt.

Die zweite ist die revolutionäre Gewalt, die aus dem Willen entsteht, die erste abzuschaffen.

Die dritte ist die repressive Gewalt; ihr Ziel ist es, die zweite zu ersticken, indem sie sich zur Gehilfin und Komplizin der ersten Gewalt macht – jener Gewalt, aus der alle anderen hervorgehen.

Es gibt keine schlimmere Heuchelei, als nur die zweite Form als ‚Gewalt‘ zu bezeichnen und dabei so zu tun, als hätte man die erste – die sie hervorbringt – sowie die dritte – die sie vernichtet – vergessen.“

Dom Helder Camara, brasilianischer katholischer Bischof (und ich zitiere hier einen Katholiken, obwohl ich selbst Atheist bin!) …

Ein beispielloser Tabubruch – Pläne zur Reform der Rechte der Nachrichtendienste

Die Trennung und Einschränkung der Kompetenzen von Geheimdiensten waren einmal wichtige Lehren aus dem Terror des Naziregimes. Den heute Regierenden ist das scheißegal. Da wird auch in dieser Frage – trotz allen Geschwafels von der Brandmauer – den Anwärtern für ein neues braunes Regime der rote Teppich ausgerollt. (Peter Vlatten)

15.10.26 – Manfred Böhm – Pressenza Hannover

Die im Herbst 2026 diskutierten Pläne zur Reform des Nachrichtendienstrechts stoßen bei Opposition, Verbänden und Juristen auf heftige Ablehnung. Kritiker warnen vor einem beispiellosen Tabubruch, dem Abbau von Bürgerrechten und der Entstehung unkontrollierbarer Geheimdienststrukturen. Der offizielle Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/7868) sieht eine weitreichende Ausweitung der Befugnisse für den Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst (BND) vor. Wer einen Blick auf die Details wirft, versteht schnell, warum die Wellen so hochschlagen.

Von Manfred Böhm

Der geplante Einsatz minderjähriger Spione – Unter massivem Protest

Für den größten gesellschaftlichen und parteiübergreifenden Protest sorgt das Vorhaben, Jugendliche ab 16 Jahren künftig in Ausnahmefällen als verdeckte V-Leute anzuwerben. Kritiker verweisen hierbei auf ein paradoxes Rechtsverständnis: Im Alltag gelten 16-Jährige als nicht geschäftsfähig genug, um ohne Zustimmung der Eltern einen einfachen Handyvertrag abzuschließen. Gleichzeitig debattiert die Politik über strenge Social-Media-Verbote, um Jugendliche vor den Gefahren des Internets zu schützen. Dass dieselben Jugendlichen nun reif genug sein sollen, um als bezahlte Informanten des Staates in hochgefährlichen, extremistischen Milieus zu agieren, halten Gegner für völlig unvertretbar.

Verbände der Jugendhilfe warnen vor den langfristigen Folgen dieser geplanten Praxis. Wenn Jugendliche im Alltag befürchten müssen, dass Gleichaltrige im Auftrag des Verfassungsschutzes spionieren, zerstört dies das Fundament präventiver Sozial- und Bildungsarbeit in Jugendtreffs und Wohnheimen. Oppositionspolitiker werfen der Regierung vor, den Jugendschutz der geheimdienstlichen Logik komplett zu opfern. Der Staat erziehe die Jugend damit nicht zur Demokratie, sondern zur Denunziation.

Aufweichung des Trennungsgebots und der Vorwurf der Geheimpolizei

Ein weiterer fundamentaler Streitpunkt betrifft die operativen Kompetenzen. Dass der BND künftig „aktive Maßnahmen“ ergreifen darf, um Cyber-Infrastrukturen lahmzulegen oder digitale Quellen zu sabotieren, bricht nach Ansicht von Kritikern mit einem zentralen Lehrsatz der deutschen Nachkriegsdemokratie: dem historischen Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten.

Wenn Nachrichtendienste exekutive, eingreifende Befugnisse erhalten, bewegen sie sich aus Sicht der Gegner unaufhaltsam in Richtung einer unkontrollierbaren Geheimpolizei. Vgl. dazu meinen Beitrag: „Geheimpolizei: Nachrichtendienst-Reform bedroht die Freiheit“ auf Infosperber. In den parlamentarischen Beratungen, wie sie im Protokoll der 1. Lesung im Deutschen Bundestag festgehalten sind, wurden bereits drastische historische Vergleiche laut. Es bestehe die akute Gefahr, dass die erweiterten Befugnisse am Ende zur Überwachung und Unterdrückung der politischen Opposition missbraucht werden könnten.

