Sanktionen als Instrument von Wirtschaftskriegen

Die umfassenden Analysen von Jörn Rieken lassen kaum einen Zweifel: Sanktionen sind ein Instrument von Wirtschaftskriegen. Oft sind ihre Auswirkungen sogar noch verheerender als die von „heissen“ Kriegen. Für einen Sozialisten gibt es keine „guten“ Sanktionen des eigenen kapitalistischen Landes oder imperialen Blocks gegen deren Konkurrenz. Ebenso wenig wie es „gute Kriegskredite“ gibt. (Peter Vlatten)

Bei Sanktionen geht es letztlich um eine neoliberale Umverteilung im globalen Maßstab

Die Verhängung wirtschaftlicher Strafmaßnahmen erreicht nur in Ausnahmefällen die vorgeblichen Ziele einer Veränderung von Regierungshandeln der sanktionierten Länder. Im Kern geht es bei den Sanktionen um die Aufrechterhaltung westlicher Dominanz gegenüber drohender Multipolarität.

Dr. Jörn Rieken, Jahrgang 1956,
arbeitete als Entwicklungsökonom über 25 Jahre im Ausland für GIZ, EU und UNO mit Schwerpunkt multilateraler Handelsabkommen.
Der hier veröffentlichte Artikel ist
die gekürzte Fassung eines Textes
aus der jüngsten Ausgabe des
außenpolitischen Journals Welttrends.de, das einen Themenschwerpunkt »Globaler Wirtschaftskrieg« enthält. Eine noch ausführlichere Fassung sowie weitere Informationen befinden sich ebenfalls auf Welttrends.de. Jörn Rieken gehört zum Autorenkreis von FGLB und ist Aktivist der IG BAU.

Weitgehende Umlenkungsmöglichkeiten der Handelsströme, eine massive Stärkung der innenpolitischen Reputation und mangelnde Konditionierung von wirtschaftlichen Strafmaßnahmen führen im Gegenteil eher zu einer Stärkung von Regierungen in den sanktionierten Ländern.

Weltweit Hauptleidtragende sind die ärmeren Bevölkerungsteile und die energieabhängige industrielle Produktion. Es ist eine neoliberale Umverteilung im globalen Maßstab. Bezogen auf die innerstaatlichen Verhältnisse droht der sanktionsgetriebene Weltwirtschaftskrieg zu sozialen Kriegen zu führen.

Handelspolitik ist immer auch Interessenpolitik – bestenfalls zum Gesamtnutzen der beteiligten Länder, oftmals jedoch nur für deren Eliten. Sanktionen setzen die in der Welthandelsorganisation (WTO) einstimmig ausgehandelten und vertraglich fixierten Regelungen außer Kraft. Nicht zuletzt deshalb ermächtigt das Völkerrecht einzig den UN-Sicherheitsrat dazu, Sanktionen zu verhängen.

„Unilateral verhängte wirtschaftliche Strafmaßnahmen“, so die offizielle Bezeichnung von nicht durch die UN genehmigte Sanktionen, hingegen „stellen eine einseitige kollektive Bestrafung dar“ und wurden daher bereits 2013 von der UN-Generalversammlung als Menschenrechtsverletzungen verurteilt.

Mit seinem Beschluss vom 27. März 2023 stellte der UN-Menschenrechtsrat noch einmal fest, dass Sanktionen völkerrechtlich verboten sind und gegen das Internationale, das Menschen- und das Humanitäre Recht verstoßen. Auch darüber hinausgehende Maßnahmen, wie die Eingriffe in internationale Zahlungssysteme und die Beschlagnahmung von Konten, verstoßen ganz offen gegen internationale Abkommen und die Grundprinzipien des internationalen Rechts.

Ein entsprechender Bericht an die 17. Generalversammlung der UN stellte 2015 fest, dass „unilateral verhängte Maßnahmen, besonders Handelsembargos, schwere nicht-intendierte Folgen auf Menschenrechte, öffentliche Wohlfahrt und langfristige Wachstumsperspektiven für die betroffenen Länder haben.“

Der UN geht es nicht um rückwärtsgewandte Bestrafung, sondern um Erzielung eines Friedens. Daher wurden bei UN-Sanktionen zeitliche Begrenzungen mit regelmäßigem Monitoring eingeführt. Bei einer Bewertung des Nutzens von Sanktionen kann nicht allein deren Effektivität in Betracht gezogen, sondern es müssen auch die Kosten für sanktionsverhängende Staaten berücksichtigt werden.

Die bisher umfangreichste Studie wurde von Hufbauer et al. im Jahr 1990 erstellt und 2000 erneuert. In über 115 Fällen haben Sanktionen nur in einem Viertel der Staaten grundlegende politische Veränderung erzwingen können.

