„Deutsche Wohnen & Co enteignen“ kündigt Gesetzesvolksentscheid an

Die Kampagne „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ nimmt einen neuen Anlauf. Versäumnisse der Vergangenheit, die Politik nicht durch den Text des Volksentscheids auf die Umsetzung konkret und verbindlich festzunageln, sollen jetzt korrigiert werden. Das Crowdfounding zur Finanzierung der neuen Kampagne wurde erfolgreich abgeschlossen. Die Zielmarke von 80 000 Euro wurde mit über 105 000 Euro deutlich überschritten.

IG Metall Berlin und Arbeitskreis Internationalismus IG Metall Berlin sprachen schon 2021 der Kampagne “Deutsche Wohnen enteignen” ihre volle Unterstützung aus. Allerdings gaben wir auch den kritischen Hinweis, dass niedruge Mieten und die Schaffung von neuem Wohnraum zusammen gehören: „Nicht nur Mieten müssen erschwinglich sein, sondern auch Bauen muss endlich wieder erschwinglich werden, damit es für alle genügend bezahlbaren und auf die Bedürfnisse von uns Menschen zugeschnittenen Wohnraum gibt„. Bodenspekulation sowie Sonderregeln, die große Immobiliengesellschaften begünstigen, gehören endlich abgeschafft.

Mit der aktuellen Inflation, der zusammengebrochenen Bautätigkeit und dem verschärften Sparkurses im Rahmrn der Zeitenwende sind unsere Kollegen von einer weiteren Verschärfung der Krise am Wohnungsmarkt mehr denn je betroffen.

Heute gilt wie damals :“Stopp für die gesamte heiss gewordene Profitwirtschaft um Bauen und Wohnen!“ Aber nun gilt auch: “ Wir zahlen nicht für Eure Krisen und Kriege!“ Wir fordern ein Sondervernögen für ausreichend bezahlbaren klimaschonenden Wohnraum. Je mehr „kriegstüchtig“ bedeutet in letzter Konsequenz immer weniger „wohntüchtig“, denn die Spielräume des Staates für gemeinnützige Ausgaben schmelzen auf Nimmerwiedersehen dahin. Stellen wir uns auf härtere Auseinanderdersetzungen ein. Wir werden weiter über die Kampagne berichten. (Peter Vlatten)

Hier ein aktueller Grundsatzbeitrag zum Neustart der Kampagne [1]https://gewerkschaftsforum.de/deutsche-wohnen-co-enteignen-kuendigt-gesetzesvolksentscheid-an/

Im September 2021 sagten 59,1 Prozent der Berliner in einem Volksentscheid JA zur Vergesellschaftung großer, profitorientierter Immobilienunternehmen. Ein Auftrag an die Politik, Investoren aus der Stadt zu vertreiben, die mit Wohnraum Profit machen.

Doch in den vergangenen zwei Jahren ist kaum etwas passiert, obwohl noch im Juni 2023 eine vom Senat eingesetzte Expertenkommission in ihrem Abschlussbericht die rechtliche Machbarkeit und auch die Finanzierbarkeit der Enteignung großer profitorientierter Immobilienkonzerne ohne Zweifel bestätigt hat.

Nun will die Initiative der anhaltenden Blockade des Berliner Senats ein Ende bereiten und einen Gesetzesvolksentscheid zur Durchsetzung des demokratischen Votums auf den Weg bringen. Dabei wird erneut auf ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteure, wie auch auf ihre gute Verankerung in den Berliner Kiezen gebaut. Der Zeitplan sieht so aus, dass das fertige Vergesellschaftungsgesetz im Laufe des nächsten Jahres vorliegt, der Gesetzesvolksentscheid damit offiziell eingeleitet wird und die üblichen Stufen im demokratischen Prozess bis zur Abstimmung durchlaufen werden können