Massiver Bruch von Grundrechten in Wohnung und IT

Das geplante Recht für Agenten, heimlich Privatwohnungen zu betreten, um Spionagesoftware direkt auf den Geräten von Zielpersonen zu installieren, stößt auf massive juristische Barrieren. Rechtsexperten betonen, dass das Betreten von Wohnungen ohne die Hürde einer klassischen richterlichen Anordnung die verfassungsrechtlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung im Kern verletzt.

In der Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses wurde deutlich, dass die geplante automatisierte Massendatenerhebung im Internet verfassungsrechtliche Grenzen extrem strapaziert. Laut dem offiziellen Dokument zur Anhörung im Innenausschuss des Bundestages gefährdet die Reform rechtsstaatliche Prinzipien fundamental. Eine detaillierte Übersicht über die tiefe Skepsis der Juristen bietet die Berichterstattung über die Anhörung zur Geheimdienstreform auf netzpolitik.org. Dort stuften Experten den Entwurf als handwerklich überfrachtet und offensichtlich verfassungswidrig ein.

Angriff auf den Quellenschutz und das Berufsgeheimnis

Schließlich schlagen auch Gewerkschaften und Berufsverbände Alarm, da sie die freie Presse sowie das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten gefährdet sehen. Die Journalistengewerkschaft dju in ver.di kritisiert das Fehlen wirksamer Schutzmechanismen für Medienvertreter. Durch die massiv ausgeweitete Telekommunikationsüberwachung und lange Speicherfristen von Verkehrsdaten wird der Quellenschutz ausgehöhlt. Informanten und Whistleblower könnten aus Angst vor Enttarnung abgeschreckt werden, wichtige Missstände an die Presse zu melden. Eine Zusammenfassung dieser Positionen ist in der Übersicht der Stellungnahmen zur Geheimdienstreform auf netzpolitik.org dokumentiert.

Gleichzeitig warnen Medizinerverbände vor automatisierten Geheimdienst-Scans in Cloud- und Kommunikationsstrukturen. Dies bedrohe die Vertraulichkeit von Patientendaten und beschädige das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig, da die ärztliche Schweigepflicht durch die digitalen Suchraster der Behörden praktisch umgangen werden kann.

Ausblick

Das Gesetzespaket soll nach den Plänen der Koalition Anfang 2027 in Kraft treten. Angesichts der massiven Front aus Juristen, Verbänden und Opposition dürfte das Vorhaben allerdings ein politisches und rechtliches Nachspiel haben – spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht.

Manfred Böhm, Jahrgang 1956, Publizist und Buchautor, Dipl.-Theologe, Studium der Katholischen Theologie, Philosophie und Politikwissenschaft in Mainz und Tübingen, Ausbildung in Psychopädie (nach Dr. Derbolowsky) und Fortbildungen in Logotherapie, Publizistische Schwerpunkte: Spiritualität und Friedenstheologie.

Der Beitrag ist am 15.Oktober bei Pressenza erschienen . Eir danken für das Publikatiosnrecht.

Titelbild: netzpolitik.org

Ein-Staat-Realität, Zweistaatenlösung und die Sache mit dem Existenzrecht

Die Journalistin und Nahostexpertin Kristin Helberg ist bekannt für scharfsinnige Analysen. Hier nun Klartext zum Thema Existenzrecht von Staaten und Existenzrecht von Menschen, das im Zusammenhang mit der aktuellen Israel- und Palästinadebatte und Antisemitismusvorwürfen immer wieder hochkocht. Wer wirft da eigentlich um sich mit Nebelkerzen? Wer den folgenden Text vollständig liest, dem wird das schlagartig klar. (Peter Vlatten)

Kristin Helberg, Oktober 2026

Staaten haben Rechte – das Recht zu existieren gehört nicht dazu. Dieser Satz löst in Deutschland Schnappatmung aus, obwohl er eine juristische Selbstverständlichkeit ist. Denn das Völkerrecht kennt kein eigenständiges Existenzrecht von Staaten, sondern nur das Selbstbestimmungsrecht von Völkern.

