Endlose Treibjagd auf Mieter:innen – ein Krimi kapitalistischer Machtverhältnisse in Berlin

Seit Jahren tobt ein Kampf um den Gebäudekomplex mit 91 Wohnungen in der Habersaathstrasse – Berlin.

Die praktischen 1 oder 2 Zimmerwohnungen sollen abgerissen werden und sollen einem Neubau mit Luxuswohnungen weichen. 2006 wurde der Straßenzug von der Stadt für lächerliche 2 Millionen Euro zum ersten Mal verkauft, 2008 umfassend – auch energetisch – modernisiert und schließlich 2017 für 20 Millionen Euro weiterverkauft. Die neue Eigentümerin, Arcardia Estates, ließ Wohnungen leer stehen, vernachlässigte die Instandhaltung und tat alles dafür, die Mieter:innen rauszuekeln, um die Gebäude abreißen zu können. Der Fall zieht sich seit Jahren hin.

Trotz löchriger Gesetze – Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei!

Es ist nur dem hartnäckigen Widerstand von Betroffenen zu verdanken, dass die endlose Treibjagd auf Mieter:innen mit dem Ziel der Verdängung von sozialem Wohnraum zugunsten von hochpreisigen Appartments und Hotelzimmern noch nicht von Erfolg gekrönt ist. Es ist ein Krimi über kapitalistische Herrschaftsverhältnisse. Auch wenn die Mieter:innen trotz löchriger Gesetzgebung „Recht haben und bekommen“ im Sinne von Eigentumsverpflichtungen ist noch längst nicht dieses Recht in der Praxis auch durchgesetzt! So blieb die Verwüstung von Wohnungen durch den Eigentümer letzten Juli ohne Konsequenzen. Die Behörden winden sich nicht nur, dem Treiben Einhalt zu gebieten, sondern sie unterstützen direkt dessen Abrißzielsetzung. Zuletzt hat das Bezirksamt Mitte im August 2024 ohne jede juristische Not erneut eine Abrissgenehmigung erteilt und die Baugenehmigung verlängert. Neoliberale Privatisierungsinteressen des Kapitals haben Vorfahrt. Und es herrscht „Zeitenwende“, in der zusätzliche Unterstützung von sozialen Anliegen von Mieter:innen gegen Null geht

Über 10 000 Menschen haben eine Petition für die Rekommunlisierung der Habersaathstraẞe 40-48 unterschrieben, seit Beginn der harten Entmietungspolitik wurde jeder der 25 Verwertungskündigungsprozesse gewonnen, selbst ein ehemals Obdachloser Mensch hat sich vor Gericht in einem Vergleichsurteil das Wohnrecht bis zu einem möglichen Abrisstermin erstritten.

„Mit menschenverachtenden Methoden versucht der Eigentümer der Habersaathstraße 40-48, die Mieter:innen zum Auszug zu bewegen“, so kürzlich der Berliner Mieterverein. Die Bewohner:innen müssen seit Beginn dieser Wintersaison ohne Heizung und Warmwasser auskommen, da die Fernwärmeversorgung vom Vermieter kaltschnäuzig abgestellt wurde. Der Bezirk hat seine ursprüngliche Zusage zur Ersatzvornahme zur Übernahme der Kosten für die Fernwärme zurückgezogen, nachdem Arcardia Estates billige Elektroheizungen geliefert hat. Aber die wärmen nicht einmal ausreichend zu Normalzeiten ausreichend, geschweige denn bei bitteren Frostwitterungen. Ausserdem führen die Elektroheizungen zu einer gefahrlichen Überlsstung der Elektroleitungen des Miethauskomplexes. . [1]https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1225/habersaathstrasse-40-48-3.htm

In der letzten Januarwoche gab es dann eine weitere Zuspitzung. Ein vom Eigentümer Dr. Pichotta von der Arcadia Estate GmbH beauftragter „Schlägertrupp“ zerstörte 22 Wohnungen in der Habersaathstraẞe 48 und 20 Wohnungen in der Habersaathstraẞe 44. Sämtliche WC’s wurden gezielt unbrauchbar gemacht, so dass sich das Wasser ungehindert im ganzen Haus verteilen konnte. Die Mieter:nnen waren gezwungen, das Trinkwasser abzustellen, damit nicht die beiden Häuser von oben bis unten unter Wasser stehen.