Betongold

Als nach dem Jahrhundertwechsel der Kapitalmarkt auf Touren kam, wurde auch im Immobilienbereich billig gekauft oder ersteigert und teuer weiterverkauft. Es ging hauptsächlich um die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Das Geschäftsmodell war durch- und überschaubar, aber umso qualvoller für die Mieter. Sogenannte Immobilienkaufleute bzw. Makler kauften oder ersteigerten ganze Wohnhäuser in den „Problemstadtteilen“, wandelten diese in Eigentumswohnungen um und boten sie Privatpersonen zum Kauf an. Die Kommunen erteilten die „Umwandlungserlaubnis/Abgeschlossenheitsbescheinigung“ in der Regel problemlos. Als Steuersparkonzept deklariert, ließen die Käufer nicht lange auf sich warten. Sie meinten, ihr erspartes Geld müsse „für sie arbeiten“ und fielen auf die eigentlich verbotenen Kopplungsgeschäfte zwischen den neuen Hauseigentümern und Banken herein. Mit dem Erwerb einer Wohnung wurde gleichzeitig auch ein Kredit der beteiligten Bank gewährt, beide Verträge wurden gleichzeitig von dem neuen Wohnungseigentümer, oft sogar bei ihm Zuhause, im Beisein von Makler und Bankvertreter, unterschrieben. Vielfach hatten sich die neuen Wohnungseigentümer die „Objekte“ gar nicht angeschaut, auch weil die Wohnungen bundesweit verkauft wurden, sie nicht anreisen wollten und sich damit begnügten, dass ihnen die Wohnung per Video und Fotos vorgeführt wurde. Vielfach entsprachen die Wohnungen aber nicht dem Bildmaterial und waren auch oft nicht vermietet, sodass keine Mieteinnahmen erfolgten. So wurden viele Käufer zahlungsunfähig, der Kredit der Bank fällig gestellt und die Wohnungseigentümer meldeten Insolvenz an. Mit den „faule Krediten“ zockte die Bank auf dem Finanzmarkt, d.h. sie wurden an sogenannte „Geierfonds“ wie Cerberus und Blackstone verscherbelt.

Heute sieht das Geschäftsmodell mit den Immobilien zwar ähnlich, aber von den Dimensionen her schon ganz anders aus.

Unternehmen treten als Vermieter auf und Investoren bringen das Kapital ein

Im großen Immobiliengeschäft sind derzeit vor allem zwei Akteure tätig, Unternehmen, die als Vermieter auftreten und Investoren, die das Kapital einbringen.

Zu den Investoren, die das Kapital geben, gehören private Rentenfonds, Stiftungen, Family Offices, Banken, öffentliche Pensionskassen und Versicherungsgesellschaften.

Zu den institutionellen Vermietungsgesellschaften gehören börsennotierte Immobilienaktiengesellschaften, Private-Equity-Unternehmen und Real Estate Investment Trusts.

Die im undurchsichtigen Netz der finanzialisierten Wohnungswirtschaft tätigen Akteure kaufen die Anleihepakete und Aktien von den institutionellen Vermietern. Als Investition in die Zukunft winken hohe Dividenden und Zinsen. Darüber hinaus halten viele institutionelle Akteure große Pakete an „faule“ Hypothekendarlehen, die sie in den Jahren nach der Finanz- und Wirtschaftskrise von den Banken der privaten Eigentümer bzw. Schuldner erwarben (siehe oben).

Der weltweit größte Finanzinvestor ist der Private-Equity-Fonds Blackstone

Das Beispiel BlackRock

Schon während der rot-grünen Regierungskoalition Anfang des Jahrhunderts wurde der Rahmen geschaffen, dass meist anonyme Investoren Wohnungen aus dem kommunalen Besitz zu Schleuderpreisen aufkaufen konnten.

Als Gewinner aus der so genannten Finanzkrise 2008 hervorgegangen, engagierte sich BlackRock auf dem deutschen Wohnungsmarkt, kaufte die überschuldeten „Heuschrecken“-Bestände und „faule Kredite“ auf und gründete daraus die privaten Wohnungskonzerne Vonovia, Deutsche Wohnen und LEG (die Landes-Entwicklungs-Gesellschaft wurde 2005 von der NRW-Landesregierung an einen US-Investor verkauft).

BlackRock ließ man schalten und walten, denn in allen maßgeblichen Bereichen in Politik und Wirtschaft hatte der Konzern seine Leute, teils als Beratungsfirmen oder direkt im Management sitzen. So war es kein Problem, dass Vonovia als der größte Wohnungskonzern in Deutschland im Jahr 2021 den zweitgrößten Wohnungskonzern in Deutschland, Deutsche Wohnen kaufte. Damit ist Vonovia der größte Wohnungskonzern.