Allerdings führten wirtschaftliche Strafmaßnahmen in mehr als der Hälfte der Staaten zu einer Destabilisierung des Ziellandes. Nach der Neuauswertung 2000 konnte ein klarer Erfolg gemäß der ursprünglichen Zielsetzung in nur 5 von 115 Fällen beschrieben werden.

Unilaterale Sanktionen

In fundamentaler Abgrenzung zu UN-legitimierten Sanktionen leistet sich der Westen „eine Art idealistischen Oberschusses“ an sanktionspolitischem Unilateralismus.

Auch aufgrund ihrer empirisch belegten geringen Erfolgsbilanz weisen sie eine Tendenz zu Verhärtung und Eskalation auf. Praktisch gefangen in einer immanenten Eskalationsdynamik können USA und EU nicht aufhören, immer weitere Maßnahmen zu verhängen in der Befürchtung, ansonsten keine weiteren Optionen mehr zu haben.

Gemäß einer Untersuchung des Instituts für Wirtschaftsforschung Ifo zu Sanktionen mit dem Stand von 2020 stellen die Autoren fest, dass westliche Demokratien die häufigsten Urheber von Wirtschaftssanktionen sind, vor allem die USA und EU, während afrikanische Länder die häufigsten Sanktionsziele sind.

Seit Ende des Kalten Kriegs hätten Wirtschaftssanktionen rapide zugenommen. Eindeutige Folgen zeigten sich als Kollateralschäden in sinkender Lebenserwartung in den sanktionierten Ländern, bei Frauen stärker als bei Männern.

Bereits heute sind die Kosten für den sanktionierenden Westen im Falle Russlands und Chinas evident. Baldwin wies in seiner Auswertung von Sanktionen bereits im Jahr 2000 darauf hin, dass die Bedeutung von Kosten anerkannt werden müsse, „Pyrrhus-Siege seien kein Erfolg (…); es benötige komplexere Konzepte als den Sieg“.

Auch der IWF konstatierte bereits im Juni 2022, dass „die gegenwärtigen Wirtschaftssanktionen weltweit sogar größere Schocks auslösen würden als je zuvor“.

Trotz dieser eindrücklichen Warnungen mutiert das sanktionspolitische Instrumentarium zunehmend zum „Standrepertoire der Außenpolitik“. Im Juni 2004 veröffentlichte die EU ein die Sanktionen betreffendes Konzept zu den „Basic Principles on the Use of Restrictive Measures“, in dessen Mittelpunkt zielgerichtete Sanktionen stehen. Unter diesen „smart sanctions“ werden insbesondere individuelle Finanz- und Reisesanktionen beschrieben.

Europa degeneriert zum Vasallen der USA

In aller Offenheit hatte der frühere Präsident Bush den Einsatz wirtschaftlicher Strafmaßnahmen damit begründet, dass „es das oberste Ziel der US-Strategie nach dem Ende des Kalten Kriegs sein muss zu verhindern, dass irgendwo auf der Welt irgendeine Macht zum ebenbürtigen Konkurrenten wird.“

Gemäß dem gegenwärtigen Präsidenten Biden werden derzeit vom Westen „beispiellose Sanktionen“ eingeführt, die „in ihrer Gesamtheit die Potenz entfachen, Schäden zuzufügen, die der Anwendung militärischer Macht gleichkommen“.

Die EU folgt mit ihren Maßnahmen dem Sanktionsregime der USA, meist mit einem gewissen zeitlichen Abstand. Die Gründe hierfür lägen in der „maßgeblichen Rolle des US-Dollars“ und der „amerikanischen Kontrolle über das internationale Finanzsystem“.

Für eine „strategische Autonomie der EU bleibe daher keinerlei Raum“, diagnostiziert der European Council on Foreign Relations (ECFR), das wichtigste Beratungsgremium der Europäischen Kommission. Und konstatiert eine zwangsläufig „erfolgende Vasallisierung Europas“.

Gezielte Sanktionen

Neben den allgemeinen ökonomischen Strafmaßnahmen setzen USA und EU vorwiegend auf sogenannte „gezielte“ Sanktionen gegen Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen. Betrug deren Anzahl vor Februar 2022 noch rund 2.700, so zählte Castellum AI im August 2023 fast 15.000 allein gegen Russland.

Bereits im Ersten Sanktionspaket der EU wurden sämtliche 351 Abgeordnete des russischen Parlaments mit Sanktionen belegt, die für die Anerkennung der „Volksrepubliken“ gestimmt hatten. Auch 27 Banken und Unternehmen, denen Geschäfte mit den separatistischen Gebieten unterstellt wurden, trafen die Strafmaßnahmen, ebenso sowie Moderatoren von Nachrichten und Talkshows.

Dabei werden wirtschaftliche Strafmaßnahmen von einem exklusiven Kreis an EU-Entscheidern beschlossen, zu deren Begründungen selbst EU-Parlamentarier keinen Einblick erhalten.