Die Betroffenen sind empört: „Das sind höchst kriminelle Methoden! Offensichtlich kann ein Eigentümer solche Methoden ungehindert anwenden, im Beisein vom Bezirksamt und der Polizei. Das ist skandalös.“

Mieter:innen und das unterstützende Bündnis fordern von der Politik, speziell vom Bezirksamt Mitte, die „sofortige Ersatzvornahme nicht nur bezüglich der Wiederinstandsetzung der Fernwärme, sondern auch die Reparatur sämtlicher kaputten Wasserrohre und WC’s. Und wir fordern den Entzug der erteilten Abrissgenehmi-gung, der Abrissgenehmi-gung entbehrt jeglicher Grundlage und führt offensichtlich zu solchen kriminellen Methoden, um den Abriss zu beschleunigen.“

Unterstützt die Petition Rekommunalisierung der Habersaathstraße 40-48 jetzt!

Titelbild: Peter Vlatten

6000 streikten für mehr Geld und demonstrierten gegen Berliner Kürzungshaushalt


Am 18.12. protestierten streikende Beschäftigte des Tarifvertrags der Länder (TV-L) vor dem Abgeordnetenhaus Berlin gegen die Tarifpolitik und die Haushaltskürzungen des Berliner Senats. Ca. 6000 Lehrer:innen sowie Beschäftigte der Hochschulen, Unikliniken, landeseigenen Kitas und der Verwaltung hatten sich vor dem Haus der Stadtparlamentarier versammelt. Unter ihnen viele Jugend- und Sozialarbeiter:innen, die bei dem TV-L angelehnten freien Trägern beschäftigt sind. Einige von ihnen beteiligten sich unter dem Motto „Sick out – statt Burnout“ auch ohne offiziellen Streikaufruf krankgemeldet an der Kundgebung.

Sie setzten alle ein starkes Zeichen für faire Bezahlung, gute Arbeitsbedingungen und eine verlässliche öffentliche Daseinsvorsorge – und KEINE weiteren Kürzungen!

Eine Reihe von Redner:innen erklärten: die Aussage „es ist kein Geld da“ sei angesichts der schwindelerregenden Ausgaben für Prestigeprojekte und Sicherheitsapparat sowie Kriegsinfrastruktur und Hochrüstung eine Lachnummer. Berlin unter Wegner leistet sich inzwischen mehr Polizisten als New York.

Passend dazu erschien heute in der Berliner Zeitung ein offener Brief an Kai Wegner mit dem Titel: „Für die Probleme der Jugend fehlt das Geld, für Zwangsdienste jedoch nicht“. [1] … Continue reading

Zum gemeinsamen Streik und Protest hatten aufgerufen: ver.di, die GEW und weitere Gewerkschaften wie die IG BAU. Sie fordern eine Entgelterhöhung von sieben Prozent, mindestens aber 300 Euro, mit einer Laufzeit von zwölf Monaten. Der branchenübergreifende Auftritt ist ein Signal, dass sich die Beschäftigten nicht mehr gegeneinander aufspalten lassen und gemeinsam kämpfen wollen. Auch IG Metaller erklären sich solidarisch: „Eine gute Daseinsvorsorge und ein anständiger Lohn- und Gehaltsstandard in der Region ist in unserem ureigenen Interesse.“

In der laufenden TV-L-Tarifrunde machen wir klar: Haushaltskürzungen dürfen nicht zulasten von Bildung, Wissenschaft und öffentlicher Daseinsvorsorge gehen. Gute Kitas, Schulen und Hochschulen brauchen gute Arbeitsbedingungen für Fachpersonal. (GEW Berlin)

Die Tarifrunde der Länder (TV-L) läuft – und gleichzeitig setzt das Land Berlin auf Haushaltskürzungen. Die Kürzungen bedeuten: weniger Geld, weniger Personal, mehr Belastung. In den kommenden Jahren wird sich die Situation noch deutlich verschärfen.Wir sagen: Das passt nicht zusammen! Wir brauchen mehr Lohn und gute Arbeitsbedingungen statt Kürzungen. Deswegen wollen wir Stärke
zeigen in der Tarifrunde und gegen die Kürzungen. (Ver.di Berlin)

Von den Beschäftigten
kommt das Signal: sie sind kampfbereit. Es werden sich nur Erfolge einstellen, wenn ab jetzt dieser Kampfwille bei den weiteren Auseinandersetzungen voll in die Waagschale geworfen wird.