Das deutsche Kartellamt und die Bundesregierungen der letzten Jahrzehnte hatten dagegen nichts einzuwenden, dass Wohnungsgiganten entstanden, die die Mieten, Nebenkosten und Preise für Eigentumswohnungen in deutschen Städten in die Höhe trieben, mehr noch, man ließ zu, dass der Wohnungsbestand in öffentlicher Hand verscherbelt wurde.

Die Marktmacht kann auch bilanziert werden: Der Private-Equity-Fonds Blackstone hat von den Anlegern rund 730 Milliarden US-Dollar eingesammelt, von denen rund 230 Milliarden Dollar in Immobilien angelegt sind. Blackstone besaß Ende 2020 europaweit rund 117.000 Wohneinheiten, davon auch mehr als 3.500 in Berlin. Mit ihren mehr als 550.000 Wohnungen, die die Immobilienaktiengesellschaft Vonovia nach der Fusion mit der Deutsche Wohnen in ihrem Bestand hat, ist sie der größte Wohnungskonzern Europas.

Mit einem solchen Bestand verfügen die institutionellen Akteure bereits über eine starke Marktmacht und können zunehmend auch die politische bzw. gesetzliche Regulierung der Wohnungsmärkte verhindern.

Geschäftsmodelle der Wohnungsunternehmen

Die Liste der Kritikpunkte am Verhalten und am Geschäftsmodell dieser Unternehmen die von den Mietern genannt wird, ist lang:

  • Permanente Angst, die Wohnung und damit die vertraute Umgebung und soziale Kontakte zu verlieren.
  • Fehlende Ansprechpartner und Ratgeber.
  • Nervendes Einfordern von Reaktionen auf Mängelanzeigen, Reparaturanliegen etc.
  • Zeitweise unerträgliche, andauernde Umbaumaßnahmen mit Lärm und Schmutzbelästigung und dauerhafte, verdeckte Leerstände, als altbekannte Methode der „Entmietung“.
  • Mit Drohungen leben zu müssen, unter Umständen brutalen „Entmietungsmethoden“ ausgeliefert zu sein.
  • Ständige Ankündigung mietrechtlicher Schritte seitens der Wohnungseigentümer/Objektverwaltung.
  • Unsicherheit, ob sich wehren rechtlich in Ordnung ist z.B. ob eine Mietkürzung gerechtfertigt ist.
  • Vielfache Aufteilungen und Umwandlungen in teure Eigentumswohnungen.
  • Intransparente, überhöhte Betriebskosten, auch „zweite Miete“ genannt.
  • Teure, oft unsinnige Modernisierungen, die die Mieten dauerhaft erhöhen, auch wenn die umgelegten Kosten bereits abbezahlt sind.
  • Unkorrekte Mieterhöhungen, als tausendfach abgeschickte Massensendung, gegen  die nur wenige erfolgreiche Klagen erfolgen.
  • Mangelnde Erreichbarkeit von Hausverwaltungen und Service.
  • Vernachlässigte Instandsetzungen, mit alljährlich im Herbst und Winter wiederkehrenden Ausfällen von Heizungen oder Warmwasser

und teure Neuvermietungen, oft unter Umgehung der Mietpreisbremse, z.B. durch die Vermietung möblierter Wohnungen.

Europäische Immobilienportfolios sind rund zwei Billionen US-Dollar wert

Der Wert europäischer Immobilienportfolios im Besitz institutioneller Investoren wird mittlerweile auf gigantische zwei Billionen US-Dollar geschätzt. Dazu gehören neben den Wohnimmobilien auch Gewerbeimmobilien, Industrieanlagen oder Hotels. Der genaue Wert der verwalteten Wohnimmobilien lässt sich deshalb nur schätzen, weil viele Investoren den Wert nicht separat ausweisen. Der aktuell geschätzte Wert der Immobilienportfolios im Besitz institutioneller Investoren liegt in Berlin bei 42 Milliarden Euro, gefolgt von London mit 27,7 Milliarden und Amsterdam mit 24,4 Milliarden Euro.