Auch auf den Widerspruch von EU-Mitgliedstaaten wie Ungarn, einzelne Personen auszunehmen, wurde nicht reagiert. Für sanktionierte Einzelpersonen bestehen keinerlei Anreize zu Verhaltensänderungen, selbst wenn sie es könnten. Auch „gezielte“ wirtschaftliche Strafmaßnahmen sind damit als „Vergeltung ohne Zielsetzung“ zu beschreiben.

Umgehungsstrategien

Wenn mit sogenannten „gezielten“ Sanktionen gegen Einzelne also nur symbolische oder unspezifische Effekte erzielt werden können, verbleiben noch wirtschaftliche Strafmaßnahmen.

Effektiv können Exportbeschränkungen aber nur dann wirken, wenn sie unter weltweiter Beteiligung möglichst vieler Im- und Exporteure erfolgt. An den vom Westen gegen Russland auferlegten Sanktionen beteiligen sich allerdings außer den USA, Kanada und den 27 EU-Staaten nur noch acht weitere Länder.

Einige Länder des Globalen Südens hingegen profitieren von den bis zu 30 Prozent betragenden Rabatten auf von ihnen importierte Rohstoffe. Trotz Preisabschlägen für nicht-westliche Abnehmer konnte Russland seine Exporteinnahmen im Jahre 2022 drastisch ausweiten und auch 2023 bei geringerem Handelsvolumen höhere monatliche Einnahmen erzielen als vor 2021.

Selbst der IWF bescheinigt Russland eine ausgesprochen stabile finanzielle Situation, niedrige öffentliche Verschuldung und hohe Leistungsbilanzüberschüsse. Auch wenn die Einnahmen aus Energieexporten 2022 um fast ein Viertel zurückgingen, erwartete der Fonds für 2023 ein russisches Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozent.

Umgehungsstrategien erwiesen sich bisher als recht erfolgreich. In der Sanktionsliteratur wird immer wieder auf die begrenzte Effektivität unmittelbarer, das sanktionierte Land direkt betreffender Strafmaßnahmen hingewiesen.

In vielen Artikeln wird beschrieben, dass – gemessen an den deklarierten Zielsetzungen – Kubas wirtschaftliche Entwicklung, selbst nach Wegfall der sowjetischen Unterstützung, relativ stabil weitergelaufen wäre, Nordkoreas technologische Entwicklung bisher weitgehend ungestört verlaufe, und Iran sich wirtschaftlich und geopolitisch zur regionalen Mittelmacht entwickeln konnte.

Im Fall Nordkoreas waren wirkungsvoll einzig die extremen humanitären Kosten für den ärmeren Teil der Bevölkerung. Auch in Kuba und Iran wurde ein Großteil der Kosten auf die ärmere Bevölkerung abgewälzt.

Ein vollkommenes anderes Bild ergibt sich für sanktionierte Länder mit geringerer wirtschaftlicher Entwicklung.

Der Menschenrechtsbeauftragte der UN, Volker Türk, konstatierte im Januar 2023, „dass die seit 2017 gegen Venezuela verhängten sektoralen Sanktionen die Wirtschaftskrise verschärft und die Menschenrechte beeinträchtigt haben“.

Noch drastischere humanitäre Auswirkungen zeigen sich in Afghanistan. Dessen Wirtschaft wurde der endgültige Todesstoß versetzt, als die Reserven der Zentralbank durch USA und EU eingefroren und das Land vom Zahlungsdienstleister Swift ausgeschlossen wurde. Während die UN vor „einer der umfassendsten humanitären Krisen, die die Welt je sah“ warnen, sind die Unama-Mittel für Afghanistan nur zu 30 Prozent finanziert.

Bereits im März 2022 warnte der IWF vor dem Risiko einer dauerhaften Fragmentierung der Weltwirtschaft in geopolitische Blöcke mit unterschiedlichen technologischen Standards, Zahlungssystemen und Reservewährungen.

Die vom IWF vorausgesagte „tektonische Verschiebung“ würde hohe Anpassungskosten und anhaltende wirtschaftliche Effizienzverluste mit sich bringen, da Lieferketten und Produktionsnetzwerke neu ausgerichtet werden müssten.

Hier deuten sich Parallelen an zum endgültigen Zusammenbruch des Goldstandards 1931, als sich vier Währungsblöcke herausbildeten, die untereinander kaum verbunden waren.

Der internationale Handel reduzierte sich bis 1938 um mehr als 60 Prozent, die bis dahin hohe Intensität weltwirtschaftlichen Integration ging deutlich zurück. Erst in den 1970er Jahren wurde wieder das Niveau von 1914 erreicht.

Sanktionen im Energiesektor

Die Nachrichtenagentur Bloomberg berechnete bereits im Dezember 2022 die Kosten von Energiesanktionen für die EU auf eine Billion US-Dollar. Nach Angaben der Brüsseler Denkfabrik Breugel hat die EU Unternehmen und Verbrauchern bereits 2022 mit 700 Milliarden US-Dollar geholfen, einen Großteil der Preisanstiege abzufedern, „aber der Ausnahmezustand könnte noch Jahre andauern“.