Video und Titelbild: Betriebsgruppe ver.di FU

2026 sind in Berlin wieder Kommunalwahlen. Was man vom amtierenden Senat bei der Lösung des Top-Themas der Berliner:innen zu erwarten hat, kann man diesem Artikel entnehmen. Wegner und Giffey schießen sich schon mal darauf ein, auch beim nächsten Anlauf einer veränderungswilligen neuen Stadtregierung dafür zu sorgen, dass die Immobilienspekulanten gut schlafen können und alles so bleibt wie es ist. Die Leute werden genau beobachten, wie sich DIE LINKE in diesem Konflikt verhält. Eine harte Oppositon in dieser Frage ist die beste Medizin gegen den Vormarsch der Rechten. Das Schielen auf irgendwelche Deals zur Sicherung einer Regierungsbeteiligung hingegen, die den Status Quo verlängern, wird nicht vergessen werden. (Jochen Gester)

Bild: You Tube Video

Frau Firat, ein vom Senat beauftragtes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die von Deutsche Wohnen und Co enteignen (DWE) beabsichtigte Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände nicht verfassungsgemäß ist. Sind die Pläne von DWE jetzt hinfällig?

Interview: David Rojas Kienzle

Natürlich nicht. Das Gutachten widerspricht jeglichen juristischen Erkenntnissen der letzten Jahre, allen voran den Ergebnissen der Expert*innenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen. Es fällt also weit hinter den aktuellen Stand der Wissenschaft zurück. Juristisch ist die Frage längst geklärt. Laut Verfassung der Bundesrepublik Deutschland darf man vergesellschaften, und zwar auch in Berlin. Im September dieses Jahres haben wir das deutschlandweit erste Vergesellschaftungsgesetz vorgestellt. Im kommenden Jahr soll dieses als Volksbegehren eingebracht und den Berliner*innen anschließend in einem Gesetzesvolksentscheid zur Abstimmung gestellt werden. Ist die Abstimmung erfolgreich, tritt das Gesetz unmittelbar in Kraft.

Das Gutachten wurde von zwei renommierten Großkanzleien angefertigt, die auf Immobilienrecht sowie auf Verfassungs- und Verwaltungsrecht spezialisiert sind.

Die Berliner CDU hat unter Kai Wegner hier ironischerweise bekannte Kanzleien, die regelmäßig für Vonovia arbeiten, beauftragt. 100 000 Euro Steuergelder aus dem Berliner Haushalt werden verschwendet für ein Gefälligkeitsgutachten, das nur aus veralteten Argumenten besteht, die längst widerlegt sind.

Interview mit Firdes Firat
Firdes ist Sprecher*in der Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen. Dort ist sie in der Koordination aktiv.

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Ein zentraler Punkt ist demnach, dass das Land Berlin zwar theoretisch die Gesetzgebungskompetenz hat, aber die Berliner Landesverfassung das nicht zulasse. Wie sehen Sie das?

Wir sagen, das ist Quatsch. Was das Gefälligkeitsgutachten hier behauptet, ist, dass in Berlin das Grundgesetz angeblich nicht gelte. Das ist wissenschaftlich aber so absurd, dass sich selbst der konservative Block in der Expert*innenkommission nicht geschlossen zu dieser Auffassung durchringen konnte. In der juristischen Literatur ist das absolut randständig.

Aber auch in der Expertenkommission haben Einzelne die Position vertreten, dass eine Änderung der Verfassung notwendig wäre.

Genau zwei von 13 Leuten in der Kommission haben das gesagt. Aber wie gesagt, nicht mal der konservative Block stand geschlossen hinter dieser Argumentation.

Das Gutachten widerspricht an verschiedenen Stellen der Expert*innenkommission. So würden Immobilien nicht unter die Kategorie »Grund und Boden« fallen, für die der Artikel 15 im Grundgesetz greift, den Sie für die Vergesellschaftung heranziehen wollen.

Auch dieses Argument wurde bereits durch die Kommission ausgeräumt: Wohnungsbestände entsprechen dem Gegenstand »Grund und Boden« und können vergesellschaftet werden. Auf diese Bestätigung berufen wir uns nach wie vor.