Mit den institutionellen Akteuren muss auch in Zukunft gerechnet werden, weil sie ihre Verwertungskonzepte geändert haben. Unter dem Stichwort „Finanzialisierung 2.0“ wollen sie zukünftig ihre Bestände auf eine längerfristige Bewirtschaftung ausrichten und dabei mehr Wert auf kontinuierliche Mietsteigerung, massenhafte Modernisierung, Neuvermietung zu Höchstpreisen und gezielte Verkäufe legen. Außerdem sollen über Insourcing, d.h. die Wiedereingliederung ehemals ausgegliederter Dienstleistungen wie Hausmeisterdienste oder Reparaturservices, neue Gewinne erschlossen werden.

Zu dem neu ausgerollten Besteck gehören auch die sogenannten Buchwertgewinne, die ein Unternehmen aus einer kontinuierlichen Höherbewertung ihres Immobilienbesitzes generiert. Dabei wird wieder einmal auf die Zukunft gewettet und auf der Basis wachsender Gewinnerwartungen, in Form von steigenden Preisen und erhöhten Mieteinnahmen, werden neue Anleihen und Kredite ausgegeben.

Für diese Zockerei, wie sie derzeit abläuft, eignen sich Immobilien besonders, weil der Preis der Immobilien bestimmenden Grundrenten auf ebensolchen Erwartungen von potenziellen Erträgen in der Zukunft beruht.

Bisherige Ansätze greifen nicht mehr, da sich die Rahmenbedingungen und Machtverhältnisse geändert haben

Viele Maßnahmen der öffentlichen Hand konnten in der Vergangenheit dazu beitragen, dass das Angebot und die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt halbwegs moderate Mieten ermöglichten. Falls das Verhältnis kippte, hatte man Instrumente in den Kommunen, Ländern und dem Bund zur Verfügung, vieles noch zu regulieren. Diese Handlungsmacht ist aber nach und nach verloren gegangen und die öffentlichen Stellen haben kaum noch Einfluss und Möglichkeiten in den Wohnungsmarkt einzugreifen, da viele Maßnahmen nicht „marktgerecht“ sind und ihre Funktion verloren haben, so beispielsweise:

  • Seit der Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit im Jahr 1989 gibt es keine steuerlichen Begünstigungen für gemeinnützige Unternehmen mehr. Es ist sogar vorstellbar geworden, dass mit Sozialwohnungen Gewinne erzielt werden können. Die weitgehende Gewinnbeschränkung, die mit der Gemeinnützigkeit verbunden ist, hatte früher einen deutlich entspannenden Effekt auf die Mietentwicklung. Zukünftigen gemeinnützigen Wohnungsunternehmen wäre es nicht erlaubt, ihre Mietpreise nach Marktlage zu bestimmen – sie dürften nur so viel verlangen, dass die tatsächlichen Kosten gedeckt werden.
  • Die aktuellen Vorschläge von Gewerkschaften, Mieterbund und vielen Initiativen zur Einführung einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit (NWG) wurden von den Regierungsparteien und der Immobilienlobby zurückgewiesen. Sie befürchten, dass zu viele staatliche Auflagen das Geschäft ruinieren und die ihnen wichtigen Investitionen in den Neubau gefährden.

  • Das Wohngeld und die Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch in Höhe von insgesamt mehr als 15 Milliarden Euro pro Jahr, landen über die Mieten direkt bei den Vermietern und Wohnungskonzernen. Mit der Zahlung setzt der Staat Marktregeln von Angebot und Nachfrage zugunsten der Wohnungswirtschaft außer Kraft. Mit dieser indirekten Wirtschaftsförderung ist die Wohnungswirtschaft eine der am stärksten subventionierten Branche in Deutschland und ermöglicht erst Mieterträge, die aus den normalen Einkommen nicht bezahlt werden können.
  • Bei der Immobilienwirtschaft und in der Kommunalpolitik wird für eine angeblich soziale Wohnungspolitik immer nur auf die Karte Neubau gesetzt. Hier wird dann sofort an Investoren gedacht, die „ins Boot“ geholt werden müssen und lieber in höherpreisige Segmente investieren und weniger in einen öffentlich geförderten Wohnungsbau. Auch die Vorstellung, dass mit dem Neubau so viel Angebotsüberhang entsteht, dass die Mietpreise auf unter fünf Euro pro Quadratmeter fallen würden, ist mehr als unrealistisch.
  • Werden Forderungen nach einer Aufhebung der Modernisierungsumlage und einem verbesserten Mieterschutz erhoben, hießt es, dass die Investoren abgeschreckt werden. Von den Vorschlägen für Dauerbindungen in Förderprogrammen und Sozialquoten wird gesagt, dass so etwas für Investoren nicht attraktiv ist und dadurch keine neuen Wohnungen gebaut werden,