Allein für Deutschland beliefen sich damals bereits sanktionsbedingte Kosten auf mehr als 440 Milliarden Euro.

Für die sanktionierenden Länder erwartete die OECD schon Mitte 2022 eine nachhaltige Schädigung des Konsums durch einen starken Verlust an Kaufkraft, eine lang anhaltende Rezession und den Rückgang von Investitionen.

Auch die Weltbank befürchtete wenig später eine Rückkehr zur Stagflation in Analogie zu den 1970er-Jahren, die von schwachem Wachstum in Kombination mit hoher Inflation geprägt waren.

Das Institut der Deutschen Wirtschaft sah EU und BRD bereits Ende 2022 als krisenbedrohte „wirtschaftliche Großmacht“. Nach den Krisen bei Banken, des Euro und der durch die Pandemie ausgelösten drohe nunmehr mit der Sanktionskrise ein lang anhaltender wirtschaftlicher Verfall.

Auch das IW formuliert, dass der „Zugang zu günstigen Rohstoffen wie Energiequellen“ einen schwer wettzumachenden Standortnachteil gegenüber den USA darstelle.

Aufgrund längerfristig mehr als dreifach höherer Energiepreise erwartet der DIHK eine „strukturelle Krise“ mit dem Potenzial, „Teile der wirtschaftlichen Struktur zu zersetzen“ sowie einer Verschiebung von Produktionsstandorten in Ausland.

In der öffentlichen Adressierung von Kostenträgern halten sich die meisten Regierungsvertreter noch zurück. Konkretere Formulierungen finden sich bereits in Wirtschaftskommentaren, nach denen die Friedensdividende aufgezehrt sei und daher die Sozialausgaben überprüft werden müssen.

Eindeutige Umverteilungseffekte zeigen sich bei den seit 2022 außerordentlichen Gewinnen vieler multinationaler Konzerne, besonders in den Branchen Energieversorgung und Nahrungsmittelverarbeitung. Dagegen mussten abhängig Beschäftigte in Deutschland mit 4,7 Prozent den „historisch“ größten Reallohnverlust seit dem Zweiten Weltkrieg hinnehmen.

Das WSI bezeichnet derweil die in so kurzem Zeitrahmen erfolgte Umverteilung von unten nach oben als „historisch“.

Sanktionen im Bereich Dienstleistungen

Bislang am effektivsten sind Sanktionen, die den Handel mit Dienstleistungen betreffen. So wurden im 7. Sanktionspaket der EU für den russischen Schiffstransport von Rohöl und Erdölprodukten Versicherungsleistungen nur noch bei Einhalten eines Preisdeckels für die exportierten Produkte erlaubt.

Diese Leistungen wurden vor 2022 zu 90 Prozent von EU- und britischen Firmen angeboten und die bedeutendsten Versicherer und Händler befinden sich in der EU, Großbritannien und der Schweiz.

Aufgrund rechtlicher Unsicherheit über den Geltungsbereich von Dienstleistungssanktionen haben sich mittlerweile auch alle westlichen Banken aus der Finanzierung von Handelsgeschäften zurückgezogen. Nicht betroffen sind allerdings Reedereien, da Griechenland Einspruch erhob.

Auch kann der Handel mit Rohstoffen aus Russland weitgehend ungestört weiterlaufen, da er vom bisher dominierenden Handelsplatz Schweiz nach Dubai umzog.

Keine Umgehungsmöglichkeiten hingegen gab es bei der Beschlagnahmung von auf ausländischen Banken deponierten Zentralbankreserven. Im Falle Irans, Venezuelas und Russlands hatte das für die betroffenen Länder zwar spürbare, bezogen auf deren Gesamtumfang jedoch begrenzte Folgen.

Der Ausschluss Jugoslawien aus dem Swift während dessen Zerfallsprozesses und die gleiche Maßnahme gegen Afghanistan heute hatte und hat gravierende Folgen für die gesamte Bevölkerung der betroffenen Staaten.

Auch in Kuba, Iran, Russland und Venezuela sind migrantische Arbeiter und private Personen für Überweisungen auf informelle Dienstleister mit oft sehr hohen Transaktionskosten angewiesen. Die regierungsberatende SWP konstatiert daher, dass es „unterschiedliche Auffassungen“ darüber gäbe, wer als ideale Zielgruppe anzusehen ist.

Erbitterte Konkurrenz

Aufgrund des Boykotts russischen Pipelinegases stiegt der LNG-Import Europas bis Anfang 2023 um 65 Prozent. Infolgedessen traten die europäischen Importeure in erbitterte Einkaufskonkurrenz mit ärmeren Ländern. Indien, Pakistan und Bangladesch verloren zusammengenommen rund 18 Prozent ihrer LNG-Importe.