Das neue Gutachten

Ein vom CDU-geführten Finanzsenat beauftragtes Gutachten kommt zum Schluss, dass die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände illegal wäre. Im noch nicht veröffentlichten Gutachten heißt es, alles spreche dafür, »dass die Berliner Landesverfassung eine Vergesellschaftung, und damit auch den Erlass eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes, etwa auf den Feldern Wohnen, Energie und Wasser« nicht zulasse. Das Gutachten war im Juni in Auftrag gegeben worden. Dafür sollen 100 000 Euro ausgegeben …

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Die Diskussion wird ja schon länger geführt, ist aber trotzdem relevant: Wäre eine Vergesellschaftung verhältnismäßig? Auch das verneint das Gutachten.

Auch da berufen wir uns auf die Kommission, die die Verhältnismäßigkeit bestätigt hat und Vergesellschaftung als geeignet und angemessen erachtet, um dem Mietenwahnsinn in Berlin etwas entgegenzusetzen und ihn letztlich bestenfalls zu beenden. Im Bericht heißt es außerdem, dass die Vergesellschaftung der Wohnungsbestände sogar erforderlich sei, weil gerade kein besseres Mittel zur Verfügung steht, um die Mieten in Berlin dauerhaft bezahlbar zu machen. Auch zweieinhalb Jahre später sieht das Ganze nicht anders aus.

Eins der zentralen Argumente gegen eine Vergesellschaftung ist die Frage des Geldes. Das Senats-Gutachten spricht von »den Landeshaushalt potenziell überfordernden finanziellen Konsequenzen«. Kann sich Berlin das leisten?

Natürlich. Es wird häufig vergessen, dass die vergesellschafteten Bestände ja auch Mieteinnahmen generieren, mit denen die Entschädigungen und die Bewirtschaftung bezahlt werden können. Und eine neue Studie von einem Team um Andrej Holm von der Humboldt Universität Berlin belegt, dass Vergesellschaftung finanzierbar ist. Auch ohne dauerhafte Zuschüsse des Berliner Haushalts und bei dauerhaft bezahlbaren Mieten und einer guten Bewirtschaftung der Wohnungen. Die Finanzierungsfrage kann außerdem keine Ausrede dafür sein, die Vergesellschaftung nicht umzusetzen. Denn unterm Strich macht Vergesellschaftung Berlin nicht ärmer, sondern reicher.

Wie denn?

Die Berliner*innen bekommen eine Viertelmillion Wohnungen für nur 40 bis 60 Prozent des Marktwertes. Diese Wohnungen sind irgendwann durch die Mieteinnahmen abbezahlt. Die Mieten sind dauerhaft günstig, und die Berliner*innen können entscheiden, wie die Bestände genutzt werden sollen. Für den Landeshaushalt ist das unproblematisch. Berlin ist aber nicht nur sein Haushalt. Das Leben der Berliner*innen wird durch eine gemeinwirtschaftliche Wohnraumversorgung auch reicher an Teilhabe und Sicherheit.

Eine Vergesellschaftung, wie von Ihnen beabsichtigt, wäre in jedem Fall Neuland. Zweifel gibt es nicht erst seit dem Gutachten. Wie sichern Sie Ihr Vorhaben ab?

Im Gegensatz zum redundanten Gefälligkeitsgutachten des Senats arbeiten wir seriös. Nach wie vor stützen wir uns auf den Abschlussbericht der ebenfalls vom Senat eingesetzten Expert*innenkommission von 2023, die zu dem Schluss gekommen ist, dass Vergesellschaftung, wie von uns vorgesehen, juristisch möglich ist. Wir berufen uns auch auf den anerkannten Stand aktueller Wissenschaft und Literatur. Um all diese rechtssicheren Erkenntnisse gut zu verarbeiten und umzusetzen, arbeiten wir außerdem mit vielen Anwält*innen, unserem wissenschaftlichen Beirat und hervorragenden Inhouse-Jurist*innen zusammen. Wir sind entschlossen, das Votum der Berliner*innen von 2021 mit größter Sorgfalt umzusetzen.

Erstveröffentlicht im nd. 27.11. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1195780.wohnen-und-co-enteignen-vergesellschaftung-euro-fuer-ein-gefaelligkeitsgutachten.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

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