dabei sind es die Investoren selbst, die als Begünstigte dieser staatlichen Unterstützung, die in den wohnungspolitischen Debatten regelmäßig ihre Stimme gegen mietrechtliche Auflagen, Dauerbindungen in Förderprogrammen oder Sozialquoten bei Neubauvorhaben erheben und vor „zu viel staatlicher Einmischung“ warnen

Soziale Wohnversorgung und private Renditeinteressen schließen sich aus – Enteignung großer Immobilienkonzerne wird zunehmend gefordert

worden und es scheint, dass kein Interesse daran besteht, strukturelle Änderungen in der Wohnungspolitik anzugehen.

Nun will die Initiative der anhaltenden Blockade des Berliner Senats ein Ende bereiten und einen Gesetzesvolksentscheid zur Durchsetzung des demokratischen Votums im kommenden Jahr auf den Weg bringen. Das Gesetz wird von den Volksentscheidakteuren selbst erarbeitet und anschließend stimmen die Berliner darüber ab. Gibt es bei dem Volksentscheid eine Mehrheit für das Gesetz, muss er umgesetzt werden.

Wohnen in Würde – ein unveräußerliches Menschenrecht

Zu den unveräußerlichen Menschenrechten gehören ohne Zweifel eine sichere Unterkunft und das Wohnen in Würde, auch in Deutschland. Dafür braucht es keine kommerzielle und gewinnorientierte Vermietung von Wohnraum und Spekulation mit Wohneigentum.

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat am 26.09.2023 eine Crowdfunding-Kampagne gestartet, um die Erarbeitung des Vergesellschaftungsgesetzes zu finanzieren. Dort kann man sich einbringen unter https://www.startnext.com/dwenteignen23.

Weitere Infos unter https://dwenteignen.de/aktuelles/neuigkeiten

Der Beitrag ist erschienen am 1. November 2023 auf der Seite Gewerkschaftsforum.de, wir danken für die Pubklikationsrechte

References

References
1 https://gewerkschaftsforum.de/deutsche-wohnen-co-enteignen-kuendigt-gesetzesvolksentscheid-an/

Palästina-Demo am 4. November in Berlin: Für das Ende des Tötens in Nahost

Von Kurt Weiss

Für den 4. November hatte in Berlin ein breites Bündnis aus „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden“, palästinensischen und linken Organisationen zu einer Demonstration aufgerufen, die große Sorge über die Entwicklung des Kriegskonflikts zwischen Israelis und Palästinensern einte. Gekommen waren um die 10.000. Immer wieder ertönten Sprechchöre, die ein Ende der Bombardierungen forderten. Ebenso  „Waffenstillstand“, „Freiheit für Palästina“ und „Israel bombardiert – Deutschland finanziert“.


Denn seit dem 7. Oktober wurden in Israel  über 1.400 Menschen Opfer der Angriffe der Hamas und die Militärschläge des israelischen Militärs auf den Gaza- Streifen forderten das 4- fache an Menschenleben. Bekanntlich besteht die Hälfte der Bevölkerung Gazas aus Kindern. Etwa 150.000 Menschen befinden sich noch in Gaza Stadt. 2 Millionen Menschen suchen Schutz und sind abgeschnitten von der Versorgung mit Wasser, Strom, Nahrung und medizinischer Versorgung.

Was ist der Plan Israels?

Wissenschaftler*innen warnen und verweisen darauf, dass Israels Vorgehen in mehrfacher Hinsicht die Definition von Genozid erfüllt. Doch hier zu Lande wird Kritik an Israel sehr schnell mit Antisemitismus gleichgesetzt. Eine ganze Reihe von Pro-Palästina-Demonstrationen wurden gleich verboten. Das rief Unverständnis und Empörung hervor. „Demokratische Grundrechte verteidigen: Meinungsfreiheit auch für Palästinenser:innen“ war deshalb auch eine Grundanliegen der Versammelten.

