Connection e.V. legt Analyse vor: Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

Weitere Infos unter https://de.Connection-eV.org/article-4388

Analyse des BGH-Beschlusses: https://de.Connection-eV.org/article-4389

Bild: Netzwerk Friedenskooperative

Die Entscheidung liegt nun schon einige Wochen zurück. Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) einen Beschluss (Beschluss 4 ARs 11/24) zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Dem Verweigerer droht in der Ukraine also die Einberufung in den Krieg und bei einer Verweigerung eine jahrelange Haftstrafe.

Heute legte Connection e.V. eine Analyse des BGH-Beschlusses vor und kommt darin zum Schluss, dass der BGH in entscheidenden Punkten wesentliche Grundlagen für die Entscheidung nicht beachtet hat.

„Der Bundesgerichtshof greift mit dem Beschluss das Grundrecht und das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung an“, so heute Rudi Friedrich von Connection e.V. „Er schließt sich damit der Forderung der Politik an, kriegsbereit bzw. kriegstüchtig zu werden. Das ist eine Entscheidung, die den Kern des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung betrifft.“

Der BGH kommt im Grundsatz des Beschlusses zu der Feststellung, dass auch bei fehlendem Recht auf Kriegsdienstverweigerung in die Ukraine ausgeliefert werden darf, da sich die Ukraine in einem Verteidigungskrieg befinde. Das Recht des Staates, sich gegen einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg militärisch zu wehren, wird also als höher erachtet, als die Entscheidung eines Individuums, sich dem Kriegsdienst zu verweigern.

Das sieht der BGH auch für Deutschland gegeben. Er hält es „auch nach deutschem Verfassungsrecht nicht von vornherein (für) undenkbar, dass Wehrpflichtige in außerordentlicher Lage zusätzlichen Einschränkungen unterliegen und in letzter Konsequenz sogar gehindert sein könnten, den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern.“ Diese Behauptung des BGH entspricht nicht der Verfassung. Nach Art. 12a GG muss für eine*e Kriegsdienstverweiger*in eine Möglichkeit eines Ersatzdienstes vorgesehen sein, „die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht“.

Der BGH postuliert weiter, dass die Europäische Menschenrechtskonvention es Staaten erlaube, wie im Falle der Ukraine, bei einem Verteidigungskrieg wesentliche Menschenrechte auszusetzen, darunter auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, das als Teil des Menschenrechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nach Artikel 9 verstanden wird. Die dazu fehlende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wird gegen die Kriegsdienstverweiger*innen gewendet. Und nicht nur das. Rudi Friedrich: „Der BGH übersieht vollständig, dass die Ukraine am 4. April 2024 die Ausnahmeregelung für den Artikel 9 zurückgenommen hat. Die Folgerung, dass die Ausnahmeregelung für die Ukraine zutreffe und das Land daher kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung vorsehen müsse, ist falsch.“

Des weiteren befasst sich der BGH auch mit den internationalen Normen zur Kriegsdienstverweigerung auf Grundlage des Artikel 18 Absatz 1 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte. Auch hier verweist der BGH auf mögliche Ausnahmeregelungen, obwohl diese in Artikel 4 des Paktes ausdrücklich ausgeschlossen werden. Der BGH stellt sich hiermit gegen den UN-Menschenrechtsrat, der am 23. April 2024 dargelegt hatte, dass „das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen als fester Bestandteil des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nicht beeinträchtigt werden (darf), auch nicht in einer Zeit des öffentlichen Notstands, der das Leben der Nation bedroht.“

„Angesichts des Krieges in der Ukraine und angesichts der von der Politik geforderten Kriegsertüchtigung steigt nun der BGH mit ein und will aus dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung ein Schönwetter-Recht machen“, schließt Rudi Friedrich ab. „Er macht sich damit zum Steigbügelhalter für politische Forderungen auf Kriegsbereitschaft. Das ist haarsträubend, in höchstem Maße gefährlich und bedarf dringend einer Korrektur.“

Weitere Informationen stellt Connection e.V. regelmäßig im Rahmen der #ObjectWarCampaign zur Verfügung, mit der sich ein Verbund von europaweit mehr als 120 Organisationen für den Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine einsetzt: www.Connection-eV.org/ObjectWarCampaign und https://objectwarcampaign.org.