Sogar vertraglich fest zugesagte Importe blieben aus, sodass Pakistan und Bangladesch wegen Erdgasmangels zeitweise Fabriken stilllegen und den privaten Konsum strikt beschränken mussten.

Noch 2021 belieferten Russland und die Ukraine den Weltmarkt mit rund 30 Prozent aller Weizen- und 20 Prozent aller Maisexporte. Mitte 2022 wurde das Abkommen über ungehinderte Getreidelieferungen der Ukraine über das Schwarze Meer ausgehandelt.

In dem Abkommen waren gleichfalls Bestimmungen enthalten, die einen sanktionsfreien russischen Getreideexport ermöglichen sollten. Dieser Teil des Abkommens wurde allerdings von der EU nicht umgesetzt. Aufgrund der Sanktionen waren anfangs nur wenige Reeder, Handelsbanken und Versicherungen bereit, russische Lieferungen zu ermöglichen.

Besonders betroffen sind arme Länder wie Somalia, in denen sich die Preise für Grundnahrungsmittel verdoppelten. Trotz dieser umfangreich dokumentierten Notlage soll der für 2024 geplante Etat der deutschen Entwicklungszusammenarbeit um 22 Prozent, das darin enthaltene Budget für humanitäre Hilfe sogar um 36 Prozent gekürzt werden.

Laut einer Studie der University of Edinburgh haben Düngemittel- und Energiepreise einen viel stärkeren Einfluss auf die Getreidepreise als punktuelle Exportschranken wie die Aussetzung des Getreidedeals.

Die weltweiten Düngerpreise verbleiben in Afrika bis heute auf dem dreifachen Niveau von 2021. Gemäß dem International Food Policy Research Institute (IFRI) sind rund 20 Prozent des weltweiten Düngerhandels von den Strafmaßnahmen betroffen.

Profitieren konnten hingegen die neun weltgrößten Düngemittel-Unternehmen, deren Gewinne von rund 14 Milliarden US-Dollar im Jahr 2020 auf 49 Milliarden US-Dollar im Jahr 2022 stiegen.

Über die Sanktionen beim Waren- und Dienstleistungshandel hinaus sollen westliche Wirtschaftsstrafmaßnahmen auch auf Restriktionen für Investitionen aus dem Ausland ausgedehnt werden. Untersagte Auslandsinvestitionen wurden von 2019 bis 2022 von nur wenigen Dutzend auf mehrere Hundert vervielfacht.

Zusätzliche Probleme dürfte künftig das in westlichen Ländern geplante Outbound Investment Screening schaffen. Faktisch würde es dazu führen, dass westliche multinationale Unternehmen ihre globalen Geschäfte in eine nordamerikanisch-europäische, eine chinesische und eine indisch-südostasiatische jeweils separat geführte Firma aufspalten müssten.

Deglobalisierung

Selbst die Präsidentin der EZB und die US-Finanzministerin warnen inzwischen vor dem sanktionsbasierten Gespenst der Deglobalisierung und seinen Folgen wirtschaftlicher Fragmentierung mit weniger Handel, geringerer Produktion und höherer Inflation.

Die Auflösung der bisherigen Handelsbeziehungen werde sich gravierend auf Länder mit niedrigem Einkommen und weniger wohlhabende Verbraucher in fortgeschrittenen Volkswirtschaften auswirken.

Im bundesrepublikanischen Kontext werden wirtschaftlichen Strafmaßnahmen dagegen als „wertebasierte Handelspolitik“ verbrämt und die angestrebte Entkoppelung als „friendshoring“ bezeichnet.

Der IWF schätzt, dass die gegenwärtige „geoökonomische Fragmentierung“ zu höherer makroökonomischer Volatilität, größeren Krisen und einer „finanziellen Regionalisierung“ mit einem fragmentierten globalen Zahlungssystem führe.

Bei starker Fragmentierung des Handels könnten Kosten von bis zu sieben Prozent anfallen, und bei zusätzlicher technologischer Entkopplung der Produktionsverlust in einigen Ländern bis zu zwölf Prozent betragen.

So untergräbt die Sanktionsallianz das Fundament der internationalen Arbeitsteilung und scdigt sich langfristig selbst.

Erstveröffentlichungen: ausführliche Fassung, gekürzte Fassung auf telepolis 11.11.23 und auf ND 27.11.23

http://PDF Kurzfassung

»Wir brauchen auch in Deutschland Solidaritätsstreiks«

Sie sind Gewerkschaftssekretär bei der IGMetall und haben im Oktober Kolleg*innen bei VW und Mercedes im Baskenland besucht. Was hat Sie am Projekt eines feministischen Generalstreiks am meisten überrascht?

Bild: Auch die Männer waren aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten.