Kollegen vom Arbeitskreis Internationalismus der IG Metall, verstärkt durch Kollegen von ver.di und GEW, die sich aus Solidarität an der Demo beteiligten, erhielten große Aufmerksamkeit und Zuspruch. Arbeiter mit türkischem oder palästinensischem Hintergrund sagten: „Gut, dass ihr hier seid.“, „Ich bin auch Metaller, das macht mich stolz auf meine Gewerkschaft“.

Aufstand der Verzweiflung

Wir publizieren im Rahmen unseres linken Diskurses zum Nahost Konflikt die Einschätzung eines ausgewiesenen Experten für Völkerrecht. Norman Paech gehört zu den renomierten Völkerrechtlern Deutschlands und ist emeritierter Professor für Politikwissenschaft und Öffentliches Recht. Zwischen 2005 und 2009 saß er für die Partei Die Linke im Deutschen Bundestag. Sein Beitrag erschien zuerst am 19.10.2023 in der Jungen Welt. (Peter Vlatten)

Von Norman Paech

Aufstand der Verzweiflung

Kolonialer Hintergrund des Kriegs zwischen Israel und der Hamas und ihren Verbündeten wird in Politik und Medien übersehen.

Die politische Klasse, ob in der Regierung, den Parteien oder den Medien, hat offensichtlich ihr Ceterum censeo: Hamas muss vernichtet werden – um welchen Preis auch immer. Lassen wir die politische Fragwürdigkeit dieser Devise einmal beiseite, so liegt in ihr ein grundsätzlicher Fehler. Sie reduziert den Überfall und den Ausbruch der Gewalt auf die Verantwortung einer einzigen Organisation, der Hamas. Sie hat die Geschichte der kolonialen Befreiungskämpfe in Afrika vergessen, deren militärische Spitze immer von einer oder zwei Organisationen gebildet wurde. Ob die FLN in Algerien, der ANC in Südafrika, die SWAPO in Südwestafrika, die MPLA in Angola, die PAIGC in Guinea-Bissau, die Frelimo in Mosambik oder die PLO in Palästina, sie wurden alle als Terroristen bekämpft. Sie waren aber nur der politisch-­militärische Arm eines Volkes, welches für seine Befreiung kämpfte. In allen diesen Befreiungskriegen hatte das internationale Recht einen verzweifelten Stand.

Politik und Medien wollen auch jetzt nicht begreifen, dass es hier in Gaza ebenso wie in der Westbank um einen Befreiungskampf des ganzen palästinensischen Volkes gegen jahrzehntelange Unterdrückung, Enteignung, Gewalt und Entwürdigung geht. Wir dürfen nicht vergessen und verdrängen, dass die palästinensische Bevölkerung die furchtbare Gewalt, die jetzt so bild- und wortreich beklagt wird, in mehr als 75 Jahren in Überfällen und Massakern von Deir Jassin bis Masafer Jatta immer wieder und geradezu täglich erfahren hat. Sie ist immer wieder dagegen aufgestanden – vergeblich. Jetzt hat die verzweifelte Situation wie bei einer Revolte im Gefängnis zu einer Explosion geführt.

Rache löst nichts

Wenn Israel mit Unterstützung von USA und NATO-Bündnis darauf besteht, Hamas als Reaktion auszulöschen, zu vernichten, und sei es um den Preis Tausender ziviler Opfer Gaza in Schutt und Asche zu legen, so begeht es den zweiten Fehler: Dadurch würde der Widerstand des palästinensischen Volkes gegen die Gewalt der Apartheid nicht gebrochen. Man kann eine Organisation vernichten, aber nicht ein Volk. Das würden heute die UNO und ein immer noch vorhandenes antikoloniales Gewissen in der Welt verhindern. Man kann sein Rachegefühl befriedigen, aber damit nicht den Frieden sichern. Alle klassischen Kolonialmächte mussten sich aus ihren Kolonien zurückziehen. Israel, eine Siedlerkolonie, wird hier keine Ausnahme machen.