Kontakt:
Rudi Friedrich, Connection e.V., office@Connection-eV.org, +49 (0)69 8237 5534

Sie dazu auch den Artikel von Florian Rötzer im Overton Magazin:
bgh-grundrecht-auf-kriegsdienstverweigerung-kann-ohne-verfassungsaenderung-im-kriegsfall-ausgesetzt-werden/

Netanyahu und Merz zur Kenntniss – es kommt der Tag

Der ehemalige Praesident der Philppinen (2016-2022) Rodrigo Duterte wurde heute in Manila von der Polizei verhaftet. Grundlage dafuer ist ein am 7. Maerz ausgestellter Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs. Dem 79-Jaehrigen werden laut IStGH „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ im Zusammenhang mit seinem toedlichen Krieg gegen Drogen vorgeworfen. Nach Schaetzungen von Menschenrechtsgruppen wurden Zehntausende ueberwiegend arme Maenner von Polizisten und Buergerwehren getoetet, oft ohne Beweise fuer eine Verbindung zu Drogen.

Ob er aber tatsaechlich nach Den Haag ueberstellt wird, ist zur Zeit noch unklar.

Niemand hatte mehr erwartet, dass Rodrigo Duterte noch zur Rechenschaft gezogen wird. Nun ist dazu wider Erwarten der erste Schritt vollzogen worden. Manchmal funktioniert es eben doch, internationales Recht durchzusetzen.

Eine alarmierende Nachricht für Netanyahu, aber auch für Friedrich Merz. Man kann ja nie wissen. Was steht eigentlich auf Beihilfe und Gewährung auf Zuflucht für einen Mörder? Friedrich Merz, der Netanyahu eingeladen und vollen Schutz vor Vollstreckung des internationalen Haftbefehls zugesichert hat, sollte das wissen.

Die Opfer, zum Beispiel Philippin:innen und Palästinenser:innen können etwas Hoffnung schöpfen. Auf ein klitzekleines Stück Gerechtigkeit! Potatojeo hat das in seinem Bilderkommentar auf den Punkt gebracht.

„Linke und Nationalismus. Über die Beharrlichkeit einer zerstörerischen Ideologie“

jour fixe initiative berlin

Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass Katastrophen zum Normalzustand geworden sind. Die drohende faschistische Gefahr auf globaler Ebene, die Militarisierung von Politik und Gesellschaft, die ungebremste Zerstörung der menschlichen Lebensgrundlage, der dramatische Anstieg von sozialer Ausgrenzung, Armut, Rassismus, Antifeminismus und Antisemitismus überall. Angesichts einer wahrlich dunklen Weltlage halten wir es für eine radikale Linke, die gegen diese Entwicklung wieder gemeinsam handlungsfähig werden und die Hoffnung auf eine herrschaftsfreie Zukunft hochhalten will, für notwendig, sich mit dem beharrlichen und tödlichen Nationalismus, auch innerhalb linker Erzählungen, auseinanderzusetzen. Auf der Tagung wollen wir mit euch zusammen diese Arbeit fortsetzen und freuen uns über eure Teilnahme.

Mit den folgenden Themen wollen wir uns dabei vertieft auseinandersetzen:    

1.            Klaus Holz/Peter Ullrich: Palästinensischer und israelischer Nationalismus

2.            Angela Klein: Die Rolle des Nationalismus im Ukrainekrieg

3.            Krunoslav Stojakovic: Nationalismus eine linke Option? Am Beispiel des BSW

4.            Titus Engelschall/Elfriede Müller: Historische und aktuelle Alternativen zum Befreiungsnationalismus

Freitag, 4. April 2025; 10 – 17 Uhr

Samstag, 5. April 2025, 10 – 17 Uhr

Kino der Regenbogenfabrik (Lausitzer Str. 22, 10999 Berlin)

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