Ein IG Metall-Kollege berichtet über seine Eindrücke im Streik und schlägt die Brücke zur Situation bei uns. (Jochen Gester)

Bewundernswert finde ich zunächst mal das Selbstbewusstsein der Gewerkschaft zu sagen: »Feminismus ist unser aller Anliegen, wir alle mobilisieren für einen feministischen Generalstreik.« In den DGB-Gewerkschaften gewöhnen wir uns gerade erst daran, weiblicher zu werden. Die IG Metall hat jetzt erstmals eine Vorsitzende. Das ist schon etwas anderes. Beeindruckend finde ich auch, dass sich eine Gewerkschaft die Veränderung der ganzen Gesellschaft auf die Fahnen schreibt. In meiner Gewerkschaftsarbeit geht es fast immer um die konkreten Bedingungen im Betrieb – darum, Betriebsräte zu gründen und in Tarifverhandlungen etwas durchzusetzen. Wir stecken uns nur Ziele, die wir unmittelbar selbst durchsetzen können. Der baskische Generalstreik dagegen hat ein großes politisches Projekt verfolgt. Ich denke, das hat nicht nur mit der baskischen Gesellschaft, sondern auch mit dem Gewerkschaftsmodell zu tun. In Südeuropa gibt es ja keine Einheits-, sondern Richtungsgewerkschaften, die sich nach politischen Zielen organisieren. Solche Gewerkschaften begreifen sich viel stärker als gesellschaftlicher Akteur. Bei uns dagegen heißt es: »Was geht mich das an, wenn die Bedingungen im Pflegesektor schlecht sind? Da muss Verdi ran.« Im Baskenland ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft an ein politisches Bewusstsein gekoppelt. Und bei der Gewerkschaft LAB ist der Feminismus Teil des Programms.

Interview

Michael Knopp, geb. 1968, kam über die Lohnarbeit in einem Metall­betrieb zur IG Metall und arbeitet heute in Rheinland-Pfalz als Organizer für die Gewerkschaft. Freundschaftlich mit Kolleg*innen im Baskenland verbunden, war er im Oktober im Vorfeld des »feminis­tischen Generalstreiks« bei den Auto­mobil­werken von VW und Merce­des in Pamplona/Gasteiz unterwegs, um sich die Hintergründe des Streiks erklären zu lassen.

Beim Generalstreik sollten die Gewerkschaften aktiv mobilisieren, aber die Initiative der feministischen Bewegung überlassen. Stellt das eine Gewerkschaft aus Ihrer Sicht vor ein Problem, wenn sie in die zweite Reihe zurücktreten soll?

Mir gefällt eigentlich, wenn gesagt wird: Wir als Gewerkschaften setzen etwas um, aber haben nicht die Initiative. In meiner eigenen Arbeit würde ich mir manchmal wünschen, dass mich die Basis mit Vorschlägen ein bisschen vor sich hertreibt. Bei uns bleibt die Initiative viel zu oft bei den Hauptamtlichen hängen. Mein Eindruck ist, dass die baskischen Gewerkschaften LAB und ELA viel stärker aus der Gesellschaft heraus denken. Sie verstehen sich als Vermittler einer gesellschaftlichen Bewegung. Das ist eine andere politische Kultur: Die Gewerkschaften wollen ihre Politik auch aus den Stadtteilen und Versammlungen heraus machen.

Das klingt jetzt alles eher positiv. Aber es gibt doch sicher auch Nachteile dieser Gewerkschaftslandschaft?

Was die Durchschlagskraft im Betrieb angeht, ist eine Einheitsgewerkschaft wie in Deutschland natürlich besser als die südeuropäischen Richtungsgewerkschaften. Wenn es in einem Betriebsrat fünf, sechs politisch unterschiedliche Organisationen gibt, dann arbeiten sich die Fraktionen aneinander ab. Ein gemeinsames Vorgehen des Betriebsrats wird dadurch erschwert.

Der Generalstreik wird von deutschen Linken oft romantisiert. Im Südeuropa ist man damit weitaus vertrauter: Im spanischen Baskenland gab es in den letzten vier Jahrzehnten 25Generalstreiks. Wie mächtig ist diese Waffe?

Nicht nur Linke, sondern auch Belegschaften romantisieren Streiks. Dabei wird oft vergessen, dass ein Arbeitskampf kein Spaß ist. Er ist belastend, zermürbend, und oft gehen Freundschaften dabei kaputt. Andererseits ist es natürlich sinnvoll, sich konkreter mit der Option von Generalstreiks zu beschäftigen. Das Richterrecht geht bisher davon aus, dass politische Streiks dieser Art in Deutschland verboten sind. Aber vollumfänglich geklärt ist das meines Wissens nicht. Andererseits muss man auch sehen, dass ein Generalstreik natürlich gar keine Option sein kann, solange sich die Leute nicht mal für die ganz unmittelbaren Interessen in Bewegung setzen. Wenn es schon in den Tarifbewegungen hakt, wie soll dann ein Generalstreik funktionieren? Ich glaube allerdings schon, dass wir in Deutschland auch so etwas wie Solidaritätsstreiks brauchen. Wenn die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften katastrophal sind, kann man das nicht nur Verdi überlassen. Dann müssen auch andere Gewerkschaften einen Plan entwickeln, wie sich Druck aufbauen lässt.