Das internationale Recht und die Menschenrechte haben in diesem Konflikt schon lange keine Rolle mehr gespielt. Sie wurden seit der israelischen Staatsgründung gegenüber dem palästinensischen Volk ständig vernachlässigt und verletzt. Israel hat nie die Genfer Konventionen für die besetzten Gebiete anerkannt. Israels Garantiemächte, vor allem die USA und die BRD, haben alle Verletzungen des internationalen Rechts gedeckt und akzeptiert. Die Internationalen Gerichtshöfe wurden erst in den letzten Jahren zur Überprüfung der Siedlungspolitik und der Kriegsverbrechen aufgefordert, was sofort aufgrund des Widerstands der Garantiemächte abgeblockt wurde.

Während die afrikanischen Völker noch in der UNO um die politische und juristische Anerkennung ihres Kampfes ringen mussten, ist dieser Kampf jetzt in den Resolutionen der Vereinten Nationen und den Zusatzprotokollen der Genfer Konventionen fest verankert. Dennoch spielen das internationale Recht und die Menschenrechte seit Beginn dieses Konfliktes nur auf Pressekonferenzen und in den öffentlichen Erklärungen der Regierungen eine Rolle. Sie existieren, konnten aber bisher zum Frieden in der Region nichts beitragen.

Die politische Reaktion gegenüber den Palästinensern in der Bundesrepublik erinnert mich an die Zeit unmittelbar nach dem Überfall der PFLP auf das israelische Olympiateam 1972 in Fürstenfeldbruck. Es herrschte eine Pogromstimmung, die viele Palästinenser veranlasste, die Bundesrepublik zu verlassen. Wenn das größte deutsche Boulevardblatt Bild auf der ersten Seite mit der erwiesen falschen Meldung »Babys mit abgeschnittenen Köpfen« titelt, so bleibt das lange in den Köpfen der Leser und erzeugt nachhaltigen Hass gegen alle Palästinenser. Ihre Demonstrationen und Veranstaltungen werden verboten und ihre Netzwerke mit Schließung bedroht, auch vor Abschiebung können sie nicht mehr sicher sein. Die rechtliche Basis dieser Maßnahmen ist meistens strittig, über sie entscheiden die Gerichte mal so, mal so.

Besatzung muss enden

Nein, diese Zeilen sind keine Rechtfertigung der mörderischen Orgie, die die Kämpfer der Hamas bei ihrem Überfall anrichteten, keine verschwiegene Zustimmung zu den Siegesgesängen auf Europas Straßen. Sie werden von der Furcht diktiert, dass das »Terrorbild« der Hamas bei aller Grausamkeit des Überfalls den wahren Charakter dieser Gewalt als Aufstand der palästinensischen Gesellschaft verdeckt. Dass man sich weiterhin weigert, das Elend der palästinensischen Existenz sowohl in Gaza wie in der Westbank wahrzunehmen und die jahrzehntelange koloniale Besatzung und Apartheid als wahren Grund der plötzlichen Gewalt zu erkennen. Sie hatte sich seit langem angekündigt und wird durch keinen Vernichtungskrieg verschwinden.

Auf ihren Pilgerreisen nach Jerusalem werden die Regierungschefs der USA und Deutschlands nur ihre Solidaritätsadressen abliefern und für eine humanitäre Kriegführung plädieren. Sie werden es wiederum versäumen, Druck auf die israelische Regierung auszuüben, um das einzige Mittel zur Beseitigung der Gewalt durchzusetzen: die Besatzung aufzugeben und den Palästinenserinnen und Palästinensern die versprochene Gründung eines eigenen Staates zu ermöglichen. Zu Hause aber wird der Druck auf die arabische Bevölkerung dazu führen, den Hass gegen sie anwachsen zu lassen, sie auszugrenzen und auszuschließen. Das spaltet die Gesellschaft und fördert den Rassismus. In der Folge wird die jüdische Bevölkerung immer häufiger angegriffen und der Antisemitismus wird noch stärker werden. Schließlich wird die Gewalt zunehmen und der Einsatz der Polizei die feindliche Stimmung nicht beruhigen können. Eine nicht sehr kluge Politik mit absehbar schädlichen Konsequenzen.

Wir danken Norman Paech für die Publikationsrechte

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