Das zeigt, worum es auch im internationalen Recht geht: um Menschen, die in ihrer Existenz geschützt und selbstbestimmt sein sollen. Gründen Menschen einen Staat, der von den Vereinten Nationen anerkannt wird, hat dieser bestimmte Rechte.

Er darf nicht gewaltsam angegriffen werden, er darf sich verteidigen, und seine völkerrechtlich definierten Grenzen sind zu respektieren. Das gilt selbstverständlich auch für Israel. Beschließen die Bürger dieses Staates, ihn umzubenennen, aufzuteilen, aufzulösen oder sich mit einem anderen Staat zusammenzuschließen, ist das Teil ihrer Selbstbestimmung.

Die Geschichte ist voller Beispiele dafür: England und Schottland verschmolzen 1707 zum Königreich Großbritannien, die Tschechoslowakei wurde nach 74 Jahren per Parlamentsbeschluss in Tschechien und die Slowakei aufgeteilt, die Menschen in der DDR haben sich der Bundesrepublik Deutschland angeschlossen und damit ihren Staat aufgelöst.

Die Ukraine gäbe es nicht, hätte die Welt 1991 auf das Existenzrecht der UdSSR bestanden. Und für ihren Kampf gegen Russland braucht auch sie kein „Existenzrecht“, sondern „nur“ das Völkerrecht, denn der russische Angriffskrieg verstößt gegen das Gewaltverbot und ihre territoriale Integrität.

Entscheidend ist also, was die Bewohner eines bestimmten Gebietes wollen, und dass Staatsgründungs- oder Umbauprozesse die Menschenrechte aller achten und sich an völkerrechtliche Bestimmungen halten.

Was bedeutet das für Israel und Palästina? Dass sowohl Juden als auch Palästinenser ein Recht auf Selbstbestimmung haben, aber weder Israel noch Palästina ein Existenzrecht. Wie sie zusammenleben wollen, ist ihre Sache, die Welt muss nur darauf bestehen, dass alle sicher, frei und gleichberechtigt sind.

Davon sind wir weiter entfernt denn je. Zwischen Jordan und Mittelmeer leben heute 15 Millionen Menschen, je zur Hälfte Juden und Nicht-Juden, also palästinensische Muslime und Christen. Die viel beschworene Zweitstaatenlösung ist längst einer Ein-Staat-Realität gewichen.

Faktisch kontrolliert Israel das gesamte Gebiet: sämtliche, auch einseitig gezogene Grenzen, den Luftraum und die Ressourcen. Je nach Staatsangehörigkeit, religiös-ethnischer Zugehörigkeit und Wohnort – lebt die Person in Israel, in West- oder Ostjerusalem, in einem A-, B- oder C-Gebiet des Westjordanlandes oder im Gazastreifen – haben die Bewohner unterschiedliche Rechte. Juristen beschreiben dieses System deshalb mit dem völkerrechtlichen Begriff der Apartheid.

Sich für die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung aller dieser Menschen einzusetzen, sollte für deutsche Politiker selbstverständlich sein. Die Frage ist in welcher Form? Gebetsmühlenartig ein „Existenzrecht Israels“ zu beschwören ohne Palästina anzuerkennen und Israels institutionelle Verantwortung für die Verbrechen in Gaza und dem Westjordanland zu benennen, ignoriert die Hälfte der Bewohner.

Neben der Zweistaatenlösung andere territoriale Konzepte zu diskutieren, ist nicht antisemitisch, sondern legitim. Manche wünschen sich eine Konföderation zweier Staaten, andere fordern einen Staat mit gleichen Rechten für alle – Juden, Christen, Muslime und Konfessionslose. Über die politische Ordnung des Gebietes entscheiden seine Bewohner, nicht deutsche Politiker oder Aktivisten.

Fazit: Nicht Staaten, sondern alle 15 Millionen Menschen zwischen Jordan und Mittelmeer haben das Recht zu existieren – gleichberechtigt und selbstbestimmt. Darauf hinzuweisen ist völkerrechtliches Basiswissen, keine „anti-israelische Vernichtungsfantasie“.

Kristin Helberg ist Journalistin und bekannte Nahostexpertin. Wir danken für das Publikationsrecht.

Titelbild:Collage Peter Vlatten

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