Ds Interview führte Raul Zelik.

Erstveröffentlicht im nd vom 6.12.23
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1178323.baskenland-wir-brauchen-auch-in-deutschland-solidaritaetsstreiks.html

Wir danken für das Publikationsrecht.


»Die baskische Arbeiterklasse ist auch feministisch«

Der Generalstreik ist das Ergebnis eines längeren Organisierungsprozesses. Worum ging es dabei?

Wir haben bereits in einem Beitrag über die Vorbreitung und die ersten Tage des feministischen Generalstreiks im Baskenland berichtet. https://gewerkschaftliche-linke-berlin.de/feministischer-generalstreik/
Hier setzen wir diese Berichterstattung mit einem Interview fort, das Raul Zelik mit der Sekretärin für Feminismus der baskischen Gewerkschaft LAB geführt hat. (Jochen Gester)

Während der Corona-Pandemie ist ein feministisches Bündnis namens »Denon Bizitzak Erdigunean« (Unser aller Leben in den Mittelpunkt stellen) entstanden. In der Pandemie haben wir ja alle erlebt, wie katastrophal die Bedingungen im Pflege- und Sorgesektor sind. Das Bündnis ist auf die Rentnerbewegung – die seit Jahren für eine Mindestrente von 1080 Euro kämpft –, auf Gewerkschaften, Kleinbauernverbände und Jugendorganisationen zugegangen. Diese Gruppen haben sich in einem längeren Diskussionsprozess auf einen Forderungskatalog verständigt: eine Art Sozialcharta. Darin tauchen langfristige Ziele wie der Aufbau eines öffentlich-gemeinschaftlichen Pflegesystems auf. Es werden aber auch die unmittelbaren Missstände benannt, die sofort geändert werden müssen. Zum Beispiel die Arbeitsbedingungen von illegalisierten Frauen, die Alte im Haushalt betreuen und oft sieben Tage die Woche ohne Unterbrechung im Einsatz sind. Wir haben uns dann zusammen die Frage gestellt, wie wir unseren Forderungen Nachdruck verleihen können, und sind so auf den feministischen Generalstreik gekommen. Die Vorbereitung war sehr intensiv. Es gab mehr als 1000 Versammlungen in Stadtteilen, Dörfern und Betrieben. Es war also wirklich ein Prozess – nicht nur ein einziger Streiktag.

Interview

Maddi Isasi Azkarraga, geb. 1995, ist Sekretärin für Feminismus der Gewerkschaft Langile Abertzaleen Batzordeak (LAB, Komitees patrio­tischer Arbeiter*innen) und war maßgeblich an der Vorbereitung des Generalstreiks beteiligt. Das Baskenland gilt als gewerkschaftlich bestorganisierte Region im spanischen Staat. Etwa 30 Prozent der Beschäftigten sind Gewerkschaftsmitglieder. Die LAB wurde in den 70er Jahren als Zusammenschluss von Basiskomitees gegründet und ist heute der …

Feministische Streiks haben, ausgehend von Lateinamerika, in den letzten Jahren zum 8.März immer wieder Millionen Menschen mobilisiert. Der Generalstreik im Baskenland hatte jetzt aber noch einmal einen anderen Charakter. Was war diesmal anders?

Auch im Baskenland hatten wir zum 8. März feministische Streiks, bei denen Frauen die Pflege- und Sorgearbeit niederlegen sollten, damit deren Bedeutung gesellschaftlich sichtbar wird. Der Generalstreik jetzt hingegen richtete sich an die gesamte Gesellschaft. Die feministische Bewegung war federführend und hat alle wichtigen Entscheidungen getroffen. Doch auch gemischte Organisationen sollten aktiv mobilisieren. Wir wollten vermitteln, dass alle ein Interesse daran haben, die Zustände zu verändern. Weil der hetero-patriarchale Kapitalismus, in dem wir leben, über die Bedürfnisse der Menschen systematisch hinweggeht. In der Praxis war das natürlich eine Herausforderung: Wie vermitteln wir Männern, die im Alltag wenig Verantwortung für Care-Arbeit übernehmen, dass sie ihre Privilegien infrage stellen sollen? Wie gehen wir damit um, dass sich einerseits Frauen erst einmal untereinander verständigen müssen, die Männer sich aber trotzdem ermutigt fühlen, den Streik aktiv mit vorzubereiten? Wir haben einiges ausprobieren und lernen müssen. Aber ich glaube, dass wir in Zukunft davon profitieren.

Was waren die zentralen Forderungen des Generalstreiks?

Ich würde von drei Hauptforderungen sprechen: Erstens kämpfen wir für einen öffentlich-gemeinschaftlichen Care-Sektor. Das bedeutet, dass die Privatisierung von Altenheimen und Pflegeeinrichtungen gestoppt und rückgängig gemacht werden muss. Zweitens ist da die Forderung, das »Leben ins Zentrum zu stellen«. Der Arbeitsmarkt ist heute so strukturiert, dass sich die Arbeit kaum mit den menschlichen Bedürfnissen vereinbaren lässt. Wenn man zehn oder elf Stunden täglich nicht zu Hause ist, kann man Kinder und Alte nicht versorgen. Unter diesem Punkt haben wir unterschiedliche Probleme thematisiert, unter anderem die 30-Stunden-Woche und das Recht auf ein menschenwürdiges Wohnen. Drittens ging es beim Streik um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegekräften. Es gibt in dem Sektor eine extreme Ausbeutung, vor allem von Migrantinnen. Wir wollen, dass die Frauen, die oft aus Mittelamerika kommen, bei uns legalisiert und regulär beschäftigt werden.

Sie haben es schon erwähnt: Beim Generalstreik sollten sich die Männer aktiv einbringen, aber der feministischen Bewegung die Führungsrolle überlassen. Wie sind Sie als gemischtgeschlechtliche Gewerkschaft damit umgegangen?

Das war natürlich auch eine pädagogische Aufgabe. Die Grundforderungen des Streiks waren nicht schwer zu vermitteln. Gegen die Privatisierung der Pflege, für bessere Arbeitsbedingungen der beschäftigten Frauen – das versteht bei uns jeder. Die Schwierigkeit bestand darin, deutlich zu machen, wie sich die Rollen von Männern und Frauen bei diesem Streik unterscheiden sollten. Wir haben darauf geachtet, dass sich die Männer vielleicht einmal mehr um logistische Aufgaben im Hintergrund kümmern, die Frauen dagegen die erste Reihe bei den Streikposten um 5 Uhr morgens vor den Industriebetrieben bilden. Das war eine gute Erfahrung. Frauen, die sich sonst nie getraut hätten, sich der Polizei und den Streikbrechern in den Weg zu stellen, haben Betriebe blockiert. Und umgekehrt haben Männer andere Aufgaben als sonst übernommen. Ich denke, solche Erfahrungen bleiben nicht auf den Streiktag beschränkt. Es geht ja nicht nur darum, welche Rolle ich an diesem Tag habe, sondern auch darum, ob ich Verantwortung für Care-Aufgaben im Alltag übernehme. Die Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung macht aus unserer Sicht nur Sinn, wenn dann auch die unbezahlte Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern egalitärer verteilt wird.

Haben sich die spanischen Gewerkschaften Comisiones Obreras (CCOO) und UGT deshalb nicht am Generalstreik beteiligt – weil sie nicht gesehen haben, wie sich eine gemischte Organisation an einem feministischen Streik beteiligen kann?

Nein, das glaube ich nicht. Ihre Erklärung war, dass sie keine Streiks mittragen, die auf das Baskenland fokussiert sind. Und ganz allgemein haben UGT und CCOO bei uns eher die Rolle, dass sie Kämpfe nicht unbedingt zuspitzen wollen. Dabei haben sie die Analyse und die Forderungen des Organisationsbündnisses durchaus geteilt. CCOO hat die Sozialcharta sogar unterschrieben. Aber der Generalstreik erschien ihnen als Instrument unangemessen. Aber die Frage könnten die beiden Gewerkschaften selbst natürlich besser beantworten.

Wird dieser Generalstreik Ihre Gewerkschaft verändern?

Wir glauben, dass der 30. November ein Meilenstein war. Er ist nicht nur von Beschäftigen, sondern aus der gesamten Gesellschaft heraus organisiert worden. Es ist uns gelungen, ganz unterschiedliche Akteure zusammenbringen: Rentner*innen, Kleinbauernverbände, Umweltgruppen, Jugendorganisationen. Und es haben Leute mit uns gestreikt, die wir als gewerkschaftlicher Dachverband noch nie erreicht haben. Ich denke, der Streik beweist, dass die baskische Arbeiterklasse auch feministisch ist. Feminismus wird ja oft als kulturell-ideologisch-symbolischer Kampf um Verhaltensweisen verstanden. Der Generalstreik hat gezeigt, dass Feminismus auch eine Form des Klassenkampfes ist. Für uns als Gewerkschaft ist das ein Riesenerfolg – und ein Ansporn für die Zukunft.

Erstveröffentlicht im nd v. 6.12.23
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1178321.generalstreik-die-baskische-arbeiterklasse-ist-auch-feministisch.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

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